Ehren – Tafel - Hessischer Radfahrerverband eV
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19. Es wird zur Kontrolle der Lizenzen ein WA eingesetzt der möglichst<br />
zentral zwischen den beiden Fahrflächen positioniert sein<br />
sollte.<br />
20. Ausreichende Getränke und Essen zum Kauf für Sportler<br />
21. Essen und Getränke für Kampfrichter sind vom ausrichtenden<br />
Verein zu übernehmen, die Verpflegung ist so zu organisieren,<br />
dass die Kampfrichter zu Beginn der Pausen sofort verpflegt<br />
werden können (Tisch bzw. Raum dafür reservieren) An einer<br />
ganztätigen Veranstaltung sollte für die Kampfrichter eine<br />
warme Mahlzeit eingeplant sein.<br />
22. Grundsätzlich bleibt eine Fahrfläche frei, wenn ein Start ausfällt,<br />
es wird nicht der nächste Starter automatisch vorgezogen.<br />
23. Ein Sportler kann nur solange nachstarten, wie seine Disziplin<br />
läuft.<br />
24. Ein Vorstart in einer anderen Disziplin ist nicht möglich (siehe<br />
Reglement)<br />
25. Dekoration der Halle: Etwas Grünschmuck, HRV und BDR<br />
Fahnen und so weit vorhanden Vereinsfahnen sollten in jedem<br />
Fall aufgehängt werden.<br />
26. Die Siegerehrung sollte in einem entsprechenden würdigen<br />
Rahmen, egal ob Nachwuchs oder Spitze, abgehalten werden.<br />
27. Bei einer Tagesveranstaltung werden zwei Siegerehrungen<br />
vorgenommen<br />
28. Werbung: Bei HRV-Veranstaltungen Fahnen und Bänder der<br />
SparkassenVersicherung sowie des Sponsors Bürgin Fenster<br />
werden von der Fachwartin Kunstradfahren mitgebracht.<br />
29. Befestigung für 2 Bänder von je 4.00 m vorbereiten<br />
30. Werbung anderer Banken u. Versicherungen sind bei HRV<br />
Veranstaltungen nicht zugelassen, Werbung von Firmen die in<br />
keiner Verbindung zu Banken und Sparkassen stehen sind zugelassen.<br />
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Ordnung für Strafgelder<br />
Den Vereinen wurden von Oktober bis Dezember 2002 die Anträge<br />
für Lizenzen zugestellt. Da die ersten Pokale bereits für den Februar<br />
terminiert sind, sind alle Bezirksfachwartinnen und Bezirksfachwarte<br />
sowie alle Ausrichter von Pokalen angehalten nur Sportler/innen<br />
starten zu lassen, die über eine gültige Lizenz für 2003 verfügen.<br />
Sportlerinnen und Sportler können auch ohne Lizenz starten, hier<br />
muss aber dem Kampfgericht der Lizenzantrag vorgelegt werden<br />
sowie eine Bescheinigung der sportärztlichen Untersuchung bei Jugendlichen<br />
und Schüler/innen. Geht allerdings aus dem Antrag hervor,<br />
dass die Lizenzen erst nach dem 31.12.2002 beantragt wurden,<br />
wird eine Strafgebühr pro Sportler von € 2,50 zzgl. € 25,00 für den<br />
Verein fällig, die an den HRV zu überweisen ist.<br />
Liegt die Lizenz bis zu den Hessenmeisterschaften nicht vor, ist kein<br />
Start möglich.<br />
Vereine, die Ihre Abgaben für 2002 noch nicht an den HRV gezahlt<br />
haben, bekommen für alle Wettbewerbe keine Startberechtigung,<br />
auch nicht für die Qualifikation (Bezirksmeisterschaft) zur Hessenmeisterschaft.<br />
Der Fachausschuss bittet um Beachtung.<br />
Unsportliches Verhalten (Nichterscheinen zu Siegerehrungen) Ehrungen<br />
werden ausgehändigt, Gebühren und Strafgelder an Sportler<br />
und Vereine nach den geltenden Richtlinien des BDR und HRV.<br />
Geschäftsordnung der Abteilung Kunstradfahren<br />
I Organe:<br />
1. Fachausschuss<br />
2. Fachwartetag<br />
3. Bezirksfachwarte/innen<br />
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