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Risikoanalyse und Brandschutzbedarfsplan - Halberstadt

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<strong>Risikoanalyse</strong><br />

<strong>und</strong><br />

<strong>Brandschutzbedarfsplan</strong><br />

der<br />

Stadt <strong>Halberstadt</strong>


Gefahrenanalyse <strong>und</strong> <strong>Brandschutzbedarfsplan</strong> der Stadt <strong>Halberstadt</strong><br />

1 Einleitung<br />

2 Gr<strong>und</strong>lagen der Brandschutzbhedarfsplanung<br />

2.1 Leistungsfähigkeit einer Feuerwehr<br />

2.2 Feuerwehrdienstvorschriften (FwDV)<br />

2.2.1 FwDV 3<br />

2.2.2 FwDV 7<br />

2.3 Brandschutz- <strong>und</strong> Hilfeleistungsgesetz<br />

2.4 Bauordnung des Landes Sachsen-Anhalt<br />

3 Aufgaben der Feuerwehr <strong>Halberstadt</strong><br />

3.1 Hauptaufgaben<br />

3.2 Übertragene Aufgaben<br />

3.3 Zusätzliche Aufgaben, Serviceaufgaben<br />

3.4 Weitere freiwillige Aufgaben<br />

4 Gefährdungspotenziale<br />

4.1 Die Kreisstadt <strong>Halberstadt</strong><br />

4.1.1 Größe, Einwohner<br />

4.1.2 Flächen <strong>und</strong> Flächennutzung<br />

4.2 Risikobeschreibung Stadtgebiet<br />

4.2.1 Verkehrsflächen<br />

4.2.2 Gebäude <strong>und</strong> Betriebsfläche<br />

4.2.2.2 Wohnbebauungen<br />

4.2.2.3 Industrie- <strong>und</strong> Gewerbegebiete<br />

4.2.3 Waldflächen<br />

4.2.4 Wasserflächen<br />

4.2.5 Löschwasserversorgung<br />

4.2.5.1 Gr<strong>und</strong>schutz<br />

4.2.5.2 Objektschutz<br />

4.2.5.3 Zusätzliche Löschwasserbevorratung<br />

4.2.5.4 Notlöschwasserentnahmestellen<br />

4.3 Einsatzstatistik Brandschutz <strong>und</strong> technische Hilfeleistung<br />

4.4 Zusammenfassung<br />

5 Schutzzielfestlegungen<br />

5.1 Gr<strong>und</strong>sätzliche Ausführungen<br />

5.2 Standardisiertes Schadensereignis<br />

5.3 Standardzenarien<br />

5.3.1 Standardbrand<br />

5.3.2 Standardhilfeleistung<br />

5.4. Zeitkriterien/Hilfsfrist<br />

5.5 Funktionsstärke<br />

5.6 Erreichungsgrad<br />

5.7 Schutzzieldefinition für die Kreisstadt <strong>Halberstadt</strong><br />

5.8 Erreichungsgrad der Schutzzieldefinition<br />

- 2 -


Gefahrenanalyse <strong>und</strong> <strong>Brandschutzbedarfsplan</strong> der Stadt <strong>Halberstadt</strong><br />

6 Ausrückebereiche<br />

6.1 Hauptberufliche Wachbereitschaft<br />

6. 2 Ortsfeuerwehren<br />

7 Fahrzeuge<br />

7.1 Gr<strong>und</strong>lagen Fahrzeugkonzept<br />

8 Personal<br />

8.1 Stellenberechnungen für hauptberufliches Personal<br />

8.1.1 Personalbedarf Einsatzdienst<br />

8.1.2 Personalbedarf Tagesdienst<br />

8.1.3 Ehrenamtliches Personal<br />

8.1.3.1 Personalübersichten<br />

8.1.3.2 Personalverfügbarkeit<br />

9. Zusammenfassung<br />

9.1 Standorte<br />

9.2 Personal<br />

10 Fortschreibung<br />

- 3 -


Gefahrenanalyse <strong>und</strong> <strong>Brandschutzbedarfsplan</strong> der Stadt <strong>Halberstadt</strong><br />

1 Einleitung<br />

Eine gute Feuerwehr gewährt zu gesellschaftlich akzeptierten Kosten einen<br />

entsprechenden abwehrenden Brandschutz <strong>und</strong> technische Hilfeleistung. Ein<br />

wesentlicher Bestandteil des Brandschutzes <strong>und</strong> der Hilfeleistung ist die Qualität.<br />

Sie bestimmt maßgeblich das Schutzniveau der Bevölkerung <strong>und</strong> damit auch die<br />

Kosten der Feuerwehr.<br />

Die zentrale Frage hierbei lautet:<br />

„ Bei welchen Szenarien benötigt die Feuerwehr wie viel Personal, um großen<br />

Schaden von Menschen, Sachen <strong>und</strong> der Umwelt abzuwenden?“<br />

Nach der Verordnung über die Mindeststärke <strong>und</strong> -ausrüstung der Freiwilligen<br />

Feuerwehren vom 13.06.2009 sind die notwendige Ausrüstung (Fahrzeuge <strong>und</strong><br />

Geräte) sowie die Anzahl der zu besetzenden Funktionen durch eine<br />

<strong>Risikoanalyse</strong> zu ermitteln. Anhand des Ergebnisses der <strong>Risikoanalyse</strong> stellt die<br />

Gemeinde den Bedarf für den abwehrenden Brandschutz <strong>und</strong> die Hilfeleistung<br />

(Brandschutzbedarf) fest.<br />

Der <strong>Brandschutzbedarfsplan</strong> definiert in kommunaler Eigenverantwortung sowohl<br />

das Planungsziel als auch den zur Erreichung dieser Ziele erforderlichen Umfang<br />

der kommunalen Feuerwehr.<br />

Der vorliegende <strong>Brandschutzbedarfsplan</strong> beschreibt aus fachlicher Sicht die<br />

Anforderungen an eine Feuerwehr sowie den momentanen Leistungsstand der<br />

Freiwilligen Feuerwehr <strong>Halberstadt</strong> nach bestem Wissen <strong>und</strong> Gewissen.<br />

Festgestellte Abweichungen von sachlich begründeten Anforderungen an die<br />

Feuerwehr wurden analysiert; Lösungsansätze zur Behebung dieser Defizite<br />

wurden erarbeitet <strong>und</strong> sind im <strong>Brandschutzbedarfsplan</strong> dargestellt.<br />

Die Gefahrenanalyse <strong>und</strong> der <strong>Brandschutzbedarfsplan</strong> wurden erstellt durch:<br />

Brandrat Harald Böer, Ingenieur für Brandschutz<br />

Leiter der Abteilung Feuerwehr <strong>und</strong> Stadtwehrleiter <strong>Halberstadt</strong><br />

Unterstützung bei der Datensammlung durch<br />

Herrn Jamal Yacoub, Praktikant der Fachhochschule Harz (01.03. - 31.05.2010)<br />

- 4 -


Gefahrenanalyse <strong>und</strong> <strong>Brandschutzbedarfsplan</strong> der Stadt <strong>Halberstadt</strong><br />

2 Gr<strong>und</strong>lagen des <strong>Brandschutzbedarfsplan</strong>s<br />

Die Verpflichtung der Gemeinde zur Erstellung einer Gefahrenanalyse <strong>und</strong> eines<br />

<strong>Brandschutzbedarfsplan</strong>es ist in der VO über die Mindeststärke <strong>und</strong> -ausrüstung<br />

der Freiwilligen Feuerwehren in Einheits- <strong>und</strong> Verbandsgemeinden<br />

festgeschrieben.<br />

Dort heißt es: „ Jeder Träger der Feuerwehr hat eine leistungsfähige, den<br />

örtlichen Gegebenheiten angemessene Feuerwehr vorzuhalten. Die notwendige<br />

Ausrüstung (Fahrzeuge <strong>und</strong> Gerät) sowie die Anzahl der zu besetzenden<br />

Funktionen sind durch eine <strong>Risikoanalyse</strong> zu ermitteln. Die <strong>Risikoanalyse</strong> ist<br />

regelmäßig zu überprüfen <strong>und</strong> anlassbezogen fortzuschreiben. Anhand des<br />

Ergebnisses der <strong>Risikoanalyse</strong> stellt die Gemeinde den Bedarf für den<br />

abwehrenden Brandschutz <strong>und</strong> die Hilfeleistung (Brandschutzbedarf) fest.<br />

<strong>Risikoanalyse</strong> <strong>und</strong> <strong>Brandschutzbedarfsplan</strong> sind der Kommunalaufsicht vor dem<br />

Beschluss zur fachlichen Stellungnahme zu geben; dies gilt nicht für kreisfreie<br />

Städte.“<br />

2.1 Leistungsfähigkeit einer Feuerwehr<br />

Der § 2 (2) des Brandschutz- <strong>und</strong> Hilfeleistungsgesetzes LSA legt fest, dass die<br />

Gemeinden eine leistungsfähige Feuerwehr aufzustellen, auszurüsten, zu<br />

unterhalten, einzusetzen <strong>und</strong> mit den erforderlichen baulichen Anlagen <strong>und</strong><br />

Einrichtungen auszustatten, sowie für eine ausreichende Löschwasserversorgung<br />

Sorge zu tragen haben.“<br />

Hinweise darauf, wie im Einzelnen eine leistungsfähige Feuerwehr aufgebaut sein<br />

muss, können aus dem § 33 Brandschutzgesetz abgeleitet werden. Hier heißt es im<br />

Absatz (1) „Das Ministerium des Innern wird ermächtigt, durch Verordnung<br />

Vorschriften zu erlassen.“<br />

Die oberste Aufsichtsbehörde (Innenministerium LSA) hat in der Richtlinie vom<br />

12.11.2008 „ Richtlinie zur Einführung <strong>und</strong> Verwendung einheitlicher<br />

Dienstvorschriften im Brand- <strong>und</strong> Katastrophenschutz“ davon Gebrauch gemacht <strong>und</strong><br />

hier insbesondere in den Dienstvorschriften FwDV 3 <strong>und</strong> FwDV 7 Standards gesetzt,<br />

denen eine leistungsfähige Feuerwehr gerecht werden muss.<br />

Diese Dienstanweisungen sind als zwingende Handlungsanweisung der obersten<br />

Aufsichtbehörde zu verstehen.<br />

2.2 Feuerwehr Dienstvorschriften (FwDV)<br />

Die Feuerwehr Dienstvorschriften beschreiben das Vorgehen der Feuerwehr im<br />

Einsatzfall. Im nachfolgenden werden einige Auszüge aus bestimmten Feuerwehr-<br />

Dienstvorschriften betrachtet, die bei der Definition einer leistungsfähigen Feuerwehr<br />

von Bedeutung sind.<br />

- 5 -


Gefahrenanalyse <strong>und</strong> <strong>Brandschutzbedarfsplan</strong> der Stadt <strong>Halberstadt</strong><br />

2.2.1 Feuerwehr Dienstvorschrift 3<br />

Die FwDV 3 beschreibt die Struktur der taktischen Einheiten. Hier ist festgelegt,<br />

mit welchem Kräfteansatz ein Feuerwehreinsatz abzuwickeln ist.<br />

Unter Punkt 5.1 Absatz 1 heißt es: „Die nachfolgende Aufgabenbeschreibung<br />

geht von der Mannschaftsstärke einer Gruppe (9 Einsatzkräfte) aus; sie ist die<br />

taktische Gr<strong>und</strong>einheit, die zur Erfüllung der Ersteinsatzmaßnahmen notwendig<br />

ist.“<br />

Weiter wird im letzten Absatz ausgeführt:<br />

„Ein Innenangriff mit Atemschutzgeräten kann nur durchgeführt werden, wenn<br />

eine Gruppe oder eine Staffel (6 Einsatzkräfte) an der Einsatzstelle ist. Die<br />

Mannschaft eines selbstständigen Trupps reicht hierfür nicht aus.“<br />

Unter dem Punkt 5.3 der FwDv 3 sind Einsatzgr<strong>und</strong>sätze definiert. Hier wird<br />

ausgeführt, dass ein Innenangriff erst begonnen werden darf, wenn die<br />

ausreichende Löschwasserversorgung sicher gestellt ist. Diese Anforderung<br />

impliziert einen bestimmten Kräfteansatz, da das Herstellen einer<br />

Wasserversorgung somit zu einer zeitkritischen Aufgabe wird.<br />

2.2.2 Feuerwehr Dienstvorschrift 7<br />

Die FwDV 7 beschreibt im Speziellen den Atemschutzeinsatz, der auf der<br />

Gr<strong>und</strong>lage der FwDV 3 durchgeführt wird.<br />

In der FwDV 7 sind insbesondere die Verantwortlichkeiten im Zusammenhang mit<br />

dem Atemschutzeinsatz beschrieben. Unter Punkt 4 wird klar gestellt:<br />

„Der Träger der Feuerwehr ist als Unternehmer für die Sicherheit bei der<br />

Verwendung von Atemschutzgeräten verantwortlich. Bei der ordnungsgemäßen<br />

Durchführung des Atemschutzes, […] wird der Unternehmer vom Leiter der<br />

Feuerwehr unterstützt.“<br />

In Abschnitt 7 sind im Einzelnen die Einsatzgr<strong>und</strong>sätze für den Einsatz von<br />

Atemschutzgeräten beschrieben. Im Besonderen wird auf die Stellung des<br />

Sicherungstrupps (2 Einsatzkräfte) sowie auf die Atemschutzüberwachung<br />

eingegangen. Auch diese Anforderungen implizieren einen bestimmten<br />

Kräfteansatz, da der Atemschutzeinsatz zu den Erstmaßnahmen bei einem<br />

Einsatz mit Menschenrettung gehört.<br />

- 6 -


Gefahrenanalyse <strong>und</strong> <strong>Brandschutzbedarfsplan</strong> der Stadt <strong>Halberstadt</strong><br />

2.3 Brandschutz- <strong>und</strong> Hilfeleistungsgesetz<br />

Entsprechend dem § 2 Abs. 2 Nr. 1 haben Gemeinden: „eine leistungsfähige<br />

Feuerwehr auszurüsten, zu unterhalten, einzusetzen <strong>und</strong> mit den erforderlichen<br />

baulichen Anlagen <strong>und</strong> Einrichtungen auszustatten, sowie für eine ausreichende<br />

Löschwasserversorgung Sorge zu tragen“.<br />

Darüber hinaus haben sie die Aus- <strong>und</strong> Fortbildung der Mitglieder der Feuerwehr<br />

sicherzustellen. Sie haben vorbereitende Maßnahmen der Brandbekämpfung zu<br />

treffen <strong>und</strong> Öffentlichkeitsarbeit zu leisten. Die Aufklärung über das<br />

brandschutzgerechte Verhalten gehört ebenso zu den Aufgaben der Feuerwehr<br />

wie die Gestellung von Brandsicherheitswachen.<br />

Nach §1 BrSchG sind:<br />

(1) Die Abwehr von Brandgefahren (vorbeugender Brandschutz), die<br />

Brandbekämpfung (abwehrender Brandschutz) <strong>und</strong> die Hilfeleistung bei<br />

Unglücksfällen sowie Notständen sind Aufgaben der Gemeinden <strong>und</strong><br />

Landkreise sowie des Landes.<br />

(2) Der vorbeugende Brandschutz umfasst alle Maßnahmen zur Verhütung von<br />

Bränden <strong>und</strong> den Schutz vor den von Bränden ausgehenden Gefahren für<br />

Personen, Tiere, Sachen <strong>und</strong> die Umwelt sowie die Aufklärung über<br />

brandschutzgerechtes Verhalten.<br />

(3) Der abwehrende Brandschutz umfasst alle Maßnahmen zur Bekämpfung von<br />

Gefahren für Personen, Tiere, Sachen <strong>und</strong> die Umwelt, die durch Brände<br />

entstehen.<br />

(4) Die Hilfeleistung umfasst alle Maßnahmen zur Abwehr von Gefahren für<br />

Personen, Tiere, Sachen <strong>und</strong> die Umwelt bei Unglücksfällen oder Notständen.<br />

