Stellungnahme der Landesrektorenkonferenz Nordrhein ... - LRK NRW
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<strong>Stellungnahme</strong> <strong>der</strong> <strong>Landesrektorenkonferenz</strong> <strong>Nordrhein</strong><br />
Westfalen zum Vergaberahmen <strong>der</strong> W-B~LANsetDT.ra'A-ttGfKI-----.<br />
Problembeschreibung<br />
Axel Freimuth<br />
12. August 2008<br />
NORDRHEIN-WESTFALEN<br />
14. WAHLPERIODE<br />
STELLUNGNAHME<br />
14/2 1 1 5<br />
~<br />
Die W-Besoldung geht <strong>der</strong>zeit in <strong>NRW</strong> von ca. 73.000 Euro als mittlerem Gehalt für<br />
einen W3-Professor aus. Das Grundgehalt für einen W3-Professor beträgt ca. 60.000<br />
Euro, für einen W2-Professor 50.000 Euro. Die Differenz zwischen Grundgehalt und<br />
Durchschnittsgehalt multipliziert mit <strong>der</strong> Zahl <strong>der</strong> Professuren definiert den sog . Vergaberahmen<br />
einer Hochschule, über den Leistungszulagen gewährt werden können.<br />
Der Ansatz von 73.000 Euro für das mittlere Gehalt ist im internationalen· Vergleich<br />
viel zu niedrig, etwa um 20 bis 30%. Die deutschen Universitäten sind daher hinsichtlich<br />
<strong>der</strong> Professorenbesoldung international nicht wettbewerbsfähig. 1 Aber auch innerhalb<br />
Deutschlands wird es für die Universitäten zunehmend schwerer die Abwan<strong>der</strong>ung<br />
guter Professoren an Industrie und Wirtschaft o<strong>der</strong> private Hochschulen zu<br />
verhin<strong>der</strong>n. Ein zusätzliches Problem entsteht dadurch, daß sich die Universitäten<br />
abhängig von ihrem Fächerspektrum, ihrer Internationalität, ihrer Reputation und ihrer<br />
Forschungs- und Lehrleistung in völlig unterschiedlichen Wettbewerbssituationen<br />
befinden, etwa was Rufe an ausländische Universitäten o<strong>der</strong> Angebote durch die<br />
Privatwirtschaft angeht. Dies wird jedoch in <strong>der</strong> Professorenbesoldung zur Zeit überhaupt<br />
nicht berücksichtigt: Alle Universitäten, gleichgültig ob eher regional o<strong>der</strong> international<br />
orientiert, agieren mit dem gleichen mittleren Gehalt. Obwohl die Universitäten<br />
durch die Reformen <strong>der</strong> letzten Jahre in vielen Bereichen wettbewerbsorientiert<br />
1<br />
Dies wird durch eine Studie des Hochschulverbandes best~tig t Danach beträgt die durchschnittliche<br />
Vergütung eines Professors an einer US-amerikanischen, öffentlichen Hochschule etwa 82.000 Euro<br />
und an privaten Hochschulen 106.000 Euro. ln <strong>der</strong> Schweiz liegt das Professorengehalt z.B. an <strong>der</strong><br />
Universität Zürich zwischen ca. 100.000 und 150.000 Euro; an <strong>der</strong> ETH Zürich zwischen 120.000 und<br />
160.000 Euro. Der direkte Vergleich ist allerdings nur bedingt aussagekr~ ftig , da in an<strong>der</strong>en L~n<strong>der</strong>n<br />
an<strong>der</strong>e Lebenshaltungskosten und Pensionsregelungen bestehen und an<strong>der</strong>e Steuersatze gelten.<br />
Nach Angaben des Statistischen Bundsamtes Deutschlands betragt die Kaufkraft eines Euro in den<br />
USA 1,14 Euro und in <strong>der</strong> Schweiz 0.88 Euro. Damit ergeben sich fOr alle oben genannten Beispiele<br />
aus den USA und <strong>der</strong> Schweiz Effektivgehalter oberhalb 90.000,- Euro.<br />
Soltal
aufgestellt sind, ist also ausgerechnet <strong>der</strong> Bereich <strong>der</strong> Professorenbesoldung vom<br />
Wettbewerb ausgenommen.<br />
Für die Universitäten in <strong>NRW</strong> wird diese Situation zunehmend problematisch. Als<br />
typische Beispiele sei die Situation an <strong>der</strong> RWTH Aachen und an <strong>der</strong> Universität zu<br />
