Ehren – Tafel - Hessischer Radfahrerverband eV
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1. Fachausschuss:<br />
1.1 dem Fachausschuss Kunstradfahren gehören an:<br />
- der/die Vizepräsident/in Halle<br />
- der/die Fachwart/in<br />
- der/die Lehrwart/in<br />
- der/die Kampfrichterobmann/-obfrau<br />
- vier Verbandstrainer/innen<br />
- mindestens drei Trainer/innen (Beauftragte)<br />
- EDV Beauftragter/in<br />
1.2 der Fachausschuss Kunstradfahren wird nicht gewählt, er setzt<br />
sich aus den o. g. gewählten (Jahreshauptversammlung des<br />
HRV), vertraglich eingestellten und beauftragten Personen zusammen.<br />
Er tagt zweimal im Sportjahr. (Sommer- und Herbstsitzung)<br />
1.3 den Vorsitz im Fachausschuss Kunstradfahren hat der/die Fachwart/in.<br />
Er/sie lädt vier Wochen vor dem festgelegten Termin mit<br />
einer Tagesordnung ein.<br />
1.4 die Mitglieder des Fachausschusses Kunstradfahren haben bei<br />
Beschlussfassungen je eine Stimme<br />
1.5 der Fachausschuss Kunstradfahren ist nur beschlussfähig, wenn<br />
mindestens ein Verbandstrainer/in anwesend ist, der dann mit vier<br />
Stimmen (für die anderen verhinderten Verbandstrainer/innen) abstimmen<br />
kann. Eine Abstimmung im Vorfeld muss stattfinden und<br />
an der jeweiligen Fachausschusssitzung von den abwesenden<br />
Verbandstrainer/innen in schriftlicher Form vorliegen.<br />
1.6 der Fachausschuss Kunstradfahren beschließt bzw. reicht als Anträge<br />
nachfolgend aufgeführte sportliche Angelegenheiten ein:<br />
a) Zusammensetzung des D1 und D2 Kaders, den die vier Ver-<br />
Bandstrainern//innen im Vorfeld schon festlegen. Es erfolgt zu der<br />
Sommersitzung eine schriftliche Auswertung über die Zusammensetzung<br />
des Kaders. Diese Auswertung resultiert auf den Ergebnissen<br />
der D-Kader-Sichtungen, der Hessenmeisterschaften und<br />
der Deutschen Meisterschaften, mit zwei Streichergebnissen und<br />
den altersmäßig festgelegten Bonuspunkten. Maßgeblich für die<br />
Zusammensetzung des D-Kaders sind die Verbandstrainer/innen.<br />
Alle anderen Mitglieder des Fachausschusses Kunstradfahren haben<br />
nur eine beratende Funktion und können Einwände zur Diskussion<br />
einbringen.<br />
b) Termine für D-Kader-Lehrgänge, der D-Kader-Stützpunkte und<br />
der D-Kader Sichtungen<br />
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c) Mindestpunktzahlen und Teilnehmerzahlen zur Qualifikation zu<br />
den Hessenmeisterschaften die als Antrag zur Abstimmung an<br />
den Fachwartetag gestellt werden. Hier erfolgt eine Abstimmung<br />
darüber. Diese Punktzahlen müssen an den Bezirksmeisterschaften<br />
ausgefahren werden.<br />
d) Termine für die Traineraus- und Trainerfortbildung werden<br />
vom/von dem/der Lehrwart/in vorgeschlagen und abgestimmt<br />
e) Termine für die Kampfrichterausbildung werden vom/von<br />
dem/der Kampfrichterobmann/-obfrau vorgeschlagen und abgestimmt.<br />
f) Anträge zu Trainingsgeräten müssen vom Fachausschuss Kunst-<br />
Rad fahren grundsätzlich an den Vorstand/Präsidium des HRV<br />
gestellt werden. (Begründung: solche Geräte werden im HRV<br />
Schrank an der Landessportschule des lsb h deponiert und sind<br />
allen Abteilungen des HRV zugänglich, also Inventar des HRV).<br />
Im HRV Schrank ist eine Liste des Inventars, in die jeder die entsprechende<br />
Entnahme einzutragen hat. Der Schlüssel wird auf der<br />
Geschäftsstelle des HRV deponiert einen weiteren Schlüssel hat<br />
der/die Fachwart/in Halle. Zusätzliche Schlüssel kann der HRV anfertigen<br />
lassen.<br />
g) Anträge zu Trainingsbekleidung müssen vom Fachausschuss<br />
Kunstradfahren grundsätzlich an den Vorstand/Präsidium des<br />
HRV gestellt werden.<br />
2. Fachwartetag<br />
2.1.1 der Fachwartetag Kunstradfahren tagt mindestens einmal im Jahr.<br />
Die Einladung erfolgt durch den/die Fachwart/in mit entsprechender<br />
Tagesordnung vier Wochen vorher im amtlichen Organ „Sport<br />
in Hessen“. Er setzt sich zusammen aus den Mitgliedern des<br />
Fachausschusses, aus Delegierten der kunstradsportreibenden<br />
Vereinen die dem HRV angehören. Der Präsident des HRV hat<br />
bei Anwesenheit nur beratende Funktion. Jeder Verein und die<br />
Mitglieder des Fachausschusses haben bei Abstimmungen je eine<br />
Stimme.<br />
2.2 Anträge zu Pokalwettbewerben/Minicups die bezirksoffen oder<br />
Landesverbandsoffen zur Austragung im 1. Jahr oder 2. Jahr nach<br />
dem Fachwartetag kommen sollen müssen vor dem Fachwartetag<br />
in schriftlicher Form/Post/Fax/E-Mail dem/der Fachwart/in vorliegen.<br />
Die Anträge werden dem Fachwartetag nach Eingang zur<br />
Abstimmung vorgelegt.<br />
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