Offener Brief: Aufforderung, die EU-Kosmetikrichtlinie zu ändern
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Die Folge: Zum Teil heftige Allergien gegen para-Phenylendiamin, <strong>die</strong> ein Leben lang andauern<br />
können. In Deutschland wurden <strong>zu</strong>sätzlich in Asia-Shops mit para-Phenylendiamin versetzte „Henna“-<br />
Produkte entdeckt. Nicht Henna, sondern para-Phenylendiamin entfaltet hier durch <strong>die</strong> Selbstreaktion<br />
eine „erbgutverändernde Wirkung und ist stark sensibilisierend“, wie das deutsche Bundesinstitut für<br />
Risikoforschung (BfR) erst kürzlich mitteilte. 5 Es entstehe „eine erhebliche Gesundheitsgefährdung<br />
und ein ernstes Risiko“.<br />
Wie verschiedene internationale Stu<strong>die</strong>n über Phenylendiamin belegen 6 :<br />
- Sehr giftig für Wasserorganismen<br />
- Kann in Gewässern längerfristig schädigende Wirkung haben<br />
- Heftige Wärmeentwicklung mit Oxidationsmitteln<br />
- Gefahr für Mensch und Umwelt. Giftig beim Einatmen, Verschlucken und berühren mit der Haut.<br />
Sensibilisierung durch Hautkontakt möglich.<br />
Das Fazit ist klar: Phenylendiamin, „Tätowierungen“ mit <strong>die</strong>sem Stoff und andere chemische<br />
Substanzen sind das Problem. Phenylendiamin ist <strong>zu</strong> verbieten, anstatt Henna <strong>zu</strong> diffamieren.<br />
Naturstoffe wie Henna, Indigo oder Kamille als Färbemittel halten <strong>die</strong> Menschen gesund,<br />
insbesondere <strong>die</strong> Angestellten im Friseurgewerbe. Herkömmliche chemische Farben wirken<br />
gesundheitsschädlich, wie zahllose FriseurInnen <strong>zu</strong> berichten wissen.<br />
Ich fordere Sie als Verantwortliche auf, endlich im Sinne der Volksgesundheit <strong>zu</strong> agieren und <strong>die</strong>se<br />
Kennzeichnungsregelung so rasch wie möglich <strong>zu</strong> überarbeiten.<br />
Mein Vorschlag: eine korrekte Kennzeichnung, bis Phenylendiamin verboten wird:<br />
„Haarfärbemittel können schwere allergische Reaktionen hervorrufen.<br />
Bitte folgende Hinweise lesen und beachten:<br />
Dieses Produkt ist nicht für Personen unter 16 Jahren bestimmt.<br />
Temporäre Tätowierungen mit Paraphenyldiamin (PPD), <strong>die</strong> fälschlicherweise mit ‚schwarzem Henna‘*<br />
beworben werden, können das Allergierisiko erhöhen.<br />
Färben Sie Ihr Haar nicht,<br />
— wenn Sie einen Ausschlag im Gesicht haben oder wenn Ihre Kopfhaut empfindlich, gereizt oder verletzt ist;<br />
— wenn Sie schon einmal nach dem Färben Ihrer Haare eine Reaktion festgestellt haben;<br />
— wenn eine temporäre Tätowierung mit Paraphenyldiamin (PPD), <strong>die</strong> fälschlicherweise mit ‚schwarzem<br />
Henna‘* beworben wird, bei Ihnen schon einmal eine Reaktion verursacht hat.“<br />
*Henna ist ein Naturprodukt, ruft keine allergischen Reaktionen hervor und ist auch für Personen unter 16<br />
Jahren und Schwangere geeignet.<br />
Mit der Bitte um eine Stellungnahme bis <strong>zu</strong>m 31. Jänner 2012 verbleibe ich mit freundlichen Grüßen<br />
Willi Luger<br />
Geschäftsführer<br />
5 Stellungnahme des Bundesinstitutes für Risikobewertung vom 19. Januar 2011:<br />
http://www.bfr.bund.de/cm/343/henna_haarfaerbemittel_mit_p_phenylendiamin_ppd_stellen_ein_gesundheitsrisiko_dar.pdf<br />
6 http://www.enius.de/schadstoffe/p-phenylendiamin.html