Köln kurz skizziert, beides große, international orientierte und forschungsstarke Universitäten.<br />
Als Technische Hochschule steht die RWTH Aachen bei Gehaltsverhandlungen<br />
in beson<strong>der</strong>er Konkurrenz zur Industrie. Dort werden aufgrund <strong>der</strong> guten Konjunkturlage<br />
für Ingenieure zunehmend höhere Gehälter gezahlt. Dies hat natürlich<br />
auch Auswirkungen auf die Verhandlungsposition <strong>der</strong> zu Berufenden. So mußten im<br />
letzten Jahr signifikant höhere Gehälter verhandelt werden. Gleichzeitig wird von jüngeren<br />
Professorinnen und Professoren <strong>der</strong> RWTH vielfach verlangt, dass die RWTH<br />
auch beson<strong>der</strong>e Leistungsbezüge vergibt. Dafür besteht jedoch wegen <strong>der</strong> Beschränkungen<br />
des Vergaberahmens kein Spielraum mehr. Es ist nicht auszuschließen,<br />
dass ein Teil dieser Professoren deswegen auswärtige Rufe annehmen wird.<br />
Darüber hinaus strebt die RWTH die weite_re Internationalisierung ihres Lehrkörpers<br />
an. Es zeigt sich aber, dass dies wegen <strong>der</strong> Beschränkungen durch den Vergaberahmen<br />
schwierig ist. Die Universität zu Köln ist im Gegensatz zu Aachen eine klassische<br />
"Volluniversität" mit breitem Fächerspektrum. Allein in diesem Jahr fallen 10<br />
Berufungs- bzw. Rufabwehrverhandlungen an, bei denen Gehälter zum Teil signifikant<br />
oberhalb 100.000 Euro gefor<strong>der</strong>t werden, in 2 Fällen auch oberhalb <strong>der</strong> B10-<br />
Grenze. Die For<strong>der</strong>ungen sind dabei in jedem Fall durch Angebote <strong>der</strong> konkurrierenden<br />
Einrichtungen legitimiert. Bei den Rufabwehrverhandlungen geht es um äußerst<br />
wichtige Leistungsträger, etwa aus dem Bereich eines Exzellenzclusters <strong>der</strong> Deutschen<br />
Forschungsgemeinschaft sowie an<strong>der</strong>en Profilbereichen. ln einem Fall liegt<br />
ein Gehaltsangebot einer deutschen nicht-staatlichen Hochschule von knapp<br />
300.000 Euro Jahresgehalt vor. Gerade <strong>der</strong> Verlust solcher Leistungsträger ist für die<br />
Universität zu Köln beson<strong>der</strong>s schmerzlich, denn natürlich wurde über die letzten<br />
Jahre erheblich in Ausstattung und Infrastrukturen investiert um diese Spitzenwissenschaftler<br />
zu gewinnen und ihnen das entsprechende Umfeld für Spitzenleistungen<br />
zu gewährleisten.<br />
Der Vergaberahmen <strong>der</strong> Universitäten gibt es nur im Einzelfall her, konkurrenzfähige<br />
hohe Gehälter im oben genannten Umfang zu zahlen. Ein Rechenbeispiel: Zahlt man<br />
einem Leistungsträger ein Gehalt von 125.000 Euro, so liegt dies um ca. 50.000 Euro<br />
Solle2
über dem Mittelwert <strong>der</strong> W-Besoldung, und es müßten bei ca. 13.000 Euro Vergaberahmen<br />
pro Professur etwa 4 Professoren mit dem Grundgehalt bezahlt werden. Das<br />
funktioniert nicht: Für das Grundgehalt kann man Stellen überhaupt nicht dauerhaft<br />
besetzen - zumindest nicht mit guten Professoren! Gerade für die forschungsstarken<br />
Universitäten, <strong>der</strong>en Wissenschaftler von an<strong>der</strong>er Seite stark nachgefragt sind, stellt<br />
dies ein substantielles Problem dar.<br />
Lösung<br />
Die Lösung des Problems ist einfach und kostet das Land nichts. Folgende Maßnahmen<br />
müssen dazu ergriffen werden:<br />
1. Zunächst einmal bedarf es keiner Än<strong>der</strong>ung bei den Regelungen zum Ruhegehalt.<br />
Die bisherige Regelung, bei <strong>der</strong> (bis auf wenige Ausnahmen) 140% des<br />
Grundgehaltes ruhegehaltsfähig sind, reicht aus. Bei Gehältern über 100.000 Euro<br />
kann man erwarten, daß die Betroffenen private Vorsorge treffen. Und angesichts<br />
