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Volken und die Keller, von 1314 bis 1888 - Gemeinde Volken

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Abschied<br />

Den 20. Jullj 1821 ward vorstehende Beschreibung<br />

vor dem Unterwaisenamt in Gegenwart der Wittwe Susanna<br />

Gyssler in Zustand des Hans Jacob Gyssler <strong>von</strong> <strong>Volken</strong><br />

dessgleichen der Kinder Beystand Heinrich <strong>Keller</strong> alt Friedensrichter<br />

<strong>von</strong> da <strong>und</strong> Hr. Gemeindammann Gyssler <strong>von</strong> Flaach verlesen<br />

<strong>und</strong> auf ihres Bezeugen, dass alles richtig angegeben<br />

worden sey, erstinstanzlich abgenohmen, anbey erkennt<br />

dass<br />

1. <strong>die</strong>se Verlassenschaft nach Inhalt der Inventur, der<br />

Wittwe Susanna Gyssler nach Erbrecht, ohne Schwinnung<br />

des Hauptguth, zur Nutzniessung überlassen, selbiges<br />

in gutem Stand bestens zu unterhalten, wobey sie <strong>die</strong><br />

Kinder nach ihrer mütterlichen Pflicht auferziehen <strong>und</strong><br />

zu besorgen hat.<br />

2. da <strong>die</strong> Kinder noch ganz minderjährig, findet das<br />

Unter Waysenamt für zweckmässig, dass <strong>die</strong> Kleider das<br />

des Erblassers verkauft werden sollen.<br />

3. solle <strong>die</strong> Wittwe ihrem Schwehervatter Jakob <strong>Keller</strong> <strong>die</strong><br />

Lejbding [Altersunterstützung, -Beitrag] alljährlich auf Martini beförig entrichten<br />

4. wird zu einem vögtlichen Aufseher bestimmt: Hs Jacob Gyssler <strong>von</strong> <strong>Volken</strong><br />

5. solle mit Martini 1822 Rechnung gegeben werden<br />

6. Gebührt dem Unterwaysenenamt an Sitzgeld 14 Franken 6 Batzen<br />

dem Schreiber 2 Frk, dem Weybel 4 Batzen – für Aufnahme<br />

der Beschreibung 5 Frk <strong>und</strong> für ins Reineschreiben der<br />

Inventur u. Prot. 3 Frk.<br />

Nom. des Unterwaisenamts der Präsident<br />

Hatt<br />

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