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BBC MICHIGAN - MFG Michael Friedel Günther GmbH

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Projektbeschreibung – Private Placement – W. Bockstiegel <strong>GmbH</strong> & co. reederei KG mS „BBc micHiGan“<br />

Foto: Schwesterschiff<br />

Projektbeschreibung<br />

Private Placement<br />

W. Bockstiegel <strong>GmbH</strong> & co. reederei KG mS „BBc micHiGan“<br />

Mehrzweck-Schwergutschiff MS „<strong>BBC</strong> <strong>MICHIGAN</strong>”<br />

Konzeption und Vertrieb MEERWERT <strong>GmbH</strong> und <strong>MFG</strong> <strong>GmbH</strong>


INHALTSVERZEICHNIS<br />

A: Fondskonzept<br />

Wichtige Hinweise 4<br />

Konzeption und Strategie 6<br />

Beteiligungsangebot auf einen Blick 8<br />

Risiken der Beteiligung 12<br />

Chancen der Beteiligung 20<br />

B: Wirtschaftliche Rahmendaten<br />

Schiff 22<br />

Bauwerft 24<br />

Beschäftigung 25<br />

Charterer 26<br />

Vertragsreeder 27<br />

Markt 28<br />

Prognoserechnungen 30<br />

Investitions- und Finanzierungsplan 30<br />

Erläuterungen zum Investitions- und Finanzierungsplan 31<br />

Ergebnisprognose 32<br />

Erläuterungen zur Ergebnisprognose 34<br />

C: Steuern, Recht, Verträge<br />

Steuerliche Grundlagen 38<br />

Rechtliche Grundlagen 42<br />

Übersicht wichtige Verträge 44<br />

Wesentliche Vertragspartner 45<br />

Gesellschaftsvertrag 48<br />

Treuhand- und Verwaltungsvertrag 62<br />

Vertragsreedervertrag 70<br />

Mittelverwendungskontrollvertrag 74<br />

Glossar 78<br />

Abkürzungen 82<br />

Abwicklungshinweise 83<br />

Impressum 84<br />

D: Anlagen<br />

Beitrittserklärung inkl. Widerrufsbelehrung und Identitätsfeststellung<br />

nach dem Geldwäschegesetz (GwG)<br />

Registervollmacht 88<br />

Impressionen eines erfolgreichen Schiffstyps 89<br />

85<br />

3


4<br />

A: Fondskonzept<br />

WICHTIgE HINWEISE<br />

Der Beteiligungsbetrag für eine Beteiligung an dem vorliegenden Beteiligungsangebot W. Bockstiegel <strong>GmbH</strong> & Co.<br />

Reederei KG MS „<strong>BBC</strong> <strong>MICHIGAN</strong>” beträgt je Anleger mindestens EUR 200.000 (§ 8f Abs. 2 VerkProspG). Dieses<br />

Beteiligungsangebot und die vorliegende Projektbeschreibung unterliegen daher nicht der Vermögensanlagen-<br />

Verkaufsprospektverordnung (VermVerkProspV) und wurden deshalb von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht<br />

(BaFin) nicht geprüft. Ein Private Placement unterliegt grundsätzlich nicht einer Prospekterstellungspflicht.<br />

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es sich bei dem vorliegenden Angebot um eine unternehmerische<br />

Beteiligung im Schifffahrtsmarkt mit langfristigem Anlagehorizont handelt, die nicht nur mit Chancen, sondern<br />

auch mit einer Reihe von Risiken verbunden ist (bis hin zum Totalverlust der Investition). Die zukünftige Entwicklung<br />

der Beteiligungsgesellschaft ist von zahlreichen Faktoren abhängig und insbesondere mit Blick auf die aktuelle<br />

Finanz- und Wirtschaftskrise, von der auch die Schifffahrtsbranche nicht verschont blieb, nur begrenzt prognostizierbar.<br />

Somit kann das erzielte Ergebnis während der Laufzeit und zum Laufzeitende von den getroffenen<br />

Annahmen deutlich abweichen.<br />

Das Beteiligungsangebot richtet sich daher ausschließlich an qualifizierte Anleger mit rechtlichen, wirtschaftlichen<br />

und steuerlichen Grundkenntnissen, die über die notwendigen Erfahrungen und Kenntnisse für die Beurteilung des<br />

vorliegenden Beteiligungsangebotes und der damit verbundenen Risiken verfügen. Interessenten wird empfohlen,<br />

die vorliegende Projektbeschreibung in Gänze aufmerksam zu lesen und sich vor der Unterzeichnung der Beitrittserklärung<br />

ggf. durch fachkundige Personen ihres Vertrauens im Hinblick auf die rechtlichen, steuerlichen und wirtschaftlichen<br />

Aspekte des Beteiligungsangebotes beraten zu lassen.<br />

Die MEERWERT <strong>GmbH</strong>, Hamburg, und die <strong>MFG</strong> <strong>Michael</strong> <strong>Friedel</strong> <strong>Günther</strong> <strong>GmbH</strong>, Frankfurt am Main, übernehmen die<br />

Verantwortung für den Inhalt dieser Projektbeschreibung. Alle Angaben, Entwicklungsprognosen und Berechnungen<br />

in der Projektbeschreibung wurden unter Inanspruchnahme von Dienstleistern nach dem aktuellen Kenntnis- bzw.<br />

Planungsstand mit der gebotenen kaufmännischen Sorgfalt zusammengestellt.<br />

Hamburg und Frankfurt am Main, den 11. August 2011<br />

Heinz G. Eckermann <strong>Michael</strong> F. <strong>Günther</strong><br />

Geschäftsführer Geschäftsführer<br />

MEERWERT <strong>GmbH</strong> <strong>MFG</strong> <strong>Michael</strong> <strong>Friedel</strong> <strong>Günther</strong> <strong>GmbH</strong>


6<br />

A: Fondskonzept<br />

KONZEPTION UND STRATEgIE<br />

Die Faszination der Seeschifffahrt ist ungebrochen<br />

Der Transport zur See ist alternativlos, wirtschaftlich,<br />

umweltschonend, zukunftsweisend und wachstumsstark<br />

Dennoch ist nicht jede Schiffsbeteiligung<br />

lukrativ, profitabel und erfolgreich<br />

Jetzt krisenbedingte Chancen antizyklisch nutzen<br />

Der Erfolg einer Investition in die Seeschifffahrt, in ein spezielles Schiff, beruht auf dem komplexen Zusammenspiel<br />

vieler Faktoren, die bei der Vorbereitung, Auswahl, Entscheidung und Umsetzung sorgsam bedacht und abgewogen<br />

sein müssen. Ein erfolgversprechendes, faires und seriöses Konzept verlangt tiefe Einblicke in die Schifffahrts- und<br />

Beteiligungsbranche, weitreichende Marktkenntnisse, ein exzellentes Netzwerk, fundiertes Know-how sowie Vertrauensverhältnisse<br />

zwischen allen Beteiligten. Für eine solide Kalkulation der Investitionsrechnung und der Prognoserechnung<br />

für den laufenden Schiffsbetrieb müssen Fachleute zusammen gebracht werden, die im Idealfall als<br />

Partner mit „an Bord” bleiben bis das Schiff wieder verkauft ist. Weiterhin bedarf es eigenständiger, möglichst bonitätsstarker<br />

Reeder mit langjähriger Erfahrung (am besten selbst zur See gefahren), die auch bereit sind, gewisse<br />

Risiken zu tragen und Verantwortung zu übernehmen. Ein großes Problem stellt heutzutage dar, Banken als verlässliche<br />

Partner zu finden, die faire Konditionen, Gebühren und Verträge anbieten.<br />

Sind alle diese Voraussetzungen erfüllt, empfehlen sich jetzt Investitionen in ausgewählte, marktgängige<br />

Schiffe, in einer Zeit, in der andere Marktteilnehmer diese verkaufen müssen oder der Werft nicht<br />

mehr abnehmen können. Antizyklisches Handeln ist aus verschiedenen anderen Anlageklassen bestens bekannt<br />

und im Schiffsbereich derzeit so attraktiv wie selten zuvor. Derartige Zeitfenster für exzellente Einkäufe bleiben erfahrungsgemäß<br />

nicht lange offen.


KONZEPTION UND STRATEGIE<br />

Das Schiff und die Partner<br />

- Das Schiff ist seit März 2010 problemlos in Fahrt zur<br />

vollsten Zufriedenheit von Eigner, Charterer, Bank und<br />

Klasse; daher für den Investor kein Bauzeitrisiko, kein<br />

Werftrisiko, kein Ablieferungs- und Übernahmerisiko,<br />

kein Finanzierungsrisiko<br />

- Erfahrener Vertragsreeder W. Bockstiegel, Emden, inhabergeführte<br />

Reederei; Management von zurzeit ca.<br />

56 modernen Seeschiffen;<br />

www.reederei-bockstiegel.de<br />

- Renommierter Charterer <strong>BBC</strong> Chartering & Logistic<br />

<strong>GmbH</strong> und Co. KG, Leer, gehört zu den Top-Charterern<br />

in der Schwergut- und Projektladungsschifffahrt;<br />

Flotte besteht zurzeit aus ca. 140 Schiffen;<br />

www.bbc-chartering.com<br />

- Unabhängige, sehr erfahrene Treuhänderin DONNER<br />

& REUSCHEL TREUHAND – <strong>GmbH</strong> & Co. KG, Hamburg,<br />

gegründet 1965, übernimmt die Mittelverwendungskontrolle<br />

sowie die Treuhandverwaltung;<br />

www.donner-reuschel-treuhand.de<br />

- Vertragsreeder und Initiatoren sind als Gründungsgesellschafter<br />

am Schiff beteiligt; die Gesellschafter<br />

Heinz G. Eckermann und Andreas Gößling sind geschäftsführende<br />

Kommanditisten der Beteiligungsgesellschaft<br />

Wache auf der Brücke<br />

Sicherheit – Wachstum – Rentabilität<br />

Strategie und exklusive Vorteile<br />

- Äußerst vorteilhafter Erwerb des Schiffes verspricht<br />

hohe Rentabilität<br />

- Sehr günstiger Kaufpreis i. H. v. USD 20,8 Mio. entspricht<br />

lediglich dem 5,02-fachen einer durchschnittlichen<br />

Jahrescharter von USD 11.500/Tag, ein Faktor,<br />

der am Markt selten erreicht wird - Investition in soliden,<br />

renditestarken Sachwert bedeutet Sicherheit<br />

- Gesamtinvestitionskosten pro Ladetonne Tragfähigkeit<br />

(tdw) sind ggü. Wettbewerbsangeboten der letzten<br />

5 Jahre ca. ein Drittel niedriger – optimaler Einkauf<br />

und Markteintritt bedeutet Sicherheit und Rentabilität<br />

- Keine Überbauung des Marktsegmentes zu erwarten,<br />

derzeit sehr geringe Neubauaufträge (Orderbuch),<br />

viele Schiffe scheiden in wenigen Jahren altersbedingt<br />

aus dem Markt<br />

- Hohe Investitions-/Substanzquote von rd. 96% erhöht<br />

Rentabilität<br />

- Kein Agio für den Investor erhöht Rentabilität<br />

- Im Marktvergleich sehr geringe Kostenbelastung in<br />

der Investitions- und Betriebsphase sowie bei der Veräußerung<br />

und Liquidation erhöht Rentabilität<br />

- Ansatz konservativer Kalkulationsparameter bei Einnahmen<br />

und Ausgaben bedeutet Sicherheit und Reserven<br />

- Einnahmen der Gesellschaft durch werthaltige Anfangsbeschäftigung<br />

zunächst bis April 2013 gesichert;<br />

ab 01.01.2012 Chancen auf höhere Charterraten<br />

- Wechselkurs EUR/USD durchgängig mit 1,40 kalkuliert;<br />

keine zusätzlichen Währungsrisiken<br />

- Attraktive Finanzierung mit einer deutschen Bank (ca.<br />

74% Fremdkapital) erhöht Rentabilität<br />

- Schnelle Entschuldung des Schiffes erhöht Sicherheit;<br />

Sondertilgungen bereits ab 2011 geplant<br />

- Portfoliodiversifikation durch Investition in Schifffahrt<br />

bedeutet Sicherheit, da Schiffe sich weitgehend unabhängig<br />

von Aktien, Renten, Währungen, Immobilien<br />

und Kapitalversicherungen entwickeln<br />

- Kleiner Gesellschafterkreis bietet hohe Unabhängigkeit<br />

und Flexibilität sowie maximale Entscheidungsfreiheit<br />

- Hohes Renditepotenzial durch antizyklische Investi-<br />

tion in Wachstumsmarkt bei geplant kurzer Laufzeit<br />

bis 2016<br />

- Geplante Auszahlung bereits ab 2011 durchgängig<br />

5% p.a. für Standardkapital (Vorzugskapital 7% p.a.)<br />

- Prognostizierter Gesamtmittelrückfluss bis Ende 2016<br />

für Standardkapital ca. 250% inkl. Einlagerückzahlung<br />

- Tonnagebesteuerung – nahezu steuerfreie Auszahlungen<br />

(inkl. Veräußerungsgewinn)<br />

7


8<br />

A: Fondskonzept<br />

BETEILIgUNgSANgEBOT<br />

AUF EINEN BLICK<br />

Art der Beteiligung<br />

Beteiligung als Treugeber oder als Direktkommanditist<br />

an einer Kommanditgesellschaft, der Emittentin<br />

W. Bockstiegel <strong>GmbH</strong> & Co. Reederei KG MS „<strong>BBC</strong><br />

<strong>MICHIGAN</strong>”. Bei dieser Gesellschaft handelt es sich<br />

um eine geschlossene Beteiligung für einen begrenzten<br />

Anlegerkreis von maximal 20 Gesellschaftern -<br />

Private Placement.<br />

Anbieter der Beteiligung<br />

MEERWERT <strong>GmbH</strong>, Steckelhörn 11, 20457 Hamburg,<br />

www.meerwert.de<br />

<strong>MFG</strong> <strong>GmbH</strong>, Vilbeler Landstraße 255, 60388 Frankfurt<br />

am Main, www.mfg-gmbh.de<br />

Anlegerkreis<br />

Das Angebot richtet sich an Anleger, die in der Bundesrepublik<br />

Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig sind<br />

und die über wirtschaftliche, rechtliche und steuerliche<br />

Grundkenntnisse verfügen. Es handelt sich um eine unternehmerische<br />

Beteiligung. Damit ist sie für Anleger<br />

geeignet, die einen Teil ihres Vermögens in eine risikobehaftete,<br />

aber erfolgversprechende Anlageform investieren<br />

möchten und bei einem negativen Geschäftsverlauf<br />

auch einen Verlust, ggf. auch einen Totalverlust<br />

ihrer Investition wirtschaftlich in Kauf nehmen können.<br />

Beteiligungsgesellschaft<br />

Kommanditisten treten der W. Bockstiegel <strong>GmbH</strong> & Co.<br />

Reederei KG MS „<strong>BBC</strong> <strong>MICHIGAN</strong>” bei. Sie erzielen als<br />

Mitunternehmer Einkünfte aus Gewerbebetrieb. Zweck<br />

der Gesellschaft ist der Erwerb und der Betrieb des<br />

Mehrzweck-/Schwergutschiffes (Multi-Purpose Container<br />

Vessel/Heavy Lift) MS „<strong>BBC</strong> <strong>MICHIGAN</strong>”.<br />

Emissionskapital<br />

Kommanditkapital gesamt EUR 4.154.247<br />

davon Gründungskommanditkapital<br />

einzuwerbendes<br />

EUR 240.100<br />

Kommanditkapital gesamt EUR 3.914.147<br />

davon Standardkommanditkapital EUR 2.914.147<br />

davon Vorzugskommanditkapital max. EUR 1.000.000<br />

Mindestbeteiligungsbetrag / kein Agio<br />

Da es sich um ein Private Placement handelt, beträgt<br />

der Mindestbeteiligungsbetrag pro Anleger EUR<br />

200.000. Höhere Beträge müssen ohne Rest durch<br />

1.000 teilbar sein.<br />

Es wird kein Agio auf die Anlagesumme erhoben.<br />

Form der Beteiligung<br />

Beitritt erfolgt als Standardkommanditist und/oder<br />

als Vorzugskommanditist. Beitritt erfolgt als Treugeber<br />

mit Unterzeichnung der Beitrittserklärung ohne direkte<br />

Eintragung ins Handelsregister. Für den alternativen<br />

Beitritt als Direktkommanditist ist die direkte<br />

Eintragung ins Handelsregister und eine notariell beglaubigte<br />

Handelsregistervollmacht erforderlich.<br />

Kündigung<br />

Die Gesellschaft ist auf unbestimmte Zeit errichtet. Die<br />

Kündigung des Gesellschaftsvertrages ist für Standardkommanditisten<br />

erstmalig mit einer Frist von 6 Monaten<br />

zum 31.12.2021 möglich. Abweichend davon haben<br />

die Vorzugskommanditisten ein einmaliges<br />

Sonderkündigungsrecht, den Gesellschaftsvertrag<br />

mit einer Frist von 6 Monaten zum 31.12.2016<br />

zu kündigen. Für beide gilt, sofern das Schiff nicht<br />

vorher veräußert wurde.<br />

Geplante Laufzeit<br />

Die Laufzeit des Beteiligungsangebotes ist mit ca. 5<br />

Jahren geplant, Verkürzung oder Verlängerung der Haltedauer<br />

möglich. Der Verkauf des Schiffes ist jederzeit<br />

möglich. Eine Entscheidung darüber trifft eine qualifizierte<br />

Investorenmehrheit (mindestens 75%).<br />

Nachschusspflicht / Haftung<br />

Es besteht keine Nachschusspflicht für den Anleger. Ggf.<br />

lebt die Haftung gemäß § 172 Abs. 4 HGB maximal in<br />

Höhe der erhaltenen Auszahlungen bis zum Ausgleich<br />

des negativen Kapitalkontos wieder auf. Bezogen auf<br />

die geleistete Einlage werden 20% als Haftsumme ins<br />

Handelsregister eingetragen.<br />

Rechte der Anleger<br />

Der Anleger hat die einem Kommanditisten zustehenden<br />

Rechte.<br />

Beteiligungsobjekt<br />

Das Anlageobjekt ist das Mehrzweck-/Schwergutschiff<br />

MS „<strong>BBC</strong> <strong>MICHIGAN</strong>” mit einer Tragfähigkeit von<br />

12.780 tdw. Es verfügt über die höchste Eisklasse E3<br />

und ist mit zwei 150 t Schwergutkranen (kombiniert<br />

300 t Hebekraft) der deutschen Firma NMF ausgestattet.<br />

Die Abmessungen des Schiffes und der geringe<br />

Tiefgang erlauben in Verbindung mit dem Schwergutgeschirr<br />

einen weltweiten Einsatz - auch in schwer zugänglichen<br />

Häfen und Flüssen ohne landseitige Beladungsmöglichkeiten.<br />

Das Schiff wurde am 15. März<br />

2010 an die Verkäufergesellschaft abgeliefert und befindet<br />

sich seitdem im Einsatz. Das Schiff soll voraussichtlich<br />

am 30. September 2011 von der Beteiligungsgesellschaft<br />

übernommen werden.


BETEILIgUNgSANgEBOT<br />

AUF EINEN BLICK<br />

Markt und Beschäftigung<br />

Es besteht ein zunehmender Bedarf an Multi-Purpose<br />

Tonnage mit Schwergutgeschirr und Zwischendecks,<br />

insbesondere für die weltweite Verschiffung von Projektladungen,<br />

wie zum Beispiel Windenergieanlagen,<br />

Kraftwerksteilen, Maschinen, Schienenfahrzeugen etc.<br />

zum großen Teil auch für staatliche Infrastrukturprojekte.<br />

Die Aussichten für die gesamte MPP-Flotte sind mittelfristig<br />

gut. Es wird von steigenden Raten ausgegangen.<br />

Das Flottenwachstum ist gering und wird bis 2015<br />

mit durchschnittlich nur 1,8% jährlich angegeben. Die<br />

Gefahr von Überkapazitäten wird außerdem durch ein<br />

hohes Verschrottungspotenzial eingedämmt. Das durchschnittliche<br />

Alter der Flotte beträgt rd. 16 Jahre.<br />

Drewry Maritime Research prognostizierte im März 2011<br />

(Quelle: Multipurpose Shipping 2011, Market Review<br />

and Forecast, 11. März 2011) der Projektschifffahrt ein<br />

Nachfragewachstum von 7,0% p. a. und damit höhere<br />

Wachstumsraten als dem Container- und Bulksegment.<br />

Das Ladungsaufkommen soll bis 2015 um bis zu 11,0%<br />

p. a. steigen. Hinter dem prognostizierten Wachstum<br />

stehen neben dem traditionellen Transport von Massenstückgütern<br />

vor allem Auftragspotenziale seitens der<br />

Offshore- und Energieindustrie. Das zunehmende Umweltbewusstsein<br />

vieler Regierungen bei gleichzeitiger<br />

Sicherung von Energieressourcen verspricht zukünftig<br />

steigende Transportvolumen. Auch die Erdbeben- und<br />

Flutkatastrophe in Japan bzw. die nun anstehenden<br />

Wiederaufbauarbeiten des hochtechnisierten Landes<br />

werden zusätzliche Nachfrage schaffen und zur Belebung<br />

des Marktes beitragen.<br />

Beschäftigungskonzept und Prognose der Beschäftigung<br />

Mit geplanter Übernahme des Schiffes zum 30. September<br />

2011 durch die Beteiligungsgesellschaft ist das<br />

MS „<strong>BBC</strong> <strong>MICHIGAN</strong>” bis zum 01. April 2013 (+/- 30<br />

Tage) fest an <strong>BBC</strong> Chartering & Logistic <strong>GmbH</strong> & Co. KG<br />

zu einer Tagesrate von USD 13.500 verchartert. Nach<br />

Ablauf der Festcharter hat der Charterer drei Optionen<br />

für jeweils 12 Monate (+/- 30 Tage) zu einer Tagesrate<br />

i. H. v. USD 14.000, USD 14.500 und USD 15.000.<br />

Zieht der Charterer eine Option nicht, sind die weiteren<br />

verfallen.<br />

Aufgrund der Auswirkungen der globalen Finanz- und<br />

Wirtschaftskrise wurde unter Berücksichtigung aller Interessen<br />

in enger Abstimmung mit den beteiligten Banken<br />

im Mai 2011 ein Moratorium (Addendum vom 09.<br />

Juni 2011 zum Zeitchartervertrag vom 01. Oktober<br />

2008) vereinbart, wodurch es zeitlich befristet zu einer<br />

Reduzierung bzw. Veränderung der Charterrate kommt.<br />

Bis zum 31.12.2011 wird derzeit eine Mindestcharter<br />

von USD 9.000 pro Tag gezahlt. Alle Einzelheiten dazu<br />

sind in der Rubrik „Beschäftigung” dieser Projektbeschreibung<br />

dargestellt.<br />

In der Prognoserechnung wurde aus Vorsichtsgründen<br />

mit folgenden Charterraten kalkuliert. Im Rumpfgeschäftsjahr<br />

2011 mit USD 9.000 pro Tag, im Jahr 2012<br />

mit USD 10.750 pro Tag und ab 2013 durchgängig mit<br />

USD 11.500 pro Tag.<br />

Betriebsphase (Prognose)<br />

Die geplante Laufzeit des Schiffsfonds beträgt ca. 5 Jahre<br />

bis Ende 2016. Es bestehen jedoch keine steuerlichen<br />

Bindungsfristen, so dass das Schiff oder der persönliche<br />

Kommanditanteil jederzeit verkauft werden<br />

können. Hinsichtlich des Risikos der eingeschränkten<br />

Handelbarkeit von Anteilen an Kommanditgesellschaften<br />

wird auf den Abschnitt Risiken der Beteiligung insbesondere<br />

„Fungibilität der Beteiligung” in dieser Projektbeschreibung<br />

verwiesen.<br />

Verkauf (Prognose)<br />

Der Nettoveräußerungserlös des Schiffes Ende 2016 i.<br />

H. v. ca. USD 21.208.000 wird mit rd. 102% der Anschaffungskosten<br />

(USD 20.800.000) des Schiffes aus<br />

Juli 2011 prognostiziert.<br />

Foto: Valerij Uhlich; Schwesterschiff<br />

9


10<br />

A: Fondskonzept<br />

BETEILIgUNgSANgEBOT<br />

AUF EINEN BLICK<br />

Investitions- und Finanzierungsplan (Prognose)<br />

Investitionsplan<br />

I. Kaufpreis<br />

Anschaffungs- und<br />

Anschaffungsnebenkosten (inkl.<br />

Kaufpreis des Schiffes von USD<br />

20.800.00 bei kalkuliertem<br />

Wechselkurs von EUR/USD 1,40) EUR 14.977.143<br />

II. Gründungs-, Vorlauf- und<br />

Finanzierungskosten<br />

Konzeption, Rechtsberatung,<br />

Steuerberatung, Vertragsgestaltung,<br />

Bildrechte,<br />

Prospekterstellung, Druck EUR 182.986<br />

Projektentwicklung, Beratung<br />

und Betreuung Gründungsphase EUR 50.000<br />

Kosten Fremdkapitalbeschaffung EUR 60.000<br />

Kosten Eigenkapitalbeschaffung EUR 313.132<br />

Treuhandvergütung,<br />

Mittelverwendungskontrolle EUR<br />

11.700<br />

Schiffsbesichtigung, Gutachten,<br />

Klasse, Notar, Handelsregister EUR 20.000<br />

Liquiditätsreserve EUR 325.000<br />

Agio EUR 0<br />

Investition gesamt<br />

inkl. Agio EUR 15.939.961<br />

Finanzierungsplan<br />

I. Darlehen<br />

Schiffshypothekendarlehen USD<br />

16.500.000 entspricht bei kalkuliertem<br />

Wechselkurs von<br />

EUR/USD 1,40<br />

II. Kommanditkapital<br />

EUR 11.785.714<br />

Initiatoren gemäß § 4 Abs. 2 GV EUR 240.100<br />

Einzuwerbendes Kommanditkapital EUR 3.914.147<br />

Agio<br />

Finanzierung gesamt<br />

EUR 0<br />

inkl. Agio EUR 15.939.961<br />

Übersicht der prognostizierten Auszahlungen<br />

Gemäß Prognoserechnung sind über die geplante Laufzeit<br />

des Schiffsfonds bis zum 31.12.2016 an Standardkommanditisten<br />

insgesamt rd. 250% an Auszahlungen,<br />

davon rd. 27% laufende Auszahlungen während<br />

der Betriebsphase (5% p. a. ab 2011 p. r. t.) zuzüglich<br />

rd. 223% nach erfolgtem Verkauf des Schiffes Ende<br />

2016 prognostiziert.<br />

Die Vorzugskommanditisten sollen gemäß der Prognoserechnung<br />

über die geplante Laufzeit des Schiffsfonds<br />

bis zum 31.12.2016 insgesamt bevorrechtigt rd.<br />

138% an Auszahlungen erhalten, davon rd. 38% laufende<br />

Auszahlungen während der Betriebsphase (7% p.<br />

a. ab 2011 p. r. t.) zuzüglich 100% nach erfolgtem Verkauf<br />

des Schiffes Ende 2016.<br />

Die laufenden Auszahlungen sind ab 2012 jeweils hälftig<br />

im Juni und Dezember des Jahres geplant.<br />

Prognostizierter Vermögenszuwachs<br />

Im Verhältnis zum eingesetzten Kommanditkapital ist<br />

für die Standardkommanditisten bis zum 31.12.2016<br />

ein Vermögenszuwachs von rd. 150% prognostiziert.<br />

Die Vorzugskommanditisten sollen bevorrechtigt eine<br />

Auszahlung von durchgängig 7% pro Jahr und bei<br />

Veräußerung des Schiffes oder bei Wahrnehmung ihres<br />

Kündigungsrechtes zum 31.12 2016 bevorrechtigt<br />

100% ihrer Einlage zurück erhalten.<br />

Finanzierung<br />

Die Gesamtfinanzierung des Schiffes und aller Fondskosten<br />

erfolgt zu einem Teil durch Fremdkapital (ca.<br />

74%) und zum anderen Teil durch Eigenkapital (ca.<br />

26%) in Form von Kommanditbeteiligungen.<br />

Der Beteiligungsgesellschaft liegt eine Finanzierungszusage<br />

(ohne Gremienvorbehalt) einer namhaften<br />

deutschen schiffsfinanzierenden Bank vor. Die Finanzierungszusage<br />

beinhaltet ein Schiffshypothekendarlehen<br />

i. H. v. USD 16.500.000, welches bei Übernahme des<br />

Schiffes ausgezahlt werden soll. Das Darlehen wird mit<br />

dem USD-3-Monats-LIBOR zzgl. einer Marge von durchschnittlich<br />

2,98% p. a. und damit grundsätzlich variabel<br />

verzinst. Zum Zeitpunkt der Erstellung der Projektbeschreibung<br />

sind keinerlei Zinssicherungsgeschäfte abgeschlossen.<br />

Es ist vorgesehen, das Schiffshypothekendarlehen<br />

grundsätzlich vollständig in USD zu führen und<br />

maximal kurz- bis mittelfristige (nicht länger als bis<br />

2016) Zinsbindungen einzugehen.<br />

Unter Berücksichtigung der Kreditmarge von 2,98%<br />

und einem aktuellen Zinseinstand im USD-LIBOR für 3<br />

Monate i. H. v. 0,272 ergibt sich derzeit ein Zinssatz von


BETEILIgUNgSANgEBOT<br />

AUF EINEN BLICK<br />

3,252%. Die Prognoserechnung der Produktbeschreibung<br />

geht für 2011 von einem Zinssatz von 3,5% und<br />

ab 2012 durchgehend von 4,0% aus.<br />

Einkunftsart<br />

Einkünfte aus Gewerbebetrieb<br />

Gewinnermittlung / Tonnagebesteuerung<br />

Die Gesellschaft wird mit Übernahme des Schiffes zur<br />

sog. Tonnagebesteuerung gem. § 5 a EStG optieren.<br />

Während der Tonnagegewinnermittlung wird der Gewinn<br />

pauschal anhand der Nettoraumzahl des Schiffes<br />

ermittelt und jährlich versteuert. Der Gewinnanteil für<br />

Foto: Joseph K. Kubala; Schwesterschiff<br />

die Gesellschaft wird pro Jahr auf das Kommanditkapital<br />

umgelegt. Im Verhältnis zum Kommanditkapital beträgt<br />

der steuerpflichtige Tonnagegewinn bei einem vollen<br />

Wirtschaftsjahr ca. 0,28% des Kommanditkapitals. Der<br />

tatsächlich erzielte Gewinn der Gesellschaft gem. § 5<br />

EStG wird nicht besteuert.<br />

Einzahlungstermin für das Kommanditkapital<br />

100% spätestens zum 26. September 2011. Der<br />

Beteiligungsbetrag ist aufgrund der kurzfristigen Übernahme<br />

des Schiffes unverzüglich nach Annahme der Beitrittserklärung<br />

und Zahlungsaufforderung durch die Treuhänderin<br />

vollständig auf das Treuhandkonto zu zahlen.<br />

11


12<br />

Bei diesem Beteiligungsangebot partizipieren Investoren<br />

an einem Schifffahrtsunternehmen im Segment der<br />

Mehrzweck-Schwergutschifffahrt, welches mit Risiken<br />

verbunden ist. Damit gehen sie ein Engagement ein,<br />

dessen endgültiges wirtschaftliches Ergebnis nicht im<br />

Vorhinein feststehen kann. Dieses Beteiligungsangebot<br />

ist somit nur für Investoren geeignet, die bei unerwartet<br />

negativer Entwicklung der Gesellschaft den Ausfall<br />

von Auszahlungen und einen gegebenenfalls entstehenden<br />

Verlust hinnehmen könnten.<br />

Die nachstehende Darstellung informiert den Investor<br />

über die wesentlichen rechtlichen und tatsächlichen Risiken<br />

der angebotenen Vermögensanlage. Jeder Investor<br />

sollte vor der Beteiligung unter Berücksichtigung<br />

seiner jetzigen und zukünftigen persönlichen Vermögensverhältnisse<br />

sorgfältig prüfen, ob er die Risiken, die<br />

er mit einer solchen unternehmerischen Beteiligung<br />

eingeht, tragen kann. Bei diesem Beteiligungsangebot<br />

handelt es sich um eine unternehmerische Beteiligung,<br />

deren Erfolg maßgeblich von dem Erfolg der Gesellschaft<br />

abhängt, welcher seinerseits in hohem Maße von<br />

den weltwirtschaftlichen Rahmenbedingungen beeinflusst<br />

wird. Von wesentlicher Bedeutung für das Ergebnis<br />

der Gesellschaft sind insbesondere die Einnahmen<br />

aus dem Betrieb und der Veräußerung des Schiffes sowie<br />

die Aufwendungen für Schiffsbetriebskosten und<br />

den Kapitaldienst.<br />

Die Prognoserechnungen in dieser Projektbeschreibung<br />

beruhen auf abgeschlossenen Verträgen, Erfahrungswerten<br />

und Angaben Dritter. Aufgrund der Vielzahl von<br />

Einflussfaktoren sind Abweichungen von den prognostizierten<br />

Werten wahrscheinlich. Dies gilt insbesondere<br />

vor dem Hintergrund der zum Zeitpunkt der Aufstellung<br />

der Projektbeschreibung noch andauernden bzw. nachwirkenden<br />

globalen Finanz- und Wirtschaftskrise, die<br />

sich insbesondere auf den Bereich der Schifffahrt und<br />

den für die Schiffsfinanzierung wesentlichen Bankensektor<br />

massiv ausgewirkt hat. Es ist nicht auszuschließen,<br />

dass die zukünftige Entwicklung der Weltwirtschaft<br />

weitere negative Auswirkungen auf die Beschäftigungssituation,<br />

die erzielbaren Veräußerungserlöse und sonstige<br />

für den Erfolg der Gesellschaft entscheidende Parameter<br />

hat. Zum Zeitpunkt der Aufstellung der<br />

Projektbeschreibung sind die Auswirkungen der weltweiten<br />

Krise auf die Gesellschaft nicht vorherzusehen.<br />

Wenn die künftigen wirtschaftlichen, steuerlichen und<br />

rechtlichen Rahmenbedingungen von den in den Planrechnungen<br />

unterstellten Annahmen abweichen, kann<br />

dies die Ertrags-, Liquiditäts- und Wertentwicklung sig-<br />

A: Fondskonzept<br />

RISIKEN DER BETEILIgUNg<br />

nifikant negativ beeinflussen. Ein Zusammenwirken<br />

verschiedener Risiken kann nicht ausgeschlossen werden<br />

und kann auch zum vollständigen Verlust des eingesetzten<br />

Kapitals des Anlegers führen.<br />

A) Risiken in der Investitions- und<br />

Finanzierungsphase<br />

Übernahme des Schiffes<br />

Die Übernahme des Schiffes ist gemäß Kaufvertrag für<br />

den 30. September 2011 vereinbart. In der Kalkulation<br />

wird entsprechend von einer Übernahme des Schiffes<br />

am 30. September 2011 ausgegangen. Eine verspätete<br />

Übernahme des Schiffes würde zu Mindereinnahmen<br />

und Minderliquidität sowie u. U. zu höheren Kosten führen.<br />

Ferner besteht das Risiko, dass das Schiff mit offenen<br />

oder verdeckten Mängeln übergeben wird, die zu<br />

einer Verzögerung der Beschäftigung, Ausfallzeiten und<br />

höheren Kosten der Gesellschaft führen und sich entsprechend<br />

negativ auf die Ertrags- und Liquiditätslage<br />

der Gesellschaft auswirken können.<br />

Anschaffungs- und Anschaffungsnebenkosten,<br />

Mehrkosten<br />

Die in der Investitionsrechnung genannten Kosten für<br />

die vorbereitende Bereederung und für die Mehrausrüstung<br />

beruhen auf Erfahrungswerten. Es besteht das Risiko,<br />

dass diese Kosten höher ausfallen als prognostiziert.<br />

Unter Umständen können infolge von zusätzlich<br />

notwendigen Ausrüstungsgegenständen, baulichen<br />

Maßnahmen und/oder Änderungen am Schiff, die z. B.<br />

aufgrund neuer Anforderungen der Klassifikationsgesellschaften<br />

durchgeführt werden müssen, erhöhte Kosten<br />

entstehen. Dies würde zu entsprechenden Mehrkosten<br />

und damit zu einer Belastung der Liquidität der<br />

Gesellschaft führen. Entsprechende Mehrkosten würden<br />

sich ferner negativ auf die Investitions- und Ertragsrechnung<br />

sowie die Liquiditätsrückflüsse an die Anleger<br />

auswirken. Entsprechendes gilt beispielsweise für höher<br />

als prognostiziert ausfallende Beratungs- und sonstige<br />

Projektkosten.<br />

Im Falle einer Finanzierungslücke wäre die Gesellschaft<br />

u. U. zu weiteren Kapitalmaßnahmen gezwungen (Eigen-<br />

oder Fremdkapitalaufnahme), die zu weiteren Kosten<br />

und im Falle des Scheiterns auch zu einem Verlust<br />

der Anlage führen könnten.<br />

Kapitalaufbringungsrisiko<br />

Es ist nicht auszuschließen, dass das gemäß der Prognoserechnung<br />

erforderliche Kommanditkapital nicht


echtzeitig oder nicht im vollen Umfang bis zum Zeitpunkt<br />

der vereinbarten Kaufpreiszahlung eingeworben<br />

wird und eine etwaige Deckungslücke nicht durch zusätzliches<br />

Fremdkapital geschlossen werden kann. Die<br />

Gesellschaft könnte in diesem Fall den Schiffskaufvertrag<br />

nicht vereinbarungsgemäß bedienen und wäre ggf.<br />

erheblichen Schadenersatzansprüchen ausgesetzt, die<br />

zu einer Insolvenz der Gesellschaft und damit zu einem<br />

Totalverlust der Beteiligung führen können.<br />

Finanzierung des Schiffes<br />

Die Anschaffung des Schiffes wird plangemäß unter Inanspruchnahme<br />

eines Schiffshypothekendarlehens finanziert.<br />

Zum Zeitpunkt der Erstellung der Projektbeschreibung<br />

wurde der Gesellschaft im Rahmen einer Finanzierungszusage<br />

unter dem Vorbehalt einer zufriedenstellenden<br />

Dokumentation von einer deutschen Bank eine Finanzierung<br />

in Höhe bis zu maximal 16.500.000 USD zugesagt.<br />

Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass die<br />

vorliegende Finanzierungszusage nicht, oder nicht<br />

rechtzeitig in einen verbindlichen Kreditvertrag zwischen<br />

der Gesellschaft und der finanzierenden Bank<br />

umgesetzt wird oder dass die finanzierende Bank den<br />

endgültigen Kreditvertrag an Bedingungen knüpft, welche<br />

die Gesellschaft nicht erfüllen kann. Dies würde für<br />

die Beteiligungsgesellschaft dazu führen, dass sie den<br />

Schiffskaufvertrag nicht vereinbarungsgemäß bedienen<br />

könnte, und dass sie – falls eine Lösung mit der<br />

Verkäuferin nicht gefunden würde – ggf. erheblichen<br />

Schadenersatzansprüchen ausgesetzt wäre, die zu einer<br />

Insolvenz der Gesellschaft und damit zu einem Totalverlust<br />

der Beteiligung führen können.<br />

Entsprechendes gilt, wenn die Bank eine Valutierung<br />

des Darlehens z. B. wegen des Nichtvorliegens von Auszahlungsvoraussetzungen<br />

