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Volken und die Keller, von 1314 bis 1888 - Gemeinde Volken

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In altertümlicher Gewohnheit <strong>und</strong> Formelhaftigkeit erscheint auch das Vorgehen gegen säumige Schuldner:<br />

Wenn Zinsen ausstehen oder wenn das Kapital nicht rechtzeitig zurückerstattet wird, muss der Gläubiger<br />

<strong>die</strong> Schuldner vorerst mahnen. Dies kann durch einen Boten oder einen Brief oder mündlich durch Alexander<br />

Hönysen selbst geschehen. Danach müssen <strong>die</strong> Schuldner innert acht Tagen in aller Öffentlichkeit in<br />

einem Wirtshaus zu Andelfingen ihre Schuld begleichen. Andernfalls kann der Gläubiger über das Pfand so<br />

weit verfügen, <strong>bis</strong> sein Guthaben bezahlt ist.<br />

Die Urk<strong>und</strong>e gibt auch Informationen zum bäuerlichen Leben in der Dorfgemeinde <strong>Volken</strong>. Deutlich sichtbar<br />

wird <strong>die</strong> mittelalterliche Drei-Zelgen-Wirtschaft. Die <strong>Keller</strong> nutzen in jeder der drei Zelgen je ein grosses<br />

Ackerfeld (<strong>von</strong> 12, 13 <strong>und</strong> 15 Jucharten). Ursprünglich gehörten <strong>die</strong> drei Zelgen der ganzen Dorfgemeinde<br />

<strong>und</strong> wurden nach einer bestimmen Anzahl <strong>von</strong> Jahren den Bauern der Dorfschaft parzellenweise<br />

neu zugeteilt. Zur Zeit <strong>die</strong>ses Gültenbriefs scheinen aber <strong>die</strong> Felder bereits in festem Besitz der Bauern zu<br />

sein. So steht auch der Allmeindwald mindestens zum Teil in Privatbesitz; <strong>die</strong> <strong>Keller</strong> nutzen darin ein Gehölz<br />

<strong>von</strong> 3 Jucharten. Erstaunlich ist aber, dass sie nebst <strong>die</strong>sen Anteilen an der <strong>Gemeinde</strong>flur auch über<br />

einen stark parzellierten eigenen Gr<strong>und</strong>besitz verfügen. Darunter finden sich auch 6 Jucharten Wald <strong>und</strong><br />

zwei Weinberge. Nebst der gemischten Produktion für <strong>die</strong> Selbstversorgung des grossen Haushalts (Korn<strong>und</strong><br />

Haberfelder, Vieh- <strong>und</strong> Hühnerhaltung, Gemüse-, Obst- <strong>und</strong> Weingärten, Wald) nimmt der Ackerbau<br />

eine Vorrangstellung ein; das überschüssige Getreide wird auf den Markt gebracht <strong>und</strong> versorgt <strong>die</strong> Bauern<br />

mit barem Geld.<br />

Die „Kanzley Andelfingen“ vermerkte am 22. Juni 1730 auf der Urk<strong>und</strong>e, <strong>die</strong> durch sie begründete <strong>und</strong> besicherte<br />

Schuld sei jetzt zurückbezahlt worden. Mithin <strong>die</strong>nte sie 155 Jahre lang als Sicherheit für Kredite,<br />

nicht nur 6 Jahre, wie es im Originaltext der Urk<strong>und</strong>e stipuliert wurde.<br />

Die Urk<strong>und</strong>e liegt im <strong>Gemeinde</strong>archiv <strong>von</strong> <strong>Volken</strong> unter der Signatur I A 7.<br />

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