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ABLEITUNG UND VERWENDUNG VON BODENRICHTWERTEN ...

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Neue Verwaltungsvorschriften in NRW<br />

(Entwurf Stand: 22.06.2009)<br />

35<br />

¤ Auslegend und standardisierend<br />

Tatsächlich realisierbare Nutzung<br />

Maß der Nutzung mindestens mit der Zahl der Geschosse und der GFZ<br />

anzugeben, ggf. zusätzlich Grundstücksgröße<br />

(in Form von Grundstücksfläche, -breite oder –tiefe)<br />

Baumassenzahl in Gewerbe- und Industriegebieten<br />

Ermittlung der GFZ nach BauNVO 1986 (GFZ86)<br />

Baureifes Land grundsätzlich beitrags- und abgabenrechtlich frei<br />

keine Zonen für Rohbauland und Bauerwartungsland<br />

Verkehrs- und Grünflächen werden in die Zonen einbezogen<br />

Zonen ohne Richtwert (Gebiete, die nicht am gewöhnlichen<br />

Geschäftsverkehr teilnehmen, wie z.B. Flughafen, Messegelände,<br />

Gemeinbedarfsflächen) Einzelbewertung<br />

¤ Einzelner Richtwert wird nicht begründet, aber das Verfahren für die<br />

Ableitung muss nachvollziehbar und dokumentiert sein<br />

Dipl.-Ing. Joachim Schmeck, Ableitung und Verwendung von Bodenrichtwerten Köln, 21.11.2009<br />

Abschnitt 4<br />

36<br />

Bodenrichtwertzonen<br />

Dipl.-Ing. Joachim Schmeck, Ableitung und Verwendung von Bodenrichtwerten Köln, 21.11.2009<br />

•18

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