oder aufgrund etwaiger Vertragsverletzungen<br />

der Gesellschaft ganz oder teilweise<br />

verweigert. Dies könnte den Wert der Beteiligung für<br />

den Anleger erheblich – bis hin zum Totalverlust – reduzieren.<br />

B) Risiken in der Betriebsphase<br />

RISIKEN DER BETEILIgUNg<br />

Beschäftigungsrisiko<br />

Die Chartererlöse sind wesentlicher Bestandteil der diesem<br />

Projekt zugrunde liegenden Prognoserechnung. Die<br />

Beschäftigung des Schiffes hängt vor allem von den jeweiligen<br />

Bedingungen des Frachtmarktes ab, die maßgeblich<br />

von Angebot und Nachfrage bestimmt werden.<br />

Rückläufige Chartereinnahmen oder Charterausfälle,<br />

die sich u. a. aus zunehmendem Kostendruck oder der<br />

Bonität des Charterers ergeben, können sich nachteilig<br />

auf die Einnahmen der Gesellschaft auswirken. Gleiches<br />

gilt, wenn das Schiff aufgrund von Ausfallzeiten<br />

(off-hire), Werftzeiten oder Havarien weniger Einsatztage<br />

hat als in der Prognoserechnung angenommen.<br />

Die Gesellschaft trägt neben dem Beschäftigungsrisiko<br />

auch das Risiko, dass das Schiff nicht einsatzfähig sein<br />

könnte. Es ist nicht auszuschließen, dass der Charterer<br />

seine vertraglichen Verpflichtungen nicht erfüllt oder<br />

zur Erfüllung, z. B. in Fällen höherer Gewalt, kriegerischer<br />

Ereignisse oder längerer technisch bedingter<br />

Ausfallzeiten, nicht verpflichtet ist und gegebenenfalls<br />

zur Kündigung des Chartervertrages berechtigt ist. Negative<br />

Abweichungen bei den Umsatzerlösen können<br />

zu ausbleibenden Auszahlungen für die Anleger führen<br />

und sind mit negativen Auswirkungen auf den Kapitalerhalt<br />

verbunden.<br />

Betriebskosten<br />

Die der Planrechnung zugrunde liegenden Kostenansätze<br />

basieren auf Erfahrungswerten. Es besteht das Risiko,<br />

dass die Schiffsbetriebskosten beispielsweise durch<br />

höhere Personalkosten, Schmierölkosten, Versicherungsprämien,<br />

Dockungskosten und außerordentliche<br />

oder höhere Reparatur- und Instandsetzungsaufwendungen<br />

höher ausfallen als geplant. Kostenüberschreitungen<br />

können sich aufgrund von Veränderungen der<br />

wirtschaftlichen und rechtlichen Rahmenbedingungen<br />

ergeben. Dies hätte negative Auswirkungen auf die<br />

Ertragslage der Gesellschaft und kann zur Reduzierung<br />

oder zum Ausfall der Auszahlungen an die Anleger<br />

führen.<br />

Kündigung des Kreditvertrages<br />

Es besteht grundsätzlich das Risiko, dass Tilgungsraten<br />

nicht geleistet werden können, weil z. B. die geplanten<br />

Einnahmen nicht zu erreichen sind. Daher ist<br />

insbesondere mit Blick auf die derzeitige strikte Haltung<br />

der Banken aufgrund der Finanz- und Wirtschaftskrise<br />

nicht auszuschließen, dass die finanzierende<br />

Bank einer evtl. notwendigen Tilgungsaussetzung oder<br />

Refinanzierung nicht zustimmt. Es kann nicht ausgeschlossen<br />

werden, dass die Bank das bereits valutierte<br />

Darlehen z. B. bei Vertragsverletzungen des Kreditnehmers<br />

kündigt bzw. die Sicherheiten verwertet, insbesondere<br />

das Schiff versteigern lässt, was die Insolvenz<br />

der Gesellschaft und damit einen teilweisen oder<br />

gänzlichen Verlust der Investition des Anlegers zur Folge<br />

haben kann.<br />

13


14<br />

Zinsen<br />

Die in der Prognoserechnung getroffenen Annahmen<br />

zur Fremdfinanzierung basieren auf der Grundlage der<br />

vorliegenden Finanzierungszusage eines deutschen<br />

Kreditinstitutes. Die veranschlagten Zinssätze sind mittel-<br />

und langfristig nicht festgeschrieben. Die Finanzierungszusage<br />

sieht eine Verzinsung zu USD-LIBOR<br />

zuzüglich einer Marge i. H. v. 295 Basispunkten (Senior-<br />

Tranche) bzw. 325 Basispunkten (Junior-Tranche) vor.<br />

Demnach können die tatsächlich zu leistenden Zinsen<br />

insbesondere aufgrund eventuell veränderter Rahmenbedingungen<br />

auf den Geld- und Kapitalmärkten von<br />

den getroffenen Annahmen abweichen. Sollten die tatsächlichen<br />

Zinsaufwendungen höher ausfallen als geplant,<br />

hätte dies eine Verschlechterung der Ertrags- und<br />

Liquiditätslage der Gesellschaft zur Folge. Entsprechend<br />

können sich die Liquiditätsrückflüsse an die Anleger<br />

verringern.<br />

Allgemeine Schadensfälle, Piraterie,<br />

Versicherung<br />

Durch den Betrieb des Schiffes können Schäden am<br />

Schiff oder am Eigentum Dritter entstehen, die zu Schadenersatzansprüchen<br />

führen. Es besteht das Risiko,<br />

dass von der Gesellschaft geschlossene Versicherungen<br />

zur Deckung etwaiger Schäden des Schiffes nicht ausreichen,<br />

was zu einer niedrigeren Liquidität der Gesellschaft<br />

und somit geringeren Auszahlungen an die Anleger<br />

führen könnte.<br />

A: Fondskonzept<br />

RISIKEN DER BETEILIgUNg<br />

Foto: Alejandro González Marín; Schwesterschiff<br />

Ein Risiko für die Geschäftstätigkeit der Gesellschaft<br />

geht von möglichen Angriffen von Piraten aus. Piraterie<br />

kann erhebliche Kosten, z. B. aufgrund erforderlicher Sicherheitsmaßnahmen<br />

oder in Form von Versicherungsprämien,<br />

verursachen. Zudem kann sie zu Kaperungen,<br />

Lösegeldforderungen etc. führen, was im schlimmsten<br />

Fall zum Totalverlust der Anlage führen kann.<br />

Behördliche Genehmigungen<br />

Es besteht das Risiko, dass bei einer nicht erteilten oder<br />

eingeschränkten Verlängerung einer oder mehrerer Genehmigungen<br />

der Betrieb des Schiffes untersagt oder<br />

eingeschränkt werden kann. Für einen ordnungsgemäßen<br />

Verlauf des Schiffsbetriebes sind zahlreiche in- und<br />

ausländische Genehmigungen erforderlich. Eine Einschränkung<br />

würde die Liquiditätslage der Gesellschaft<br />

belasten und im Extremfall die Anlage gefährden.<br />

C) Risiken in der Veräußerungsphase<br />

Veräußerung des Schiffes<br />

Im Rahmen der Prognoserechnung wurde im Jahr 2016<br />

ein Veräußerungserlös i. H. v. 22.000.000 USD, entsprechend<br />

rd. 105,77% des Schiffskaufpreises, unterstellt.<br />

Der Verkaufserlös ist vor allem von den jeweiligen<br />

Marktverhältnissen zum Zeitpunkt des Verkaufes des<br />

Schiffes sowie vom Zustand des Schiffes abhängig. So<br />

können z. B. auch Veränderungen im Frachtenmarkt erhebliche<br />

negative Auswirkungen auf das Preisniveau<br />

haben. Zu berücksichtigen ist ferner, dass die Preise für<br />

gebrauchte Schiffe marktüblich erheblichen Schwankungen<br />

unterliegen.<br />

Der Veräußerungserlös bestimmt ganz wesentlich das<br />

Ergebnis der Gesellschaft. Sollte der tatsächliche Veräußerungserlös<br />

niedriger ausfallen als kalkuliert, würde<br />

sich das Ergebnis für die Anleger entsprechend verschlechtern.<br />

Dies könnte den teilweisen oder schlimmstenfalls<br />

sogar vollständigen Verlust der Einlage der Anleger<br />

zur Folge haben.<br />

Der Zeitpunkt des Verkaufes ist für den einzelnen Anleger<br />

nicht planbar. Verzögert sich die Veräußerung gegenüber<br />

den Planungen, kann dies nachteilige Auswirkungen<br />

auf die Rendite der Anlage haben.<br />

D) Phasenübergreifende Risiken<br />

Schlüsselpersonenrisiko<br />

Es besteht das Risiko, dass für die Gesellschaft maß-


Foto: john ferrary; Schwesterschiff<br />

RISIKEN DER BETEILIgUNg<br />

gebliche Schlüsselpersonen ausfallen. In einem solchen<br />

Fall besteht das Risiko, dass es der Gesellschaft nicht<br />

oder nur mit hohem finanziellen Aufwand gelingt, adäquaten<br />

Ersatz zu finden. Derartig erhöhte Aufwendungen<br />

würden sich negativ auf die Ertrags- und Liquiditätssituation<br />

der Gesellschaft und damit auch auf die<br />

Anleger auswirken. Es ist auch nicht auszuschließen,<br />

dass diese Schlüsselpersonen bewusst oder unbewusst<br />

Entscheidungen treffen, die sich später als falsch herausstellen<br />

und das wirtschaftliche Ergebnis der Gesellschaft<br />

und in der Folge auch das der Anleger negativ<br />

beeinflussen.<br />

Interessenkonflikte<br />

Aufgrund der bestehenden kapitalmäßigen und personellen<br />

Verflechtungen maßgeblicher Vertragspartner<br />

und Gründungskommanditisten besteht das grundsätzliche<br />

Risiko, dass die handelnden Personen eigene Inter-<br />

essen oder die Interessen von anderen Beteiligten in<br />

den Vordergrund stellen und nicht die Interessen der<br />

Gesellschaft bzw. der Anleger verfolgen. Interessenkonflikte<br />

können sich daher nachteilig auf das Ergebnis der<br />

Gesellschaft und die Beteiligung der Anleger auswirken.<br />

Majorisierung<br />

Das vorliegende Beteiligungsangebot richtet sich an<br />

mehrere potenzielle Anleger, die Kommanditeinlagen in<br />

unterschiedlicher Höhe zeichnen können. Es besteht<br />

das Risiko, dass Minderheiten innerhalb der Beteiligungsgesellschaft<br />

ihre gesellschaftsrechtlichen Interessen<br />

nicht durchsetzen können. Dies wäre vor allem<br />

dann der Fall, wenn einzelne Anleger durch hohe Kommanditeinlagen<br />

eine entsprechend hohe Stimmzahl in<br />

der Gesellschafterversammlung haben. Dies könnte dazu<br />

führen, dass die Gesellschaft von einem oder von<br />

mehreren Kommanditisten beherrscht wird.<br />

15


16<br />

Währungsrisiko<br />

Mit Ausnahme weniger Positionen im Rahmen der<br />

Schiffsbetriebskosten ist der internationale Schiffsmarkt<br />

grundsätzlich ein in USD agierender Markt. Das<br />

Fremdkapital wird ausschließlich in USD aufgenommen.<br />

Der USD spielt daher im Rahmen der Konzeption<br />

der Beteiligungsgesellschaft eine zentrale Rolle, da die<br />

Einnahmen und ein großer Teil der Ausgaben der Beteiligungsgesellschaft<br />

in dieser Währung anfallen. Darüber<br />

hinaus wird voraussichtlich auch die Veräußerung<br />

des Schiffes in USD abgewickelt. Ein Teil der<br />

Schiffsbetriebskosten fällt erfahrungsgemäß in anderen<br />

Währungen als USD an. Darüber hinaus sind Gewerbesteuern<br />

und ein Teil der Gesellschaftskosten in<br />

EUR zu bezahlen. Hierfür wurde durchgehend ein<br />

Wechselkurs von EUR/USD 1,40 kalkuliert. Insoweit<br />

besteht das Risiko, dass das Ergebnis in USD durch<br />

Wechselkursänderungen vermindert wird. Weiterhin<br />

besteht das Risiko, dass durch Devisengeschäfte Verluste<br />

für die Beteiligungsgesellschaft entstehen. Die<br />

Beteiligung ist ein Euro-Investment. Einzahlungen und<br />

alle Auszahlungen werden in EUR getätigt. Es besteht<br />

das Risiko, dass die Auszahlungen an die Investoren<br />

durch einen schwächeren USD bei einer Bewertung in<br />

EUR an Wert verlieren.<br />

Haftung des Investors / Durchgriffshaftung<br />

Die gesetzliche Haftung des Investors ist auf die Höhe<br />

der Haftsumme seines Beteiligungsbetrages beschränkt.<br />

Nachdem die Einlage vollständig eingezahlt<br />

ist, unterliegt der Investor keiner weiteren Nachschussverpflichtung<br />

oder Haftung. Werden die Kapitalkonten<br />

durch Entnahmen (Auszahlungen) unter die<br />

Haftsumme gemindert, so lebt die gesetzliche Haftung<br />

in Höhe der Auszahlungen, jedoch begrenzt auf die<br />

Haftsumme, wieder auf (§ 172 Abs. 4 i. V. m. § 171<br />

Abs. 1 HGB). Auch nach Ausscheiden aus der Beteiligungsgesellschaft<br />

und der Löschung des Kommanditisten<br />

im Handelsregister besteht bis zur Höhe der Haftsumme<br />

eine Nachhaftung für weitere fünf Jahre für<br />

Verbindlichkeiten, die zu diesem Zeitpunkt dem Grunde<br />

nach bereits bestanden. Eine noch weitergehende<br />

Haftung des Investors nach den §§ 30 ff. <strong>GmbH</strong>G bis<br />

maximal zur Höhe der insgesamt empfangenen Auszahlungen<br />

käme erst dann in Betracht, wenn Auszahlungen<br />

unter Verstoß gegen die Bestimmungen des<br />

Gesellschaftsvertrages erfolgt sind, obwohl die Finanzlage<br />

der Beteiligungsgesellschaft dies nicht zuließ oder<br />

die Gesellschaft in die Insolvenz fällt. Das Haftungsrisiko<br />

ist für Kommanditisten und Treugeber wirtschaftlich<br />

identisch.<br />

A: Fondskonzept<br />

RISIKEN DER BETEILIgUNg<br />

Die Beschränkung der Kommanditistenhaftung beruht<br />

auf deutschem Handelsrecht. Es kann nicht ausgeschlossen<br />

werden, dass bei dem Betrieb des Schiffes (z.<br />

B. durch Kollision, Havarie, Umweltschäden) Dritte im<br />

Ausland geschädigt werden. Es ist in einem solchen Fall<br />

nicht auszuschließen, dass ein mit der Sache befasstes<br />

ausländisches Gericht die Beschränkung der Kommanditistenhaftung<br />

nach deutschem Recht nicht anerkennt<br />

und es zu einer unbeschränkten Haftung des Investors<br />

mit seinem ausländischen Privatvermögen für Verbindlichkeiten<br />

der Beteiligungsgesellschaft kommt (Durchgriffshaftung).<br />

Anteilsbezogene Fremdfinanzierung<br />

Eine Fremdfinanzierung der Beteiligung ist vom Anbieter<br />

nicht vorgesehen. Im Falle einer Fremdfinanzierung der<br />

Einlage durch den Anleger besteht im schlimmsten Fall<br />

über den Verlust der Einlage hinaus die Gefahr der Insolvenz<br />

auf Anlegerebene, z. B. wenn die geplanten Auszahlungen<br />

der Gesellschaft wegen der vorstehend beschriebenen<br />

Risiken nicht erfolgen und diese Auszahlungen<br />

für den weiterhin zu leistenden Zins- und Kapitaldienst<br />

der Fremdfinanzierung eingeplant sind. Die Kosten einer<br />

individuellen Fremdfinanzierung erhöhen das Risiko,<br />

dass bei nicht plangemäßem Verlauf der Beteiligung für<br />

den Investor unter Einbeziehung der Fremdfinanzierung<br />

ein Verlust entsteht oder erhöht wird. Ferner kann eine<br />

Vorfälligkeitsentschädigung anfallen. Es besteht das Risiko,<br />

dass eine individuelle Fremdfinanzierung aus dem<br />

Privatvermögen des Investors zurückzuzahlen ist. Daher<br />

wird dringend dazu geraten, im Falle einer beabsichtigten<br />

Fremdfinanzierung der Beteiligung fachkundige Beratung<br />

durch Dritte in Anspruch zu nehmen.<br />

Fungibilität der Beteiligung<br />

Die Beteiligungsgesellschaft ist auf unbestimmte Zeit<br />

errichtet. Die Laufzeit der Beteiligung ist mit ca. 5 Jahren<br />

geplant. Investoren können ihre Beteiligung gem.<br />

Gesellschaftsvertrages jedoch frühestens zum 31. Dezember<br />

2021 kündigen. Ein vorzeitiges Ausscheiden<br />

aus der Gesellschaft ist grundsätzlich nur über den Verkauf<br />

der Beteiligung möglich. Es wird darauf hingewiesen,<br />

dass für den Verkauf von Gesellschaftsanteilen kein<br />

gesetzlich geregelter Markt besteht, so dass eine Beteiligungsveräußerung<br />

nicht immer durchgeführt werden<br />

kann bzw. der Verkauf der Beteiligung gegebenenfalls<br />

nur mit einem Wertabschlag möglich ist. Darüber hinaus<br />

bedarf der Verkauf der Zustimmung der persönlich<br />

haftenden Gesellschafterin.


RISIKEN DER BETEILIgUNg<br />

Liquidität und Auszahlungen<br />

Die Liquidität der Gesellschaft wird maßgeblich durch<br />

die laufenden Einnahmen aus dem Schiffsbetrieb und<br />

durch den im Rahmen des Verkaufes erzielten Veräußerungspreis<br />

bestimmt. Es besteht das Risiko, dass die<br />

der Gesellschaft zur Verfügung stehende Liquidität<br />

nicht ausreicht, um die geplanten Auszahlungen zu<br />

leisten. In diesem Falle erfolgen Auszahlungen möglicherweise<br />

verspätet, in geringerem Umfang oder fallen<br />

gänzlich aus. Es kann ferner nicht ausgeschlossen werden,<br />

dass bereits erhaltene Auszahlungen, denen keine<br />

entsprechenden Gewinne gegenüberstanden, von<br />

den Anlegern zurückgezahlt werden müssen.<br />

Vertragserfüllungsrisiko<br />

Es besteht das Risiko, dass Geschäftspartner ihren<br />

vertraglichen Verpflichtungen nicht oder nicht in vollem<br />

Umfang nachkommen. Der unternehmerische Erfolg<br />

der Gesellschaft ist maßgeblich davon abhängig,<br />

dass die Hauptvertragspartner und insbesondere die<br />

Verkäuferin und der Charterer ihren Verpflichtungen<br />

aus den geschlossenen Verträgen nachkommen. Ist<br />

dies nicht der Fall, so können daraus niedrigere Einnahmen<br />

und/oder höhere Aufwendungen für die Gesellschaft<br />

resultieren, so dass sich die Auszahlungen<br />

an die Anleger verringern können. Der Ausfall oder<br />

die Nichtleistung seitens wichtiger Vertragspartner<br />

kann die Realisierung oder den wirtschaftlichen Erfolg<br />

des Beteiligungskonzeptes der Gesellschaft gefährden.<br />

Politische Risiken<br />

Zu den politischen Risiken gehören beispielsweise gesetzgeberische<br />

oder behördliche Maßnahmen, Aufruhr,<br />

kriegerische Ereignisse oder Revolutionen im In- und/<br />

oder Ausland, welche die Erfüllung der vertraglichen<br />

Forderungen verhindern, die dann zu dem Verlust von<br />

Ansprüchen infolge von Unmöglichkeit der Vertragserfüllung<br />

führen können. Es könnte während der Laufzeit<br />

der Vermögensanlage zu Beschränkungen des freien<br />

Kapitalverkehrs kommen. Dies kann dazu führen, dass<br />

geschuldete Zahlungen beispielsweise des Charterers<br />

nicht oder nicht vollständig in der geschuldeten Währung<br />

erbracht werden können. Als Folge kann sich für<br />

die Beteiligung das Risiko ergeben, dass Währungsverluste<br />

entstehen oder Zinsen für eine mögliche Zwischenfinanzierung<br />

der verspätet eingehenden Zahlungen<br />

anfallen. Im schlimmsten Fall kann dies zu einem<br />

Totalverlust der Beteiligung führen.<br />

Rücknahme von Anteilen<br />

Die Anteile an der Gesellschaft können nicht zurück gegeben<br />

werden. Sollte die Gesellschaft aufgrund gesetzlicher<br />

Vorschriften von Anlegern zur Rücknahme von<br />

Gesellschaftsanteilen verpflichtet werden und kann die<br />

Gesellschaft diese Ansprüche nicht aus der vorhandenen<br />

Liquidität erfüllen, so ist möglicherweise die Liquidation<br />

der Gesellschaft erforderlich und der Anleger<br />

könnte weniger als das nominale Kommanditkapital zurückerhalten.<br />

Risiko von Steuerrechtsänderungen, Steuerlicher<br />

Vorbehalt<br />

Die Konzeption des Beteiligungsangebotes basiert auf<br />

den derzeit gültigen rechtlichen und steuerlichen Gesetzen.<br />

Künftige Änderungen der Gesetze, der Rechtsprechung<br />

und/oder der Auffassung der Finanzverwaltung<br />

können sich nachteilig auf die steuerliche Situation der<br />

Gesellschaft und/oder der Anleger auswirken.<br />

Die abschließende Würdigung der steuerlich relevanten<br />

Sachverhalte durch die Finanzverwaltung wird erst im<br />

Rahmen einer Betriebsprüfung erfolgen. Insoweit können<br />

auch rückwirkende Änderungen der steuerlichen<br />

Situation eintreten. Sollte die Finanzverwaltung der<br />

Auffassung der Beteiligungsgesellschaft nicht folgen,<br />

müsste die Gesellschaft Einspruchs- und Klageverfahren<br />

mit ungewissem Ausgang führen, was entsprechend<br />

höhere Gesellschaftskosten zur Folge hätte.<br />

Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass aufgrund<br />

abweichender Beurteilungen durch die Finanzverwaltung<br />

oder die Finanzgerichte auch nachträgliche Steuerzahlungen<br />

gegen die Anleger festgesetzt werden, die<br />

im Rahmen der Prognoserechnungen nicht berücksichtigt<br />

wurden. Hierdurch kann es zu negativen Abweichungen<br />

gegenüber der geplanten steuerlichen Situation<br />

und zu einer Verschlechterung der Wirtschaftlichkeit<br />

der Beteiligung kommen. Werden gegen den Anleger<br />

Steuernachzahlungen festgesetzt, so wirken sich diese<br />

negativ auf die persönliche Liquidität des Anlegers aus.<br />

Gegebenenfalls sind auf die Steuernachzahlungen zusätzlich<br />

Zinsen zu entrichten.<br />

Einkommensteuerliche Risiken / Anwendung der<br />

Tonnagebesteuerung<br />

Das steuerliche Konzept dieses Beteiligungsangebots<br />

beruht auf der durchgehenden Anwendung der pauschalen<br />

Gewinnermittlung nach der Tonnage gem. § 5a<br />

EStG (Tonnagebesteuerung) durch die Beteiligungsgesellschaft.<br />

Falls die Beteiligungsgesellschaft die Voraus-<br />

17


18<br />

Foto: Marc Piché; Schwesterschiff<br />

setzungen für die Anwendung der Tonnagebesteuerung,<br />

insbesondere das Merkmal der inländischen Bereederung,<br />

nicht erfüllt, entfällt für sie die Möglichkeit der<br />

pauschalen Gewinnermittlung mit der Folge, dass ihre<br />

steuerlichen Gewinne durch Betriebsvermögensvergleich<br />

zu ermitteln wären. Dies würde zu deutlich höheren<br />

steuerlichen Gewinnen als prospektiert und damit zu<br />

höheren ertragsteuerlichen Belastungen der Investoren<br />

führen. Dies gilt auch für den Fall, dass die Regelungen<br />

zur Tonnagebesteuerung zum Nachteil der Beteiligungsgesellschaft<br />

oder der Investoren geändert oder aufgehoben<br />

werden oder die Inanspruchnahme der Tonnagebesteuerung<br />

aus sonstigen Gründen nicht erfolgt.<br />

Umsatzsteuerliche Risiken<br />

In der Kalkulation wurde davon ausgegangen, dass die<br />

Umsatzsteuer aus den Aufwendungen in der Investitionsphase<br />

voll abzugsfähig ist. Sollte die Vorsteuer für<br />

einzelne Positionen von der Finanzverwaltung nicht anerkannt<br />

werden, so würden diese Beträge die Liquidität<br />

der Gesellschaft belasten und somit ggf. die Auszahlungen<br />

an die Anleger negativ beeinflussen.<br />

Gewerbesteuerliche Risiken<br />

Auch für die Gewerbesteuer ist grundsätzlich der nach §<br />

5a EStG ermittelte Gewinn zugrunde zu legen. Zuzüglich<br />

zum Tonnagegewinn sind Vergütungen an die Mitunternehmer<br />

abzüglich der damit verbundenen Ausgaben<br />

als sog. Sondervergütungen nach dem<br />

BMF-Schreiben vom 12.06.2002 (BStBl. I 2002, S.<br />

614) in der Fassung vom 31.10.2008 (BStBl. I 2008, S.<br />

956) in den Gewerbeertrag einzubeziehen. Dies gilt<br />

ausweislich des BMF-Schreibens nicht für auf gesell-<br />

A: Fondskonzept<br />

RISIKEN DER BETEILIgUNg<br />

schaftsrechtlichen Vereinbarungen beruhende Vorabgewinne<br />

sowie für Vergütungen eines beteiligten Vertragsreeders,<br />

soweit diese 4% der Bruttofrachtraten nicht<br />

übersteigen. Bei darüber hinausgehenden Gesellschaftervergütungen<br />

und falls als Vorabgewinn bezeichnete<br />

Leistungen nicht den Anforderungen des BMF-Schreibens<br />

entsprechen, besteht das Risiko, dass diese Beträge<br />

dem Tonnagegewinn hinzuzurechnen und der Gewerbesteuer<br />

zu unterwerfen sind. Die entsprechende<br />

Gewerbesteuerbelastung ist gem. Gesellschaftsvertrag<br />

grundsätzlich von dem Gesellschafter zu tragen, der sie<br />

verursacht hat. Sollte dieser dazu nicht in der Lage sein,<br />

würde dies die Liquidität der Gesellschaft belasten und<br />

damit ggf. zu Reduzierungen der Ausschüttungen an die<br />

Anleger führen.<br />

Internationale Aspekte<br />

Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass bei Anlaufen<br />

ausländischer Häfen nach dem Recht ausländischer Staaten<br />

für die Beteiligungsgesellschaft oder für die Investoren<br />

steuerliche Verpflichtungen entstehen. Diese können<br />

z. B. eine Pflicht zur Abgabe von Steuererklärungen oder<br />

auch eine unmittelbare Steuerpflicht begründen. Die<br />

Kosten zur Erfüllung der steuerlichen Verpflichtungen sowie<br />

etwaige Steuerzahlungen würden den Mittelrückfluss<br />

aus der Beteiligung entsprechend verringern.<br />

Zusammenfassung<br />

Das Ergebnis dieser Investition wird wesentlich bestimmt<br />

durch:<br />

- die tatsächliche Übernahme des Schiffes durch die<br />

Beteiligungsgesellschaft


- die Entwicklung der Chartermärkte und die Höhe<br />

der Chartererlöse<br />

- die Bonität der Vertragspartner<br />

- die Höhe der Schiffsbetriebskosten und die Anzahl<br />

der Einsatztage<br />

- die Höhe der Zinsaufwendungen<br />

- den später tatsächlich erzielbaren Verkaufserlös<br />

des Schiffes<br />

- die Wechselkursentwicklung von EUR/USD und<br />

- die rechtlichen und steuerlichen Rahmenbedingungen.<br />

Die Planrechnungen dieser Projektbeschreibung basieren<br />

auf den abgeschlossenen Verträgen und Vereinbarungen,<br />

im Wesentlichen jedoch auf Prognosen, die ihrerseits<br />

auf Erfahrungen, Erwartungen und Angaben<br />

Dritter beruhen. Es kann nicht ausgeschlossen werden,<br />

dass sich durch Marktveränderungen und/oder Überkapazitäten<br />

die Rahmenbedingungen für die Beteiligungsgesellschaft<br />

abweichend entwickeln. Die in diesem Abschnitt<br />

dargestellten Risiken gefährden den erwarteten<br />

Erfolg der Beteiligung, insbesondere also die erwarteten<br />

Auszahlungen an die Investoren (sog. prognosegefährdende<br />

Risiken). Für die Beurteilung der Wesentlichkeit<br />

eines Risikos sind als Kriterien Risikopotenzial und Eintrittswahrscheinlichkeit<br />

herangezogen worden.<br />

Foto: Marc Piché; Schwesterschiff<br />

RISIKEN DER BETEILIgUNg<br />

Kumulieren sich mehrere der in diesem Abschnitt genannten<br />

Risiken oder tritt ein einzelnes Risiko in extremer<br />

Ausprägung auf, kann davon auch die wirtschaftliche<br />

Substanz der Beteiligung angegriffen und<br />

damit der Wert der Beteiligung für den Investor beeinträchtigt<br />

werden (sog. anlagegefährdende Risiken).<br />

Zu diesen Risiken, auch wenn sie nicht kumuliert<br />

auftreten, zählen die Übernahme des Schiffes,<br />

ein Ausfall oder starke Reduzierung von Einnahmen,<br />

die nachhaltige Verschlechterung der wirtschaftlichen<br />

Rahmenbedingungen, nicht bzw. nicht ausreichend<br />

versicherte Schadensfälle, der Ausfall wesentlicher<br />

Vertragspartner und die Nichterlangung und/oder der<br />

Ausfall der langfristigen Fremdfinanzierung sowie ferner<br />

die Nichtaufbringung hinreichenden Kommanditkapitals<br />

und die Handelbarkeit der Beteiligung im<br />

Zweitmarkt.<br />

Eine Gefährdung des Privatvermögens des Investors<br />

über den Totalverlust des Beteiligungsbetrages hinaus<br />

(sog. anlegergefährdende Risiken) kann sich grundsätzlich<br />

aus der Haftung für Gesellschaftsverbindlichkeiten,<br />

aus einer etwaigen Fremdfinanzierung der Beteiligung<br />

durch den Anleger sowie unter steuerlichen<br />

Gesichtspunkten und ggf. infolge mangelnder Fungibilität<br />

der Beteiligung ergeben.<br />

19


20<br />

A: Fondskonzept<br />

CHANCEN DER BETEILIgUNg<br />

Chancen Anmerkungen<br />

Charter<br />

Nach Ablauf der Festchartervereinbarung<br />

sind höhere als die kalkulierten<br />

Charterraten möglich.<br />

Betriebskosten<br />

Es besteht die Möglichkeit, dass die<br />

Schiffsbetriebskosten und die Kosten<br />

der Gesellschaft/Verwaltung insgesamt<br />

niedriger ausfallen als prognostiziert.<br />

Klassekosten und Einsatztage<br />

Als Klassekosten werden Aufwendungen<br />

für die Vorbereitung und Erlangung<br />

der Klassezertifikate z. B. durch<br />

den Germanischen Lloyd (GL) bezeichnet,<br />

die regelmäßig durchgeführt<br />

werden müssen. Die Zwischenbesichtigungen<br />

erfolgen alle 2,5 Jahre, die<br />

große Klasse alle 5 Jahre.<br />

Foto: Schwesterschiff<br />

Das MS „<strong>BBC</strong> <strong>MICHIGAN</strong>” ist bei geplanter Übernahme am 30. September<br />

2011 zunächst noch bis April 2013 fest an <strong>BBC</strong> Chartering & Logistic<br />

<strong>GmbH</strong> & Co. KG verchartert. In der Prognoserechnung wurde für<br />

2011 mit USD 9.000 pro Tag, für 2012 mit USD 10.750 pro Tag und ab<br />

2013 durchgehend mit einer Charterrate i. H. v. USD 11.500 pro Tag<br />

kalkuliert. Dies sind Charterraten, die deutlich unter denen der vergangenen<br />

fünf Jahre liegen.<br />

Die Schiffsbetriebskosten und Verwaltungskosten basieren auf Erfahrungswerten<br />

des Vertragsreeders und anderer Reedereien. Bei den<br />

Schiffsbetriebskosten wurde bereits ab 2012 durchgehend eine jährliche<br />

Kostensteigerung von 3,0% kalkuliert. Bei den Gesellschafts- und<br />

Verwaltungskosten wurde ab 2012 durchgehend eine jährliche Steigerung<br />

der Kosten von 2,0% unterstellt.<br />

Innerhalb der prospektierten Laufzeit der Gesellschaft bis 2021 wurden<br />

insgesamt EUR 850.000 zusätzlich neben den reinen Schiffsbetriebskosten<br />

als Klassekosten kalkuliert. Bei den jährlichen Einsatztagen (365)<br />

wurden für die Zwischenbesichtigungen, die große Klasse und evtl. anfallende<br />

Reparaturen Ausfalltage berücksichtigt. In jedem Kalenderjahr<br />

wurden fünf Ausfalltage berücksichtigt. In den Jahren der Zwischenbesichtigung<br />

(2012 und 2017) wurden zusätzlich fünf und in den Jahren<br />

der großen Klasse (2015 und 2020) zusätzlich zehn Ausfalltage berücksichtigt.<br />

Die Zwischenbesichtigungen können auch durch kostengünstigere<br />

Taucherbesichtigung ohne Dockung durchgeführt werden, da das<br />

Schiff über die Klassifikation IW (In-Water Survey) verfügt.


CHANCEN DER BETEILIgUNg<br />

Chancen Anmerkungen<br />

Zinsen<br />

Niedrigere Zinsaufwendungen als die<br />

prognostizierten Werte verbessern die<br />

Ertragslage der Gesellschaft.<br />

Wechselkurs EUR/USD<br />

Ein stärkerer USD als der prognostizierte<br />

Wert verbessert die Ertragslage<br />

der Gesellschaft.<br />

Verkaufserlös<br />

Ein höherer als der kalkulierte Veräußerungserlös<br />

erhöht die Schlussauszahlung.<br />

Der Nettoveräußerungserlös<br />

des Schiffes nach Abzug der Vergütungen<br />

wurde mit USD 21.208.000<br />

kalkuliert.<br />

Auszahlungen<br />

Die Auszahlungen und/oder Tilgungen<br />

können über den prospektierten<br />

Werten liegen, wenn die betriebswirtschaftlichen<br />

Parameter positiver ausfallen<br />

als prognostiziert.<br />

Der Zinssatz für das Schiffshypothekendarlehen wurde bisher noch<br />

nicht festgeschrieben. Er ergibt sich zunächst aus der Bankmarge zuzüglich<br />

Zinseinstand im 3-Monats-USD-LIBOR. Der Zins für das Schiffshypothekendarlehen<br />

soll variabel und kurzfristig gehalten werden, um<br />

mögliche Chancen auf niedrigere Zinssätze nutzen und ggf. auch für<br />

unterschiedliche Laufzeiten festschreiben zu können. Dadurch besteht<br />

die Chance, dass die tatsächlichen Zinszahlungen niedriger ausfallen<br />

als kalkuliert.<br />

Der Wechselkurs von EUR/USD ist durchgehend mit 1,40 kalkuliert. Jeder<br />

Kurs unterhalb von EUR/USD 1,40 bedeutet Liquiditätseinsparungen<br />

und somit eine Verbesserung der Ertragslage der Gesellschaft.<br />

Dies entspricht ca. 102% der Anschaffungskosten des Schiffes. Jeder<br />

höhere Verkaufserlös verbessert die Ertragslage der Gesellschaft.<br />

Die nach Abzug sämtlicher Aufwendungen für den Schiffsbetrieb sowie<br />

dem zu erbringenden Kapitaldienst vorhandenen Liquiditätsüberschüsse<br />

der Gesellschaft stehen für geplante Sondertilgungen des Fremdkapitals<br />

und/oder höhere Auszahlungen an die Anleger zur Verfügung.<br />

21


22<br />

Ein Alleskönner, der 300 Tonnen hebt<br />

Das MS „<strong>BBC</strong> <strong>MICHIGAN</strong>” ist ein modernes, sehr leistungsfähiges<br />

Mehrzweck-/Schwergutschiff (Multipurpose,<br />

die englische Bezeichnung für Viel- oder Mehrzweck).<br />

Es verfügt über eine Containerstellplatzkapazität<br />

von 665 TEU sowie die höchste Eisklasse E3. Das Schiff<br />

ist ausgerüstet mit zwei Kranen der deutschen Firma<br />

NMF (Neuenfelder Maschinenfabrik <strong>GmbH</strong>) mit einer<br />

Tragfähigkeit von je 150 Tonnen (kombiniert 300 Tonnen)<br />

und gilt daher als Heavy-Lift. Die technischen<br />

Komponenten des Schiffes stammen von namhaften<br />

Herstellern aus Deutschland und Europa.<br />

Die Abmessungen des Schiffes (Tiefgang 8,00 m, Breite<br />

21,00 m, Länge 138,00 m, Tragfähigkeit 12.780<br />

tdw) erlauben in Verbindung mit den leistungsstarken<br />

Schwergut-Kranen auch in schwer zugänglichen Häfen<br />

und größeren Flüssen unabhängig von landseitigen<br />

Hafeneinrichtungen laden und löschen zu können. Durch<br />

die hohe Eisklasse ist es zusätzlich für die Eisfahrt tauglich<br />

und kann somit ganzjährig weltweit alle Fahrtgebiete<br />

bedienen.<br />

Die Einsatzmöglichkeiten dieses Schiffes sind vielseitig.<br />

Aufgrund seiner enormen Flexibilität kann das Schiff<br />

Stückgüter, Massengüter und Projektladungen transportieren<br />

sowie alternativ als fast vollwertiges Containerschiff<br />

eingesetzt werden; es verfügt über eine im<br />

Verhältnis zur Anzahl der Stellplätze hohe Ladekapazität<br />

von 542 TEU á 14 t-homogen. Gemäß den internationalen<br />

Vorschriften ist das MS „<strong>BBC</strong> <strong>MICHIGAN</strong>” für den<br />

Transport von gefährlicher Ladung geeignet.<br />

Die Vorteile dieses Schiffssegmentes bestehen in seiner<br />

Fähigkeit, besonders großformatige, schwere und schwierige<br />

Ladung weltweit und äußerst flexibel transportieren<br />

zu können. Schwergutschiffe wie das MS „<strong>BBC</strong> MICHI-<br />

GAN” werden insbesondere zum Transport von Projektladungen<br />

eingesetzt.<br />

Dazu zählen unter anderem:<br />

- Industrieanlagen und Kraftwerksausrüstungen<br />

- Generatoren, Transformatoren, Turbinen, Motoren,<br />

Maschinenteile<br />

- Windenergie-Anlagen, Offshore-Plattformen und<br />

Öl-/Gas-Förderanlagen, Pipelines<br />

- Baufahrzeuge, Bergwerksfahrzeuge und Agrarfahrzeuge<br />

B: Wirtschaftliche Rahmendaten<br />

SCHIFF<br />

- Lokomotiven, Eisenbahnwaggons, Binnenschiffe,<br />

Yachten<br />

- Flugzeugteile, Stahlprodukte, Forstprodukte<br />

- Containerbrücken und Hafenanlagen<br />

Das MS „<strong>BBC</strong> <strong>MICHIGAN</strong>” gehört zu einer modernen<br />

Schiffbaureihe, die seit rd. 7 Jahren mit hoher Kompetenz<br />

– insbesondere aufgrund sehr erfahrener deutscher<br />

Bauaufsicht – gebaut und permanent weiterentwickelt<br />

wird. Dieser erfolgreiche Serientyp wird als Schwergutschiff<br />

von namhaften Charterern im In- und Ausland<br />

nachgefragt und weltweit eingesetzt.<br />

Versicherungen<br />

Für das Schiff wird eine Charterausfallversicherung (Loss<br />

of Hire) abgeschlossen. Sollte das Schiff aufgrund von<br />

durch die Kaskoversicherung gedeckten Schäden längere<br />

Zeit keine Einnahmen erzielen, wird unter Anrechnung<br />

eines Selbstbehaltes ab dem 15. Tag für die Dauer<br />

von 270 Tagen pro Schadensfall und maximal 270 Tagen<br />

pro Versicherungsjahr ein Betrag i. H. v. voraussichtlich<br />

ca. USD 14.000 pro Tag gezahlt. Die Prämie hierfür wird<br />

mit ca. USD 50.000 pro Jahr kalkuliert.<br />

Die weiteren Versicherungen sind derzeit wie folgt geplant:<br />

Für die Kaskoversicherung mit einer Versicherungssumme<br />

von rd. USD 31.000.000 wird voraussichtlich eine<br />

Prämie i. H. v. ca. USD 85.000 pro Jahr einschließlich<br />

Kasko und Nebeninteressen anfallen. Mit dieser Versicherung<br />

sind das Schiff, seine maschinellen Einrichtungen<br />

sowie das Zubehör und die Ausrüstung versichert.<br />

Die Kriegsversicherung mit einer voraussichtlichen<br />

Prämie von USD 6.000 pro Jahr deckt Schäden am<br />

Schiff durch Kriegseinwirkungen ab. Außerdem wird<br />

das Schiff gegen die Folgen durch Piraterie versichert.<br />

Hierfür ist voraussichtlich eine Prämie von ca. EUR<br />

4.500 pro Jahr fällig.<br />

Des Weiteren wird eine Haftpflichtversicherung (Protection<br />

& Idemnity) abgeschlossen, deren Prämie pro Jahr<br />

sich voraussichtlich auf USD 50.000 belaufen wird.<br />

Zusätzlich soll eine Rechtsschutzversicherung (FD & D)<br />

mit einer Prämie i. H. v. voraussichtlich USD 9.000 pro<br />

Jahr abgeschlossen werden.


Datenblatt MS „<strong>BBC</strong> MICHIgAN”<br />

Daten MS „<strong>BBC</strong> <strong>MICHIGAN</strong>”<br />

Schiffstyp: 12.000 DTW - Multi-Purpose Cargo Vessel, Heavy Lifter<br />

(Multi-Purpose/Heavy Lift)<br />

Bauwerft: CSC Jiangdong Shipyard in Wuhu, China; Bau-Nr. JD 12000-15<br />

Klassifikationen nach<br />

Germanischem Lloyd: Hull: 100 A5, E3, G, BWM, IW,<br />

Multi-Purpose Dry Cargo Ship,<br />

Equipped for Carriage of Containers,<br />

Strengthened for Heavy Cargo,<br />

SOLAS II-2, Reg. 19 C2P50, Machinery: MC E3 AUT<br />

Klassifikationsbehörde: Germanischer Lloyd (GL); die jährliche Besichtigung durch die Klasse,<br />

zuletzt am 13. Juni 2011, ergab keine Beanstandungen<br />

IMO-Nummer: 9501241<br />

Indienststellung: 15. März 2010<br />

Hauptmaschine: MAK type 6M 43C mit 5.400 kW at 500 rpm<br />

Länge über alles: 138,00 m<br />

Länge zwischen den Loten: 130,00 m<br />

Breite: 21,00 m<br />

Tiefgang: 8,00 m<br />

Krane: 2 Krane (NMF), je 150 Tonnen Tragfähigkeit (kombiniert 300 Tonnen)<br />

Nettoraumzahl: 4.270<br />

Bruttoraumzahl: 9.620<br />

Containerkapazität: 665 TEU<br />

Container: 542 TEU á 14 t – homogen<br />

Kühlcontaineranschlüsse: 46<br />

Tragfähigkeit: 12.780 tdw<br />

Geschwindigkeit: 15,0 kn<br />

Eisklasse: E3<br />

Flagge: Antigua und Barbuda<br />

Heimathafen: St. John’s<br />

Rufsignal: V2EK5<br />

Registereintragung: Seeschiffsregister Emden<br />

Registrierungsnummer: GL-Nr. 113742<br />

Ladung: Projektladung,<br />

Container,<br />

Stückgut,<br />

Massengut,<br />

Gefahrengut<br />

SCHIFF<br />

Übernahme durch<br />

Beteiligungsgesellschaft: bis zum 30. September 2011<br />

23


24<br />

Die CSC Jiangdong-Schiffswerft in Wuhu zählt rechtlich<br />

gesehen zur China Changjiang National Shipping Group<br />

und ist ein wichtiger Eckpfeiler in der Schiffsbaubranche<br />

Chinas. Die Werft wurde im Jahre 1945 gegründet<br />

und beschäftigt zurzeit ca. 2.000 Mitarbeiter, einschließlich<br />

ca. 380 Schiffbauspezialisten.<br />

Mit einer Gesamtfläche von 27.000 m² verfügt die<br />

Werft über eine 500 m lange Kaimauer. An dieser Kaimauer<br />

befinden sich 8 Schiffbau-Plattformen. Ein<br />

4.000 t Ankerwindenstapel und ein 10.000 t Längsstapel<br />

ermöglichen das Bauen von Schiffen mit einer Tragfähigkeit<br />

von derzeit bis zu ca. 57.000 tdw. An den Seiten<br />

der jeweiligen Stapel befinden sich einzelne Krane<br />

mit einer Traglast von 15 t, 30 t, 60 t und 100 t. Ferner<br />

sind modernste Einrichtungen vorhanden, in denen<br />

vorbereitende Stahlarbeiten für den Bau der Schiffe<br />

durchgeführt werden können. Die Werft verfügt über<br />

864 kontrollierte Digitalschneider sowie über hochmoderne<br />

Schweißausrüstungen, die präzise Arbeiten an<br />

den Schiffen gewährleisten.<br />

Angepasst an die gewachsenen Ansprüche im internationalen<br />

Schiffbau hat die Werft umfangreiche Manage-<br />

B: Wirtschaftliche Rahmendaten<br />

BAUWERFT<br />

ment-Systeme zur Steigerung der Effizienz eingeführt,<br />

um den internationalen Standards gerecht zu<br />

werden. Die Produktion der Werft ist geprüft bei verschiedenen<br />

Klassifikationsgesellschaften wie GL, ABS,<br />

LR, BV und ZC. Ferner sind die Produktionsabläufe<br />

der Werft im August 1999 nach ISO 9002 und im Oktober<br />

2002 auch nach ISO 9001 zertifiziert worden.<br />

Bisher hat die Werft mehrere hundert Schiffe, insbesondere<br />

Container-Feeder und Mehrzweck-Schwergutschiffe<br />

sowohl für Reedereien als auch Privatpersonen<br />

aus Deutschland, Chile, Singapur, Indonesien,<br />

Japan, Korea, Thailand, Hong Kong und aus anderen<br />

Ländern gebaut. Die jährliche Schiffbau-Kapazität der<br />

Werft beträgt nach eigenen Angaben derzeit ca.<br />

300.000 dwt.<br />

Während der langen Zeit ihres Bestehens hat die<br />

Schiffswerft jede Menge Fortschritte machen können<br />

und ist mittlerweile ein wichtiger Export-Eckpfeiler in<br />

der Provinz Anhui. Für ihre Tätigkeit ist sie von der Wuhu-Regierung<br />

ausgezeichnet worden.<br />

Für weitere Informationen:<br />

www.jdshipyard.com


Mit geplanter Übernahme des Schiffes zum 30. September<br />

2011 durch die Beteiligungsgesellschaft ist das MS<br />

„<strong>BBC</strong> <strong>MICHIGAN</strong>” noch bis zum 01. April 2013 (+/- 30<br />

Tage) fest an <strong>BBC</strong> Chartering & Logistic <strong>GmbH</strong> & Co.<br />

