Merkblatt für Bauherren und Architekten - Gemeinde Titterten
Merkblatt für Bauherren und Architekten - Gemeinde Titterten
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<strong>Gemeinde</strong> <strong>Titterten</strong><br />
Kanton Basel-Landschaft<br />
<strong>Gemeinde</strong>verwaltung <strong>Titterten</strong><br />
Hauptstrasse 42<br />
4425 <strong>Titterten</strong><br />
℡ 061/943 13 13<br />
061/943 13 15<br />
eMail: gemeinde@titterten.ch<br />
Homepage: www.titterten.ch<br />
<strong>Merkblatt</strong><br />
<strong>für</strong> <strong>Bauherren</strong>, Unternehmer<br />
<strong>und</strong> <strong>Architekten</strong><br />
Stand: 14. März 2005
<strong>Merkblatt</strong> <strong>für</strong> <strong>Bauherren</strong>, Unternehmer <strong>und</strong> <strong>Architekten</strong> Seite 2<br />
Sehr geehrte Damen <strong>und</strong> Herren,<br />
Sie haben ein Bauvorhaben angemeldet, bzw. haben das Baugesuch bereits eingereicht.<br />
Wie in allen anderen Bereichen gibt es auch <strong>für</strong> <strong>Bauherren</strong>, Unternehmer <strong>und</strong> <strong>Architekten</strong><br />
einige Punkte, die beachtet werden müssen. Um Ihnen die Arbeit möglichst zu erleichtern,<br />
erhalten Sie nachstehend einige Informationen, die zu einem reibungslosen Ablauf Ihres<br />
Bauvorhabens beitragen sollen.<br />
Baugesuche<br />
Sämtliche Baugesuche, mit Ausnahme von Kleinbauten im Baugebiet (als Kleinbaute gilt,<br />
was nicht grösser als 12 m 2 <strong>und</strong> höher als 250 cm ist), sind dem Bauinspektorat BL,<br />
Rheinstrasse 29, Postfach, 4410 Liestal ( 061 925 67 77; 061 925 69 83) einzureichen.<br />
Beim Bauinspektorat können auch die notwendigen Formulare <strong>für</strong> eine Baueingabe<br />
bezogen werden.<br />
Gesuche <strong>für</strong> Kleinbauten sind dem <strong>Gemeinde</strong>rat <strong>Titterten</strong>, Hauptstrasse 42, 4425 <strong>Titterten</strong><br />
einzureichen. Dem Gesuch <strong>für</strong> Kleinbauten muss beigelegt werden:<br />
. Situationsplan, Gr<strong>und</strong>riss <strong>und</strong> Ansichten des geplanten Baus<br />
. Informationen über Wasser-, Abwasser-, Elektro- <strong>und</strong> andere Anschlüsse<br />
Das Baugesuchsformular kann auf der <strong>Gemeinde</strong>verwaltung bezogen werden.<br />
Wasseranschluss<br />
Das gültige Wasserreglement der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Titterten</strong> ist <strong>für</strong> die Ausführung des Wasseranschlusses<br />
massgebend. Das Reglement kann auf der <strong>Gemeinde</strong>verwaltung bezogen<br />
werden. Für jeden neuen Wasseranschluss ist dem <strong>Gemeinde</strong>rat, als Bewilligungsinstanz,<br />
ein Gesuch einzureichen. Diese Weisung gilt auch <strong>für</strong> evtl. Bauwasseranschlüsse. Das<br />
Gesuch muss mindestens folgende Angaben enthalten:<br />
. Situationsplan mit Eintrag des Anschlusses ab Wasserleitung der <strong>Gemeinde</strong> <strong>und</strong> die<br />
Einführung in das Bauobjekt<br />
. Angaben über Bauherr, Planer, Parzellennummer, Bauobjekt etc.<br />
Das Gesuch ist in zweifacher Ausführung einzureichen.<br />
Auskünfte erteilen der Wasserchef, Herr Christoph Stohler, Hof Gehren, 4425 <strong>Titterten</strong> (<br />
061 941 23 80) oder der Brunnmeister, Herr Jean-Pierre Müller, Hofmattweg 8, 4425 <strong>Titterten</strong><br />
( 061 941 14 90 oder 061 941 14 04; 061 941 25 90).<br />
Die Wasserhärte in <strong>Titterten</strong> beträgt 18° fH.<br />
Die einmaligen Gebühren betragen:<br />
. Anschlussbewilligung Fr. 200.00 pauschal<br />
. Anschlussbeitrag <strong>für</strong> Neubauten 2 % vom Brandversicherungswert (Minimum<br />
Fr. 1'000.00)<br />
Fr. 3.00 pro m 2 Gr<strong>und</strong>stückfläche (meistens<br />
nur noch bei Neueinzonungen -> bei<br />
Unsicherheit bitte <strong>Gemeinde</strong>verwaltung<br />
anfragen)<br />
. Anschlussbeitrag bei Umbauten 2 % des durch die BL Gebäudeversicherung<br />
ausgewiesenen Mehrwertes<br />
. Bauwasser ab Hydrant Fr. 100.00 pauschal<br />
. Schwimmbäder Fr. 5.00 pro m 3 Bassininhalt
<strong>Merkblatt</strong> <strong>für</strong> <strong>Bauherren</strong>, Unternehmer <strong>und</strong> <strong>Architekten</strong> Seite 3<br />
Kanalisationsanschluss<br />
Die Kanalisationsbegehren sind der Firma Sutter Ingenieur- <strong>und</strong> Planungsbüro AG, Hooland<br />
10, 4424 Arboldswil einzureichen. Die notwendigen Formulare können auf der <strong>Gemeinde</strong>verwaltung<br />
