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Merkblatt für Bauherren und Architekten - Gemeinde Titterten

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<strong>Gemeinde</strong> <strong>Titterten</strong><br />

Kanton Basel-Landschaft<br />

<strong>Gemeinde</strong>verwaltung <strong>Titterten</strong><br />

Hauptstrasse 42<br />

4425 <strong>Titterten</strong><br />

℡ 061/943 13 13<br />

061/943 13 15<br />

eMail: gemeinde@titterten.ch<br />

Homepage: www.titterten.ch<br />

<strong>Merkblatt</strong><br />

<strong>für</strong> <strong>Bauherren</strong>, Unternehmer<br />

<strong>und</strong> <strong>Architekten</strong><br />

Stand: 14. März 2005


<strong>Merkblatt</strong> <strong>für</strong> <strong>Bauherren</strong>, Unternehmer <strong>und</strong> <strong>Architekten</strong> Seite 2<br />

Sehr geehrte Damen <strong>und</strong> Herren,<br />

Sie haben ein Bauvorhaben angemeldet, bzw. haben das Baugesuch bereits eingereicht.<br />

Wie in allen anderen Bereichen gibt es auch <strong>für</strong> <strong>Bauherren</strong>, Unternehmer <strong>und</strong> <strong>Architekten</strong><br />

einige Punkte, die beachtet werden müssen. Um Ihnen die Arbeit möglichst zu erleichtern,<br />

erhalten Sie nachstehend einige Informationen, die zu einem reibungslosen Ablauf Ihres<br />

Bauvorhabens beitragen sollen.<br />

Baugesuche<br />

Sämtliche Baugesuche, mit Ausnahme von Kleinbauten im Baugebiet (als Kleinbaute gilt,<br />

was nicht grösser als 12 m 2 <strong>und</strong> höher als 250 cm ist), sind dem Bauinspektorat BL,<br />

Rheinstrasse 29, Postfach, 4410 Liestal ( 061 925 67 77; 061 925 69 83) einzureichen.<br />

Beim Bauinspektorat können auch die notwendigen Formulare <strong>für</strong> eine Baueingabe<br />

bezogen werden.<br />

Gesuche <strong>für</strong> Kleinbauten sind dem <strong>Gemeinde</strong>rat <strong>Titterten</strong>, Hauptstrasse 42, 4425 <strong>Titterten</strong><br />

einzureichen. Dem Gesuch <strong>für</strong> Kleinbauten muss beigelegt werden:<br />

. Situationsplan, Gr<strong>und</strong>riss <strong>und</strong> Ansichten des geplanten Baus<br />

. Informationen über Wasser-, Abwasser-, Elektro- <strong>und</strong> andere Anschlüsse<br />

Das Baugesuchsformular kann auf der <strong>Gemeinde</strong>verwaltung bezogen werden.<br />

Wasseranschluss<br />

Das gültige Wasserreglement der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Titterten</strong> ist <strong>für</strong> die Ausführung des Wasseranschlusses<br />

massgebend. Das Reglement kann auf der <strong>Gemeinde</strong>verwaltung bezogen<br />

werden. Für jeden neuen Wasseranschluss ist dem <strong>Gemeinde</strong>rat, als Bewilligungsinstanz,<br />

ein Gesuch einzureichen. Diese Weisung gilt auch <strong>für</strong> evtl. Bauwasseranschlüsse. Das<br />

Gesuch muss mindestens folgende Angaben enthalten:<br />

. Situationsplan mit Eintrag des Anschlusses ab Wasserleitung der <strong>Gemeinde</strong> <strong>und</strong> die<br />

Einführung in das Bauobjekt<br />

. Angaben über Bauherr, Planer, Parzellennummer, Bauobjekt etc.<br />

Das Gesuch ist in zweifacher Ausführung einzureichen.<br />

Auskünfte erteilen der Wasserchef, Herr Christoph Stohler, Hof Gehren, 4425 <strong>Titterten</strong> (<br />

061 941 23 80) oder der Brunnmeister, Herr Jean-Pierre Müller, Hofmattweg 8, 4425 <strong>Titterten</strong><br />

( 061 941 14 90 oder 061 941 14 04; 061 941 25 90).<br />

Die Wasserhärte in <strong>Titterten</strong> beträgt 18° fH.<br />

Die einmaligen Gebühren betragen:<br />

. Anschlussbewilligung Fr. 200.00 pauschal<br />

. Anschlussbeitrag <strong>für</strong> Neubauten 2 % vom Brandversicherungswert (Minimum<br />

Fr. 1'000.00)<br />

Fr. 3.00 pro m 2 Gr<strong>und</strong>stückfläche (meistens<br />

nur noch bei Neueinzonungen -> bei<br />

Unsicherheit bitte <strong>Gemeinde</strong>verwaltung<br />

anfragen)<br />

. Anschlussbeitrag bei Umbauten 2 % des durch die BL Gebäudeversicherung<br />

ausgewiesenen Mehrwertes<br />

. Bauwasser ab Hydrant Fr. 100.00 pauschal<br />

. Schwimmbäder Fr. 5.00 pro m 3 Bassininhalt


<strong>Merkblatt</strong> <strong>für</strong> <strong>Bauherren</strong>, Unternehmer <strong>und</strong> <strong>Architekten</strong> Seite 3<br />

Kanalisationsanschluss<br />

Die Kanalisationsbegehren sind der Firma Sutter Ingenieur- <strong>und</strong> Planungsbüro AG, Hooland<br />

