Offener Brief: Aufforderung, die EU-Kosmetikrichtlinie zu ändern
Offener Brief: Aufforderung, die EU-Kosmetikrichtlinie zu ändern
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Frau<br />
Ilse Aigner<br />
Bundesministerin für Ernährung,<br />
Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV)<br />
Wilhelmstraße 54<br />
11055 Berlin<br />
Deutschland<br />
Ernstbrunn, 04. Januar 2012<br />
<strong>Offener</strong> <strong>Brief</strong>: <strong>Aufforderung</strong>, <strong>die</strong> <strong>EU</strong>-<strong>Kosmetikrichtlinie</strong> <strong>zu</strong> ändern, welche Henna diffamiert<br />
Zusammenfassung: Auf Grund der <strong>EU</strong>-<strong>Kosmetikrichtlinie</strong> wird „schwarzes Henna“ diffamiert. Dies ist<br />
jedoch eine grobe Irreführung der Konsumenten. Für Probleme sorgen nicht Henna-Naturprodukte,<br />
sondern bedenkliche Chemikalien wie para-Phenylendiamin, <strong>die</strong> <strong>die</strong>sen z.T. illegal beigemischt<br />
werden. Wir fordern <strong>die</strong> Politik auf, <strong>die</strong>se allergenen, giftigen Stoffe <strong>zu</strong> verbieten, und <strong>die</strong> Verwendung<br />
von reinen, natürlichen und gesundheitsfördernden <strong>zu</strong> forcieren.<br />
Sehr geehrte Frau Bundesministerin Aigner,<br />
ich bin als Friseurmeister seit mehr als 35 Jahren tätig. Als Verantwortlicher eines kleinen<br />
Unternehmens in Niederösterreich, habe ich mich der konsequent ehrlichen Naturkosmetik und damit<br />
auch natürlichen Haarfärbemitteln verschrieben. Aus Verantwortung für Mensch und Natur biete ich<br />
CulumNATURA ® Bio-zertifizierte Produkte, natürlich ohne synthetische Duft- und Farbstoffe,<br />
chemische Emulgatoren, Paraffin oder deren Derivate im gesamten deutschsprachigen Raum an.<br />
Seit der Firmengründung 1996 bin ich auf der einen Seite konfrontiert mit einer wachsenden Zahl an<br />
<strong>zu</strong>friedenen Kunden und auf der anderen Seite mit einer beständigen, ungerechtfertigten<br />
Einschränkung von Naturstoffen, z.B. bei ätherischen Ölen. Dies hat, meiner Meinung nach, einen<br />
einfachen Grund: Je mehr Menschen der Natur vertrauen, desto größer werden <strong>die</strong> Verluste der<br />
Großkonzerne.<br />
Mein langfristiger Eindruck: Chemie fördern und Naturprodukte diffamieren<br />
Dieser Eindruck lässt sich am Beispiel des hoch problematischen para-Phenylendiamin belegen:<br />
Diese Substanz war bereits längst verboten, bevor es meines Wissens 1985 scheinbar auf Druck der<br />
Industrie wieder <strong>zu</strong>gelassen wurde – das Werk von Lobbyisten Bis heute ist para-Phenylendiamin in<br />
fast allen nicht - natürlichen Haarfärbemitteln enthalten. Doch statt <strong>die</strong>sen hautunverträglichen und in<br />
Tierversuchen krebserregenden Stoff <strong>zu</strong> verbieten, steht das natürliche, gut verträgliche<br />
Haarfärbemittel Henna unter Beschuss. Und zwar auf eine ganz perfide Weise, wie ich untenstehend<br />
genauer darstellen werde: Konkret geht es um <strong>die</strong> neue Kennzeichnungsregel der <strong>EU</strong>-<br />
<strong>Kosmetikrichtlinie</strong>, <strong>die</strong> seit 1. November 2011 für potenziell allergisierende Haarfärbemittel gilt. 1 Das<br />
wäre prinzipiell <strong>zu</strong> begrüßen, da der Konsument und der Friseur das Recht haben, eindringlich vor<br />
1 <strong>EU</strong>-Richtlinie 2010/4/<strong>EU</strong> vom 8. Februar 2010 (= Novelle der „<strong>EU</strong>-<strong>Kosmetikrichtlinie</strong>“ 76/768/EWG):<br />
http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.douri=OJ:L:2010:036:0021:01:DE:HTML (<strong>die</strong> Übergangsregel für den<br />
Verkauf gilt bis 1. November 2012).<br />
Konsoli<strong>die</strong>rte Fassung: http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.douri=CONSLEG:1976L0768:20100301:de:PDF<br />