2.4 Bauordnung des Landes Sachsen- Anhalt (BauO LSA)<br />

Der in der <strong>Risikoanalyse</strong> notwendige Begriff der baulichen Anlage, basiert auf der<br />

Legaldefinition nach §2 Abs. 1 Satz 2 BauO LSA: „[…] mit dem Erdboden<br />

verb<strong>und</strong>ene, aus Bauprodukten hergestellte Anlagen“.<br />

Im Fokus des <strong>Brandschutzbedarfsplan</strong>es stehen jedoch Gebäude, deren<br />

Gefahrenpotential zu einer erhöhten Eintrittswahrscheinlichkeit des Einsatzes der<br />

Feuerwehr führen.<br />

Aus diesem Anlass werden die Gebäude nach §2 Abs. 4 Nr. 1- 18 BauO LSA<br />

definiert <strong>und</strong> als Sonderbauten erfasst.<br />

Die baulichen Anlagen die dem Begriff der Sonderbauten unterliegen, sind im<br />

<strong>Brandschutzbedarfsplan</strong> erfasst.<br />

- 7 -


Gefahrenanalyse <strong>und</strong> <strong>Brandschutzbedarfsplan</strong> der Stadt <strong>Halberstadt</strong><br />

Auf weitere Rechtsgr<strong>und</strong>lagen im Zusammenhang mit dem<br />

<strong>Brandschutzbedarfsplan</strong>, sei an dieser Stelle nur hingewiesen:<br />

• Zuwendungsrichtlinie Brandschutz vom 21.6.2011<br />

• Musterfeuerwehrsatzung des Landes Sachsen- Anhalt<br />

• Landeskatastrophenschutzgesetz<br />

• Versammlungsstättenverordnung<br />

• Schutzzieldefinition der AGBF<br />

• DVGB Arbeitsblatt 405<br />

• Baunutzungsverordnung Land Sachsen- Anhalt<br />

• Arbeitshinweise zur <strong>Risikoanalyse</strong> (Stand Juni 2009)<br />

• Vfdb Technischer Bericht Januar 2007<br />

„Elemente zur risikoangepassten Bemessung von Personal für die<br />

Brandbekämpfung bei öffentlichen Feuerwehren.“<br />

3 Aufgaben der Feuerwehr <strong>Halberstadt</strong><br />

3.1 Hauptaufgaben<br />

• Retten von Menschen <strong>und</strong> Tieren aus lebensbedrohlichen Zwangslagen<br />

• Bekämpfung von Schadenfeuer<br />

• Hilfeleistung bei Unglücksfällen oder öffentlichen Notlagen<br />

• Mitwirkung im Katastrophenschutz <strong>und</strong> im Zivilschutz<br />

• Mitwirkung im ABC- Schutz, hier Gestellung einer ABC- Gruppe<br />

• Gestellung von Brandsicherheitswachen bei Veranstaltungen bei denen eine<br />

erhöhte Brandgefahr besteht<br />

• Aufklärung der Bevölkerung über brandschutzgerechtes Verhalten<br />

• Öffentlichkeitsarbeit<br />

• Brandschutzerziehung in Schulen <strong>und</strong> Kindergärten<br />

• Aus- <strong>und</strong> Fortbildungen, Durchführung von Alarmübungen<br />

• Erprobung der Leistungsfähigkeit durch Ausbildungsdienste<br />

• Einsatzleitung bei Großschadenereignissen im Stadtgebiet<br />

• Mitwirkung bei der Erstellung <strong>und</strong> Fortschreibung von<br />

Brandschutzbedarfsplänen<br />

• Beteiligung bei der Erstellung von Gefahrenabwehrplänen für<br />

Großschadensereignisse<br />

• Mitwirkung bei der Brandverhütungsschau<br />

• Erstellung von Löschwassernachweisen im Rahmen von<br />

Baugenehmigungsverfahren<br />

• Aufschalten, Abnahme <strong>und</strong> Funktionskontrolle von Brandmeldeanlagen<br />

- 8 -


Gefahrenanalyse <strong>und</strong> <strong>Brandschutzbedarfsplan</strong> der Stadt <strong>Halberstadt</strong><br />

3.2 Übertragene Aufgaben<br />

Nach den §§ 174 <strong>und</strong> 175 Wassergesetz des LSA hat die Stadt <strong>Halberstadt</strong> eine<br />

Wasserwehr einzurichten. Mit Beschluss des Stadtrates vom 01.11.2006 hat die<br />

Stadt <strong>Halberstadt</strong> dazu eine „Wasserwehrsatzung“ erlassen.<br />

Im § 4 (1) dieser Satzung ist bestimmt, dass die Aufgaben der Wasserwehr in<br />

der Stadt <strong>Halberstadt</strong> der Feuerwehr übertragen werden.<br />

*Nach dem § 87 des Sicherheits- <strong>und</strong> Ordnungsgesetzes des LSA, haben die<br />

Sicherheitsbehörden sicher zu stellen, dass die Aufgaben der Gefahrenabwehr<br />

auch außerhalb der Dienstzeit wahrgenommen werden.<br />

Diese Aufgabe (SOG-Bereitschaft) wird seit Jahren für die Stadt <strong>Halberstadt</strong><br />

durch den Einsatz-Leit-Dienst (ELD) der Abteilung Feuerwehr sichergestellt.<br />

*Bei größeren Einsätzen auf der B6n unterstützt die Feuerwehr <strong>Halberstadt</strong>,<br />

gemäß einer Vereinbarung die Feuerwehr Quedlinburg in dem ihr zugeordneten<br />

Abschnitt.<br />

*Im Rahmen des Umweltzuges rückt die Feuerwehr <strong>Halberstadt</strong> in den gesamten<br />

Landkreis Harz aus. Von besonderer Bedeutung ist hier die Gestellung einer<br />

ABC-Gruppe. Besonders nach den Anschlägen 2001 in New York <strong>und</strong> den<br />

Folgeeinsätzen für die Feuerwehren durch vermutlich mit Milzbrand verseuchte<br />

Briefe wurde über eine Neuorganisation nachgedacht.<br />

Zurzeit liegen die Schwerpunkte für die ABC-Gruppe in folgenden Bereichen:<br />

o Einsatz bei radioaktiven Strahlern,<br />

o Einsatz bei chemischen Stoffen,<br />

o Einsatz bei biologischen Gefahren.<br />

3.3 Zusätzliche Aufgaben, Serviceaufgaben<br />

• Beseitigung von Öl- <strong>und</strong> Kraftstoffspuren auf öffentlichen Verkehrs- <strong>und</strong><br />

Wasserflächen im Stadtgebiet<br />

• Technische Hilfeleistung für Dritte auf freiwilliger, privatrechtlicher Basis, z.B.<br />

- Türöffnungen<br />

- Sicherungsmaßnahmen durch Notverschlüsse,<br />

- Beseitigung von Gefahrenquellen auf Privatgr<strong>und</strong>stücken nach Zerstörung<br />

durch Dritte, entfernen von Dachziegeln, Mauerstücken usw.<br />

Tätigkeit für andere Ämter <strong>und</strong> Behörden<br />

• Beseitigung von Verkehrshindernissen<br />

• Tiertransport (F<strong>und</strong>tiere ins Tierheim)<br />

• Transport von Tierkadavern<br />

• Aufstellung von Absperrungen<br />

• Hilfeleistungen mit Fahrzeugen <strong>und</strong> Geräten<br />

• Dienstleistungen (Amtshilfe) für die Polizei<br />

Ausleuchten von Einsatzstellen<br />

Gestellung von Fahrzeugen <strong>und</strong> Geräten<br />

Leichenbergung<br />

Unterstützung bei Wohnungsöffnungen<br />

- 9 -


Gefahrenanalyse <strong>und</strong> <strong>Brandschutzbedarfsplan</strong> der Stadt <strong>Halberstadt</strong><br />

• Technische Logistik<br />

Ausschreibung von Fahrzeugen <strong>und</strong> Gerät, Fremdvergaben, Reparaturen<br />

Ausführung, Pflege, Wartung, Prüfung in eigenen Werkstätten<br />

Planung <strong>und</strong> Beauftragung von HU, ASU, BSU<br />

• Unterhaltung <strong>und</strong> -bewirtschaftung aller Feuerwehrgebäude <strong>und</strong> technischen<br />

Anlagen<br />

Betrieb <strong>und</strong> Unterhaltung der zum technischen Betrieb der Feuerwehr<br />

notwendigen Werkstätten:<br />

KFZ-Werkstatt<br />

Gerätewerkstatt<br />

Funkwerkstatt<br />

Elektrowerkstatt<br />

Atemschutzwerkstatt<br />

Prüfung von Leitern <strong>und</strong> Tritte<br />

Feuerlöschprüfdienst<br />

Waschleistungen für eigenes Personal <strong>und</strong> Dritte<br />

Bekleidungskammer<br />

Tischlerei<br />

3.4 weitere freiwillige Aufgaben<br />

Begleitung von Umzügen<br />

Unterstützung von Veranstaltungen der Vereine<br />

Parkplatzdienste bei Großveranstaltungen( Gemeinde- <strong>und</strong> Stadtfeste)<br />

Feuerwehrverbandsveranstaltungen<br />

Sicherheitsdienste bei Osterfeuer- <strong>und</strong> Feuerwerken<br />

Heimatfeste (Beteiligung mit eigenen Ständen)<br />

- 10 -


Gefahrenanalyse <strong>und</strong> <strong>Brandschutzbedarfsplan</strong> der Stadt <strong>Halberstadt</strong><br />

4 Gefährdungspotentiale<br />

4.1 Die Kreisstadt <strong>Halberstadt</strong><br />

4.1.1 Größe, Einwohner<br />

Die Stadt <strong>Halberstadt</strong> hatte zum Stichtag 30.06.2009 einschließlich der Ortsteile<br />

Emersleben <strong>und</strong> Klein Quenstedt 38.279 Einwohner. Mit der Eingemeindung von<br />

Aspenstedt, Athenstedt, Langenstein, Sargstedt <strong>und</strong> dem Schachdorf Ströbeck<br />

zum 01.01.2010 erhöhte sich die Zahl auf 42.939 Einwohner.<br />

<strong>Halberstadt</strong> (Kernstadt) 36.913<br />

<strong>Halberstadt</strong> OT Aspenstedt 515<br />

<strong>Halberstadt</strong> OT Athenstedt 399<br />

<strong>Halberstadt</strong> OT Emersleben 698<br />

<strong>Halberstadt</strong> OT Klein Quenstedt 668<br />

<strong>Halberstadt</strong> OT Langenstein 1884<br />

<strong>Halberstadt</strong> OT Sargstedt 724<br />

<strong>Halberstadt</strong> OT Schachdorf<br />

Ströbeck 1138<br />

max. Ausdehnung der Stadt in Ost -West-Richtung 20 km<br />

in Nord-Süd-Richtung 14 km<br />

4.1.2 Flächen <strong>und</strong> Flächennutzung<br />

a) Fläche, gesamt: [14398 ha]<br />

Fläche, bebaut incl. Ortsteile: [1942 ha]<br />

davon<br />

Gewerbeflächen: [499 ha]<br />

b) Waldgebiet: [1100 ha]<br />

c) Landwirtschaftliche Fläche: [10056 ha]<br />

d) Wasserfläche: [68 ha]<br />

- 11 -


Gefahrenanalyse <strong>und</strong> <strong>Brandschutzbedarfsplan</strong> der Stadt <strong>Halberstadt</strong><br />

e) Überschwemmungsgebiete:<br />

Die Holtemme weist im Stadtgebiet <strong>Halberstadt</strong> eine zum Teil massive Ufer- <strong>und</strong><br />

Sohlbefestigung auf <strong>und</strong> wird von mehreren Straßen- <strong>und</strong> Rohrbrücken<br />

überspannt. Das Abflussprofil ist von der Braunschweigerstraße stromauf bis<br />

unterhalb Mahndorf beidseitig mit Deichen eingefasst. Ab einem HQ20 können<br />

landwirtschaftliche Nutzflächen zwischen der Veltens- <strong>und</strong> der Kahmannsmühle,<br />

die Kleingartenanlage Mahndorferstraße sowie in Wehrstedt der Bereich der<br />

Alten Holtemme überflutet werden.<br />

Ab einem HQ50 werden Flächen oberhalb der Braunschweigerstraße <strong>und</strong> in<br />

Wehrstedt überflutet. Ab einem HQ100 wird der gesamte Bereich oberhalb der<br />

Braunschweigerstraße sowie die Bleichstraße einschließlich des Krankenhauses<br />

gefährdet. (HQ20 bis 100 sind theoretische Werte, welche aufgr<strong>und</strong> der statistischen<br />

Erhebungen in der Region alle 20, 50 oder 100 Jahre eintreten können. H=Hydro- <strong>und</strong><br />

Q=Quantität).<br />

Als durchaus problematisch im Falle eines Hochwassers, muss auch der Verlauf<br />

des Goldbaches im Stadtgebiet betrachtet werden. Insbesondere im Ortsteil<br />

Langenstein <strong>und</strong> im Bereich der Pfeffermühle kann es zu Überschwemmungen<br />

kommen.<br />

- 12 -


Gefahrenanalyse <strong>und</strong> <strong>Brandschutzbedarfsplan</strong> der Stadt <strong>Halberstadt</strong><br />

4.2. Risikobeschreibung Stadtgebiet<br />

4.2.1 Verkehrsflächen<br />

Die hier aufgeführten Verkehrsflächen ergeben sich aus der Summe der<br />

B<strong>und</strong>esstraßen, Land/- <strong>und</strong> Kreisstraßen des gesamten Stadtgebietes.<br />

B<strong>und</strong>esstraßen Bezeichnung<br />

Das Straßenbahnnetz erstreckt sich auf das Stadtgebebiet der Stadt <strong>Halberstadt</strong>.<br />

- 13 -<br />

Länge<br />

in km<br />

B 79 16km<br />

B 81 18km<br />

B245 1km<br />

Kreis/-<br />

Landstraßen K 1324 10,7km<br />

K 1325 8,5km<br />

K 1319 2,3km<br />

K 1327 1,8km<br />

L83 6km<br />

L84 2km<br />

Bahnstrecken 6344 13,9km<br />

6404 8,1km<br />

6866 12,2km<br />

Straßenbahnlinien Gesamtlänge 10km


Gefahrenanalyse <strong>und</strong> <strong>Brandschutzbedarfsplan</strong> der Stadt <strong>Halberstadt</strong><br />

Unfälle unter Beteiligung einer Straßenbahn erfordern aus Sicht der Feuerwehr<br />

eine besondere Einsatztaktik. Neben den Gefahren für die vom Unfall betroffenen<br />

Personen, bestehen diese auch für die Einsatzkräfte der Feuerwehr.<br />

Besteht z.B. die Notwendigkeit eine Straßenbahn anzuheben, um eine<br />

eingeklemmte Person zu befreien, müssen dafür die erforderlichen technischen<br />

Voraussetzungen <strong>und</strong> Gerätschaften vorhanden sein. Trotz einer guten<br />

Zusammenarbeit mit der Halberstädter Verkehrs Gesellschaft konnte für den<br />

eingesetzten Straßenbahntyp, noch keine befriedigende technische Lösung<br />

gef<strong>und</strong>en werden.<br />

Verkehrsbelastungen<br />

Durch das Unternehmerbüro der Stadt <strong>Halberstadt</strong> wurde statistisch ermittelt,<br />

dass in <strong>Halberstadt</strong> täglich mehr als 7000 Einpendler, als auch 2000 Auspendler<br />

die Hauptverkehrsstraßen füllen.<br />

Diese Pendler haben einen enormen Einfluss auf das Verkehrsgeschehen <strong>und</strong><br />

erhöhen die Eintrittswahrscheinlichkeit einer Gefahr.<br />

Folgende Grafik markiert die Stellen, an denen der Verkehr gemessen wird.<br />

- 14 -


Gefahrenanalyse <strong>und</strong> <strong>Brandschutzbedarfsplan</strong> der Stadt <strong>Halberstadt</strong><br />

