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Volken und die Keller, von 1314 bis 1888 - Gemeinde Volken

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Haushaltungs Rechnung<br />

Alt <strong>Gemeinde</strong>ammann Conrad <strong>Keller</strong> slg. Wittwe <strong>und</strong> Kinder zu <strong>Volken</strong> unter<br />

vögtlicher Aufsicht Jakob Gisslers <strong>von</strong> daselbsten<br />

de Martini 1827 u. dito 1828<br />

________________________________________<br />

Namen <strong>und</strong> Alter der Wittwe u. Kinder<br />

Wittwe Susanna Gisler alt 40 Jahr.<br />

Kinder 1. Joh. Konrad <strong>Keller</strong> alt 12 Jahr.<br />

2. Anna Barbara <strong>Keller</strong> alt 11 dito.<br />

________________________________________________<br />

Gegenwärtige Activa<br />

An eingehenden Schulden<br />

6240 fr 36 B<br />

an Liegenschaften<br />

5115 fr 31 B<br />

an Fahrnissen<br />

1089 fr 27 B<br />

Tottal 12446 fr 14 B<br />

An Passiva gegenwärtig<br />

1664 fr 32 B<br />

Liquides 10781 fr 22 B<br />

Vorschlag 480 Fr. 16 B<br />

Abschied<br />

Den 13tn Merz 1829 ward vorstehende Rechnung vor Unterwaisenamt in Anwesenheit des vögtlichen Aufsehers<br />

<strong>und</strong> der Wittwe, <strong>und</strong> Hr. Richter Heinrich <strong>Keller</strong> als nächst Verwandter verlesen, nach richtig befinden zu<br />

Dank abgenohmen – anbey erkannt.<br />

1. gebühret dem vögtlichen Aufseher als Vogtlohn 68 Fr. 9 Btz 6 Rap. (welcher Betrag zwar <strong>von</strong> dem<br />

vögtlichen Aufseher nicht vollständig verlangt wird).<br />

2. ist der vögtliche Aufseher in seiner Stelle bestätiget.<br />

3. Da das lobl. Ob.W.amt laut Erkanntnuss vom 20.ten Junj 1825 <strong>und</strong> 15.ten August 1827 <strong>die</strong>ssfälllige<br />

Rechnung nach dem Formular Litr. A zu stellen befahl, sowie auch dass <strong>die</strong> kleineren Activ-<br />

Posten eingezogen <strong>und</strong> gegen annehmbare Versicherung in grössre verwandelt werden, welche Erkanntniss<br />

das U.W.Amt bey Abnahm letzerer Rechnung pflichtgemäss nicht unbeachtet gelassen, so<br />

findet das U.W.amt bey gegenwärtigem Anlass für zweckmässig.<br />

a) dass, da auch in andern <strong>Gemeinde</strong>n unseres Oberamts nach gesetzlicher Anleitung Haushaltungs-<br />

Rechnungen geben werden – auch <strong>die</strong>ser Vermögensbesitzstand (welcher <strong>bis</strong> dahin unverkennbar<br />

haushälterisch besorgt worden) sich dahin qualificiere, dass hierüber Haushaltungs- Rechnungen<br />

nach dem Formular Litr. B. gegeben werden können.<br />

b) in betreff der lfd. grösseren <strong>und</strong> kleineren Activposten bey welchen<br />

für den Bevogteten Schaden oder Verlust zu besorgen wäre,<br />

wird dem vögtlichen Aufseher aufgetragen, <strong>die</strong>selben ungesäumt<br />

einzuziehen <strong>und</strong> wo immer möglich auf versichertem Fuss zinstragend<br />

zu machen.<br />

4. Soll mit Mart. 1830 Haushaltungs-Rechung abgelegt werden.<br />

5. bezieht das Unterwaisenammt 14 Frk. --- dem Schreiber 2 Frk. <strong>und</strong> dem Waibel 4 Batzen.<br />

Nom. des Unterwaisenamts<br />

Gemeindrathschreiber H. Kündig<br />

Vom lobl. Ob.W.amt mit besondern Bemerkungen ratificirt.<br />

Vide Bemerkung laut Rechnung dem Ob.W.amtlichem Beschluss<br />

Welche aber nachher geändert wurden<br />

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