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Volken und die Keller, von 1314 bis 1888 - Gemeinde Volken

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Abschied<br />

Den 19ten Merz 1823 ward vorstehende Rechnung<br />

vom Unterwaysenamt, in Anwesenheit des vogtlichen Aufsehers<br />

Und der Wittwe <strong>und</strong> Friedensrichter Heinrich <strong>Keller</strong> als der<br />

Kinder Beystand verlesen – nach aritmetischem richtig befinden<br />

zu Dank abgenohmen – anbey erkannt. –<br />

1. Ist der Wittwe <strong>die</strong>se Anwartschaft nach Inhalt der<br />

Inventur fehrner überlassen<br />

2. Ist der vögtliche Aufseher in seiner Stelle bestätiget, <strong>und</strong> soll<br />

mit Martini 1824 Haushaltungs-Rechnung ablegen.<br />

3. Solle <strong>die</strong> künftige Rechnung in Betreff der Fahrhabe besser<br />

formularisiert werden.<br />

4. Bezieht das Unterwaisenamt pr. Sitzgeld 12 Frk.<br />

der Schreiber 2 Frk. Waybel 4 Batzen.<br />

Vom lobl. Ob.W.amt ratificiert<br />

Nom. des Unterwaysenamts<br />

<strong>Gemeinde</strong>rathschreiber Kramer<br />

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