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ANTRAG auf eine Fahrzeug-Rechtsschutz-Versicherung für ... - ARAG

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<strong>ANTRAG</strong> <strong>auf</strong> <strong>eine</strong> <strong>Fahrzeug</strong>-<strong>Rechtsschutz</strong>-<strong>Versicherung</strong> für Privat-PKW<br />

<strong>Versicherung</strong>ssumme: € 128.000,--* € 192.000,-- ** € 256.000,--*** pro <strong>Versicherung</strong>sfall<br />

*ausgewiesene Prämien **10% Zuschlag ***20% Zuschlag, jeweils <strong>auf</strong> die Gesamtprämie<br />

Neukunde Konvertierung Polizzennummer<br />

Hr./Fr./Titel/Familienname/Vorname Beruf Geburtsdatum<br />

PLZ Wohnort Straße/Haus-Nr./Stiege/Stock/Tür<br />

<strong>Versicherung</strong>sbeginn (00.00 Uhr) <strong>Versicherung</strong>sende (00.00 Uhr) Tel.-Nr./E-Mail-Adresse<br />

01 01<br />

Tag Monat Jahr Tag Monat Jahr<br />

Vertragsdauer 10 Jahre<br />

Wurde Ihnen/<strong>eine</strong>r mitvers. Person <strong>eine</strong> <strong>Rechtsschutz</strong>-<strong>Versicherung</strong> gekündigt/abgelehnt bzw. einvernehmlich <strong>auf</strong>gelöst Ja Nein<br />

Hatten Sie oder <strong>eine</strong> mitversicherte Person in den letzten 24 Monaten bei <strong>eine</strong>r anderen <strong>Rechtsschutz</strong>versicherung <strong>eine</strong>n/mehrere Schäden Ja Nein<br />

Gehen Sie/mitversicherte Person hauptberuflich <strong>eine</strong>r selbständigen Tätigkeit nach Ja Nein<br />

Zahlungsweise: Einzugsermächtigung (kein Zuschlag bei unterjähriger Zahlungsweise) Zahlschein<br />

Zahlungsart: jährlich ½ jährlich ¼ jährlich monatlich<br />

(3% Unterjährigkeitszuschlag) (5% Unterjährigkeitszuschlag) (nur mit Einzugsermächtigung)<br />

KFZ Basis-Schutz KFZ Komfort-Schutz KFZ Premium-Schutz<br />

für <strong>eine</strong>n Privat-PKW/Kombi bis 3,5t<br />

Gesamtgewicht<br />

● Schadenersatz-RS<br />

● Straf-RS<br />

● Führerschein-RS<br />

● Ermittlungs-Straf-RS (bis 10% der VS)<br />

● <strong>Fahrzeug</strong>-Vertrags-RS<br />

● <strong>Fahrzeug</strong>-<strong>Versicherung</strong>svertrags-RS<br />

● Steuer-RS<br />

● Ausfallsversicherung (bis 10% der VS)<br />

● Lenker-RS (nur für den VN)<br />

Kennzeichen:<br />

€ 77,92 (Jahresbruttoprämie)<br />

Zuschlag VS-Erhöhung: €<br />

<strong>Versicherung</strong>sumfang wie im<br />

Basis-Schutz zuzüglich:<br />

● <strong>Fahrzeug</strong>-RS für alle nicht<br />

betrieblich genutzten <strong>Fahrzeug</strong>e<br />

● Lenker-RS für den VN und s<strong>eine</strong><br />

Angehörigen<br />

€ 104,00 (Jahresbruttoprämie)<br />

Zuschlag VS-Erhöhung: €<br />

<strong>Versicherung</strong>sumfang wie im<br />

Komfort-Schutz zuzüglich:<br />

<strong>Versicherung</strong>sschutz im Privat- und<br />

Berufsbereich für:<br />

● Allgem<strong>eine</strong>r Schadenersatz-RS<br />

● Allgem<strong>eine</strong>r Straf-RS<br />

● Straf-RS für Vorsatzdelikte<br />

● Ermittlungs-Straf-RS (bis 10% der VS)<br />

€ 130,00 (Jahresbruttoprämie)<br />

Zuschlag VS-Erhöhung: €<br />

Hinweise: 1. Der <strong>Versicherung</strong>sschutz bezieht sich entgegen Art. 17.1.3. ARB 2003 (<strong>Fahrzeug</strong>-<strong>Rechtsschutz</strong>) im Basis-Schutz nur <strong>auf</strong> das in der<br />

