30.01.2015 Aufrufe

ABLEITUNG UND VERWENDUNG VON BODENRICHTWERTEN ...

ABLEITUNG UND VERWENDUNG VON BODENRICHTWERTEN ...

ABLEITUNG UND VERWENDUNG VON BODENRICHTWERTEN ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Bodenrichtwerte (§ 13 Abs. 2 WertV 1988)<br />

9<br />

¤ Zur Ermittlung des Bodenwerts können neben oder anstelle<br />

von Preisen für Vergleichsgrundstücke auch geeignete<br />

Bodenrichtwerte herangezogen werden.<br />

¤ Bodenrichtwerte sind geeignet,<br />

wenn sie entsprechend den örtlichen Verhältnissen unter<br />

Berücksichtigung von Lage und Entwicklungszustand gegliedert<br />

<br />

und nach Art und Maß der baulichen Nutzung, Erschließungszustand<br />

und jeweils vorherrschender Grundstücksgestalt<br />

hinreichend bestimmt sind.<br />

Dipl.-Ing. Joachim Schmeck, Ableitung und Verwendung von Bodenrichtwerten Köln, 21.11.2009<br />

Bodenrichtwerte (§ 11 Abs. 1 GAVO NRW)<br />

10<br />

¤ Der Gutachterausschuss hat bis zum 15. Februar jedes Jahres<br />

Bodenrichtwerte für baureifes Land aus den vorliegenden<br />

Kaufpreisen, bezogen auf den 01. Januar des laufenden<br />

Jahres, zu ermitteln.<br />

¤ Für Grundstücke eines anderen Entwicklungszustandes<br />

können Bodenrichtwerte ermittelt werden.<br />

¤ In Bereichen, in denen eine ausreichende Anzahl von<br />

Kaufpreisen nicht vorliegt, sind Bodenrichtwerte mittels<br />

anderer geeigneter Verfahren abzuleiten oder<br />

fortzuschreiben.<br />

¤ …..<br />

Dipl.-Ing. Joachim Schmeck, Ableitung und Verwendung von Bodenrichtwerten Köln, 21.11.2009<br />

•5

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!