Allgemein kann festgehalten werden, dass <strong>Halberstadt</strong> bis auf wenige<br />

Ausnahmen, über eine gute Infrastruktur verfügt. Der Hauptverkehr findet auf der<br />

B79 <strong>und</strong> B81 statt. Um beispielhaft festzuhalten, in welchen Dimensionen sich<br />

dieser Verkehr äußert, folgt eine Auflistung mit Stoßzeiten <strong>und</strong> Anzahl der<br />

Verkehrsteilnehmer.<br />

Messobjekt Richtung Fahrzeuge/<br />

Lastkraftwagen<br />

B79 <strong>Halberstadt</strong>�<br />

Ströbeck<br />

6.872/ 458<br />

B79 <strong>Halberstadt</strong>�<br />

Harsleben<br />

13.554/ 723<br />

B81 Magdeburg�<br />

<strong>Halberstadt</strong><br />

11.697/ 1041<br />

B81 <strong>Halberstadt</strong>�<br />

Langenstein<br />

16.026/1116<br />

Unfallschwerpunkte<br />

Nach Auskunft der Polizei, stellten sich in den zurückliegenden Jahren folgende<br />

Verkehrsknotenpunkte als Unfallschwerpunkte heraus:<br />

� B81 <strong>Halberstadt</strong> - Wilhelmshöhe<br />

� Knotenpunkt 8: Magdeburgerstraße - Schützenstraße<br />

� Knotenpunkt 11: Richard- Wagnerstraße - Am Breiten Tor<br />

� Harzstraße- Florian - Geyerstraße<br />

� Harzstraße Höhe Einfahrt „Jet- Tankstelle“<br />

Zusammenfassend kann festgehalten werden, dass technische Hilfeleistungen<br />

durch die Feuerwehr bei Verkehrsunfällen, nicht auf schlechte<br />

Straßenverhältnisse, Beschilderungen oder Ampelschaltungen zurückzuführen<br />

ist, sondern in erster Linie auf menschliches Versagen.<br />

4.2.2 Gebäude <strong>und</strong> Betriebsflächen<br />

4.2.2.1 Besondere Gebäude, Gewerbe- <strong>und</strong> Industriegebäude<br />

Die nachfolgende Tabelle gibt einen Überblick über Gebäude besonderer Art <strong>und</strong><br />

Nutzung die nach § 19 (1) des Brandschutz- <strong>und</strong> Hilfeleistungsgesetzes der<br />

Brandschau unterliegen. Als brandschaupflichtig werden Gebäude <strong>und</strong><br />

Einrichtungen eingestuft, die in erhöhtem Maße brand- oder explosionsgefährdet<br />

sind oder in denen bei Ausbruch eines Brandes oder einer Explosion eine große<br />

Anzahl von Menschen oder erhebliche Sachwerte gefährdet sind. Aufgelistet sind<br />

auch alle Industrie-/Handwerksobjekte, Handelsobjekte, Baudenkmale <strong>und</strong><br />

sonstige Gewerbeobjekte (Angaben aus dem Gewerbekataster der Stadt <strong>Halberstadt</strong>).<br />

- 15 -


Entfernung in<br />

km<br />

Alten- <strong>und</strong><br />

Pflegeheime<br />

Bekinderten-<br />

Einrichtungen<br />

Krankenhaus<br />

Kindergärten<br />

Schulen<br />

Industrie- /<br />

Handwerks-<br />

Objekte<br />

Handels-<br />

Objekte<br />

Sonstige<br />

Gewerbe-<br />

Objekte<br />

Baudenkmale<br />

Objekte mit<br />

Brandmelde-<br />

anlagen<br />

Gefahrenanalyse <strong>und</strong> <strong>Brandschutzbedarfsplan</strong> der Stadt <strong>Halberstadt</strong><br />

Summe Aspen Athen Emersl HBS Kl.Qu Lang Ströb Sargst<br />

8,7 11,5 8,5 4,8 7,6 8,6 7,3<br />

10 - - - 9 - 1 - -<br />

14 - - 1 11 - 2 - -<br />

1 - - - 1 - - - -<br />

16 1 1 1 9 1 1 1 1<br />

21 - - - 18 - 2 1 -<br />

364 3 3 8 309 7 18 13 3<br />

504 2 2 17 456 2 18 5 2<br />

1096 7 5 13 988 15 36 17 15<br />

437 16 14 15 314 15 23 25 15<br />

81 - - 2 72 7 - -<br />

Gesamtkapazität<br />

Einrichtung Ort Anzahl der Plätze<br />

Alten- <strong>und</strong> Pflegeheime <strong>Halberstadt</strong> 548<br />

Langenstein 32<br />

Behinderteneinrichtung <strong>Halberstadt</strong> 421<br />

Langenstein 42<br />

Emersleben 25<br />

Schulen <strong>Halberstadt</strong> 7.563<br />

Langenstein 1.122<br />

Ströbeck 90<br />

Am Beispiel der Verkaufsflächenzunahme (genutzte Nettofläche) im Stadtgebiet<br />

im Zeitraum 1990 bis 2009 wird die rasante Entwicklung deutlich.<br />

Jahr Innenstadt in m² Außenstadt in m² Gesamt in m²<br />

1990 4487 6558 11.050<br />

2009 34.097 108.533 131.987<br />

- 16 -


Gefahrenanalyse <strong>und</strong> <strong>Brandschutzbedarfsplan</strong> der Stadt <strong>Halberstadt</strong><br />

4.2.2.2 Wohnbebauungen<br />

Festzustellen ist, dass bei annähernd gleicher Bevölkerung die Anzahl der<br />

Wohngebäude in den letzten 20 Jahren enorm zugenommen hat. Die Art der<br />

Wohngebäude (überwiegend 1-2 Familienhäuser) stellt keine außergewöhnliche<br />

Gefährdung dar. Lediglich die Eintrittswahrscheinlichkeit eines Schadens wird<br />

durch eine größere Anzahl an Gebäuden erhöht.<br />

Nach §22 Absatz 2 Satz 1 der aktuellen Fassung der Baunutzungsverordnung<br />

(Bau NVO) werden in der offenen Bauweise Gebäude mit seitlichem<br />

Grenzabstand als Einzelhäuser, Doppelhäuser oder Hausgruppen errichtet.<br />

Diese Art der Bebauung dominiert das gesamte Stadtgebiet. Die Bereiche der<br />

Oberstadt sowie alle neu erschlossenen Wohngebiete wurden <strong>und</strong> werden in<br />

offener Bauweise errichtet, welches sich nicht erschwerend im Brandeinsatz auf<br />

die Arbeit der Feuerwehr auswirkt.<br />

Der Bereich Unterstadt wurde hauptsächlich in Form der geschlossenen<br />

Bauweise im Sinne des §22 Absatz 3 BauNVO bebaut. Die Gebäude der Altstadt<br />

sind vorwiegend Fachwerkhäuser. Bei dieser Art der Bebauung ist jedoch nicht<br />

generell von einem erhöhten Brandrisiko zu sprechen, da sie in aller Regel durch<br />

Sanierungsarbeiten den heutigen baurechtlichen, - sowie<br />

brandschutztechnischen Anforderungen entsprechen.<br />

Dennoch muss besonders im Bereich der Wohnbebauung in<br />

der Altstadt, der notwendige 2. Rettungsweg aus den oberen Geschossen über<br />

die Drehleiter der Feuerwehr sichergestellt werden.<br />

Die Stadt <strong>Halberstadt</strong> verfügt aufgr<strong>und</strong> ihrer besonderen Funktion als<br />

Mittelzentrum mit teilweisen Funktionen eines Oberzentrums über einen positiven<br />

Status. Die zentrale Lage äußert sich zudem positiv auf die Entwicklung in den<br />

Bereichen der Wirtschaft, Verwaltung, Handel, Dienstleistungen <strong>und</strong> Kultur.<br />

Aufgr<strong>und</strong> der besonderen Funktion <strong>und</strong> Lage, häufen sich entsprechend viele<br />

Gewerbebetriebe, Einkaufsmärkte, Alten- <strong>und</strong> Pflegeeinrichtungen sowie<br />

Schulen.<br />

- 17 -


Gefahrenanalyse <strong>und</strong> <strong>Brandschutzbedarfsplan</strong> der Stadt <strong>Halberstadt</strong><br />

4.2.2.3 Industrie- <strong>und</strong> Gewerbegebiete<br />

Die Stadt fungiert als zentraler Dreh- <strong>und</strong> Angelpunkt für alle umliegenden<br />

Gemeinden als Einkaufs-, Verwaltungs- <strong>und</strong> in erster Linie auch als Arbeitsort.<br />

<strong>Halberstadt</strong> verfügt über folgende Gewerbe- <strong>und</strong> Industriegebiete:<br />

1 Industriegebiet Ost (<strong>Halberstadt</strong>)<br />

2 Gewerbegebiet „Am Sülzegraben“ (<strong>Halberstadt</strong>)<br />

3 Gewerbegebiet „In den Langen Stücken“ (<strong>Halberstadt</strong>)<br />

4 Gewerbegebiet Emersleben (Emersleben)<br />

5 Industriegebiet „Im hohen Weg“ (Schachdorf Ströbeck)<br />

6 Gewerbegebiet „Am Hünenknie“ (Langenstein)<br />

4.2.3 Waldflächen<br />

Die Stadt <strong>Halberstadt</strong> verfügt mit ca. 11 km² über eine verhältnismäßig große<br />

Waldfläche. Zusammenhängende Gebiete in den Spiegels- <strong>und</strong> Klusbergen<br />

stellen, wegen der topographischen Verhältnisse, einen besonderen Schwerpunkt<br />

dar.<br />

Dieser verhältnismäßig hohe Anteil an Waldflächen erfordert eine besondere<br />

Berücksichtigung im Fahrzeugpark der Feuerwehr.<br />

- 18 -


Gefahrenanalyse <strong>und</strong> <strong>Brandschutzbedarfsplan</strong> der Stadt <strong>Halberstadt</strong><br />

4.2.4 Wasserflächen<br />

Von besonderer Bedeutung ist aus Sicht der Feuerwehr, der als Camping- <strong>und</strong><br />

Freibadanlage genutzte „Halberstädter See“. Aber auch bei den vorhandenen<br />

Teichen <strong>und</strong> Seen in den Ortschaften oder die noch zur Kiesgewinnung<br />

genutzten Baggerseen, muss mit Unfällen im <strong>und</strong> auf dem Wasser bzw. im Winter<br />

mit Eisunfällen gerechnet werden <strong>und</strong> eine entsprechende Ausrüstung<br />

vorgehalten werden.<br />

See Halberstädter See 350.000 m²<br />

Baggersee Emerslebener Wasserfläche 330.000 m²<br />

Teich Langensteiner Teiche 20.000 m²<br />

4.2.5 Löschwasserversorgung<br />

Das Arbeitsblatt W 450 des DVGW (Deutesche Vereinigung des Gas- <strong>und</strong><br />

Wasserfaches e.V.) "Bereitstellung von Löschwasser durch die öffentliche<br />

Trinkwasserversorgung" <strong>und</strong> die DIN 18 230, Teil 1 beantwortet die Frage,<br />

welche Löschwassermengen in den verschiedenen Baugebieten der Städte <strong>und</strong><br />

Gemeinden (Wohngebiete, Mischgebiete, Gewerbegebiete, Sondergebiete)<br />

bereitgehalten werden müssen. Das Arbeitsblatt unterscheidet dabei eindeutig<br />

zwischen:<br />

4.2.5.1 Gr<strong>und</strong>schutz<br />

Gr<strong>und</strong>schutz <strong>und</strong> Objektschutz<br />

Gr<strong>und</strong>schutz bedeutet Brandschutz in Wohn-/Gewerbe-/Misch- <strong>und</strong><br />

Industriegebieten ohne erhöhtes Sach- <strong>und</strong> Personenrisiko.<br />

Der Gr<strong>und</strong>schutz ist von der Gemeinde zu gewährleisten. Sind die für den<br />

Gr<strong>und</strong>schutz in W 405 vorgeschriebenen Löschwassermengen nicht aus anderen<br />

Quellen, wie offenen Gewässern, Löschwasserteichen, Löschwasserbehältern<br />

oder Brunnen bereitzustellen, bedienen sich die Gemeinden für die Vorhaltung<br />

des Löschwassers der Wasserversorgungsunternehmen.<br />

4.2.5.2 Objektschutz<br />

Der über den Gr<strong>und</strong>schutz hinausgehende, objektbezogene Brandschutz bei<br />

erhöhtem Brand- <strong>und</strong> Personenrisiko.<br />

Die Berechnung des Löschwasserbedarfs erfolgt nach Tabelle 4.1. des<br />

DVGW-Arbeitsblattes W 405. In Abhängigkeit von der baulichen Nutzung<br />

<strong>und</strong> die Größen der Gefahrenausbreitung beträgt die Löschwassermenge<br />

in der Regel 96 m³/h, in Ausnahmefällen 192 m³/h.<br />

Die Löschwasserversorgung wird im gesamten Stadtgebiet durch das öffentliche<br />

Trinkwasserleitungsnetz sichergestellt.<br />

Mittels Unterflurhydranten (als Schachthydranten) <strong>und</strong> Überflurhydranten wird das<br />

Löschwasser durch die Feuerwehr entnommen.<br />

- 19 -


Gefahrenanalyse <strong>und</strong> <strong>Brandschutzbedarfsplan</strong> der Stadt <strong>Halberstadt</strong><br />

Löschwasserentnahmestelle<br />

Unterflurhydrant mit gesetztem Standrohr nach DIN 14375<br />

<strong>und</strong> Hydrantenschlüssel.<br />

Am häufigsten verwendete Löschwasserentnahmestelle im<br />

Stadtgebiet.<br />

Überflurhydrant nach DIN (3222)<br />

4.2.5.3 Zusätzliche Löschwasserbevorratungen<br />

In einigen Ortsteilen gibt es zusätzlich, zu dem öffentlichen Trinkwassernetz,<br />

vorgehaltene Löschwasserbevorratungen.<br />

Diese Löschwasserbevorratungen richten sich nach dem Gefährdungsgrad des<br />

im Zusammenhang bebauten Wohn-, Misch-, Gewerbe- oder Industriegebietes.<br />

Die Löschwasserbevorratung ergänzt im jeweiligen Löschbereich von 300 Metern<br />

nach DVGW Wasserblatt 405 vom Februar 2008, das bereitgestellte<br />

Löschwasser aus dem öffentlichen Trinkwassernetz.<br />

Zuordnung:<br />

Im Zusammenhang bebaute Löschwassermenge<br />

Kleinsiedlungen 48m³/ 2h<br />

Wohngebiete 48m³/ 2h<br />

Mischgebiete 48 bis 96m³/ 2h<br />

Gewerbegebiete 96m³/ 2h<br />

Industriegebiete 96 bis 192m³/ 2h<br />

- 20 -


Gefahrenanalyse <strong>und</strong> <strong>Brandschutzbedarfsplan</strong> der Stadt <strong>Halberstadt</strong><br />