Umset<strong>zu</strong>ng in Österreich: http://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/BgblAuth/BGBLA_2010_II_291/BGBLA_2010_II_291.html<br />
Umset<strong>zu</strong>ng in Deutschland: http://www.buzer.de/gesetz/9333/index.htm
gesundheitlich riskanten chemischen Haarfärbemitteln gewarnt <strong>zu</strong> werden – wenn sie schon nicht<br />
verboten sind. Auch ist es gut, deren Anwendung bei Kindern und Jugendlichen unter 16 und bei<br />
schwangeren und stillenden Müttern <strong>zu</strong> untersagen.<br />
Welche Haarfärbemittel können ohne Bedenken noch verwendet werden Die Antwort ist meiner<br />
Meinung nach klar: Pflanzenfarben, wie z.B. Henna. Das Haarfärbemittel, das aus den getrockneten<br />
und zermahlenen Blättern des Hennastrauches gewonnen wird, wird seit Jahrtausenden angewandt<br />
und hat sich dementsprechend bewährt. Auch alle Angriffe der Chemielobby bezüglich <strong>die</strong>ser<br />
Naturprodukte haben sich als substanzlos erwiesen: Selbstverständlich ist Henna nicht<br />
krebserregend 2 und nicht allergen 3 , sondern pflegt das Haar und verleiht ihm Glanz. Im soeben<br />
erschienenen „Jahrbuch 2012“ des Ökotest-Magazins wurden beispielsweise alle 18 Naturpflanzen-<br />
Haarfärbemittel mit „Sehr gut“ bewertet. 4 Die anderen getesteten Marken hingegen, <strong>die</strong><br />
problematische Färbechemikalien verwendeten und ihr Produkt dennoch mit den Bezeichnungen<br />
„Henna“, „Bio“ oder „Natur“ bewarben, erzielten belastende Testergebnisse.<br />
Ich fordere als Konsequenz: Para-Phenyldiamin verbieten!<br />
Illegales Chemieprodukt wird <strong>zu</strong> Unrecht „schwarzes Henna“ genannt!<br />
Wie reagieren <strong>die</strong> <strong>EU</strong>-Kommission und <strong>die</strong> <strong>zu</strong>ständigen Politiker in den <strong>EU</strong>-Mitgliedsstaaten wie<br />
Österreich und Deutschland Sie sorgen dafür, dass auf allen konventionellen, potenziell<br />
krankmachenden chemischen Haarfärbemitteln vor „schwarzem Henna“ gewarnt wird – auf Millionen<br />
und Abermillionen Packungen, Tuben oder Etiketten.<br />
Unter dem Motto: Findest Du keine Argumente gegen Naturfarben, so schädige deren Image. Die<br />
gesamte Warnung auf so gut wie allen nicht-natürlichen Haarfärbemitteln liest sich folgendermaßen:<br />
„Haarfärbemittel können schwere allergische Reaktionen hervorrufen.<br />
Bitte folgende Hinweise lesen und beachten:<br />
Dieses Produkt ist nicht für Personen unter 16 Jahren bestimmt.<br />
Temporäre Tätowierungen mit ‚schwarzem Henna‘ können das Allergierisiko erhöhen.<br />
Färben Sie Ihr Haar nicht,<br />
— wenn Sie einen Ausschlag im Gesicht haben oder wenn Ihre Kopfhaut empfindlich, gereizt oder verletzt ist;<br />
— wenn Sie schon einmal nach dem Färben Ihrer Haare eine Reaktion festgestellt haben;<br />
— wenn eine temporäre Tätowierung mit ‚schwarzem Henna‘ bei Ihnen schon einmal eine Reaktion verursacht<br />
hat.“<br />
Das in der Warnung beschriebene „schwarze Henna“ ist ein illegales Produkt, welchem <strong>die</strong><br />
Chemikalie para-Phenylendiamin (PPD) beigemischt ist und das bei uns nicht verkauft werden darf.<br />
Der Konsument wird jedoch durch <strong>die</strong>se Bezeichnung „schwarzes Henna“ in <strong>die</strong> Irre geführt, denn<br />
<strong>die</strong>ses hat nichts mit dem Naturprodukt „Henna schwarz“ <strong>zu</strong> tun.<br />
Das Naturprodukt „Henna schwarz“ ist eine Mischung aus Henna und Indigo und für Haut und Haar<br />
bestens verträglich. Allerdings färbt es nicht schwarz, sondern maximal dunkelbraun. Das illegale,<br />
gefährliche und fälschlicherweise als „schwarzes Henna“ bezeichnete Chemie-Produkt jedoch,<br />
bezieht sich auf vorübergehende Tätowierungen, <strong>die</strong> vor allem in Südeuropa, Asien und Afrika<br />
angeboten werden. Para-Phenylendiamin (PPD) <strong>die</strong>nt hier da<strong>zu</strong> eine schwarze Tätowierung mit<br />
