gesundheit - HVB BKK
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35<br />
30<br />
25<br />
20<br />
15<br />
10<br />
05<br />
16<br />
22,3<br />
<strong>HVB</strong> <strong>BKK</strong> INTERN<br />
23,4<br />
24,2<br />
21,8<br />
Arzneimittelkosten –<br />
das sollten Sie wissen<br />
Nach der stationären Behandlung bilden die Ausgaben für Arzneimittel<br />
den zweitgrößten Kostenblock in der gesetzlichen Krankenversicherung.<br />
Für uns Grund genug, Ihnen ein paar Zahlen, Daten und Hintergrundinformationen<br />
zu diesem Leistungsangebot zu geben. Natürlich bietet Ihnen<br />
die <strong>HVB</strong> <strong>BKK</strong> auch in diesem Bereich einige Extra-Leistungen, um die Kosten<br />
für Sie zu senken und die Qualität Ihrer Versorgung zu verbessern.<br />
Wie viel Geld geben Krankenkassen jähr-<br />
lich für Arzneimittel aus?<br />
Die Kurve bei den Ausgaben für Arzneimittel<br />
kannte in den letzten 10 Jahren (fast) nur eine<br />
richtung: nach oben. Während gesetzliche<br />
Krankenkassen im Jahr 2001 noch 22,3 Milliarden<br />
euro für Arzneimittel ausgegeben haben,<br />
stieg dieser Betrag bis zum Jahr 2010 um fast<br />
9 Milliarden euro auf 30,4 Milliarden euro. Dies<br />
entspricht einem Anteil von rund 19 % an den<br />
Gesamtausgaben.<br />
25,4<br />
2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010<br />
Quelle: IGeS, BMG; Grafik: <strong>BKK</strong> Bundesverband *vorläufig<br />
25,8<br />
27,8<br />
29,1<br />
30,1<br />
30,4 *<br />
Wie funktioniert die Kostenübernahme?<br />
Verschreibt Ihnen Ihr Arzt ein Medikament,<br />
übernimmt die <strong>HVB</strong> <strong>BKK</strong> in der regel die Kosten.<br />
Das gilt für alle rezeptpflichtigen Arzneimittel,<br />
die Sie in der Apotheke erhalten und<br />
die in Deutschland zugelassen sind. Für einige<br />
Medikamente gilt ein sogenannter Festbetrag.<br />
Dabei handelt es sich um den Höchstbetrag,<br />
bis zu dem die gesetzlichen Krankenkassen die<br />
Kosten für ein Arzneimittel übernehmen dürfen.<br />
Liegt der Preis des Arzneimittels darüber, zahlen<br />
Sie die Differenz zwischen dem Festbetrag und<br />
dem Arzneimittelpreis selbst – auch dann, wenn<br />
Sie von der gesetzlichen Zuzahlung befreit sind.<br />
Ihr Arzt ist in diesen Fällen dazu verpflichtet, Sie<br />
darüber zu informieren.<br />
Wie werden die Festbeträge festgelegt?<br />
In den Arzneimittel-richtlinien legt der Ge-<br />
meinsame Bundesausschuss (G-BA) fest,<br />
für welche Wirkstoffe Festbeträge möglich<br />
sind. Die exakte Höhe der Festbeträge wird in<br />
einem aufwändigen Verfahren rechnerisch ermittelt.<br />
Basis sind immer die preisgünstigsten<br />
Verordnungsmöglichkeiten. Mindestens einmal<br />
jährlich werden die Festbeträge überprüft<br />
und gegebenenfalls angepasst.<br />
Welche Zuzahlungen fallen an?<br />
Der Gesetzgeber hat für Arzneimittel, die von<br />
den Krankenkassen übernommen werden, eine<br />
Zuzahlung durch den Versicherten vorgeschrieben.<br />
Diese beträgt 10 % des Abgabepreises<br />
(höchstens 10 €, mindestens 5 €, allerdings<br />
nicht mehr als die Kosten des Mittels).<br />
Von der Zuzahlung befreit sind:<br />
- bestimmte Härtefälle<br />
- Versicherte unter 18 Jahren<br />
- Verordnungen im rahmen der Mutterschaftshilfe<br />
- Arzneimittel zur Behandlung von anerkannten<br />
Versorgungsleiden, Berufskrankheiten und<br />
Ar beitsunfällen<br />
Vorsicht bei Vorkasse-Medikamenten!<br />
Zum Jahreswechsel 2011 hat der Gesetzgeber<br />
eine Änderung im Arzneimittelrecht vorgenommen.<br />
Künftig könnten Ihnen dadurch in<br />
der Apotheke rezeptpflichtige Medikamente<br />
gegen Vorkasse angeboten werden. Doch Vor-