Polizze bezeichnete nicht betrieblich genutzte Motorfahrzeug zu Lande 2. Bei Abmeldung des/der versicherten <strong>Fahrzeug</strong>e(s) wird der Vertrag<br />

(Basis- und Komfort-Schutz) <strong>auf</strong> den Lenker-RS (Jahresbruttoprämie € 33,30) reduziert. 3. Bei Abmeldung des/der versicherten <strong>Fahrzeug</strong>e(s) wird<br />

der Vertrag Premium-Schutz <strong>auf</strong> den verbleibenden Privat-/Berufsbereich und Lenker-RS (Jahresbruttoprämie € 60,64) reduziert. 4. Die angegebenen<br />

Jahresbruttoprämien beinhalten 11% <strong>Versicherung</strong>ssteuer. 5. Den Prämien liegt ein 20%-iger Dauerrabatt (siehe Rückseite) für <strong>eine</strong> zehnjährige<br />

Vertragsdauer zugrunde und unterliegen <strong>eine</strong>r Indexregelung.<br />

ERMÄCHTIGUNG ZUM EINZUG VON FORDERUNGEN DURCH LASTSCHRIFTEN<br />

Hiermit ermächtige(n) ich/wir Sie widerruflich, die von mir/uns zu entrichtenden Zahlungen bei Fälligkeit zu Lasten m<strong>eine</strong>s/unseres Kontos mittels Lastschrift<br />

einzuziehen. Damit ist auch m<strong>eine</strong>/unsere kontoführende Bank ermächtigt, die Lastschrift einzulösen, wobei für diese k<strong>eine</strong> Verpflichtung zur Einlösung<br />

besteht, insbesondere dann, wenn mein/unser Konto die erforderliche Deckung nicht <strong>auf</strong>weist. Ich/Wir habe(n) das Recht, innerhalb von 56 Kalendertagen<br />

ab Abbuchung ohne Angaben von Gründen die Rückbuchung bei m<strong>eine</strong>r/unserer Bank zu veranlassen.<br />

IBAN<br />

AT<br />

BIC<br />

Kontoführendes Institut<br />

Der Antragsteller erklärt, dass er die nachfolgende Detailinformation zu § 24 DSG 2000 zur Kenntnis genommen hat und der Übermittlung<br />

s<strong>eine</strong>r personen-, risiko-, prämienbezogenen und den Schadenfall betreffenden Daten an bestimmte Dritte gemäß Datenschutzgesetz ausdrücklich<br />

zustimmt. Dies gilt insoweit, als dies für die Antrags- und Risikoprüfung, Vertragsverwaltung und die Bearbeitung im Schadenfall unbedingt<br />

notwendig ist. Ein Widerruf der Zustimmung ist jederzeit möglich.<br />

JA<br />

NEIN<br />

Erklärung: Durch m<strong>eine</strong> Unterschrift mache ich die <strong>auf</strong> den Folgeseiten genannten Erklärungen und Hinweise zum Inhalt des Antrages und erkenne sie an.<br />

Unterschrift des Antragstellers<br />

Unterschrift des Vermittlers<br />

Ort / Datum<br />

E<br />

Vermittlernummer<br />

Antrag <strong>Fahrzeug</strong>-RS für Privat-PKW - Tarif 04/2012 - Version 1.0


ERKLÄRUNGEN UND HINWEISE<br />

WICHTIGE HINWEISE GEMÄSS § 9a VERSICHERUNGSAUFSICHTSGESETZ<br />

Zuständige Aufsichtsbehörde:<br />

Finanzmarkt<strong>auf</strong>sicht, Bereich <strong>Versicherung</strong>s<strong>auf</strong>sicht, A-1020 Wien, Praterstraße 23<br />

