Volken und die Keller, von 1314 bis 1888 - Gemeinde Volken
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<strong>Volken</strong>er Bauern im mittelalterlichen Lehensystem<br />
Das Herrschaftssystem des Mittelalters beruhte auf Besitz <strong>von</strong> Land <strong>und</strong> Leuten. Das Land wurde den Bauern<br />
als Lehen überlassen, gegen einen jährlichen Gr<strong>und</strong>zins sowie <strong>die</strong> Abgabe des zehnten Teils der Ernte. Man<br />
kann <strong>von</strong> einem eigentlichen Lehensgebäude, einer „Lehenspyramide“, sprechen. An ihrer Spitze stand der<br />
oberste Lehnsherr. Er belehnte aus Reichsgütern <strong>die</strong> Angehörigen des Hochadels <strong>und</strong> der Kirche: Herzöge,<br />
Grafen <strong>und</strong> Freiherren sowie Bischöfe <strong>und</strong> Klöster. Der Adel musste ihm dafür als Vasallen Heerfolge <strong>und</strong><br />
Beamten<strong>die</strong>nste leisten. Die edelfreien Geschlechter besassen aber auch Güter, <strong>die</strong> kein königliches Lehen,<br />
sondern freier Eigenbesitz waren, sogenanntes Allodialgut, das aus direkter Erbfolge <strong>von</strong> den alemannischen<br />
<strong>und</strong> fränkischen Grossen stammte.<br />
Im 11. <strong>und</strong> 12. Jahrh<strong>und</strong>ert erscheint immer deutlicher ein weiterer Stand, der des niedern Adels, der wahrscheinlich<br />
zum guten Teil aus einer Mittelschicht <strong>von</strong> freien Leuten hervorging. Diese nahmen als regionale<br />
Gr<strong>und</strong>besitzer eine bevorzugte Stellung ein. Dieser niedrige Adel stand im Dienste der Herzöge, Grafen, Freiherren<br />
oder Reichsabteien, bildete deren berittene Wehrmacht <strong>und</strong> wird darum auch Dienstadel oder Ministerialadel<br />
genannt.<br />
Die unterste Stufe der ganzen Lehenspyramide bilden <strong>die</strong> Bauern, <strong>die</strong> im Schweisse ihres Angesichts den Boden<br />
bebauten, den andere besassen. Sie waren Pächter oder „buwman“, genossen den Ertrag der Äcker sowie<br />
den Schutz <strong>und</strong> <strong>die</strong> Verwaltungsorganisation ihrer Lehensherren, waren aber <strong>von</strong> <strong>die</strong>sen abhängig, also unfrei,<br />
<strong>und</strong> schuldeten ihnen den jährlichen Gr<strong>und</strong>zins <strong>und</strong> weitere Abgaben. 16 Diese wurden üblicherweise mit Naturalien<br />
bezahlt.<br />
16 Zürcher Chronik Nr. 2 1958: Hans Kläui: „Das Lehenswesen <strong>und</strong> seine Mannigfaltigkeit“, StAZH Dm 32 2, S.190+193<br />
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