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Ehren – Tafel - Hessischer Radfahrerverband eV

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1. Fachausschuss:<br />

1.1 dem Fachausschuss Kunstradfahren gehören an:<br />

- der/die Vizepräsident/in Halle<br />

- der/die Fachwart/in<br />

- der/die Lehrwart/in<br />

- der/die Kampfrichterobmann/-obfrau<br />

- vier Verbandstrainer/innen<br />

- mindestens drei Trainer/innen (Beauftragte)<br />

- EDV Beauftragter/in<br />

1.2 der Fachausschuss Kunstradfahren wird nicht gewählt, er setzt<br />

sich aus den o. g. gewählten (Jahreshauptversammlung des<br />

HRV), vertraglich eingestellten und beauftragten Personen zusammen.<br />

Er tagt zweimal im Sportjahr. (Sommer- und Herbstsitzung)<br />

1.3 den Vorsitz im Fachausschuss Kunstradfahren hat der/die Fachwart/in.<br />

Er/sie lädt vier Wochen vor dem festgelegten Termin mit<br />

einer Tagesordnung ein.<br />

1.4 die Mitglieder des Fachausschusses Kunstradfahren haben bei<br />

Beschlussfassungen je eine Stimme<br />

1.5 der Fachausschuss Kunstradfahren ist nur beschlussfähig, wenn<br />

mindestens ein Verbandstrainer/in anwesend ist, der dann mit vier<br />

Stimmen (für die anderen verhinderten Verbandstrainer/innen) abstimmen<br />

kann. Eine Abstimmung im Vorfeld muss stattfinden und<br />

an der jeweiligen Fachausschusssitzung von den abwesenden<br />

Verbandstrainer/innen in schriftlicher Form vorliegen.<br />

1.6 der Fachausschuss Kunstradfahren beschließt bzw. reicht als Anträge<br />

nachfolgend aufgeführte sportliche Angelegenheiten ein:<br />

a) Zusammensetzung des D1 und D2 Kaders, den die vier Ver-<br />

Bandstrainern//innen im Vorfeld schon festlegen. Es erfolgt zu der<br />

Sommersitzung eine schriftliche Auswertung über die Zusammensetzung<br />

des Kaders. Diese Auswertung resultiert auf den Ergebnissen<br />

der D-Kader-Sichtungen, der Hessenmeisterschaften und<br />

der Deutschen Meisterschaften, mit zwei Streichergebnissen und<br />

den altersmäßig festgelegten Bonuspunkten. Maßgeblich für die<br />

Zusammensetzung des D-Kaders sind die Verbandstrainer/innen.<br />

Alle anderen Mitglieder des Fachausschusses Kunstradfahren haben<br />

nur eine beratende Funktion und können Einwände zur Diskussion<br />

einbringen.<br />

b) Termine für D-Kader-Lehrgänge, der D-Kader-Stützpunkte und<br />

der D-Kader Sichtungen<br />

46<br />

c) Mindestpunktzahlen und Teilnehmerzahlen zur Qualifikation zu<br />

den Hessenmeisterschaften die als Antrag zur Abstimmung an<br />

den Fachwartetag gestellt werden. Hier erfolgt eine Abstimmung<br />

darüber. Diese Punktzahlen müssen an den Bezirksmeisterschaften<br />

ausgefahren werden.<br />

d) Termine für die Traineraus- und Trainerfortbildung werden<br />

vom/von dem/der Lehrwart/in vorgeschlagen und abgestimmt<br />

e) Termine für die Kampfrichterausbildung werden vom/von<br />

dem/der Kampfrichterobmann/-obfrau vorgeschlagen und abgestimmt.<br />

f) Anträge zu Trainingsgeräten müssen vom Fachausschuss Kunst-<br />

Rad fahren grundsätzlich an den Vorstand/Präsidium des HRV<br />

gestellt werden. (Begründung: solche Geräte werden im HRV<br />

Schrank an der Landessportschule des lsb h deponiert und sind<br />

allen Abteilungen des HRV zugänglich, also Inventar des HRV).<br />

Im HRV Schrank ist eine Liste des Inventars, in die jeder die entsprechende<br />

Entnahme einzutragen hat. Der Schlüssel wird auf der<br />

Geschäftsstelle des HRV deponiert einen weiteren Schlüssel hat<br />

der/die Fachwart/in Halle. Zusätzliche Schlüssel kann der HRV anfertigen<br />

lassen.<br />

g) Anträge zu Trainingsbekleidung müssen vom Fachausschuss<br />

Kunstradfahren grundsätzlich an den Vorstand/Präsidium des<br />

HRV gestellt werden.<br />

2. Fachwartetag<br />

2.1.1 der Fachwartetag Kunstradfahren tagt mindestens einmal im Jahr.<br />

Die Einladung erfolgt durch den/die Fachwart/in mit entsprechender<br />

Tagesordnung vier Wochen vorher im amtlichen Organ „Sport<br />

in Hessen“. Er setzt sich zusammen aus den Mitgliedern des<br />

Fachausschusses, aus Delegierten der kunstradsportreibenden<br />

Vereinen die dem HRV angehören. Der Präsident des HRV hat<br />

bei Anwesenheit nur beratende Funktion. Jeder Verein und die<br />

Mitglieder des Fachausschusses haben bei Abstimmungen je eine<br />

Stimme.<br />

2.2 Anträge zu Pokalwettbewerben/Minicups die bezirksoffen oder<br />

Landesverbandsoffen zur Austragung im 1. Jahr oder 2. Jahr nach<br />

dem Fachwartetag kommen sollen müssen vor dem Fachwartetag<br />

in schriftlicher Form/Post/Fax/E-Mail dem/der Fachwart/in vorliegen.<br />

Die Anträge werden dem Fachwartetag nach Eingang zur<br />

Abstimmung vorgelegt.<br />

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