KG, Leer, zu einer Tagesrate von USD 13.500 verchartert.<br />

Nach Ablauf der Festcharter hat der Charterer drei<br />

Optionen für jeweils 12 Monate (+/- 30 Tage) zu einer<br />

Tagesrate i. H. v. jeweils USD 14.000, USD 14.500 und<br />

USD 15.000. Zieht der Charterer eine Option nicht, sind<br />

die weiteren verfallen.<br />

Das Marktsegment der Multipurpose-Schwergutschiffe<br />

war trotz der zum Teil erheblichen Auswirkungen der<br />

weltweiten Finanz- und Wirtschaftskrise auf die internationale<br />

Seeschifffahrt, insbesondere im Marktsegment<br />

der Containerschiffe, stets ein Garant für ein verlässliches<br />

und stabiles Ratengefüge. Untermauert wurde dieses<br />

im Wesentlichen durch die bei den Befrachtern vorliegenden<br />

mittelfristigen Ladungskontrakte und die<br />

daraus resultierenden Charterverträge mit Laufzeiten<br />

von zunächst mindestens drei Jahren, wie auch bei dieser<br />

Gesellschaft.<br />

Ende des Jahres 2010 wurde sowohl beim Vertragsreeder<br />

als auch beim Charterer der Trend erkennbar, dass<br />

sich das bis dahin noch recht hohe Ladungsaufkommen,<br />

insbesondere durch die zwischenzeitlich stark zurückgegangenen<br />

Verschiffungen von Windenergieanlagen,<br />

erheblich zu reduzieren begann. Durch dieses deutlich<br />

reduzierte Gesamtladungsaufkommen entwickelte sich<br />

unter den Marktteilnehmern zunächst ein harter Unterbietungswettkampf<br />

bei den Frachtraten, um die eigenen<br />

Schiffe auch weiterhin einigermaßen auskömmlich beschäftigen<br />

zu können. Zusätzlich wurden teilweise auch<br />

bis zu 30% Bulkladungen (Massengüter) hinzugenommen,<br />

die jedoch eine wesentlich geringere Frachtrate<br />

erzielten, als dies im Bereich der Schwerguttonnage<br />

bisher der Fall war. Dieser Trend setzte sich weiter fort<br />

und wurde durch die zwischenzeitlich durch die Presse<br />

bekannt gewordenen Entwicklungen bei dem vermeintlichen<br />

Marktführer (Beluga) unter den Befrachtern für<br />

Schwerguttonnage noch verstärkt, so dass am Markt<br />

für Schwergut- und Projektladungen seit Jahresanfang<br />

2011 ein Ratenrückgang von bis zu rd. 40% zu verzeichnen<br />

ist. Infolge dieser voraussichtlich nur vorübergehenden<br />

Entwicklung an den globalen Projekt- und<br />

Schwergutmärkten geriet der Charterer, die <strong>BBC</strong> Chartering<br />

& Logistic <strong>GmbH</strong> & Co. KG, in Liquiditätsprobleme.<br />

Aufgrund dieser Umstände fanden unter Einbeziehung<br />

von Wirtschaftsprüfern, Anwälten und den<br />

schiffsfinanzierenden Banken entsprechende Verhand-<br />

BESCHÄFTIgUNg<br />

lungen zwischen den vorgenannten Parteien statt mit<br />

dem Ziel, unter Beibehaltung des Zeitchartervertrages<br />

im gegenseitigen Einvernehmen eine zeitlich befristete<br />

Reduzierung der Charterraten zu ermöglichen. Die Umsetzung<br />

des gemeinsamen Ziels, möglichst unbeschadet<br />

durch diese vorübergehende Marktschwäche zu kommen,<br />

birgt praktische Vorteile für Charterer und Eigner.<br />

Unter Berücksichtigung aller Interessen wurde in enger<br />

Abstimmung mit den beteiligten Banken im Mai 2011<br />

folgendes Moratorium (Addendum zum Zeitchartervertrag<br />

vom 01. Oktober 2008) vereinbart:<br />

- In der Zeit vom 10.03.2011 bis zum 31.12.2011<br />

wird eine unveränderliche Festcharter mit <strong>BBC</strong><br />

Chartering & Logistic <strong>GmbH</strong> & Co. KG vereinbart.<br />

- Die Höhe dieser Festcharter beträgt USD 9.000<br />

brutto pro Tag.<br />

- Danach erfolgt die Weiterbeschäftigung des Schiffes<br />

zu den jeweils aktuellen Marktkonditionen<br />

(mindestens jedoch USD 9.000 brutto pro Tag) bis<br />

zunächst zum 01.04.2013, wobei eine Ratenanpassung<br />

in halbjährlichen Schritten (jeweils im Juni<br />

und Dezember eines jeden Jahres) erfolgen soll.<br />

Eine Deckelung der Einfahrergebnisse auf die ursprünglich<br />

vereinbarten Charterraten erfolgt nicht,<br />

so dass die Schiffsgesellschaft an dem erwartungsgemäß<br />

steigenden Frachtenmarkt kurzfristig in<br />

voller Höhe partizipieren kann.<br />

- Die Chartern werden danach halbjährig entsprechend<br />

dem Markt angepasst. Mindestens 90 Tage<br />

vor Ablauf der jeweiligen Halbjahresperiode muss<br />

eine neue Rate festgelegt sein. Kann bei den jeweiligen<br />

Anpassungen keine Einigung erzielt werden,<br />

so bestellt jede Partei einen vereidigten Gutachter,<br />

diese sollen gemeinsam eine Übereinkunft<br />

erzielen. Sollte die Differenz der Gutachtenwerte<br />

USD 1.500 pro Tag überschreiten und keine Einigung<br />

erzielt werden, so ist ein durch die Handelskammer<br />

Hamburg zu bestellender Schiedsgutachter<br />

zu beauftragen, der innerhalb von 14 Tagen<br />

seinen Schiedsspruch fällen muss.<br />

- Der Eigner kann mit anderen Charterern verhandeln<br />

und erhält ein Kündigungsrecht sofern er eine<br />

höhere Charterrate verhandelt hat. Der Charterer<br />

hat dann das Recht, das jeweilige Schiff ebenfalls<br />

zu chartern, wenn er das vorgelegte verbindliche<br />

Charterangebot eines Dritten (TC-Rate) bei gleichen<br />

Bedingungen um 3,5% erhöht. Grundsätzlich<br />

verpflichtet sich der Charterer, die Schiffe jeweils<br />

nur für maximal 180 Tage zu verchartern. Darüber<br />

25


26<br />

hinaus gehende Charterdauern sind mit dem Eigner<br />

abzustimmen. Die Ausübung dieses Kündigungsrechtes<br />

setzt voraus, dass das Schiff zum<br />

Zeitpunkt der Ankündigung der Kündigung nicht<br />

über die 90 Tage Frist hinaus vom Charterer an einen<br />

Subcharterer verchartert ist, so dass sich der<br />

Charterer bei einem Abzug des Schiffes nach Ablauf<br />

der 90-tägigen Frist gegenüber dem Subcharterer<br />

womöglich schadenersatzpflichtig machen<br />

würde. In einem solchen Fall sind Eigner und Charterer<br />

dazu aufgerufen, eine einvernehmliche Lösung<br />

zu finden, die dem Kündigungswunsch des<br />

Die <strong>BBC</strong> Chartering & Logistic <strong>GmbH</strong> & Co. KG (<strong>BBC</strong>)<br />

wurde 1997 gegründet, der Hauptsitz befindet sich in<br />

Leer/Ostfriesland. Insgesamt hat <strong>BBC</strong> mehr als 25 Niederlassungen<br />

auf allen Kontinenten; unter anderem in<br />

den USA, Kanada, Singapur, Dubai, Rio de Janeiro und<br />

Australien. <strong>BBC</strong> gehört zu den Top-Charterern in der<br />

Schwergut- und Projektladungsschifffahrt.<br />

Die Flotte der <strong>BBC</strong> Chartering & Logistic <strong>GmbH</strong> & Co. KG<br />

besteht zurzeit aus ca. 140 Schiffen, die von weltweit<br />

insgesamt über 250 Mitarbeitern gemanagt werden.<br />

Das MS „<strong>BBC</strong> <strong>MICHIGAN</strong>” gilt als begehrter Schwergutschiffstyp;<br />

daher hat die <strong>BBC</strong> Chartering & Logistic<br />

Foto: Andrew Mackinnon; Schwesterschiff<br />

B: Wirtschaftliche Rahmendaten<br />

BESCHÄFTIgUNg<br />

CHARTERER<br />

Eigners so weit wie möglich entgegenkommt, ohne<br />

andererseits dem Charterer Schaden zuzufügen.<br />

Im Falle der Kündigung eines Chartervertrages<br />

durch den Eigner erfolgt die Rücklieferung des jeweiligen<br />

Schiffes innerhalb des Fahrtgebietes des<br />

Chartervertrages.<br />

In der Prognoserechnung wurde aus Vorsichtsgründen<br />

mit folgenden Charterraten kalkuliert. Im Rumpfgeschäftsjahr<br />

2011 mit USD 9.000 pro Tag, im Jahr 2012<br />

mit USD 10.750 pro Tag und ab 2013 durchgängig mit<br />

USD 11.500 pro Tag.<br />

<strong>GmbH</strong> & Co. KG den Chartervertrag bis zum 01. April<br />

2013 (+/- 30 Tage) zu einer Bruttocharterrate von USD<br />

13.500 pro Tag geschlossen und sich drei Optionen für<br />

jeweils 12 Monate zur Weiterbeschäftigung gesichert.<br />

Die Zuverlässigkeit und Gebrauchstüchtigkeit des<br />

Schiffstyps wird dadurch verdeutlicht, dass die <strong>BBC</strong><br />

Chartering & Logistic <strong>GmbH</strong> & Co. KG bereits seit einigen<br />

Jahren mehrere gleichartige Schiffe einsetzt und<br />

2010 die Chance wahrgenommen hat, dieses jüngere,<br />

noch modernere Schiff zu chartern.<br />

Für weitere Informationen: www.bbc-chartering.com


Das MS „<strong>BBC</strong> <strong>MICHIGAN</strong>” wird von der W. Bockstiegel<br />

Reederei <strong>GmbH</strong> & Co. KG, Emden, bereedert.<br />

Kapitän Werner Bockstiegel gründete nach erfolgreicher<br />

Ausbildung zum Kapitän auf großer Fahrt im Jahre 1983<br />

die Bockstiegel Bereederungs <strong>GmbH</strong>. Ziel des Unternehmens<br />

waren Schifffahrtsgeschäfte aller Art. Insbesondere<br />

befasste man sich mit der Projektierung von<br />

Neubauten und deren kaufmännischen und technischen<br />

Managements.<br />

Seit dem Jahre 1999 firmiert das Unternehmen unter<br />

dem Namen W. Bockstiegel Reederei <strong>GmbH</strong> & Co. KG.<br />

Die Reederei betreut zurzeit 56 Schiffe, die jeweils als<br />

eigenständige Einschiffsgesellschaften in der Rechtsform<br />

der Kommanditgesellschaft bereedert werden.<br />

Hinzu kommen derzeit ca. 14 Schiffe, die bestellt bzw.<br />

Kontrolle im Maschinenraum<br />

VERTRAgSREEDER<br />

im Bau sind und bis 2012 abgeliefert werden sollen. Alle<br />

Multipurpose-Schwergutschiffe der W. Bockstiegel<br />

Reederei <strong>GmbH</strong> & Co. KG sind fest verchartert.<br />

In der Reederei sind annähernd 50 qualifizierte und<br />

hochmotivierte Mitarbeiter an Land beschäftigt, die für<br />

einen reibungslosen Ablauf des Schiffsbetriebes sorgen.<br />

Auf den Schiffen sind ca. 1.000 Seeleute tätig, die überwiegend<br />

über eine Crewingfirma beschäftigt werden.<br />

Die W. Bockstiegel Reederei <strong>GmbH</strong> & Co. KG kann aufgrund<br />

der langjährigen Erfahrung des nautischen, technischen<br />

und kaufmännischen Managements und dem<br />

damit verbundenen Know-how eine bestmögliche Bereederungsleistung<br />

für das MS „<strong>BBC</strong> <strong>MICHIGAN</strong>” gewährleisten.<br />

Für weitere Informationen:<br />

www.reederei-bockstiegel.de<br />

27


28<br />

B: Wirtschaftliche Rahmendaten<br />

MARKT<br />

Je schwerer die Ladung, desto stabiler die Märkte<br />

Abhängigkeit von Konjunkturschwankungen relativ gering<br />

Der Markt für Multi-Purpose / Heavy Lift<br />

Die Flotte der Multi-Purpose Carrier setzt sich aus Stückgutfrachtern<br />

mit bordeigenen Kranen für Lademöglichkeiten<br />

von Massengut und Containern (sog. Conbulker)<br />

sowie Schiffen für den Transport von Stückgut- und Projektladungen<br />

(sog. General Cargo und Heavy Lift) zusammen.<br />

Mit einer Gesamtflotte von rd. 3.015 vergleichsweise<br />

kleinen Schiffen wird dem Markt eine<br />

Tonnage von ca. 27 Mio. tdw bereit gestellt (Stand Januar<br />

2011). Das durchschnittliche Alter der Flotte beträgt<br />

beachtlich hohe rd. 16 Jahre, was für eine sehr verhaltene<br />

Modernisierung in den letzten Jahren spricht. Der<br />

Markt konzentrierte sich vornehmlich auf die Bestellung<br />

von Bulkern und Containerschiffen. Knapp 25% der<br />

Schiffe sind bereits älter als 25 Jahre; gut 8% haben ein<br />

Alter zwischen 20 und 24 Jahren; rd. 13% sind 15 bis 19<br />

Jahre alt. Aus dieser Altersstruktur ergibt sich für die<br />

kommenden Jahre ein erhebliches Abwrackpotenzial zumal<br />

die ältere Tonnage nur über unflexible Krane mit geringer<br />

Hebekraft verfügt. Das Flottenwachstum ist gering<br />

und wird bis 2015 mit durchschnittlich nur 1,8% pro<br />

Jahr angegeben; von Überbauung bzw. Überkapazitäten<br />

kann in diesem Segment also keine Rede sein. Die Aussichten<br />

für die gesamte Flotte sind mittelfristig gut. Es<br />

wird von steigenden Raten ausgegangen.<br />

Der Marktanteil von Multi-Purpose-/Schwergutschiffen<br />

am internationalen Seeverkehr ist relativ gering. Er<br />

stellt ein zwar kleines aber wichtiges Nischensegment<br />

dar. In den vergangenen Jahren hat die Nachfrage nach<br />

jungen, leistungsstarken Schiffen dieser Art stark zugenommen.<br />

Die Charterraten entwickelten sich zunächst<br />

im Einklang mit den Raten vergleichbar großer Vollcontainerschiffe,<br />

doch koppelten sie sich insbesondere seit<br />

dem Herbst 2007 von der Entwicklung der Containermärkte<br />

ab und zeigten eine außerordentlich positive<br />

Entwicklung. Zwar gerieten auch in diesem Schifffahrtssegment<br />

zeitversetzt ab Herbst 2010 die Charterraten<br />

in den Sog der Finanz- und Wirtschaftskrise, aber es<br />

blieb bis zuletzt ein deutlich erkennbarer Preisaufschlag<br />

gegenüber den Raten der etwa gleich großen Containertonnage<br />

bestehen.<br />

Aussichtsreicher Frachtmarkt<br />

Die Flotte der Multi-Purpose-Schiffe bedient auf den<br />

weltweiten Seeverkehrsmärkten gleich mehrere Teilmärkte,<br />

die jeweils unterschiedlich eng mit der Entwicklung<br />

der Weltwirtschaft oder des Welthandels verbunden<br />

sind. Hierbei ist zu beachten, dass Multi-Purpose/<br />

Heavy Lifter wie das MS „<strong>BBC</strong> <strong>MICHIGAN</strong>” sich den<br />

Marktschwankungen aufgrund ihrer hohen Flexibilität<br />

gut anpassen können. Das MS „<strong>BBC</strong> <strong>MICHIGAN</strong>” ist<br />

für den Markt der Projektladungs- und der Schwergutschifffahrt<br />

durch die Ausstattung mit zwei jeweils<br />

150 t Krane bestens gerüstet.<br />

Der Frachtmarkt für Schwergut ist ein kleiner aber lukrativer<br />

Markt und weltweit oft durch langfristige Planungen<br />

von zu transportierenden Investitions- und Infrastrukturgütern<br />

geprägt. Deren Bestellung, Produktion, Vormontage<br />

und Transport sind in der Regel Bestandteil eines größeren<br />

Projektes mit langen Vorlaufzeiten. Daher weisen<br />

diese Schiffsladungen eine sehr geringe Korrelation zu<br />

den Konjunkturzyklen auf. Wenngleich es in der zurückliegenden<br />

Krise temporär auch Rückgänge im Transportaufkommen<br />

gab, so fielen diese doch erheblich geringer<br />

aus als z. B. im sehr konjunkturabhängigen Containersegment.<br />

Im Multi-Purpose-Bereich kam es zu keiner Zeit<br />

zum Aufliegen von Schiffen ohne Beschäftigung.<br />

Auch zukünftig wird die Schwergut- und Projektladungsfahrt<br />

vom sog. „China-Boom” profitieren können. Die<br />

Entwicklung in China, aber auch in Indien, Brasilien,<br />

Russland und einigen anderen Schwellen- und Entwicklungsländern<br />

eröffnet einen optimistischen Ausblick auf<br />

die mittel- und langfristige Beschäftigung von modernen<br />

Mehrzweckschiffen mit stärkerem Ladegeschirr.<br />

Umfangreiche Infrastrukturinvestitionen aufgrund<br />

staatlicher Konjunkturprogramme zur Krisenbewältigung,<br />

ein wieder anziehendes Weltwirtschaftswachstum<br />

und auch die Wiederaufbaumaßnahmen in Japan<br />

nach der Katastrophe im März lassen für die Zukunft<br />

ein wachsendes Ladungsaufkommen erwarten. Die zunehmende<br />

Bedeutung erneuerbarer Energien, der Trend


zur Errichtung von Windenergie-Anlagen vor den Küsten<br />

vieler Länder und die einsetzende Abkehr von der<br />

Atomenergie sorgen für hohes Nachfragepotenzial nach<br />

Frachtraum. In Nord- und Ostsee sollen mittelfristig<br />

über 5.000 Anlagen errichtet werden.<br />

Im Projektladungsmarkt gibt es Faktoren, die den Markt<br />

auch in Zeiten der Krise relativ stabil gehalten haben,<br />

da es sich bei den meisten Projektladungen in der Regel<br />

um langfristig geplante Projekte, mit zumeist höchst<br />

solventen Kunden handelt. Hier sind insbesondere die<br />

Ölindustrie, Kraftwerksbetreiber oder auch Staaten, die<br />

ihre Infrastruktur ausbauen, zu nennen.<br />

Der Schwergutmarkt ist ein Spezialmarkt mit besonderen<br />

Anforderungen an moderne, leistungsfähige sowie flexibel<br />

einsetzbare Schiffe, um unterschiedlichste Ladungsarten<br />

aufnehmen zu können. Daher gibt es für Reedereien<br />

hohe Markteintrittsbarrieren. Entscheidend ist qualifiziertes<br />

Personal für die individuelle Verladung und den sicheren<br />

Transport der oft sehr wertvollen Fracht. Außerdem<br />

sind gute Kontakte zur Industrie für lukrative Aufträge<br />

wichtig – bei diesem Investment ist all das gegeben.<br />

Positive Perspektiven für den Bereich Projektladungen<br />

Weltweit sind derzeit rd. 300 Kraftwerke, rd. 60 neue<br />

Häfen und 40 Hafenerweiterungen und mehr als 20<br />

Foto: renebea; Schwesterschiff<br />

MARKT<br />

Gasverflüssigungsanlagen im Bau bzw. geplant; die<br />

Auftragsbücher der Windenergie-Industrie sind gefüllt;<br />

in den USA haben ein Sinneswandel und die öffentliche<br />

Förderung von alternativen Energien eingesetzt; geplant<br />

sind weltweit weitere Milliardeninvestitionen in Infrastrukturmaßnahmen<br />

durch internationale Konjunkturmaßnahmen.<br />

Großer Bedarf an modernen Schwergutschiffen<br />

Bei Schwergutschiffen gibt es derzeit, anders als in<br />

anderen Marktsegmenten, keine Überkapazitäten.<br />

Vor allem bei Schiffen mit Krankapazitäten oberhalb<br />

von 100 Tonnen nimmt die Anzahl verfügbarer Schiffe<br />

mit wachsender Krankapazität deutlich ab. Die<br />

Schwergut-Flotte ist stark überaltert, aktuelle Neubau-Bestellungen<br />

reichen nicht aus, um die Abwracktätigkeit<br />

der nächsten Jahre vollständig zu kompensieren.<br />

Hinzu kommt, dass ältere Schiffe in aller Regel<br />

nicht über die hohen technischen Spezifikationen neuer<br />

Schiffe verfügen, wie z. B. starke Krane, leistungsstarke,<br />

verbrauchsarme Antriebe, hydraulische Zwischendecks<br />

etc.<br />

Laut aktueller MPP-Studie von Maersk Broker vom Februar<br />

2011 werden im Zeitraum 2011 bis 2014 aus<br />

dem Segment 8.000 bis 25.000 tdw voraussichtlich<br />

240 Schiffe, älter 30 Jahre, verschrottet; im selben<br />

Zeitraum aber lediglich 74 neue Schiffe abgeliefert.<br />

29


30<br />

B: Wirtschaftliche Rahmendaten<br />

PROgNOSERECHNUNgEN<br />

Prognose des Investitionsplans der W. Bockstiegel <strong>GmbH</strong> & Co. Reederei KG MS „<strong>BBC</strong> <strong>MICHIGAN</strong>”<br />

Investitionsplan (Mittelverwendung) USD* EUR in %<br />

1. Anschaffungs- und Anschaffungsnebenkosten<br />

Kaufpreis Schiff 20.800.000 14.857.143<br />

Übernahmekosten, Mehrausrüstung, Rücklage<br />

Klassekosten<br />

168.000 120.000<br />

gesamt 20.968.000 14.977.143 93,96<br />

2. Fondsabhängige Kosten<br />

Konzeption, Rechtsberatung, Steuerberatung,<br />

Vertragsgestaltung, Bildrechte,<br />

Prospekterstellung, Druck<br />

Projektentwicklung, Beratung und Betreuung<br />

Gründungsphase<br />

256.181 182.986<br />

70.000 50.000<br />

Kosten Fremdkapitalbeschaffung 84.000 60.000<br />

Kosten Eigenkapitalbeschaffung 438.384 313.132<br />

Treuhandvergütung, Mittelverwendungskontrolle 16.380 11.700<br />

Schiffsbesichtigung, Gutachten, Klasse, Notar,<br />

Handelsregister<br />

28.000 20.000<br />

gesamt 892.945 637.818 4,00<br />

3. Liquiditätsreserve<br />

gesamt 455.000 325.000 2,04<br />

Gesamtinvestition inkl. Agio 22.315.945 15.939.961 100,00<br />

Prognose des Finanzierungsplans der W. Bockstiegel <strong>GmbH</strong> & Co. Reederei KG MS „<strong>BBC</strong> <strong>MICHIGAN</strong>”<br />

Finanzierungsplan (Mittelherkunft) USD* EUR in %<br />

1. Schiffshypothekendarlehen (Fremdkapital)<br />

Schiffshypothekendarlehen 16.500.000 11.785.714<br />

gesamt<br />

2. Kommanditkapital (Eigenkapital)<br />

16.500.000 11.785.714 73,94<br />

W. Bockstiegel Reederei <strong>GmbH</strong> & Co. KG 14.000 10.000<br />

MEERWERT <strong>GmbH</strong> 70.000 50.000<br />

<strong>MFG</strong> <strong>MICHIGAN</strong> GbR 70.000 50.000<br />

Werner Bockstiegel 126.000 90.000<br />

Heinz G. Eckermann 28.000 20.000<br />

Andreas Gößling 28.000 20.000<br />

DONNER & REUSCHEL TREUHAND - Gesellschaft mbH & Co. KG 140 100<br />

Einzuwerbendes Kommanditkapital 5.479.805 3.914.147<br />

gesamt 5.815.945 4.154.247 26,06<br />

3. Agio 0 0<br />

Gesamtfinanzierung inkl. Agio 22.315.945 15.939.961 100,00<br />

* = Wechselkurs EUR/USD 1,40<br />

Es können sich Rundungsdifferenzen ergeben.


Erläuterungen zum Investitionsplan<br />

ERLÄUTERUNgEN<br />

Anschaffungs- und Anschaffungsnebenkosten<br />

Der Kaufpreis für das MS „<strong>BBC</strong> <strong>MICHIGAN</strong>” gemäß Memorandum of Agreement (MoA) vom 07. Juli 2011 zwischen<br />

der Beteiligungsgesellschaft und der Verkäufergesellschaft beträgt USD 20.800.000 und ist bei Übernahme des<br />

Schiffes in USD zu zahlen. Für Dienstleistungen vor der Übernahme, Mehrausrüstung, Auffüllen der Ersatzteillager,<br />

zu übernehmende Schmierölbestände und als Rücklage für Klassekosten wurde zusätzlich ein entsprechender<br />

Betrag für Anschaffungsnebenkosten kalkuliert.<br />

Fondsabhängige Kosten<br />

Hier sind im Wesentlichen die Aufwendungen für Konzeption, Rechtsberatung, Steuerberatung, Vertragsgestaltung,<br />

Bildrechte, Prospekterstellung, Druck, für die Projektentwicklung, für die Beratung und Betreuung in der<br />

Gründungsphase, für die Kosten der Fremdkapitalbeschaffung und die Kosten Eigenkapitalbeschaffung, für die<br />

Treuhandvergütung und Mittelverwendungskontrolle in der Investitionsphase sowie die Kosten für Schiffsbesichtigung,<br />

Gutachten, Klasse, Notar und Handelsregister erfasst. Die in dieser Position berücksichtigten Beträge basieren<br />

größtenteils auf vertraglich fest vereinbarten Vergütungen sowie andererseits auf Kalkulationen durch Erfahrungswerte<br />

aus vielen vergleichbaren Schiffsbeteiligungen.<br />

Liquiditätsreserve<br />

Aus Gründen der kaufmännischen Vorsicht und weil der Beteiligungsgesellschaft zur Stärkung der Liquidität zunächst<br />

kein Kontokorrentkredit zur Verfügung steht, wird eine auskömmliche Liquiditätsreserve gebildet. Durch<br />

Abweichungen bei den Investitionspositionen, deren Höhe vertraglich nicht fixiert wurde, kann sich die Liquiditätsreserve<br />

entsprechend vermindern oder erhöhen. Die Liquiditätsreserve dient unvorhergesehenen Ausgaben<br />

sowie dem Ausgleich unterjähriger Liquiditätsschwankungen und damit der finanziellen Handlungsfähigkeit der<br />

Beteiligungsgesellschaft. Die Liquiditätsreserve aus der Investitionsphase fließt in die Berechnung der Liquiditätsreserve<br />

der Betriebsphase ein.<br />

Erläuterungen zum Finanzierungsplan<br />

Schiffshypothekendarlehen und Kontokorrentkredit<br />

Es wird ein Schiffshypothekendarlehen i. H. v. USD 16.500.000 aufgenommen. Das Darlehen wurde von einer<br />

deutschen Bank für rd. 14 Jahre ab Übernahme des Schiffes zugesagt. Der Beteiligungsgesellschaft liegt eine Finanzierungszusage<br />

ohne Gremienvorbehalt vor. Die Finanzierungszusage beinhaltet ein Schiffshypothekendarlehen<br />

i. H. v. USD 16.500.000, welches bei Übernahme des Schiffes ausgezahlt wird.<br />

Eine Zwischenfinanzierung oder eine weitere Fremdfinanzierung (Kontokorrent) bestehen nicht.<br />

Kommanditkapital<br />

Der Gesellschaftsvertrag sieht ein Kommanditkapital i. H. v. EUR 4.154.247 (max. zu erhöhen auf bis zu EUR<br />

4.300.000) vor, inkl. eines Vorzugskommanditkapitals von bis zu max. EUR 1.000.000. Auf die bereits beigetretenen<br />

Kommanditisten gemäß § 4 Abs. 2 des Gesellschaftsvertrages entfallen davon insgesamt EUR 240.100. Das<br />

restliche Kommanditkapital i. H. v. insgesamt EUR 3.914.147 steht für die Aufnahme weiterer Kommanditisten zur<br />

Verfügung.<br />

Agio<br />

Es wird kein Agio auf das einzuwerbende Kommanditkapital erhoben.<br />

31


32<br />

Ertrags-, Kosten- und Liquiditätsprognose<br />

B: Wirtschaftliche Rahmendaten<br />

ERgEBNISPROgNOSE<br />

2011<br />

Budget<br />

2012<br />

Prognose<br />

2013<br />

Prognose<br />

2014<br />

Prognose<br />

Charterrate brutto pro Tag in USD 9.000 10.750 11.500 11.500<br />

Charterrate brutto pro Tag in EUR - - - -<br />

Wechselkurs EUR/USD 1,40 1,40 1,40 1,40<br />

Schiffsbetriebskosten pro Jahr in USD 331.200 1.353.420 1.394.023 1.435.843<br />

Schiffsbetriebskosten pro Tag in USD 3.600 3.708 3.819 3.934<br />

Erlöstage pro Jahr 90 355 360 360<br />

technische Ausfalltage bzw. Dockungs-/Werfttage pro Jahr 2 10 5 5<br />

Bruttoerlös in USD 810.000 3.816.250 4.140.000 4.140.000<br />

Bruttoerlös in EUR 578.571 2.725.893 2.957.143 2.957.143<br />

Veräußerungserlös Schiff brutto in USD (geplant in 2016) - - - -<br />

Gesamteinnahmen in EUR 578.571 2.725.893 2.957.143 2.957.143<br />

Befrachtungskommission (1,5%) in EUR 8.679 40.888 44.357 44.357<br />

Bereederungsgebühr (4,0%) in EUR 23.143 109.036 118.286 118.286<br />

Nettoerlös in EUR 546.750 2.575.969 2.794.500 2.794.500<br />

Schiffsbetriebskosten in EUR 236.571 966.729 995.730 1.025.602<br />

Zwischenbesichtigung, Große Klasse (Dockung) in EUR - 50.000 - -<br />

Gesellschafts-/Verwaltungskosten und Steuern in EUR 45.625 93.075 94.937 96.835<br />

Gesamtbetriebskosten in EUR 282.196 1.109.804 1.090.667 1.122.438<br />

Reedereiüberschuß in EUR 264.554 1.466.165 1.703.833 1.672.062<br />

Zinsen Schiffshypothekendarlehen in EUR 103.125 465.714 428.571 391.429<br />

Summe Zinsen in EUR 103.125 465.714 428.571 391.429<br />

Ergebnis vor Tilgung in EUR 161.429 1.000.451 1.275.262 1.280.634<br />

Tilgung Schiffshypothekendarlehen in EUR 142.857 928.571 928.571 1.000.000<br />

Ergebnis nach Tilgung in EUR 18.571 71.879 346.690 280.634<br />

Auszahlung Vorzugskapital in EUR* 23.333 70.000 70.000 70.000<br />

Auszahlung Vorzugskapital in Prozent* 7,00 7,00 7,00 7,00<br />

Auszahlung Standardkapital in EUR* 51.667 155.000 155.000 155.000<br />

Auszahlung Standardkapital in Prozent* 5,00 5,00 5,00 5,00<br />

Summe Auszahlung Vorzugs- und Standardkapital in EUR* 75.000 225.000 225.000 225.000<br />

Liquidität im jeweiligen Jahr in EUR** (ohne KK) 268.571 -153.121 121.690 55.634<br />

Liquidität kumuliert in EUR** (ohne KK) 268.571 115.451 237.141 292.775<br />

Schiffshypothekendarlehen gesamt USD 16.500.000<br />

Stand Periodenbeginn 01.01. des Jahres in USD 16.500.000 16.300.000 15.000.000 13.700.000<br />

Zinsen pro Jahr in USD 144.375 652.000 600.000 548.000<br />

Prognosezinssatz inklusive Bankmarge in Prozent 3,50 4,00 4,00 4,00<br />

a) Tilgung in USD (Senior-Tranche USD 14.840.000) - 1.120.000 1.120.000 1.120.000<br />

b) Tilgung in USD (Junior-Tranche USD 1.660.000) - - - 160.000<br />

c) Sondertilgung in USD 200.000 180.000 180.000 120.000<br />

Tilgung gesamt pro Jahr in USD 200.000 1.300.000 1.300.000 1.400.000<br />

Stand Periodenende 31.12. des Jahres in USD 16.300.000 15.000.000 13.700.000 12.300.000<br />

* Auszahlung auf Vorzugskapital und Standardkapital in 2011 p.r.t.<br />

** inkl. Liquiditätsreserve aus Investitionsphase


2015<br />

Prognose<br />

2016<br />

Prognose<br />

ERgEBNISPROgNOSE<br />

2017<br />

Prognose<br />

2018<br />

Prognose<br />

2019<br />

Prognose<br />

2020<br />

Prognose<br />

2021<br />

Prognose<br />

11.500 11.500 11.500 11.500 11.500 11.500 11.500<br />

- - - - - - -<br />

1,40 1,40 1,40 1,40 1,40 1,40 1,40<br />

1.478.919 1.523.286 1.568.985 1.616.054 1.664.536 1.714.472 1.765.906<br />

4.052 4.173 4.299 4.428 4.560 4.697 4.838<br />

350 360 355 360 360 350 360<br />

15 5 10 5 5 15 5<br />

Verkauf/<br />

Summen<br />

4.025.000 4.140.000 4.082.500 4.140.000 4.140.000 4.025.000 4.140.000 41.598.750<br />

2.875.000 2.957.143 2.916.071 2.957.143 2.957.143 2.875.000 2.957.143 29.713.393<br />

- - - - - - - 22.000.000<br />

2.875.000 2.957.143 2.916.071 2.957.143 2.957.143 2.875.000 2.957.143 29.713.393<br />

43.125 44.357 43.741 44.357 44.357 43.125 44.357<br />

115.000 118.286 116.643 118.286 118.286 115.000 118.286<br />

2.716.875 2.794.500 2.755.688 2.794.500 2.794.500 2.716.875 2.794.500 28.079.156<br />

1.056.370 1.088.062 1.120.703 1.154.324 1.188.954 1.224.623 1.261.362<br />

300.000 - 100.000 - - 400.000 - 850.000<br />

98.772 100.747 102.762 104.818 106.914 109.052 111.233 1.064.770<br />

1.455.142 1.188.809 1.323.466 1.259.142 1.295.868 1.733.675 1.372.595 13.233.801<br />

1.261.733 1.605.691 1.432.222 1.535.358 1.498.632 983.200 1.421.905 14.845.355<br />

351.429 314.857 275.429 236.000 196.571 159.143 122.571<br />

351.429 314.857 275.429 236.000 196.571 159.143 122.571<br />

910.304 1.290.834 1.156.793 1.299.358 1.302.060 824.057 1.299.334 11.800.516<br />

914.286 985.714 985.714 985.714 935.714 914.286 1.035.714 9.757.143<br />

-3.982 305.120 171.079 313.644 366.346 -90.229 263.620<br />

70.000 70.000 70.000 70.000 70.000 70.000 70.000 723.333<br />

7,00 7,00 7,00 7,00 7,00 7,00 7,00 77,00<br />

155.000 155.000 155.000 155.000 155.000 155.000 155.000 1.601.667<br />

5,00 5,00 5,00 5,00 5,00 5,00 5,00 55,00<br />

225.000 225.000 225.000 225.000 225.000 225.000 225.000 2.325.000<br />

-228.982 80.120 -53.921 88.644 141.346 -315.229 38.620<br />

63.793 143.913 89.992 178.636 319.982 4.753 43.373<br />

12.300.000 11.020.000 9.640.000 8.260.000 6.880.000 5.570.000 4.290.000<br />

492.000 440.800 385.600 330.400 275.200 222.800 171.600 4.262.775<br />

4,00 4,00 4,00 4,00 4,00 4,00 4,00<br />

1.120.000 1.120.000 1.120.000 1.120.000 1.120.000 1.120.000 1.120.000 11.200.000<br />

160.000 160.000 160.000 160.000 160.000 160.000 160.000 1.280.000<br />

- 100.000 100.000 100.000 30.000 - 170.000 1.180.000<br />

1.280.000 1.380.000 1.380.000 1.380.000 1.310.000 1.280.000 1.450.000 13.660.000<br />

11.020.000 9.640.000 8.260.000 6.880.000 5.570.000 4.290.000 2.840.000<br />

33


34<br />

Erläuterungen Schiffsverkauf Ende 2016 (Laufzeit geplant ca. 5 Jahre)<br />

Abrechnung Veräußerungserlös Betrag<br />

Veräußerungserlös Schiff brutto in USD 22.000.000<br />

abzüglich Verkauf, Abwicklung, Liquidation inkl. Makler 1,5% in USD -330.000<br />

abzüglich Vorabgewinn MEERWERT <strong>GmbH</strong> und <strong>MFG</strong> <strong>MICHIGAN</strong> GbR je 1% in USD -440.000<br />

abzüglich Abwicklungsgebühr Treuhand- und Verwaltungsvertrag -22.000<br />

abzüglich Restvaluta Schiffshypothekendarlehen in USD -9.640.000<br />

Ertrag netto in USD 11.568.000<br />

Ertrag netto in EUR (Kurs 1,40 USD) 8.262.857<br />

zuzüglich Liquidität der Gesellschaft vom lfd. Konto in EUR 143.913<br />

Liquiditätsüberschuß in EUR (Kurs 1,40 USD) 8.406.770<br />

abzüglich bevorrechtigte Rückzahlung Vorzugskommanditkapital in EUR -1.000.000<br />

zuzüglich Auszahlungen Standardkommanditkapital 2011-2016 in EUR 826.667<br />

Ergebnis gesamt in EUR 8.233.437<br />

Gesamtergebnis Standardkommanditkapital in Prozent ca. 250,00<br />

B: Wirtschaftliche Rahmendaten<br />

ERLÄUTERUNgEN<br />

ZUR ERgEBNISPROgNOSE<br />

Die Ergebnisse der Beteiligungsgesellschaft werden ab Übernahme<br />

des Schiffes im Wesentlichen durch die Chartererlöse, die Schiffsbetriebskosten,<br />

die Dockungs- und Klassekosten, die Zinsen, die Höhe<br />

des Veräußerungserlöses sowie durch die Wechselkursentwicklung<br />

von EUR/USD bestimmt.<br />

Allgemeines<br />

Die Ergebnisprognose wurde auf Basis vertraglicher Vereinbarungen und der aufgeführten Annahmen erstellt. Die<br />

Prognoserechnung stellt die Situation der Beteiligungsgesellschaft dar, wie sie sich bei Eintritt der Annahmen ergeben<br />

würde. Aufgrund mit der Zukunft verbundener Unsicherheiten ist erfahrungsgemäß jedoch mir Abweichungen<br />

zu rechnen.<br />

Im Rahmen der Konzeption und Projektbeschreibung wurde angenommen, dass das Schiff nach einer Laufzeit von<br />

ca. 5 Jahren im Dezember 2016 veräußert wird. Abweichend davon wird ein Prognosezeitraum bis 2021 dargestellt,<br />

da der Verkauf des Schiffes im Jahr 2016 nicht gesichert ist und somit auch nicht garantiert werden kann.<br />

Ein Verkauf des Schiffes kann bereits vor 2016 aber auch erst danach erfolgen. Eine Entscheidung darüber treffen<br />

die Gesellschafter mit einer qualifizierten Mehrheit von mind. 75% in einer Gesellschafterversammlung.<br />

Das Wirtschaftsjahr entspricht dem Kalenderjahr. In der Prognoserechnung können sich Rundungsdifferenzen ergeben.<br />

Beschäftigung / Chartervertrag<br />

Mit geplanter Übernahme des Schiffes zum 30. September 2011 durch die Beteiligungsgesellschaft ist das MS<br />

„<strong>BBC</strong> <strong>MICHIGAN</strong>” bis zum 01. April 2013 (+/- 30 Tage) fest an <strong>BBC</strong> Chartering & Logistic <strong>GmbH</strong> & Co. KG zu einer<br />

Tagesrate von USD 13.500 verchartert. Nach Ablauf der Festcharter hat der Charterer drei Optionen für je-


ERLÄUTERUNgEN<br />

ZUR ERgEBNISPROgNOSE<br />

weils 12 Monate (+/- 30 Tage) zu einer Tagesrate i. H. v. USD 14.000, USD 14.500 und USD 15.000. Zieht der<br />

Charterer eine Option nicht, sind die weiteren verfallen.<br />

Aufgrund der Auswirkungen der globalen Finanz- und Wirtschaftskrise wurde unter Berücksichtigung aller Interessen<br />

in enger Abstimmung mit den beteiligten Banken im Mai 2011 ein Moratorium (Addendum zum Zeitchartervertrag<br />

vom 01. Oktober 2008) vereinbart, wodurch es zeitlich befristet zu einer Reduzierung bzw. Veränderung<br />

der Charterrate kommt. Bis zum 31.12.2011 wird derzeit eine Mindestcharter von USD 9.000 pro Tag<br />

gezahlt. Alle Einzelheiten dazu sind in der Rubrik „Beschäftigung” dieser Projektbeschreibung dargestellt.<br />

In der Prognoserechnung wurde aus Vorsichtsgründen mit folgenden Charterraten kalkuliert. Im Rumpfgeschäftsjahr<br />

2011 mit USD 9.000 pro Tag, im Jahr 2012 mit USD 10.750 pro Tag und ab 2013 durchgängig mit USD<br />

11.500 pro Tag.<br />

Wechselkurs<br />

Für den gesamten Prognosezeitraum von 2011 bis 2021 wird durchgehend mit einem Wechselkurs von EUR/USD<br />

1,40 kalkuliert.<br />

Einsatztage<br />

Die Kalkulation der Erlöse unterstellt im Jahr der Übernahme 2011 insgesamt 90 Einsatztage für die Zeit ab voraussichtlich<br />

30. September 2011 bis 31. Dezember 2011.<br />

Ab dem Jahr 2012 werden der Kalkulation bei einem vollen Wirtschaftsjahr 360 Einsatztage, bei einem Werftaufenthalt<br />

für Zwischenklasse 355 Einsatztage und bei einem Werftaufenthalt für die große Klasse 350 Einsatztage<br />

zugrunde gelegt. Bei den Schiffsbetriebskosten wird dagegen in jedem Jahr mit 365 Tagen kalkuliert.<br />

Bereederungsgebühr / Befrachtungskommission<br />

Für seine Dienstleistungen als Vertragsreeder erhält die W. Bockstiegel Reederei <strong>GmbH</strong> & Co. KG eine vertraglich<br />

vereinbarte laufende Vergütung i. H. v. 4,0% der erzielten Bruttochartereinnahmen.<br />

Für seine Dienstleistungen als Befrachtungsunternehmen erhält die EMS ConBulk Befrachtungs <strong>GmbH</strong> & Co. KG<br />

eine vertraglich vereinbarte Befrachtungskommission i. H. v. 1,5% der Bruttochartereinnahmen.<br />

Schiffsbetriebskosten<br />

Die Schiffsbetriebskosten sind während der gesamten Laufzeit der Beteiligung von der Beteiligungsgesellschaft zu<br />

tragen und wurden daher in jedem Jahr mit 365 Tagen kalkuliert. Sie beinhalten im Wesentlichen die Kosten für<br />

Besatzung, Ausrüstung, Schmierstoffe, Verbrauchsmaterialien, Instandhaltung, Reparaturen sowie die Versicherungsprämien.<br />

Die anfallenden Treibstoffkosten trägt grundsätzlich der Charterer.<br />

Die Schiffsbetriebskosten wurden für das erste volle Betriebsjahr 2012 mit USD 3.708 pro Tag angesetzt. Ab 2012<br />

wird mit einer jährlichen Kostensteigerung von durchgängig 3% kalkuliert.<br />

Neben den laufenden Schiffsbetriebskosten wurden die Kosten und die Zeit für die Durchführung von vorgeschriebenen<br />

Klassearbeiten und Dockaufenthalten in der Ergebnisprognose mit insgesamt EUR 850.000 gesondert berücksichtigt.<br />

In der Kostenkalkulation des MS „<strong>BBC</strong> <strong>MICHIGAN</strong>” wurden für die jeweiligen Dockungsintervalle (Zwischenbesichtigung<br />

bzw. Große Klasse) neben den laufenden Schiffsbetriebskosten Mehrkosten und Ausfalltage einkalkuliert<br />

(siehe nachfolgende Tabelle).<br />

35


36<br />

Prognose der Klassekosten<br />

B: Wirtschaftliche Rahmendaten<br />

ERLÄUTERUNgEN<br />

ZUR ERgEBNISPROgNOSE<br />

Werftaufenthalt Jahr Dauer in Tagen Kosten in EUR<br />

Erste Zwischenbesichtigung 2012 5 50.000<br />

Erste Große Klasse 2015 10 300.000<br />

Zweite Zwischenbesichtigung 2017 5 100.000<br />

Zweite Große Klasse 2020 10 400.000<br />

Gesellschaftskosten / Verwaltungskosten / Steuern<br />

Neben der im Gesellschaftsvertrag geregelten jährlichen Vergütung für die persönlich haftende Gesellschafterin<br />

sowie für die geschäftsführenden Kommanditisten umfasst diese Position im Wesentlichen Steuer- und Rechtsberatungskosten,<br />

die Kosten der Buchhaltung, die Kosten für die Erstellung des Jahresabschlusses und ggf. dessen<br />

Prüfung sowie die Vergütungen aus dem Treuhand- und Verwaltungsvertrag mit der DONNER & REUSCHEL TREU-<br />

HAND – Gesellschaft mbH & Co. KG. Außerdem sind gem. Darlehensvertrag ggf. Kosten für Schiffswertgutachten<br />

zu tragen. Darüber hinaus fallen Beiträge und Gebühren, Flaggekosten, Nebenkosten des Geldverkehrs und sonstige<br />

Verwaltungskosten an.<br />

Es wird ab 2012 mit einer jährlichen Kostensteigerung von durchgängig 2% kalkuliert. Im Jahr 2011 wurden die<br />

Gesellschafts-, Verwaltungskosten und Steuern zeitanteilig berücksichtigt.<br />

Zinsen<br />

Das Schiffshypothekendarlehen soll in USD valutieren. Im Rahmen der Planrechnung wird für das Rumpfgeschäftsjahr<br />

2011 ein Zinssatz inkl. Bankmarge von 3,5% p. a. unterstellt; ab 2012 wird durchgängig mit einem<br />

Zinssatz von 4,0% p. a. kalkuliert.<br />

Die durchschnittliche Bankmarge beträgt 2,98%. Die Zinsperioden betragen grundsätzlich 3 Monate im USD-LI-<br />

BOR. Längere Zinsbindungsfristen bedürfen der Genehmigung durch die finanzierende Bank. Zinssicherungsgeschäfte<br />

für längere Zinsbindungsfristen wurden bisher nicht durchgeführt.<br />

Ergebnis vor Tilgung<br />

Dieses Ergebnis stellt den Reedereiüberschuss nach Abzug zu leistender Zinsen dar. Dieser Cash-Flow steht bei<br />

planmäßigem Verlauf zur Erbringung der vertraglich vereinbarten Darlehenstilgung, für Auszahlungen an die Gesellschafter<br />

sowie ggf. für Sondertilgungen auf das Schiffshypothekendarlehen zur Verfügung.<br />

Tilgung<br />

Das Schiffshypothekendarlehen i. H. v. USD 16.500.000 wird bei Übernahme des Schiffes abgerufen und zu 100% in<br />

USD valutiert. Gemäß Finanzierungsvereinbarung ist die Senior-Tranche des Darlehens i. H. v. USD 14.840.000 ab<br />

20.03.2012 in 53 vierteljährlichen Tilgungsraten zu je USD 280.000 bis spätestens zum 20.03.2025 zurückzuführen.<br />

Gemäß Finanzierungsvereinbarung ist die Junior-Tranche des Darlehens i. H. v. USD 1.660.000 ab 20.03.2014 bis<br />

zum 20.12.2023 in 40 vierteljährlichen Tilgungsraten zu je USD 40.000 sowie einer einmaligen Abschlussrate i.<br />

H. v. USD 60.000 zum 20.03.2024 zurückzuführen. Somit beträgt die laufende jährliche Tilgung in den Jahren<br />

2012 und 2013 jeweils USD 1.120.000 und ab dem Jahr 2014 USD 1.280.000 pro Jahr.<br />

Während der Laufzeit des Schiffshypothekendarlehens wird gemäß Finanzierungsvereinbarung die jeweils quartalsweise<br />

festzustellende sog. „freie Liquidität” als obligatorische Sondertilgung zu Gunsten der Junior-Tranche<br />

zur Tilgung der jeweils letzt fälligen Rate verwendet.<br />

In Abhängigkeit von der Liquiditätssituation der Gesellschaft sind bereits ab dem Jahr 2011 Sondertilgungen kalkuliert,<br />

um die Junior-Tranche schnellstmöglich vollständig zu tilgen. Ab diesem Zeitpunkt würde sich die vertraglich<br />

vereinbarte laufende Tilgung auf die Tilgung der Senior-Tranche reduzieren.


