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Vereins-Statuten der HL7 –Benutzergruppe Schweiz 1. Name und ...

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<strong>Vereins</strong>-<strong>Statuten</strong> <strong>der</strong> <strong>HL7</strong> <strong>–Benutzergruppe</strong> <strong>Schweiz</strong><br />

<strong>1.</strong> <strong>Name</strong> <strong>und</strong> Sitz<br />

Unter dem <strong>Name</strong>n „<strong>HL7</strong>-Benutzergruppe <strong>Schweiz</strong>“ besteht ein Verein im Sinne <strong>der</strong> Art. 60 ff.<br />

ZGB mit Sitz am Arbeitsort des Präsidenten.<br />

2. Zweck<br />

Der Verein bezweckt die För<strong>der</strong>ung, Verbreitung <strong>und</strong> Weiterentwicklung des <strong>HL7</strong>-Standards im<br />

schweizerischen Ges<strong>und</strong>heitswesens. Der Verein wirbt für die Idee des <strong>HL7</strong>-Standards,<br />

organisiert Veranstaltungen <strong>und</strong> führt weitere ihm zur Erreichung des <strong>Vereins</strong>zweckes geeignet<br />

erscheinende Massnahmen durch.<br />

3. Mittel<br />

Zur Verfolgung des <strong>Vereins</strong>zweckes verfügt <strong>der</strong> Verein über die Beiträge <strong>der</strong> Mitglie<strong>der</strong>, <strong>der</strong>en<br />

Höhe, Fälligkeit <strong>und</strong> Zahlungsweise von <strong>der</strong> Mitglie<strong>der</strong>versammlung jährlich festgesetzt werden.<br />

Dazu wird eine Beitrags-/Gebührenordnung von <strong>der</strong> Mitglie<strong>der</strong>versammlung beschlossen, die<br />

nicht Bestandteil dieser <strong>Statuten</strong> ist.<br />

Der Verein kann überdies Zuwendungen aller Art entgegennehmen.<br />

4. Mitgliedschaft<br />

Jede natürliche <strong>und</strong> juristische Person kann Mitglied werden. Aufnahmegesuche sind schriftlich<br />

an den Präsidenten zu richten, über die Aufnahme entscheidet <strong>der</strong> Vorstand.<br />

5. För<strong>der</strong>er<br />

<strong>HL7</strong> För<strong>der</strong>er (Benefactors) unterstützen die Arbeit <strong>der</strong> <strong>HL7</strong> Benutzergruppe <strong>Schweiz</strong> in<br />

beson<strong>der</strong>er Weise. Der Vorstand entscheidet über die Vergabe des För<strong>der</strong>er Status, <strong>und</strong> führt<br />

darüber ein Protokoll.<br />

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6. Austritt <strong>und</strong> Ausschluss<br />

Ein <strong>Vereins</strong>austritt ist durch schriftliche Austrittserklärung gegenüber einem Vorstandsmitglied<br />

nur zum Schluss eines Geschäftsjahres unter Einhaltung einer Frist von drei Monaten möglich.<br />

Ein Mitglied kann je<strong>der</strong>zeit ohne Gr<strong>und</strong>angabe aus dem Verein ausgeschlossen werden. Der<br />

Vorstand fällt den Ausschlussentscheid. Die finanziellen Verpflichtungen eines<br />

ausgeschlossenen Mitglieds enden mit Ausnahme von Beitragsrückständen mit dem laufenden<br />

Geschäftsjahr.<br />

7. Organe des <strong>Vereins</strong><br />

Die Organe des <strong>Vereins</strong> sind:<br />

a) die Mitglie<strong>der</strong>versammlung<br />

b) <strong>der</strong> Vorstand<br />

c) die Technischen Komitees<br />

d) die Rechnungsrevisoren<br />

e) die Projektgruppen<br />

8. Geschäftsjahr<br />

Das Geschäftsjahr ist vom <strong>1.</strong>September bis 3<strong>1.</strong>August<br />

9. Mitglie<strong>der</strong>versammlung<br />

Das oberste Organ des <strong>Vereins</strong> ist die Mitglie<strong>der</strong>versammlung. Eine ordentliche<br />

Mitglie<strong>der</strong>versammlung findet jährlich im Oktober statt.<br />

Zur Mitglie<strong>der</strong>versammlung werden die Mitglie<strong>der</strong> spätestens vier Wochen zum voraus<br />

schriftlich eingeladen, unter Beilage <strong>der</strong> Traktandenliste. Die Mitglie<strong>der</strong>versammlung wählt den<br />