4.2.5.4 Notlöschwasserentnahmestellen<br />

Notwasserentnahmestellen dienen zur Sicherstellung von Löschwasser bei<br />

Ausfall der gesetzlich geforderten Löschwasserbevorratung.<br />

Ortschaft Notwasserentnahmestellen<br />

Aspenstedt • Teich, Zisterne<br />

Athenstedt • Teich<br />

Böhnshausen • Löschteich<br />

Emersleben • Zisternen: Vorwerk, Am Friedhof<br />

• 2x im Gewerbegebiet<br />

Klein Quenstedt • Staustelle Assebach<br />

• Flachspiegelbrunnen<br />

Langenstein • Goldbach, Ölmühlenteich,<br />

Untermühlenteich, Schlossteich<br />

Sargstedt • Ehemalige Wasservorhaltung der<br />

Gemeinde, Wellbrunnenplatz<br />

Mahndorf • Holtemme<br />

Schachdorf Ströbeck • Zisterne<br />

- 21 -


Gefahrenanalyse <strong>und</strong> <strong>Brandschutzbedarfsplan</strong> der Stadt <strong>Halberstadt</strong><br />

4.3. Brandschutz <strong>und</strong> technische Hilfeleistung<br />

In diesem Abschnitt wird das Einsatzgeschehen der Freiwilligen Feuerwehr<br />

<strong>Halberstadt</strong> (Hauptberufliche Wachbereitschaft, Ortsfeuerwehren <strong>Halberstadt</strong>, Emersleben<br />

<strong>und</strong> Klein Quenstedt) für die Jahre 2004 bis 2009 dargestellt.<br />

Aufteilung der Einsätze 2004 - 2009 nach Einsatzart<br />

- 22 -<br />

Brandeinsatz<br />

Hilfeleistung<br />

Fehlalarm<br />

Aufteilung nach Brandschaden <strong>und</strong> durch den Einsatz der Feuerwehr<br />

erhaltene Werte (ausschließlich bei Bränden 2004 - 2009)<br />

Einsatzart 2004 2005 2006 2007 2008 2009<br />

Großbrand 2 4 5 4 3 1<br />

Mittelbrand 14 7 10 12 9 7<br />

Kleinbrand a 18 16 22 15 14 14<br />

Kleinbrand b 58 70 118 93 70 42<br />

vor Ankunft F 15 9 9 16 10 12<br />

gelöscht<br />

Hilfeleistung 695 613 654 618 506 563<br />

Fehlalarm 123 147 138 139 123 145<br />

Gesamt: 925 866 956 897 735 784<br />

Brandschaden<br />

in €<br />

211.150 722.220 546.218 632.596 48.159 473.000<br />

Erhaltene 1.065.150 1.866.650 2.580.225 1.763.905 3.216.050 1.636.000<br />

Werte in €<br />

Gerettete<br />

Personen<br />

28 23 19 10 20 17


Gefahrenanalyse <strong>und</strong> <strong>Brandschutzbedarfsplan</strong> der Stadt <strong>Halberstadt</strong><br />

4.4 Zusammenfassungen<br />

- 23 -<br />

Brandschaden<br />

erhaltene Werte<br />

Aufgr<strong>und</strong> des Industrialisierungsgrades <strong>und</strong> der Verkehrslage ergibt sich in<br />

<strong>Halberstadt</strong> ein beachtliches Gefahrenpotential. Das zügige Eingreifen der<br />

Feuerwehr wird wegen der Zerteilung des Stadtgebietes durch die<br />

Eisenbahnlinien erschwert.<br />

Das Gefahrenpotential beeinflusst die erforderliche Funktionsstärke <strong>und</strong> das<br />

Fahrzeugkonzept. Die Feuerwehr <strong>Halberstadt</strong> muss aufgr<strong>und</strong> der vielfältigen im<br />

Stadtgebiet vorhandnen Risiken die gesamte Bandbreite möglicher<br />

Einsatzszenarien abdecken können. Die industriellen Risiken führen zur<br />

Notwendigkeit von speziellen Fahrzeugen <strong>und</strong> speziellen Geräten. Die<br />

Bebauungsstruktur entscheidet über die Notwendigkeit von Rettungsmitteln. Für<br />

<strong>Halberstadt</strong> ist ein Hubrettungsfahrzeug erforderlich.<br />

5. Schutzzielfestlegungen<br />

5.1 Gr<strong>und</strong>sätzliche Ausführungen<br />

Jede Gemeinde/Stadt muss eigenständig Schutzziele definieren <strong>und</strong> über das<br />

Schutzniveau entscheiden. Die Schutzziele können sich durchaus im Soll <strong>und</strong> Ist<br />

unterscheiden. Das Soll erfordert eine politische Entscheidung.<br />

Alle Leistungen <strong>und</strong> Produkte der Feuerwehr sind durch Art, Menge <strong>und</strong> Qualität zu<br />

definieren. Anlässlich der Vorbereitungsarbeiten zur Einführung „Neuer<br />

Steuerungsmodelle“ (NSM) bei der Feuerwehr wurde von der KGSt Anfang 1998 u.a.<br />

ein „Produktkatalog Feuerwehr“ erstellt. Darauf basierend hat sodann die<br />

Arbeitsgemeinschaft der Leiter der Berufsfeuerwehren (AGBF) im September 1998<br />

für die Produkte „Brandbekämpfung“ <strong>und</strong> „Technische Hilfeleistung“ die wesentlichen<br />

Qualitätskriterien in einem umfangreichen Papier für „die Bedarfsplanung von<br />

Feuerwehren in Städten“ erarbeitet, an dem sich die nachfolgenden Darstellungen<br />

orientieren. Die wesentlichen Qualitätskriterien sind die „Hilfsfrist“, „Funktionsstärke“<br />

<strong>und</strong> „Erreichungsgrad“ für standardisierte Schadensereignisse.


Gefahrenanalyse <strong>und</strong> <strong>Brandschutzbedarfsplan</strong> der Stadt <strong>Halberstadt</strong><br />

Qualitätskriterien: Hilfsfrist<br />

Funktionsstärke<br />

Erreichungsgrad<br />

Diese Empfehlungen der AGBF erfordern taktische Anpassungen an die örtlichen<br />

Gegebenheiten sowie an das festgelegte Sicherheitsniveau im Feuerwehrbereich<br />

der jeweiligen Stadt. Die Stadt <strong>Halberstadt</strong> zieht mit ihrem Bedarfsplan die<br />

Konsequenzen aus den örtlichen Gegebenheiten. Vor der konkreten Planung sind<br />

jedoch gr<strong>und</strong>sätzliche Fragen zu beantworten. Dazu werden nachstehend die<br />

wesentlichen Definitionen, Planungsgrößen <strong>und</strong> wissenschaftlichen Gr<strong>und</strong>lagen<br />

erläutert.<br />

5.2 Standardisierte Schadensereignisse<br />

Jede Gemeinde hat nach §2 Absatz 2 Nr. 1 des Brandschutzgesetzes eine<br />

leistungsfähige Feuerwehr aufzustellen, auszurüsten, zu unterhalten, einzusetzen<br />

<strong>und</strong> mit den erforderlichen baulichen Anlagen <strong>und</strong> Einrichtungen auszustatten, sowie<br />

für eine ausreichende Löschwasserversorgung Sorge zu tragen.<br />

Zur Beurteilung des unbestimmten Rechtsbegriffs „leistungsfähige Feuerwehr“,<br />

werden standardisierte Szenarien für den Brandeinsatz <strong>und</strong> die Technische<br />

Hilfeleistung herangezogen. Auf dieser Gr<strong>und</strong>lage werden der für die<br />

Gefahrenabwehr erforderliche Kräftebedarf <strong>und</strong> die erforderlichen<br />

Ausstattungskriterien der Feuerwehr einer Einheits- oder Verbandsgemeinde<br />

abgeleitet.<br />

Zur Gefahrenabwehr müssen die erforderlichen Einsatzkräfte <strong>und</strong> Einsatzmittel<br />

innerhalb eines bestimmten Zeitraums an der Einsatzstelle einsatzbereit verfügbar<br />

sein.<br />

Daher müssen folgende Bemessungswerte festgelegt werden:<br />

Einhaltung des Zeitkriteriums nach §2 Absatz 2 Satz 2 BrSchG 12 Minuten<br />

Einsatzkräfte<br />

Einsatzmittel<br />

Um dem Begriff „leistungsfähig“ gerecht zu werden, müssen alle drei<br />

Bemessungswerte gleichzeitig erfüllt sein.<br />

- 24 -


Gefahrenanalyse <strong>und</strong> <strong>Brandschutzbedarfsplan</strong> der Stadt <strong>Halberstadt</strong><br />

5.3 Standardszenarien<br />

Die Bemessungswerte werden anhand zweier definierter Standardszenarien<br />

festgelegt. Für den Brandeinsatz wird ein Standardbrand, für die technische<br />

Hilfeleistung wird eine Standardhilfeleistung definiert. Hierbei werden die<br />

Eintrittswahrscheinlichkeiten <strong>und</strong> das Schadensausmaß berücksichtigt. Sie dienen<br />

als Orientierungswert für eine bedarfsgerechte Vorhaltung, die auf der Gr<strong>und</strong>lage<br />

einer örtlichen Bewertung zu überprüfen ist.<br />

Die Standardszenarien stellen Gefahrenlagen dar, wie sie im alltäglichen<br />

Einsatzgeschehen der Feuerwehren mit hinreichender Wahrscheinlichkeit in jeder<br />

Gemeinde auftreten können. Es wird bewusst bei der Festlegung der<br />

Planungsgr<strong>und</strong>lage auf Szenarios, wie etwa äußerst seltene Ereignisse mit<br />

außerordentlichem Schadensausmaß „worst case“, noch unter Umständen häufige<br />

Einsätze mit sehr geringem Schadensausmaß „simpliest case“ verzichtet.<br />

[Empfehlung des vfdb „Technischer Bericht“]<br />

Für Gebäude <strong>und</strong> Anlagen besonderer Art <strong>und</strong> Nutzung z.B. Krankenhäuser,<br />

Pflegeheime, Chemieanlagen werden bei der Feuerwehr <strong>Halberstadt</strong> besondere<br />

Objekt- <strong>und</strong> Feuerwehrpläne vorgehalten <strong>und</strong> fortlaufend aktualisiert. Die<br />

Bearbeitung von Großschadenslagen ist in der Alarm- <strong>und</strong> Ausrückeordnung<br />

geregelt. Besonders zu erwähnen ist ein vom Gleimhaus <strong>und</strong> der Feuerwehr<br />

<strong>Halberstadt</strong> entwickeltes Konzept zum Kulturgutschutz. Die entwickelte Einsatztaktik<br />

<strong>und</strong> die vorgehaltenen Materialien können bei allen Ereignissen, bei denen<br />

Kulturgüter in Gefahr geraten oder können eingesetzt werden kann.<br />

Quelle: Feuerwehr <strong>Halberstadt</strong>,<br />

Braunschweigerstraße 04<br />

- 25 -<br />

5.3.1 Standardbrand<br />

� Wohnungsbrand in einem<br />

Obergeschoss eines<br />

Wohnhauses mit bis zu<br />

zwei Obergeschossen<br />

� Menschen im<br />

Obergeschoss in<br />

unmittelbarer Gefahr<br />

� Der „Erste bauliche<br />

Rettungsweg“ ist verraucht<br />

� Einhaltung der Hilfsfrist<br />

[Zeitkriterium] von 12min


Gefahrenanalyse <strong>und</strong> <strong>Brandschutzbedarfsplan</strong> der Stadt <strong>Halberstadt</strong><br />

5.3.2 Standardhilfeleistung<br />

Quelle: Feuerwehr <strong>Halberstadt</strong>, Verkehrsunfall Rudolf-Diesel-Straße<br />

5.4 Zeitkriterium/ Hilfsfrist<br />

- 26 -<br />

� Person ist eingeklemmt<br />

� Kraft/- Betriebsstoffe treten aus<br />

� Einhaltung der Hilfsfrist<br />

[Zeitkriterium] von 12min<br />

Unter der Definition der Hilfsfrist fallen nur solche Zeitabschnitte, die von der<br />

Feuerwehr beeinflussbar <strong>und</strong> dokumentierbar sind:<br />

� Eingeleitete Alarmierung der zuständigen örtlichen Feuerwehr<br />

� Ausrückezeit ( Anfahrt Feuerwehrhaus, Ankleiden, Ausrücken)<br />

� Anfahrtzeit (Alarmfahrt bis zum Eintreffen am Ereignisort)<br />

� Erk<strong>und</strong>ungszeit (Realisierung des Rettungskräftebedarfs,<br />

einsatztaktische Maßnahmen erkennen <strong>und</strong> einleiten)<br />

Die Zeit nach der Alarmierung bis zum Eintreffen der Einsatzkräfte an der<br />

Einsatzstelle wird als Eintreffzeit bezeichnet.<br />

Diese Eintreffzeit basiert auf der Tatsache, dass die Menschenrettung die<br />

zeitkritischste Einsatzmaßnahme darstellt. Da bei Wohnungsbränden die<br />

Rauchgasintoxikation die bei weitem häufigste Todesursache ist, wurde die<br />

Reanimationsgrenze für Personen im Brandrauch zugr<strong>und</strong>e gelegt.<br />

Diese Grenze besagt, dass spätestens 17 Minuten nach Beginn der<br />

Rauchgasintoxikation mit der Reanimation begonnen werden muss.<br />

In Sachsen-Anhalt ist die Eintreffzeit für die ersteintreffende Einheit mit maximal 12<br />

Minuten festgelegt.<br />

Zur umfassenden Bewältigung des Standardbrandes ist neben der Menschenrettung,


Gefahrenanalyse <strong>und</strong> <strong>Brandschutzbedarfsplan</strong> der Stadt <strong>Halberstadt</strong><br />

die Brandbekämpfung durchzuführen. Die dafür erforderlichen Kräfte können später<br />

als 12 Minuten nach der ersten Alarmierung eintreffen.<br />

Jedoch gilt, dass spätestens 5 Minuten nach dem Eintreffen der ersten Einheit alle<br />

zur Schadensbewältigung benötigten Einsatzkräfte verfügbar sein müssen.<br />

• Erträglichkeitsgrenze für eine Person im Brandrauch: ca. 13 Minuten<br />

• Reanimationsgrenze für eine Person im Brandrauch: ca. 17 Minuten<br />

3.4 • Funktionsstärken<br />

Zeit vom Brandausbruch bis zum Flash- Over: 18 bis 20 Minuten<br />

5.5 Funktionsstärken<br />

Der Feuerwehreinsatz ist nach wie vor personalintensiv. So müssen zur<br />

Menschenrettung <strong>und</strong> zur Brandbekämpfung beim „Kritischen Wohnungsbrand“<br />

mindestens 16 Funktionen zur Verfügung stehen. Diese 16 Einsatzfunktionen<br />

können als eine Einheit oder durch Addition mehrerer Einheiten dargestellt werden.<br />

Sofern die Einheiten nicht gleichzeitig eintreffen, kann mit zumindest 10 Funktionen<br />

in der Regel nur die Menschenrettung unter vorübergehender Vernachlässigung der<br />

Eigensicherung eingeleitet werden.<br />

- 27 -


Gefahrenanalyse <strong>und</strong> <strong>Brandschutzbedarfsplan</strong> der Stadt <strong>Halberstadt</strong><br />

Um die Menschenrettung noch rechtzeitig durchführen zu können, sind beim<br />

„Kritischen Wohnungsbrand“ die ersten 10 Funktionen innerhalb von 12 Minuten<br />

nach der Alarmierung erforderlich. Nach weiteren 5 Minuten (das sind also 17<br />

Minuten nach Alarmierung), müssen vor einem möglichen „Flash-Over“ mindestens<br />

16 Funktionen vor Ort sein.<br />

Diese weiteren 6 Funktionen sind zur Unterstützung bei der Menschenrettung, zur<br />

Brandbekämpfung, zur Entrauchung sowie zur Eigensicherung der Einsatzkräfte<br />

erforderlich. Nach den örtlichen Gegebenheiten <strong>und</strong> Risikobetrachtungen sind<br />

gegebenenfalls die Funktionszahlen zu erhöhen <strong>und</strong> die Zeitwerte zu reduzieren.<br />

Flash-Over<br />

Ist eine Phase innerhalb eines Brandereignisses <strong>und</strong> bezeichnet den schlagartigen<br />