ERLÄUTERUNgEN<br />

ZUR ERgEBNISPROgNOSE<br />

Veräußerungserlös<br />

Es ist geplant, das Schiff im Jahr 2016 zu einem Kaufpreis von USD 22.000.000 zu verkaufen. Davon sind eingeplante<br />

und ggf. anfallende Maklerkosten von 1,5% (USD 330.000) für den Schiffsverkauf, eine Abwicklungsgebühr<br />

für die Treuhänderin i. H. v. 0,1% (USD 22.000) sowie sonstige Kosten und Gebühren in Abzug zu bringen.<br />

Die Kommanditisten MEERWERT <strong>GmbH</strong> und <strong>MFG</strong> <strong>MICHIGAN</strong> GbR erhalten gem. Gesellschaftsvertrag einen Vorabgewinn<br />

i. H. v. jeweils 1% (gesamt USD 440.000) des Bruttoerlöses aus dem Verkauf.<br />

Der sich daraus ergebende Nettoveräußerungserlös des Schiffes Ende 2016 i. H. v. ca. USD 21.208.000 wird mit<br />

rd. 102% der Anschaffungskosten (USD 20.800.000) des Schiffes aus Juli 2011 prognostiziert.<br />

Der tatsächliche Wert des Schiffes in jedem Jahr der Fondslaufzeit ist von verschiedenen Faktoren und Umständen<br />

abhängig wie Zustand und Erhaltung des Schiffes, Flottenbestand, Orderbuch, Rohstoffpreise, Situation am<br />

Chartermarkt, Zustand und Wachstum von Weltwirtschaft und Welthandel, Wechselkursentwicklungen, Naturkatastrophen,<br />

Kriegen etc. und ist aus heutiger Sicht seriös und zuverlässig nicht einschätzbar.<br />

Auszahlungen<br />

Es wurden jährliche Auszahlungen von durchgehend 5% p. a. für Standardkommanditisten bzw. 7% p. a. für Vorzugskommanditisten<br />

kalkuliert. Es ist vorgesehen, die Auszahlungen ab 2012 jeweils anteilig im Juni und im Dezember<br />

für das laufende Geschäftsjahr zu leisten.<br />

Die erste Teilauszahlung für das Jahr 2011 soll Ende Dezember 2011 erfolgen und zwar i. H. v. 5% p. a. für Standardkommanditisten<br />

bzw. 7% p. a. für Vorzugskommanditisten jeweils zeitanteilig ab dem Tag des Zahlungseinganges<br />

des Beteiligungsbetrages auf dem Treuhandkonto der Beteiligungsgesellschaft.<br />

Gemäß Prognoserechnung sind über die geplante Laufzeit des Schiffsfonds bis zum 31.12.2016 an Standardkommanditisten<br />

insgesamt rd. 250% an Auszahlungen, davon rd. 27% laufende Auszahlungen während der Betriebsphase<br />

ab 30. September 2011 (5% p. a. ab 2011 p. r. t.) zuzüglich rd. 223% nach erfolgtem Verkauf des Schiffes<br />

Ende 2016 prognostiziert.<br />

Die Vorzugskommanditisten sollen gemäß der Prognoserechnung über die geplante Laufzeit des Schiffsfonds bis<br />

zum 31.12.2016 insgesamt bevorrechtigt rd. 138% an Auszahlungen erhalten, davon rd. 38% laufende Auszahlungen<br />

während der Betriebsphase ab 30. September 2011 (7% p. a. ab 2011 p. r. t.) zuzüglich 100% nach erfolgtem<br />

Verkauf des Schiffes Ende 2016.<br />

Es handelt sich um geplante und nach der prognostizierten Liquiditätshöhe mögliche Auszahlungen, über deren<br />

Höhe die Gesellschafterversammlung beschließt. Auszahlungen an die Gesellschafter sind ohne Zustimmung des<br />

Darlehensgebers nur zulässig, wenn der Kapitaldienst vereinbarungsgemäß geleistet wurde.<br />

Die Auszahlungen sind grundsätzlich steuerneutral.<br />

Liquidität kumuliert<br />

Den Ausgangswert der kumulierten Liquidität bildet die kalkulierte Liquiditätsreserve aus der Investitionsphase.<br />

Bei der ausgewiesenen kumulierten Liquidität handelt es sich um die der Beteiligungsgesellschaft insgesamt zur<br />

Verfügung stehenden Liquidität im jeweiligen Jahr (ohne Kontokorrentkreditlinie).<br />

37


38<br />

C: Steuern, Recht, Verträge<br />

STEUERLICHE gRUNDLAgEN<br />

Allgemeines und Zielgruppe<br />

Die nachfolgenden Ausführungen stellen die steuerlichen<br />

Rahmenbedingungen des Beteiligungsangebotes<br />

zum Zeitpunkt der Herausgabe der Projektbeschreibung<br />

dar und basieren auf der aktuellen Gesetzeslage, veröffentlichter<br />

Rechtsprechung und Verwaltungsanweisungen.<br />

Diese zusammenfassende Darstellung kann im<br />

Einzelfall nicht die individuelle steuerliche Situation des<br />

Anlegers berücksichtigen. Aus diesem Grund wird jedem<br />

Anleger empfohlen, die Auswirkungen einer Beteiligung<br />

mit seinem steuerlichen Berater zu erörtern.<br />

Die folgende Darstellung geht davon aus, dass es sich<br />

bei den Anlegern um nur in Deutschland ansässige, natürliche,<br />

unbeschränkt steuerpflichtige Personen handelt,<br />

die diese Beteiligung ausschließlich aus Eigenmitteln<br />

finanzieren und im Privatvermögen halten und<br />

somit nicht im Betriebsvermögen eines Einzelunternehmens<br />

oder einer Gesellschaft gehalten werden. Wesentliche<br />

Besonderheiten, die sich bei einer Beteiligung einer<br />

inländischen Kapitalgesellschaft ergeben, sind in<br />

einem besonderen Abschnitt zusammengefasst. Der<br />

Anbieter oder die Gesellschaft übernehmen keine Zahlungen<br />

von Steuern für den Anleger.<br />

Einkunftsart<br />

Als Kapitalanleger beteiligen sich die Anleger ausschließlich<br />

an der W. Bockstiegel <strong>GmbH</strong> & Co. Redeerei KG MS<br />

„<strong>BBC</strong> <strong>MICHIGAN</strong>”. Die Beteiligungsgesellschaft ist gewerblich<br />

tätig im Sinne des § 15 Abs. 2 EStG, indem sie<br />

das MS „<strong>BBC</strong> <strong>MICHIGAN</strong>” selbst ausrüstet und im internationalen<br />

Seeverkehr einsetzt.<br />

Mitunternehmerschaft<br />

Der Anleger beteiligt sich unmittelbar als Kommanditist<br />

an einer als steuerlich transparent zu behandelnden Personengesellschaft<br />

in der Rechtsform der <strong>GmbH</strong> & Co.<br />

KG, die ein Mehrzweck-Schwergutschiff mit einer Tragfähigkeit<br />

von 12.780 tdw erwirbt und betreibt. Die Gesellschaft<br />

unterliegt nicht selbst der Einkommensteuer. Die<br />

steuerlichen Ergebnisse der Kommanditbeteiligung werden<br />

vom zuständigen Betriebsstättenfinanzamt der Gesellschaft<br />

gem. § 180 Abs. 1 Nr. 2 AO einheitlich, gesondert<br />

und für Zwecke der Besteuerung jedem Anleger<br />

zugerechnet. Die anteiligen Ergebnisse werden den<br />

Wohnsitzfinanzämtern der Anleger amtsintern mitgeteilt.<br />

Das jeweilige Wohnsitzfinanzamt ist an diese Feststellung<br />

gebunden. Dort unterliegen sie der Einkommensbesteuerung<br />

nach den persönlichen Merkmalen des<br />

Gesellschafters. Der Anbieter oder die Gesellschaft übernehmen<br />

keine Zahlungen von Steuern für den Anleger.<br />

Die Gesellschaft unterhält durch den Erwerb und Betrieb<br />

eines Schiffes einen Gewerbebetrieb im Sinne des<br />

§ 15 Abs. 2 EStG. Da die Anleger am Gewinn und Verlust<br />

sowie an den stillen Reserven der Gesellschaft beteiligt<br />

sind, tragen sie Mitunternehmerrisiko. Durch Ausübung<br />

ihrer Gesellschafterrechte, insbesondere der<br />

Stimm- und Kontrollrechte, können sie an mitunternehmerischen<br />

Entscheidungen teilhaben und so Mitunternehmerinitiative<br />

ausüben. Aus diesem Gesamtbild der<br />

Verhältnisse ist die Gesellschafterstellung der Anleger<br />

so ausgestaltet, dass sie den Anforderungen des geltenden<br />

Steuerrechts an eine Mitunternehmerschaft im<br />

Sinne des § 15 Abs. 1 EStG entspricht. Dies hat zur Folge,<br />

dass Anleger als Mitunternehmer im Sinne des § 15<br />

Abs. 1 S. 1 Nr. 2 EStG anzusehen sind und aus ihrer Beteiligung<br />

Einkünfte aus Gewerbebetrieb im Sinne des §<br />

15 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 EStG erzielen.<br />

Gewinnerzielungsabsicht<br />

Voraussetzung für die Erzielung gewerblicher Einkünfte<br />

ist das Vorliegen einer Gewinnerzielungsabsicht sowohl<br />

auf Ebene der Gesellschaft als auch auf Ebene des jeweiligen<br />

Anlegers. Unter Gewinnerzielungsabsicht ist<br />

das Streben nach einem positiven steuerlichen Gesamtergebnis<br />

zu verstehen, d. h. nach Erzielung eines Totalgewinnes<br />

über die voraussichtliche Dauer der Gesellschaft<br />

bzw. der Beteiligung des Anlegers. Obwohl die<br />

steuerliche Gewinnermittlung der Gesellschaft planmäßig<br />

durchgehend nach der Tonnagebesteuerung gem. §<br />

5a EStG erfolgen wird, kommt es bei der Beurteilung<br />

der Gewinnerzielungsabsicht auf die voraussichtlich zu<br />

erwirtschaftenden, durch Betriebsvermögensvergleich<br />

(§§ 4, 5 EStG) ermittelten Ergebnisse der Gesellschaft<br />

an. Nach einer prospektierten Fondslaufzeit von rd. 5<br />

Jahren ergibt sich bei der Gesellschaft auf der Grundlage<br />

der Ergebnisprognose und des Veräußerungserlöses<br />

des Schiffes im Jahr 2016 ein Totalgewinn von rd.<br />

8.300.000 EUR. Somit können die Anleger bei einem<br />

planmäßigen Verlauf Gewinnanteile von rd. 100%, bezogen<br />

auf ihre Beteiligungssumme, erwarten, so dass<br />

aus heutiger Sicht nach Auffassung des Anbieters Gewinnerzielungsabsicht<br />

besteht.<br />

Aufwendungen im Zusammenhang mit einer individuellen<br />

Fremdfinanzierung der Beteiligung mindern den Totalgewinn<br />

auf der Ebene des Anlegers. Eine Fremdfinanzierung<br />

ist nach der Konzeption nicht vorgesehen.<br />

Jedem Anleger wird daher empfohlen, die steuerlichen<br />

Auswirkungen einer etwaigen sog. Anteilsfinanzierung<br />

mit seinem steuerlichen Berater zu prüfen, da auch unter<br />

Berücksichtigung einer individuellen Anteilsfinanzie-


STEUERLICHE gRUNDLAgEN<br />

rung die Erzielung eines Totalgewinnes wahrscheinlich<br />

sein muss.<br />

Steuerliche Ergebnisse in der Investitions- und<br />

Betriebsphase/Tonnagebesteuerung<br />

Die Gesellschaft wird plangemäß spätestens im Jahr der<br />

voraussichtlichen Übernahme des MS „<strong>BBC</strong> <strong>MICHIGAN</strong>”<br />

in 2011 zur pauschalen Gewinnermittlung nach § 5a<br />

EStG (Tonnagebesteuerung) optieren und diese während<br />

der gesamten Laufzeit anwenden. Die Konzeption des<br />

Beteiligungsangebotes geht davon aus, dass die Gesellschaft<br />

sowie der Vertragsreeder die für die Anwendung<br />

des § 5a EStG erforderlichen Voraussetzungen schaffen<br />

und auch während der gesamten Laufzeit der Beteiligung<br />

erfüllen. Dazu gehören im Wesentlichen eine inländische<br />

Geschäftsführung und Bereederung des Schiffsbetriebes,<br />

der Betrieb des Schiffes im internationalen Seeverkehr<br />

und die überwiegende Eintragung in ein inländisches<br />

Seeschiffsregister. Die Anwendung der pauschalen Gewinnermittlung<br />

ist antragsbezogen und für 10 Jahre verpflichtend<br />

anzuwenden. Eine Veräußerung des Schiffes<br />

innerhalb dieses Zeitraums ist jederzeit möglich.<br />

Bei der Besteuerung nach der Tonnage ist nicht der<br />

nach herkömmlichen Grundsätzen ermittelte Gewinn,<br />

sondern ein pauschaler, auf Grundlage der in Nettotonnen<br />

ausgedrückten Nettoraumzahl des Schiffes ermittelter<br />

Gewinn der Besteuerung zugrunde zu legen. Die<br />

vor Indienststellung des Schiffes erwarteten Gewinne<br />

sind bei Anwendung der Tonnagebesteuerung nicht zu<br />

besteuern; ggf. entstehende Verluste sind weder ausgleichsfähig<br />

noch verrechenbar. Aufwendungen sind somit<br />

mit dem pauschal ermittelten Gewinn bereits abgegolten<br />

und führen nicht zu steuerlich abzugsfähigem<br />

Verlustvolumen. Eine gesonderte Anrechnung ausländischer<br />

Steuern sowie eine begünstigte Besteuerung außerordentlicher<br />

Einkünfte finden während der Anwendung<br />

der pauschalen Gewinnermittlung gem. § 5a EStG<br />

nicht statt.<br />

Durch den pauschalen Gewinn bleibt das tatsächliche<br />

bilanzielle Ergebnis der Gesellschaft für die Besteuerung<br />

unberücksichtigt.<br />

Neben dem pauschal nach § 5a EStG ermittelten Gewinn<br />

der Gesellschaft sind etwaige Sonderbetriebseinnahmen<br />

der Kommanditisten bei der Gewinnermittlung<br />

zu berücksichtigen und von den Kommanditisten zu versteuern.<br />

Aufwendungen, die einem Anleger im Zusammenhang<br />

mit seiner Beteiligung entstehen, wirken sich<br />

nach Auffassung der Finanzverwaltung steuerlich nur<br />

aus, wenn sie in einem unmittelbaren Zusammenhang<br />

mit hinzuzurechnenden Sonderbetriebseinnahmen stehen.<br />

Die übrigen Sonderbetriebsausgaben sind nach<br />

Auffassung der Finanzverwaltung mit dem Anteil am<br />

pauschal nach § 5a EStG ermittelten Gewinn der Gesellschaft<br />

abgegolten. Aus diesem Grund sind Zinsen aus<br />

einer persönlichen Finanzierung der Beteiligung nicht<br />

abzugsfähig.<br />

Die Regelungsbereiche des § 15a EStG und § 15b EStG<br />

werden nicht berührt. Eine Steuerermäßigung gem. §<br />

35 EStG kann durch die Anleger aufgrund der Option zur<br />

Tonnagesteuer nicht in Anspruch genommen werden.<br />

Steuerliche Ergebnisse bei Anteilsveräußerung<br />

und Liquidation<br />

Mit der ab 2011 vorgesehenen pauschalen Gewinnermittlung<br />

nach § 5a EStG sind etwaige Gewinne aus der<br />

Veräußerung des Schiffes durch die Gesellschaft abgegolten.<br />

Dies gilt auch für einen Gewinn aus der persönlichen<br />

Veräußerung eines Anteils an der Gesellschaft (§<br />

5 Abs. 5 S. 1 EStG). Durch die sofortige Option zur Tonnagesteuer<br />

entfallen sowohl Verluste in der Anfangsphase<br />

der Gesellschaft als auch die Unterschiedsbeträge im<br />

Sinne des § 5a Abs. 4 EStG und damit eine nachgelagerte<br />

Besteuerung von stillen Reserven, die z. B. durch Abschreibungen<br />

entstehen kann.<br />

Steuerliche Behandlung von Auszahlungen<br />

Bei den von der Gesellschaft beabsichtigten Auszahlungen<br />

handelt es sich plangemäß um Entnahmen von Liquiditätsüberschüssen,<br />

die als solche keiner Besteuerung<br />

unterliegen. Sofern durch Entnahmen bei einem<br />

Kommanditisten ein negatives Kapitalkonto entsteht<br />

oder sich erhöht, sieht die Gewinnfiktion des § 15a Abs.<br />

3 EStG vor, dass diese Entnahmen dem Kommanditisten<br />

als steuerpflichtiger Gewinn hinzuzurechnen und entsprechend<br />

zu versteuern sind. Bei planungsgemäßem<br />

Verlauf führen indes die vorgesehenen Auszahlungen<br />

nicht zu einem negativen Kapitalkonto.<br />

Einkommensteuer, Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer<br />

Die anteiligen steuerlichen Ergebnisse unterliegen beim<br />

Anleger der Einkommensteuer, deren Höhe sich nach<br />

dem progressiven Tarif richtet und letztendlich von der<br />

individuellen steuerlichen Situation des Anlegers abhängt.<br />

Seit dem Veranlagungszeitraum 2007 beträgt<br />

der Spitzensteuersatz für Steuerpflichtige mit zu versteuerndem<br />

Einkommen ab 251.000 EUR (bzw. Eheleuten<br />

ab 502.000 EUR) 45%. Im Rahmen der Liquiditäts-<br />

39


40<br />

prognose für den Anleger wurde dieser Spitzensteuersatz<br />

berücksichtigt. Zusätzlich zur Einkommensteuer fallen<br />

ein Solidaritätszuschlag i. H. v. 5,5% der festgesetzten<br />

Einkommensteuer sowie ggf. eine Kirchensteuer an, deren<br />

Höhe sich nach den Landeskirchensteuergesetzen<br />

richtet. Bei der Ermittlung der steuerlichen Belastung im<br />

Rahmen der Liquiditätsprognose für den Anleger wurde<br />

eine etwaige Kirchensteuer nicht berücksichtigt.<br />

Gewerbesteuer<br />

Die Gesellschaft unterliegt mit Beginn des Schiffsbetriebes<br />

der Gewerbesteuer. Mit der Option zur Tonnagebesteuerung<br />

wird die Gewerbesteuer der Schiffsgesellschaft<br />

auf Grundlage des pauschal ermittelten Gewinnes<br />

nach § 5a EStG zzgl. Sonderbetriebseinnahmen und<br />

nach Abzug der mit diesen zusammenhängenden Sonderbetriebsausgaben<br />

berechnet. Die Hinzurechnungs-<br />

und Kürzungsvorschriften der §§ 8, 9 GewStG finden<br />

keine Anwendung.<br />

Auf der Ebene der Gesellschaft werden Vergütungen an<br />

die Gesellschafter als Sonderbetriebseinnahmen abzüglich<br />

der damit zusammenhängenden Aufwendungen<br />

dem pauschal ermittelten Gewinn der Gesellschaft<br />

hinzugerechnet und unterliegen insoweit ebenfalls der<br />

Gewerbesteuer. Nach dem BMF-Schreiben vom<br />

12.06.2002 (BStBl. I 2002, S. 614) in der Fassung vom<br />

31.10.2008 (BStBl. I 2008, S. 956) ist bezüglich des<br />

Bereederungsentgeltes des beteiligten Vertragsreeders<br />

eine Hinzurechnung jedoch insoweit nicht vorzunehmen,<br />

als das Bereederungsentgelt 4% der Bruttofrachten<br />

nicht übersteigt.<br />

Die Anleger haben grundsätzlich keine Möglichkeit, die<br />

auf Ebene der Schiffsgesellschaft anfallende, laufende<br />

Gewerbesteuer nach § 35 EStG bei Ermittlung ihrer persönlichen<br />

Einkommensteuerschuld anzurechnen, da die<br />

Steuerermäßigung des § 35 EStG bei der Option zur<br />

Tonnagebesteuerung nicht anzuwenden ist (§ 5a Abs. 5<br />

S. 2 EStG). Eine Anrechnung nach § 35 EStG kommt allenfalls<br />

hinsichtlich der aus der Hinzurechnung von Sondervergütungen<br />

der Gesellschafter resultierenden Gewerbesteuer<br />

in Betracht.<br />

Umsatzsteuer<br />

Die Gesellschaft ist Unternehmerin im Sinne von § 2<br />

Abs. 1 UStG, jedoch von der Umsatzsteuer befreit, soweit<br />

sie Umsätze für die Seeschifffahrt tätigt (§ 4 Nr. 2<br />

i.V.m. § 8 Abs. 1 UStG). Trotz der Umsatzsteuerbefreiung<br />

ist die Schiffsgesellschaft gemäß § 15 Abs. 3 Nr.<br />

1a UStG zum Vorsteuerabzug für Lieferungen und Leis-<br />

C: Steuern, Recht, Verträge<br />

STEUERLICHE gRUNDLAgEN<br />

tungen berechtigt, die im Zusammenhang mit der Anschaffung<br />

und dem Betrieb des Schiffes stehen. Der<br />

Vorsteuerabzug für Leistungen im Zusammenhang mit<br />

der Ausgabe von Anteilen sollte gem. BFH-Urteil vom<br />

1. Juli 2004 (VR32/00, BStBl. II 2004, S. 1.022)<br />

grundsätzlich zulässig sein, da die Kosten mit der künftigen<br />

wirtschaftlichen Tätigkeit der Schiffsgesellschaft<br />

zusammenhängen. Sofern Vorsteuerbeträge auf Leistungen<br />

entfallen, die nicht im Zusammenhang mit dem<br />

Schiffsbetrieb stehen, sondern ausschließlich im Interesse<br />

der Gesellschafter erfolgen, können diese Vorsteuerbeträge<br />

nach Auffassung der Finanzverwaltung<br />

dagegen nicht geltend gemacht werden. Bei Vercharterung<br />

an einen ausländischen Charterer führt die<br />

Neuregelung des § 3a UStG ab dem 1. Januar 2010 zu<br />

einer Verlagerung des umsatzsteuerlichen Leistungsortes<br />

in den Ansässigkeitsstaat des Charterers; die<br />

Leistung der Gesellschaft ist in diesem Fall nicht in<br />

Deutschland steuerbar.<br />

Erbschaft- und Schenkungsteuer<br />

Die unentgeltliche Übertragung der Beteiligung eines<br />

in Deutschland ansässigen Anlegers unterliegt der Erbschaft-<br />

und Schenkungsteuer. Bei der unmittelbaren<br />

Kommanditbeteiligung an einer Schiffsgesellschaft<br />

handelt es sich grundsätzlich um anteiliges Betriebsvermögen,<br />

das für erbschaftsteuerliche Zwecke grundsätzlich<br />

mit seinem gemeinen Wert anzusetzen ist.<br />

Dieser ist gem. § 11 Abs. 2 BewG grundsätzlich aus<br />

Verkäufen unter fremden Dritten abzuleiten, die weniger<br />

als ein Jahr vor dem Besteuerungszeitpunkt zurückliegen.<br />

Haben keine Verkäufe innerhalb des zurückliegenden<br />

Jahres stattgefunden, ist der gemeine<br />

Wert unter Berücksichtigung der Ertragsaussichten<br />

oder nach einer anderen im gewöhnlichen Geschäftsverkehr<br />

anerkannten Methode zu ermitteln.<br />

Das Erbschaft- und Schenkungsteuergesetz (ErbStG)<br />

sieht Begünstigungen für Betriebsvermögen vor. Im<br />

Erbschafts- oder Schenkungsfall besteht unter bestimmten<br />

Voraussetzungen die Möglichkeit, eine Verschonung<br />

i. H. v. 85% (Regelfall) oder von 100% (antragsgebundene<br />

Option) des Wertes des begünstigten<br />

Vermögens in Anspruch zu nehmen. Die Wahl ist unwiderruflich.<br />

Im Regelfall bleibt der Wert des begünstigten Betriebsvermögens<br />

zu 85% steuerfrei, wenn die Gesellschaft<br />

das Unternehmen 5 Jahre nach der Anteilsübertragung<br />

fortführt und der Erwerber während dieser<br />

Zeit den Kommanditanteil nicht veräußert. Ein Verstoß


STEUERLICHE gRUNDLAgEN<br />

gegen die 5-jährige Behaltensfrist führt in der Regel zu<br />

einem zeitanteiligen, in Ausnahmefällen zu einem<br />

gänzlichen Wegfall des Verschonungsabschlags. Des<br />

Weiteren steht die vollständige Gewährung des Verschonungsabschlags<br />

unter der Voraussetzung, dass<br />

bei Betrieben mit mehr als 20 Beschäftigten die kumulierte<br />

Lohnsumme des übertragenen Betriebes innerhalb<br />

der Behaltensfrist insgesamt 400% der Ausgangslohnsumme<br />

nicht unterschreitet. Die verbleibenden<br />

15% des Wertes des übertragenen Vermögens werden<br />

nach Abzug eines gleitenden Abzugsbetrages von maximal<br />

150.000 EUR der sofortigen Besteuerung unterworfen.<br />

Der Abzugsbetrag verringert sich, soweit der<br />

Wert des vom Erblasser bzw. Schenker insgesamt<br />

übertragenen Vermögens 150.000 EUR übersteigt, um<br />

die Hälfte des übersteigenden Betrages. Er kann innerhalb<br />

von 10 Jahren für von derselben Person anfallende<br />

Erwerbe nur einmal berücksichtigt werden.<br />

Alternativ zu dem vorstehend beschriebenen Regelfall<br />

kann der Wert des übertragenen Anteils auf Antrag in<br />

voller Höhe steuerfrei belassen werden, wenn die Gesellschaft<br />

das Unternehmen 7 Jahre fortführt, die maßgebliche<br />

Lohnsumme während dieses Zeitraums 700%<br />

der Ausgangslohnsumme nicht unterschreitet und der<br />

Erwerber seinen Kommanditanteil nicht veräußert.<br />

Die Reinvestitionsklausel des § 13a Abs. 5 S. 2 ErbStG<br />

sieht für den Fall der Veräußerung des Gesellschaftsanteils<br />

oder der Betriebsaufgabe während der Behaltensfrist<br />

vor, dass eine Nachversteuerung in der Regel<br />

nicht erfolgt, wenn der Veräußerungserlös innerhalb<br />

von 6 Monaten in entsprechendes Vermögen reinvestiert<br />

wird.<br />

Die persönlichen Freibeträge für nahe Angehörige werden<br />

in § 16 ErbStG näher geregelt.<br />

Vor dem Hintergrund des bereits nach rd. 5 Jahren geplanten<br />

Verkaufes des Schiffes dürfte sich vorliegend<br />

die Einhaltung der Behaltensfristen bereits im Regelfall<br />

(5 Jahre Behaltensfrist) als problematisch erweisen.<br />

Die Gewährung von Vergünstigungen für Betriebsvermögen<br />

hängt im Ergebnis weitgehend von Faktoren<br />

ab, die vom einzelnen Anleger nicht beeinflussbar und<br />

damit für ihn nicht planbar sind.<br />

Ergänzende Hinweise für Kapitalgesellschaften<br />

Sofern sich eine inländische Kapitalgesellschaft an der<br />

Gesellschaft beteiligt, entsprechen die ertragsteuerlichen<br />

Auswirkungen im Wesentlichen denen der natürlichen<br />

Personen mit der Maßgabe, dass der auf die beteiligte<br />

Kapitalgesellschaft entfallende, pauschal nach der<br />

Tonnage ermittelte Anteil am Gewinn der Gesellschaft<br />

bei der Kapitalgesellschaft einer Körperschaftsteuer von<br />

15% nebst Solidaritätszuschlag unterliegt. Die Gewinne<br />

aus der Beteiligung unterliegen bei der beteiligten Kapitalgesellschaft<br />

nicht der Gewerbesteuer, da sie als Anteil<br />

am Gewinn einer Mitunternehmerschaft der Kürzung<br />

nach § 9 Nr. 2 GewStG unterliegen. Schüttet die<br />

Kapitalgesellschaft den Gewinn aus der Beteiligung an<br />

der Gesellschaft an eine in Deutschland steuerpflichtige<br />

natürliche Person als Anteilseigner aus, unterliegen die<br />

Gewinnausschüttungen bei dem Empfänger der Besteuerung<br />

mit einem besonderen Steuersatz von 25% (Abgeltungsteuer)<br />

nebst Solidaritätszuschlag und etwaiger<br />

Kirchensteuer, sofern die Beteiligung im Privatvermögen<br />

gehalten wird. Wird die Beteiligung im Betriebsvermögen<br />

gehalten, unterliegen 60% der Dividende der<br />

regulären Besteuerung. Die einbehaltene Kapitalertragsteuer<br />

von 25% wird auf die Einkommensteuerschuld<br />

des Dividendenempfängers angerechnet.<br />

Im Ergebnis führt die Beteiligung einer Kapitalgesellschaft<br />

an der Gesellschaft zu einer höheren Steuerbelastung<br />

als die unmittelbare Beteiligung einer natürlichen<br />

Person, sofern die Beteiligungserträge an die<br />

Anteilseigner ausgeschüttet werden und diese natürliche<br />

Personen sind. Es ist darauf hinzuweisen, dass die<br />

Darstellungen und Berechnungen in der Projektbeschreibung<br />

auf die Beteiligung natürlicher Personen abstellen.<br />

Sie sind daher nicht auf Kapitalgesellschaften<br />

übertragbar.<br />

Schlussbemerkung<br />

Die steuerlichen Grundlagen wurden seit Einführung<br />

der Tonnagesteuer 1999 bereits bei zahlreichen ähnlich<br />

konzipierten Emissionen bei Einschiffsgesellschaften<br />

umgesetzt. Da grundsätzlich über die Höhe der steuerlichen<br />

Ergebnisse erst später, etwa im Rahmen einer finanzamtlichen<br />

Betriebsprüfung oder im nachgelagerten<br />

Rechtsbehelfsverfahren, entschieden wird, kann hierfür<br />

keine Haftung übernommen werden.<br />

41


42<br />

C: Steuern, Recht, Verträge<br />

RECHTLICHE gRUNDLAgEN<br />

Gesellschaft und Geschäftszweck<br />

Die Anleger beteiligen sich an der im Handelsregister<br />

des Amtsgerichts Aurich eingetragenen Kommanditgesellschaft<br />

W. Bockstiegel <strong>GmbH</strong> & Co. Reederei KG MS<br />

„<strong>BBC</strong> <strong>MICHIGAN</strong>”, Emden. Geschäftszweck der Gesellschaft/Gegenstand<br />

des Unternehmens sind der Erwerb,<br />

der Betrieb und die Veräußerung von Seeschiffen, insbesondere<br />

das von der CSC Jiangdong Shipyard in China<br />

gebauten Schiffes MS „<strong>BBC</strong> <strong>MICHIGAN</strong>”, das zunächst<br />

von der Verkäuferin W. Bockstiegel <strong>GmbH</strong> & Co.<br />

Reederei KG MS „Ocean Wave” im März 2010 übernommen<br />

wurde, seitdem in der eigenen Reederei betrieben/<br />

bereedert wird, und voraussichtlich am 30. September<br />

2011 durch die Gesellschaft übernommen werden soll.<br />

Die Gesellschaft kann darüber hinaus Geschäfte aller<br />

Art tätigen, die geeignet sind, den vorstehenden Gegenstand<br />

zu fördern. Durch regelmäßige Gesellschafterversammlungen<br />

wird die Mitwirkung der Anleger<br />

gesichert. Gesellschafterbeschlüsse können auch im<br />

schriftlichen Umlaufverfahren gefasst werden.<br />

Rechtsform und Haftung der Anleger<br />

Als Rechtsform wurde die Kommanditgesellschaft gewählt.<br />

Bis zur vollständigen Eintragung in das Handelsregister<br />

haftet der in die Gesellschaft eintretende Kommanditist<br />

wie ein persönlich haftender Gesellschafter,<br />

es sei denn, dem Gläubiger ist bekannt, dass seine Beteiligung<br />

eine Kommanditeinlage ist (§ 176 Abs. 1 HGB).<br />

Für die eintretenden Gesellschafter besteht lt. § 4 Ziffer<br />

7 des Gesellschaftsvertrages bis zu ihrer Eintragung im<br />

Handelsregister ein atypisch stilles Beteiligungsverhältnis<br />

mit der Rechtsfolge der Haftungsbeschränkung auf<br />

die Pflichteinlage. Die Haftung eines Kommanditisten<br />

erstreckt sich auch auf die vor seinem Eintritt begründeten<br />

Verbindlichkeiten (§ 173 Abs. 1 HGB). Im Unterschied<br />

zur Komplementärin, die persönlich und - mit ihrem<br />

Gesellschaftsvermögen - unbegrenzt haftet, ist die<br />

Haftung der der Beteiligungsgesellschaft als Kommanditisten<br />

beitretenden Anleger im Verhältnis zu den Gläubigern<br />

der Beteiligungsgesellschaft auf die im Handelsregister<br />

einzutragende Haftsumme i. H. v. 20% des von<br />

ihnen jeweils gezeichneten Kommanditkapitals begrenzt.<br />

Diese Haftung des Anlegers erlischt, wenn und insoweit<br />

er die vereinbarte Hafteinlage geleistet hat. Eine Nachschusspflicht<br />

der Anleger besteht nicht. Wird die geleistete<br />

Kommanditeinlage allerdings insbesondere durch<br />

Liquiditätsauszahlungen, denen keine entsprechenden<br />

handelsrechtlichen Gewinne der Beteiligungsgesellschaft<br />

gegenüberstehen, wieder an den Anleger zurück-<br />

gezahlt, so lebt seine Haftung bis zur Höhe seiner im<br />

Handelsregister eingetragenen Einlage wieder auf. Das<br />

Gleiche gilt, wenn Gewinnanteile entnommen werden,<br />

während das Kommanditkapital des Anlegers durch Verlust<br />

unter den Betrag der vereinbarten Hafteinlage herabgemindert<br />

ist oder durch die Entnahme herabgemindert<br />

wird. Sofern die Emittentin ihren Zahlungs-<br />

verpflichtungen nicht nachkommen kann, können die<br />

an den Anleger geleisteten Auszahlungen bzw. Entnahmen<br />

bis zur Höhe der jeweiligen Hafteinlage vom Anleger<br />

zurückgefordert werden. Darüber hinaus kann der<br />

Anleger zur Rückzahlung der empfangenen Auszahlungen<br />

an die Beteiligungsgesellschaft analog §§ 30, 31<br />

<strong>GmbH</strong>G ohne Begrenzung auf seine Kommanditeinlage<br />

verpflichtet sein, wenn Auszahlungen entgegen der Regelungen<br />

in § 13 des Gesellschaftsvertrages vorgenommen<br />

wurden, die zur Überschuldung oder Zahlungsunfähigkeit<br />

der Beteiligungsgesellschaft und dadurch<br />

mittelbar dazu führen, dass bei der Komplementärin,<br />

die für die Verbindlichkeiten der Beteiligungsgesellschaft<br />

haftet, eine Unterbilanz entsteht oder vertieft<br />

wird. Scheidet ein Anleger aus der Beteiligungsgesellschaft<br />

aus und hat er seine Kommanditeinlage zurückerhalten,<br />

so haftet er ab Eintragung seines Ausscheidens<br />

im Handelsregister für alle bis zu seinem<br />

Ausscheiden begründeten Verbindlichkeiten der Beteiligungsgesellschaft<br />

für die Dauer von 5 Jahren bis zur<br />

Höhe seiner Hafteinlage, wenn die Ansprüche innerhalb<br />

dieser Frist fällig werden und gerichtlich oder schriftlich<br />

gegen ihn geltend gemacht werden. Bei der Auflösung<br />

der Beteiligungsgesellschaft lebt die Haftung der Anleger<br />

für bis dahin begründete Verbindlichkeiten grundsätzlich<br />

bis zur Höhe ihrer jeweiligen Hafteinlage wieder<br />

auf. Dabei verjähren Ansprüche von Gläubigern der Beteiligungsgesellschaft<br />

gegenüber den Anlegern 5 Jahre<br />

nach der Eintragung der Auflösung der Beteiligungsgesellschaft<br />

im Handelsregister bzw., wenn die Ansprüche<br />

erst nach der Handelsregistereintragung fällig werden,<br />

5 Jahre nach Eintritt der Fälligkeit. Der Anleger, der sich<br />

als Treugeber mittelbar über die Treuhänderin an der<br />

Beteiligungsgesellschaft beteiligt hat, haftet zwar nicht<br />

unmittelbar gegenüber den Gläubigern der Beteiligungsgesellschaft,<br />

da nicht er, sondern die Treuhänderin<br />

im Handelsregister eingetragen ist.<br />

Da der Anleger die Treuhänderin jedoch von jedweder<br />

Inanspruchnahme freihalten muss und ihr alle für ihn<br />

getätigten Aufwendungen zu ersetzten hat, ist der mittelbar<br />

beteiligte Anleger dem unmittelbar beteiligten<br />

Anleger hinsichtlich der Haftung gleichgestellt. Strebt<br />

der Anleger eine vorzeitige Kündigung seines Komman-


ditanteils an, so kann er sich an die Emittentin wenden,<br />

die aber aufgrund der bis 31. Dezember 2021 (Standardkommanditisten;<br />

31. Dezember 2016 Vorzugskommanditisten)<br />

vorgesehenen Kündigungssperrfrist keine<br />

Auszahlung vornehmen muss. Ausnahmen sind wichtige<br />

Gründe nach § 140 HGB. Entspricht die Emittentin<br />

dem Antrag, weil etwa ein Gründungsgesellschafter<br />

oder ein anderer Kommanditist sich zur Übernahme des<br />

Anteils bereit erklärt, so wird eine Auseinandersetzungsbilanz<br />

erstellt.<br />

Mit Ausnahme der vorstehend genannten Haftungsmöglichkeiten<br />

und möglichen Leistungsverpflichtun-<br />

Hamburger Hafen<br />

RECHTLICHE gRUNDLAgEN<br />

gen bestehen nach vollständiger Einzahlung der jeweiligen<br />

gezeichneten Kommanditbeteiligung nach<br />

derzeitiger Rechtslage auch keine weiteren Umstände,<br />

nach denen die Anleger verpflichtet sind, weitere<br />

Leistungen zu erbringen, insbesondere weitere Zahlungen<br />

zu leisten. Die Anleger bilden untereinander<br />

weder eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts noch eine<br />

Gemeinschaft und haften auch nicht aus sonstigen<br />

Gründen gegenüber der Beteiligungsgesellschaft füreinander.<br />

Hinsichtlich der Risiken aus einer möglichen<br />

Haftung des Anlegers wird auf das Kapitel „Risiken<br />

der Beteiligung” in dieser Projektbeschreibung verwiesen.<br />

43


44<br />

C: Steuern, Recht, Verträge<br />

ÜBERSICHT WICHTIgE VERTRÄgE<br />

Verträge<br />

1. Gesellschaftsvertrag der W. Bockstiegel <strong>GmbH</strong> &<br />

Co. Reederei KG MS „<strong>BBC</strong> <strong>MICHIGAN</strong>” vom 08.<br />

August 2011<br />

2. Memorandum of Agreement (Kaufvertrag über<br />

das Schiff) zwischen der W. Bockstiegel <strong>GmbH</strong> &<br />

Co. Reederei KG MS „Ocean Wave” und der W.<br />

Bockstiegel <strong>GmbH</strong> & Co. Reederei KG MS „<strong>BBC</strong><br />

<strong>MICHIGAN</strong>” vom 07. Juli 2011<br />

3. Vertragsreedervertrag zwischen der W. Bockstiegel<br />

Reederei <strong>GmbH</strong> & Co. KG und der W. Bockstiegel<br />

<strong>GmbH</strong> & Co. Reederei KG MS „Ocean<br />

Wave” vom 10. März 2010<br />

4.a Zeitchartervertrag zwischen der W. Bockstiegel<br />

<strong>GmbH</strong> & Co. Reederei KG MS „Ocean Wave” und<br />

der <strong>BBC</strong> Chartering & Logistic <strong>GmbH</strong> & Co. KG<br />

vom 01. Oktober 2008<br />

4.b Addendum (Zusatzvereinbarung) zur Anpassung<br />

der Zeitcharterrate zwischen der W. Bockstiegel<br />

<strong>GmbH</strong> & Co. Reederei KG MS „Ocean Wave” und<br />

der <strong>BBC</strong> Chartering & Logistic <strong>GmbH</strong> & Co. KG<br />

vom 09. Juni 2011 zum oben genannten Zeitchartervertrag<br />

vom 01. Oktober 2008<br />

5. Befrachtungsvertrag zwischen der W. Bockstiegel<br />

<strong>GmbH</strong> & Co. Reederei KG MS „Ocean Wave” und<br />

der EMS ConBulk Befrachtungs <strong>GmbH</strong> & Co. KG<br />

vom 01. Oktober 2008<br />

6. Treuhand- und Verwaltungsvertrag zwischen der<br />

DONNER & REUSCHEL TREUHAND - Gesellschaft<br />

mbH & Co. KG und der W. Bockstiegel <strong>GmbH</strong> & Co.<br />

Reederei KG MS „<strong>BBC</strong> <strong>MICHIGAN</strong>” vom 08. August<br />