Vertragsgrundlagen:<br />

Die Grundlage des Vertrages und des beschriebenen <strong>Versicherung</strong>sumfanges bilden das <strong>Versicherung</strong>svertragsgesetz, der Antrag, der Prämientarif - Stand<br />

01.04.2012, die Allgem<strong>eine</strong>n Bedingungen für die <strong>Rechtsschutz</strong>-<strong>Versicherung</strong> (ARB 2012) sowie die Ergänzenden Bedingungen für die <strong>Rechtsschutz</strong>-<br />

<strong>Versicherung</strong> (ERB 2012). Auf sämtliche mit der <strong>ARAG</strong> abgeschlossenen <strong>Versicherung</strong>sverträge ist österreichisches Recht anwendbar. Als ausschließlicher<br />

Gerichtsstand ist Wien vereinbart; § 48 <strong>Versicherung</strong>svertragsgesetz und § 14 Konsumentenschutzgesetz bleiben hiervon unberührt. Neben den im<br />

Allgem<strong>eine</strong>n Bürgerlichen Gesetzbuch geregelten Umständen, die den <strong>Versicherung</strong>snehmer berechtigen, den Abschluss des <strong>Versicherung</strong>svertrages zu<br />

widerrufen oder von diesem zurückzutreten, sind in § 3 und § 3a Konsumentenschutzgesetz sowie in § 5b und § 5c <strong>Versicherung</strong>svertragsgesetz besondere<br />

Rücktrittsrechte geregelt:<br />

Rücktrittsrecht nach § 3 Konsumentenschutzgesetz (KSchG):<br />

Wenn Sie Verbraucher im Sinne des KSchG sind, sind Sie - unabhängig von <strong>eine</strong>m allfälligen Rücktrittsrecht nach § 5b VersVG - berechtigt, innerhalb <strong>eine</strong>r<br />

Woche ab Zugang der <strong>Versicherung</strong>surkunde schriftlich vom Vertrag zurückzutreten; es genügt, wenn die Erklärung innerhalb der Frist abgesendet wird.<br />

Wurde vorläufige Deckung gewährt, so gebührt uns dafür die ihrer Dauer entsprechende Prämie. Kein Rücktrittsrecht besteht, wenn Sie selbst die geschäftliche<br />

Verbindung zwecks Abschluss oder Änderung des Vertrages angebahnt oder Ihre Vertragserklärung in <strong>eine</strong>m vom Versicherer für s<strong>eine</strong> geschäftlichen<br />

Zwecke dauernd benützten Raum abgegeben haben oder der Vertrag ausschließlich <strong>auf</strong> schriftlichem Wege zustande gekommen ist.<br />

Rücktrittsrecht nach § 3a Konsumentenschutzgesetz (KSchG):<br />

Wenn Sie Verbraucher im Sinne des KSchG sind, können Sie vom Vertragsantrag oder vom Vertrag zurücktreten, wenn ohne Ihre Veranlassung für Ihre<br />

Einwilligung maßgebliche Umstände (das sind: die Erwartung der Mitwirkung oder Zustimmung <strong>eine</strong>s Dritten, die erforderlich ist, damit die Leistung des<br />

Unternehmers erbracht oder vom Verbraucher verwendet werden kann; die Aussicht <strong>auf</strong> steuerrechtliche Vorteile; die Aussicht <strong>auf</strong> <strong>eine</strong> öffentliche Förderung;<br />

die Aussicht <strong>auf</strong> <strong>eine</strong>n Kredit.), die der Unternehmer im Zuge der Vertragsverhandlungen als wahrscheinlich dargestellt hat, nicht oder nur in erheblich geringerem<br />