10, 4424 Arboldswil einzureichen. Die notwendigen Formulare können auf der <strong>Gemeinde</strong>verwaltung<br />

oder bei der Firma Sutter Ingenieur- <strong>und</strong> Planungsbüro AG ( 061 931<br />

15 50; 061 931 30 25) bezogen werden.<br />

Auskünfte erteilen der Kanalisationschef, Herr Christoph Stohler, Hof Gehren, 4425 <strong>Titterten</strong><br />

( 061 941 23 80) oder die Firma Sutter Ingenieur- <strong>und</strong> Planungsbüro AG ( 061<br />

931 15 50; 061 931 30 25).<br />

Die einmaligen Gebühren betragen:<br />

. Anschlussbewilligung 60 % der Baubewilligungsgebühren<br />

. Anschlussbeitrag <strong>für</strong> Neubauten 3 % vom Brandversicherungswert<br />

Fr. 3.00 pro m 2 Gr<strong>und</strong>stückfläche (meistens<br />

nur noch bei Neueinzonungen -> bei<br />

Unsicherheit bitte <strong>Gemeinde</strong>verwaltung<br />

anfragen)<br />

. Anschlussbeitrag bei Umbauten 2 % des durch die BL Gebäudeversicherung<br />

ausgewiesenen Mehrwertes<br />

Elektroanschluss<br />

Für die Erteilung von Bewilligungen von elektrischen Anschlüssen ist die Elektra Baselland<br />

Liestal, Mühlemattstrasse 6, 4410 Liestal ( 061 926 11; 061 926 11 22) zuständig. Bei<br />

der Elektra Baselland können auch die Anschlussbeiträge in Erfahrung gebracht werden.<br />

Kabelfernsehen<br />

Die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Titterten</strong> verfügt über das Kabelfernsehen. Das Netz wird durch die Firma<br />

R. Geissmann AG, Hauptstrasse 67, 4436 Oberdorf ( 061 965 91 91; 061 965 91 92)<br />

auf eigene Rechnung betrieben. Fragen über das Netz, Anschlussbeiträge etc. sind direkt<br />

an die Firma R. Geissmann AG zu richten.<br />

Aushubdeponie<br />

Die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Titterten</strong> verfügt über keine Aushubdeponie mehr. Sämtliches Material ist<br />

auf die Unternehmerdeponien zu führen.<br />

Leitungskataster<br />

Auszüge aus dem aktuellen Leitungskataster der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Titterten</strong> können bei der Firma<br />

Sutter Ingenieur- <strong>und</strong> Planungsbüro AG, Hooland 10, 4424 Arboldswil ( 061 931 15<br />

50; 061 931 30 25) bezogen werden.<br />

Baulinien, Bauabstände<br />

Für einzelne Gebiete besteht ein Bau- <strong>und</strong> Strassenlinienplan. Wo dieser fehlt sind die<br />

Vorschriften des kantonalen Raumplanungs- <strong>und</strong> Baugesetzes massgebend.


<strong>Merkblatt</strong> <strong>für</strong> <strong>Bauherren</strong>, Unternehmer <strong>und</strong> <strong>Architekten</strong> Seite 4<br />

Schutzbauten Zivilschutz<br />

In der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Titterten</strong> besteht die Pflicht zur Erstellung von Schutzräumen. Eine Befreiung<br />

<strong>und</strong> Bezahlung der Ersatzbeiträge ist noch nicht möglich.<br />

Zonenvorschriften<br />

Das Zonenreglement <strong>und</strong> der Zonenplan können auf der <strong>Gemeinde</strong>verwaltung bezogen<br />

werden.<br />

Öffentliches Areal der <strong>Gemeinde</strong><br />

Die öffentlichen Strassen <strong>und</strong> Plätze dürfen gemäss Strassenreglement ohne Bewilligung<br />

des <strong>Gemeinde</strong>rates nicht <strong>für</strong> Standorte von Baumaterialien, Maschinen, Parkplätze etc.<br />

benützt werden. Falls dies notwendig sein sollte, ist dem <strong>Gemeinde</strong>rat mindestens 10 Tage<br />

vor der Benützung ein schriftliches Gesuch einzureichen.<br />

Aufgrabungen von öffentlichem Areal<br />

Aufgrabungsgesuche <strong>für</strong> öffentliches Areal sind mindestens 10 Tage vor den Grabarbeiten<br />

zu richten an:<br />

. <strong>für</strong> Kantonsstrassen Bau- <strong>und</strong> Umweltschutzdirektion BL<br />

Tiefbauamt<br />

Rheinstrasse 29<br />

4410 Liestal<br />

. öffentliches Areal der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Gemeinde</strong>rat<br />

Hauptstrasse 42<br />

4425 <strong>Titterten</strong><br />

Schäden bei Bauarbeiten<br />

Werden bei den Bauarbeiten, insbesondere bei Grabarbeiten, Schäden an den Wasserversorgungs-,<br />

Kanalisations-, Elektra-, Kabelfernsehen- oder Strassenbeleuchtungsleitungen<br />

verursacht sind diese sofort der <strong>Gemeinde</strong>verwaltung <strong>Titterten</strong> zu melden.<br />

Wir hoffen, dass wir Ihnen mit diesem <strong>Merkblatt</strong> dienen können. Indem wir Ihnen <strong>für</strong> Ihr<br />

Bauvorhaben alles Gute wünschen, grüssen wir Sie fre<strong>und</strong>lich.<br />

Mit fre<strong>und</strong>lichen Grüssen<br />

<strong>Gemeinde</strong>verwaltung <strong>Titterten</strong>

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