Vereins-Statuten der HL7 –Benutzergruppe Schweiz 1. Name und ...
Vereins-Statuten der HL7 –Benutzergruppe Schweiz 1. Name und ...
Vereins-Statuten der HL7 –Benutzergruppe Schweiz 1. Name und ...
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
<strong>Vereins</strong>-<strong>Statuten</strong> <strong>der</strong> <strong>HL7</strong> <strong>–Benutzergruppe</strong> <strong>Schweiz</strong><br />
<strong>1.</strong> <strong>Name</strong> <strong>und</strong> Sitz<br />
Unter dem <strong>Name</strong>n „<strong>HL7</strong>-Benutzergruppe <strong>Schweiz</strong>“ besteht ein Verein im Sinne <strong>der</strong> Art. 60 ff.<br />
ZGB mit Sitz am Arbeitsort des Präsidenten.<br />
2. Zweck<br />
Der Verein bezweckt die För<strong>der</strong>ung, Verbreitung <strong>und</strong> Weiterentwicklung des <strong>HL7</strong>-Standards im<br />
schweizerischen Ges<strong>und</strong>heitswesens. Der Verein wirbt für die Idee des <strong>HL7</strong>-Standards,<br />
organisiert Veranstaltungen <strong>und</strong> führt weitere ihm zur Erreichung des <strong>Vereins</strong>zweckes geeignet<br />
erscheinende Massnahmen durch.<br />
3. Mittel<br />
Zur Verfolgung des <strong>Vereins</strong>zweckes verfügt <strong>der</strong> Verein über die Beiträge <strong>der</strong> Mitglie<strong>der</strong>, <strong>der</strong>en<br />
Höhe, Fälligkeit <strong>und</strong> Zahlungsweise von <strong>der</strong> Mitglie<strong>der</strong>versammlung jährlich festgesetzt werden.<br />
Dazu wird eine Beitrags-/Gebührenordnung von <strong>der</strong> Mitglie<strong>der</strong>versammlung beschlossen, die<br />
nicht Bestandteil dieser <strong>Statuten</strong> ist.<br />
Der Verein kann überdies Zuwendungen aller Art entgegennehmen.<br />
4. Mitgliedschaft<br />
Jede natürliche <strong>und</strong> juristische Person kann Mitglied werden. Aufnahmegesuche sind schriftlich<br />
an den Präsidenten zu richten, über die Aufnahme entscheidet <strong>der</strong> Vorstand.<br />
5. För<strong>der</strong>er<br />
<strong>HL7</strong> För<strong>der</strong>er (Benefactors) unterstützen die Arbeit <strong>der</strong> <strong>HL7</strong> Benutzergruppe <strong>Schweiz</strong> in<br />
beson<strong>der</strong>er Weise. Der Vorstand entscheidet über die Vergabe des För<strong>der</strong>er Status, <strong>und</strong> führt<br />
darüber ein Protokoll.<br />
Seite 1/5
6. Austritt <strong>und</strong> Ausschluss<br />
Ein <strong>Vereins</strong>austritt ist durch schriftliche Austrittserklärung gegenüber einem Vorstandsmitglied<br />
nur zum Schluss eines Geschäftsjahres unter Einhaltung einer Frist von drei Monaten möglich.<br />
Ein Mitglied kann je<strong>der</strong>zeit ohne Gr<strong>und</strong>angabe aus dem Verein ausgeschlossen werden. Der<br />
Vorstand fällt den Ausschlussentscheid. Die finanziellen Verpflichtungen eines<br />
ausgeschlossenen Mitglieds enden mit Ausnahme von Beitragsrückständen mit dem laufenden<br />
Geschäftsjahr.<br />
7. Organe des <strong>Vereins</strong><br />
Die Organe des <strong>Vereins</strong> sind:<br />
a) die Mitglie<strong>der</strong>versammlung<br />
b) <strong>der</strong> Vorstand<br />
c) die Technischen Komitees<br />
d) die Rechnungsrevisoren<br />
e) die Projektgruppen<br />
8. Geschäftsjahr<br />
Das Geschäftsjahr ist vom <strong>1.</strong>September bis 3<strong>1.</strong>August<br />
9. Mitglie<strong>der</strong>versammlung<br />
Das oberste Organ des <strong>Vereins</strong> ist die Mitglie<strong>der</strong>versammlung. Eine ordentliche<br />
Mitglie<strong>der</strong>versammlung findet jährlich im Oktober statt.<br />