Übergang eines Schadenfeuers (z.B. Zimmerbrand) von der Entstehungsphase hin<br />

zur Vollbrandphase.<br />

- 28 -


Gefahrenanalyse <strong>und</strong> <strong>Brandschutzbedarfsplan</strong> der Stadt <strong>Halberstadt</strong><br />

Innerhalb 12 Minuten mit der festgelegten Personalstärke von 10 Funktionen ergibt<br />

sich folgende Aufgabenverteilung:<br />

1 Funktion<br />

Maschinist des<br />

Löschfahrzeuges <strong>und</strong><br />

Atemschutzüberwachung<br />

2 Funktionen<br />

zur Menschenrettung<br />

<strong>und</strong>/oder<br />

Brandbekämpfung<br />

2 Funktionen<br />

Drehleiterbesatzung zur<br />

Menschenrettung<br />

<strong>und</strong>/oder<br />

Brandbekämpfung<br />

1 Funktion<br />

Einsatzleiter<br />

- 29 -<br />

2 Funktionen<br />

Verlegen der<br />

Schlauchleitung<br />

<strong>und</strong> Herstellung der<br />

Wasserversorgung<br />

2 Funktionen<br />

Sicherheitstrupp für<br />

eingesetzten<br />

Atemschutztrupp<br />

nach FwDV 7


Gefahrenanalyse <strong>und</strong> <strong>Brandschutzbedarfsplan</strong> der Stadt <strong>Halberstadt</strong><br />

Innerhalb weiterer 5 Minuten sind mindestens 6 Funktionen zusätzlich erforderlich.<br />

Aufgaben:<br />

• Stellen eines weiteren Trupps (2 Funktionen) zur Menschenrettung <strong>und</strong>/oder<br />

Brandbekämpfung<br />

• Stellen eines weiteren Sicherheitstrupps an unübersichtlichen Einsatzstellen<br />

• Übernahme der Atemschutzüberwachung nach FwDV 7<br />

• Stellen eines Trupps zur Überdruckbelüftung der Einsatzstelle<br />

• Verlegen weiterer Schlauchleitungen<br />

• Stellen eines 2. Maschinisten an weiterem Löschfahrzeug<br />

• Rettung <strong>und</strong> in Sicherheit bringen von nicht unmittelbar gefährdeten<br />

Personen<br />

5.6 Erreichungsgrad<br />

Unter „Erreichungsgrad“ wird der prozentuale Anteil der Einsätze verstanden, bei<br />

dem die Zielgrößen „Hilfsfrist“ <strong>und</strong> „Funktionsstärke“ eingehalten werden. Ein<br />

Erreichungsgrad von z.B. 80% bedeutet, dass bei 4/5 aller Einsätze die<br />

Zielgrößen eingehalten werden, bei 1/5 der Einsätze jedoch nicht.<br />

Der Erreichungsgrad ist u.a. abhängig von:<br />

� der Gleichzeitigkeit von Einsätzen, die die zuständige Feuerwache teilweise<br />

oder ganz binden,<br />

� der strukturellen Betrachtung des Stadtgebietes,<br />

� der Optimierung des Personaleinsatzes,<br />

� den Verkehrs- <strong>und</strong> Witterungseinflüssen.<br />

- 30 -


Gefahrenanalyse <strong>und</strong> <strong>Brandschutzbedarfsplan</strong> der Stadt <strong>Halberstadt</strong><br />

Die politisch zu verantwortende Ermessensentscheidung über den Erreichungsgrad<br />

Die Entscheidung<br />

über den<br />

Erreichungsgrad ist<br />

eine politische zu<br />

verantwortende<br />

Entscheidung über<br />

die Qualität der<br />

Feuerwehr.<br />

Die Entscheidung über die Qualität der Feuerwehr eröffnet in<br />

engen rechtlichen Grenzen einen politischen<br />

Ermessensspielraum. Grenze dieses Ermessensspielraums<br />

ist der §2 Abs. 2 Pkt.1 des Brandschutz- <strong>und</strong><br />

Hilfeleistungsgesetz, wonach die Gemeinde eine den<br />

örtlichen Verhältnissen entsprechende leistungsfähige<br />

Feuerwehr aufzustellen hat.<br />

Optimal, aber realistischer Weise nicht zu erreichen, wäre ein Erreichungsgrad von<br />

100 %. Eine mathematische Berechnung des noch zulässigen Erreichungsgrades ist<br />

freilich nicht möglich, da es sich bei der Ermittlung um eine reine Wertungsfrage<br />

handelt. Erreichungsgrade von 90% sind sicher noch akzeptabel.<br />

Von einer leistungsfähigen Feuerwehr kann jedoch nicht mehr gesprochen werden,<br />

wenn diese gerade bei kritischen Wohnungsbränden, bei denen also Menschenleben<br />

in Gefahr sind, nur in drei Fällen das Schutzziel erreicht, aber in jedem vierten Fall zu<br />

spät kommt.<br />

Ein Erreichungsgrad von 75 % wird daher wegen Verstoßes gegen § 2<br />

Brandschutzgesetz nicht mehr zu akzeptieren sein. Der zulässige Wert wird sich<br />

zwischen 80 bis 100 % bewegen.<br />

Der Stadtrat übernimmt mit Festlegung des Erreichungsgrades im<br />

<strong>Brandschutzbedarfsplan</strong> gegenüber den Bürgern die Verantwortung<br />

für die Qualität der Feuerwehr.<br />

5.7 Schutzzieldefinitionen für die Kreisstadt <strong>Halberstadt</strong><br />

Gr<strong>und</strong>sätzlich ist es der Stadt - als Träger des Brandschutzes - unbenommen,<br />

andere Schutzziele zu definieren. Nur in Großstädten mit ausgeprägter<br />

Berufsfeuerwehrstruktur <strong>und</strong> verdichteter Bebauung können normalerweise<br />

Erreichungsgrade größer 90 % erzielt werden.<br />

Für die Kreisstadt <strong>Halberstadt</strong> gilt das folgende Schutzziel, an deren Erfüllung<br />

hauptamtliche <strong>und</strong> ehrenamtliche Kräfte gleichermaßen mitwirken:<br />

Ziel ist es, dass die Feuerwehr beim kritischen Brand mit<br />

� 10 Einsatzkräften in 12 Minuten<br />

� <strong>und</strong> weiteren 6 Einsatzkräften in 17 Minuten<br />

in mindestens 80 % aller Fälle am Einsatzort ist.<br />

- 31 -


Gefahrenanalyse <strong>und</strong> <strong>Brandschutzbedarfsplan</strong> der Stadt <strong>Halberstadt</strong><br />

5.8 Erreichungsgrad der Schutzzieldefinition<br />

Anhand der in den zurückliegenden Jahren durchgeführten Einsätze der<br />

Feuerwehr <strong>Halberstadt</strong> wurde der Erreichungsgrad der Schutzzieldefinition<br />

statistisch überprüft.<br />

Insbesondere wurden die Einsätze betrachtet, bei denen eine Nachalarmierung<br />

der Ortsfeuerwehr <strong>Halberstadt</strong> (Freiwillige) erfolgen musste.<br />

Um einen möglichen Trend zu erkennen, wurden die Jahre 2003/2004 <strong>und</strong><br />

2008/2009 betrachtet.<br />

Wegen der knappen Personalverfügbarkeit bei der Hauptberuflichen<br />

Wachbereitschaft kann letztlich nur mit 4 Einsatzkräften sicher gerechnet werden.<br />

Dazu wird der Einsatz-Leit-Dienst (ELD) aus der Hausbereitschaft alarmiert. Die<br />

verbleibenden 11 notwendigen Funktionsstellen müssen durch die Ortsfeuerwehr<br />

<strong>Halberstadt</strong> für das Kernstadtgebiet sichergestellt werden.<br />

Die Grafik stellt die Anzahl der Alarmierungen der Ortsfeuerwehr <strong>Halberstadt</strong> in<br />

den Zeiten: 06.00 bis 18.00 Uhr gleich Tag <strong>und</strong> 18.00 bis 06.00 Uhr gleich Nacht<br />

dar.<br />

40<br />

35<br />

30<br />

25<br />

20<br />

15<br />

10<br />

5<br />

0<br />

2003 2004 2008 2009<br />

- 32 -<br />

Gesamt<br />

Tag<br />

Nacht


Gefahrenanalyse <strong>und</strong> <strong>Brandschutzbedarfsplan</strong> der Stadt <strong>Halberstadt</strong><br />

In der folgenden Darstellung ist zuerkennen, bei wie vielen Nachalarmierungen<br />

durch die Ortsfeuerwehr <strong>Halberstadt</strong>, zu den Tag- bzw. Nachzeiten die<br />

11 Funktionsstellen nicht besetzt werden konnten.<br />

40<br />

35<br />

30<br />

25<br />

20<br />

15<br />

10<br />

5<br />

0<br />

2003 2004 2008 2009<br />

- 33 -<br />

Gesamt<br />

Tag n.e.<br />

Nacht n.e.<br />

Jahr Gesamtzahl der Anzahl Tag In % Anzahl Nacht In %<br />

Nachalarmierungen nicht erfüllt<br />

nicht erfüllt<br />

2003 32 4 12,5 8 25<br />

2004 17 0 0 2 11,8<br />

2008 36 11 30,5 3 8,3<br />

2009 30 8 26,6 1 3.3<br />

In Auswertung dieser statistischen Angaben können folgende Aussagen getroffen<br />

werden:<br />

a) Im Jahr 2003 konnte das angestrebte Schutzziel für die Stadt<br />

<strong>Halberstadt</strong> von 80 % nur zu 62,5 % erreicht werden.<br />

b) Im Jahr 2004 wurde das Schutzziel mit 88,2 % überboten.<br />

c) Für die letzten Jahre ist ein Anstieg der erforderlichen<br />

Nachalarmierungen zu erkennen. Im Jahr 2008 war ein<br />

Erreichungsgrad von nur 61,2 % zu verzeichnen.<br />

d) 2009 lag der Erreichungsgrad bei nur 70%.


Gefahrenanalyse <strong>und</strong> <strong>Brandschutzbedarfsplan</strong> der Stadt <strong>Halberstadt</strong><br />

6 Ausrückebereiche<br />

Basierend auf den Einsatzberichten der Jahre 2006 bis 2008 der<br />

Hauptberuflichen Wachbereitschaft sowie der Ortsfeuerwehren wurde der<br />

Ausrückebereich berechnet.<br />

Der Ausrückebereich gibt an in welchem Radius das Einsatzgebiet der<br />

Feuerwehr, innerhalb der gesetzlichen Hilfsfrist von 12 Minuten, abgedeckt<br />

werden kann.<br />

Ziel der Feststellung des Ausrückebereichs der jeweiligen Ortsfeuerwehr ist die<br />

Absicherung des flächendeckenden Brandschutzes im Stadtgebiet.<br />

Ausgehend von der Festlegung im Brandschutzgesetz des Landes Sachsen-<br />

Anhalt, dass die Feuerwehr unter gewöhnlichen Bedingungen innerhalb von 12<br />

Minuten nach der Alarmierung am Einsatzort eintreffen soll, ist die Anfahrzeit<br />

der Feuerwehr zu errechnen. Da der Feuerwehr <strong>Halberstadt</strong> die notwendigen<br />

empirischen Werte nicht zur Verfügung stehen, wurden auf der Gr<strong>und</strong>lage der<br />

Arbeitshinweise zur Anlage „<strong>Risikoanalyse</strong> <strong>und</strong> <strong>Brandschutzbedarfsplan</strong>“ des<br />

Landes Sachsen-Anhalt folgende Fahrgeschwindigkeiten angenommen:<br />

für innerörtliche Einsätze v= 40 km/h<br />

� für außerörtliche Einsätze v= 60 km/h<br />

Mit Hilfe der Anfahrzeit kann der maximale Weg mit der mittleren<br />

Fahrgeschwindigkeit (v) im Einsatz aus der Beziehung:<br />

Weg [km] = Anfahrzeit [min] * Geschwindigkeit [km/h] / 60<br />

berechnet werden.<br />

Zur Überprüfung dieser Berechnungsmodelle wurden im Monat April 2011 durch die<br />

Ortsfeuerwehren Alarmfahrten mit folgenden Ergebnissen durchgeführt:<br />

Alarmfahrten<br />

Feuerwehr Ziel Entfernung/ km Zeit /min Geschwindigkeit/ km/h<br />

<strong>Halberstadt</strong> Molkemühle 4,8 4,5 64<br />

Emersleben 8,5 5,8 87<br />

Mahndorf 7,8 8,5 56<br />

Sargstedt 7,3 8,2 53<br />

Warmholzberg 2,1 3,4 37<br />

Kl. Quenstedt 4,8 5,2 55<br />

Sargst.Siedlung 4,5 6,0 45<br />

ZAST 3,7 5,0 45<br />

Neu Runstedt 4,7 5,5 52<br />

Sargstedt <strong>Halberstadt</strong> 7,3 7,0 61<br />

Aspenstedt 4,5 4,0 67<br />

Emersleben <strong>Halberstadt</strong> 8,5 5,9 87<br />

- 34 -


Gefahrenanalyse <strong>und</strong> <strong>Brandschutzbedarfsplan</strong> der Stadt <strong>Halberstadt</strong><br />

Nienhagen 7,5 5,8 77<br />

Gr. Quenstedt 2,7 2,6 63<br />

Langenstein Mahndorf 6,4 10,0 39<br />

Böhnshausen 2,6 6,0 26<br />

Derenburg 8,9 10,0 53<br />

<strong>Halberstadt</strong> 9,7 10,0 58<br />

Athenstedt Aspenstedt 3,0 3,2 57<br />

Ströbeck 5,1 5,0 61<br />

Aspenstedt Sargstedt 4,5 3,9 67<br />

Ströbeck 2,4 2,9 50<br />

Athenstedt 3,0 2,7 67<br />

Kl. Quenstedt <strong>Halberstadt</strong> 4,8 5,0 57<br />

Neu Runstedt 2,4 3,0 48<br />

Ströbeck Athenstedt 5,1 5,0 61<br />

Mahndorf 3,8 4,0 57<br />

Aspenstedt 2,4 3,0 48<br />

Die Ergebnisse der durchgeführten Alarmfahrten lassen den Schluss zu, dass die<br />

angewendeten Berechnungsmodelle durchaus realistisch sind. In der Regel wurden die<br />

angenommenen Fahrgeschwindigkeiten, allerdings unter sehr guten<br />

Witterungsbedingungen, übertroffen.<br />

6.1 Hauptberufliche Wachbereitschaft<br />

Der Einsatzradius des Hilfeleistungslöschfahrzeuges <strong>und</strong> der Drehleiter der<br />

Hauptberuflichen Wachbereitschaft <strong>Halberstadt</strong> setzt sich aus 2 Minuten bis zum<br />

Ausrücken <strong>und</strong> 10 Minuten Fahrzeit zusammen.<br />

- 35 -<br />

1<br />

2


Gefahrenanalyse <strong>und</strong> <strong>Brandschutzbedarfsplan</strong> der Stadt <strong>Halberstadt</strong><br />

1 Bei einer Fahrgeschwindigkeit innerörtlich von v= 40 km/h kann die<br />

Hauptberufliche Wachbereitschaft einen Radius von 6,8 km um die Feuerwache<br />

abdecken. Der dicht besiedelte Stadtkern, die Gewerbe- <strong>und</strong> Industriegebiete liegen<br />

innerhalb des Einsatzradius der hauptberuflichen Kräfte.<br />

2 Bei einer Fahrgeschwindigkeit außerörtlich von v= 60 km/h kann die<br />

Hauptberufliche Wachbereitschaft einen Radius von 10 km um die Feuerwache<br />

abdecken. Der Ortsteil Athenstedt wird von den hauptberuflichen Kräften innerhalb<br />

der Hilfsfrist nicht erreicht. Um dies zu kompensieren, wurden in der Alarm- <strong>und</strong><br />

