Offener Brief: Aufforderung, die EU-Kosmetikrichtlinie zu ändern
Offener Brief: Aufforderung, die EU-Kosmetikrichtlinie zu ändern
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gesundheitlich riskanten chemischen Haarfärbemitteln gewarnt <strong>zu</strong> werden – wenn sie schon nicht<br />
verboten sind. Auch ist es gut, deren Anwendung bei Kindern und Jugendlichen unter 16 und bei<br />
schwangeren und stillenden Müttern <strong>zu</strong> untersagen.<br />
Welche Haarfärbemittel können ohne Bedenken noch verwendet werden Die Antwort ist meiner<br />
Meinung nach klar: Pflanzenfarben, wie z.B. Henna. Das Haarfärbemittel, das aus den getrockneten<br />
und zermahlenen Blättern des Hennastrauches gewonnen wird, wird seit Jahrtausenden angewandt<br />
und hat sich dementsprechend bewährt. Auch alle Angriffe der Chemielobby bezüglich <strong>die</strong>ser<br />
Naturprodukte haben sich als substanzlos erwiesen: Selbstverständlich ist Henna nicht<br />
krebserregend 2 und nicht allergen 3 , sondern pflegt das Haar und verleiht ihm Glanz. Im soeben<br />
erschienenen „Jahrbuch 2012“ des Ökotest-Magazins wurden beispielsweise alle 18 Naturpflanzen-<br />
Haarfärbemittel mit „Sehr gut“ bewertet. 4 Die anderen getesteten Marken hingegen, <strong>die</strong><br />
problematische Färbechemikalien verwendeten und ihr Produkt dennoch mit den Bezeichnungen<br />
„Henna“, „Bio“ oder „Natur“ bewarben, erzielten belastende Testergebnisse.<br />
Ich fordere als Konsequenz: Para-Phenyldiamin verbieten!<br />
Illegales Chemieprodukt wird <strong>zu</strong> Unrecht „schwarzes Henna“ genannt!<br />
Wie reagieren <strong>die</strong> <strong>EU</strong>-Kommission und <strong>die</strong> <strong>zu</strong>ständigen Politiker in den <strong>EU</strong>-Mitgliedsstaaten wie<br />
Österreich und Deutschland Sie sorgen dafür, dass auf allen konventionellen, potenziell<br />
krankmachenden chemischen Haarfärbemitteln vor „schwarzem Henna“ gewarnt wird – auf Millionen<br />
und Abermillionen Packungen, Tuben oder Etiketten.<br />
Unter dem Motto: Findest Du keine Argumente gegen Naturfarben, so schädige deren Image. Die<br />
gesamte Warnung auf so gut wie allen nicht-natürlichen Haarfärbemitteln liest sich folgendermaßen:<br />
„Haarfärbemittel können schwere allergische Reaktionen hervorrufen.<br />
Bitte folgende Hinweise lesen und beachten:<br />
Dieses Produkt ist nicht für Personen unter 16 Jahren bestimmt.<br />
Temporäre Tätowierungen mit ‚schwarzem Henna‘ können das Allergierisiko erhöhen.<br />
Färben Sie Ihr Haar nicht,<br />
— wenn Sie einen Ausschlag im Gesicht haben oder wenn Ihre Kopfhaut empfindlich, gereizt oder verletzt ist;<br />
— wenn Sie schon einmal nach dem Färben Ihrer Haare eine Reaktion festgestellt haben;<br />
— wenn eine temporäre Tätowierung mit ‚schwarzem Henna‘ bei Ihnen schon einmal eine Reaktion verursacht<br />
hat.“<br />
Das in der Warnung beschriebene „schwarze Henna“ ist ein illegales Produkt, welchem <strong>die</strong><br />
Chemikalie para-Phenylendiamin (PPD) beigemischt ist und das bei uns nicht verkauft werden darf.<br />
Der Konsument wird jedoch durch <strong>die</strong>se Bezeichnung „schwarzes Henna“ in <strong>die</strong> Irre geführt, denn<br />
<strong>die</strong>ses hat nichts mit dem Naturprodukt „Henna schwarz“ <strong>zu</strong> tun.<br />
Das Naturprodukt „Henna schwarz“ ist eine Mischung aus Henna und Indigo und für Haut und Haar<br />
bestens verträglich. Allerdings färbt es nicht schwarz, sondern maximal dunkelbraun. Das illegale,<br />
gefährliche und fälschlicherweise als „schwarzes Henna“ bezeichnete Chemie-Produkt jedoch,<br />
bezieht sich auf vorübergehende Tätowierungen, <strong>die</strong> vor allem in Südeuropa, Asien und Afrika<br />
angeboten werden. Para-Phenylendiamin (PPD) <strong>die</strong>nt hier da<strong>zu</strong> eine schwarze Tätowierung mit<br />
kurzer Trocknungsdauer <strong>zu</strong> ermöglichen. Dies ist mit reinen Naturfarben nicht möglich.<br />
2 Stellungnahme des deutschen Bundesinstitutes für Risikobewertung (BfR) vom 10. Januar 2003: „Gesundheitliche Bewertung<br />
der in Henna enthaltenen Substanz „Lawson““:<br />
http://www.bfr.bund.de/cm/343/gesundheitliche_bewertung_der_substanz_lawson.pdf<br />
3 Stellungnahme des BfR vom 18. Juli 2007 <strong>zu</strong> Henna-Tatoos: „Für Henna selbst ist keine sensibilisierende Wirkung<br />
nachgewiesen.“ http://www.bfr.bund.de/de/presseinformation/2007/14/bfr_warnt_erneut_vor_henna_tattoos-9703.html<br />
4 Ökotest-Jahrbuch für 2012: http://www.oekotest.de/cgi/index.cgiartnr=98749;bernr=10;co=