Zur Mitglie<strong>der</strong>versammlung werden die Mitglie<strong>der</strong> spätestens vier Wochen zum voraus<br />
schriftlich eingeladen, unter Beilage <strong>der</strong> Traktandenliste. Die Mitglie<strong>der</strong>versammlung wählt den<br />
Vorstand sowie die Rechnungsrevisoren. An <strong>der</strong> Mitglie<strong>der</strong>versammlung besitzt jedes Mitglied<br />
eine Stimme. Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit <strong>der</strong> abgegebenen Stimmen gefasst,<br />
<strong>der</strong> Präsident hat den Stichentscheid. Bei Wahlen entscheidet im ersten Wahlgang das<br />
absolute, im zweiten Wahlgang das relative Mehr. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los.<br />
Die Mitglie<strong>der</strong>versammlung hat folgende Aufgaben:<br />
a) Bericht des Präsidenten;<br />
b) Abnahme <strong>der</strong> Jahresrechnung <strong>und</strong> des Revisorenberichtes;<br />
Seite 2/5
c) Beschluss über das Jahresbudget für das folgende Geschäftsjahr;<br />
d) Wahl des Vorstands;<br />
e) Wahl von Rechnungsrevisoren;<br />
f) Beschlüsse über <strong>Statuten</strong>än<strong>der</strong>ungen <strong>und</strong> <strong>Vereins</strong>auflösung;<br />
Über die Beschlüsse <strong>der</strong> Mitglie<strong>der</strong>versammlung ist ein Protokoll aufzunehmen, das von dem<br />
Versammlungsleiter <strong>und</strong> dem Aktuar, im Falle seiner Verhin<strong>der</strong>ung durch einen von <strong>der</strong><br />
Versammlung berufenen Protokollanten zu unterzeichnen ist.<br />
Zusätzlich zur Mitglie<strong>der</strong>versammlung können Entscheidungen auch durch Abstimmung per E-<br />
Mail herbeigeführt werden. Zur Abstimmung stehende Fragen o<strong>der</strong> Wahlen müssen den<br />
Mitglie<strong>der</strong>n vier Wochen vor dem Datum, an dem die Antworten den Vorstand erreichen<br />
müssen, zugesandt werden.<br />
10. Vorstand<br />
Der Vorstand besteht aus dem Präsidenten, dem Vizepräsidenten, dem Aktuar, dem Leiter des<br />
Technischen Komitees sowie dem Kassier. Der Vorstand vertritt den Verein nach aussen <strong>und</strong><br />
führt die laufenden Geschäfte.<br />
Der Vorstand wird von <strong>der</strong> Mitglie<strong>der</strong>versammlung auf die Dauer von zwei Jahren gewählt.<br />
Vorstandsmitglie<strong>der</strong> bleiben darüber hinaus im Amt, bis eine ordnungsgemässe Wahl für ihr<br />
Vorstandsamt stattgef<strong>und</strong>en hat.<br />
Für Beschlüsse ist die Stimmbeteiligung <strong>der</strong> Mehrheit des Vorstandes erfor<strong>der</strong>lich. Beschlüsse<br />
werden mit dem einfachen Mehr <strong>der</strong> abgegebenen Stimmen gefasst. Der Präsident stimmt mit<br />
<strong>und</strong> gibt bei Stimmengleichheit den Stichentscheid. Der Vorstand kann Zirkularbeschlüsse<br />
fassen.<br />
1<strong>1.</strong> Technische Komitee<br />
Der Vorstand kann auf Antrag von mindestens fünf <strong>Vereins</strong>mitglie<strong>der</strong>n für bestimmte Aufgaben<br />
Technische Komitees bilden. Diese organisieren ihre Aktivitäten selbständig, soweit die<br />
<strong>Statuten</strong> nichts an<strong>der</strong>es bestimmen.<br />
Jedes <strong>HL7</strong>-Mitglied kann durch formlose Anmeldung beim Leiter des Technischen Komitees<br />
Mitglied werden.<br />
Seite 3/5
Der Leiter <strong>und</strong> sein Stellvertreter werden auf einer Sitzung des Technischen Komitees für zwei<br />
Jahre gewählt. Der Leiter des Technischen Komitees ist Mitglied des Vorstandes.<br />
Der Leiter des Technischen Komitees berichtet mindestens zweimal jährlich dem Vorstand über<br />
die Arbeit des Technischen Komitees. Er berichtet ebenfalls auf <strong>der</strong> Mitglie<strong>der</strong>versammlung.<br />