Ausrückeordnung der Feuerwehr <strong>Halberstadt</strong> Festlegungen getroffen. Dies betrifft<br />

vor allem den Einsatzschwerpunkt B 79.<br />

6.2 Ortsfeuerwehren<br />

Die ehrenamtlichen Kräfte der Feuerwehr rücken im Einsatzfall von 8 Standorten<br />

aus. In Auswertung der Einsatzberichte der Jahre 2006 bis 2009 wurden für die<br />

Ortsfeuerwehren die durchschnittlichen Ausrückezeiten ermittelt. Auf dieser<br />

Gr<strong>und</strong>lage erfolgte die Berechnung des Ausrückebereiches bei einer<br />

Geschwindigkeit von 40 km/h für innerörtliche Einsätze.<br />

Ortschaft Ausrückezeit Verbleibende Zeit<br />

bis zum Einsatzort<br />

Ausrückebereich<br />

Aspenstedt ≈ 7min 5 min 3,3 km<br />

Athenstedt ≈ 7 min 5 min 3,3 km<br />

Emersleben ≈ 7 min 5 min 3,3 km<br />

<strong>Halberstadt</strong> 1. Fahrzeug ≈ 5 min 7 min 4,6 km<br />

<strong>Halberstadt</strong> 2. Fahrzeug ≈ 9 min 3 min 2,0 km<br />

Klein Quenstedt ≈ 7 min 5 min 3,3 km<br />

Langenstein ≈ 5 min 7 min 4,6 km<br />

Sargstedt ≈ 7 min 5 min 3,3 km<br />

Schachdorf Ströbeck ≈ 5 min 7 min 4,6 km<br />

- 36 -


Gefahrenanalyse <strong>und</strong> <strong>Brandschutzbedarfsplan</strong> der Stadt <strong>Halberstadt</strong><br />

Die graphische Darstellung zeigt die Ausrückebereiche der Ortsfeuerwehren:<br />

1 Ortsfeuerwehr <strong>Halberstadt</strong> / 2 Ortsfeuerwehr Emerleben<br />

3 Ortsfeuerwehr Kl.Quenstedt / 4 Ortsfeuerwehr Langenstein<br />

5 Ortsfeuerwehr Schachdorf Ströbeck / 6 Ortsfeuerwehr Sargstedt<br />

7 Ortsfeuerwehr Athenstedt / 8 Ortsfeuerwehr Aspenstedt<br />

7<br />

8<br />

5<br />

6<br />

4<br />

Durch die Ortsfeuerwehr <strong>Halberstadt</strong> <strong>und</strong> die Hauptberufliche Wachbereitschaft<br />

werden vom Standort Am Breiten Tor 2 die dichteste Wohnbebauung <strong>und</strong> die<br />

Industrie- <strong>und</strong> Gewerbeansiedlungen innerhalb der Stadt <strong>Halberstadt</strong> abgedeckt.<br />

In diesem Bereich sind ca. 85 % aller Feuerwehreinsätze zu realisieren.<br />

Von besonderer Bedeutung aus brandschutztechnischer Sicht sind Einrichtungen<br />

im Ortsteil Langenstein bzw. Böhnshausen. So z.B. das Schloss Langenstein mit<br />

den Einrichtungen „Haus am Goldbach“ <strong>und</strong> „Haus am Park“ als Pflegezentrum<br />

für Autisten <strong>und</strong> Patienten mit dem Prader-Willi-Syndrom. Auch die<br />

Berufsbildenden Schulen des Landkreises Harz „Geschwister Scholl“ <strong>und</strong> das<br />

Pflanzenzucht- <strong>und</strong> Forschungszentrum Nordsaat sind zu nennen.<br />

In Emersleben werden das Pflegezentrum <strong>und</strong> die Gewerbeansiedlung aus<br />

brandschutztechnischer Sicht besonders betrachtet.<br />

Vorhandene Überschneidungen der Einsatzradien werden in der Alarm- <strong>und</strong><br />

Ausrückeordnung genutzt, um im Rendezvoussystem mit mehreren Einheiten das<br />

Schutzziel zu erfüllen.<br />

- 37 -<br />

3<br />

1<br />

2


Gefahrenanalyse <strong>und</strong> <strong>Brandschutzbedarfsplan</strong> der Stadt <strong>Halberstadt</strong><br />

Gr<strong>und</strong>sätzliche Überlegungen<br />

Die Formulierung des Soll-Konzepts basiert auf dem im Abschnitt 5 definierten<br />

Planungsziel. Aus diesem ergibt sich die Anzahl der notwendigen<br />

Feuerwehrhäuser, Art <strong>und</strong> Anzahl der Fahrzeuge <strong>und</strong> der erforderlichen<br />

Einsatzfunktionen. Die Verfügbarkeitsanalyse (Pkt. 8.1.3.2) zeigt auf, dass<br />

werktags von 06.00 bis 16.00 Uhr nur eine geringe Zahl von ausreichend<br />

qualifizierten Freiwilligen zur Verfügung steht. Außer in den Ortsfeuerwehren<br />

<strong>Halberstadt</strong> <strong>und</strong> Langenstein kann die Bereitstellung von<br />

Atemschutzgeräteträgern (AGT) nicht garantiert werden. Nachts <strong>und</strong> am<br />

Wochenende ist die Verfügbarkeit von AGT ebenfalls grenzwertig. Zur Sicherung<br />

der notwendigen Funktionsstärken sind beim kritischen Brand bis zu 4 Einheiten<br />

parallel zu alarmieren, was letztlich eine nicht vertretbare Zeitverzögerung mit<br />

sich bringt.<br />

Vor diesem Hintergr<strong>und</strong> stellt sich die Frage, ob die derzeitige Struktur<br />

zukunftsfähig ist?<br />

Die langfristige Sicherung des Brandschutzes <strong>und</strong> der Hilfeleistung im Stadtgebiet<br />

<strong>Halberstadt</strong> durch Modernisierung bzw. Ersatzbeschaffung von Ausrüstung, die<br />

Bereitstellung der erforderlichen <strong>und</strong> dem Ausrüstungs- <strong>und</strong> Personalbestand<br />

entsprechenden Unterstellmöglichkeiten sowie auch der Sicherung der<br />

Einsatzbereitschaft der Freiwilligen Feuerwehr angesichts demographischer<br />

Entwicklung <strong>und</strong> sich immer mehr verschärfender arbeitsplatzbedingter<br />

Abwesenheit, muss zu einer Optimierung des Brandschutzwesens führen.<br />

Es muss prioritäre Zielsetzung der Freiwilligen Feuerwehr <strong>Halberstadt</strong> sein, sich<br />

in diesen Reformprozess einzubringen.<br />

- 38 -


Gefahrenanalyse <strong>und</strong> <strong>Brandschutzbedarfsplan</strong> der Stadt <strong>Halberstadt</strong><br />

Als Ergebnis der Untersuchungen zu den Ausrückebereichen der<br />

Ortsfeuerwehren stellte sich heraus, dass sich die einzelnen Bereiche teilweise<br />

massiv überlappen. Diese Feststellung führt zu der Überlegung, einige<br />

Feuerwehrstandorte zusammenzulegen um durch Fusion von Personal <strong>und</strong><br />

Ausrüstung die notwendige, effektivere Funktionsstärke zu erreichen.<br />

Darstellung 1<br />

Ausrückebereiche bei einer durchschnittlichen Fahrgeschwindigkeit von 40 km/h<br />

innerörtlich:<br />

2<br />

3<br />

- 39 -<br />

1<br />

4


Gefahrenanalyse <strong>und</strong> <strong>Brandschutzbedarfsplan</strong> der Stadt <strong>Halberstadt</strong><br />

Darstellung 2<br />

Ausrückebereiche bei einer durchschnittlichen Fahrgeschwindigkeit von 60 km/h<br />

außerörtlich:<br />

3<br />

2<br />

Standort: 1 <strong>Halberstadt</strong> / 2 Aspenstedt / 3 Langenstein / 4 Emersleben<br />

Vor diesem Hintergr<strong>und</strong> wurde eine Arbeitsgruppe gebildet, die nach<br />

Aufarbeitung der vorhandenen Problemstellungen die politischen <strong>und</strong> rechtlichen<br />

Rahmenbedingungen prüfen sollte, unter welchen Voraussetzungen <strong>und</strong> in<br />

welchem Entscheidungsprozess die auf der Gr<strong>und</strong>lage des<br />

<strong>Brandschutzbedarfsplan</strong>es aufgezeigten Defizite gelöst werden können.<br />

Dieser Arbeitsgruppe gehörten neben dem Fachbereichsleiter Ordnung, der<br />

Stadtwehrleiter, der Leiter der Hauptberuflichen Wachbereitschaft, der<br />

Abteilungsleiter Controlling sowie alle Wehrleiter der 8 Ortsfeuerwehren an.<br />

Es wurden folgende Varianten zur Dislozierung der Kräfte <strong>und</strong> Mittel der Feuerwehr<br />

<strong>Halberstadt</strong> aus feuerwehrtaktischen, personellen <strong>und</strong> finanziellen Gesichtspunkten<br />

untersucht:<br />

(1) Die bisherigen Standorte bleiben erhalten.<br />

(2) Fusion der Ortsfeuerwehren Sargstedt, Aspenstedt, Athenstedt <strong>und</strong><br />

Schachdorf Ströbeck.<br />

(3) Fusion der Ortsfeuerwehren Sargstedt, Aspenstedt, Athenstedt, Schachdorf<br />

Ströbeck sowie der Fusion der Ortsfeuerwehr Klein Quenstedt mit<br />

<strong>Halberstadt</strong>.<br />

- 40 -<br />

1<br />

4


Gefahrenanalyse <strong>und</strong> <strong>Brandschutzbedarfsplan</strong> der Stadt <strong>Halberstadt</strong><br />

Als Ergebnis der Untersuchungen sind folgende Aspekte hervorzuheben:<br />

� Die finanziellen Aufwendungen, besonders im investiven Bereich sind bei den<br />

Varianten (2) <strong>und</strong> (3) höher als bei der Variante (1).<br />

� Bei den Varianten (2) <strong>und</strong> (3) sind gravierende personelle Auswirkungen zu<br />

erwarten. Besonders von den Wehrleitern war zu erfahren, dass ein großer<br />

Teil der Angehörigen im Falle einer Fusion den Dienst quittieren wird. Dies<br />

würde zu weiteren Einschnitten bei der Gewährleistung der Alarmierung <strong>und</strong><br />

hier besonders bei der Tagesalarmierung führen.<br />

� Vor diesem Hintergr<strong>und</strong> wird eine Fusionierung <strong>und</strong> damit Schließung von<br />

Feuerwehrstandorten nicht empfohlen.<br />

7 Fahrzeuge<br />

7.1 Gr<strong>und</strong>lagen Fahrzeugkonzept<br />

Nach der Verordnung über die Mindeststärke <strong>und</strong> -ausrüstung der Freiwilligen<br />

Feuerwehren in Einheits- <strong>und</strong> Verbandsgemeinden soll die Ausrüstung einer<br />

Ortsfeuerwehr mindestens aus einem Kleinlöschfahrzeug oder<br />

Tragkraftspritzenfahrzeug bestehen. Mit der Veröffentlichung der „Richtlinie über die<br />

Gewährung von Zuwendungen zur Förderung des abwehrenden Bradschutzes <strong>und</strong><br />

der Hilfeleistung" [RdErl. des MI vom 21.6.2011 - 26.11-04011], werden diese<br />

Fahrzeuge nicht mehr gefördert. Nunmehr werden schwerpunktmäßig<br />

Staffellöschfahrzeuge (StLF 10/6) nach DIN 14530-25 bis zu einer Höhe von<br />

75.000,00 € gefördert. Zuwendungsfähig sind die angemessenen Aufwendungen für<br />

die Beschaffung von Feuerwehrfahrzeugen, die den DIN oder EN entsprechen <strong>und</strong><br />

nach <strong>Risikoanalyse</strong> <strong>und</strong> <strong>Brandschutzbedarfsplan</strong>ung der Gemeinde notwendig sind.<br />

Das bei der Feuerwehr <strong>Halberstadt</strong> entwickelte Fahrzeugkonzept sieht vor, für die<br />

Einheiten nur noch Wasser führende Löschfahrzeuge zu beschaffen. Für den<br />

Transport von zusätzlichem Personal, Zusatzausrüstung <strong>und</strong> zur Nutzung für die<br />

Kinder- bzw. Jugendfeuerwehren wir jeder Ortsfeuerwehr ein<br />

Mannschaftstransportfahrzeug (MTF) zugeordnet.<br />

- 41 -


Gefahrenanalyse <strong>und</strong> <strong>Brandschutzbedarfsplan</strong> der Stadt <strong>Halberstadt</strong><br />

Fahrzeug Ist / Soll<br />

Wesentliche Kriterien für die Entscheidung über die Ersatzbeschaffung eines<br />

Fahrzeugs sind dessen Nutzungsdauer <strong>und</strong> die Laufleistung. Da die Laufleistungen<br />

von Feuerwehrfahrzeugen in vielen Fällen vergleichsweise niedrig sind, ist die<br />

Nutzungsdauer die für die Ersatzbeschaffungsentscheidung wesentliche Kenngröße.<br />

Ein Anhalt für die Festlegung der Nutzungszeiträume können die Vorgaben der<br />

Kommunalen Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsmanagement (KGSt) sein.<br />

Nach diesen Vorgaben aus dem Jahr 2004 sind für Feuerlöschfahrzeuge der<br />

Berufsfeuerwehren Nutzungszeiten von durchschnittlich 9 Jahren bei einer linearen<br />

Abschreibung pro Jahr von 11,1 % vorgesehen. Für Löschfahrzeuge der Freiwilligen<br />

Feuerwehr lautet die durchschnittliche Nutzungsdauer 20 Jahre bei einer<br />

prozentualen jährlichen linearen Abschreibung von 0,5%.<br />

Für die durch die Hauptberufliche Wachbereitschaft <strong>Halberstadt</strong> genutzten<br />

Fahrzeuge wurde seitens der Feuerwehrführung eine Nutzungsdauer von<br />

durchschnittlich 15 Jahren festgelegt. Die Erfahrungen aus den zurückliegenden<br />

Jahren ergaben, dass die durchschnittliche Nutzungsdauer von 15 Jahren realistisch<br />

ist.<br />

Es zeigte sich, dass bei längeren Nutzungsdauern der Reparaturaufwand i.d.R.<br />

überproportional steigt <strong>und</strong> häufig unwirtschaftliche Gesamtüberholungen der<br />

Fahrzeuge erforderlich wurden. Schwachpunkte waren bei diesen „alten“<br />

Fahrzeugen häufig Durchrostungen an Fahrgestell <strong>und</strong> Aufbau.<br />

Auf Basis der festgelegten Nutzungsdauer wird in jedem Einzelfall auch der<br />

Werdegang eines Fahrzeugs, seine Laufleistung <strong>und</strong> der Gesamtzustand zum<br />

Zeitpunkt einer notwendigen Ersatzbeschaffung kritisch beurteilt.<br />

Unter anderem wird diese Aufgabe durch einen feuerwehreigenen Kfz-Meister<br />

wahrgenommen. Ggf. werden Wertgutachten in Fachwerkstätten oder bei<br />

Sachverständigen eingeholt. Insbesondere bei Fahrzeugen mit hoher täglicher<br />

Laufleistung (z.B. Hilfeleistungslöschfahrzeug, Einsatz-Leit-Wagen oder<br />

Gerätewagen) kann eine Ersatzbeschaffung vor Erreichen der durchschnittlichen<br />

Nutzungsdauer wirtschaftlich sein. Andererseits werden auch Fahrzeuge mit gutem<br />

Allgemeinzustand <strong>und</strong> geringer Laufleistung länger genutzt.<br />

