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Volken und die Keller, von 1314 bis 1888 - Gemeinde Volken

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Haushaltungs Rechnung<br />

Alt Gemeindammann Conrad <strong>Keller</strong> sel. Wittwe <strong>und</strong> Kinder zu <strong>Volken</strong><br />

unter vogtlicher Aufsicht Hans Jacob Gislers <strong>von</strong> daselbsten<br />

De Mart. 1823 ad 1824.___________________________________________<br />

Namen <strong>und</strong> Alter der Wittwe <strong>und</strong> Kinder<br />

Wittwe: Susanna Gisler alt 36 Jahr<br />

Kinder: 1. Hs Conrad <strong>Keller</strong><br />

alt 8 Jahr<br />

2. Anna Barbara 7 Jahr<br />

_______________________________________________________________<br />

Gegenwärtige Aktiva<br />

Passiva<br />

Liquides<br />

11799 fl 34 s<br />

1679 fl 24 s<br />

10120 fl 10 s<br />

487 fl 25 s Vorschlag seit letzter Rechnung.<br />

Abschied<br />

Den 25ten Merz 1825 ward vorstehende Rechnung vor Unterwaisenamt<br />

in Anwesenheit des vögtlichen Aufseher <strong>und</strong> der Wittwe <strong>und</strong><br />

Hr Richter Heinrich <strong>Keller</strong> <strong>von</strong> <strong>Volken</strong> als der Kinder Beystand<br />

verlesen nach richtig befinden dem vögtlichen Aufseher zu Dank<br />

abgenohmen anbey erkennt:<br />

1. Gebührt dem vogtlichen Aufseher als Vogtlohn 64 Frk 7 Bz allwo aber<br />

nach des vogtlichen Aufsehers Äusserung <strong>die</strong>ser ganze Betrag nicht verlangt wird.<br />

2. Ist der vogtliche Aufseher in seiner Stelle bestähtiget <strong>und</strong> der Wittwe <strong>die</strong>ses<br />

Wesen ferner überlassen, worauf sie <strong>die</strong> Kinder mit allem Nöthigen zu<br />

besorgen sich ferner verpflichtet.<br />

3. Solle auf Genehmigung des lobl. Oberwaisenamtes mit Mart(ini) 1828 Haus-<br />

Haltungs-Rechnung abgelegt werden.<br />

4. Bezieht das Unterwaisenamt pr. Sitzgeld 12 Frk, der Schreiber 2 Frk.<br />

<strong>und</strong> der Weibel 4 Bz.<br />

Vom lobl. Oberwaisenamt ratificiert.<br />

Nom. des U.W.Amtes<br />

Gemdammann Kramer<br />

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