oder bei der Firma Sutter Ingenieur- <strong>und</strong> Planungsbüro AG ( 061 931<br />
15 50; 061 931 30 25) bezogen werden.<br />
Auskünfte erteilen der Kanalisationschef, Herr Christoph Stohler, Hof Gehren, 4425 <strong>Titterten</strong><br />
( 061 941 23 80) oder die Firma Sutter Ingenieur- <strong>und</strong> Planungsbüro AG ( 061<br />
931 15 50; 061 931 30 25).<br />
Die einmaligen Gebühren betragen:<br />
. Anschlussbewilligung 60 % der Baubewilligungsgebühren<br />
. Anschlussbeitrag <strong>für</strong> Neubauten 3 % vom Brandversicherungswert<br />
Fr. 3.00 pro m 2 Gr<strong>und</strong>stückfläche (meistens<br />
nur noch bei Neueinzonungen -> bei<br />
Unsicherheit bitte <strong>Gemeinde</strong>verwaltung<br />
anfragen)<br />
. Anschlussbeitrag bei Umbauten 2 % des durch die BL Gebäudeversicherung<br />
ausgewiesenen Mehrwertes<br />
Elektroanschluss<br />
Für die Erteilung von Bewilligungen von elektrischen Anschlüssen ist die Elektra Baselland<br />
Liestal, Mühlemattstrasse 6, 4410 Liestal ( 061 926 11; 061 926 11 22) zuständig. Bei<br />
der Elektra Baselland können auch die Anschlussbeiträge in Erfahrung gebracht werden.<br />
Kabelfernsehen<br />
Die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Titterten</strong> verfügt über das Kabelfernsehen. Das Netz wird durch die Firma<br />
R. Geissmann AG, Hauptstrasse 67, 4436 Oberdorf ( 061 965 91 91; 061 965 91 92)<br />
auf eigene Rechnung betrieben. Fragen über das Netz, Anschlussbeiträge etc. sind direkt<br />
an die Firma R. Geissmann AG zu richten.<br />
Aushubdeponie<br />
Die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Titterten</strong> verfügt über keine Aushubdeponie mehr. Sämtliches Material ist<br />
auf die Unternehmerdeponien zu führen.<br />
Leitungskataster<br />
Auszüge aus dem aktuellen Leitungskataster der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Titterten</strong> können bei der Firma<br />
Sutter Ingenieur- <strong>und</strong> Planungsbüro AG, Hooland 10, 4424 Arboldswil ( 061 931 15<br />
50; 061 931 30 25) bezogen werden.<br />
Baulinien, Bauabstände<br />
Für einzelne Gebiete besteht ein Bau- <strong>und</strong> Strassenlinienplan. Wo dieser fehlt sind die<br />
Vorschriften des kantonalen Raumplanungs- <strong>und</strong> Baugesetzes massgebend.
<strong>Merkblatt</strong> <strong>für</strong> <strong>Bauherren</strong>, Unternehmer <strong>und</strong> <strong>Architekten</strong> Seite 4<br />
Schutzbauten Zivilschutz<br />
In der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Titterten</strong> besteht die Pflicht zur Erstellung von Schutzräumen. Eine Befreiung<br />
<strong>und</strong> Bezahlung der Ersatzbeiträge ist noch nicht möglich.<br />
Zonenvorschriften<br />
Das Zonenreglement <strong>und</strong> der Zonenplan können auf der <strong>Gemeinde</strong>verwaltung bezogen<br />
werden.<br />
Öffentliches Areal der <strong>Gemeinde</strong><br />
Die öffentlichen Strassen <strong>und</strong> Plätze dürfen gemäss Strassenreglement ohne Bewilligung<br />
des <strong>Gemeinde</strong>rates nicht <strong>für</strong> Standorte von Baumaterialien, Maschinen, Parkplätze etc.<br />
benützt werden. Falls dies notwendig sein sollte, ist dem <strong>Gemeinde</strong>rat mindestens 10 Tage<br />
vor der Benützung ein schriftliches Gesuch einzureichen.<br />
Aufgrabungen von öffentlichem Areal<br />
Aufgrabungsgesuche <strong>für</strong> öffentliches Areal sind mindestens 10 Tage vor den Grabarbeiten<br />
zu richten an:<br />
. <strong>für</strong> Kantonsstrassen Bau- <strong>und</strong> Umweltschutzdirektion BL<br />
Tiefbauamt<br />
Rheinstrasse 29<br />
4410 Liestal<br />
. öffentliches Areal der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Gemeinde</strong>rat<br />
Hauptstrasse 42<br />
4425 <strong>Titterten</strong><br />
Schäden bei Bauarbeiten<br />
Werden bei den Bauarbeiten, insbesondere bei Grabarbeiten, Schäden an den Wasserversorgungs-,<br />
Kanalisations-, Elektra-, Kabelfernsehen- oder Strassenbeleuchtungsleitungen<br />
verursacht sind diese sofort der <strong>Gemeinde</strong>verwaltung <strong>Titterten</strong> zu melden.<br />
Wir hoffen, dass wir Ihnen mit diesem <strong>Merkblatt</strong> dienen können. Indem wir Ihnen <strong>für</strong> Ihr<br />
Bauvorhaben alles Gute wünschen, grüssen wir Sie fre<strong>und</strong>lich.<br />
Mit fre<strong>und</strong>lichen Grüssen<br />
<strong>Gemeinde</strong>verwaltung <strong>Titterten</strong>