Vorstand sowie die Rechnungsrevisoren. An <strong>der</strong> Mitglie<strong>der</strong>versammlung besitzt jedes Mitglied<br />

eine Stimme. Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit <strong>der</strong> abgegebenen Stimmen gefasst,<br />

<strong>der</strong> Präsident hat den Stichentscheid. Bei Wahlen entscheidet im ersten Wahlgang das<br />

absolute, im zweiten Wahlgang das relative Mehr. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los.<br />

Die Mitglie<strong>der</strong>versammlung hat folgende Aufgaben:<br />

a) Bericht des Präsidenten;<br />

b) Abnahme <strong>der</strong> Jahresrechnung <strong>und</strong> des Revisorenberichtes;<br />

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c) Beschluss über das Jahresbudget für das folgende Geschäftsjahr;<br />

d) Wahl des Vorstands;<br />

e) Wahl von Rechnungsrevisoren;<br />

f) Beschlüsse über <strong>Statuten</strong>än<strong>der</strong>ungen <strong>und</strong> <strong>Vereins</strong>auflösung;<br />

Über die Beschlüsse <strong>der</strong> Mitglie<strong>der</strong>versammlung ist ein Protokoll aufzunehmen, das von dem<br />

Versammlungsleiter <strong>und</strong> dem Aktuar, im Falle seiner Verhin<strong>der</strong>ung durch einen von <strong>der</strong><br />

Versammlung berufenen Protokollanten zu unterzeichnen ist.<br />

Zusätzlich zur Mitglie<strong>der</strong>versammlung können Entscheidungen auch durch Abstimmung per E-<br />

Mail herbeigeführt werden. Zur Abstimmung stehende Fragen o<strong>der</strong> Wahlen müssen den<br />

Mitglie<strong>der</strong>n vier Wochen vor dem Datum, an dem die Antworten den Vorstand erreichen<br />

müssen, zugesandt werden.<br />

10. Vorstand<br />

Der Vorstand besteht aus dem Präsidenten, dem Vizepräsidenten, dem Aktuar, dem Leiter des<br />

Technischen Komitees sowie dem Kassier. Der Vorstand vertritt den Verein nach aussen <strong>und</strong><br />

führt die laufenden Geschäfte.<br />

Der Vorstand wird von <strong>der</strong> Mitglie<strong>der</strong>versammlung auf die Dauer von zwei Jahren gewählt.<br />

Vorstandsmitglie<strong>der</strong> bleiben darüber hinaus im Amt, bis eine ordnungsgemässe Wahl für ihr<br />

Vorstandsamt stattgef<strong>und</strong>en hat.<br />

Für Beschlüsse ist die Stimmbeteiligung <strong>der</strong> Mehrheit des Vorstandes erfor<strong>der</strong>lich. Beschlüsse<br />

werden mit dem einfachen Mehr <strong>der</strong> abgegebenen Stimmen gefasst. Der Präsident stimmt mit<br />

<strong>und</strong> gibt bei Stimmengleichheit den Stichentscheid. Der Vorstand kann Zirkularbeschlüsse<br />

fassen.<br />

1<strong>1.</strong> Technische Komitee<br />

Der Vorstand kann auf Antrag von mindestens fünf <strong>Vereins</strong>mitglie<strong>der</strong>n für bestimmte Aufgaben<br />

Technische Komitees bilden. Diese organisieren ihre Aktivitäten selbständig, soweit die<br />

<strong>Statuten</strong> nichts an<strong>der</strong>es bestimmen.<br />

Jedes <strong>HL7</strong>-Mitglied kann durch formlose Anmeldung beim Leiter des Technischen Komitees<br />

Mitglied werden.<br />

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Der Leiter <strong>und</strong> sein Stellvertreter werden auf einer Sitzung des Technischen Komitees für zwei<br />

Jahre gewählt. Der Leiter des Technischen Komitees ist Mitglied des Vorstandes.<br />

Der Leiter des Technischen Komitees berichtet mindestens zweimal jährlich dem Vorstand über<br />

die Arbeit des Technischen Komitees. Er berichtet ebenfalls auf <strong>der</strong> Mitglie<strong>der</strong>versammlung.<br />

