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Volken und die Keller, von 1314 bis 1888 - Gemeinde Volken

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Das Weinland, <strong>und</strong> mit ihm <strong>Volken</strong>, erfreute sich vom 16. <strong>bis</strong> zu Beginn des 17. Jahrh<strong>und</strong>ert einer wirtschaftlichen<br />

Blüte speziell im Zusammenhang mit dem Weinbau. Die Bevölkerung <strong>Volken</strong>s stieg deswegen im 17.<br />

Jahrh<strong>und</strong>ert massiv an. 1634 zählte man 194 Einwohner, 1671 296 Einwohner, da<strong>von</strong> 202 Kinder, 1685 322<br />

Einwohner, 1690 306 Einwohner („darunter <strong>die</strong> 3 Personen in der Frömbde, <strong>von</strong> denen man nicht weiss ob<br />

sie lebendig – oder tod“) wie es so schön im Bevölkerungsverzeichnis <strong>die</strong>ses Jahres geschrieben steht. Ab<br />

1670 gab es Missjahre <strong>und</strong> zunehmenden Konkurrenzdruck, insbesondere in Flaach, aber auch in <strong>Volken</strong>.<br />

Typisch dafür ist, dass 1572 in <strong>Volken</strong> niemand armengenössig war, 1681 aber bereits 15 Haushalte, in<br />

Flaach gar 50. 57 Das Bevölkerungsverzeichnis <strong>von</strong> <strong>Volken</strong> des Jahres 1671 weist 61 Haushaltungen auf, dasjenige<br />

<strong>von</strong> 1685 bezeugt 64 Haushaltungen. Das heisst im Klartext, dass knapp ein Viertel aller Haushaltungen<br />

unterstützt werden musste, was zwangsläufig zu einer nachhaltigen Finanzknappheit führte. Denn auch <strong>die</strong><br />

nicht unterstützungsbedürftigen Einwohner litten unter den Missernten. Generell herrschte auf dem Land Ende<br />

des 17. Jahrh<strong>und</strong>erts Arbeitslosigkeit. 58 Diese Not kommt in folgender Bemerkung des Pfarrers im Pfarrbuch<br />

zum Ausdruck: „Viele sind in <strong>die</strong> Pfalz gezogen.“<br />

Als verantwortliche Leiter der <strong>Gemeinde</strong> mussten <strong>die</strong> beiden geschworenen Meier handeln, als <strong>die</strong> Finanzen<br />

der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Volken</strong> offenbar erschöpft waren. Sie wollten Neuzuzüge nur zulassen, wenn <strong>die</strong>se sich in <strong>die</strong><br />

<strong>Gemeinde</strong> einkauften, so wie es das benachbarte Flaach schon lange tat. Flaach bot seinen Bürgern einen<br />

attraktiven „Bürgernutzen“ (Anteil am Wald- <strong>und</strong> Allmend-Ertrag). Um <strong>die</strong>sen gegen Verringerung durch<br />

Zuzug <strong>von</strong> Fremden zu schützen, erhielt Flaach schon 1545 einen Einzugsbrief, d.h. <strong>die</strong> Ermächtigung, <strong>von</strong><br />

Fremden Geld für den Zuzug zu verlangen (sog. „Einzugsgeld). Entsprechend dem immer grösseren Zudrang<br />

wurde das Einzugsgeld immer wieder erhöht, <strong>und</strong> zwar in 130 Jahren um das 17fache für Zürcher Bürger <strong>und</strong><br />

um das 12fache für Eidgenossen. Nach 1677 zahlten <strong>die</strong> Zürcher 50 Gulden, <strong>die</strong> Eidgenossen 60 Gulden. 59<br />

Nun wollten <strong>die</strong> Verantwortlichen <strong>von</strong> <strong>Volken</strong> ein Ähnliches für ihre <strong>Gemeinde</strong>. Georg <strong>Keller</strong>, Tischmachermeister,<br />

<strong>und</strong> Heinrich Gisler, Furier, wandten sich an den zuständigen Landvogt in Andelfingen, Rudolf Hess,<br />

mit der Bitte, er möchte für sie ein Bittschreiben an <strong>die</strong> Gnädigen Herren <strong>von</strong> Zürich aufsetzen, sie zu ermächtigen,<br />

<strong>von</strong> auswärtigen Jungfrauen <strong>und</strong> Witwen, welche nach <strong>Volken</strong> einheiraten wollten, „ein Stückli Geld“<br />

als Einkauf zu verlangen. Am 19. Mai 1707 ging <strong>die</strong>ses Schreiben in Zürich ein <strong>und</strong> wurde an der Sitzung vom<br />

23. Mai 1707 abschlägig entschieden. Die Volkemer wurden auf <strong>die</strong> <strong>bis</strong>herige Praxis verwiesen, dass sie gemäss<br />

alter Gewohnheit <strong>und</strong> Satzung keine Weibsperson in <strong>die</strong> <strong>Gemeinde</strong> einziehen lassen sollten, welche nicht<br />

200 Gulden Vermögen mit sich bringen könne. Nur auf <strong>die</strong>se traditionelle Art dürfe verhindert werden, dass<br />

Auswärtige ohne Eigenleistung der Armenkasse zu Lasten fallen.<br />

Diese beiden Originaldokumente <strong>von</strong> 1707 (Eingabe <strong>und</strong> Protokollausschnitt) sind auf den folgenden Seiten<br />

originalgetreu wiedergegeben, samt einer Transkription in unsere heutige Schrift.<br />

Allerdings waren nach der französischen Revolution <strong>und</strong> deren Auswirkungen auch auf das Flaachtal <strong>die</strong> <strong>Gemeinde</strong>güter<br />

wieder einmal erschöpft <strong>und</strong> <strong>die</strong> Kassen leer. Zum Wiederauffüllen des Kirchen- <strong>und</strong> Armenguts<br />

wurde nach 1810 für auswärtige Bräute doch noch eine Gebühr erhoben. So wurde das Einzugsgeld für Bräute<br />

aus anderen <strong>Gemeinde</strong>n zuerst auf 8 Franken, später auf 24 Franken festsetzt. Für landesfremde Bräute<br />

mussten <strong>die</strong> heiratswilligen Bauernsöhne zuerst 16 Franken, hierauf 40 Franken bezahlen. 60<br />

Das Geld, das meistens den <strong>Gemeinde</strong>n fehlt<br />

57 Martin Brugger: Geschichte der kleinen Zürcher <strong>Gemeinde</strong> <strong>Volken</strong>, Seite 156<br />

58 Geschichte des Kantons Zürich, Werd-Verlag, Band 2, Seite 166<br />

59 Paul Kläui: Gerichtsherrschaft Flaach-<strong>Volken</strong>, Seiten 142/143<br />

60 Martin Brugger: Geschichte der kleinen Zürcher <strong>Gemeinde</strong> <strong>Volken</strong>, Seiten 35 <strong>und</strong> 45<br />

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