kurzer Trocknungsdauer <strong>zu</strong> ermöglichen. Dies ist mit reinen Naturfarben nicht möglich.<br />
2 Stellungnahme des deutschen Bundesinstitutes für Risikobewertung (BfR) vom 10. Januar 2003: „Gesundheitliche Bewertung<br />
der in Henna enthaltenen Substanz „Lawson““:<br />
http://www.bfr.bund.de/cm/343/gesundheitliche_bewertung_der_substanz_lawson.pdf<br />
3 Stellungnahme des BfR vom 18. Juli 2007 <strong>zu</strong> Henna-Tatoos: „Für Henna selbst ist keine sensibilisierende Wirkung<br />
nachgewiesen.“ http://www.bfr.bund.de/de/presseinformation/2007/14/bfr_warnt_erneut_vor_henna_tattoos-9703.html<br />
4 Ökotest-Jahrbuch für 2012: http://www.oekotest.de/cgi/index.cgiartnr=98749;bernr=10;co=
Die Folge: Zum Teil heftige Allergien gegen para-Phenylendiamin, <strong>die</strong> ein Leben lang andauern<br />
können. In Deutschland wurden <strong>zu</strong>sätzlich in Asia-Shops mit para-Phenylendiamin versetzte „Henna“-<br />
Produkte entdeckt. Nicht Henna, sondern para-Phenylendiamin entfaltet hier durch <strong>die</strong> Selbstreaktion<br />
eine „erbgutverändernde Wirkung und ist stark sensibilisierend“, wie das deutsche Bundesinstitut für<br />
Risikoforschung (BfR) erst kürzlich mitteilte. 5 Es entstehe „eine erhebliche Gesundheitsgefährdung<br />
und ein ernstes Risiko“.<br />
Wie verschiedene internationale Stu<strong>die</strong>n über Phenylendiamin belegen 6 :<br />
- Sehr giftig für Wasserorganismen<br />
- Kann in Gewässern längerfristig schädigende Wirkung haben<br />
- Heftige Wärmeentwicklung mit Oxidationsmitteln<br />
- Gefahr für Mensch und Umwelt. Giftig beim Einatmen, Verschlucken und berühren mit der Haut.<br />
Sensibilisierung durch Hautkontakt möglich.<br />
Das Fazit ist klar: Phenylendiamin, „Tätowierungen“ mit <strong>die</strong>sem Stoff und andere chemische<br />
Substanzen sind das Problem. Phenylendiamin ist <strong>zu</strong> verbieten, anstatt Henna <strong>zu</strong> diffamieren.<br />
Naturstoffe wie Henna, Indigo oder Kamille als Färbemittel halten <strong>die</strong> Menschen gesund,<br />
insbesondere <strong>die</strong> Angestellten im Friseurgewerbe. Herkömmliche chemische Farben wirken<br />
gesundheitsschädlich, wie zahllose FriseurInnen <strong>zu</strong> berichten wissen.<br />
Ich fordere Sie als Verantwortliche auf, endlich im Sinne der Volksgesundheit <strong>zu</strong> agieren und <strong>die</strong>se<br />
Kennzeichnungsregelung so rasch wie möglich <strong>zu</strong> überarbeiten.<br />
Mein Vorschlag: eine korrekte Kennzeichnung, bis Phenylendiamin verboten wird:<br />
„Haarfärbemittel können schwere allergische Reaktionen hervorrufen.<br />
Bitte folgende Hinweise lesen und beachten:<br />
Dieses Produkt ist nicht für Personen unter 16 Jahren bestimmt.<br />
Temporäre Tätowierungen mit Paraphenyldiamin (PPD), <strong>die</strong> fälschlicherweise mit ‚schwarzem Henna‘*<br />
beworben werden, können das Allergierisiko erhöhen.<br />
Färben Sie Ihr Haar nicht,<br />
— wenn Sie einen Ausschlag im Gesicht haben oder wenn Ihre Kopfhaut empfindlich, gereizt oder verletzt ist;<br />
— wenn Sie schon einmal nach dem Färben Ihrer Haare eine Reaktion festgestellt haben;<br />
— wenn eine temporäre Tätowierung mit Paraphenyldiamin (PPD), <strong>die</strong> fälschlicherweise mit ‚schwarzem<br />
Henna‘* beworben wird, bei Ihnen schon einmal eine Reaktion verursacht hat.“<br />
*Henna ist ein Naturprodukt, ruft keine allergischen Reaktionen hervor und ist auch für Personen unter 16<br />
Jahren und Schwangere geeignet.<br />
Mit der Bitte um eine Stellungnahme bis <strong>zu</strong>m 31. Jänner 2012 verbleibe ich mit freundlichen Grüßen<br />
Willi Luger<br />
Geschäftsführer<br />
5 Stellungnahme des Bundesinstitutes für Risikobewertung vom 19. Januar 2011:<br />
http://www.bfr.bund.de/cm/343/henna_haarfaerbemittel_mit_p_phenylendiamin_ppd_stellen_ein_gesundheitsrisiko_dar.pdf<br />
6 http://www.enius.de/schadstoffe/p-phenylendiamin.html