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ABLEITUNG UND VERWENDUNG VON BODENRICHTWERTEN ...

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Abschnitt 1<br />

7<br />

Grundlagen (altes Recht)<br />

Dipl.-Ing. Joachim Schmeck, Ableitung und Verwendung von Bodenrichtwerten Köln, 21.11.2009<br />

7<br />

Bodenrichtwerte: § 196 BauGB (2007)<br />

8<br />

¤ Auf Grund der Kaufpreissammlung sind für jedes<br />

Gemeindegebiet<br />

¤ durchschnittliche Lagewerte für den Boden unter<br />

Berücksichtigung des unterschiedlichen<br />

Entwicklungszustands, mindestens jedoch für<br />

erschließungsbeitragspflichtiges oder<br />

erschließungsbeitragsfreies Bauland, zu ermitteln<br />

(Bodenrichtwerte).<br />

¤ In bebauten Gebieten sind Bodenrichtwerte mit dem Wert zu<br />

ermitteln, der sich ergeben würde, wenn der Boden<br />

unbebaut wäre.<br />

Dipl.-Ing. Joachim Schmeck, Ableitung und Verwendung von Bodenrichtwerten Köln, 21.11.2009<br />

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