12. Revisoren<br />

Die Mitglie<strong>der</strong>versammlung wählt jährlich zwei Rechnungsrevisoren, welche die Buchführung<br />

kontrollieren <strong>und</strong> mindestens einmal jährlich eine Stichkontrolle durchführen.<br />

13. Projektgruppen<br />

Der Vorstand kann die Einrichtung von Projektgruppen für zeitlich <strong>und</strong> inhaltlich begrenzte<br />

Aufgabenstellungen beschliessen.<br />

Jedes <strong>HL7</strong>-Mitglied kann durch formlose Anmeldung beim Leiter <strong>der</strong> Projektgruppe Mitglied<br />

werden.<br />

Die Projektgruppen berichten mindestens zweimal jährlich dem Vorstand über ihre Arbeit. Sie<br />

berichten ebenfalls auf <strong>der</strong> Mitglie<strong>der</strong>versammlung.<br />

14. Unterschrift<br />

Der Verein wird verpflichtet durch die Kollektivunterschrift des Präsidenten <strong>und</strong> einem Mitglied<br />

des Vorstandes.<br />

15. Haftung<br />

Für die Schulden des <strong>Vereins</strong> haftet nur das <strong>Vereins</strong>vermögen. Eine persönliche Haftung <strong>der</strong><br />

Mitglie<strong>der</strong> ist ausgeschlossen.<br />

16. <strong>Statuten</strong>än<strong>der</strong>ung<br />

Die vorliegenden <strong>Statuten</strong> können durch die Mitglie<strong>der</strong>versammlung abgeän<strong>der</strong>t werden, wenn<br />

drei Viertel <strong>der</strong> anwesenden Mitglie<strong>der</strong> dem Än<strong>der</strong>ungsvorschlag zustimmen.<br />

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17. Auflösung des <strong>Vereins</strong><br />

Die Auflösung des <strong>Vereins</strong> kann mit einfacher Mehrheit beschlossen werden, wenn drei Viertel<br />

<strong>der</strong> Mitglie<strong>der</strong> an <strong>der</strong> Mitglie<strong>der</strong>versammlung teilnehmen.<br />

Nehmen weniger als drei Viertel aller Mitglie<strong>der</strong> an <strong>der</strong> Mitglie<strong>der</strong>versammlung teil, ist innerhalb<br />

eines Monats eine zweite Versammlung abzuhalten. An dieser Versammlung kann <strong>der</strong><br />

Verein auch dann aufgelöst werden, wenn weniger als drei Viertel aller Mitglie<strong>der</strong> anwesend<br />

sind.<br />

Bei einer Auflösung des <strong>Vereins</strong> fällt das <strong>Vereins</strong>vermögen an die <strong>HL7</strong>-Benutzergruppe in<br />

Deutschland.<br />

18. Inkrafttreten<br />

Diese <strong>Statuten</strong> sind an <strong>der</strong> Gründungsversammlung vom 17. August 2000 angenommen<br />

worden; sie sind mit diesem Datum in Kraft getreten.<br />

Die <strong>Statuten</strong> wurden an <strong>der</strong> Mitglie<strong>der</strong> Jahresversammlung vom 3<strong>1.</strong> Oktober 2002 um den<br />

Punkt 5 „För<strong>der</strong>er“ ergänzt <strong>und</strong> einstimmig angenommen.<br />

Für die <strong>Statuten</strong> wurden an <strong>der</strong> Mitglie<strong>der</strong> Jahresversammlung vom 2<strong>1.</strong> Oktober 2010 folgende<br />

Än<strong>der</strong>ungen einstimmig angenommen:<br />

Begriff „Rechnungsführer“ wird ersetzt durch „Kassier“<br />

Begriff „Schriftführer“ wird ersetzt durch „Aktuar“<br />

Unter Punkt 9 wird ein Absatz angefügt, mit folgendem Text:<br />

„Zusätzlich zur Mitglie<strong>der</strong>versammlung können Entscheidungen auch durch Abstimmung<br />

per E-Mail herbeigeführt werden. Zur Abstimmung stehende Fragen o<strong>der</strong> Wahlen müssen<br />

den Mitglie<strong>der</strong>n vier Wochen vor dem Datum, an dem die Antworten den Vorstand erreichen<br />

müssen, zugesandt werden.“<br />

Für die <strong>HL7</strong> Benutzergruppe <strong>Schweiz</strong>:<br />

Der Präsident: Beat Heggli<br />

Die Aktuarin:<br />

Eva Wetter<br />

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