Ausmaß eintreten. Der Rücktritt kann binnen <strong>eine</strong>r Woche erklärt werden. Die Frist beginnt zu l<strong>auf</strong>en, sobald für den Verbraucher erkennbar ist, dass<br />

die in Abs. 1 genannten Umstände nicht oder nur in erheblich geringerem Ausmaß eintreten und er <strong>eine</strong> schriftliche Belehrung über dieses Rücktrittsrecht<br />

erhalten hat. Das Rücktrittsrecht erlischt jedoch spätestens <strong>eine</strong>n Monat nach der vollständigen Erfüllung des Vertrags durch beide Vertragspartner, bei<br />

<strong>Versicherung</strong>sverträgen mit <strong>eine</strong>r ein Jahr übersteigenden Vertragsdauer spätestens <strong>eine</strong>n Monat nach dem Zustandekommen des Vertrags. Kein Rücktrittsrecht<br />

besteht, wenn Sie bereits bei den Vertragsverhandlungen wussten oder wissen mussten, dass die maßgeblichen Umstände nicht oder nur in erheblich<br />

geringerem Ausmaß eintreten werden, der Ausschluss des Rücktrittsrechts im einzelnen ausgehandelt worden ist oder der Unternehmer sich zu <strong>eine</strong>r<br />

angemessenen Anpassung des Vertrags bereit erklärt. Für die Rücktrittserklärung gilt § 3 KSchG sinngemäß.<br />

Rücktrittsrecht nach § 5b <strong>Versicherung</strong>svertragsgesetz (VersVG):<br />

Haben Sie k<strong>eine</strong> Kopie Ihrer Vertragserklärung erhalten, obwohl Sie diese dem Versicherer oder dessen Be<strong>auf</strong>tragten persönlich abgegeben haben, wurden<br />

Ihnen die <strong>Versicherung</strong>sbedingungen nicht vor Abgabe Ihrer Vertragserklärung (Antrags<strong>auf</strong>nahme) übergeben, oder haben Sie die Mitteilungen gemäß §§ 9a<br />

bzw.18b VAG erst jetzt erhalten, sind Sie berechtigt, innerhalb von zwei Wochen ab Zugang der <strong>Versicherung</strong>surkunde und -bedingungen vom Vertrag<br />

zurückzutreten. Wurden Ihnen bei neuen Verträgen nicht alle vertragsbezogenen <strong>Versicherung</strong>sbedingungen bzw. bei Vertragsänderungen nicht die allenfalls<br />

geänderten <strong>Versicherung</strong>sbedingungen ausgehändigt, oder haben Sie die in den §§ 9a bzw. 18b VAG vorgesehenen Mitteilungen nicht erhalten, so beträgt<br />

die Rücktrittsfrist <strong>eine</strong>n Monat. Der Rücktritt kann nur in geschriebener Form erklärt werden, wobei es genügt, wenn die Erklärung innerhalb der Frist abgesendet<br />

wird. Wurde vorläufige Deckung gewährt, so gebührt uns dafür die ihrer Dauer entsprechende Prämie. Kein Rücktrittsrecht besteht, wenn die vereinbarte<br />

Vertragsl<strong>auf</strong>zeit weniger als sechs Monate beträgt.<br />

Rücktrittsrecht nach § 5c <strong>Versicherung</strong>svertragsgesetz (VersVG):<br />

Wenn Sie Verbraucher im Sinne des KSchG sind, so können Sie vom <strong>Versicherung</strong>svertrag oder Ihrer Vertragserklärung ohne Angabe von Gründen binnen<br />

14 Tagen in geschriebener Form zurücktreten. Hat Ihnen der Versicherer vorläufige Deckung gewährt, so gebührt ihm dafür die ihrer Dauer entsprechende<br />

Prämie. Die Frist zur Ausübung des Rücktrittsrechts beginnt mit dem Tag zu l<strong>auf</strong>en, an dem Ihnen<br />

1. der <strong>Versicherung</strong>sschein und die <strong>Versicherung</strong>sbedingungen einschließlich der Bestimmungen über die Prämienfestsetzung oder –änderung<br />

2. die in §§ 9a und 18b VAG sowie in den §§ 137f Abs. 7 und 8 und 137g in Verbindung mit § 137h GewO 1994 Informationen und<br />

