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Offshore-Windenergie – Ein Überblick über die ... - BMU - Bund.de

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KAPITEL 2 OFFSHORE-WINDPARKS IN DEUTSCHLAND<br />

Die Anlagen <strong>de</strong>r <strong>Offshore</strong>-Windparks alpha ventus, Baltic 1 und Bard <strong>Offshore</strong> 1 produzieren mittlerweile schon so viel<br />

Strom, dass rund 200.000 Haushalte komplett versorgt wer<strong>de</strong>n können. Das Fernziel lautet, bis 2030 <strong>über</strong> Wind-<br />

energieanlagen mit einer Leistung von insgesamt 25.000 Megawatt zu verfügen. <strong>Ein</strong> ambitioniertes und <strong>de</strong>nnoch mach-<br />

bares Vorhaben. Derzeit befin<strong>de</strong>t sich bereits eine Vielzahl weiterer Windparks in <strong>de</strong>r Bauphase, und ihre Zahl wächst.<br />

Das Genehmigungsverfahren<br />

Das Meer vor <strong>de</strong>r Küste teilt sich in <strong>die</strong> 12-Seemeilen-<br />

Zone, <strong>die</strong> an <strong>de</strong>r Küste beginnt, und <strong>die</strong> angrenzen-<br />

<strong>de</strong> Ausschließliche Wirtschaftszone (AWZ). Für <strong>die</strong><br />

12-Seemeilen-Zone erteilt das <strong>Bund</strong>esland, das an<br />

<strong>de</strong>r Küste liegt, <strong>die</strong> Genehmigung. Für <strong>die</strong> Aus-<br />

schließliche Wirtschaftszone ist <strong>de</strong>r <strong>Bund</strong> zustän-<br />

dig, <strong>de</strong>r durch das <strong>Bund</strong>esamt für Seeschifffahrt<br />

und Hydrographie (BSH) vertreten wird.<br />

Die meisten Projekte wer<strong>de</strong>n weit entfernt von<br />

<strong>de</strong>r Küste geplant, da <strong>die</strong> AWZ <strong>über</strong> schlichtweg<br />

mehr Raum verfügt. Durch <strong>die</strong> Verlagerung <strong>de</strong>r<br />

Projekte wer<strong>de</strong>n zu<strong>de</strong>m <strong>die</strong> sensiblen Küstenökosys-<br />

teme wirkungsvoll geschützt: Im Bereich <strong>de</strong>s unter<br />

Naturschutz stehen<strong>de</strong>n Wattenmeers dürfen keine<br />

<strong>Offshore</strong>-Windparks errichtet wer<strong>de</strong>n. Die rechtliche<br />

Grundlage für Genehmigungen in <strong>de</strong>r AWZ sind das<br />

Seerechts<strong>über</strong>einkommen <strong>de</strong>r Vereinten Nationen<br />

vom 10. Dezember 1982 und das <strong>de</strong>utsche Seeauf-<br />

gabengesetz. Auf <strong>die</strong>sen bei<strong>de</strong>n Vorschriften beruht<br />

<strong>die</strong> Seeanlagenverordnung, <strong>die</strong> das Genehmigungs-<br />

verfahren regelt.<br />

<strong>Ein</strong>e Genehmigung muss erteilt wer<strong>de</strong>n, wenn drei<br />

Kriterien erfüllt sind:<br />

1. Die Sicherheit und Leichtigkeit <strong>de</strong>s Seeverkehrs<br />

sind nicht beeinträchtigt. Es wird etwa geprüft,<br />

ob das Vorhaben im Bereich anerkannter o<strong>de</strong>r<br />

wichtiger Schifffahrtswege liegt.<br />

2. Die Meeresumwelt ist nicht gefähr<strong>de</strong>t. Das BSH<br />

untersucht, ob Schutzgüter <strong>–</strong> Vögel, Meeressäuger,<br />

Benthos, Bo<strong>de</strong>n und Wasser <strong>–</strong> beeinträchtigt o<strong>de</strong>r<br />

gefähr<strong>de</strong>t wer<strong>de</strong>n.<br />

3. Die Errichtung <strong>de</strong>s <strong>Offshore</strong>-Windparks steht <strong>de</strong>n<br />

Erfor<strong>de</strong>rnissen <strong>de</strong>r Raumordnung o<strong>de</strong>r sonstiger<br />

öffentlicher Belange nicht entgegen. Raumord-<br />

nungspläne für <strong>die</strong> Nordsee und Ostsee legen <strong>die</strong><br />

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