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Buch jugendarbeit:freiwillig, engagiert, professionell

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Freiwilligentätigkeit in der Offenen Jugendarbeit<br />

tretung und Förderung der Interessen von Jugendlichen und klärt die<br />

Begriffe „Jugendliche“ (§ 2 (1) B-JVG) und „Jugendorganisationen“<br />

(§ 2 (2) B-JVG). Die finanzielle „Förderung außerschulischer Jugenderziehung<br />

und Jugendarbeit” ist im Bundes-Jugendförderungsgesetz<br />

(B-JFG, 2001) verankert. Aber es fehlt – wie die Sachverständigenkommission<br />

(2011, S.598) im Sechsten Jugendbericht feststellt<br />

– nach wie vor ein einheitlicher Modus bezüglich der Basis- und Projektförderung.<br />

Die Zuständigkeiten der OJA fallen in die Kompetenz der Länder.<br />

Die Finanzierung der OJA liegt bei den Bundesländern und den jeweiligen<br />

Standortgemeinden (vgl. Häfele, 2011, S.397). Seitens des<br />

Bundes werden für die Offene Jugendarbeit meist nur einmalige Zuschüsse<br />

zu punktuellen Maßnahmen geleistet (vgl. BMGFJ, 2007,<br />

S.28). Als gesetzliche Basis dienen die unterschiedlichen Vorgaben in<br />

den länderspezifischen Jugend(förderungs)gesetzen, wobei die OJA<br />

nicht immer explizit genannt ist. Aufgrund dieser Situation erscheint<br />

eine rechtliche Verankerung der OJA in den jeweiligen Landesgesetzen<br />

und auf Bundesebene wünschenswert und „wird in Zukunft<br />

für die österreichische Jugendarbeit insgesamt jedenfalls unerlässlich<br />

sein“ (Scheipl, 2011, S.5).<br />

53<br />

Arbeitsprinzipien<br />

In der praktischen Arbeit richtet sich die OJA nach den Arbeitsprinzipien<br />

der Offenheit, Partizipation, Freiwilligkeit, Niederschwelligkeit,<br />

Beziehungskontinuität und dem Parteilichen Mandat. Als<br />

weitere Handlungsprinzipien gelten eine akzeptierende Grundhaltung,<br />

– Bedürfnisorientierung, Diversität, Gender Mainstreaming,<br />

Inklusion, reflexive Wertorientierung, Ressourcenorientierung, Sozialraumorientierung,<br />

Subjektorientierung, Überparteilichkeit und<br />

Überkonfessionalität (vgl. BOJA, 2011, S.18-20). Dabei sieht sich<br />

die OJA mit einem doppelten Mandat konfrontiert. Einerseits hat sie

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