12. Revisoren<br />
Die Mitglie<strong>der</strong>versammlung wählt jährlich zwei Rechnungsrevisoren, welche die Buchführung<br />
kontrollieren <strong>und</strong> mindestens einmal jährlich eine Stichkontrolle durchführen.<br />
13. Projektgruppen<br />
Der Vorstand kann die Einrichtung von Projektgruppen für zeitlich <strong>und</strong> inhaltlich begrenzte<br />
Aufgabenstellungen beschliessen.<br />
Jedes <strong>HL7</strong>-Mitglied kann durch formlose Anmeldung beim Leiter <strong>der</strong> Projektgruppe Mitglied<br />
werden.<br />
Die Projektgruppen berichten mindestens zweimal jährlich dem Vorstand über ihre Arbeit. Sie<br />
berichten ebenfalls auf <strong>der</strong> Mitglie<strong>der</strong>versammlung.<br />
14. Unterschrift<br />
Der Verein wird verpflichtet durch die Kollektivunterschrift des Präsidenten <strong>und</strong> einem Mitglied<br />
des Vorstandes.<br />
15. Haftung<br />
Für die Schulden des <strong>Vereins</strong> haftet nur das <strong>Vereins</strong>vermögen. Eine persönliche Haftung <strong>der</strong><br />
Mitglie<strong>der</strong> ist ausgeschlossen.<br />
16. <strong>Statuten</strong>än<strong>der</strong>ung<br />
Die vorliegenden <strong>Statuten</strong> können durch die Mitglie<strong>der</strong>versammlung abgeän<strong>der</strong>t werden, wenn<br />
drei Viertel <strong>der</strong> anwesenden Mitglie<strong>der</strong> dem Än<strong>der</strong>ungsvorschlag zustimmen.<br />
Seite 4/5
17. Auflösung des <strong>Vereins</strong><br />
Die Auflösung des <strong>Vereins</strong> kann mit einfacher Mehrheit beschlossen werden, wenn drei Viertel<br />
<strong>der</strong> Mitglie<strong>der</strong> an <strong>der</strong> Mitglie<strong>der</strong>versammlung teilnehmen.<br />
Nehmen weniger als drei Viertel aller Mitglie<strong>der</strong> an <strong>der</strong> Mitglie<strong>der</strong>versammlung teil, ist innerhalb<br />
eines Monats eine zweite Versammlung abzuhalten. An dieser Versammlung kann <strong>der</strong><br />
Verein auch dann aufgelöst werden, wenn weniger als drei Viertel aller Mitglie<strong>der</strong> anwesend<br />
sind.<br />
Bei einer Auflösung des <strong>Vereins</strong> fällt das <strong>Vereins</strong>vermögen an die <strong>HL7</strong>-Benutzergruppe in<br />
Deutschland.<br />
18. Inkrafttreten<br />
Diese <strong>Statuten</strong> sind an <strong>der</strong> Gründungsversammlung vom 17. August 2000 angenommen<br />
worden; sie sind mit diesem Datum in Kraft getreten.<br />
Die <strong>Statuten</strong> wurden an <strong>der</strong> Mitglie<strong>der</strong> Jahresversammlung vom 3<strong>1.</strong> Oktober 2002 um den<br />
Punkt 5 „För<strong>der</strong>er“ ergänzt <strong>und</strong> einstimmig angenommen.<br />
Für die <strong>Statuten</strong> wurden an <strong>der</strong> Mitglie<strong>der</strong> Jahresversammlung vom 2<strong>1.</strong> Oktober 2010 folgende<br />
Än<strong>der</strong>ungen einstimmig angenommen:<br />
Begriff „Rechnungsführer“ wird ersetzt durch „Kassier“<br />
Begriff „Schriftführer“ wird ersetzt durch „Aktuar“<br />
Unter Punkt 9 wird ein Absatz angefügt, mit folgendem Text:<br />
„Zusätzlich zur Mitglie<strong>der</strong>versammlung können Entscheidungen auch durch Abstimmung<br />
per E-Mail herbeigeführt werden. Zur Abstimmung stehende Fragen o<strong>der</strong> Wahlen müssen<br />
den Mitglie<strong>der</strong>n vier Wochen vor dem Datum, an dem die Antworten den Vorstand erreichen<br />
müssen, zugesandt werden.“<br />
Für die <strong>HL7</strong> Benutzergruppe <strong>Schweiz</strong>:<br />
Der Präsident: Beat Heggli<br />
Die Aktuarin:<br />
Eva Wetter<br />
Seite 5/5