- 42 -


Lfd.<br />

Nr.<br />

1<br />

2<br />

3<br />

4<br />

5<br />

6<br />

7<br />

8<br />

9<br />

10<br />

11<br />

12<br />

13<br />

Gefahrenanalyse <strong>und</strong> <strong>Brandschutzbedarfsplan</strong> der Stadt <strong>Halberstadt</strong><br />

Übersicht der erforderlichen Fahrzeugbeschaffungen<br />

Fahrzeug-<br />

Bezeichnung<br />

HLF 20/16<br />

DLK 23-12<br />

ELW 1<br />

GW-Umwelt<br />

GW-N<br />

ABC-<br />

Erk<strong>und</strong>er<br />

GWG 3<br />

LF 16/12<br />

TLF 16/25<br />

LF 16/TS<br />

MTF<br />

ELW<br />

TSF-W<br />

Standort Jahr der<br />

Zulassung<br />

HBW<br />

<strong>Halberstadt</strong><br />

HBW<br />

<strong>Halberstadt</strong><br />

HBW<br />

<strong>Halberstadt</strong><br />

HBW<br />

<strong>Halberstadt</strong><br />

HBW<br />

<strong>Halberstadt</strong><br />

HBW<br />

<strong>Halberstadt</strong><br />

HBW<br />

<strong>Halberstadt</strong><br />

Ortsfeuerwehr<br />

<strong>Halberstadt</strong><br />

Ortsfeuerwehr<br />

<strong>Halberstadt</strong><br />

Ortsfeuerwehr<br />

<strong>Halberstadt</strong><br />

Ortsfeuerwehr<br />

<strong>Halberstadt</strong><br />

HBW<br />

<strong>Halberstadt</strong><br />

Ortsfeuerwehr<br />

Aspenstedt<br />

2003<br />

1995<br />

2003<br />

2009<br />

1995<br />

2001<br />

1998<br />

1992<br />

1994<br />

1992<br />

1996<br />

2003<br />

1996<br />

Alter im<br />

Jahr 2011<br />

8<br />

16<br />

8<br />

2<br />

16<br />

10<br />

13<br />

19<br />

17<br />

19<br />

15<br />

8<br />

15<br />

Ersatzbeschaffung<br />

als<br />

HLF 20/16<br />

DLK 23-12<br />

Kdo-W<br />

GW-Umwelt<br />

GW-N<br />

ABC-Erk<strong>und</strong>er<br />

GWG 3<br />

HLF 20/16<br />

TLF 20/25<br />

LF 10/6<br />

MTF<br />

ELW<br />

StLF 10/6<br />

- 43 -<br />

Ersatzbeschaffung im<br />

Jahr<br />

2018<br />

2015<br />

Nutzungsdauer<br />

wird mit 20 Jahren<br />

angenommen<br />

2012<br />

Ersatzbeschaffung<br />

ELW wird auf 2016<br />

verschoben<br />

2024<br />

2015<br />

Nutzungsdauer<br />

wird mit 20 Jahren<br />

angenommen<br />

Ersatzbeschaffung<br />

erfolgt bei Bedarf<br />

durch den B<strong>und</strong><br />

2023<br />

Ersatzbeschaffung<br />

Erfolgt bei Bedarf<br />

durch den LK Harz<br />

2013<br />

2019<br />

Nutzungsdauer wird<br />

mit 25 Jahren<br />

angenommen<br />

2017<br />

Nutzungsdauer wird<br />

mit 25 Jahren<br />

angenommen<br />

2012<br />

Umsetzung MTF HBS<br />

nach Kl. Quenstedt<br />

2016<br />

Ersatzbeschaffung<br />

durch hohen<br />

Verschleiß notwendig<br />

2019<br />

Geschätzte Kosten<br />

300.000<br />

500.000<br />

35.000<br />

60.000<br />

25.000<br />

-----------<br />

………….<br />

300.000<br />

200.000<br />

200.000<br />

30.000<br />

75.000<br />

140.000


14 MTF Ortsfeuerwehr<br />

Aspenstedt<br />

15<br />

16<br />

17<br />

18<br />

19<br />

20<br />

21<br />

22<br />

23<br />

24<br />

25<br />

26<br />

27<br />

TSF-W<br />

MTF<br />

TSF-W<br />

MTF<br />

KLF<br />

MTF<br />

TLF 16/25<br />

KLF<br />

MTF<br />

LF 8/6<br />

MTF<br />

TSF-W<br />

MTF<br />

Gefahrenanalyse <strong>und</strong> <strong>Brandschutzbedarfsplan</strong> der Stadt <strong>Halberstadt</strong><br />

Ortsfeuerwehr<br />

Athenstedt<br />

Ortsfeuerwehr<br />

Athenstedt<br />

Ortsfeuerwehr<br />

Emersleben<br />

Ortsfeuerwehr<br />

Emersleben<br />

Ortsfeuerwehr<br />

Kl.Quenstedt<br />

Ortsfeuerwehr<br />

Kl.Quenstedt<br />

Ortsfeuerwehr<br />

Langenstein<br />

Ortsfeuerwehr<br />

Langenstein<br />

Ortsfeuerwehr<br />

Langenstein<br />

Ortsfeuerwehr<br />

Schachdorf<br />

Ströbeck<br />

Ortsfeuerwehr<br />

Schachdorf<br />

Ströbeck<br />

Ortsfeuerwehr<br />

Sargstedt<br />

Ortsfeuerwehr<br />

Sargstedt<br />

1991 20 MTF 2015<br />

1991<br />

1992<br />

2007<br />

1998<br />

1999<br />

1996<br />

2000<br />

2000<br />

2009<br />

1998<br />

1995<br />

2001<br />

1993<br />

20<br />

19<br />

Erklärung<br />

HLF - Hilfeleistungslöschfahrzeug<br />

TLF - Tanklöschfahrzeug<br />

DLK - Drehleiter<br />

ELW - Einsatzleitwagen<br />

GW - Gerätewagen<br />

LF - Löschfahrzeug<br />

StLF - Staffellöschfahrzeug<br />

TSF -W Tragkraftspritzenfahrzeug-Wasser<br />

KLF - Kleinlöschfahrzeug<br />

MTF - Mannschaftstransportfahrzeug<br />

RW - Rüstwagen<br />

4<br />

13<br />

12<br />

15<br />

11<br />

11<br />

2<br />

13<br />

16<br />

10<br />

18<br />

StLF 10/6<br />

MTF<br />

StLF 10/6<br />

MTF<br />

StLF 10/6<br />

MTF<br />

LF 10/16<br />

MTF<br />

MTF<br />

StLF 10/6<br />

MTF<br />

StLF 10/6<br />

MTF<br />

- 44 -<br />

2017<br />

2014<br />

2027<br />

2018<br />

2020<br />

2016<br />

2020<br />

2020<br />

2029<br />

2021<br />

2015<br />

2022<br />

2018<br />

30.000<br />

140.000<br />

30.000<br />

130.000<br />

30.000<br />

140.000<br />

30.000<br />

200.000<br />

30.000<br />

30.000<br />

140.000<br />

30.000<br />

140.00<br />

30.000


Gefahrenanalyse <strong>und</strong> <strong>Brandschutzbedarfsplan</strong> der Stadt <strong>Halberstadt</strong><br />

8 Personal<br />

Gemäß § 2 Brandschutzgesetz haben Gemeinden zur Bekämpfung von<br />

Schadenfeuern sowie zur Hilfeleistung bei Unglücksfällen <strong>und</strong> öffentlichen<br />

Notständen eine den örtlichen Verhältnissen entsprechende leistungsfähige<br />

Feuerwehr zu unterhalten. Das Unterhalten einer Feuerwehr umfasst auch das<br />

personelle Aufstellen.<br />

� Hinsichtlich des personellen Aufstellens einer Feuerwehr legt die Verordnung<br />

über die Mindeststärke <strong>und</strong> -ausrüstung der Freiwilligen Feuerwehren in<br />

Einheits- <strong>und</strong> Verbandsgemeinden lediglich die Mindeststandards fest. Es<br />

obliegt daher der Gemeinde in eigener Zuständigkeit über die Struktur <strong>und</strong><br />

Stärke der Feuerwehr zu entscheiden.<br />

� In den Feuerschutzgesetzen der einzelnen B<strong>und</strong>esländer werden dazu<br />

unterschiedliche Festlegungen getroffen. So sind u.a. große <strong>und</strong> mittlere<br />

kreisangehörige Städte in NRW verpflichtet, für den Betrieb einer ständig<br />

besetzten Feuerwache hauptamtliche Kräfte anzustellen. Die Stärke der<br />

hauptamtlichen Wache muss mindestens Staffelstärke (1/5) betragen. Diese<br />

müssen durch ehrenamtliche Kräfte innerhalb der Hilfsfrist in Stärke einer<br />

Gruppe (1/8) verstärkt werden.<br />

„Die Gemeinde trägt die volle alleinige Verantwortung für die den örtlichen<br />

Verhältnissen angepasste Feuerwehrgröße. Stellt sich bei einem besonders großen<br />

oder Unglücksfall heraus, dass die von der Feuerwehr vorgehaltene<br />

Feuerwehrstärke nicht ausgereicht hat, ist es denkbar, dass den Verantwortlichen in<br />

Rat <strong>und</strong> Verwaltung diese Versäumnisse vorgehalten werden (Amtshaftung - ggf.<br />

auch Unterlassung)“ ( aus dem Kommentar zum FSHG von Dr. rer.sec.h.c. Klaus<br />

Schneider, Vorsitzender Richter am OLG Hamm)<br />

- 45 -


Gefahrenanalyse <strong>und</strong> <strong>Brandschutzbedarfsplan</strong> der Stadt <strong>Halberstadt</strong><br />

Struktur der Freiwilligen Feuerwehr <strong>Halberstadt</strong><br />

Ortsfeuerwehr<br />

Aspenstedt<br />

Stephan Vogt<br />

Ortsfeuerwehr<br />

Athenstedt<br />

Michael Wissel<br />

Ortsfeuerwehr<br />

Emersleben<br />

Thomas Küppers<br />

Ortsfeuerwehr<br />

<strong>Halberstadt</strong><br />

Thomas Dittmer<br />

Ortsfeuerwehr<br />

Klein Quenstedt<br />

Edgar Nose<br />

Ortsfeuerwehr<br />

Langenstein<br />

Sebastian Rindert<br />

Ortsfeuerwehr<br />

Sargstedt<br />

Jens Zimmermann<br />

Ortsfeuerwehr<br />

Schachdorf Ströbeck<br />

Christian Behrens<br />

Freiwillige Feuerwehr<br />

H a l b e r s t a d t<br />

Stadtwehrleiter Harald Böer<br />

Hauptberufliche<br />

Wachbereitschaft<br />

Leiter Jörg Kelle<br />

- 46 -<br />

STADTKOMMANDO<br />

Sicherheitsbeauftragter<br />

Frank Poerschke<br />

Stadtjugendfeuerwehrwart<br />

Marko Brandt<br />

Vors. der Altersabteilung<br />

Fredo Möcker


Gefahrenanalyse <strong>und</strong> <strong>Brandschutzbedarfsplan</strong> der Stadt <strong>Halberstadt</strong><br />

8.1 Stellenberechnung Hauptberufliches Personal<br />

8.1.1 Personalbedarf Einsatzdienst<br />

Die derzeitige Besetzung der hauptamtlichen Wache <strong>Halberstadt</strong> wird wie folgt<br />

sichergestellt:<br />

Montag bis Freitag (außer Feiertage) im 24 St<strong>und</strong>en-Wechselschicht-Dienst in einer<br />

Stärke (1/4)<br />

Funktionen: 1 Staffelführer<br />

1 Maschinist HLF<br />

1 Truppführer<br />

1 Truppmann<br />

1 Maschinist DL oder GWG<br />

Samstag/Sonntag/Feiertage im 24 St<strong>und</strong>en-Wechselschicht-Dienst in einer<br />

Stärke (1/3)<br />

Funktionen: 1 Staffelführer<br />

1 Maschinist HLF<br />

1 Truppführer<br />

1 Truppmann/ Maschinist DL oder GWG<br />

Für die Erfüllung des Funktionsbesetzungsplanes stehen 18 Personalstellen zur<br />

Verfügung.<br />

Im KGST-Bericht 2/2003 wird eine detaillierte Berechnung der Arbeitszeit von<br />

Feuerwehrbeamten durchgeführt. Nach dieser Berechnung ist ein Feuerwehrbeamter<br />

netto durchschnittlich 268,16 Tage (38,3 Wochen) pro Jahr anwesend, in der übrigen<br />

Zeit ist er aufgr<strong>und</strong> von Urlaub, Krankheit, Kur, Feiertagen, Weiterbildung, ect.<br />

abwesend.<br />

Nach diesem KGST-Berechnungsmodell sind für die Erfüllung des o.g.<br />

Funktionsbesetzungsplanes 20,5 Stellen erforderlich.<br />

Berechnung:<br />

41040 Jahresbedarfsst<strong>und</strong>en<br />

____________________________________ = 20,5 Stellen<br />

52,14 Wochen x 38.31 Anwesenheitswochen<br />

Bei diesem Berechnungsmodell wird von einer regelmäßigen durchschnittlichen<br />

wöchentlichen Arbeitszeit im Schichtdienst von 48 St<strong>und</strong>en ausgegangen.<br />

In der Verordnung über die Arbeitszeit der Beamtinnen <strong>und</strong> Beamten im<br />

feuerwehrtechnischen Dienst der Städte <strong>und</strong> Gemeinden (ArbZVO-Fw) ist diese<br />

wöchentliche Arbeitszeit im § 2 (1) festgelegt.<br />

Im § 4 (1) dieser VO wird abweichend von diesen Festlegungen ermöglicht, dass<br />

unter Einhaltung der allgemeinen Gr<strong>und</strong>sätze der Sicherheit <strong>und</strong> des<br />

Ges<strong>und</strong>heitsschutzes über die regelmäßige durchschnittliche wöchentliche<br />

- 47 -


Gefahrenanalyse <strong>und</strong> <strong>Brandschutzbedarfsplan</strong> der Stadt <strong>Halberstadt</strong><br />

Arbeitszeit hinaus Schichtdienst als durchschnittliche regelmäßige wöchentliche<br />

Arbeitszeit geleistet werden kann, wenn die Betroffenen sich hierzu bereit erklären<br />

<strong>und</strong> der Dienstherr einen Nachweis hierüber führt [Individualvereinbarung].<br />

Von dieser Möglichkeit haben derzeit alle Mitarbeiter im Schichtdienst der<br />

Hauptberuflichen Wachbereitschaft <strong>Halberstadt</strong> Gebrauch gemacht. In der Regel<br />

leisten die Mitarbeiter im Schichtdienst 54 St<strong>und</strong>en wöchentliche Arbeitszeit.<br />

In der Individualvereinbarung mit der Stadt <strong>Halberstadt</strong> wurde festgelegt, dass von<br />

den 6 St<strong>und</strong>en wöchentlicher Mehrarbeit, 3 St<strong>und</strong>en einem Lebensarbeitszeitkonto<br />

gut geschrieben werden. Für die verbleibenden 3 St<strong>und</strong>en an wöchentlicher<br />

Arbeitszeit verzichten die Mitarbeiter auf einen Ausgleich.<br />

Nur unter diesen Voraussetzungen <strong>und</strong> der Tatsache, dass auch die Mitarbeiter im<br />

Tagesdienst immer wieder im Schichtdienst aushelfen müssen, kann der Bedarfsplan<br />

annähernd erfüllt werden.<br />

Die Personalplanung muss berücksichtigen, dass die angesparte Lebensarbeitszeit<br />

in Form von Freizeit rückvergütet werden muss. Legt man 3 St<strong>und</strong>en Mehrarbeit pro<br />

Woche zu Gr<strong>und</strong>e, werden in 20 Jahren 3.128 St<strong>und</strong>en / in 30 Jahren 4.693 St<strong>und</strong>en<br />

