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Volken und die Keller, von 1314 bis 1888 - Gemeinde Volken

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Haushaltungs-Rechnung<br />

Conrad <strong>Keller</strong> alt Gemeindammann Conrad <strong>Keller</strong> sel.<br />

Wittwe <strong>und</strong> Kinder unter vögtlicher Aufsicht Hans Jakob Gislers <strong>von</strong> <strong>Volken</strong><br />

de Martini 1825 ad dito 1826___________________________________________<br />

für<br />

Namen <strong>und</strong> Alter der Wittwe <strong>und</strong> Kinder<br />

Wittwe: Susana Gisler alt 38 Jahr<br />

Kinder: 1. Hs Conrad <strong>Keller</strong> alt 10 Jahr<br />

2. Anna Barbara <strong>Keller</strong> 9 Jahr<br />

Gegenwärtige Aktiva<br />

An eingehenden Schulden<br />

an Liegenschaften<br />

an Fahrnissen<br />

Tottal<br />

An Passiva gegenwärtig<br />

Liquides<br />

Vorschlag 135 fl 36 s.<br />

5594 fl 12 s<br />

5115 fl 31 s<br />

1260 fl 27 s<br />

11970 fl 30 s<br />

1669 fl 24 s<br />

10301 fl 6 s<br />

Abschied<br />

Den 10ten Aprill 1827 ward vorstehende Rechnung vor U. W.<br />

Amt in Gegenwart des vögtlich Aufsehers <strong>und</strong> der Wittwe<br />

<strong>und</strong> Hr. Richter <strong>Keller</strong> <strong>von</strong> <strong>Volken</strong> als nächst Verwandter<br />

verlesen, nach arritmetischem richtig befinden zu Dank abgenohmen<br />

anbey erkennt. —<br />

1. ist der vogtliche Aufseher in seiner Stelle bestehtiget <strong>und</strong><br />

solle mit Martini 1828 Rechnung ablegen.<br />

2. Ist der Wittwe <strong>die</strong>ses Wesen zur Benutzung ferner überlassen<br />

alles lt. Inhalt <strong>die</strong>ser Rechnung<br />

3. Hätte <strong>die</strong>se Rechnung laut Erkanntnis des Lobl. Oberwaisenamtes<br />

vom 20ten Juny 1825 nach dem Formular Litr. A. gestellt werden<br />

sollen, sowie auch dass <strong>die</strong> kleineren Activ-Posten hätten eingezogen<br />

<strong>und</strong> unter annähmbarer Versicherung in grössere verwandelt<br />

<strong>und</strong> <strong>die</strong> grossern Posten, welche nicht versichert, ebenfalls<br />

als wirklich versichert in <strong>die</strong>ser Rechnung hätten compartieren<br />

sollen.<br />

4. bezieht das U.W.Amt pro Sitzgeld 12 Frk, der Schreiber 2 Fr.<br />

der Wajbel 4 Bz.<br />

Nom. des U.W.Amtes Gmdamman Kramer<br />

Vorstehend Rechnung vom Lobl. Oberwaysenamt mit der Bemerkung<br />

ratificiert, dass <strong>die</strong>selbe nach früherer Vorschrift hätte gestellt <strong>und</strong> begründet werden sollen.<br />

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