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STATUTEN - landesverband oberösterreich und salzburg

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1. Der Vereinszweck soll durch die in den Abs. 2 <strong>und</strong> 3 angeführten ideellen <strong>und</strong><br />

materiellen Mittel erreicht werden.<br />

2. Als ideelle Mittel dienen Vorträge <strong>und</strong> Versammlungen.<br />

3. Die erforderlichen materiellen Mittel sollen aufgebracht werden durch<br />

Beitrittsgebühren, Mitgliedsbeiträge <strong>und</strong> Seminargebühren, Spenden,<br />

Widmungen, Unterstützungs- <strong>und</strong> Förderungsbeiträge sowie sonstige<br />

Zuwendungen, Erträgnisse aus Verbandsvermögen.<br />

§ 4 Mitgliedschaft<br />

Der Landesverband ist Mitglied des Hauptverbandes der allgemein beeideten <strong>und</strong><br />

gerichtlich zertifizierten Sachverständigen Österreichs (kurz: „Hauptverband der<br />

Gerichtssachverständigen“), dem Dachverband mit dem Sitz in Wien.<br />

Die Mitglieder des Landesverbandes gliedern sich in:<br />

1. ordentliche Mitglieder (§ 5)<br />

2. Anwärter (§ 6)<br />

3. Ehrenmitglieder (§ 7)<br />

4. außerordentliche Mitglieder (§ 8)<br />

§ 5 Ordentliche Mitglieder<br />

1. Voraussetzung <strong>und</strong> Aufnahme<br />

a. Die Voraussetzungen für die ordentliche Mitgliedschaft ist der Nachweis<br />

der Eintragung in einer Liste der allgemein beeideten <strong>und</strong> gerichtlich<br />

zertifizierten Sachverständigen bei einem österreichischen Gericht.<br />

b. Ein Rechtsanspruch auf Aufnahme besteht nicht.<br />

c. Für die Prüfung der Voraussetzung zur Aufnahme als ordentliches<br />

Mitglied ist der Obmann der jeweiligen Fachgruppe zuständig <strong>und</strong><br />

verantwortlich.<br />

d. Vor Aufnahme sind dem Antragsteller die Statuten, die Standesregeln<br />

<strong>und</strong> die Geschäftsordnungen in Diziplinarsachen <strong>und</strong> für den<br />

Schlichtungsausschuss auszuhändigen bzw. bekanntzugeben <strong>und</strong> von<br />

diesem schriftlich anzuerkennen.<br />

e. Über die Aufnahme von Mitgliedern entscheidet der Verbandsvorstand<br />

endgültig. Die Aufnahme kann ohne Angabe von Gründen verweigert<br />

werden.<br />

2. Rechte der Mitglieder<br />

a. Teilnahme an allen Veranstaltungen des Verbandes.<br />

b. Das Recht, Anträge an die Mitgliederversammlung unter der<br />

Vereinsadresse zu stellen. Die Antragstellung muß schriftlich<br />

spätestens 3 Tage vor dem Tag der Mitgliederversammlung eingelangt<br />

sein.<br />

c. Das Stimmrecht in der Mitgliederversammlung.<br />

d. Das aktive Wahlrecht.<br />

e. Das passive Wahlrecht.

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