<strong>der</strong> völligen Überlastung <strong>der</strong> Universitäten mit Reformen, Verbesserung <strong>der</strong><br />
Studiensituation etc. besteht zur Zeit keinerlei Interesse zusätzliche Aufgaben im<br />
Zusammenhang mit Ruhegehältern zu übernehmen.<br />
2. Der Vergaberahmen muß abgeschafft werden - für die Besoldung <strong>der</strong> Professoren<br />
muß <strong>der</strong> Gesamtetat <strong>der</strong> jeweiligen Universität zur Verfügung stehen. So<br />
läßt sich eine Erhöhung <strong>der</strong> mittleren Vergütung <strong>der</strong> Professoren kostenneutral<br />
realisieren, und zwar ohne die Funktionsfähigkeit <strong>der</strong> Universitäten zu beeinträchtigen.<br />
Hierzu ein Rechenbeispiel: Der Finanzbedarf für international konkurrenzfähige<br />
Gehälter etwa für die Universität zu Köln kann wie folgt abgeschätzt werden:<br />
Die Universität hat ca. 250 W3-Professoren (wobei die Medizinische Fakultät<br />
nicht berücksichtigt ist). Hebt man die mittlere Besoldung von <strong>der</strong>zeit 73.000 Euro<br />
auf 90.000 Euro an, so ergibt sich ein zusätzlicher Finanzierungsbedarf von etwa<br />
4 Mio. Euro. Dies ist aus <strong>der</strong> Grundfinanzierung von etwa 200 Mio. Euro realisierbar,<br />
insbeson<strong>der</strong>e da durch die höheren Gehälter Einsparungen an an<strong>der</strong>er Stelle<br />
möglich werden. So wird sich zum Beispiel durch die Möglichkeit, konkurrenzfähige<br />
Gehälter zu zahlen, die Zahl von Wegberufungen verringern. Dadurch können<br />
Suite 3
teure Neuberufungen vermieden werden; insbeson<strong>der</strong>e in den experimentellen<br />
Naturwissenschaften sind diese Effizienzgewinne erheblich. 2 Effizienzgewinne<br />
entstehen auch dadurch, daß <strong>der</strong> bürokratische Aufwand, <strong>der</strong> durch die komplizierten<br />
Regelungen bzgl. des Vergaberahmens entsteht, wegfällt.<br />
An den <strong>NRW</strong>-Universitäten sind zur Zeit erst ca. 1/3 <strong>der</strong> Professoren in <strong>der</strong> W<br />
Besoldung. Die notwendigen Umschichtungen innerhalb <strong>der</strong> Universitätsetats fallen<br />
also nicht abrupt an, son<strong>der</strong>n können über die nächsten 5 bis 10 Jahre umgesetzt<br />
werden.<br />
Fazit<br />
ln den vergangen Jahren wurde eine Reihe von Reformen des Hochschulsystems<br />
durchgeführt, mit dem Ziel mehr Wettbewerb und damit eine höhere Leistungsfähigkeit<br />
des Hochschulsystems zu erzeugen. Durch die Einschränkungen, die aus dem<br />
Vergaberahmen <strong>der</strong> W-Besoldung entstehen, können die Hochschulen jedoch an<br />
entscheiden<strong>der</strong> Stelle, nämlich bei den Gehältern, nicht wettbewerbsgerecht agieren,<br />
und das nur aufgrund einer überflüssigen gesetzlichen Regelung. Die <strong>LRK</strong> befürwortet<br />
daher ohne Einschränkungen, den Vergaberahmen <strong>der</strong> W-Besoldung wie oben<br />
beschrieben abzuschaffen. Dies wird zu erheblichen Effizienzgewinnen beim Mitteleinsatz<br />
führen und die nationale und internationale Wettbewerbsfähigkeit <strong>der</strong><br />
<strong>NRW</strong>-Hochschulen entscheidend stärken. Die Abschaffung des Vergaberahmens<br />
wäre ein wichtiger Schritt auf dem Weg <strong>NRW</strong>s zum Innovationsland Nr. 1.<br />
2<br />
Hierzu ein Rechenbeispiel: Die Anhebung des Jahresgehaltes um 25.000,- Euro verursacht Ober<br />
einen Zeitraum von 20 Jahren Gesamtkosten von 500.000,- Euro. Eine Neuberufung in den experimentellen<br />
Naturwissenschaften liegt in <strong>der</strong> Regel zwischen 1 und 2 Mio. Euro bezüglich Erstausstattungsmitteln<br />
und Baumaßnahmen etwa bei Laboren.<br />
Soito 4