3. <strong>eine</strong> Belehrung über das Rücktrittsrecht<br />

zugegangen sind.<br />

Kein Rücktrittsrecht besteht, wenn die Vertragsl<strong>auf</strong>zeit weniger als sechs Monate beträgt. Sie erlischt spätestens <strong>eine</strong>n Monat nach dem Zugang des <strong>Versicherung</strong>sscheins<br />

und <strong>eine</strong>r Belehrung über das Rücktrittsrecht.<br />

Antragsbindungsfrist<br />

An die <strong>Versicherung</strong>santräge hält sich der Antragsteller sechs Wochen gebunden. Die Frist beginnt ab Zugang des unterfertigten Antrages bei der <strong>ARAG</strong> Österreich.<br />

Beginn des <strong>Versicherung</strong>sschutzes<br />

Die Antragstellung begründet noch k<strong>eine</strong>n <strong>Versicherung</strong>svertrag. Erst ab Zugang der Polizze oder <strong>eine</strong>r gesonderten Annahmeerklärung und rechtzeitiger<br />

Prämienzahlung besteht <strong>Versicherung</strong>sschutz nach Maßgabe des <strong>Versicherung</strong>svertrages. <strong>Versicherung</strong>sschutz vor Zugang der Polizze besteht nur bei <strong>eine</strong>r<br />

vorläufigen Deckung in dem vom Versicherer zugesagten Umfang.<br />

Anzeigepflicht - Schriftform<br />

Der <strong>Versicherung</strong>snehmer (Antragsteller) ist allein für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben verantwortlich, auch wenn <strong>eine</strong> andere Person deren<br />

Niederschrift vornimmt. <strong>Versicherung</strong>santräge sowie sämtliche Anzeigen und Erklärungen des <strong>Versicherung</strong>snehmers (Antragstellers) müssen schriftlich<br />

erfolgen.<br />

Dauerrabatt<br />

Für die 10-jährige Vertragsdauer ist in den Prämien ein 20%-iger Nachlass (Dauerrabatt) eingerechnet. Der <strong>Versicherung</strong>snehmer verpflichtet sich, bei Beendigung<br />

des <strong>Versicherung</strong>svertrages vor dem vereinbarten Vertragsabl<strong>auf</strong>, diesen Dauerrabatt für die abgel<strong>auf</strong>ene <strong>Versicherung</strong>szeit (Dauer) aliquot gemäß<br />

der nachstehenden Staffel zu zahlen. Die Berechnungsgrundlage für die Höhe der Nachzahlung ergibt sich aus der <strong>Versicherung</strong>szeit (Dauer) und dem<br />

daraus resultierenden Prozentsatz sowie der zum Zeitpunkt der Vertragsbeendigung gültigen Jahresprämie brutto.<br />

Kündigung nach vollen Jahren* 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10<br />

Höhe der Nachzahlung in % der vorgeschriebenen<br />

Jahresbruttoprämie zum Zeitpunkt der Vertragsbeendigung<br />

50 45 40 35 30 25 20 15 10 0<br />

*Bei Vertragsbeendigung im 1. Jahr: 50% der Jahresbruttoprämie<br />

Weitere Hinweise<br />

Die vereinbarte Tarifprämie ist <strong>auf</strong>grund der im Tarif angegebenen Tarifmerkmale ermittelt worden, eintretende Änderungen dieser Tarifmerkmale sind <strong>auf</strong><br />

Anfrage des Versicherers diesem wahrheitsgemäß und unverzüglich mitzuteilen, um die Prämie neu festsetzen zu können. Folgeprämien sind jeweils am 01.<br />

des Fälligkeitsmonats zu zahlen.<br />

<strong>ARAG</strong> Österreich Allgem<strong>eine</strong> <strong>Rechtsschutz</strong>versicherungs-AG, A-1041 Wien, Favoritenstraße 36, Telefon (01) 531 02-0*, Telefax (01) 531 02-1923<br />

Internet: http://www.<strong>ARAG</strong>.at, Handelsgericht Wien, FN 111820t, DVR 0018139, UID: ATU15364308


