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Geschäftsbericht 2012 - Schlatter

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Corporate Governance <strong>Geschäftsbericht</strong> <strong>2012</strong><br />

Entschädigung für den CEO erfolgt einmal jährlich durch den Verwaltungsrat auf<br />

Antrag des Nomination and Compensation Committee. Für die übrigen Mitglieder der<br />

Gruppenleitung erfolgt die Festsetzung jährlich durch den Verwaltungsrat auf Antrag<br />

des Nomination and Compensation Committee in Zusammenarbeit mit dem CEO.<br />

Zusätzlich können die Mitglieder der Gruppenleitung sowie ein Mitglied der<br />

Geschäftsleitung des lokalen Standorts Münster am vorgängig beschriebenen Aktienbeteiligungsplan<br />

der <strong>Schlatter</strong> Gruppe partizipieren. Der Preis pro Aktie entspricht<br />

für die Mitglieder der Gruppenleitung und das betreffende Geschäftsleitungsmitglied<br />

50% des Durchschnitts der Börsenschlusskurse während der Periode 1. Januar bis<br />

31. März des Angebotsjahrs. Die Anzahl der Aktien, die vergünstigt erworben werden<br />

können, wird wie folgt ermittelt: 15% des Jahressalärs werden durch den Angebotskurs<br />

(vor Discount von 50%) dividiert, was die maximal zu beziehende Anzahl<br />

Aktien ergibt. Die Aktien sind zu einem Drittel frei verfügbar. Zwei Drittel der Aktien<br />

sind für drei Jahre gesperrt. Die für das Aktienbeteiligungsprogramm der <strong>Schlatter</strong><br />

Gruppe benötigten Aktien werden von der <strong>Schlatter</strong> Holding AG an der SIX Swiss<br />

Exchange zu Handelskursen beschafft.<br />

Die <strong>Schlatter</strong> Gruppe entrichtet weder für Verwaltungsratsmitglieder noch für<br />

Mitglieder der Gruppenleitung Abgangsentschädigungen.<br />

Mitwirkungsrechte der Aktionäre<br />

Stimmrechtsbeschränkung und -vertretung<br />

Jede Aktie berechtigt an der Generalversammlung zu einer Stimme. Die Mitgliedschaftsrechte<br />

kann ausüben, wer 30 Tage vor der Generalversammlung im Aktienbuch<br />

als Aktionär eingetragen ist und seine Aktien bis zum Abschluss der Generalversammlung<br />

nicht veräussert hat. Ein Aktionär kann sich durch einen anderen<br />

Aktionär oder einen Dritten vertreten lassen. Vertreter von Namenaktionären haben<br />

sich durch eine schriftliche Vollmacht auszuweisen.<br />

Statutarische Quoren<br />

Es bestehen keine über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehenden<br />

statutarischen Quoren.<br />

Einberufung der Generalversammlung<br />

Die Generalversammlung wird vom Verwaltungsrat, nötigenfalls von der Revisionsstelle,<br />

einberufen. Das Einberufungsrecht steht auch den Liquidatoren und den<br />

Vertretern der Anleihensgläubiger zu. Die Generalversammlung findet am Gesellschaftssitz<br />

oder an einem anderen Ort im In- oder Ausland statt. Die ordentliche<br />

Generalversammlung wird alljährlich innerhalb von 6 Monaten nach Abschluss des<br />

Geschäftsjahrs abgehalten, ausserordentliche Versammlungen nach Bedarf.<br />

Die Einberufung einer ausserordentlichen Generalversammlung kann auch von<br />

einem oder mehreren Aktionären, die zusammen mindestens 10% des Aktienkapitals<br />

vertreten, schriftlich unter Angabe des Verhandlungsgegenstands und der Anträge<br />

verlangt werden. Der Verwaltungsrat hat die Generalversammlung innert zweier<br />

Monate durchzuführen. Die Generalversammlung wird mindestens 20 Tage vor dem<br />

Versammlungsdatum durch einmalige Anzeige im Publikationsorgan der Gesellschaft<br />

einberufen. Die Namenaktionäre werden mit einem Brief an ihre letzte im Aktienbuch<br />

eingetragene Adresse eingeladen.<br />

Traktandierung<br />

Aktionäre, die mindestens 3% des Aktienkapitals vertreten, können die Traktandierung<br />

eines Verhandlungsgegenstands zuhanden der Generalversammlung verlangen,<br />

wobei die Traktandierung bis 45 Tage vor der Generalversammlung schriftlich unter<br />

Angabe des Verhandlungsgegenstands und der Anträge beim Verwaltungsrat anbegehrt<br />

werden muss.

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