Volken und die Keller, von 1314 bis 1888 - Gemeinde Volken
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Haushaltungs Rechnung<br />
Alt <strong>Gemeinde</strong>ammann Conrad <strong>Keller</strong> slg. Wittwe <strong>und</strong> Kinder zu <strong>Volken</strong> unter<br />
vögtlicher Aufsicht Jakob Gisslers <strong>von</strong> daselbsten<br />
de Martini 1827 u. dito 1828<br />
________________________________________<br />
Namen <strong>und</strong> Alter der Wittwe u. Kinder<br />
Wittwe Susanna Gisler alt 40 Jahr.<br />
Kinder 1. Joh. Konrad <strong>Keller</strong> alt 12 Jahr.<br />
2. Anna Barbara <strong>Keller</strong> alt 11 dito.<br />
________________________________________________<br />
Gegenwärtige Activa<br />
An eingehenden Schulden<br />
6240 fr 36 B<br />
an Liegenschaften<br />
5115 fr 31 B<br />
an Fahrnissen<br />
1089 fr 27 B<br />
Tottal 12446 fr 14 B<br />
An Passiva gegenwärtig<br />
1664 fr 32 B<br />
Liquides 10781 fr 22 B<br />
Vorschlag 480 Fr. 16 B<br />
Abschied<br />
Den 13tn Merz 1829 ward vorstehende Rechnung vor Unterwaisenamt in Anwesenheit des vögtlichen Aufsehers<br />
<strong>und</strong> der Wittwe, <strong>und</strong> Hr. Richter Heinrich <strong>Keller</strong> als nächst Verwandter verlesen, nach richtig befinden zu<br />
Dank abgenohmen – anbey erkannt.<br />
1. gebühret dem vögtlichen Aufseher als Vogtlohn 68 Fr. 9 Btz 6 Rap. (welcher Betrag zwar <strong>von</strong> dem<br />
vögtlichen Aufseher nicht vollständig verlangt wird).<br />
2. ist der vögtliche Aufseher in seiner Stelle bestätiget.<br />
3. Da das lobl. Ob.W.amt laut Erkanntnuss vom 20.ten Junj 1825 <strong>und</strong> 15.ten August 1827 <strong>die</strong>ssfälllige<br />
Rechnung nach dem Formular Litr. A zu stellen befahl, sowie auch dass <strong>die</strong> kleineren Activ-<br />
Posten eingezogen <strong>und</strong> gegen annehmbare Versicherung in grössre verwandelt werden, welche Erkanntniss<br />
das U.W.Amt bey Abnahm letzerer Rechnung pflichtgemäss nicht unbeachtet gelassen, so<br />
findet das U.W.amt bey gegenwärtigem Anlass für zweckmässig.<br />
a) dass, da auch in andern <strong>Gemeinde</strong>n unseres Oberamts nach gesetzlicher Anleitung Haushaltungs-<br />
Rechnungen geben werden – auch <strong>die</strong>ser Vermögensbesitzstand (welcher <strong>bis</strong> dahin unverkennbar<br />
haushälterisch besorgt worden) sich dahin qualificiere, dass hierüber Haushaltungs- Rechnungen<br />
nach dem Formular Litr. B. gegeben werden können.<br />
b) in betreff der lfd. grösseren <strong>und</strong> kleineren Activposten bey welchen<br />
für den Bevogteten Schaden oder Verlust zu besorgen wäre,<br />
wird dem vögtlichen Aufseher aufgetragen, <strong>die</strong>selben ungesäumt<br />
einzuziehen <strong>und</strong> wo immer möglich auf versichertem Fuss zinstragend<br />
zu machen.<br />
4. Soll mit Mart. 1830 Haushaltungs-Rechung abgelegt werden.<br />
5. bezieht das Unterwaisenammt 14 Frk. --- dem Schreiber 2 Frk. <strong>und</strong> dem Waibel 4 Batzen.<br />
Nom. des Unterwaisenamts<br />
Gemeindrathschreiber H. Kündig<br />
Vom lobl. Ob.W.amt mit besondern Bemerkungen ratificirt.<br />
Vide Bemerkung laut Rechnung dem Ob.W.amtlichem Beschluss<br />
Welche aber nachher geändert wurden<br />
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