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Volken und die Keller, von 1314 bis 1888 - Gemeinde Volken

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den Restzinse jährlich:<br />

2 Vierlinge Kernen dem Amte Embrach<br />

Servitut:<br />

Konrad Ritzmann, als Eigenthümer <strong>von</strong> ca 75,9<br />

Quadratmeter (844 Fuss 2 ) Krautgarten bei seinen<br />

mit No 56 bezeichneten Gebäulichkeiten ist verpflichtet,<br />

auf eigenem Lande obigen Gr<strong>und</strong>stücke des Käufers<br />

auch einen dürren Haag zu machen <strong>und</strong> jederzeit<br />

zu unterhalten; dagegen ist er berechtigt, <strong>bis</strong> auf<br />

einen Meter fünf Dezimeter (5 Fuss.) an <strong>die</strong> Marke<br />

zu bauen.<br />

Zum Kauf gehören ferner <strong>und</strong> sind in der Kaufsumme<br />

inbegriffen:<br />

das Sechtkessi mit Brenngeschirr im Waschhaus,<br />

zehn diverse Weinstanden in der Trotte <strong>und</strong> zwei<br />

Weinfässer im <strong>Keller</strong> ca 39 Hektoliter haltend.<br />

Der Käufer erklärt, <strong>die</strong>se Gegenstände bereits<br />

in Besitz genommen <strong>und</strong> sich da<strong>von</strong> überzeugt<br />

zu haben, dass <strong>die</strong>selben nicht verpfändet sind.<br />

Alles zusammen für Frk. 13 000.-. (Dreizehntausend Franken), wo<strong>von</strong>:<br />

A. Fr. 250.- (zweih<strong>und</strong>ert <strong>und</strong> fünfzig Franken) an einen<br />

Fr. 6000.--. haltenden Schuldbrief dat. 18. September<br />

1880 der tit. Zürcher Kantonalbank<br />

in Zürich.<br />

Ablösungstermin: Martini 1889.<br />

Trager wird nun der Käufer.<br />

dem Käufer <strong>von</strong> Martini 1886 (sechs<strong>und</strong>achtzig)<br />

an, <strong>bis</strong> wohin laut vorgewiesenem<br />

Zinsheft gezinset ist, nach Briefsinhalt<br />

zu verzinsen <strong>und</strong> sr. Zt. zu bezahlen<br />

überb<strong>und</strong>en wurden,<br />

<strong>und</strong><br />

Fr. 3000.-. (dreitausend Franken) laut Erklärung<br />

der Kontrahenten bezalt sind, <strong>und</strong><br />

Fr. 3 250.-. Transport:<br />

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