INFORMATION GEMÄSS § 24 DATENSCHUTZGESETZ 2000 (DSG 2000) UND ZUR ZUSTIMMUNGSERKLÄRUNG<br />

Der <strong>Rechtsschutz</strong>versicherer hat gemäß Artikel 1 der Allgem<strong>eine</strong>n Bedingungen für die <strong>Rechtsschutz</strong>-<strong>Versicherung</strong> (ARB) die Aufgabe, für die<br />

Wahrnehmung Ihrer rechtlichen Interessen zu sorgen und die Ihnen dabei entstehenden Kosten zu tragen. Diese und die damit verbundenen Verwaltungs<strong>auf</strong>gaben<br />

können <strong>Versicherung</strong>en nur mehr mit Hilfe der elektronischen Datenverarbeitung (EDV) erfüllen. Die Verwendung der an die<br />

<strong>ARAG</strong> Österreich bekanntgegebenen Daten ist durch das Datenschutzgesetz (DSG) geregelt und geschützt. Wir haben daher in Ihren <strong>Versicherung</strong>santrag<br />

<strong>eine</strong> Einwilligungserklärung zur Datenverwendung gemäß dem DSG <strong>auf</strong>genommen.<br />

Welche Daten werden zu welchem Zweck verarbeitet<br />

Dies sind vor allem Ihre Angaben im Antrag und im Schadenfall sowie damit verbundene Auskünfte von Dritten, z.B. dem von Ihnen bevollmächtigten<br />

Rechtsvertreter oder <strong>Versicherung</strong>svermittler, die zum Zweck der Antragsbearbeitung, Risikoprüfung, Polizzierung, Vertragsverwaltung, Bearbeitung<br />

von Schadenfällen und zu Ihrer Betreuung in <strong>Versicherung</strong>sangelegenheiten notwendig sind.<br />

Zur Verwaltung Ihres Vertrages verarbeiten wir neben den Daten des Vertragsinhaltes, die Sie der Ihnen übermittelten Polizze entnehmen können,<br />

auch weitere Daten (Bankverbindung, Vermittlerdaten) und Daten über die Prämienzahlungen.<br />

Im Schadenfall verarbeiten wir die von Ihnen, Ihrem Rechtsvertreter oder Ihrem Vermittler bekanntgegebenen Daten zum <strong>Versicherung</strong>sfall, die von<br />

uns abgegebenen Stellungnahmen zum <strong>Versicherung</strong>sfall und unsere Leistungen, um für die Wahrnehmung Ihrer rechtlichen Interessen sorgen zu<br />

können.<br />

Welche Daten müssen Sie uns bekanntgeben<br />

Gemäß <strong>Versicherung</strong>svertragsgesetz sind Sie verpflichtet, bei Antragstellung und im Schadenfall alle für die Beurteilung des zu versichernden<br />

Risikos sowie zur Leistungsfeststellung erforderlichen Informationen vollständig und wahrheitsgemäß zur Verfügung zu stellen. Wird diese gesetzliche<br />

Verpflichtung nicht erfüllt, so kann dies zur Ablehnung des Antrages, zum Rücktritt des Versicherers vom Vertrag oder zur Ablehnung der <strong>Versicherung</strong>sleistung<br />

führen.<br />

Welche Daten werden zu welchem Zweck an welche Dritte übermittelt<br />

Zur Beurteilung, ob und unter welchem Bedingungen ein <strong>Versicherung</strong>svertrag abgeschlossen, geändert oder fortgesetzt wird sowie nach Eintritt<br />

des <strong>Versicherung</strong>sfalles zur Beurteilung und Erfüllung unserer Leistungsverpflichtung kann es in bestimmten Fällen (Vorversicherung, Doppelversicherung,<br />

Teilungsabkommen zwischen den Versicherern, Organisation von Musterverfahren, gesetzlichen Forderungsübergang) notwendig sein,<br />

Personenidentifikationsdaten (Name, Geburtsdatum, Adresse) und Daten zum <strong>Versicherung</strong>sfall an<br />