2011<br />

7. Vertrag über die Mittelverwendungskontrolle zwischen<br />

der W. Bockstiegel <strong>GmbH</strong> & Co. Reederei KG<br />

MS „<strong>BBC</strong> <strong>MICHIGAN</strong>” und der DONNER & REU-<br />

SCHEL TREUHAND - Gesellschaft mbH & Co. KG<br />

vom 08. August 2011<br />

8. Konzeptions-, Prospekterstellungs- und Vertriebsvereinbarung<br />

zwischen der W. Bockstiegel <strong>GmbH</strong> &<br />

Co. Reederei KG MS „<strong>BBC</strong> <strong>MICHIGAN</strong>” und der<br />

MEERWERT <strong>GmbH</strong> sowie der <strong>MFG</strong> <strong>Michael</strong> <strong>Friedel</strong><br />

<strong>Günther</strong> <strong>GmbH</strong> vom 07. Juli 2011<br />

9. Schriftliche Finanzierungszusage einer deutschen<br />

Bank (ohne Gremienvorbehalt) vom 25. Juli 2011<br />

über eine langfristige Endfinanzierung (Schiffshypothekendarlehen)<br />

i. H. v. USD 16.500.000


WESENTLICHE VERTRAgSPARTNER<br />

W. Bockstiegel <strong>GmbH</strong> & Co. Reederei KG MS „<strong>BBC</strong> <strong>MICHIGAN</strong>”<br />

Funktion: Beteiligungsgesellschaft, Emittentin<br />

Sitz der Gesellschaft: Steinweg 3a, 26721 Emden<br />

Handelsregister: Amtsgericht Aurich, HRA 200530<br />

Tag der 1. Eintragung: 02.10.2007 (Vorratsgesellschaft)<br />

Kommanditkapital: EUR 240.100,00<br />

Kommanditisten: W. Bockstiegel Reederei <strong>GmbH</strong> & Co. KG, Werner Bockstiegel,<br />

MEERWERT <strong>GmbH</strong>, <strong>MFG</strong> <strong>MICHIGAN</strong> GbR,<br />

Heinz G. Eckermann, Andreas Gößling,<br />

DONNER & REUSCHEL TREUHAND - Gesellschaft mbH & Co. KG<br />

Komplementärin: W. Bockstiegel Verwaltungs <strong>GmbH</strong> MS "<strong>BBC</strong> <strong>MICHIGAN</strong>"<br />

W. Bockstiegel Verwaltungs <strong>GmbH</strong> MS „<strong>BBC</strong> <strong>MICHIGAN</strong>”<br />

Funktion: Komplementärin der Beteiligungsgesellschaft<br />

Sitz der Gesellschaft: Steinweg 3a, 26721 Emden<br />

Handelsregister: Amtsgericht Aurich, HRB 200505<br />

Tag der 1. Eintragung: 02.10.2007 (Vorratsgesellschaft)<br />

Stammkapital: EUR 25.000,00<br />

Gesellschafter: Werner Bockstiegel<br />

Geschäftsführer: Werner Bockstiegel<br />

W. Bockstiegel <strong>GmbH</strong> & Co. Reederei KG MS „Ocean Wave”<br />

Funktion: Verkäuferin des Schiffes<br />

Sitz der Gesellschaft: Steinweg 3a, 26721 Emden<br />

Handelsregister: Amtsgericht Aurich, HRA 200252<br />

Tag der 1. Eintragung: 28.12.2006<br />

Kommanditkapital: EUR 2.500,00<br />

Kommanditist: Werner Bockstiegel<br />

Komplementärin: W. Bockstiegel Verwaltungs <strong>GmbH</strong> MS "Ocean Wave"<br />

W. Bockstiegel Verwaltungs <strong>GmbH</strong> MS „Ocean Wave”<br />

Funktion: Komplementärin der Verkäuferin<br />

Sitz der Gesellschaft: des Schiffes Steinweg 3a, 26721 Emden<br />

Handelsregister: Amtsgericht Aurich, HRB 200259<br />

Tag der 1. Eintragung: 28.12.2006<br />

Stammkapital: EUR 25.000,00<br />

Gesellschafter: Werner Bockstiegel<br />

Geschäftsführer: Werner Bockstiegel<br />

45


46<br />

WESENTLICHE VERTRAgSPARTNER<br />

MEERWERT <strong>GmbH</strong><br />

Funktion: Kommanditistin der Beteiligungsgesellschaft,<br />

Anbieterin des Beteiligungsangebotes,<br />

Konzeption des Projektes und Projektbetreuung<br />

während der Investitionsphase, Platzierung des Kommanditkapitals<br />

Sitz der Gesellschaft: Steckelhörn 11, 20457 Hamburg<br />

Handelsregister: Amtsgericht Hamburg, HRB 105644<br />

Tag der 1. Eintragung: 13.06.2008<br />

Stammkapital: EUR 25.000,00<br />

Gesellschafter: Heinz G. Eckermann<br />

Geschäftsführer: Heinz G. Eckermann<br />

<strong>MFG</strong> <strong>Michael</strong> <strong>Friedel</strong> <strong>Günther</strong> <strong>GmbH</strong><br />

Funktion: Kommanditistin der Beteiligungsgesellschaft (indirekt über<br />

<strong>MFG</strong> <strong>MICHIGAN</strong> GbR), Anbieterin des Beteiligungsangebotes,<br />

Konzeption des Projektes und Projektbetreuung während<br />

der Investitionsphase, Platzierung des Kommanditkapitals<br />

Sitz der Gesellschaft: Vilbeler Landstraße 255, 60388 Frankfurt am Main<br />

Handelsregister: Amtsgericht Frankfurt am Main, HRB 49872<br />

Tag der 1. Eintragung: 27.12.1990<br />

Stammkapital: EUR 51.200,00<br />

Gesellschafter: <strong>Michael</strong> <strong>Friedel</strong> <strong>Günther</strong> (68,07%) und<br />

weitere 18 Gesellschafter (31,93%)<br />

Geschäftsführer: <strong>Michael</strong> <strong>Friedel</strong> <strong>Günther</strong><br />

DONNER & REUSCHEL TREUHAND - Gesellschaft mbH & Co. KG<br />

Funktion: Kommanditistin der Beteiligungsgesellschaft,<br />

Treuhänderin,<br />

Mittelverwendungskontrolleurin<br />

Sitz der Gesellschaft: Ballindamm 27, 20095 Hamburg<br />

Handelsregister: Amtsgericht Hamburg, HRA 65471<br />

Tag der 1. Eintragung: 01.01.1965<br />

Stammkapital: EUR 52.000,00<br />

Kommanditist: DONNER & REUSCHEL Aktiengesellschaft<br />

Komplementärin: Treuhand Contor Vermögensverwaltungs-Gesellschaft<br />

mit beschränkter Haftung<br />

C: Steuern, Recht, Verträge


WESENTLICHE VERTRAgSPARTNER<br />

W. Bockstiegel Reederei <strong>GmbH</strong> & Co. KG<br />

Funktion: Kommanditistin der Beteiligungsgesellschaft,<br />

Vertragsreeder<br />

Sitz der Gesellschaft: Steinweg 3a, 26721 Emden<br />

Handelsregister: Amtsgericht Aurich, HRA 100466<br />

Tag der 1. Eintragung: 16.12.1998<br />

Kommanditkapital: EUR 53.685,65<br />

Kommanditisten: Werner Bockstiegel, Thomas Weissinger<br />

Komplementärin: Bockstiegel Beteiligungs <strong>GmbH</strong><br />

<strong>BBC</strong> Chartering & Logistic <strong>GmbH</strong> & Co. KG<br />

Funktion: Charterer<br />

Sitz der Gesellschaft: Hafenstraße 12, 26789 Leer<br />

Handelsregister: Amtsgericht Aurich, HRA 111528<br />

Tag der 1. Eintragung: 23.11.2001<br />

Kommanditkapital: EUR 255.645,94<br />

Kommanditisten: Prof. Dipl.-Ing. Roelf Briese<br />

Komplementärin: <strong>BBC</strong> Chartering und Logistic<br />

Beteiligungsgesellschaft mbH<br />

EMS ConBulk Befrachtungs <strong>GmbH</strong> & Co. KG<br />

Funktion: Befrachter<br />

Sitz der Gesellschaft: Blinke 32, 26789 Leer<br />

Handelsregister: Amtsgericht Aurich, HRA 200287<br />

Tag der 1. Eintragung: 08.02.2007<br />

(nach Formwechsel)<br />

Kommanditkapital: EUR 50.000,00<br />

Kommanditisten: Werner Bockstiegel,<br />

Georg Krey,<br />

Phoenix Reederei Bereederungs <strong>GmbH</strong> & Co. KG, Ottmar Schulte<br />

Komplementärin: EMS ConBulk Verwaltungs <strong>GmbH</strong><br />

47


48<br />

der Kommanditgesellschaft<br />

W. Bockstiegel gmbH & Co. Reederei Kg MS „<strong>BBC</strong> MICHIgAN”<br />

§ 1<br />

Firma und Sitz der Gesellschaft<br />

C: Steuern, Recht, Verträge<br />

gESELLSCHAFTSVERTRAg<br />

1. Die Firma lautet: W. Bockstiegel <strong>GmbH</strong> & Co. Reederei<br />

KG MS „<strong>BBC</strong> <strong>MICHIGAN</strong>”, im folgenden Vertragstext<br />

auch „die Gesellschaft” genannt.<br />

2. Die Gesellschaft hat ihren Sitz in Emden.<br />

§ 2<br />

Gegenstand des Unternehmens<br />

1. Gegenstand des Unternehmens sind der Erwerb,<br />

der Betrieb und die Veräußerung von Seeschiffen,<br />

insbesondere das von der CSC Jiangdong Shipyard<br />

gebaute Schiff MS „<strong>BBC</strong> <strong>MICHIGAN</strong>”, im Folgenden<br />

auch „das Schiff” genannt.<br />

2. Die Gesellschaft kann darüber hinaus Geschäfte<br />

aller Art tätigen, die geeignet sind, den vorstehenden<br />

Gegenstand zu fördern.<br />

§ 3<br />

Beginn und Dauer der Gesellschaft,<br />

Geschäftsjahr<br />

1. Die Gesellschaft hat am 02.10.2007 begonnen.<br />

2. Die Gesellschaft ist auf unbestimmte Zeit eingegangen.<br />

3. Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. Das erste Geschäftsjahr<br />

ist ein Rumpfgeschäftsjahr.<br />

§ 4<br />

Gesellschafter und Kapitaleinlagen<br />

1. Persönlich haftende Gesellschafterin (Komplementärin)<br />

ist die W. Bockstiegel Verwaltungs <strong>GmbH</strong><br />

MS „<strong>BBC</strong> <strong>MICHIGAN</strong>” mit Sitz in Emden. Sie ist<br />

am Vermögen der Gesellschaft nicht beteiligt.<br />

2. Kommanditisten sind mit folgenden Pflichteinlagen:<br />

a) W. Bockstiegel Reederei <strong>GmbH</strong> & Co. KG, Emden,<br />

Kommanditeinlage EUR 10.000,00<br />

b) Werner Bockstiegel, Emden, Kommanditeinlage<br />

EUR 90.000,00<br />

c) MEERWERT <strong>GmbH</strong>, Hamburg, Kommanditeinlage<br />

EUR 50.000,00<br />

d) <strong>MFG</strong> <strong>MICHIGAN</strong> GbR, Frankfurt am Main, Kommanditeinlage<br />

EUR 50.000,00<br />

e) Heinz G. Eckermann, Buchholz, Kommanditeinlage<br />

EUR 20.000,00<br />

f) Andreas Gößling, Wiesbaden, Kommanditeinlage<br />

EUR 20.000,00<br />

g) DONNER & REUSCHEL TREUHAND - Gesellschaft<br />

mbH & Co. KG, Hamburg, Kommanditeinlage EUR<br />

100,00<br />

3. Die Komplementärin ist unter Befreiung von § 181<br />

BGB unwiderruflich berechtigt und bevollmächtigt,<br />

ohne Zustimmung der anderen Gesellschafter das<br />

Kapital der Gesellschaft durch Aufnahme von weiteren<br />

Kommanditisten und entsprechende Erhöhung<br />

der Kommanditeinlage von EUR 240.100,00<br />

um bis zu EUR 4.059.900,00, von denen bis zu<br />

EUR 1.000.000,00 auf gemäß § 13 Absatz 6 und 7<br />

bevorrechtigtes, aber eingeschränkt gewinnberechtigtes<br />

Kommanditkapital („Vorzugskommanditkapital”)<br />

entfallen, auf bis zu EUR 4.300.000,00<br />

zu erhöhen, um die Investition gemäß § 6 Gesellschaftsvertrag<br />

durchführen zu können. Kommanditisten,<br />

die sich mit Vorzugskapital beteiligen,<br />

werden nachfolgend als „Vorzugskommanditisten”<br />

bezeichnet. Über den Beitritt als Vorzugskommanditist<br />

oder als sonstiger Kommanditist („Standardkommanditist”)<br />

entscheidet der neu beitretende<br />

Kommanditist in der Beitrittserklärung.<br />

Die Komplementärin ist berechtigt, die Gesellschaft<br />

auch vor dem Erreichen eines Kommanditkapitals<br />

von EUR 4.300.000,00 zu schließen.<br />

4. Die Mindestbeteiligungssumme der gemäß § 4 Absatz<br />

3 neu beitretenden Kommanditisten beträgt<br />

EUR 200.000,00. Abweichende Beträge müssen<br />

ohne Rest durch 1.000 teilbar sein. Die Anzahl der


gESELLSCHAFTSVERTRAg<br />

gemäß § 4 Absatz 3 neu beitretenden Kommanditisten<br />

beträgt maximal 20. Niedrigere Mindestbeteiligungssummen<br />

oder eine höhere Anzahl neu<br />

beitretender Kommanditisten bedürfen der Zustimmung<br />

der Komplementärin.<br />

5. Die Erhöhung des Kommanditkapitals soll erfolgen,<br />

indem Treugeber der Gesellschaft über die<br />

DONNER & REUSCHEL TREUHAND - Gesellschaft<br />

mbH & Co. KG (nachfolgend: „Treuhänderin”) mittelbar<br />

beitreten. Die Treuhänderin ist berechtigt,<br />

ihre Beteiligung teilweise oder ganz im Wege der<br />

Sonderrechtsnachfolge zu übertragen.<br />

6. Die Kommanditisten werden mit Haftsummen von<br />

jeweils 20% ihrer Pflichteinlagen in das Handelsregister<br />

eingetragen.<br />

7. Bis zur Eintragung der Kommanditeinlage in das<br />

Handelsregister gelten künftige Gesellschafter unter<br />

entsprechender Anwendung der Vorschriften<br />

dieses Gesellschaftsvertrages als atypisch stille<br />

Gesellschafter.<br />

Nach Eintragung ihrer Kommanditeinlage in das<br />

Handelsregister haften die Kommanditisten den<br />

Gläubigern der Gesellschaft summenmäßig beschränkt<br />

auf die Haftsumme.<br />

8. Die Komplementärin wird hiermit von den übrigen<br />

Gesellschaftern ermächtigt:<br />

a) in Übereinstimmung mit vorstehenden Ziffern 3<br />

und 4 mit weiteren Gesellschaftern ihrer Wahl, deren<br />

Beitritt zur Gesellschaft und die Übernahme<br />

von Kapitalanlagen vertraglich zu vereinbaren,<br />

b) mit stillen Gesellschaftern stille Gesellschaften einzugehen,<br />

c) zum Zwecke der Vorfinanzierung von nicht fälligen<br />

Einlagenforderungen von Teilbeträgen des Eigenkapitals<br />

diese Teil-Einlagenforderungen gegenüber<br />

den jeweiligen Gesellschaftern an vorfinanzierende<br />

Unternehmen oder Kreditinstitute sicherungshalber<br />

abzutreten,<br />

d) für die Gesellschaft und auf Kosten der Gesellschaft<br />

zum Zwecke der Werbung weiterer Kommanditisten<br />

Vertriebsvereinbarungen mit Dritten<br />

zu schließen.<br />

9. Die Einlagen der Kommanditisten zu § 4 Ziffer 2 c)<br />

bis f) sind nur in Höhe der Hafteinlage zu erbrin-<br />

gen, die Einlagen der weiteren Gesellschafter in<br />

Höhe der Pflichteinlage. Die Einlagen der Kommanditisten<br />

und der Treugeber sind nach Aufforderung<br />

durch die Treuhänderin auf das Konto der<br />

Gesellschaft in EUR zu erbringen. Rückständige<br />

Zahlungen sind gegenüber der Gesellschaft mit<br />

1% monatlich zu verzinsen; die Geltendmachung<br />

eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt<br />

vorbehalten.<br />

10. Unter Gesellschaftskapital im Sinne der nachfolgenden<br />

Bestimmungen, insbesondere der Bestimmungen<br />

über die Beschlussfähigkeit und Stimmenmehrheiten,<br />

ist das Haftkommanditkapital,<br />

unabhängig vom Stand der Einzahlungen, zu verstehen.<br />

§ 5<br />

Treuhand und Verwaltungstreuhand<br />

1. Die Treuhänderin erwirbt, hält und verwaltet die<br />

Kommanditbeteiligungen gemäß des gesondert zu<br />

schließenden Treuhand- und Verwaltungsvertrages<br />

für die Treugeber.<br />

2. Im Innenverhältnis der Gesellschafter werden die<br />

der Gesellschaft mittelbar beitretenden Treugeber<br />

wie Kommanditisten behandelt. Die Treugeber sind<br />

berechtigt, die den Kommanditisten der Gesellschaft<br />

zustehenden mitgliedschaftlichen Rechte<br />

unmittelbar auszuüben, soweit diese Rechte auf<br />

den von der Treuhänderin für den jeweiligen Treugeber<br />

gehaltenen Treuhandkommanditanteil entfallen.<br />

Dies gilt insbesondere für das Stimmrecht,<br />

die Beteiligung am Gesellschaftsvermögen, am<br />

Gewinn und Verlust, an einem Auseinandersetzungsguthaben,<br />

einem Liquidationserlös sowie für<br />

die Ausübung sonstiger gesellschaftsrechtlicher<br />

Rechte.<br />

3. Die unmittelbar beteiligten Kommanditisten beauftragen<br />

gemäß des gesondert zu schließenden Treuhand-<br />

und Verwaltungsvertrages die Treuhänderin<br />

mit der Verwaltung ihrer Gesellschaftsbeteiligung.<br />

Sie können sich zur Wahrnehmung ihrer Gesellschafterrechte<br />

ebenfalls der Treuhänderin bedienen.<br />

Im Rahmen der Verwaltung und der Wahrnehmung<br />

der Gesellschafterrechte gelten die<br />

Bestimmungen des Treuhand- und Verwaltungsvertrages<br />

entsprechend.<br />

49


50<br />

§ 6<br />

Investitions- und Finanzierungsplan<br />

1. Zur Erreichung des Gesellschaftszwecks gilt der<br />

nachfolgende Investitionsplan:<br />

Investitionsplan<br />

C: Steuern, Recht, Verträge<br />

gESELLSCHAFTSVERTRAg<br />

I. Kaufpreis<br />

Anschaffungs- und<br />

Anschaffungsnebenkosten (inkl.<br />

Kaufpreis des Schiffes von USD<br />

20.800.00 bei angenommenem<br />

Wechselkurs von EUR/USD 1,40) EUR 14.977.143<br />

II. Gründungs-, Vorlauf- und<br />

Finanzierungskosten<br />

Konzeption, Rechtsberatung,<br />

Steuerberatung, Vertragsgestaltung,<br />

Bildrechte,<br />

Prospekterstellung, Druck EUR 182.986<br />

Projektentwicklung, Beratung<br />

und Betreuung Gründungsphase EUR 50.000<br />

Kosten Fremdkapitalbeschaffung EUR 60.000<br />

Kosten Eigenkapitalbeschaffung EUR 313.132<br />

Treuhandvergütung,<br />

Mittelverwendungskontrolle EUR<br />

11.700<br />

Schiffsbesichtigung, Gutachten,<br />

Klasse, Notar, Handelsregister EUR 20.000<br />

Liquiditätsreserve EUR 325.000<br />

Agio EUR 0<br />

Investition gesamt<br />

inkl. Agio EUR 15.939.961<br />

2. Die Mittelherkunft wird durch folgenden Finanzierungsplan<br />

dargestellt:<br />

Finanzierungsplan<br />

I. Darlehen<br />

Schiffshypothekendarlehen USD<br />

16.500.000 entspricht bei angenommenem<br />

Wechselkurs von<br />

EUR/USD 1,40 EUR 11.785.714<br />

II. Kommanditkapital<br />

Initiatoren gemäß § 4 Abs. 2 EUR 240.100<br />

Einzuwerbendes Kommanditkapital EUR 3.914.147<br />

Agio<br />

Finanzierung gesamt<br />

EUR 0<br />

inkl. Agio EUR 15.939.961<br />

Kostenüberschreitungen bzw. Kostenunterschreitungen<br />

gehen zu Lasten bzw. zu Gunsten der Gesellschaft. Die<br />

Gesellschaft kann bis auf weiteres keinen Kontokorrentkredit<br />

in Anspruch nehmen, so dass in der Investitionsphase<br />

bereits EUR 325.000,00 einkalkuliert sind, um die<br />

Liquiditätslage während der Betriebsphase zu stärken.<br />

§ 7<br />

Kapitalkonten<br />

1. Für die Standardkommanditisten und die Vorzugskommanditisten<br />

werden bei der Gesellschaft zwei<br />

Festkapitalkonten (I und III), ein Verrechnungskonto<br />

(IV) und ein Verlustvortragskonto (V) geführt.<br />

Für die Vorzugskommanditisten wird zusätzlich<br />

ein Festkapitalkonto II geführt.<br />

2. Auf das Festkapitalkonto (I bzw. II) werden die<br />

Hafteinlagen (20% der Pflichteinlagen) gebucht.<br />

Sie sind mit ihren Nominalbeträgen maßgebend<br />

für das Stimmrecht in der Gesellschafterversammlung,<br />

die Ergebnisverteilung sowie den Anspruch<br />

auf das Auseinandersetzungsguthaben. Auf das<br />

Festkapitalkonto III (freie Kapitalrücklage) wird<br />

die Pflichteinlage abzgl. der Hafteinlage nach Satz<br />

1 gebucht. Die Festkapitalkonten I, II und III sind<br />

fest und unveränderlich. Entnahmen, soweit sie<br />

nicht durch Gewinne gedeckt sind, erfolgen zunächst<br />

vom Festkapitalkonto III, dann vom Festkapitalkonto<br />

I bzw. II (Hafteinlage).<br />

3. Auf das Verlustvortragskonto (V) werden Verlustanteile<br />

sowie Gewinnanteile bis zum Ausgleich des<br />

Verlustvortragskontos gebucht. Darüber hinaus<br />

gehende Gewinnanteile werden auf dem Verrechnungskonto<br />

(IV) erfasst.<br />

4. Im Übrigen wird der Zahlungsverkehr zwischen<br />

Gesellschaft und Gesellschafter(n) auf dem Verrechnungskonto<br />

(IV) erfasst. Guthaben auf diesem<br />

Konto werden nicht verzinst. Negative Salden begründen<br />

keine Forderung gegenüber den Kommanditisten<br />

(keine Nachschusspflicht).<br />

§ 8<br />

Befreiung vom Wettbewerbsverbot<br />

Die Gesellschafter dürfen sich an anderen Gesellschaften,<br />

auch mit gleichem oder ähnlichem Gegenstand,<br />

beteiligen. Sie sind insoweit von den einschränkenden<br />

Bestimmungen der §§ 112, 113 HGB befreit.


§ 9<br />

Geschäftsführung und Vertretung<br />

gESELLSCHAFTSVERTRAg<br />

1. Die Geschäftsführung der Gesellschaft erfolgt durch<br />

die Komplementärin sowie durch die Kommanditisten<br />

Heinz G. Eckermann und Andreas Gößling (geschäftsführende<br />

Kommanditisten). Die Komplementärin<br />

vertritt die Gesellschaft allein. Die<br />

geschäftsführenden Kommanditisten werden von<br />

der Komplementärin durch Generalvollmacht bevollmächtigt,<br />

die gewöhnlichen Geschäfte der Gesellschaft<br />

jeweils allein zu tätigen. Die geschäftsführenden<br />

Kommanditisten werden sich bei<br />

Ausführung ihrer Geschäftsführungstätigkeiten abstimmen.<br />

Bei Meinungsverschiedenheiten zwischen<br />

den geschäftsführenden Kommanditisten untereinander<br />

oder zwischen der Komplementärin und den<br />

geschäftsführenden Kommanditisten entscheidet<br />

die Komplementärin. Die Generalvollmacht kann<br />

von der Komplementärin nur aus wichtigem Grund<br />

und bei Ausscheiden des betreffenden Bevollmächtigten<br />

aus der Gesellschaft entzogen werden.<br />

2. Die Geschäftsführung ist in der Geschäftsführung<br />

frei, soweit nicht die Regelungen dieses Gesellschaftsvertrages<br />

oder Beschlüsse der Gesellschafterversammlung<br />

Anweisungen für die Geschäftsführung<br />

geben.<br />

3. Die Geschäftsführung muss die Geschäfte der Gesellschaft<br />

mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns<br />

führen und hat bei der Bereederung die gleiche<br />

Sorgfalt anzuwenden, die sie anderen ihrer<br />

Disposition unterliegenden Schiffen widmet. Unter<br />

Berücksichtigung dieser Pflichten kann die Geschäftsführung<br />

nach freiem Ermessen über das<br />

Schiff verfügen und Befrachtungs- und Charterverträge<br />

sowie Währungs- und Zinssicherungsgeschäfte<br />

für die Gesellschaft abschließen. Über außergewöhnliche<br />

Vorkommnisse von besonderer Bedeutung<br />

muss sie den Gesellschaftern berichten.<br />

4. Die persönlich haftende Gesellschafterin und ihre<br />

Geschäftsführer sowie die geschäftsführenden<br />

Kommanditisten (nachfolgend „die Geschäftsführung”)<br />

sind von den Beschränkungen des § 181<br />

BGB befreit.<br />

5. Folgende Geschäfte und Handlungen bedürfen der<br />

Zustimmung durch Gesellschafterbeschluss gemäß<br />

§§ 11, 12:<br />

a) Erwerb, Belastung, Veräußerung oder Ausflaggen<br />

des Schiffes bzw. von weiteren Schiffen der Gesellschaft,<br />

soweit nicht im Geschäftsplan vorgesehen,<br />

b) Aufnahme von Krediten, die über den Rahmen des<br />

üblichen Geschäftsbetriebs hinausgehen. Dazu gehören<br />

nicht die im Investitionsplan aufgeführten<br />

Kredite und kurzfristige, den Betrag von EUR<br />

300.000,00 nicht übersteigende Kredite für die<br />

Aufrechterhaltung des Schifffahrtsbetriebes,<br />

c) Gewährung von Darlehen im Gesamtbetrag von<br />

mehr als EUR 300.000,00,<br />

d) Baumaßnahmen, Reparaturen am Schiff, die nicht<br />

im Jahresbudget vorgesehen sind und im Einzelfall<br />

oder im Jahr voraussichtlich Kosten von mehr als<br />

EUR 500.000,00 verursachen werden, es sei denn,<br />

die Baumaßnahmen bzw. Reparaturen dienen der<br />

Erhaltung der Klasse oder sind in Notfällen unausweichlich,<br />

e) sonstige Geschäfte nach Übernahme des Schiffes<br />

mit einem Obligo von mehr als EUR 300.000,00<br />

f) Abschluss, Änderung und Beendigung von Verträgen<br />

über die Beschäftigung des Schiffes, wenn<br />

dessen Konditionen erheblich negativ von den<br />

marktüblichen Bedingungen für vergleichbare<br />

Schiffe abweichen,<br />

g) Stellung und Rücknahme eines Antrags auf Tonnagebesteuerung,<br />

ausgenommen der erstmalige Antrag<br />

auf Optierung zur konzeptgemäßen Tonnagebesteuerung<br />

im Jahr der Schiffsübernahme,<br />

h) sonstige Geschäfte und Handlungen, die nach Art,<br />

Umfang und Risiko den Rahmen des gewöhnlichen<br />

Geschäftsverkehrs überschreiten.<br />

6. Die unter Ziffer 5 genannten Einschränkungen beziehen<br />

sich jedoch nicht auf Verträge, die zur Indienststellung<br />

des Schiffes notwendig sind, und<br />

nicht auf Kreditaufnahmen zum Zwecke der Vorfinanzierung<br />

des Schiffes oder des Eigenkapitals<br />

und nicht auf die Aufnahme der für die Endfinanzierung<br />

notwendigen Kredite und damit im Zusammenhang<br />

stehender Bestellung von Sicherheiten<br />

und dem Abschließen von Währungsgeschäften<br />

mit marktgängigen Währungen.<br />

7. In Eilfällen hat die Geschäftsführung das Recht, unaufschiebbare<br />

Rechtsgeschäfte und -handlungen,<br />

die über den gewöhnlichen Geschäftsbetrieb gemäß<br />

Ziffer 3 hinausgehen, mit der Sorgfalt eines ordentlichen<br />

Kaufmannes auch ohne vorherige Zustimmung<br />

der Gesellschaft vorzunehmen. Die Gesellschafter<br />

sind dann unverzüglich darüber zu unterrichten.<br />

51


52<br />

8. Die Gesellschaft hat einen Vertragsreedervertrag<br />

abgeschlossen. Die Geschäftsführung darf zur Ausübung<br />

ihres Geschäftsführungsauftrags weitere<br />

dritte Personen heranziehen. Die Vergütung für<br />

den Vertragsreeder und die Kosten dritter Personen<br />

trägt die Gesellschaft.<br />

9. Die Gesellschafter sind nur aus wichtigem, von der<br />

Komplementärin zu vertretendem Grund berechtigt,<br />

durch Beschluss, der einer Mehrheit von 75%<br />

der abgegebenen Stimmen bedarf, der Komplementärin<br />

die Vertretungsmacht und Geschäftsführungsbefugnis<br />

zu entziehen und gleichzeitig einen<br />

oder mehrere natürliche oder juristische Personen<br />

als Komplementär(e) in die Gesellschaft aufzunehmen.<br />

Die Komplementärin hat bei einem solchen<br />

Beschluss kein Stimmrecht.<br />

§ 10<br />

Information<br />

1. Jeder Kommanditist und Treugeber hat die ihm<br />

nach § 166 HGB zustehenden Rechte auf Information<br />

und Kontrolle.<br />

2. Jeder Kommanditist und Treugeber, der die Geschäftsunterlagen<br />

der Gesellschaft einsehen möchte,<br />

kann sich dazu durch einen Mitgesellschafter<br />

oder schriftlich Bevollmächtigten, der nicht in Konkurrenztätigkeit<br />

zur Gesellschaft stehen darf und<br />

von Berufs wegen zur Verschwiegenheit verpflichtet<br />

ist, vertreten lassen. Die Kosten der Einsichtnahme<br />

trägt der Kommanditist.<br />

3. Die Treuhänderin ist berechtigt, sämtliche Informationen<br />

über die Gesellschaft einschließlich der entsprechenden<br />

Dokumente an die Treugeber sowie die<br />

Kommanditisten, mit denen sie Treuhand- und Verwaltungsverträge<br />

geschlossen hat, weiterzuleiten.<br />

§ 11<br />

Beschlussfassung der Gesellschafter<br />

1. Die Gesellschafter entscheiden über die Angelegenheiten<br />

der Gesellschaft in der Regel im schriftlichen<br />

Verfahren. Gesellschafterversammlungen<br />

als Präsenzversammlungen sind von der Komplementärin<br />

einzuberufen, wenn eine Versammlung<br />

nach diesem Vertrag ausdrücklich vorgesehen ist<br />

(§ 12 Abs. 4). Ist ein Verfahren zur Beschlussfassung<br />

im schriftlichen Verfahren eingeleitet worden,<br />

C: Steuern, Recht, Verträge<br />

gESELLSCHAFTSVERTRAg<br />

kann die Komplementärin allerdings auch nach Beginn<br />

des Verfahrens zu diesem Thema eine Gesellschafterversammlung<br />

einberufen. In diesem Fall<br />

endet das schriftliche Verfahren zur Beschlussfassung.<br />

Gesellschafterbeschlüsse sind auch im kombinierten<br />

Verfahren dergestalt zulässig, dass nicht<br />

anwesende Gesellschafter über in einer Gesellschafterversammlung<br />

zur Abstimmung gestellte<br />

Beschlussgegenstände nach einer entsprechenden<br />

Aufforderung durch die Komplementärin ihr Votum<br />

schriftlich abgeben können.<br />

2. Im Fall einer Gesellschafterversammlung ist diese<br />

beschlussfähig, wenn mindestens 40% des stimmberechtigten<br />

Kapitals vertreten sind. Wenn keine<br />

Beschlussfähigkeit vorliegt, kann die nächste Gesellschafterversammlung<br />

mit gleicher Tagesordnung<br />

unter Beachtung einer Ladungsfrist von nur<br />

14 Tagen einberufen werden. Sie ist dann unabhängig<br />

von der Höhe des vertretenen Gesellschafterkapitals<br />

beschlussfähig.<br />

3. Im Regelfall des schriftlichen Verfahrens fordert<br />

die Komplementärin die Gesellschafter zur Stimmabgabe<br />

auf. Die Aufforderung ergeht schriftlich an<br />

die Gesellschafter. Die schriftliche Abstimmung der<br />

Gesellschafter muss innerhalb von 30 Tagen nach<br />

Absendung der Aufforderung zur Abstimmung bei<br />

der Komplementärin oder einem von ihr bevollmächtigten<br />

Dritten eingegangen sein. Nicht fristgerecht<br />

eingehende Stimmenabgaben gelten als<br />

Stimmenthaltung. Die Komplementärin teilt den<br />

Kommanditisten das Ergebnis der Abstimmung sowie<br />

den ggf. durch die schriftliche Abstimmung gefassten<br />

Beschluss schriftlich mit. Die Vorschriften<br />

des § 12 Ziffer 11 über das Protokoll von Gesellschafterversammlungen<br />

gelten entsprechend.<br />

4. Die Gesellschafter haben – im schriftlichen Verfahren<br />

wie in der Gesellschafterversammlung – je<br />

EUR 1.000,00 Hafteinlage eine Stimme.<br />

5. Beschlüsse der Gesellschafter werden mit einfacher<br />

Mehrheit der abgegebenen Stimmen gefasst,<br />

soweit nicht dieser Vertrag oder zwingende gesetzliche<br />

Vorschriften eine andere Mehrheit oder Einstimmigkeit<br />

vorschreiben.<br />

6. Die Gesellschafter entscheiden über:<br />

a) die Genehmigung des Jahresabschlusses,<br />

b) die Entlastung der Geschäftsführung,


gESELLSCHAFTSVERTRAg<br />

c) die eventuelle Wahl eines Abschlussprüfers bzw.<br />

Sonderprüfers,<br />

d) Entscheidungen zur Verwendung von Liquiditätsüberschüssen,<br />

e) Änderungen des Gesellschaftsvertrages,<br />

f) den Verkauf oder sonstige Verwertung des Schiffes,<br />

g) die Auflösung und Liquidation der Gesellschaft und<br />

h) in den übrigen in diesem Vertrag bezeichneten<br />

Fällen.<br />

7. Folgende Beschlüsse bedürfen einer Mehrheit von<br />

75% der abgegebenen Stimmen:<br />

a) Änderungen des Gesellschaftsvertrages,<br />

b) Verkauf oder sonstige Verwertung des Schiffes,<br />

c) Ausschluss von Kommanditisten,<br />

d) Auflösung und Liquidation der Gesellschaft.<br />

Änderungen des Gesellschaftsvertrages sind mit dieser<br />

qualifizierten Mehrheit auch dann zulässig, wenn sie so<br />

schwerwiegend sind, dass sie in die Grundlagen des Gesellschaftsverhältnisses<br />

eingreifen und die rechtliche<br />

und/oder wirtschaftliche Position von Gesellschaftern<br />

entscheidend ändern oder beeinflussen, sofern hieraus<br />

keine unbillige Benachteiligung einzelner Gesellschafter<br />

oder Gesellschaftergruppen entsteht. Sonderrechte eines<br />

Gesellschafters können jedoch nur mit seiner Zustimmung<br />

durch Beschluss aufgehoben werden.<br />

§ 12<br />

Gesellschafterversammlung<br />

1. Sofern nicht eine Beschlussfassung im schriftlichen<br />

Verfahren erfolgt, findet die ordentliche Gesellschafterversammlung<br />

alljährlich innerhalb von 9<br />

Monaten nach Schluss des Geschäftsjahres statt.<br />

Ihre Einberufung erfolgt unter gleichzeitiger Bekanntgabe<br />

der Tagesordnung durch die Komplementärin.<br />

Die Komplementärin kann die Treuhänderin<br />

mit der Durchführung einer Abstimmung im<br />

schriftlichen Verfahren oder der Einberufung einer<br />

Präsenzversammlung beauftragen.<br />

2. Zwischen dem Tag der Absendung des Einladungsschreibens<br />

und dem Tag der Gesellschafterversammlung<br />

(beide Tage mitgerechnet) muss ein<br />

Zeitraum von mindestens drei Wochen liegen. Die<br />

Gesellschafter können Anträge, die Tagungsordnung<br />

zu ändern oder zu ergänzen, bis spätestens<br />

zwei Wochen vor der Versammlung bei der Komplementärin<br />

schriftlich einreichen; diese leitet die<br />

Anträge an die übrigen Gesellschafter weiter.<br />

3. Zur ordentlichen Gesellschafterversammlung ist der<br />

Bericht der Geschäftsführung über das vergangene<br />

und das laufende Geschäftsjahr vorzulegen. Die Geschäftsführung<br />

hat die Budgetrechnung für das laufende<br />

Geschäftsjahr zu erstellen und vorzulegen.<br />

4. Außerordentliche Gesellschafterversammlungen<br />

werden von der Komplementärin einberufen, wenn<br />

es das dringende Interesse der Gesellschaft erfordert<br />

oder wenn Gesellschafter, die zusammen mindestens<br />

25% des Kommanditkapitals auf sich vereinigen,<br />

dies schriftlich unter Übersendung einer<br />

Tagesordnung und einer Begründung verlangen. Ziffer<br />

1 Satz 2 und Ziffer 2 gelten auch für die außerordentliche<br />

Gesellschafterversammlung. Kommt die<br />

Komplementärin der Aufforderung von Kommanditisten<br />

gemäß Satz 1 zur Einberufung einer außerordentlichen<br />

Gesellschafterversammlung nicht binnen<br />

einer Woche nach, sind die Kommanditisten selbst<br />

berechtigt, eine Gesellschafterversammlung in entsprechender<br />

Form und Frist einzuberufen.<br />

5. Die Ladungsfrist zur Einberufung von Gesellschafterversammlungen<br />

kann bis auf sieben Tage verkürzt<br />

werden, wenn dringende Beschlussfassungsgegenstände<br />

dies erfordern.<br />

6. Die Kommanditisten sind berechtigt, sich in der<br />

Gesellschafterversammlung durch die Treuhänderin<br />

oder einen anderen Mitgesellschafter vertreten<br />

zu lassen. Natürliche Personen sind berechtigt,<br />

sich durch einen Ehegatten oder Verwandten in<br />

gerader Linie vertreten zu lassen. Die entsprechende<br />

Vollmacht muss schriftlich von dem Vertretenen<br />

erteilt werden und ist von dem Vertreter in<br />

der Gesellschafterversammlung auf Nachfrage vorzulegen.<br />

Die Treuhänderin ist als Vertreterin der<br />

Treugeber aufgrund des Treuhand- und Verwaltungsvertrags<br />

von der Vorlage einer schriftlichen<br />

Stimmrechtsvollmacht befreit.<br />

7. Die Treugeber sind berechtigt, an Gesellschafterversammlungen<br />

teilzunehmen. Sie sind ermächtigt,<br />

die Stimmrechte hinsichtlich der für sie von<br />

der Treuhänderin gehaltenen Beteiligung selbst<br />

oder in entsprechender Anwendung von vorstehendem<br />

Abs. 6 durch einen Bevollmächtigten auszuüben<br />

bzw. ausüben zu lassen.<br />

8. Soweit ein Treugeber sein Stimm- und Teilnahmerecht<br />

nicht selbst gemäß vorstehendem Abs. 7<br />

53


54<br />

C: Steuern, Recht, Verträge<br />

gESELLSCHAFTSVERTRAg<br />

ausübt oder durch einen Bevollmächtigten gemäß<br />

vorstehendem Abs. 6 ausüben lässt, ist die Treuhänderin<br />

bevollmächtigt, die Stimmrechte aus ihrem<br />

Kommanditanteil gemäß den Regelungen des<br />

Treuhand- und Verwaltungsvertrages, insbesondere<br />

unterschiedlich entsprechend den treuhänderisch<br />

für die Investoren gehaltenen Beteiligungen<br />

nach Maßgabe von deren Weisungen (gespaltenes<br />

Stimmrecht), auszuüben. Letzteres gilt entsprechend<br />

auch in den Fällen, in denen die Treuhandkommanditistin<br />

andere Kommanditisten vertritt.<br />

9. Zur Teilnahme an einer Gesellschafterversammlung<br />

sind ferner diejenigen Personen zugelassen,<br />

deren Anwesenheit die Komplementärin im Interesse<br />

und zur Information aller Gesellschafter für<br />

erforderlich hält.<br />

10. In allen Gesellschafterversammlungen führt die<br />

Komplementärin den Vorsitz.<br />

11. Die Komplementärin hat über die Versammlung ein<br />

von ihr oder dem Protokollführer unterzeichnetes<br />

Protokoll zu fertigen und an alle Gesellschafter in<br />

Kopie zu versenden. Die Gesellschafter können Einwendungen<br />

gegen die Richtigkeit des Protokolls und<br />

gegen die Formalien der gefassten Gesellschafterbeschlüsse<br />

nur binnen einer Ausschlussfrist von zwei<br />

Wochen durch schriftliche Mitteilung gegenüber der<br />

Komplementärin machen. Die Frist von zwei Wochen<br />

beginnt an dem Tag, an welchem die Komplementärin<br />

das Protokoll versendet. Eventuelle Einwendungen<br />

müssen innerhalb der Zwei-Wochen-Frist<br />

bei der Komplementärin eingegangen sein.<br />

§ 13<br />

Vergütungen, Gewinn- und Verlustverteilung<br />

1. Die Komplementärin erhält für ihr Haftungsrisiko<br />

und für die Ausübung der Geschäftsführungstätigkeit<br />

eine Vergütung i. H. v. EUR 2.000,00 pro Geschäftsjahr.<br />

Die geschäftsführenden Kommanditisten erhalten<br />

für die Ausübung der Geschäftsführungstätigkeit<br />

pro Geschäftsjahr als Gewinnvorab eine Vergütung<br />

i. H. v. jeweils 1% der jährlichen Bruttoerlöse der<br />

Gesellschaft einschließlich verdienter Überliegegelder,<br />

Hilfslöhne und Bergungseinnahmen sowie der<br />

Versicherungsleistungen für Zeitausfälle. Es steht<br />

den geschäftsführenden Kommanditisten frei, á-<br />

Kontozahlungen auf den zu erwartenden Gewinnvorab<br />

vorzunehmen.<br />

2. Die W. Bockstiegel Reederei <strong>GmbH</strong> & Co. KG erhält<br />

als Vertragsreeder für die Bereederung des Schiffes<br />

eine Vergütung nach Maßgabe des Vertragsreedervertrages.<br />

Der Vertragsreeder erhält für die Erfüllung<br />

sämtlicher Verpflichtungen eine Vergütung i.<br />

H. v. 4% der Bruttoeinnahmen einschließlich verdienter<br />

Überliegegelder, Hilfslöhne und Bergungseinnahmen<br />

sowie der Versicherungsleistungen für<br />

Zeitausfälle. Für Werft- und Stillliegezeiten erhält<br />

der Vertragsreeder eine Vergütung von EUR 100,00<br />

pro Tag. Reisekosten für Inspektionen außerhalb<br />

der Bundesrepublik Deutschland sind gesondert zu<br />

vergüten. Für Büro- und Telekommunikationskosten<br />

erhält der Vertragsreeder eine monatliche Pauschale<br />

i. H. v. EUR 200,00 zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer.<br />

