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Ehren – Tafel - Hessischer Radfahrerverband eV

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19. Es wird zur Kontrolle der Lizenzen ein WA eingesetzt der möglichst<br />

zentral zwischen den beiden Fahrflächen positioniert sein<br />

sollte.<br />

20. Ausreichende Getränke und Essen zum Kauf für Sportler<br />

21. Essen und Getränke für Kampfrichter sind vom ausrichtenden<br />

Verein zu übernehmen, die Verpflegung ist so zu organisieren,<br />

dass die Kampfrichter zu Beginn der Pausen sofort verpflegt<br />

werden können (Tisch bzw. Raum dafür reservieren) An einer<br />

ganztätigen Veranstaltung sollte für die Kampfrichter eine<br />

warme Mahlzeit eingeplant sein.<br />

22. Grundsätzlich bleibt eine Fahrfläche frei, wenn ein Start ausfällt,<br />

es wird nicht der nächste Starter automatisch vorgezogen.<br />

23. Ein Sportler kann nur solange nachstarten, wie seine Disziplin<br />

läuft.<br />

24. Ein Vorstart in einer anderen Disziplin ist nicht möglich (siehe<br />

Reglement)<br />

25. Dekoration der Halle: Etwas Grünschmuck, HRV und BDR<br />

Fahnen und so weit vorhanden Vereinsfahnen sollten in jedem<br />

Fall aufgehängt werden.<br />

26. Die Siegerehrung sollte in einem entsprechenden würdigen<br />

Rahmen, egal ob Nachwuchs oder Spitze, abgehalten werden.<br />

27. Bei einer Tagesveranstaltung werden zwei Siegerehrungen<br />

vorgenommen<br />

28. Werbung: Bei HRV-Veranstaltungen Fahnen und Bänder der<br />

SparkassenVersicherung sowie des Sponsors Bürgin Fenster<br />

werden von der Fachwartin Kunstradfahren mitgebracht.<br />

29. Befestigung für 2 Bänder von je 4.00 m vorbereiten<br />

30. Werbung anderer Banken u. Versicherungen sind bei HRV<br />

Veranstaltungen nicht zugelassen, Werbung von Firmen die in<br />

keiner Verbindung zu Banken und Sparkassen stehen sind zugelassen.<br />

44<br />

Ordnung für Strafgelder<br />

Den Vereinen wurden von Oktober bis Dezember 2002 die Anträge<br />

für Lizenzen zugestellt. Da die ersten Pokale bereits für den Februar<br />

terminiert sind, sind alle Bezirksfachwartinnen und Bezirksfachwarte<br />

sowie alle Ausrichter von Pokalen angehalten nur Sportler/innen<br />

starten zu lassen, die über eine gültige Lizenz für 2003 verfügen.<br />

Sportlerinnen und Sportler können auch ohne Lizenz starten, hier<br />

muss aber dem Kampfgericht der Lizenzantrag vorgelegt werden<br />

sowie eine Bescheinigung der sportärztlichen Untersuchung bei Jugendlichen<br />

und Schüler/innen. Geht allerdings aus dem Antrag hervor,<br />

dass die Lizenzen erst nach dem 31.12.2002 beantragt wurden,<br />

wird eine Strafgebühr pro Sportler von € 2,50 zzgl. € 25,00 für den<br />

Verein fällig, die an den HRV zu überweisen ist.<br />

Liegt die Lizenz bis zu den Hessenmeisterschaften nicht vor, ist kein<br />

Start möglich.<br />

Vereine, die Ihre Abgaben für 2002 noch nicht an den HRV gezahlt<br />

haben, bekommen für alle Wettbewerbe keine Startberechtigung,<br />

auch nicht für die Qualifikation (Bezirksmeisterschaft) zur Hessenmeisterschaft.<br />

Der Fachausschuss bittet um Beachtung.<br />

Unsportliches Verhalten (Nichterscheinen zu Siegerehrungen) Ehrungen<br />

werden ausgehändigt, Gebühren und Strafgelder an Sportler<br />

und Vereine nach den geltenden Richtlinien des BDR und HRV.<br />

Geschäftsordnung der Abteilung Kunstradfahren<br />

I Organe:<br />

1. Fachausschuss<br />

2. Fachwartetag<br />

3. Bezirksfachwarte/innen<br />

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