ABLEITUNG UND VERWENDUNG VON BODENRICHTWERTEN ...
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Abschnitt 1<br />
7<br />
Grundlagen (altes Recht)<br />
Dipl.-Ing. Joachim Schmeck, Ableitung und Verwendung von Bodenrichtwerten Köln, 21.11.2009<br />
7<br />
Bodenrichtwerte: § 196 BauGB (2007)<br />
8<br />
¤ Auf Grund der Kaufpreissammlung sind für jedes<br />
Gemeindegebiet<br />
¤ durchschnittliche Lagewerte für den Boden unter<br />
Berücksichtigung des unterschiedlichen<br />
Entwicklungszustands, mindestens jedoch für<br />
erschließungsbeitragspflichtiges oder<br />
erschließungsbeitragsfreies Bauland, zu ermitteln<br />
(Bodenrichtwerte).<br />
¤ In bebauten Gebieten sind Bodenrichtwerte mit dem Wert zu<br />
ermitteln, der sich ergeben würde, wenn der Boden<br />
unbebaut wäre.<br />
Dipl.-Ing. Joachim Schmeck, Ableitung und Verwendung von Bodenrichtwerten Köln, 21.11.2009<br />
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