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Buch jugendarbeit:freiwillig, engagiert, professionell

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Ehrenamt im steuerlichen und rechtlichen Kontext<br />

Reise unter anderem mindestens 3 Stunden dauert und ebenso eine<br />

größere Wegstrecke zurückgelegt wird (25 km einfache Wegstrecke).<br />

Infolge der Weisungsungebundenheit wären hier die Funktionärinnen<br />

und Funktionäre als Selbständige anzusehen. Zu beachten<br />

ist, wenn man hier mit diesen Einkünften den Schwellenwert von<br />

4.515,12 EUR überschreitet, wird man GSVG-beitragspflichtig.<br />

Pauschale Aufwandsentschädigungen für Sportlerinnen und Sportler<br />

dürfen in der Höhe von 60 EUR pro Tag und 540 EUR pro<br />

Monat steuerfrei als auch sozialversicherungsfrei ausbezahlt werden.<br />

Allerdings wurde bei dieser Regelung auf sämtliche anderen Vereine<br />

vergessen, diese ist daher nur für Sportvereine anwendbar.<br />

Aufzupassen ist ebenfalls, dass der Umstand, dass Bezüge unter dem<br />

Titel „Aufwandsentschädigung“ bzw. „Spesenersatz“ empfangen<br />

werden, nicht automatisch dazu führt, dass derartige Bezüge grundsätzlich<br />

von einer Besteuerung ausgenommen sind. Hinsichtlich der<br />

Höhe der ausbezahlten Beträge sowie hinsichtlich Art und Inhalt<br />

der Gegenleistung sind die tatsächlichen Verhältnisse maßgeblich.<br />

Grundsätzlich können also ebenfalls Rechtsbeziehungen in Form eines<br />

Dienstvertrages oder eines Werkvertrages bestehen.<br />

Erbringen Vereinsmitglieder oder sonstige dem Verein nahe stehenden<br />

Personen sowie Künstler/-innen, Trainer/-innen und sonstige aktive<br />

Vereinsmitglieder Leistungen gegen ein unangemessen niedriges<br />

Entgelt, liegt kein Dienstverhältnis, sondern sonstige Einkünfte<br />

beim/bei der Empfänger/Empfängerin vor. Liegt kein unangemessen<br />

niedriges Entgelt vor, handelt es sich um nichtselbständige Einkünfte.<br />

Im Fall des Vorliegens eines Dienstverhältnisses sind für den/die<br />

Dienstnehmer/-in bei einer geringfügigen Beschäftigung (376,26<br />

EUR/Monat) eine Anmeldung zur Unfallversicherung bei der Gebietskrankenkasse<br />

in der Höhe von 1,4% durchzuführen sowie ein<br />

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