Zusätzlich werden dem Vertragsreeder<br />

solche Aufwendungen erstattet, die sowohl durch<br />

den im Vergleich zu den Monteuren der Maschinenhersteller<br />

kostengünstigeren Einsatz eigenen Personals,<br />

als auch durch die regelmäßige Erneuerung<br />

der vorgeschriebenen Schiffszertifikate (wie beispielsweise<br />

ISO/ISM) entstanden sind bzw. entstehen<br />

werden sowie alle Kosten, die in ungewöhnlichen<br />

Fällen, wie z. B. Havarien und Inspektionen im<br />

Ausland anfallen. Die vorstehend genannten Vergütungen<br />

und Kostenerstattungen sind jeweils zuzüglich<br />

der gesetzlichen Umsatzsteuer zu zahlen. Verwaltungskosten<br />

und Kosten, die durch den Einsatz<br />

und Betrieb des Schiffes (Schiffsbetriebskosten)<br />

entstehen, sind von der Kommanditgesellschaft zu<br />

tragen. Die im Vertragsreedervertrag aufgeführten<br />

Vergütungen und Pauschalen sind – soweit nicht<br />

anders vereinbart – im Innenverhältnis der Gesellschaft<br />

als Aufwand zu verbuchen.<br />

3. Die Treuhänderin erhält für die Einrichtung ihrer Treuhand-<br />

und Verwaltungstätigkeit im Jahr 2011 eine<br />

einmalige Vergütung i. H. v. EUR 2.000,00 zzgl. gesetzlicher<br />

Umsatzsteuer, fällig nach Schließung der<br />

Gesellschaft bzw. spätestens zum 31.12.2011.<br />

4. Für die Durchführung der Mittelverwendungskontrolle<br />

gemäß gesondert zu schließenden Vertrag erhält<br />

die Treuhänderin im Jahr 2011 eine einmalige<br />

Vergütung i. H. v. EUR 4.000,00 zzgl. gesetzlicher<br />

Umsatzsteuer.


gESELLSCHAFTSVERTRAg<br />

5. Für die Durchführung der Treuhand- und Verwaltungstätigkeit<br />

erhält die Treuhänderin ab dem Jahr<br />

2011 – pro rata temporis – eine jährliche Vergütung<br />

i. H. v. EUR 7.500,00 zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer.<br />

Für 2011 ist die Vergütung zum<br />

31.12.2011 und für die Folgejahre zum 30.06. eines<br />

jeden Jahres fällig. Überträgt ein Kommanditist<br />

seine Beteiligung (z. B. durch Erbfall oder<br />

rechtsgeschäftliche Verfügung), erhält die Treuhänderin<br />

für ihre Abwicklungstätigkeit eine pauschale<br />

Verwaltungsvergütung i. H. v. EUR 80,00<br />

zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer.<br />

6. An die Vorzugskommanditisten (vergl. § 4 Absatz<br />

3) ist jährlich - soweit es die Liquiditätssituation der<br />

Gesellschaft erlaubt - ein positiver Saldo auf ihrem<br />

jeweiligen Gewinn- und Verlustvortragskonto bis zu<br />

maximal 7% ihres Kommanditkapitals nach Maßgabe<br />

ihres jeweiligen Kapitalkontos I und II bevorrechtigt<br />

vor Auszahlungen an die Standardkommanditisten<br />

auszuzahlen, ohne dass es hierfür eines<br />

gesonderten Gesellschafterbeschlusses bedarf.<br />

Liegt der in einem Jahr nach vorstehendem Satz 1<br />

auszuzahlende positive Saldo des jeweiligen Gewinn-<br />

und Verlustvortragskontos für Vorzugskommanditisten<br />

unter 7% ihres jeweiligen Kommanditkapitals<br />

nach Maßgabe ihres jeweiligen Kapitalkontos<br />

I und II, so ist an die Vorzugskommanditisten - soweit<br />

es die Liquiditätssituation der Gesellschaft erlaubt<br />

- eine zusätzliche, vor Auszahlungen an die<br />

Standardkommanditisten bevorrechtigte Liquiditätsauszahlung<br />

in der Höhe vorzunehmen, dass den<br />

Vorzugskommanditisten jeweils 7% ihres jeweiligen<br />

Kommanditkapitals nach Maßgabe ihres jeweiligen<br />

Kapitalkontos I und II zufließen. Auch diese Liquiditätsauszahlungen<br />

bedürfen keines Gesellschafterbeschlusses.<br />

Sollte die Liquiditätslage der<br />

Gesellschaft die Auszahlungen an die Vorzugskommanditisten<br />

nach den vorstehenden Sätzen<br />

1 und 2 in einem Geschäftsjahr nicht oder nicht<br />

vollständig zulassen, so sind die Minderbeträge<br />

vorzutragen und in den nachfolgenden Geschäftsjahren<br />

- jeweils nach vorheriger Anwendung<br />

der vorstehenden Sätze 1 und 2 auf das jeweilige<br />

Geschäftsjahr - bevorrechtigt vor Auszahlungen an<br />

die Standardkommanditisten nachzuzahlen. Die in<br />

diesem Absatz geregelten Rechte der Vorzugskommanditisten<br />

auf bevorrechtigte Entnahme von Gewinnen<br />

und Liquiditätsauszahlung (nachfolgend<br />

auch „laufende Vorzugsrechte” genannt) beginnen<br />

erst nach der Schließung der Gesellschaft, spätestens<br />

aber ab 31.12.2011. Soweit die laufenden Vorzugsrechte<br />

nicht für ein volles Geschäftsjahr bestehen,<br />

ist der für dieses Geschäftsjahr in den<br />

vorstehenden Sätzen 1 und 2 anzuwendende Prozentsatz<br />

von 7% zeitanteilig zu reduzieren.<br />

7. Nach einer Veräußerung des Schiffes und der daraus<br />

resultierenden Liquidation der Gesellschaft ist<br />

die bei der Gesellschaft vorhandene und der Gesellschaft<br />

aus dem Verkauf des Schiffes zufließende<br />

Liquidität wie folgt zu verwenden:<br />

a) Die Kommanditisten MEERWERT <strong>GmbH</strong> und <strong>MFG</strong><br />

<strong>MICHIGAN</strong> GbR erhalten einen Vorabgewinn i. H. v.<br />

jeweils 1% des Bruttoerlöses aus dem Verkauf.<br />

b) Aus der danach verbleibenden Liquidität erhalten<br />

die Vorzugskommanditisten ihre eingezahlte Einlage<br />

(Pflichteinlage) zurückgezahlt.<br />

c) Die verbleibende Liquidität wird nach Begleichung<br />

der Verbindlichkeiten der Gesellschaft auf die Kommanditisten<br />

im Verhältnis der von ihnen gezeichneten<br />

Hafteinlagen wie folgt verteilt:<br />

(i) Auf der ersten Stufe sind alle vorhandenen jeweiligen<br />

positiven Salden auf den Gewinn- und Verlustvortragskonten<br />

nach vorheriger Verrechnung etwaiger<br />

negativer Salden auf den jeweiligen<br />

Entnahmekonten an die Gesellschafter auszuzahlen.<br />

(ii) Aus der danach bei der Gesellschaft verbleibenden<br />

Liquidität ist auf der zweiten Stufe das von den Gesellschaftern<br />

jeweils geleistete Kommanditkapital,<br />

nach Maßgabe des Kapitalkontos I der Standardkommanditisten<br />

bzw. bei den Vorzugskommanditisten<br />

nach Maßgabe des Kapitalkontos I und II, an<br />

die Gesellschafter zurück zu zahlen abzüglich<br />

aa) etwaiger negativer Salden auf den jeweiligen Gewinn-<br />

und Verlustvortragskonten und<br />

bb) abzüglich etwaiger, nach der Verrechnung mit positiven<br />

Salden auf den jeweiligen Gewinn- und Verlustvortragskonten<br />

nach vorstehendem Satz 2,<br />

noch verbliebener negativer Salden auf den jeweiligen<br />

Entnahmekonten.<br />

cc) Schließlich ist auf der dritten Stufe der jeweilige<br />

Bestand des Kapitalkontos III an die Gesellschafter<br />

auszuzahlen.<br />

Bei Anwendung der drei Auszahlungsstufen nach<br />

den vorstehenden Buchstaben aa) bis cc) sind die<br />

Auszahlungen an die Vorzugskommanditisten auf<br />

jeder Stufe jeweils bevorrechtigt vor den Auszahlungen<br />

an die Standardkommanditisten zu leisten.<br />

55


56<br />

Dieser Absatz ist auch in Fällen anzuwenden, in<br />

denen das Schiff nicht durch Verkauf, sondern auf<br />

Grund anderer Umstände aus dem Anlagevermögen<br />

der Gesellschaft ausscheidet, z. B. im Falle des<br />

Verlustes des Schiffes und der Leistung einer Versicherungsleistung<br />

an die Gesellschaft.<br />

8. Das Entnahmerecht der Kommanditisten wird im<br />

Übrigen wie folgt geregelt:<br />

a) Die Kommanditisten nehmen am Gewinn und Verlust<br />

der Gesellschaft ab dem Tag der Übernahme<br />

des Schiffes teil.<br />

b) Entnahmen sind außer in den Fällen von Buchstabe<br />

g) unten nur in Form von Auszahlungen nach<br />

Feststellung der Bilanz und Beschlussfassung durch<br />

die Gesellschafter zulässig.<br />

c) Entnahmen dürfen nur insoweit vorgenommen<br />

werden, als etwaige Auflagen von Kreditinstituten<br />

dem nicht entgegenstehen.<br />

d) An Entnahmen sind die Kommanditisten, soweit in<br />

diesem Vertrag nichts Abweichendes geregelt ist,<br />

gleichmäßig im Verhältnis ihrer Hafteinlagen zu<br />

beteiligen.<br />

e) Auszahlungen der Entnahmebeträge sind zunächst<br />

mit etwaigen Forderungen der Gesellschaft gegen<br />

die betreffenden Gesellschafter zu verrechnen.<br />

f) Die Geschäftsführung kann beschlossene Auszahlungen<br />

an die Kommanditisten verweigern, soweit<br />

die Vermögens- und Liquiditätslage der Gesellschaft<br />

diese nicht zulässt.<br />

g) Die Geschäftsführung soll ab dem Geschäftsjahr<br />

2012 Vorschüsse auf die vorgesehenen Auszahlungen<br />

zum 30.06. und zum 31.12. des laufenden Geschäftsjahres<br />

leisten, wenn entsprechende Liquidität<br />

vorhanden ist und die laufenden Vorzugsrechte<br />

der Vorzugskommanditisten gemäß vorstehendem<br />

Absatz 6 berücksichtigt sind. Die endgültige Höhe<br />

der Auszahlung wird auf der nachfolgenden Gesellschafterversammlung<br />

beschlossen.<br />

§ 14<br />

Jahresabschluss<br />

1. Die Komplementärin ist verpflichtet, für die Gesellschaft<br />

eine den Grundsätzen ordnungsmäßiger<br />

Buchführung entsprechende Rechnungslegung zu<br />

erstellen. Innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen<br />

Frist (§§ 264, 264a HGB) ist von ihr nach den<br />

Grundsätzen eines ordentlichen Kaufmanns unter<br />

Beachtung der Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze<br />

der Jahresabschluss aufzustellen. Sie<br />

C: Steuern, Recht, Verträge<br />

gESELLSCHAFTSVERTRAg<br />

kann sich hierbei auf Kosten der Gesellschaft der<br />

Hilfe von Angehörigen der wirtschaftsprüfenden<br />

und/oder steuerberatenden Berufe bedienen.<br />

2. Der Jahresabschluss ist von einem Wirtschaftsprüfer<br />

zu prüfen, wenn ein entsprechender Gesellschafterbeschluss<br />

gefasst wird bzw. dieses aufgrund<br />

gesetzlicher Vorschriften (§§ 264a HGB, 316<br />

ff. HGB) zu erfolgen hat.<br />

3. Änderungen der Steuerbilanz durch die Steuerverwaltung<br />

haben bindende Wirkung für alle, auch für<br />

ausgeschiedene Gesellschafter.<br />

4. Eine Kurzfassung des Jahresabschlusses (Bilanz<br />

und Gewinn- und Verlustrechnung) ist allen Gesellschaftern<br />

im Rahmen der Durchführung der Gesellschafterversammlung<br />

bzw. im schriftlichen Beschlussverfahren<br />

zur Verfügung zu stellen. Ein<br />

vollständiger Jahresabschluss wird einem Gesellschafter<br />

auf Antrag übermittelt.<br />

§ 15<br />

Ausscheiden eines Gesellschafters<br />

1. Ein Gesellschafter scheidet aus der Gesellschaft<br />

aus, wenn er die Gesellschaft gemäß § 16 kündigt<br />

oder gemäß § 17 aus der Gesellschaft ausgeschlossen<br />

wird.<br />

2. Die Komplementärin kann erst aus der Gesellschaft<br />

ausscheiden, wenn die Gesellschafter zuvor eine<br />

neue Komplementärin gewählt und in die Gesellschaft<br />

aufgenommen haben. Die verbleibenden<br />

Gesellschafter und die Gesellschaft sind verpflichtet,<br />

die Komplementärin von allen Verpflichtungen<br />

freizustellen, die diese rechtmäßig für die Gesellschaft<br />

übernommen hat. Das bezieht sich insbesondere<br />

auch auf die Haftung für aufgenommene<br />

Bankkredite und Hypotheken.<br />

3. Die Treuhänderin kann erst ausscheiden, wenn die<br />

Gesellschafter zuvor eine neue Treuhänderin gewählt<br />

und in die Gesellschaft aufgenommen haben.<br />

Die Gesellschaft wird dann mit der neu aufgenommenen<br />

Treuhänderin fortgesetzt. Dabei gehen<br />

im Wege der Sonderrechtsnachfolge alle Rechte<br />

und Pflichten der ausgeschiedenen Treuhänderin<br />

unter Ausschluss der Auseinandersetzung auf die<br />

neue Treuhänderin über. Die Gesellschafter stimmen<br />

hiermit der Übertragung des von der bisheri-


gESELLSCHAFTSVERTRAg<br />

gen Treuhänderin gehaltenen Kommanditanteils<br />

auf die neu gewählte Treuhänderin zu. Die Übertragung<br />

der Rechte und Pflichten der ausscheidenden<br />

Treuhänderin auf eine neue Treuhänderin bzw.<br />

den Treugeber erfolgt auf Kosten des Treugebers.<br />

4. Scheidet ein Gesellschafter aufgrund Kündigung<br />

oder Ausschluss aus der Gesellschaft aus, so wird<br />

die Gesellschaft von den übrigen Gesellschaftern<br />

mit allen Aktiva und Passiva ohne Liquidation und<br />

unter der bisherigen Firma fortgeführt. Der kündigende<br />

oder ausgeschlossene Gesellschafter scheidet<br />

mit dem Tag des Wirksamwerdens seiner Kündigung<br />

aus.<br />

§ 16<br />

Kündigung eines Gesellschafters<br />

1. Die Vorzugskommanditisten können den Gesellschaftsvertrag<br />

mit einer Frist von sechs Monaten<br />

zum 31. Dezember 2016 kündigen.<br />

2. Die Standardkommanditisten können den Gesellschaftsvertrag<br />

jeweils mit einer Frist von sechs<br />

Monaten zum Ende des Kalenderjahres kündigen,<br />

erstmals jedoch zum 31. Dezember 2021.<br />

3. Die Kündigung hat schriftlich mit eingeschriebenem<br />

Brief gegenüber der Komplementärin zu erfolgen.<br />

Für die Fristwahrung ist der Eingang der<br />

Kündigung bei der Komplementärin maßgebend.<br />

Die Kündigung der Komplementärin hat schriftlich<br />

durch eingeschriebenen Brief an alle Gesellschafter<br />

zu erfolgen.<br />

§ 17<br />

Ausschluss eines Gesellschafters<br />

1. Die Komplementärin ist ermächtigt, einen Kommanditisten,<br />

der seine fällige Einlage trotz schriftlicher<br />

Fristsetzung mit Ausschlussandrohung ganz<br />

oder teilweise nicht rechtzeitig erbringt, durch<br />

schriftlichen Bescheid aus der Emittentin ganz oder<br />

teilweise auszuschließen und gegebenenfalls an<br />

seiner Stelle einen oder mehrere neue Kommanditisten<br />

aufzunehmen, ohne dass es eines besonderen<br />

Gesellschafterbeschlusses bedarf. Ansprüche<br />

auf Verzugszinsen und darüber hinausgehende<br />

Schadensersatzansprüche bleiben unberührt. Der<br />

ausscheidende Kommanditist hat vorbehaltlich der<br />

nachfolgenden Regelungen Anspruch auf Rückzah-<br />

lung etwaiger auf die Einlage geleisteter Zahlungen.<br />

Etwaige Rückzahlungsansprüche werden nicht<br />

verzinst. Der ausscheidende Kommanditist trägt<br />

die im Zusammenhang mit seinem Ausscheiden<br />

entstehenden Kosten und ist verpflichtet, die im<br />

Zusammenhang mit seiner Einwerbung von der<br />

Emittentin gezahlte Vertriebsprovision an die Gesellschaft<br />

zu erstatten. Die Komplementärin ist zur<br />

Verrechnung von Ansprüchen der Emittentin mit<br />

etwaigen Rückzahlungsansprüchen eines Kommanditisten<br />

berechtigt. Weitere Ansprüche hat der<br />

ausscheidende Kommanditist nicht.<br />

2. Ein Kommanditist kann durch Gesellschafterbeschluss<br />

aus der Emittentin ausgeschlossen werden,<br />

wenn:<br />

a) er trotz schriftlicher Abmahnung schwerwiegend<br />

gegen die Vorschriften des Gesellschaftsvertrages<br />

oder die Beschlüsse der Gesellschafterversammlung<br />

schuldhaft verstößt oder wenn ein sonstiger<br />

nach §§ 140, 133 HGB zum Ausschluss berechtigender<br />

Grund vorliegt;<br />

b) über sein Vermögen ein Insolvenzverfahren eröffnet<br />

oder mangels Masse abgelehnt wird oder er die<br />

eidesstattliche Versicherung abgegeben hat;<br />

c) er die Auflösungsklage erhebt;<br />

d) er versucht, seinen Anteil unter Verstoß gegen die<br />

Bestimmungen des § 19 zu veräußern.<br />

3. Der Ausschluss kann mit sofortiger Wirkung oder<br />

mit Wirkung zum Ende des Geschäftsjahres beschlossen<br />

werden. Die Ausschließung kann nur erfolgen,<br />

wenn auch die Komplementärin für die<br />

Ausschließung stimmt. Der betroffene Gesellschafter<br />

hat kein Stimmrecht.<br />

§ 18<br />

Abfindung eines ausscheidenden<br />

Gesellschafters<br />

1. Scheidet ein Vorzugskommanditist durch Kündigung<br />

gemäß § 16 Ziffer 1 aus der Gesellschaft aus,<br />

erhält er seine eingezahlte Einlage (Pflichteinlage)<br />

zum 31.12.2016 zurückgezahlt, jedoch nur insoweit,<br />

als es die Liquiditätslage der Gesellschaft ohne<br />

Inanspruchnahme zusätzlicher Kredite zulässt.<br />

Nicht fristgerecht zurückgezahlte Teilbeträge bleiben<br />

bis zur vollständigen Rückzahlung auszahlungsberechtigt<br />

gemäß § 13 Absatz 6 und Absatz<br />

7. Die Gesellschaft hat hierfür keine Sicherheiten<br />

zu leisten.<br />

57


58<br />

2. Scheidet ein Standardkommanditist aus der Gesellschaft<br />

aus, so wird das ihm bzw. dem betreibenden<br />

Gläubiger zustehende Auseinandersetzungsguthaben<br />

aufgrund einer Auseinandersetzungsbilanz ermittelt,<br />

die die Gesellschaft durch ihren Abschlussprüfer<br />

oder Steuerberater unter Beachtung der<br />

nachfolgenden Bestimmungen zu erstellen hat:<br />

a) Die Auseinandersetzungsbilanz ist auf den Stichtag<br />

des Ausscheidens des Gesellschafters zu erstellen und<br />

muss den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung<br />

unter Beachtung der Grundsätze der Bilanzkontinuität<br />

und der Bewertungsstetigkeit entsprechen.<br />

b) In der Auseinandersetzungsbilanz wird ein etwaiger<br />

Firmenwert angesetzt. Der Buchwert des Schiffes ist<br />

jeweils durch seinen Verkehrswert nach Abzug der<br />

üblichen Maklerprovisionen zu ersetzen. Das gilt entsprechend,<br />

wenn zum Gesellschaftsvermögen Wertpapiere<br />

und andere Beteiligungen gehören sollten.<br />

c) Wird das Schiff innerhalb von drei Monaten vor oder<br />

nach dem Stichtag des Ausscheidens des Gesellschafters<br />

verkauft, so tritt der Nettoveräußerungserlös<br />

nach Abzug der von der Gesellschaft zu zahlenden<br />

Provisionen an die Stelle der nach b) zu<br />

ermittelnden Bewertung dieses Schiffes.<br />

3. Auf der Grundlage der gemäß Ziffer 2 erstellten<br />

Auseinandersetzungsbilanz ergibt sich das Auseinandersetzungsguthaben<br />

aus der Summe der Kapitalkonten<br />

des ausgeschiedenen Gesellschafters zzgl.<br />

einer etwaigen auf ihn anteilig entfallenden<br />

Kapitalrücklage. Ergibt sich ein negativer Saldo, begründet<br />

dieser Betrag keine Forderung gegen den<br />

ausgeschiedenen Gesellschafter.<br />

4. Erfolgt das Ausscheiden aufgrund einer Kündigung<br />

des Gesellschafters gemäß § 16 Ziffer 2, so sind die<br />

im Zusammenhang der Erstellung der Auseinandersetzungsbilanz<br />

entstehenden Mehrkosten von der<br />

Gesellschaft und dem kündigenden Gesellschafter<br />

je zur Hälfte zu tragen. In allen anderen Fällen des<br />

Ausscheidens sind die insoweit entstehenden Mehrkosten<br />

von dem ausgeschiedenen Gesellschafter<br />

bzw. von dem betreibenden Gläubiger allein zu tragen.<br />

Der ausgeschiedene Gesellschafter bzw. der<br />

betreibende Gläubiger hat der Gesellschaft einen<br />

angemessenen Vorschuss in Höhe der mutmaßlichen<br />

insoweit von ihm zu tragenden Kosten zur Verfügung<br />

zu stellen.<br />

5. Die Auszahlung des Auseinandersetzungsguthabens<br />

gemäß Ziffer 3 erfolgt grundsätzlich in acht<br />

C: Steuern, Recht, Verträge<br />

gESELLSCHAFTSVERTRAg<br />

gleichen Halbjahresraten, beginnend mit dem 31.<br />

Dezember des auf den Tag des Ausscheidens folgenden<br />

Kalenderjahres, jedoch nur insoweit, als es<br />

die Liquiditätslage der Gesellschaft ohne Inanspruchnahme<br />

zusätzlicher Kredite zulässt. Die Raten<br />

des Auseinandersetzungsguthabens sind unverzinslich.<br />

Die Gesellschaft hat hierfür keine<br />

Sicherheiten zu leisten.<br />

6. Tritt jedoch der Auseinandersetzungsfall nach Ablauf<br />

der in § 16 Ziffer 2 vereinbarten festen Vertragslaufzeit<br />

ein, so ist das Auseinandersetzungsguthaben<br />

gemäß Ziffer 3 in zwei gleichen<br />

Jahresraten, beginnend am 31. Dezember des auf<br />

den Tag des Ausscheidens folgenden Kalenderjahres,<br />

zahlbar. Es wird mit 3 Prozentpunkten über<br />

dem Basiszinssatz, höchstens jedoch mit 5% p.a.<br />

verzinst. Die Zinsen sind nachträglich mit den Tilgungsraten<br />

fällig. Die Gesellschaft ist berechtigt,<br />

vorzeitige Tilgungen zu leisten, die jedoch im Einzelfall<br />

mindestens EUR 5.000,00 betragen müssen.<br />

Die Gesellschaft hat keine Sicherheiten zu leisten.<br />

7. Scheidet ein Gesellschafter gemäß § 17 aus der Gesellschaft<br />

aus, so bestimmt sich sein Abfindungsguthaben<br />

abweichend von Ziffer 2 nach dem Buchwert<br />

seiner Beteiligung nach der Bilanz der<br />

Gesellschaft zum 31. Dezember des Jahres, in dem<br />

er ausgeschlossen wird; es ist jedoch auf den Nennwert<br />

der von ihm geleisteten Einlage beschränkt.<br />

Im Übrigen finden die Regelungen der Ziffern 2 bis<br />

5 und 8 entsprechende Anwendung.<br />

8. Das Abfindungsguthaben eines ausscheidenden<br />

Kommanditisten kann den Betrag nicht überschreiten,<br />

der sich ergäbe, wenn auf den Zeitpunkt des<br />

Ausscheidens die Liquidation der Gesellschaft und<br />

der Verkauf des Schiffes durchgeführt würden.<br />

9. Ergebnisveränderungen aufgrund steuerlicher Außenprüfungen<br />

berühren das bereits festgestellte<br />

Auseinandersetzungsguthaben eines ausgeschiedenen<br />

Gesellschafters nicht.<br />

§ 19<br />

Übertragung von Gesellschaftsanteilen, Vorkaufsrecht<br />

1. Jeder Kommanditist und Treugeber kann seine Beteiligung<br />

ganz oder teilweise auf seinen Ehegatten,<br />

seine Abkömmlinge oder andere Gesellschafter über-


gESELLSCHAFTSVERTRAg<br />

tragen. Es dürfen jedoch keine Anteile mit einem<br />

Nennwert von unter EUR 10.000,00 gebildet werden.<br />

2. Die Übertragung von Beteiligungen auf andere<br />

Personen ist nur ganz und nicht teilweise und nur<br />

mit Zustimmung der Komplementärin möglich. Ein<br />

Gesellschafter, der seine Beteiligung auf Dritte<br />

übertragen will, hat sie zunächst der Komplementärin<br />

unter Nennung des Preises schriftlich zum Erwerb<br />

anzubieten. Die Komplementärin hat ein Erwerbsrecht.<br />

Übt sie ihr Recht nicht innerhalb von<br />

15 Tagen nach Zugang des Angebots aus, ist der<br />

anbietende Gesellschafter zur anderweitigen Veräußerung<br />

berechtigt. Er hat die Komplementärin<br />

über die Veräußerung innerhalb von 15 Tagen nach<br />

Abschluss des Veräußerungsvertrages schriftlich<br />

per Einschreiben zu informieren. Sofern eine derartige<br />

Veräußerung zu einem niedrigeren Preis erfolgt<br />

als der Komplementärin angeboten wurde,<br />

steht ihr ein Vorkaufsrecht zu, das sie innerhalb<br />

von 15 Tagen nach Erhalt der Information über den<br />

Abschluss des Veräußerungsvertrages durch den<br />

betreffenden Gesellschafter ausüben kann.<br />

3. Die Übertragung der Beteiligung ist der Gesellschaft<br />

durch Vorlage des Kauf- und Übertragungsvertrages<br />

nachzuweisen.<br />

4. Der Fortbestand der Gesellschaft wird von einem<br />

Wechsel der Gesellschafter nicht berührt.<br />

§ 20<br />

Tod eines Gesellschafters<br />

1. Stirbt ein Kommanditist, so wird die Gesellschaft<br />

mit dessen Erben oder Vermächtnisnehmern als<br />

Kommanditisten fortgesetzt.<br />

2. Im Falle einer Mehrheit von Erben und/oder Vermächtnisnehmern<br />

haben diese einen gemeinsamen<br />

Bevollmächtigten zu bestimmen, der ihre<br />

Rechte als Gesellschafter wahrnimmt und sie in<br />

der Gesellschaft vertritt. Solange die Bestellung eines<br />

Bevollmächtigten nicht erfolgt ist, ruhen die<br />

entsprechenden Gesellschafterrechte mit Ausnahme<br />

der Beteiligung an Gewinn und Verlust. Die<br />

Komplementärin kann den Nachweis der Vollmacht<br />

in notariell beglaubigter Form verlangen.<br />

3. Bei Erbauseinandersetzungen dürfen keine Kommanditanteile<br />

unter EUR 10.000,00 gebildet werden.<br />

§ 21<br />

Liquidation<br />

1. Die Gesellschaft tritt in Liquidation, wenn die Gesellschafter<br />

die Auflösung beschließen bzw. wenn<br />

das Schiff verkauft worden oder verloren gegangen<br />

ist und keine weiteren Schiffe im Eigentum der<br />

Gesellschaft stehen.<br />

2. Im Falle der Auflösung der Gesellschaft ist die<br />

Komplementärin Liquidatorin.<br />

3. Ist der Verkauf des Schiffes oder die Auflösung der<br />

Gesellschaft beschlossen, so kann der Verkauf des<br />

Schiffes auch dann erfolgen, wenn es sich im Ausland<br />

befindet. Der aufgrund des Veräußerungsbeschlusses<br />

erfolgende Verkauf braucht kein öffentlicher<br />

zu sein.<br />

§ 22<br />

Vorkaufsrecht des Vertragsreeders<br />

Im Falle des Verkaufs des Schiffes steht dem Vertragsreeder<br />

ein Vorkaufsrecht gemäß dem Vertragsreedervertrag<br />

zu.<br />

§ 23<br />

Sicherungsabtretung und Verpfändung<br />

von Kommanditanteilen<br />

Die Sicherungsabtretung oder Verpfändung von Kommanditanteilen<br />

bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Zustimmung<br />

der Komplementärin. Die Zustimmung kann<br />

nur aus triftigem Grund verweigert werden. Für die Sicherungsabtretung<br />

oder Verpfändung bei der Zwischenfinanzierung<br />

der Kommanditeinlagen durch die<br />

Gesellschaft selbst wird die Zustimmung bereits jetzt<br />

erteilt.<br />

§ 24<br />

Streitigkeiten<br />

1. Sämtliche Streitigkeiten zwischen Gesellschaftern<br />

und der Gesellschaft oder zwischen den Gesellschaftern<br />

untereinander aus oder in Zusammenhang<br />

mit diesem Gesellschaftsvertrag oder Gesellschaftsverhältnis<br />

werden durch die staatlichen Gerichte entschieden.<br />

2. Gerichtsstand ist der Sitz der Gesellschaft.<br />

59


60<br />

§ 25<br />

Schlussbestimmungen<br />

1. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen<br />

und Ergänzungen dieses Vertrags sind nur<br />

wirksam, wenn sie schriftlich erfolgen.<br />

2. Im Falle einer Ergänzung oder Änderung durch Beschluss<br />

der Gesellschafter genügen die von der<br />

Komplementärin oder vom Protokollführer unterzeichneten<br />

Protokolle und ihre Zusendung an die<br />

Gesellschafter bzw. bei Beschlussfassung im schriftlichen<br />

Verfahren die Mitteilung gemäß § 11 dieses<br />

Vertrages.<br />

3. Sollten sich einzelne Bestimmungen dieses Gesellschaftsvertrags<br />

als unwirksam erweisen, so<br />

wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrags im<br />

Übrigen nicht berührt. Eine ungültige oder unklare<br />

Bestimmung ist so zu deuten, dass der mit ihr<br />

beabsichtigte wirtschaftliche Zweck erreicht wird;<br />

Foto: Marc Piché; Schwesterschiff<br />

C: Steuern, Recht, Verträge<br />

gESELLSCHAFTSVERTRAg<br />

dasselbe gilt auch hinsichtlich etwa zu Tage tretender<br />

Vertragslücken. Die Gesellschafter verpflichten<br />

sich, die betreffenden Bestimmungen<br />

unverzüglich durch solche zu ersetzen, die den<br />

beabsichtigten wirtschaftlichen Zwecken am<br />

nächsten kommen. Entsprechend ist zu verfahren,<br />

wenn sich eine Vertragslücke ergibt.<br />

4. Die Zusendung von Protokollen oder anderen Mitteilungen<br />

der Gesellschaft (z. B. Einladungen zu<br />

Gesellschafterversammlungen, Aufforderungen<br />

zu schriftlichen Gesellschafterbeschlüssen, Zahlungen<br />

an die Gesellschafter u.a.) ist ordnungsgemäß,<br />

wenn sie an die zuletzt bekannte Adresse<br />

des Gesellschafters erfolgt; es obliegt dem Gesellschafter,<br />

eine Änderung seiner Anschrift und<br />

Bankverbindung der Gesellschaft rechtzeitig mitzuteilen.<br />

5. Die Kosten des Gesellschaftsvertrags und seiner<br />

Durchführung tragt die Gesellschaft.


Emden, den 08.08.2011<br />

gez. Werner Bockstiegel<br />

für W. Bockstiegel Verwaltungs<br />

<strong>GmbH</strong> MS „<strong>BBC</strong> <strong>MICHIGAN</strong>”<br />

Emden, den 08.08.2011<br />

gez. Werner Bockstiegel<br />

für W. Bockstiegel Reederei <strong>GmbH</strong> & Co. KG<br />

Emden, den 08.08.2011<br />

gez. Werner Bockstiegel<br />

Hamburg, den 08.08.2011<br />

gESELLSCHAFTSVERTRAg<br />

Hamburg, den 08.08.2011<br />

gez. Heinz G. Eckermann<br />

für MEERWERT <strong>GmbH</strong><br />

Frankfurt am Main, den 08.08.2011<br />

gez. Andreas Gößling<br />

für <strong>MFG</strong> <strong>MICHIGAN</strong> GbR<br />

Buchholz, den 08.08.2011<br />

gez. Heinz G. Eckermann<br />

Wiesbaden, den 08.08.2011<br />

gez. Andreas Gößling<br />

gez. Thomas Krone und gez. Thomas Mangels<br />

für DONNER & REUSCHEL TREUHAND – Gesellschaft mbH & Co. KG, vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin:<br />

Treuhand Contor Vermögensverwaltungs-Gesellschaft mbH, diese vertreten durch die Geschäftsführer<br />

Thomas Krone und Thomas Mangels<br />

61


62<br />

TREUHAND- UND VERWALTUNgSVERTRAg<br />

für die treuhänderische Beteiligung<br />

an der deutschen Kommanditgesellschaft in Firma<br />

W. Bockstiegel gmbH & Co. Reederei Kg MS „<strong>BBC</strong> MICHIgAN”<br />

Vorbemerkungen<br />

C: Steuern, Recht, Verträge<br />

zwischen<br />

1. DONNER & REUSCHEL TREUHAND – Gesellschaft mbH & Co. KG, Hamburg,<br />

– nachfolgend auch als „Treuhänderin” bezeichnet –<br />

2. W. Bockstiegel <strong>GmbH</strong> & Co. Reederei KG MS „<strong>BBC</strong> <strong>MICHIGAN</strong>”, Emden,<br />

– nachfolgend auch als „Gesellschaft” bezeichnet –<br />

3. dem der Gesellschaft mittelbar über die Treuhänderin beitretenden Investor<br />

– nachfolgend auch als „Treugeber” bezeichnet –.<br />

1. Die Treuhänderin ist als sog. Treuhandkommanditist<br />

an der Gesellschaft beteiligt. Wesentlicher Gegenstand<br />

der Gesellschaft sind der Erwerb, der Betrieb<br />

und die Veräußerung von Seeschiffen,<br />

insbesondere das von der CSC Jiangdong Shipyard<br />

gebaute Schiff MS „<strong>BBC</strong> <strong>MICHIGAN</strong>” und der damit<br />

zusammenhängenden Geschäfte. Zum Zwecke ihrer<br />

Finanzierung beabsichtigt die Gesellschaft, Investoren<br />

die Möglichkeit zu geben, sich auf Grundlage<br />

dieses Treuhand- und Verwaltungsvertrages<br />

(der „Treuhandvertrag”) und ihres Gesellschaftsvertrages<br />

(der „Gesellschaftsvertrag”) mittelbar<br />

über einen Treuhandkommanditisten an der Gesellschaft<br />

zu beteiligen.<br />

2. Die Komplementärin der Gesellschaft ist unter Befreiung<br />

von § 181 BGB unwiderruflich berechtigt<br />

und bevollmächtigt, ohne Zustimmung der anderen<br />

Gesellschafter das Kapital der Gesellschaft<br />

durch Aufnahme von weiteren Kommanditisten und<br />

entsprechende Erhöhung der Kommanditeinlage<br />

von EUR 240.100,00 um bis zu EUR 4.059.900,00,<br />

auf bis zu EUR 4.300.000,00 zu erhöhen. Die Erhöhung<br />

des Kommanditkapitals soll erfolgen, indem<br />

Treugeber der Gesellschaft über die Treuhänderin<br />

mittelbar beitreten. Die Treuhänderin ist berechtigt,<br />

ihre Beteiligung teilweise oder ganz im Wege<br />

der Sonderrechtsnachfolge zu übertragen.<br />

3. Der Treugeber beabsichtigt, sich entsprechend der<br />

in seiner Beitrittserklärung (die „Beitrittserklä-<br />

rung”) enthaltenen Angaben mittelbar über die<br />

Treuhänderin an der Gesellschaft zu beteiligen.<br />

Dies vorausgeschickt, übernimmt die Treuhänderin<br />

auf der Grundlage der nachfolgenden Bestimmungen,<br />

des Gesellschaftsvertrages und der Beitrittserklärung<br />

den treuhänderischen Erwerb und die<br />

treuhänderische Verwaltung einer Beteiligung an<br />

der Gesellschaft für den Treugeber.<br />

§ 1<br />

Abschluss und Wirksamwerden des<br />

Treuhandvertrages<br />

1. Dieser Treuhandvertrag wird durch Unterzeichnung<br />

der Beitrittserklärung durch den Treugeber<br />

und die Erklärung der Annahme auf der Beitrittserklärung<br />

durch die Treuhänderin geschlossen.<br />

2. Die Annahme der Beitrittserklärung erfolgt durch<br />

einen entsprechenden Annahmevermerk der Treuhänderin<br />

auf der Beitrittserklärung.<br />

§ 2<br />

Treuhandverhältnis<br />

1. Die Treuhänderin erhöht, hält und verwaltet ihre<br />

Kommanditbeteiligung an der Gesellschaft anteilig<br />

in Höhe der in der Beitrittserklärung vom Treugeber<br />

gezeichneten Einlage (Beteiligungsbetrag) im<br />

eigenen Namen, aber im Innenverhältnis anteilig<br />

treuhänderisch im Auftrag und für Rechnung des<br />

Treugebers.