● Ihren Rechtsvertreter<br />

● Ihren bevollmächtigten Vermittler<br />

● andere die Schadenversicherung in Österreich betreibende <strong>Versicherung</strong>sunternehmen<br />

● das „Zentrale Informationssystem – ZIS“ des Verbandes der <strong>Versicherung</strong>sunternehmen Österreichs, 1030 Wien, Schwarzenbergplatz 7.<br />

(Informationsverbundsystem iSd § 4 Z13 Datenschutzgesetz 2000)<br />

zu übermitteln.<br />

Das Zentrale Informationssystem ZIS ist <strong>eine</strong> Einrichtung der <strong>Versicherung</strong>swirtschaft zur Verhinderung und Bekämpfung des <strong>Versicherung</strong>smissbrauchs<br />

und des <strong>Versicherung</strong>sbetruges.<br />

Sollten Ihre Ansprüche im Schadenfall außerhalb von Österreich geltend zu machen sein, so übermitteln wir Ihre personenbezogenen und den<br />

Schadenfall betreffenden Daten an<br />

● INTERIURA Schadenregulierungsges.m.b.H., 1040 Wien, Rainergasse 1/4 (FN 50016d, DVR 0705004),<br />

welche in unserem Auftrag für die Wahrnehmung Ihrer rechtlichen Interessen im Ausland sorgt. Werden Sie in Ihren <strong>Versicherung</strong>sangelegenheiten<br />

von <strong>eine</strong>m durch Sie bevollmächtigten Vermittler betreut, so übermitteln wir an<br />

● den Vermittler<br />

die notwendigen Antrags-, Vertrags- und Leistungsdaten, damit dieser Sie entsprechend betreuen und beraten kann. Jeder dieser Vermittler ist<br />

s<strong>eine</strong>rseits wiederum verpflichtet, die Bestimmungen des DSG und s<strong>eine</strong> besonderen Geheimhaltungspflichten zu beachten.<br />

Können Sie die Zustimmungserklärung zur Übermittlung von Daten an bestimmte Dritte widerrufen<br />

Die in Ihrem <strong>Versicherung</strong>santrag <strong>auf</strong>genommene Zustimmungserklärung zur Datenübermittlung kann von Ihnen jederzeit widerrufen werden (§ 8<br />

DSG 2000). Darüber hinaus sind Sie unter den Voraussetzungen des § 28 DSG 2000 berechtigt, gegen die Verwendung Ihrer Daten Widerspruch<br />

zu erheben.<br />

Erfolgt ein solcher Widerruf oder Widerspruch oder wird die Zustimmung nicht erklärt, so behalten wir uns vor, Ihren Antrag abzulehnen oder den<br />

Vertrag <strong>auf</strong>zulösen, sofern <strong>eine</strong> automationsunterstützte Bearbeitung Ihres Vertrages, leistungsmindernde Veranlassungen (wie z.B. Abrechnung<br />

der Doppelversicherung oder gemäß Teilungsabkommen oder die Organisation von Musterverfahren oder Gemeinschaftsklagen) oder die Erfüllung<br />

unserer vertraglichen Verpflichtungen nicht mehr möglich sind.<br />

Wo erhalten Sie weitere Auskünfte zum Datenschutz<br />

Wegen weiterer Auskünfte und Erläuterungen können Sie sich direkt an die <strong>ARAG</strong> Österreich, 1041 Wien, Favoritenstraße 36, wenden:<br />

Telefon (01) 53102-DW 1122, Fax (01) 53102-DW 2122, E-Mail datenschutz@arag.at.<br />

<strong>ARAG</strong> Österreich Allgem<strong>eine</strong> <strong>Rechtsschutz</strong>versicherungs-AG, A-1041 Wien, Favoritenstraße 36, Telefon (01) 531 02-0*, Telefax (01) 531 02-1923<br />

Internet: http://www.<strong>ARAG</strong>.at, Handelsgericht Wien, FN 111820t, DVR 0018139, UID: ATU15364308

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