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gesundheit - HVB BKK

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10<br />

05<br />

16<br />

22,3<br />

<strong>HVB</strong> <strong>BKK</strong> INTERN<br />

23,4<br />

24,2<br />

21,8<br />

Arzneimittelkosten –<br />

das sollten Sie wissen<br />

Nach der stationären Behandlung bilden die Ausgaben für Arzneimittel<br />

den zweitgrößten Kostenblock in der gesetzlichen Krankenversicherung.<br />

Für uns Grund genug, Ihnen ein paar Zahlen, Daten und Hintergrundinformationen<br />

zu diesem Leistungsangebot zu geben. Natürlich bietet Ihnen<br />

die <strong>HVB</strong> <strong>BKK</strong> auch in diesem Bereich einige Extra-Leistungen, um die Kosten<br />

für Sie zu senken und die Qualität Ihrer Versorgung zu verbessern.<br />

Wie viel Geld geben Krankenkassen jähr-<br />

lich für Arzneimittel aus?<br />

Die Kurve bei den Ausgaben für Arzneimittel<br />

kannte in den letzten 10 Jahren (fast) nur eine<br />

richtung: nach oben. Während gesetzliche<br />

Krankenkassen im Jahr 2001 noch 22,3 Milliarden<br />

euro für Arzneimittel ausgegeben haben,<br />

stieg dieser Betrag bis zum Jahr 2010 um fast<br />

9 Milliarden euro auf 30,4 Milliarden euro. Dies<br />

entspricht einem Anteil von rund 19 % an den<br />

Gesamtausgaben.<br />

25,4<br />

2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010<br />

Quelle: IGeS, BMG; Grafik: <strong>BKK</strong> Bundesverband *vorläufig<br />

25,8<br />

27,8<br />

29,1<br />

30,1<br />

30,4 *<br />

Wie funktioniert die Kostenübernahme?<br />

Verschreibt Ihnen Ihr Arzt ein Medikament,<br />

übernimmt die <strong>HVB</strong> <strong>BKK</strong> in der regel die Kosten.<br />

Das gilt für alle rezeptpflichtigen Arzneimittel,<br />

die Sie in der Apotheke erhalten und<br />

die in Deutschland zugelassen sind. Für einige<br />

Medikamente gilt ein sogenannter Festbetrag.<br />

Dabei handelt es sich um den Höchstbetrag,<br />

bis zu dem die gesetzlichen Krankenkassen die<br />

Kosten für ein Arzneimittel übernehmen dürfen.<br />

Liegt der Preis des Arzneimittels darüber, zahlen<br />

Sie die Differenz zwischen dem Festbetrag und<br />

dem Arzneimittelpreis selbst – auch dann, wenn<br />

Sie von der gesetzlichen Zuzahlung befreit sind.<br />

Ihr Arzt ist in diesen Fällen dazu verpflichtet, Sie<br />

darüber zu informieren.<br />

Wie werden die Festbeträge festgelegt?<br />

In den Arzneimittel-richtlinien legt der Ge-<br />

meinsame Bundesausschuss (G-BA) fest,<br />

für welche Wirkstoffe Festbeträge möglich<br />

sind. Die exakte Höhe der Festbeträge wird in<br />

einem aufwändigen Verfahren rechnerisch ermittelt.<br />

Basis sind immer die preisgünstigsten<br />

Verordnungsmöglichkeiten. Mindestens einmal<br />

jährlich werden die Festbeträge überprüft<br />

und gegebenenfalls angepasst.<br />

Welche Zuzahlungen fallen an?<br />

Der Gesetzgeber hat für Arzneimittel, die von<br />

den Krankenkassen übernommen werden, eine<br />

Zuzahlung durch den Versicherten vorgeschrieben.<br />

Diese beträgt 10 % des Abgabepreises<br />

(höchstens 10 €, mindestens 5 €, allerdings<br />

nicht mehr als die Kosten des Mittels).<br />

Von der Zuzahlung befreit sind:<br />

- bestimmte Härtefälle<br />

- Versicherte unter 18 Jahren<br />

- Verordnungen im rahmen der Mutterschaftshilfe<br />

- Arzneimittel zur Behandlung von anerkannten<br />

Versorgungsleiden, Berufskrankheiten und<br />

Ar beitsunfällen<br />

Vorsicht bei Vorkasse-Medikamenten!<br />

Zum Jahreswechsel 2011 hat der Gesetzgeber<br />

eine Änderung im Arzneimittelrecht vorgenommen.<br />

Künftig könnten Ihnen dadurch in<br />

der Apotheke rezeptpflichtige Medikamente<br />

gegen Vorkasse angeboten werden. Doch Vor-

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