TREUHAND- UND VERWALTUNgSVERTRAg<br />

2. Die treuhänderische Beteiligung der Treuhänderin<br />

und die mittelbare Beteiligung des Treugebers an<br />

der Gesellschaft erfolgen nach Maßgabe des Gesellschaftsvertrages,<br />

der Beitrittserklärung und<br />

dieses Treuhand- und Verwaltungsvertrages. Für<br />

das Rechtsverhältnis zwischen der Treuhänderin<br />

und dem Treugeber gelten die Bestimmungen des<br />

Gesellschaftsvertrages auch ohne besonderen weiteren<br />

Verweis sinngemäß, sofern nicht in diesem<br />

Treuhandvertrag abweichende Regelungen getroffen<br />

sind. Die Beitrittserklärung und der Gesellschaftsvertrag<br />

sind integraler Bestandteil dieses<br />

Treuhand- und Verwaltungsvertrages.<br />

3. Das Treuhandverhältnis zwischen der Treuhänderin<br />

einerseits und dem Treugeber andererseits erstreckt<br />

sich auf die gesamte von der Treuhänderin<br />

für den Treugeber treuhänderisch gehaltene, anteilige<br />

Kommanditbeteiligung an der Gesellschaft<br />

(die „Treugeberbeteiligung”) mit allen Rechten und<br />

Pflichten.<br />

4. Die Treuhänderin hält ihren Kommanditanteil im<br />

Außenverhältnis als einheitlichen Gesellschaftsanteil<br />

und tritt nach außen im eigenen Namen auf. Im<br />

Innenverhältnis handelt die Treuhänderin hinsichtlich<br />

der Treugeberbeteiligung jedoch ausschließlich<br />

im Auftrag und für Rechnung des Treugebers. Die<br />

Treuhänderin übt ihre auf die Treugeberbeteiligung<br />

entfallenden (anteiligen) Gesellschafterrechte gegenüber<br />

der Gesellschaft nach Maßgabe dieses<br />

Treuhand- und Verwaltungsvertrages und des Gesellschaftsvertrages<br />

aus.<br />

5. Der Treugeber trägt in Höhe der Treugeberbeteiligung<br />

das anteilige wirtschaftliche Risiko der Gesellschaft<br />

in gleicher Weise wie ein im Handelsregister<br />

eingetragener Kommanditist. Entsprechend<br />

nimmt der Treugeber nach Maßgabe des Gesellschaftsvertrages<br />

und der ggf. ergänzend anwendbaren<br />

gesetzlichen Bestimmungen wirtschaftlich<br />

auch am Gewinn und Verlust der Gesellschaft teil.<br />

6. Die sich aus der Treugeberbeteiligung ergebenden<br />

steuerlichen Wirkungen treffen ausschließlich den<br />

Treugeber.<br />

7. Die Treuhänderin ist zur Erfüllung der ihr gegenüber<br />

der Gesellschaft obliegenden Verpflichtungen<br />

aus der Treugeberbeteiligung (insbesondere zur<br />

Zahlung der jeweiligen Pflichteinlagen) berechtigt,<br />

die ihr diesbezüglich gegen den Treugeber zustehenden<br />

Ansprüche an die Gesellschaft abzutreten.<br />

8. Die Treuhänderin ist berechtigt, sich für eine Vielzahl<br />

von Treugebern an der Gesellschaft zu beteiligen<br />

und inhaltlich entsprechende Treuhandverträge<br />

mit diesen weiteren Treugebern abzuschließen.<br />

Sie ist ferner berechtigt, sich als Treuhänderin für<br />

Dritte an weiteren Gesellschaften zu beteiligen.<br />

9. Der Treugeber erteilt hiermit der Treuhänderin eine<br />

über seinen Tod hinaus gültige unwiderrufliche<br />

Vollmacht für alle die Treugeberbeteiligung betreffenden<br />

Handlungen, Erklärungen, Tätigkeiten und<br />

Rechtsgeschäfte der Treuhänderin im Namen des<br />

Treugebers. Die Treuhänderin ist von den Beschränkungen<br />

des § 181 BGB befreit und berechtigt,<br />

Untervollmachten zu erteilen. In diesem Falle<br />

kann er auch die Unterbevollmächtigten von den<br />

Beschränkungen des § 181 BGB befreien.<br />

§ 3<br />

Rechte und Pflichten der Treuhänderin<br />

1. Die Treuhänderin hat das im Rahmen dieses Treuhandvertrages<br />

erworbene Treuhandvermögen getrennt<br />

von ihrem sonstigen Vermögen zu halten<br />

und zu verwalten.<br />

2. Die Treuhänderin wird alles, was sie in Ausführung<br />

dieses Treuhandvertrages erlangt hat, an<br />

den Treugeber herausgeben, soweit dem Treugeber<br />

dies nach dem Treuhandvertrag gebührt und<br />

der Treugeber seinen Verpflichtungen nachgekommen<br />

ist, es sei denn, dieser Treuhandvertrag<br />

regelt ausdrücklich etwas anderes.<br />

3. Die Treuhänderin wird vom Treugeber vor Gesellschafterversammlungen<br />

der Gesellschaft und Beschlussfassungen<br />

im schriftlichen Verfahren Weisungen<br />

über die Ausübung der anteilig auf die<br />

Treugeberbeteiligung entfallenden Stimmrechte<br />

einholen und sein Stimmrecht entsprechend diesen<br />

Weisungen ausüben. Erhält die Treuhänderin<br />

keine rechtzeitige Weisung in Textform, so enthält<br />

sie sich insoweit der Stimme. Soweit der Treugeber<br />

sein Stimmrecht bei Beschlussfassungen selbst<br />

oder durch bevollmächtigte Dritte ausübt, wird die<br />

Treuhänderin insoweit von einer Ausübung der auf<br />

die Treugeberbeteiligung entfallenden Stimmrechte<br />

absehen.<br />

63


64<br />

TREUHAND- UND VERWALTUNgSVERTRAg<br />

4. Die Treuhänderin wird den Treugeber über die Verhältnisse<br />

der Gesellschaft und über die Treugeberbeteiligung<br />

jährlich informieren. Dies erfolgt in der<br />

Regel durch die Übermittlung des Geschäftsberichtes<br />

der Gesellschaft.<br />

5. Die der Treuhänderin nach diesem Vertrag gegenüber<br />

dem Treugeber obliegenden Informations-,<br />

Mitteilungs- und Zahlungspflichten gelten auch<br />

dann als erfüllt, soweit die entsprechende Informationserteilung,<br />

Mitteilung oder Zahlung unmittelbar<br />

durch die Gesellschaft bzw. deren persönlich<br />

haftender Gesellschafterin oder deren Beauftragte<br />

an den Treugeber erfolgt. Dies gilt entsprechend<br />

für sonstige Verpflichtungen der Treuhänderin gegenüber<br />

dem Treugeber.<br />

6. Zu den Aufgaben der Treuhänderin gehören nicht<br />

die Buchhaltung und die Erstellung des Jahresabschlusses<br />

der Gesellschaft oder deren Prüfung.<br />

§ 4<br />

Leistung der gezeichneten Einlagen<br />

durch den Treugeber<br />

1. Der Treugeber ist gegenüber der Treuhänderin verpflichtet,<br />

die in seiner Beitrittserklärung gezeichnete<br />

Pflichteinlage entsprechend der Bestimmungen<br />

der Beitrittserklärung und des Gesellschaftsvertrages<br />

auf das in der Beitrittserklärung angegebene<br />

Konto der Gesellschaft zu zahlen.<br />

2. Die Zahlungen der Treugeber sind gemäß der Bestimmungen<br />

der Beitrittserklärung sowie nach Aufforderung<br />

durch die Treuhänderin auf das Konto<br />

der Gesellschaft in EUR zu erbringen. Rückständige<br />

Zahlungen sind gegenüber der Gesellschaft mit<br />

1% monatlich zu verzinsen; die Geltendmachung<br />

eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt vorbehalten.<br />

3. Auch unabhängig von einer Abtretung der Ansprüche<br />

der Treuhänderin gegen den Treugeber auf<br />

Einzahlung der Pflichteinlage und etwaiger Verzugszinsen<br />

an die Gesellschaft gemäß § 2 Ziffer 7<br />

ist die Gesellschaft berechtigt, die Leistung der<br />

vom Treugeber übernommenen Pflichteinlage und<br />

etwaiger Verzugszinsen unmittelbar vom Treugeber<br />

zu verlangen, und der Treugeber zur entsprechenden<br />

Zahlung verpflichtet.<br />

C: Steuern, Recht, Verträge<br />

4. Kommt der Treugeber seinen Zahlungsverpflichtungen<br />

trotz schriftlicher Mahnung mit Nachfristsetzung<br />

unter Ausschlussandrohung ganz oder<br />

teilweise nicht nach, so ist die Treuhänderin ferner<br />

dazu berechtigt, den Treuhandvertrag außerordentlich<br />

zu kündigen. In diesem Falle sind dem<br />

Treugeber von ihm bereits erbrachte Einlagen nur<br />

insoweit zurückzuzahlen, als die Treuhänderin diese<br />

von der Gesellschaft wiedererlangt hat. Der<br />

Treugeber trägt ferner die durch die Kündigung<br />

entstehenden Kosten, soweit diese nicht von der<br />

Gesellschaft getragen werden.<br />

§ 5<br />

Rechte und Pflichten des Treugebers<br />

1. Der Treugeber ist gemäß § 12 des Gesellschaftsvertrages<br />

berechtigt, an den Gesellschafterversammlungen<br />

und Beschlussfassungen der Gesellschaft<br />

persönlich teilzunehmen und das auf die Treugeberbeteiligung<br />

entfallende Stimmrecht der Treuhänderin<br />

selbst oder durch einen Bevollmächtigten auszuüben.<br />

Der Treugeber kann ferner die Treuhänderin<br />

anweisen, wie sie das auf die Treugeberbeteiligung<br />

entfallende Stimmrecht auszuüben hat.<br />

2. Der Treugeber ist berechtigt, die den Kommanditisten<br />

der Gesellschaft zustehenden Informations-<br />

und Kontrollrechte nach Maßgabe des Gesellschaftsvertrages<br />

persönlich auszuüben.<br />

3. Der Treugeber ist berechtigt, der Treuhänderin bezüglich<br />

der Ausübung von Rechten aus der Treugeberbeteiligung<br />

nach dem Gesellschaftsvertrag Weisungen<br />

zu erteilen, es sei denn, die Weisungen<br />

oder deren Befolgung stehen mit dem Gesetz, dem<br />

Gesellschaftsvertrag oder diesem Treuhandvertrag<br />

im Widerspruch.<br />

4. Der Treugeber ist verpflichtet, die Treuhänderin<br />

von allen Verbindlichkeiten und Kosten im Zusammenhang<br />

mit dem Erwerb, dem Halten, der Verwaltung,<br />

einer etwaigen Umwandlung nach § 8 sowie<br />

der Beendigung der Treugeberbeteiligung<br />

(einschließlich sämtlicher im Zusammenhang hiermit<br />

bei der Treuhänderin etwa anfallenden Steuern)<br />

freizuhalten, und – soweit die Treuhänderin<br />

bereits geleistet hat – dieser den Gegenwert der<br />

Leistung auf erste Anforderung zu erstatten. Diese<br />

Verpflichtung der Treuhänderin besteht auch nach


TREUHAND- UND VERWALTUNgSVERTRAg<br />

Beendigung des Treuhandverhältnisses fort, insbesondere<br />

im Hinblick auf eine etwaige Haftung gemäß<br />

§§ 159 ff. HGB. Die Treuhänderin hat ferner<br />

Anspruch auf Leistung einer angemessenen Sicherheit<br />

durch den Treugeber für die Erfüllung drohender<br />

Freihaltungs- und Erstattungsansprüche<br />

gegen den Treugeber.<br />

§ 6<br />

Rechtsverhältnisse der Treugeber<br />

untereinander<br />

Die Treugeber sind Teilgläubiger im Sinne des § 420<br />

BGB. Auf ihr Verhältnis untereinander sind die §§ 705 ff.<br />

BGB und §§ 741 ff. BGB nicht – auch nicht entsprechend<br />

– anwendbar.<br />

§ 7<br />

Verfügung über Beteiligungen, Erbfolge<br />

1. Der Treugeber kann über seine Rechte und Pflichten<br />

aus diesem Treuhandvertrag nach Maßgabe des<br />

entsprechend geltenden § 19 des Gesellschaftsvertrages<br />

verfügen.<br />

2. Stirbt ein Treugeber, so gehen seine Rechte und<br />

Pflichten aus diesem Treuhandvertrag im Wege der<br />

Gesamtrechtsnachfolge nach näherer Maßgabe des<br />

§ 20 des Gesellschaftsvertrages auf seine Rechtsnachfolger<br />

über.<br />

§ 8<br />

Umwandlung der Treugeberstellung<br />

in die Position eines unmittelbaren<br />

Kommanditisten<br />

1. Der Treugeber ist berechtigt, von der Treuhänderin<br />

die Übertragung der Treugeberbeteiligung einschließlich<br />

der damit im Zusammenhang stehenden<br />

Rechte und Pflichten auf sich zu verlangen<br />

(das „Übernahmeverlangen”). Voraussetzung für<br />

die Stellung eines Übernahmeverlangens ist jedoch,<br />

dass der Treugeber der persönlich haftenden<br />

Gesellschafterin der Gesellschaft zuvor auf eigene<br />

Kosten eine notariell beglaubigte Handelsregistervollmacht<br />

erteilt hat.<br />

2. Nach Stellung eines Übernahmeverlangens durch<br />

den Treugeber ist die Treuhänderin zur entsprechenden<br />

Übertragung der für den Treugeber gehal-<br />

tenen Treugeberbeteiligung mit sämtlichen damit<br />

in Zusammenhang stehenden Rechten und Pflichten<br />

an den Treugeber verpflichtet.<br />

3. Die Übertragung der Treugeberbeteiligung ist in jedem<br />

Falle aufschiebend bedingt durch die Eintragung<br />

des Treugebers als Kommanditist in das Handelsregister<br />

der Gesellschaft mit entsprechendem<br />

Rechtsnachfolgevermerk. Die Kosten der Handelsregisteranmeldung<br />

und -eintragung sowie etwa im<br />

Zusammenhang mit der Übertragung anfallende<br />

Steuern trägt der Treugeber.<br />

4. Mit erfolgter Übertragung der Treugeberbeteiligung<br />

an den Treugeber endet die Stellung der<br />

Treuhänderin als Außentreuhänder, und der Treugeber<br />

übernimmt seine Kommanditeinlage auch<br />

im Außenverhältnis. Die Rechte und Pflichten aus<br />

diesem Treuhandvertrag treffen die Treuhänderin<br />

insoweit nur noch als Verwaltungstreuhänder. Soweit<br />

sich aus der Natur der dann unmittelbaren<br />

Beteiligung des Treugebers als Kommanditist nicht<br />

zwingend etwas anderes ergibt, gelten damit die<br />

Rechte und Pflichten aus diesem Treuhandvertrag<br />

in entsprechender Weise fort.<br />

§ 9<br />

Dauer und Beendigung des<br />

Treuhandverhältnisses<br />

1. Der Treuhandvertrag wird auf unbestimmte Zeit<br />

geschlossen.<br />

2. Der Treuhandvertrag und das auf seiner Grundlage<br />

bestehende Treuhandverhältnis enden in jedem<br />

Falle mit dem Abschluss der Liquidation der Gesellschaft,<br />

gleich aus welchem Grund.<br />

3. Der Treuhandvertrag mit dem Treugeber endet ferner,<br />

wenn die Treuhänderin mit der für den Treugeber<br />

gehaltenen Treugeberbeteiligung nach Maßgabe<br />

der §§ 15 - 17 des Gesellschaftsvertrages aus<br />

der Gesellschaft ausscheidet. Dies gilt entsprechend,<br />

wenn der Treugeber – nach einem Wechsel<br />

in die Position eines unmittelbaren Kommanditisten<br />

nach § 8 – als Kommanditist aus der Gesellschaft<br />

ausscheidet.<br />

4. Die ordentliche Kündigung des Treuhandvertrages<br />

ist ausgeschlossen. Das Recht der Parteien zur au-<br />

65


66<br />

TREUHAND- UND VERWALTUNgSVERTRAg<br />

ßerordentlichen Kündigung des Treuhandvertrages<br />

aus wichtigem Grund (z. B. nach § 4 Ziffer 4) bleibt<br />

unberührt. Die Kündigung des Treuhandvertrages<br />

hat durch eingeschriebenen Brief zu erfolgen.<br />

5. Bezüglich des Ausscheidens der Treuhänderin wird<br />

auf § 15 Ziffer 3 des Gesellschaftsvertrages verwiesen.<br />

Das Recht, ein Übernahmeverlangen nach<br />

§ 8 zu stellen, bleibt unberührt.<br />

§ 10<br />

Sicherung des Treugebers<br />

Für den Fall, dass das Insolvenzverfahren über das Vermögen<br />

der Treuhänderin eröffnet bzw. die Eröffnung des<br />

Insolvenzverfahrens mangels Masse abgelehnt wird oder<br />

dass Maßnahmen der Einzelvollstreckung von privaten<br />

Gläubigern der Treuhänderin in die Treugeberbeteiligung<br />

erfolgen, tritt die Treuhänderin hiermit die Treugeberbeteiligung<br />

und alle Vermögensrechte aus der Treugeberbeteiligung,<br />

insbesondere die Rechte auf Beteiligung am<br />

Vermögen und Ergebnis der Gesellschaft, an beschlossenen<br />

Auszahlungen, an einem Auseinandersetzungsguthaben<br />

und einem Liquidationserlös der Gesellschaft,<br />

soweit sie dem Treugeber nach Maßgabe des Gesellschaftsvertrages<br />

und des Treuhandvertrages gebühren,<br />

an den Treugeber ab. Die Abtretung der Treugeberbeteiligung<br />

ist ferner aufschiebend bedingt durch die<br />

Eintragung des Treugebers als Kommanditist im Wege<br />

der Sonderrechtsnachfolge in das Handelsregister. Der<br />

Treugeber nimmt die vorstehenden Abtretungen an.<br />

§ 11<br />

Vergütung der Treuhänderin<br />

1. Die Vergütung der Treuhänderin ist in § 13 Ziffern<br />

3 und 5 des Gesellschaftsvertrages geregelt. Hierauf<br />

wird ausdrücklich verwiesen.<br />

2. Daneben ist die Treuhänderin berechtigt, Treugebern<br />

für seine Mitwirkung bei Verfügungen (mit<br />

Ausnahme der Umwandlung der Treugeberstellung<br />

gemäß § 8) und für besondere Aufträge der<br />

Anleger, die über deren reguläre Betreuung hinausgehen,<br />

eine angemessene Vergütung seines<br />

zusätzlichen Aufwandes in Rechnung zu stellen.<br />

Für die Mitwirkung bei einer Übertragung gemäß<br />

§ 7 beträgt die Vergütung pauschal EUR 80,00 zuzüglich<br />

gesetzlicher Umsatzsteuer.<br />

C: Steuern, Recht, Verträge<br />

§ 12<br />

Haftung der Treuhänderin<br />

1. Grundlage der Beteiligung des Treugebers an der<br />

Gesellschaft sind ausschließlich die im Emissionsprospekt<br />

enthaltenen Informationen. Die Treuhänderin<br />

hat weder an der Erstellung des Emissionsprospektes<br />

mitgewirkt, noch hat sie die darin<br />

enthaltenen Angaben einer eigenen Überprüfung<br />

unterzogen. Der Treugeber erkennt an, dass die<br />

Treuhänderin zu einer solchen Prüfung nicht verpflichtet<br />

ist. Die Treuhänderin übernimmt keine<br />

Haftung für den Inhalt des Emissionsprospektes<br />

oder für die darin enthaltenen Angaben zur Wirtschaftlichkeit<br />

einer Beteiligung an der Gesellschaft<br />

und der vom Treugeber mit seinem Beitritt zu der<br />

Gesellschaft angestrebten wirtschaftlichen oder<br />

steuerlichen Ziele. Hiermit erklärt sich der Treugeber<br />

ausdrücklich einverstanden.<br />

2. Im Übrigen haften die Treuhänderin und die Personen,<br />

die sie vertreten, auch für ein vor dem Abschluss<br />

des Treuhandvertrages liegendes Verhalten<br />

nur, soweit ihnen Vorsatz oder grobe<br />

Fahrlässigkeit zur Last fällt. Die Haftung ist hierbei<br />

auf den typischen und vorhersehbaren Schaden<br />

begrenzt. Der Umfang der Haftung gegenüber dem<br />

einzelnen Treugeber ist ferner auf den Betrag der<br />

jeweils vom jeweiligen Treugeber übernommenen<br />

Pflichteinlage begrenzt. Vorstehende Beschränkungen<br />

gelten nicht für eine Haftung wegen Vorsatzes<br />

und für Schäden aus der Verletzung von Leben,<br />

Körper oder Gesundheit.<br />

3. Im Falle der Ausführung von Weisungen des Treugebers<br />

ist die Treuhänderin im Verhältnis zum<br />

Treugeber von jeder Verantwortlichkeit freigestellt,<br />

soweit dem nicht zwingende gesetzliche Bestimmungen<br />

entgegenstehen.<br />

4. Der Treugeber kann Ersatzansprüche gegen die<br />

Treuhänderin nur geltend machen, wenn er nicht<br />

anderweitig Ersatz seines Schadens erhalten kann.<br />

§ 13<br />

Verjährung<br />

1. Etwaige Schadensersatzansprüche gegen die Treuhänderin<br />

und ihre Organe verjähren, soweit nicht<br />

kürzere gesetzliche Fristen gelten, innerhalb von


TREUHAND- UND VERWALTUNgSVERTRAg<br />

drei Jahren nach Kenntniserlangung der haftungsbegründenden<br />

Tatsachen und sind innerhalb einer<br />

Ausschlussfrist von sechs Monaten nach Kenntniserlangung<br />

durch eingeschriebenen Brief geltend<br />

zu machen. Hinsichtlich der Haftung für Vorsatz<br />

beginnt die Verjährungsfrist mit dem Schluss des<br />

Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und<br />

der Gläubiger von den den Anspruch begründenden<br />

Umständen Kenntnis erlangt oder ohne grobe<br />

Fahrlässigkeit erlangen müsste. Insoweit gilt auch<br />

die Ausschlussfrist nach Satz 1 nicht.<br />

2. Ansprüche gegen die Treugeber aus Anlass des Abschlusses<br />

und der Durchführung dieses Treuhandvertrages<br />

verjähren in fünf Jahren. Die Verjährung<br />

beginnt, je nachdem welches Ereignis zuerst eintritt,<br />

entweder mit der Auflösung der Schifffahrtsgesellschaft<br />

oder mit der Beendigung des Treuhandverhältnisses.<br />

§ 14<br />

Mitteilungspflichten, Treugeber-Daten,<br />

Datenschutz<br />

1. Der Treugeber ist verpflichtet, der Treuhänderin<br />

jegliche Änderungen seiner Kontaktdaten (Name,<br />

Anschrift, Telefon-Nr., Telefax-Nr., E-Mail) sowie<br />

seiner sonstigen Bestandsdaten (Wohnsitz, Personenstand,<br />

Bankverbindung, Finanzamt, Steuer-<br />

Nr., Steuer-ID etc.) und Änderungen bezüglich der<br />

Rechtsinhaberschaft der Beteiligung unverzüglich<br />

schriftlich mitzuteilen.<br />

2. Sofern und soweit in diesem Treuhandvertrag nicht<br />

etwas anderes bestimmt ist, sind sämtliche Mitteilungen<br />

der Treuhänderin an den Treugeber in Textform<br />

(z. B. per Briefpost, Telefax oder E-Mail) an<br />

die der Treuhänderin vom Treugeber zuletzt schriftlich<br />

mitgeteilten Kontaktdaten zu übersenden. Sie<br />

gelten dem Treugeber spätestens drei Werktage<br />

nach entsprechender Absendung als zugegangen.<br />

3. Die Treuhänderin darf Dritten gegenüber die Beteiligung<br />

des Treugebers an der Gesellschaft nur mit<br />

der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung des<br />

Treugebers offen legen, es sei denn eine solche Offenlegung<br />

ist zwingend gesetzlich vorgeschrieben<br />

oder ist den Dritten bereits bekannt. Die Treuhänderin<br />

ist jedoch zur entsprechenden Offenlegung<br />

gegenüber den zuständigen Behörden, insbeson-<br />

dere der Finanzverwaltung, sowie gegenüber der<br />

Gesellschaft und den von ihr im Rahmen der Platzierung<br />

der Beteiligungen eingeschalteten Personen<br />

und Unternehmen sowie den mit der Treuhänderin<br />

verbundenen Unternehmen berechtigt.<br />

4. Der Treugeber willigt darin ein, dass seine persönlichen<br />

Daten im Rahmen dieses Vertrages elektronisch<br />

gespeichert und verarbeitet werden, und dass<br />

die Ziffer 3 Satz 2 genannten Personen/Unternehmen/Behörden<br />

über die Beteiligung des Treugebers<br />

informiert werden, soweit dies zur Abwicklung des<br />

Treuhandverhältnisses erforderlich ist.<br />

§ 15<br />

Schlussbestimmungen<br />

1. Die Beitrittserklärung des Treugebers und der<br />

Gesellschaftsvertrag der Schifffahrtsgesellschaft<br />

in ihrer jeweiligen Fassung sind Bestandteil dieses<br />

Treuhandvertrages. Die Bestimmungen des<br />

Gesellschaftsvertrages der Schifffahrtsgesellschaft<br />

gelten sinngemäß für das Treuhandverhältnis,<br />

soweit in diesem Vertrag nichts anderes<br />

bestimmt ist.<br />

2. Änderungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform.<br />

Dies gilt auch für eine Änderung des Schriftformerfordernisses.<br />

3. Dieser Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik<br />

Deutschland.<br />

4. Gerichtsstand und Erfüllungsort für alle Verpflichtungen<br />

aus diesem Vertrag ist, soweit gesetzlich<br />

zulässig, Hamburg.<br />

5. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages oder eine<br />

künftig in ihn aufgenommene Bestimmung ganz<br />

oder teilweise unwirksam oder undurchführbar<br />

sein oder die Wirksamkeit oder Durchführbarkeit<br />

später verlieren oder sollte sich eine Lücke herausstellen,<br />

soll hierdurch die Gültigkeit der übrigen<br />

Bestimmungen nicht berührt werden.<br />

Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren<br />

Bestimmung oder zur Ausfüllung der Lücke soll eine<br />

Regelung gelten, die, soweit rechtlich zulässig,<br />

dem am nächsten kommt, was die Vertragsschließenden<br />

gewollt haben oder nach dem Sinn und<br />

Zweck des Vertrages gewollt hätten, falls sie den<br />

67


68<br />

TREUHAND- UND VERWALTUNgSVERTRAg<br />

Punkt bedacht hätten. Beruht die Unwirksamkeit<br />

oder Undurchführbarkeit einer Bestimmung auf einem<br />

darin festgelegten Maß der Leistung oder der<br />

Hamburg, den 08.08.2011<br />

C: Steuern, Recht, Verträge<br />

Zeit (Frist oder Termin), so soll das der Bestimmung<br />

am nächsten kommende rechtlich zulässige<br />

Maß als vereinbart gelten.<br />

gez. Thomas Krone und gez. Thomas Mangels<br />

für DONNER & REUSCHEL TREUHAND – Gesellschaft mbH & Co. KG, vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin:<br />

Treuhand Contor Vermögensverwaltungs-Gesellschaft mbH, diese vertreten durch die Geschäftsführer<br />

Thomas Krone und Thomas Mangels<br />

Emden, den 08.08.2011<br />

gez. Werner Bockstiegel<br />

für W. Bockstiegel <strong>GmbH</strong> & Co. Reederei KG MS „<strong>BBC</strong> <strong>MICHIGAN</strong>”, vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin<br />

W. Bockstiegel Verwaltungs <strong>GmbH</strong> MS „<strong>BBC</strong> <strong>MICHIGAN</strong>”, diese vertreten durch Herrn Werner<br />

Bockstiegel<br />

Die Treugeber schließen diesen Vertrag durch die Unterzeichnung der Beitrittserklärung und Gegenzeichnung durch<br />

die Treuhänderin und die Komplementärin.


70<br />

Präambel<br />

C: Steuern, Recht, Verträge<br />

VERTRAgSREEDERVERTRAg<br />

zwischen<br />

W. Bockstiegel Reederei <strong>GmbH</strong> & Co. KG, Emden<br />

- nachfolgend „Vertragsreeder” genannt -<br />

und<br />

W. Bockstiegel <strong>GmbH</strong>. & Co. Reederei KG MS ”Ocean Wave”, Emden<br />

- nachfolgend „Gesellschaft” genannt -<br />

Die Gesellschaft beabsichtigt, voraussichtlich per<br />

15.03.2010 oder später, falls sich die Ablieferung verzögert,<br />

das 12.780 TDW MS „<strong>BBC</strong> <strong>MICHIGAN</strong>”, Multi-Purpose-Schiff<br />

mit zwei NMF-150t-Kranen von der China<br />

Chang Jiang Shipping Group JiangDong Shipyard, China,<br />

zu übernehmen.<br />

Die Vertragsschließenden sind sich darüber einig, dass<br />

der Vertragsreeder in dem nachstehend aufgeführten<br />

Umfang für die Gesellschaft tätig wird:<br />

§ 1<br />

1. Der Vertragsreeder wird ab Übernahme des MS<br />

”<strong>BBC</strong> <strong>MICHIGAN</strong>” zum Vertragsreeder bestellt.<br />

2. Der Vertragsreeder haftet mit der Sorgfalt eines<br />

ordentlichen Reeders. Er hat die gleiche Sorgfalt<br />

anzuwenden, wie er sie für alle anderen von ihm<br />

bereederten Schiffe anwendet.<br />

3. Der Vertragsreeder nimmt im Namen und für Rechnung<br />

der Gesellschaft alle Geschäfte und Rechtshandlungen<br />

vor, die der Geschäftsbetrieb einer Reederei<br />

gewöhnlich mit sich bringt. Dazu wird der<br />

Vertragsreeder hiermit ausdrücklich bevollmächtigt.<br />

Der Vertragsreeder hat insbesondere Sorge zu tragen<br />

für<br />

a) die Beschäftigung des Schiffes;<br />

b) die Versorgung des Schiffes mit den notwendigen<br />

Ausrüstungsgegenständen;<br />

c) die Bemannung des Schiffes; diese kann durch Vertrag<br />

gegen ein (von der Gesellschaft zu tragendes)<br />

Pauschalentgelt auf Dritte übertragen werden;<br />

d) die Instandhaltung aller Ausrüstungsgegenstände,<br />

die für einen ordnungsgemäßen und erfolgreichen<br />

Einsatz des Schiffes notwendig sind;<br />

e) die Erhaltung des Schiffes in einem einsatzfähigen<br />

Zustand;<br />

f) die Aufrechterhaltung der Wirksamkeit aller<br />

Schiffspapiere;<br />

g) die Versicherung des Schiffes gegen alle Risiken<br />

und Gefahren, gegen die vergleichbare Schiffe üblicherweise<br />

versichert sind;<br />

h) die Bearbeitung von Schadens- und Versicherungsfällen;<br />

i) die Durchführung und Abwicklung der für das<br />

Schiff geschlossenen Frachtverträge einschließlich<br />

der Bestellung von Schiffsagenten;<br />

j) die Schaffung und Beibehaltung der Voraussetzungen<br />

für die Inanspruchnahme der pauschalen Gewinnermittlung<br />

gemäß § 5a EStG.<br />

§ 2<br />

1. Für Rechtsgeschäfte und Handlungen, die über den<br />

gewöhnlichen Geschäftsbetrieb der Gesellschaft hinausgehen,<br />

hat der Vertragsreeder die Einwilligung<br />

der Gesellschaft gem. § 8 Ziff. 3 des Gesellschaftsvertrages<br />

der Gesellschaft einzuholen.<br />

2. Der Vertragsreeder verpflichtet sich im Übrigen,<br />

die Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages der<br />

Gesellschaft – insbesondere die Mitwirkungsrechte<br />

der Gesellschafterversammlungen, Beschlüsse der<br />

Gesellschafterversammlungen sowie etwaige Zustimmungserfordernisse<br />

des Beirates, sofern dieser<br />

bestellt wird – zu beachten.<br />

3. In Eilfällen hat der Vertragsreeder das Recht und<br />

die Pflicht, unaufschiebbare Rechtsgeschäfte und/<br />

oder Rechtshandlungen, die über den gewöhnlichen<br />

Geschäftsbetrieb hinausgehen, mit der Sorgfalt eines<br />

ordentlichen Reeders auch ohne vorherige Zustimmung<br />

der Gesellschaft vorzunehmen. Hat der<br />

Vertragsreeder hiervon Gebrauch gemacht, so hat<br />

er die Gesellschaft unverzüglich zu unterrichten.


§ 3<br />

1. Der Vertragsreeder wird der Gesellschaft zu Beginn<br />

eines jeden Geschäftsjahres eine Vorschau<br />

über die zu erwartende Entwicklung unterbreiten.<br />

Hierzu gehört insbesondere eine Kalkulation der<br />

Betriebskosten für die folgenden zwölf Betriebsmonate<br />

des Schiffes, die nach Genehmigung durch<br />

die Gesellschaft Bestandteil dieses Vertrages wird.<br />

2. Der Vertragsreeder wird eine gesonderte Buchhaltung<br />

für die Gesellschaft führen und unter Berücksichtigung<br />

der Fristen des Kommanditgesellschaftsvertrages<br />

der Gesellschaft jährlich deren Bilanz<br />

nebst Gewinn- und Verlustrechnung aufstellen.<br />

3. Der Vertragsreeder wird den Zahlungsverkehr über<br />

eigene Konten der Gesellschaft abwickeln.<br />

§ 4<br />

VERTRAgSREEDERVERTRAg<br />

1. Der Vertragsreeder erhält für die Erfüllung sämtlicher<br />

Verpflichtungen eine Vergütung i. H. v. 4,0%<br />

der Bruttoeinnahmen einschließlich verdienter<br />

Überliegegelder, Hilfslöhne und Bergungseinnahmen<br />

sowie der Versicherungsleistungen für Zeitausfälle.<br />

Für Werft- und Stillliegezeiten erhält der<br />

Vertragsreeder eine Vergütung von EUR 100 pro<br />

Tag. Für die Übernahme der Buchhaltung erhält<br />

der Vertragsreeder eine monatliche Vergütung von<br />

EUR 400,00 zzgl. Umsatzsteuer sowie für Büro-<br />

und Telekommunikationskosten eine monatliche<br />

Pauschale i. H. v. EUR 200,00 zzgl. Umsatzsteuer.<br />

Reisekosten für Inspektionen außerhalb der Bundesrepublik<br />

Deutschland sowie außergewöhnliche<br />

Auslagen in Havariefällen sind gesondert zu vergüten.<br />

Dabei wird für die eingesetzten Inspektoren<br />

ein Tagessatz von EUR 500,00 zuzüglich der<br />

gesetzlichen Umsatzsteuer berechnet. Sofern<br />

Fahrtkosten entstehen sollten, sind diese mit EUR<br />

0,60 je km (PKW) bzw. EUR 0,80 je km (LKW) jeweils<br />

zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer zu<br />

vergüten.<br />

2. Rückvergütungen jeglicher Art, die wirtschaftlich<br />

das Schiff der Gesellschaft betreffen, sind vom<br />

Vertragsreeder der Gesellschaft gutzuschreiben.<br />

3. Der Vertragsreeder ist berechtigt, auf Kosten der<br />

Gesellschaft Makler seiner Wahl für die Befrachtung<br />

der Schiffe zu marktüblichen Bedingungen zu<br />

§ 5<br />

bestellen und über diese alle Befrachtungsverträge<br />

abzuschließen.<br />

Verauslagt der Vertragsreeder Beträge für die Gesellschaft,<br />

ist er berechtigt, bankübliche Zinsen zu berechnen.<br />

§ 6<br />

Für den Fall, dass die Gesellschaft beabsichtigt, das<br />

Schiff zu verkaufen, verpflichtet sich die Gesellschaft<br />

schon jetzt, dem Vertragsreeder das Schiff zu erst zum<br />

Kauf zum jeweiligen Marktpreis anzubieten. Der Marktpreis<br />

wird dergestalt ermittelt, dass die Gesellschaft<br />

Marktpreisbewertungen von drei renommierten Schiffsmaklern<br />

einholt und aus den drei genannten Werten<br />

den Durchschnitt bildet. Der Durchschnitt entspricht<br />

dem Marktpreis im Sinne dieses Vertrages.<br />

Der Vertragsreeder hat innerhalb eines Monats nach<br />

Übermittlung des Marktwertes zu entscheiden, ob er<br />

das Schiff zu diesem Preis erwerben will und der Gesellschaft<br />

eine entsprechende Mitteilung zu machen. Sofern<br />

die Mitteilung unterbleibt oder der Vertragsreeder<br />

das Angebot nicht annimmt, ist die Gesellschaft frei,<br />

das Schiff zu diesem Preis an Dritte zu veräußern. Sie<br />

hat dem Vertragsreeder über die Veräußerung innerhalb<br />

von 15 Tagen nach Abschluß des Veräußerungsvertrages<br />

darüber schriftlich per Einschreiben zu informieren.<br />

Sofern eine derartige Veräußerung zu einem<br />

niedrigeren Preis erfolgt als dem Vertragsreeder angeboten<br />

wurde, steht ihm ein Vorkaufsrecht zu, das er innerhalb<br />

von 15 Tagen nach Erhalt der Information über<br />

den Abschluß des Veräußerungsvertrages durch die Gesellschaft<br />

ausüben kann.<br />

§ 7<br />

Dieser Vertrag wird für die Dauer des Bestehens der Gesellschaft<br />

geschlossen. Er kann jedoch von jedem der<br />

Vertragsschließenden gekündigt werden, wenn ein<br />

wichtiger Grund vorliegt.<br />

Ein wichtiger Grund liegt insbesondere in den folgenden<br />

Fällen vor:<br />

a) grobe Pflichtverletzungen der jeweils anderen Vertragspartei,<br />

b) Verkauf des Schiffes,<br />

71


72<br />

c) Totalverlust des Schiffes,<br />

d) die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das<br />

Vermögen eines der Vertragschließenden bzw. die<br />

Ablehnung der Eröffnung mangels Masse,<br />

e) die Auflösung eines der Vertragschließenden.<br />

§ 8<br />

Nebenabreden sind nicht getroffen. Änderungen und Ergänzungen<br />

dieses Vertrages bedürfen der Schriftform.<br />

Sollten sich Bestimmungen dieses Vertrages als unwirksam<br />

erweisen, so wird die Wirksamkeit des Vertrages<br />

Emden, den 10.03.2010<br />

C: Steuern, Recht, Verträge<br />

VERTRAgSREEDERVERTRAg<br />

W. Bockstiegel Reederei <strong>GmbH</strong> & Co. KG, Emden<br />

Emden, den 10.03.2010<br />

W. Bockstiegel <strong>GmbH</strong> & Co. Reederei KG MS ”Ocean Wave”, Emden<br />

im Übrigen nicht berührt. Eine unwirksame Bestimmung<br />

ist in der Weise umzudeuten oder zu ergänzen, dass der<br />

mit der unwirksamen Bestimmung beabsichtigte wirtschaftliche<br />

Zweck erreicht wird.<br />

§ 9<br />

Über alle Streitigkeiten über das Zustandekommen und<br />

den Inhalt dieses Vertrages entscheidet unter Ausschluss<br />

des ordentlichen Rechtsweges ausschließlich ein<br />

Schiedsgericht, das nach den Regeln der German Maritime<br />

Arbitration Association mit Sitz in Hamburg gebildet<br />

wird.


74<br />

MITTELVERWENDUNgSKONTROLLVERTRAg<br />

Präambel<br />

C: Steuern, Recht, Verträge<br />

(Vertrag über die Kontrolle der Verwendung<br />

von gesellschaftereinlagen)<br />

zwischen<br />

W. Bockstiegel <strong>GmbH</strong> & Co. Reederei KG MS „<strong>BBC</strong> <strong>MICHIGAN</strong>”<br />

- nachfolgend Emittentin genannt -<br />

und<br />

DONNER & REUSCHEL TREUHAND - Gesellschaft mbH & Co. KG<br />

- nachfolgend Mittelverwendungskontrolleurin genannt -<br />

Kapitalanleger können sich an der Emittentin als Treugeber<br />

über die DONNER & REUSCHEL TREUHAND - Gesellschaft<br />

mbH & Co. KG als Treuhänderin beteiligen. Das<br />

aus den Beteiligungen der Kapitalanleger bestehende<br />

Emissionskapital der Emittentin beträgt dabei maximal<br />

EUR 4.059.900,00. Die Komplementärin der Emittentin<br />

hat somit das Recht, das Kommanditkapital der Emittentin<br />

um maximal EUR 4.059.900,00 zu erhöhen.<br />

Entsprechend den maßgeblichen Verträgen und Beitrittsunterlagen<br />

(Gesellschaftsvertrag der Emittentin<br />

vom 08.08.2011, Treuhand- und Verwaltungsvertrag<br />

der Emittentin und der Treuhänderin vom 08.08.2011,<br />

Beitrittserklärung, Emissionsprospekt der Emittentin)<br />

ist die gesellschaftsrechtliche Einlage der Treugeber auf<br />

das Mittelverwendungskontrollkonto der Emittentin Nr.<br />

409265001 bei der DONNER & REUSCHEL Aktiengesellschaft,<br />

Hamburg, BLZ 200 303 00, wie folgt zu zahlen:<br />

100% nach Annahme der Beitrittserklärung und<br />

Zahlungsaufforderung durch die Treuhänderin.<br />

Das Emissionskapital dient zum Teil der Finanzierung<br />

für das von der Emittentin erworbene Schiff MS „<strong>BBC</strong><br />

<strong>MICHIGAN</strong>”. Daneben werden Gründungs-, Anlauf-, Finanzierungs-<br />

und Platzierungskosten der Emittentin bezahlt.<br />

Der Zweck der entsprechenden Zahlungen ist im<br />

Emissionsprospekt sowie in der Investitionsrechnung in<br />

§ 6 des Gesellschaftsvertrages (nachfolgend: „Investitionsrechnung”)<br />

genannt.<br />

Dies vorausgeschickt vereinbaren die Parteien Folgendes:<br />

§ 1<br />

Ausgestaltung des<br />

Mittelverwendungskontrollkontos<br />

1. Die Vertretungsberechtigung des Mittelverwendungskontrollkontos<br />

ist zum Zweck der Mittelverwendungskontrolle<br />

so auszugestalten, dass die<br />

Emittentin nur zusammen mit der Mittelverwendungskontrolleurin<br />

und der Treuhänderin zeichnungs-<br />

und damit verfügungsbefugt ist. Der kontoführenden<br />

Bank ist anzuzeigen, dass Änderungen<br />

dieser Regelung sowie Änderungen hinsichtlich der<br />

Zeichnungsberechtigung der schriftlichen Zustimmung<br />

der Mittelverwendungskontrolleurin und der<br />

Treuhänderin bedürfen.<br />

2. Die kontoführende Bank, welche mit dieser Anzeige<br />

eine Kopie dieser Vereinbarung erhält, hat die<br />

Anzeige gemäß vorstehender Ziffer 1 zu bestätigen.<br />

Sie ist anzuweisen, eine Zweitschrift der Auszüge<br />

des Mittelverwendungskontrollkontos unverzüglich<br />

der Treuhänderin zu übersenden.<br />

§ 2<br />

Voraussetzungen der bestimmungsgemäßen<br />

Weiterleitung des Emissionskapitals<br />

1. Die Mittelverwendungskontrolleurin wird eine bestimmungsgemäße<br />

Weiterleitung des Emissionskapitals<br />

erst dann vornehmen, wenn die Finanzierung<br />

der Emittentin durch Vorliegen folgender<br />

Voraussetzungen nachgewiesen ist:<br />

- Schriftliche Erklärung der Treuhänderin über den<br />

Beitritt zur Emittentin als Treuhandkommanditis-


MITTELVERWENDUNgSKONTROLLVERTRAg<br />

tin mit einer Einlage von mindestens EUR<br />

1.000.000,00,<br />

- Nachweis, dass das Kommanditkapital der Gründungskommanditisten<br />

der Emittentin gemäß des<br />

Investitions- und Finanzierungsplanes sowie der<br />

Regelungen des Gesellschaftsvertrages eingezahlt<br />

bzw. verbindlich zugesagt ist,<br />

- Nachweis des Schiffshypothekendarlehens der<br />

Emittentin i. H. v. USD 16.500.000,00 durch eine<br />

Finanzierungszusage eines Kreditinstitutes.<br />

2. Weiter müssen der Mittelverwendungskontrolleurin<br />

vor Weiterleitung des Emissionskapitals alle Verträge<br />

und Honorarvereinbarungen vorgelegt werden,<br />

auf denen die in der Investitionsrechnung der Emittentin<br />

genannten Investitionen bzw. die jeweiligen<br />

Zahlungen basieren. Die Mittelverwendungskontrolleurin<br />

wird der Verwendung des Emissionskapitals<br />

zur Durchführung von Kurs- und Zinssicherungsmaßnahmen<br />

während der Investitionsphase<br />

der Emittentin auch zustimmen, wenn die Voraussetzungen<br />

gemäß § 2 Ziffer 1 im Hinblick auf die<br />

Emittentin nicht vollständig vorliegen.<br />

3. Für den Fall, dass einzelne in der Investitionsrechnung<br />

der Emittentin aufgeführte Kosten, die grundsätzlich<br />

der Mittelverwendungskontrolle unterliegen,<br />

direkt von der Emittentin beglichen wurden,<br />

ist der Mittelverwendungskontrolleurin die Zahlung<br />

nachzuweisen.<br />

4. In sachlicher Hinsicht sind Überschreitungen der in<br />

die Investitionsrechnung der Emittentin unter Mittelverwendung<br />

(Investition) festgelegten Positionen<br />

- soweit Festpreise bzw. feste Vergütungen vereinbart<br />

wurden - nicht zulässig. Abweichungen, die<br />

sich hinsichtlich der Zahlungstermine ergeben, sind<br />

als gerechtfertigt anzusehen, wenn sie nicht im Widerspruch<br />

zu den vertraglichen Vereinbarungen<br />

stehen. Soweit sich darüber hinaus Abweichungen<br />

ergeben, ist eine Freigabe nur bei Vorliegen wirtschaftlich<br />

gerechtfertigter Gründe zulässig.<br />

§ 3<br />

Umfang der Mittelverwendungskontrolle<br />

1. Die Mittelverwendungskontrolleurin prüft die Übereinstimmung<br />

der einzelnen Zahlungen mit den Angaben<br />

des Verkaufsprospektes, des Investitions- und<br />

Finanzierungsplanes in § 6 des Gesellschaftsvertrages<br />

der Emittentin und den entsprechenden Verträ-<br />

gen und Honorarvereinbarungen. Sie ist zur Weiterleitung<br />

des Emissionskapitals nur berechtigt<br />

und verpflichtet, wenn die Zahlungen an die dort<br />

vorgesehenen Empfänger (sofern genannt) in der<br />

dort genannten Höhe gehen und darüber hinaus<br />

die in § 2 genannten Voraussetzungen erfüllt sind.<br />

2. Die Kontrolle erstreckt sich nur auf die Investitionsphase<br />

und ist mit Abwicklung der im Investitions-<br />

und Finanzierungsplan in § 6 des Gesellschaftsvertrages<br />

der Emittentin genannten Zahlungen und<br />

anschließender Auskehrung der nach der Abwicklung<br />

auf dem Mittelverwendungskontrollkonto<br />

verbleibenden Beträge an die Emittentin abgeschlossen.<br />

3. Die Mittelverwendungskontrolleurin fertigt zum<br />

31.12.2011 einen Jahresbericht über den Stand<br />

der Verwendung. Überverfügungen und Limitüberschreitungen<br />

werden der Emittentin bzw. der Treuhänderin<br />

umgehend angezeigt.<br />

§ 4 Vergütung<br />

Die Mittelverwendungskontrolleurin erhält für ihre Tätigkeit<br />

ein einmaliges Honorar i. H. v. EUR 4.000,00.<br />

Das Honorar erhöht sich um die jeweilige gesetzliche<br />

Umsatzsteuer und ist fällig nach Aufnahme der Verwendung<br />

des der Mittelverwendungskontrolle unterliegenden<br />

Emissionskapitals.<br />

§ 5<br />

Vertragsänderung und Kündigung<br />

1. Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages<br />

bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die<br />

Aufhebung des Schriftformerfordernisses.<br />

2. Dieser Vertrag kann nur aus wichtigem Grunde gekündigt<br />

werden.<br />

§ 6<br />

Allgemeine Bestimmungen<br />

Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages oder eine<br />

künftig in ihn aufgenommene Bestimmung ganz oder<br />

teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder die<br />

Wirksamkeit oder Durchführbarkeit später verlieren<br />

oder sollte sich eine Lücke herausstellen, soll hierdurch<br />

die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt<br />

werden. Anstelle der unwirksamen oder undurchführ-<br />

75


76<br />

MITTELVERWENDUNgSKONTROLLVERTRAg<br />

baren Bestimmung oder zur Ausfüllung der Lücke soll<br />

eine Regelung gelten, die, soweit rechtlich zulässig,<br />

dem am nächsten kommt, was die Vertragsschließenden<br />

gewollt haben oder nach dem Sinn und Zweck des<br />

Vertrages gewollt hätten, falls sie den Punkt bedacht<br />

Emden, den 08.08.2011<br />

gez. Werner Bockstiegel<br />

für W. Bockstiegel <strong>GmbH</strong> & Co. Reederei KG MS „<strong>BBC</strong> <strong>MICHIGAN</strong>”, vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin<br />

W. Bockstiegel Verwaltungs <strong>GmbH</strong> MS „<strong>BBC</strong> <strong>MICHIGAN</strong>”, diese vertreten durch Herrn Werner<br />

Bockstiegel<br />

Hamburg, den 08.08.2011<br />

gez. Thomas Krone und gez. Thomas Mangels<br />

für DONNER & REUSCHEL TREUHAND – Gesellschaft mbH & Co. KG, vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin:<br />

Treuhand Contor Vermögensverwaltungs-Gesellschaft mbH, diese vertreten durch die Geschäftsführer<br />

Thomas Krone und Thomas Mangels<br />

C: Steuern, Recht, Verträge<br />

hätten. Beruht die Unwirksamkeit oder Undurchführbarkeit<br />

einer Bestimmung auf einem darin festgelegten<br />

Maß der Leistung oder der Zeit (Frist oder Termin),<br />

so soll das der Bestimmung am nächsten kommende,<br />

rechtlich zulässige Maß als vereinbart gelten.


Foto: denny; Schwesterschiff<br />

77


78<br />

Hinweis<br />

Mit den folgenden Erläuterungen sollen einige gängige Begriffe<br />

aus den Bereichen Schifffahrt und Beteiligungen an<br />

Schifffahrtsunternehmen allgemeinverständlich dargestellt<br />

werden.<br />

Atypisch stiller Gesellschafter<br />

Kommanditist, der mit seiner Beteiligung nicht im Handelsregister<br />

eingetragen, aber am Ergebnis der Gesellschaft beteiligt<br />

ist.<br />

Ausflaggung<br />

Ein Schiff wird in das Schiffsregister eines anderen Staates<br />

eingetragen, um niedrige Betriebskosten zu erzielen.<br />

Befrachter<br />

Vertragspartner des Verfrachters (Seefrachtführer). Der Befrachter<br />

entspricht dem Absender von Transportaufträgen.<br />

Befrachtungskommission<br />

Darunter ist die Vergütung für die Vermittlung einer Charter<br />

zu verstehen.<br />

Bereederung<br />

Die Bereederung umfasst alle Geschäfte, die mit dem Betrieb<br />

des Schiffes zusammenhängen, also das technische<br />

und kaufmännische Management, die Verwaltung und wirtschaftliche<br />

Führung des Schiffes. Dazu zählen die Bemannung<br />

und Mannschaftsversorgung, Reparaturen, Abschluss<br />

von Versicherungen und die Organisation der Beschäftigung<br />

des Schiffes.<br />

Beteiligungsgesellschaft<br />

Unternehmensbeteiligung durch Zeichnung von Fondsanteilen.<br />

Der Kapitalanleger tritt als Gesellschafter mit allen<br />

Rechten und Pflichten dem Unternehmen bei und ist an den<br />

wirtschaftlichen Ergebnissen beteiligt.<br />

Betriebsergebnis<br />

Gewinn oder Verlust als Differenz aus Einnahmen und Aufwendungen<br />

eines Geschäftsjahres.<br />

Betriebskosten<br />

Kosten des laufenden Schiffsbetriebes, z. B. für Ausrüstung,<br />

Schmierstoffe, Farben, Personal/Besatzung, Proviant, Versicherungen,<br />

Reparaturen sowie für fondstypische Kosten für<br />

Geschäftsführung, Treuhandverwaltung, Büromiete, Steuerberatung,<br />

Wirtschaftsprüfung, Zinsen, Steuern etc.<br />

BRZ — Bruttoraumzahl<br />

Maßeinheit für den Bruttoraumgehalt eines Schiffes nach<br />

C: Steuern, Recht, Verträge<br />

gLOSSAR<br />

IMO-Vermessung — hat 1994 die Maßeinheit Bruttoregistertonne<br />

abgelöst.<br />

Buchwert<br />

Durch jährliche Abschreibungen verringert sich der ursprüngliche<br />

Anschaffungswert eines Wirtschaftsguts in den<br />

Geschäftsbüchern schrittweise. Die Abschreibungssätze<br />

sind in amtlichen Abschreibungstabellen (AfA) festgelegt.<br />

Der Buchwert weicht i. d. R. vom tatsächlich erzielbaren<br />

Marktpreis oder Verkehrswert ab.<br />

Bugstrahlruder<br />

Propeller im Vorderteil (Bug) des Schiffes, der eine Querbewegung<br />

oder das Drehen des Schiffs erleichtert und somit<br />

Manöver in engen Revieren wie z. B. Häfen unterstützt.<br />

Bunker — Bunkerkosten<br />

Treibstoff für ein Schiff — Treibstoffkosten<br />

Charterer — Chartergesellschaft<br />

Mieter eines Schiffes für eine bestimmte Zeit (Zeitcharter)<br />

oder eine bestimmte Reise (Reisecharter).<br />

Charterrate<br />

Preis für die Überlassung eines Schiffes, der pro Tag angegeben<br />

wird. Im internationalen Verkehr wird die Charterrate<br />

meist in USD pro Tag vereinbart.<br />

Chartervertrag<br />

Vertrag zwischen Schiffseigentümer und Charterer über die<br />

Beschäftigung des Schiffes mit Regelungen des Entgelts sowie<br />

der Rechte und Pflichten beider Vertragspartner.<br />

CHF<br />

CHF ist die von der Internationalen Organisation für Normung<br />

(ISO) publizierte Abkürzung für die Währung Schweizer<br />

Franken.<br />

Doppelhülle<br />

Schiffsrumpf mit doppelter Bordwand und Doppelboden.<br />

dwt — tdw<br />

Dead Weight Tons - Tons Dead Weight - auch: tdw at (tons<br />

dead weigth all told). Bezeichnet die maximal zulässige<br />

Tragfähigkeit eines Schiffes mit Ladung in metrischen Tonnen<br />

zu 1.000 kg einschließlich Treibstoff, Vorräten, Besatzung<br />

etc. Gängige Größenangabe.<br />

Eigenkapital<br />

Eigenkapital + Fremdkapital = Gesamtkapital der Gesellschaft.<br />

Eigenkapital ist die Differenz zwischen Vermögen


und Schulden eines Unternehmens. Bei Kommanditgesellschaften<br />

setzt es sich zusammen aus Kommanditkapital,<br />

Rücklagen, Gewinnvortrag und stillen Reserven.<br />

Einschiffsgesellschaft<br />

Unternehmen, das nur ein Schiff erwirbt und betreibt. Die<br />

meisten Schiffsfonds sind Einschiffsgesellschaften.<br />

Entnahmen<br />

Darunter ist die Verteilung liquider Mittel der Gesellschaft<br />

als Prozentsatz des nominellen Kapitals anteilig an die Anleger<br />

zu verstehen — maximal in Höhe erwirtschafteter Gewinne,<br />

daher der Begriff „Gewinnauszahlung”. Über Entnahmen<br />

beschließt die Gesellschafterversammlung.<br />

FD & D<br />

Freight, Demurrage and Defence, ship insurance - Rechtsschutzversicherung<br />

zur Regelung bei Streitigkeiten aus<br />

Frachtverträgen.<br />

Festcharter<br />

Vertrag zwischen Schiffseigentümer und Chartergesellschaft.<br />

Beinhaltet den Charterzeitraum und die Charterraten,<br />

wobei der Schiffseigentümer die Schiffsbetriebskosten<br />

trägt.<br />

Fremdkapital<br />

Gelder, die als langfristige Darlehen oder Kredite von Kreditinstituten<br />

oder anderen Dritten zeitlich begrenzt zur Verfügung<br />

gestellt werden, z. B. Schiffshypothekendarlehen.<br />

Germanischer Lloyd (GL)<br />

Klassifikationsgesellschaft mit Sitz in Hamburg, die u. a.<br />

Bauaufsicht und Prüfung maritimer Technik durchführt.<br />

Gesellschafterversammlung<br />

Wesentliches Forum der Anlegermitbestimmung, zumeist als<br />

regelmäßige jährliche Versammlung der Fondsgesellschafter.<br />

Form und Fristen sind im Gesellschaftsvertrag geregelt.<br />

Gesellschaftsvertrag<br />

Der Gesellschaftsvertrag ist die Geschäftsgrundlage für die<br />

Kapitalanlage und regelt u. a. Unternehmensziel, Kapitaleinlagen,<br />

Rechte und Pflichten von Gesellschaften und Geschäftsführung,<br />

Ergebnisverteilung, Informations-, Kontroll-<br />

und Mitbestimmungsrechte der Anleger etc.<br />

Gewinnzuweisung<br />

Der steuerliche Gewinn wird den Anlegern entsprechend ihrem<br />

gesellschaftlich vereinbarten Anteil am Betriebsergebnis<br />

des Fonds übertragen.<br />

gLOSSAR<br />

<strong>GmbH</strong> & Co. KG<br />

Gesellschaftsform nach Handelsgesetzbuch (HGB). Bei der<br />

reinen KG ist der unbegrenzt haftende Gesellschafter (persönlich<br />

haftender Gesellschafter) eine natürliche Person. Bei<br />

dieser Sonderform ist die <strong>GmbH</strong> als juristische Person der<br />

persönlich haftende Gesellschafter.<br />

Handelsregister — HR<br />

Verzeichnis bei dem für die Gesellschaft zuständigen Amtsgericht,<br />

unterteilt in Abteilung A (HRA) für Personengesellschaften<br />

(z. B. Kommanditgesellschaft) und Abteilung B<br />

(HRB) für Kapitalgesellschaften, z. B. <strong>GmbH</strong>. Kommanditisten<br />

werden mit Vor- und Nachnamen, Geburtsdatum, Wohnort<br />

und Einlagebetrag ins Handelsregister eingetragen.<br />

Heavy-Lift Multi-Purpose Vessel<br />

Mehrzweck-Schwergutfrachter<br />

IM0<br />

Die International Maritime Organization wurde 1958 als Unterorganisation<br />

der UNO mit Sitz in London gegründet zur<br />

Erhöhung der Schiffssicherheit und zur Verhütung von Meeresverschmutzung<br />

durch Schiffe.<br />

ISM — ISM-Code<br />

International Ship Management Code, auch International<br />

Safety Management Code. Das internationale Übereinkommen<br />

wurde 1987 von der IMO initiiert und erlangte als integrierter<br />

Teil des SOLAS-Übereinkommens Gesetzeskraft. Es<br />

beinhaltet Auflagen zur Verbesserung von Management und<br />

Sicherheit in der weltweiten Schifffahrt. International tätige<br />

Klassifikationsgesellschaften wie der Germanische Lloyd<br />

prüfen und zertifizieren die Erfüllung des ISM-Codes im Auftrag<br />

von Reedereien.<br />

ISPS-Code<br />

International Ship and Port Facility Security Code — seit 1.<br />

Juli 2004 weltweit verbindlicher Sicherheitskodex der UN-<br />

Schifffahrtsorganisation IMO zur Gefahrenabwehr auf Schiffen<br />

und in Häfen.<br />

JPY<br />

JPY ist die von der Internationalen Organisation für Normung<br />

(ISO) publizierte Abkürzung für die Währung japanischer<br />

Yen.<br />

Kaskoversicherung<br />

Die Versicherung für den Schiffskörper (ohne Aufbauten)<br />

deckt Schäden an Schiffsrumpf, Maschine und Zubehör, z.<br />

B. infolge von Bodenberührung oder einer Kollision mit einem<br />

anderen Schiff.<br />

79


80<br />

Klasse — Klassifizierung — Klassenerneuerung<br />

Die Klasse definiert die Bauausführung und den Erhaltungszustand<br />

von Schiffskörper und Ausrüstung für eine<br />

beschränkte Gültigkeitsdauer (Klasselauf). Sie wird von<br />

Klassifikationsgesellschaften vergeben und in Register sowie<br />

Zertifikate eingetragen. Die Klassenerneuerung erfolgt<br />

durch reguläre und außerplanmäßige Besichtigungen.<br />

Klassifikationsgesellschaft<br />

Verkürzt dargestellt, kann man Klassifikationsgesellschaften<br />

mit dem TÜV vergleichen - sie klassifizieren Schiffe nach<br />

Kriterien der Konstruktion, Sicherheit, Technik und Meerestechnik.<br />

Die Zertifizierung erfolgt nach international standardisierten<br />

Management- und Qualitätssystemen wie den<br />

ISO-Normen.<br />

kn — Knoten<br />

Geschwindigkeitseinheit für Wasserfahrzeuge, gemessen in<br />

nautischen Meilen pro Stunde. 1 Knoten = 1 Seemeile/Std.<br />

= 1,852 km/h<br />

Kommanditkapital<br />

Haftendes Kapital der Kommanditgesellschaft, dass die<br />

Kommanditisten nominal aufbringen.<br />

kW Kilowatt<br />

1kW = 1,36 PS<br />

Ladefähigkeit<br />

Engl. tons deadweight cargo carrying capacity (tdwcc), bezeichnet<br />

das maximale Ladegewicht eines Schiffes.<br />

Loss-of-Hire (-Versicherung)<br />

Engl. „Erlösausfall”. Dabei handelt es sich um eine Risikoversicherung<br />

für den Fall, dass das Schiff nicht einsatzbereit ist<br />

und demzufolge keine Chartereinnahmen erzielen kann; z.<br />

B. infolge eines Dockaufenthalts oder Maschinenschadens.<br />

Main Port<br />

Haupthafen, der in einem Liniendienst regelmäßig oder direkt<br />

bedient wird. Die Verteilung der Frachten auf kleinere<br />

Häfen übernehmen Feederschiffe.<br />

MARPOL<br />

„Marine Pollution” steht für ein internationales Übereinkommen<br />

zur Verhütung der Meeresverschmutzung, das Regelungen<br />

zur Entsorgung von Schiffsabwässern und Schiffsmüll<br />

sowie spezielle Auflagen für Öl- und Chemikalientanker<br />

enthält.<br />

C: Steuern, Recht, Verträge<br />

gLOSSAR<br />

MOA<br />

Memorandum of Agreement = Kaufvertrag<br />

MPP<br />

MPP steht als Abkürzung für Multi-Purpose-Mehrzweckfrachter.<br />

MS<br />

Abkürzung für „Motorschiff”.<br />

Multi-Purpose-Ship<br />

Wörtlich „Mehrzweck-Schiff”. Gemeint sind damit MultiPurpose<br />

carrier oder Mehrzweckfrachter. Im Gegensatz zu Spezialschiffen<br />

wie Tankern, Fähren oder Kühlschiffen können<br />

Mehrzweckschiffe mehrere Ladungen gleichzeitig befördern<br />

(Container, Stück-, Massen-, Schwer- und Gefahrgut).<br />

Nettocharterrate<br />

Nettomietpreis für ein Schiff = Bruttocharterrate abzüglich<br />

Befrachtungskommission und Bereederungsgebühr für das<br />

technische und kaufmännische Schiffsmanagement.<br />

NRZ — Nettoraumzahl<br />

Die Nettoraumzahl gibt den zum Transport nutzbaren Rauminhalt<br />

eines Schiffes an, während die Bruttoraumzahl die<br />

Gesamtgröße des Schiffes umfasst (siehe Tonnage).<br />

Off-Hire<br />

Bezeichnet die Beschäftigungslosigkeit des Schiffes, wodurch<br />

dieses keine Charter-/Frachterlöse erzielt, z. B. aufgrund<br />

eines technischen Defekts.<br />

P & I-Versicherung (Protection & Indemnity)<br />

Haftpflichtversicherung bzw. Betriebsrisikoversicherung für<br />

das Schiff. Diese deckt insbesondere Ersatzansprüche<br />

Dritter sowie Ladungsschäden, nicht jedoch Kollisionsschäden.<br />

Reeder — Reederei<br />

Gesellschaft mit Schiffseigentum im Betriebsvermögen oder<br />

allgemeine Schifffahrtsunternehmen.<br />

Reefer — Reeferplug<br />

Engl. Bezeichnung für Kühlcontainer = isolierter Container<br />

mit Kühlaggregat. „Reeferplug” ist ein Stromanschluss für<br />

Kühlcontainer.<br />

SWL — Safety Working Load<br />

Hierbei handelt es sich um die Höchstbelastung der Krane.<br />

Schiffshypothekendarlehen<br />

Ein Bankdarlehen im Rahmen der Fremdfinanzierung eines


Schiffes - dieses wird durch Eintragung einer Schiffshypothek<br />

im Seeschiffsregister abgesichert.<br />

Seeschiffsregister<br />

Öffentliches Register, in dem die Rechtsverhältnisse an<br />

Schiffen festgehalten werden. Seeschiffsregister werden bei<br />

den Amtsgerichten geführt.<br />

Shortsea-Verkehr<br />

Bezeichnet Kurzstrecken-Transportverkehre im Bereich der<br />

Küstenschifffahrt.<br />

Stille Reserven<br />

Durch Unterbewertung von Vermögen entstehen Rücklagen,<br />

die in der Bilanz nicht ausgewiesen werden. Ein Beispiel: Ein<br />

Schiff wird über mehrere Jahre bis auf einen Restbuchwert<br />

von 10% des Baupreises abgeschrieben, der aktuelle Marktwert<br />

liegt jedoch bei 50% des Kaufpreises. Es entsteht eine<br />

Unterbewertung in den Geschäftsbüchern um 40%.<br />

Stückgut<br />

Weitgehend unverpackte Ladung, die nicht im Container<br />

und nur in kleinen Stückzahlen transportiert wird, z. B. Maschinenteile<br />

etc.<br />

tdw — dwt<br />

Tons Dead Weight - auch: tdw at (tons dead weigth all told)<br />

- Dead Weight Tons. Bezeichnet die maximal zulässige Tragfähigkeit<br />

eines Schiffes mit Ladung in metrischen Tonnen zu<br />

1.000 kg einschließlich Treibstoff, Vorräten, Besatzung etc.<br />

Gängige Größenangabe.<br />

Terminal<br />

Abfertigungsplatz für Schiffe.<br />

Teilwert<br />

Marktwert für ein bestimmtes Wirtschaftsgut.<br />

TEU<br />

Twenty foot equivalent unit. Maßeinheit für die Ladekapazität<br />

von Containerschiffen. Anzahl der maximal aufzunehmenden<br />

Standardcontainer mit einer Länge von 20 Fuß<br />

(entspricht L/B/H: 6,1 m/2,44 m/2,59 m).<br />

Tiefgang<br />

Abstand zwischen Wasserlinie und tiefstem Punkt des<br />

Schiffes.<br />

Tonnage<br />

Begriff aus der Schiffsvermessung, der das tragbare Gewicht<br />

und Volumen des Ladungsraums eines Schiffes beschreibt,<br />

wobei das Volumen als Messgröße gilt. Maßeinheit<br />

gLOSSAR<br />

für Schiffsraum. Die früher verwendete Bruttoregistertonne<br />

entsprach 100 Kubikfuß oder rd. 2,83 Kubikmeter. Die Nettotonnage<br />

(NRT) bezeichnet dagegen nur den Rauminhalt<br />

des Frachtraums. Seit 1982 wird nach Brutto- und Nettoraumzahl<br />

(BRZ, NRZ) vermessen. Von Tonnage spricht man,<br />

wenn Ladung, Ladungskapazitäten oder Frachtraum gemeint<br />

sind.<br />

Tonnagebesteuerung — Tonnagesteuer<br />

Pauschale Gewinnermittlung bei Betrieb eines Handelsschiffes<br />

im internationalen Verkehr. Seit 1999 in § 5a EStG geregeltes<br />

Wahlrecht. Dient der Anpassung der steuerlichen Bedingungen<br />

in der Seeschifffahrt an den internationalen<br />

Standard. Alternativ zur regulären Ermittlung über Betriebsvermögensvergleich<br />

kann die pauschale Gewinnermittlung<br />

gewählt werden. Dabei wird der zu versteuernde Gewinn<br />

pauschaliert anhand der Nettoraumzahl (NRZ) des Schiffes<br />

ermittelt. Das tatsächlich erwirtschaftete Ergebnis (Gewinn/<br />

Verlust) wird für die Versteuerung nicht berücksichtigt. Der<br />

viel verwendete Begriff „Tonnagesteuer” ist irreführend, da<br />

es sich um eine Gewinnermittlungsmethode und nicht um<br />

eine Steuer handelt.<br />

Veräußerungserlös<br />

Verkaufspreis des Schiffes nach Abzug von Maklerprovisionen<br />

oder sonstigen Vergütungen.<br />

Vertragsreeder<br />

Der Vertragsreeder übernimmt auf Vertragsbasis das technische<br />

und kaufmännische Management des Schiffes im<br />

Auftrag des Schiffseigentümers.<br />

Vorlaufkosten<br />

Startkosten eines Unternehmens, z. B. Gründungskosten<br />

mit Notar, Handelsregistereintrag, Rechtsberatung, Eigenkapitalbeschaffung<br />

und -platzierung, Fremdkapitalbeschaffung,<br />

Geschäftsbesorgung etc.<br />

War-Risk-Versicherung<br />

Die War-Risk-Versicherung deckt Kriegsrisiken sowie die Risiken<br />

politischer Ereignisse ab wie Sabotage, Terrorismus,<br />

Beschlagnahme etc.<br />

Zeitcharter<br />

Überlassung eines voll ausgerüsteten Schiffes inkl. Besatzung<br />

für einen bestimmten Zeitraum und zu einer festgelegten<br />

Charterrate.<br />

Zeitcharteräquivalent<br />

Unter Zeitcharteräquivalent sind Frachterlöse aus einer<br />

Reisecharter abzüglich der Reisekosten zu verstehen, die<br />

auf einen Tageserlös umgerechnet sind.<br />

81


82<br />

Abs. Absatz<br />

BFH Bundesfinanzhof<br />

BGB Bürgerliches Gesetzbuch<br />

bzw. beziehungsweise<br />

CHF Währungseinheit Schweizer Franken<br />

dwt Dead Weight Tons, dt. Ladetonnen<br />

EUR Abkürzung für Euro<br />

EStG Einkommensteuergesetz<br />

evtl. eventuell<br />

f. folgende [Seite]<br />

ff. folgende [Seiten]<br />

gem. gemäß<br />

GewStG Gewerbesteuergesetz<br />

ggf. gegebenenfalls<br />

<strong>GmbH</strong> Gesellschaft mit beschränkter Haftung<br />

<strong>GmbH</strong>G Gesetz betreffend die Gesellschaften mit<br />

beschränkter Haftung<br />

GRT engl. Gross Register Tons,<br />

dt. Bruttoraumzahl<br />

HGB Handelsgesetzbuch<br />

HRA Handelsregister, Registerblatt A<br />

HRB Handelsregister, Registerblatt B<br />

i. d. R. in der Regel<br />

inkl. inklusive<br />

ISO International Standards Organization<br />

Foto: Klaus Kehrls; Schwesterschiff<br />

C: Steuern, Recht, Verträge<br />

ABKÜRZUNgEN<br />

JPY Währungseinheit Japanischer Yen<br />

KG Kommanditgesellschaft<br />

kn Knoten<br />

Mio. Millionen<br />

Mrd. Milliarden<br />

NRZ Nettoraumzahl<br />

p. a. lat. pro anno, dt. pro Jahr<br />

rd. rund<br />

sog. so genannt<br />

t Tonnen<br />

TC Time Charter<br />

tdw Tons Dead Weight, dt. Ladetonnen<br />

TEU Twenty foot equivalent unit<br />

TEUR Tausend Euro<br />

TUSD Tausend US-Dollar<br />

TVV Treuhand- und<br />

Verwaltungsvertrag<br />

u. a. unter anderem<br />

USD Währungseinheit United States Dollar<br />

UStG Umsatzsteuergesetz<br />

vgl. vergleiche<br />

z. B. zum Beispiel<br />

Ziff. Ziffer<br />

zzgl. zuzüglich


Foto: Alec Sansen; Schwesterschiff<br />

ABWICKLUNgSHINWEISE<br />

Angabenvorbehalt<br />

Die Erstellung dieser Projektbeschreibung wurde mit<br />

großer Sorgfalt vorgenommen. Basis für die Erstellung<br />

der Projektbeschreibung waren die aktuellen wirtschaftlichen<br />

Bedingungen und die daraus abgeleiteten Prognosen,<br />

die aktuellen Gesetze, die Rechtssprechung sowie<br />

die Praxis der Finanzverwaltung. Diese aktuellen<br />

Rahmenbedingungen können sich ändern und somit<br />

den Verlauf der Beteiligung in eine andere Richtung als<br />

prospektiert lenken. Andere als in der Projektbeschreibung<br />

gemachte Angaben haben keine Gültigkeit, es sei<br />

denn, sie werden von der Beteiligungsgesellschaft<br />

schriftlich bestätigt.<br />

Eintragung in das Handelsregister<br />

Eingeworbene Kommanditisten werden mit Haftsummen<br />

von jeweils 20% ihrer Pflichteinlagen in das Handelsregister<br />

eingetragen. Hierzu sollte der Anleger (Direktkommanditist)<br />

die der Projektbeschreibung beigefügte<br />

Registervollmacht verwenden. Dabei ist zu beachten,<br />

dass die Vollmachtsunterschrift notariell beglaubigt werden<br />

muss.<br />

Beitritt<br />

Der Beitritt zur W. Bockstiegel <strong>GmbH</strong> & Co. Reederei KG<br />

MS „<strong>BBC</strong> <strong>MICHIGAN</strong>” erfolgt nach dem Einreichen der<br />

vollständig ausgefüllten und rechtsgültig unterschriebenen<br />

Beitrittserklärung sowie Widerrufsbelehrung bei der<br />

Treuhänderin. Nach Registrierung und Annahme der Beitrittserklärung<br />

erhält der Zeichner umgehend eine Bestä-<br />

tigung durch die DONNER & REUSCHEL TREUHAND - Gesellschaft<br />

mbH & Co. KG zugesandt. Die Mindestbeteiligung<br />

beträgt EUR 200.000. Alle Beteiligungen müssen ohne<br />

Rest glatt durch EUR 1.000 teilbar sein.<br />

Geldwäschegesetz<br />

Mit Inkrafttreten des neuen Geldwäschegesetzes (GwG)<br />

am 21.08.2008 müssen sich nun auch Anleger, die einem<br />

geschlossenen Fonds beitreten, nach den Vorschriften<br />

des Geldwäschegesetzes identifizieren. Hierzu<br />

ist es notwendig, auf der Anlage zur Beitrittserklärung<br />

Angaben in den entsprechenden Feldern zu machen.<br />

Nähere Informationen zur Vorgehensweise bei der Identifizierung<br />

nach dem GwG werden durch die DONNER &<br />

REUSCHEL TREUHAND - Gesellschaft mbH & Co. KG bereit<br />

gestellt.<br />

Einzahlungsmodalitäten<br />

Die Einzahlung des Beteiligungsbetrages ist wie folgt zu<br />

leisten:<br />

Der Beteiligungsbetrag ist unverzüglich nach Annahme<br />

der Beitrittserklärung und Zahlungsaufforderung<br />

durch die Treuhänderin zu 100% zu<br />

leisten. Ein Agio wird nicht erhoben.<br />

Dieser Termin sollte im Interesse aller Beteiligten unbedingt<br />

eingehalten werden.<br />

Die Kontoverbindung für die Einzahlung lautet:<br />

Empfänger: DONNER & REUSCHEL TREUHAND - Gesellschaft mbH & Co. KG<br />

Bank: DONNER & REUSCHEL Aktiengesellschaft, Hamburg<br />

BLZ: 200 303 00<br />

Kontonummer: 409265001<br />

Verwendungszweck: [Name des Investors] wg. W. Bockstiegel <strong>GmbH</strong> & Co. Reederei KG MS „<strong>BBC</strong> <strong>MICHIGAN</strong>”<br />

83


84<br />

Anbieter<br />

MEERWERT <strong>GmbH</strong><br />

Steckelhörn 11<br />

D-20457 Hamburg<br />

Telefon: +49 (0) 40-8 40 50 99-30<br />

Telefax: +49 (0) 40-8 40 50 99-33<br />

E-Mail: info@meerwert.de<br />

www.meerwert.de<br />

Amtsgericht: Hamburg, HRB 105644<br />

Geschäftsführer: Heinz G. Eckermann<br />

C: Steuern, Recht, Verträge<br />

IMPRESSUM<br />

Emittentin<br />

W. Bockstiegel <strong>GmbH</strong> & Co. Reederei KG MS „<strong>BBC</strong> <strong>MICHIGAN</strong>”<br />

Steinweg 3a<br />

D-26721 Emden<br />

Amtsgericht: Aurich, HRA 200552<br />

Stand: August 2011<br />

<strong>MFG</strong> <strong>Michael</strong> <strong>Friedel</strong> <strong>Günther</strong> <strong>GmbH</strong><br />

Vilbeler Landstraße 255<br />

D-60388 Frankfurt am Main<br />

Telefon: +49 (0) 6109-37 57-101<br />

Telefax: +49 (0) 6109-37 57-103<br />

E-Mail: info@mfg-gmbh.de<br />

www.mfg-gmbh.de<br />

Amtsgericht: Frankfurt am Main, HRB 49872<br />

Geschäftsführer: <strong>Michael</strong> <strong>Friedel</strong> <strong>Günther</strong><br />

Alle Rechte vorbehalten. Insbesondere dürfen Nachdruck, Aufnahme in Online-Dienste oder Internetvervielfältigungen<br />

auf Datenträgern nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung erfolgen.


BEITRITTSERKLÄRUNG<br />

W. Bockstiegel <strong>GmbH</strong> & Co. Reederei KG MS „<strong>BBC</strong> <strong>MICHIGAN</strong>”<br />

Ich, die/der Unterzeichnende - nachfolgend als „Investor” / „Treugeber” bezeichnet<br />

Name, Vorname Geburtsdatum<br />

Straße / Hausnummer PLZ / Ort<br />

Telefon Telefax E-Mail<br />

PLZ / Wohnsitzfinanzamt Steuern-Nr. Steuer-ID<br />

Bank BLZ Konto-Nr.<br />

biete hiermit der Treuhänderin, der DONNER & REUSCHEL TREUHAND - Gesellschaft mbH & Co. KG, Hamburg, den<br />

Abschluss des Treuhandvertrages in der am 08.08.2011 von der W. Bockstiegel <strong>GmbH</strong> & Co. Reederei KG MS „<strong>BBC</strong><br />

<strong>MICHIGAN</strong>” und der Treuhänderin unterzeichneten Fassung an. Beitritte werden in der Reihenfolge des Eingangs<br />

berücksichtigt. Ein Anspruch auf Annahme des Angebotes besteht nicht. An mein Angebot bin ich für die Dauer von<br />

drei Monaten ab Unterzeichnung gebunden. Mein Recht zum Widerruf meiner Erklärung entsprechend der Widerrufsbelehrung<br />

bleibt unberührt. Das Treuhandverhältnis und der Beitritt zur Beteiligungsgesellschaft erfolgen erst<br />

mit Annahmeerklärung durch Unterzeichnung der Beitrittserklärung durch die Treuhänderin sowie durch die Komplementärin<br />

W. Bockstiegel Verwaltungs <strong>GmbH</strong> MS „<strong>BBC</strong> <strong>MICHIGAN</strong>”. Ich verzichte auf den Zugang der Annahmeerklärung.<br />

Zu Informationszwecken wird die Treuhänderin jedoch die Annahme der Beitrittserklärung schriftlich bestätigen.<br />

Im Falle der Beteiligung als Direktkommanditist erhält der Investor nach erfolgter Handelsregistereintragung<br />

darüber hinaus eine entsprechende Bestätigung.<br />

Mit Zustandekommen des Treuhandvertrages wird die Treuhänderin beauftragt, für mich mit einem Beteiligungsbetrag<br />

(Kapitaleinlage) i. H. v. insgesamt<br />

EUR<br />

als Standardkommanditkapital<br />

(EUR )<br />

Betrag in Worten<br />

(EUR )<br />

und/oder als Vorzugskommanditkapital<br />

(EUR )<br />

einen Kommanditanteil an der W. Bockstiegel <strong>GmbH</strong> & Co. Reederei KG MS „<strong>BBC</strong> <strong>MICHIGAN</strong>”, auch als Beteiligungsgesellschaft<br />

bezeichnet, zu erwerben und gemäß des Treuhandvertrages vom 08.08.2011 sowie des Gesellschaftsvertrages<br />

der W. Bockstiegel <strong>GmbH</strong> & Co. Reederei KG MS „<strong>BBC</strong> <strong>MICHIGAN</strong>” vom 08.08.2011 treuhänderisch für<br />

mich zu halten und zu verwalten.<br />

Die Art der Beteiligung bestimmt sich nach folgender Wahl des Investors (bitte Zutreffendes ankreuzen; ohne Ankreuzen<br />

beteiligt sich der Investor als Treugeber):<br />

Beteiligung als Treugeber:<br />

Ich möchte über die Treuhänderin mittelbar beteiligt sein und beauftrage diese, die Kommanditbeteiligung gemäß<br />

Treuhandvertrag im eigenen Namen, jedoch treuhänderisch für meine Rechnung zu halten und zu verwalten.<br />

Beteiligung als Direktkommanditist:<br />

Ich möchte unmittelbar als Kommanditist beteiligt sein und in das Handelsregister eingetragen werden. Ich beauftrage<br />

die Treuhänderin, unverzüglich nach Übernahme der Beteiligung sowie Handelsregistereintragung des<br />

anteilig auf mich entfallenden Haft-Kommanditkapitals im Wege der Sonderrechtsnachfolge auf meine Kosten<br />

einen Kommanditanteil an der Beteiligungsgesellschaft in Höhe meines Beteiligungsbetrages (Haft-Kommanditkapital<br />

und Pflicht-Kommanditkapital) auf mich zu übertragen und für mich zu verwalten. Ich verpflichte mich,<br />

auf eigene Kosten eine notariell beglaubigte, unwiderrufliche Handelsregistervollmacht zu erteilen.<br />

Den Beteiligungsbetrag werde ich unverzüglich nach Annahme der Beitrittserklärung und Aufforderung<br />

durch die Treuhänderin auf das nachstehende Einzahlungskonto überweisen:<br />

Empfänger: DONNER & REUSCHEL TREUHAND - Gesellschaft mbH & Co. KG<br />

Bank: DONNER & REUSCHEL Aktiengesellschaft, Hamburg<br />

BLZ: 200 303 00<br />

Kontonummer: 409265001<br />

Verwendungszweck: [Name des Investors] wg. W. Bockstiegel <strong>GmbH</strong> & Co. Reederei KG MS „<strong>BBC</strong> <strong>MICHIGAN</strong>”<br />

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86<br />

D: Anlagen<br />

BEITRITTSERKLÄRUNG<br />

W. Bockstiegel <strong>GmbH</strong> & Co. Reederei KG MS „<strong>BBC</strong> <strong>MICHIGAN</strong>”<br />

Ich willige ein, dass meine Vertragsdaten in gemeinsamen Datensammlungen geführt und ggf. an den für mich zuständigen<br />

Berater zur Speicherung weitergegeben werden, soweit dies der ordnungsgemäßen Durchführung meiner Vertragsangelegenheiten<br />

dient. Jederzeit widerrufbar, bin ich damit einverstanden, dass meine personenbezogenen Daten<br />

im Rahmen der regelmäßigen Kundenbetreuung gemäß § 3 des Bundesdatenschutzgesetzes verarbeitet werden.<br />

Ort, Datum<br />

Diese Beitrittserklärung ist ebenso wie die übrigen Beitrittsunterlagen (Widerrufsbelehrung, Bestätigung des Prospekterhaltes,<br />

ggf. Handelsregistervollmacht) zu senden an:<br />

DONNER & REUSCHEL TREUHAND - Gesellschaft mbH & Co. KG, Ballindamm 27, 20095 Hamburg<br />

Telefon (040) 30 217-5454, Telefax (040) 30 217-5424, E-Mail: info@donner-treuhand.de<br />

Bestätigung des Prospekterhaltes<br />

Ich bestätige, dass ich den Emissionsprospekt der W. Bockstiegel <strong>GmbH</strong> & Co. Reederei KG MS „<strong>BBC</strong> <strong>MICHIGAN</strong>” mit<br />

den dort abgedruckten Risikohinweisen einschließlich des dort abgedruckten Gesellschaftsvertrages, Treuhand- und<br />

Verwaltungsvertrages und Mittelverwendungskontrollvertrages erhalten habe. Ich hatte ausreichend Zeit vor Unterzeichnung<br />

meiner Beitrittserklärung diese Unterlagen und Informationen voll umfänglich zur Kenntnis zu nehmen.<br />

Mir ist bekannt, dass Vermittler, Anlageberater oder Dritte nicht befugt sind, Auskünfte zu erteilen oder Zusicherungen<br />

zu machen, die von den Angaben im Emissionsprospekt abweichen oder darüber hinausgehen. Eine Kopie der<br />

Beitrittserklärung und der nachfolgenden Widerrufsbelehrung habe ich erhalten.<br />

Ort, Datum<br />

Widerrufsrecht<br />

Sie können Ihre Beitrittserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax,<br />

E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Vertragsschluss oder<br />

bevor Ihnen auch eine Vertragsurkunde, Ihr schriftlicher Antrag oder eine Abschrift der Vertragsurkunde oder des<br />

Antrags zur Verfügung gestellt worden ist und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel<br />

246 § 2 in Verbindung mit § 1 Abs. 1 und 2 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung<br />

des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an die Treuhänderin:<br />

DONNER & REUSCHEL TREUHAND - Gesellschaft mbH & Co. KG, Ballindamm 27, 20095 Hamburg<br />

Telefon (040) 30 217-5454, Telefax (040) 30 217-5424, E-Mail: info@donner-treuhand.de<br />

Widerrufsfolgen<br />

Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene<br />

Nutzungen (z.B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht<br />

oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Dies kann<br />

dazu führen, dass Sie die vertraglichen Zahlungsverpflichtungen für den Zeitraum bis zum Widerruf gleichwohl erfüllen<br />

müssen. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die<br />

Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung, für uns mit deren Empfang.<br />

Besondere Hinweise<br />

Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf Ihren ausdrücklichen Wunsch vollständig<br />

erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben.<br />

Finanzierte Geschäfte<br />

Haben Sie diesen Vertrag durch ein Darlehen finanziert und widerrufen Sie den finanzierten Vertrag, sind Sie auch an den<br />

Darlehensvertrag nicht mehr gebunden, wenn beide Verträge eine wirtschaftliche Einheit bilden. Dies ist insbesondere<br />

anzunehmen, wenn wir gleichzeitig Ihr Darlehensgeber sind oder wenn sich Ihr Darlehensgeber im Hinblick auf die Finanzierung<br />

unserer Mitwirkung bedient. Wenn uns das Darlehen bei Wirksamwerden des Widerrufs oder der Rückgabe bereits<br />

zugeflossen ist, tritt Ihr Darlehensgeber im Verhältnis zu Ihnen hinsichtlich der Rechtsfolgen des Widerrufs oder der Rückgabe<br />

in unsere Rechte und Pflichten aus dem finanzierten Vertrag ein. Letzteres gilt nicht, wenn der vorliegende Vertrag<br />

den Erwerb von Finanzinstrumenten (z.B. von Wertpapieren, Devisen oder Derivaten) zum Gegenstand hat. Wollen Sie<br />

eine vertragliche Bindung so weitgehend wie möglich vermeiden, widerrufen Sie beide Vertragserklärungen gesondert.<br />

Ende der Widerrufsbelehrung<br />

Ort, Datum<br />

Unterschrift des Investors<br />

X<br />

Unterschrift des Investors<br />

X<br />

Unterschrift des Investors<br />

X


BEITRITTSERKLÄRUNG<br />

W. Bockstiegel <strong>GmbH</strong> & Co. Reederei KG MS „<strong>BBC</strong> <strong>MICHIGAN</strong>”<br />

Identitätsprüfung gemäß Geldwäschegesetz (GwG)<br />

Vom Investor auszufüllen:<br />

Ich handele für eigene Rechnung.*<br />

Ich handele für Rechnung des nachstehend wirtschaftlich Berechtigten:<br />

Name des wirtschaftlich Berechtigten<br />

Meldeadresse des wirtschaftlich Berechtigten<br />

* Bei juristischen Personen sind ein aktueller Handelsregisterauszug und, sofern mindestens ein Gesellschafter mit 25% und mehr<br />

beteiligt ist, auch ein aktueller Handelsregisterauszug sowie eine aktuelle Gesellschafterliste beizufügen.<br />

Vom Identifizierenden auszufüllen:<br />

Ich bestätige, dass der Investor für die Identifizierung anwesend war, und dass ich die Angaben des Investors anhand<br />

des Originals eines gültigen Personalausweises/Reisepasses (Unzutreffendes bitte streichen) überprüft habe.<br />

Eine Kopie des Ausweises (Vorder- und Rückseite) ist beigefügt:<br />

Personalausweis/Reisepass Nr.<br />

gültig bis ausstellende Behörde<br />

Ist der Investor eine juristische Person, sind zusätzlich folgende Angaben zu machen:<br />

Firma, Bezeichnung Rechtsform<br />

Handelsregisternummer Registergericht<br />

Straße, Hausnummer des Sitzes PLZ, Ort des Sitzes<br />

Ich habe die Identifizierung durchgeführt in meiner Eigenschaft als:<br />

Kreditinstitut/Finanzdienstleistungsinstitut i. S. v. § 1 Abs. 1/ Abs. 1a KWG, jeweils mit Erlaubnis nach § 32 KWG<br />

Versicherungsvermittler (§ 34d GewO) und unterliege selbst den Pflichten des Geldwäschegesetzes<br />

Vermittler nach § 34c GewO<br />

Wirtschaftsprüfer, vereidigter Buchprüfer, Steuerberater, Steuerbevollmächtigter oder Notar<br />

Ort, Datum<br />

Der vorstehende Auftrag wird angenommen:<br />

Hamburg, den<br />

Name des Identifizierenden<br />

in Druckbuchstaben oder Firmenstempel<br />

DONNER & REUSCHEL TREUHAND - Gesellschaft mbH & Co. KG<br />

Der vorstehende Auftrag kann nur angenommen werden, wenn die Bestätigung des Prospekterhaltes unterschrieben<br />

ist, die Legitimation vollständig erfolgt ist sowie eine Ausweiskopie des Investors (Vorder- und Rückseite) vorliegt.<br />

87


88<br />

Ich, der/die Unterzeichner/-in<br />

D: Anlagen<br />

REGISTERVOLLMACHT<br />

Name geb. am<br />

Anschrift<br />

bin der Kommanditgesellschaft in Firma<br />

W. Bockstiegel <strong>GmbH</strong> & Co. Reederei KG MS „<strong>BBC</strong> <strong>MICHIGAN</strong>”<br />

eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Aurich unter HRA 200530<br />

als Kommanditist/-in mit einer Einlage i. H. v.<br />

EUR<br />

beigetreten.<br />

Ich erteile hiermit unter Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB der Komplementärin der oben genannten<br />

Gesellschaft<br />

VOLLMACHT<br />

Betrag in Worten<br />

1. meinen Betritt zu vorgenannter Gesellschaft mit einer Haftsumme i. H. v. 20% der vorstehend bezeichneten<br />

Kommanditeinlage zur Eintragung in das Handelsregister anzumelden,<br />

2. für mich alle gesetzlich vorgesehenen Anmeldungen zum Handelsregister hinsichtlich dieser Kommanditgesellschaft<br />

vorzunehmen,<br />

3. die Erhöhungen und Herabsetzungen der jeweiligen Einlage oder der Haftsumme sowie der Einlage oder Haftsumme<br />

der anderen Gesellschafter zum Handelsregister anzumelden.<br />

Die Komplementärin ist berechtigt, Untervollmacht zu erteilen.<br />

(EUR )<br />

Diese Vollmacht erlischt nicht durch meinen Tod und ist für die Dauer meiner Zugehörigkeit zu der Gesellschaft unwiderruflich.<br />

Ort, Datum<br />

Unterschrift des Kommanditisten/der Kommanditistin<br />

(mit notarieller Beglaubigung)


IMPRESSIONEN<br />

EINES ERFOLgREICHEN SCHIFFSTyPS<br />

89


90<br />

D: Anlagen<br />

IMPRESSIONEN<br />

EINES ERFOLgREICHEN SCHIFFSTyPS


MeerwerT <strong>GmbH</strong><br />

Steckelhörn 11<br />

20457 Hamburg<br />

Telefon 040-840509930<br />

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www.meerwert.de<br />

Foto: Alec Sansen; Schwesterschiff<br />

<strong>MFG</strong> <strong>GmbH</strong><br />

Vilbeler Landstraße 255<br />

60388 Frankfurt am Main<br />

Telefon 06109-3757-101<br />

info@mfg-gmbh.de<br />

www.mfg-gmbh.de<br />

Sozietät<br />

von Fachberatern<br />

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