<strong>und</strong> in 40 Jahren 6.257 St<strong>und</strong>en dem Konto gut geschrieben.<br />

Die Jahresarbeitszeit (nicht Anwesenheitswochen) beträgt für einen Mitarbeiter im<br />

Schichtdienst (52.14 Jahreswochen x 54 St<strong>und</strong>en wöchentlicher Arbeitszeit) 2.816 St<strong>und</strong>en.<br />

Von den hauptberuflichen Mitarbeitern wird der übergroße Teil der Einsätze<br />

(ca. 93 %), für die nur wenige Kräfte erforderlich sind, selbstständig abgearbeitet.<br />

Bei größeren zeitkritischen Einsätzen wie z.B. Wohnungsbrand aber auch bei<br />

nichtzeitkritischen Einsätzen wie längeren Ölspuren müssen sie durch freiwillige<br />

Kräfte ergänzt werden, um das Schutzziel hinsichtlich der Eintreffzeiten zu erfüllen.<br />

Sollte die Verfügbarkeit von ehrenamtlichem Personal besonders bei der<br />

Abarbeitung von zeitkritischen Einsätzen weiter zurückgehen, so ist bei der<br />

Fortschreibung des <strong>Brandschutzbedarfsplan</strong>es zu beurteilen, ob sich eine<br />

Anpassung des hauptberuflichen Stellenplanes an den Bedarfsplan erforderlich<br />

macht.<br />

8.1.2 Personalbedarf Tagesdienst<br />

Im Tagesdienst der Abteilung Feuerwehr sind derzeit folgende Funktionsstellen<br />

vorhanden:<br />

1 Abteilungsleiter Feuerwehr (gehobener Dienst)<br />

1 Leiter der Hauptberuflichen Wachbereitschaft (gehobener Dienst)<br />

1 Sachgebietsleiter Vorbeugender Brand- <strong>und</strong> Gefahrenschutz (mittlerer Dienst)<br />

0,5 Mitarbeiter/in im Feuerschutz<br />

Durch die konkrete Aufgabenzuordnung in den Arbeitsplatzbeschreibungen ergibt<br />

sich die Notwendigkeit der Personalstellen. Gerade durch die Veränderungen in<br />

Folge der Gebietsreform <strong>und</strong> der Budgetierung (Übertragung der<br />

Eigenverantwortung für die Gebäudeverwaltung <strong>und</strong> -unterhaltung) hat sich das<br />

Arbeitsaufkommen wesentlich erhöht. Dies wurde insbesondere durch eine<br />

- 48 -


Gefahrenanalyse <strong>und</strong> <strong>Brandschutzbedarfsplan</strong> der Stadt <strong>Halberstadt</strong><br />

Neuverteilung der Aufgaben in der Abteilung aufgefangen, ohne das dafür (wie in<br />

anderen Bereichen erfolgt) zusätzliches Personal bereitgestellt wurde.<br />

Die 3 Beamtenstellen (Zugführerqualifikation) sind notwendig, um den Alarmdienst<br />

(Einsatzleitung bei größeren Einsätzen) in Form der Hausbereitschaft r<strong>und</strong> um die<br />

Uhr sicher zu stellen.<br />

Aus Sicht des Abteilungsleiters Feuerwehr hat sich die seit einigen Jahren<br />

praktizierte Struktur nicht bewährt. Die Aufteilung der Verantwortung für die<br />

Organisation <strong>und</strong> das Personal auf den Abteilungsleiter Feuerwehr <strong>und</strong> den Leiter<br />

der Hauptberuflichen Wachbereitschaft ist nicht von Vorteil. Diese Teilung führt eher<br />

zu unklaren Führungs- <strong>und</strong> Verantwortungsebenen <strong>und</strong> ist von daher<br />

kontraproduktiv. Eine klare Aufgabentrennung könnte wie folgt erfolgen:<br />

Leiter der Feuerwache [Aufgabengebiet: Personal <strong>und</strong> Einsatz/ Ausbildung]<br />

Sachgebietsleiter [Aufgabengebiet: Gebäude/Technik ]<br />

Sachgebietsleiter [Vorbeugender Brand- <strong>und</strong> Gefahrenschutz]<br />

Mitarbeiter/in Feuerschutz (0,5 Stelle)<br />

8.1.3 Ehrenamtliches Personal<br />

8.1.3.1 Personalübersicht<br />

Ortsfeuerwehr Personal PA GF ZF JA KA AE<br />

gesamt Träger<br />

Aspenstedt 18 7 2 - - - 1<br />

Athenstedt 20 9 3 - 1 - -<br />

Emersleben 16 2 3 - 5 2 1<br />

<strong>Halberstadt</strong> 50 19 11 6 19 16 16<br />

Kl. Quenstedt 22 5 3 - 10 8 4<br />

Langenstein 36 15 3 2 10 10 12<br />

Sargstedt 20 6 - - - - 6<br />

Ströbeck 17 6 2 - - - -<br />

Gesamt 199 69 27 8 45 36 40<br />

[PA-Träger = Atemschutzgeräteträger, GF= Gruppenführer, ZF= Zugführer, JA= Jugendabteilung<br />

KA= Kinderabteilung, AE= Alters- <strong>und</strong> Ehrenabteilung]<br />

Zur Erreichung des Schutzzieles ist die doppelte Staffelstärke (12 FM) bei jeder<br />

Löschgruppe erforderlich. Eine dreifache Staffelstärke (18 FM) jeder Löschgruppe<br />

sollte angestrebt werden.<br />

- 49 -


Gefahrenanalyse <strong>und</strong> <strong>Brandschutzbedarfsplan</strong> der Stadt <strong>Halberstadt</strong><br />

8.1.3.2 Personalverfügbarkeit<br />

In der nachfolgenden Darstellung ist die tatsächliche Verfügbarkeit des<br />

ehrenamtlichen Einsatzpersonals in der Zeit von 06.00 bis 18.00 Uhr, 18.00 - 06.00<br />

Uhr, an den Samstagen, Sonntagen <strong>und</strong> Feiertagen zu erkennen.<br />

(Stand August 2010)<br />

Ortsfeuerwehr <strong>Halberstadt</strong><br />

Einsatzpersonal 06.00- 18.00- Samstag So./Feiertage Bemerkungen<br />

Gesamt: 18.00 Uhr 06.00 Uhr<br />

48 (100 %) 11 (23 %) 33 (69 %) 34 (71 %) 36 (75 %)<br />

Ortsfeuerwehr Langenstein<br />

Einsatzpersonal 06.00- 18.00- Samstag So./Feiertage Bemerkungen<br />

Gesamt: 18.00 Uhr 06.00 Uhr<br />

31 (100 %) 10 (32%) 17 (55 %) 26 (84%) 28 (90%)<br />

Ortsfeuerwehr Aspenstedt<br />

Einsatzpersonal 06.00- 18.00- Samstag So./Feiertage Bemerkungen<br />

Gesamt: 18.00 Uhr 06.00 Uhr<br />

19 (100 %) 5 (26 %) 18 (95 %) 18 (95 %) 18 (95 %)<br />

Bei der Ortsfeuerwehr Aspenstedt ist es bisher nicht gelungen, eine Jugend- bzw.<br />

Kinderfeuerwehr zu gründen.<br />

Ortsfeuerwehr Emersleben<br />

Einsatzpersonal 06.00- 18.00- Samstag So./Feiertage Bemerkungen<br />

Gesamt: 18.00 Uhr 06.00 Uhr<br />

15 (100 %) 6 (40%) 12 (80 %) 12 (80 %) 12 (80%)<br />

Bei der Ortsfeuerwehr Emersleben konnte die Funktion des stellv. Ortswehrleiters<br />

bisher wegen fehlender Qualifikation des Bewerbers nicht besetzt werden.<br />

Auch die notwendige Besetzung der Funktion Jugend- bzw. Kinderfeuerwehrwart<br />

konnte wegen der fehlenden Voraussetzungen der Bewerberin nicht vollzogen<br />

werden.<br />

Ortsfeuerwehr Klein Quenstedt<br />

Einsatzpersonal 06.00- 18.00- Samstag So./Feiertage Bemerkungen<br />

Gesamt: 18.00 Uhr 06.00 Uhr<br />

21 (100 %) 1 (5 %) 21 (100 %) 21 (100 %) 21 (100 %)<br />

Ortsfeuerwehr Sargstedt<br />

Einsatzpersonal 06.00- 18.00- Samstag So./Feiertage Bemerkungen<br />

Gesamt: 18.00 Uhr 06.00 Uhr<br />

20 (100 %) 5 (25 %) 15 (75 %) 15 (75%) 16 (80%)<br />

Eine Jugend- bzw. Kinderfeuerwehr besteht nicht.<br />

- 50 -


Gefahrenanalyse <strong>und</strong> <strong>Brandschutzbedarfsplan</strong> der Stadt <strong>Halberstadt</strong><br />

Ortsfeuerwehr Schachdorf Ströbeck<br />

Einsatzpersonal 06.00- 18.00- Samstag So./Feiertage Bemerkungen<br />

Gesamt: 18.00 Uhr 06.00 Uhr<br />

17 (100 %) 1 ( 6 %) 16 (94%) 16 (94 %) 16 (94 %)<br />

Eine Jugend- bzw. Kinderfeuerwehr besteht in der Ortsfeuerwehr Schachdorf<br />

Ströbeck nicht.<br />

Ortsfeuerwehr Athenstedt<br />

Einsatzpersonal 06.00- 18.00- Samstag So./Feiertage Bemerkungen<br />

Gesamt: 18.00 Uhr 06.00 Uhr<br />

20 (100 %) 3 (15 %) 13 (65 %) 17 (85 %) 17 (85 %)<br />

Eine arbeitsfähige Jugend- bzw. Kinderfeuerwehr besteht bei der Ortsfeuerwehr<br />

Athenstedt nicht.<br />

Fazit<br />

Der Großteil des Einsatzgeschehens besteht aus Kleineinsätzen <strong>und</strong> damit nicht<br />

zeitkritischen Einsätzen. Diese Einsätze werden von dem in Abschnitt 5.6<br />

definierten Planungsziel nicht erfasst. Die Einsatzwahrscheinlichkeit werktags<br />

tagsüber ist generell höher als während der übrigen Zeit. Dies gilt im besonderen<br />

Maß für Klein- <strong>und</strong> nichtzeitkritische Einsätze. Diese Einsätze werden in der<br />

Regel durch das hauptberufliche Personal d.h. mit viel weniger Personal als dies<br />

bei zeitkritischen Einsätzen erforderlich ist abgearbeitet.<br />

Aus der Analyse der Verfügbarkeit des ehrenamtlichen Einsatzpersonals ergibt<br />

sich, dass die doppelte Ausrückestärke (12 FM) in der Zeit 06.00 bis 18.00 Uhr<br />

bei keiner Ortsfeuerwehr erreicht wird.<br />

Wie kann unter diesen Voraussetzungen das Schutzziel erreicht werden?<br />

Bereits vor der Eingemeindung von Sargstedt, Aspenstedt, Athenstedt,<br />

Schachdorf Ströbeck <strong>und</strong> Langenstein nach <strong>Halberstadt</strong> fanden mit den<br />

Feuerwehrführern Beratungen statt, um mit einer abgestimmten Alarm- <strong>und</strong><br />

Ausrückeordnung die personelle <strong>und</strong> technische Einsatzbereitschaft für die<br />

Ortsteile zu sichern.<br />

(Alarm- <strong>und</strong> Ausrückeordnung Anlage 1)<br />

Das erste Fahrzeug der alarmierten Löschgruppen sollte ausrücken, sobald 5 FM<br />

am Gerätehaus eingetroffen sind. Zusammen mit den 4 FM der hauptberuflichen<br />

Wache <strong>und</strong> dem Einsatz-Leit-Dienst wird dann das Schutzziel von 10 FM<br />

innerhalb der 1. Eintreffzeit (12 Minuten nach Alarmierung) erreicht. Die weiteren<br />

Kräfte rücken dann mit dem MTF nach. Zusammen mit den alarmierten Kräften<br />

der umliegenden Gerätehäuser wird dann auch das Schutzziel von weiteren 6 FM<br />

innerhalb der 2. Eintreffzeit (17 Minuten nach Alarmierung) erreicht werden<br />

können.<br />

Dies gilt für den Bereich der Stadt, in denen die Kräfte der hauptberuflichen<br />

Wache innerhalb von 12 Minuten nach Alarmierung eintreffen können. Besonders<br />

- 51 -


Gefahrenanalyse <strong>und</strong> <strong>Brandschutzbedarfsplan</strong> der Stadt <strong>Halberstadt</strong><br />

für den Ortsteil Athenstedt muss gerade das Schutzziel von 10 FM innerhalb der<br />

1. Eintreffzeit ausschließlich durch ehrenamtliche Kräfte sichergestellt werden.<br />

Das setzt voraus, dass die in der Alarm- <strong>und</strong> Ausrückeordnung vorgeplanten<br />

Ortsfeuerwehren mit mindestens einer Staffel im Rendezvoussystem eintrifft, um<br />

sinnvolle Erstmaßnahmen zur Menschenrettung oder Brandbekämpfung einleiten<br />

zu können.<br />

Neben den organisatorischen Aufgaben muss es zukünftig auch darum gehen ein<br />

Konzept zu erarbeiten, welches den Einsatz von Feuerwehrangehörigen von<br />

Standorten aus regelt, die von der Arbeitsstelle aus in einem akzeptablen<br />

Zeitraum erreicht werden können. Die Arbeitsstelle einiger<br />

Feuerwehrangehöriger kann durchaus im Ausrückebereich einer anderen<br />

Löschgruppe liegen. Die Idee besteht darin, dass Feuerwehrangehörige die<br />

außerhalb des Ausrückebereichs „ihrer“ Löschgruppe arbeiten, im<br />

Ausrückebereich der dem Arbeitsplatz nächstgelegenen Löschgruppe mit<br />

ausrücken <strong>und</strong> dadurch zur Verbesserung des Erreichungsgrades beitragen.<br />

Dazu ist eine Erhebung (Verfügbarkeitsanalyse) unter sämtlichen aktiven<br />

Feuerwehrangehörigen zu erstellen.<br />

Dazu gehört aber auch, dass von allen Seiten für Verständnis bei den<br />

Arbeitgebern geworben wird, wie auch eine doppelte persönliche<br />

Schutzausrüstung <strong>und</strong> Anpassung der Schließanlagen in den Gerätehäusern.<br />

Aus den Erfahrungen der zurückliegenden Jahre <strong>und</strong> den neuen Erkenntnissen<br />

bei der Führung <strong>und</strong> Leitung im Einsatz macht es sich erforderlich, bei der<br />

Feuerwehr <strong>Halberstadt</strong> zur Unterstützung des Einsatzleiters eine Führungsgruppe<br />

aufzubauen. Basierend auf den Festlegungen der Dienstvorschrift 100<br />

(Führungsdienstvorschrift für den Feuerwehrdienst sowie für die Bewältigung von<br />

Großschadenslagen <strong>und</strong> Katastrophen) muss diese Führungsgruppe aus<br />

Gruppen- bzw. Zugführern <strong>und</strong> Führungsgehilfen bestehen. Die Gruppe oder<br />

auch Teile der Gruppe wird bei Großschadenslagen wie Unwetter, Hochwasser,<br />

Sturmschäden, eingesetzt. Die Führung kann sowohl vom Feuerwehrhaus aus<br />

oder zur Unterstützung des Einsatzleiters vor Ort mit dem Einsatzleitwagen<br />

erfolgen.<br />

Darüber hinaus ist die Stadt <strong>Halberstadt</strong> verpflichtet, einen „Stab für<br />

außergewöhnliche Ereignisse (SAE)“ zu bilden. Dieser Stab unterstützt<br />

administrativ die Feuerwehrführung bei der Bewältigung von Schadenslagen<br />

unterhalb einer Katastrophe. Die Arbeitsfähigkeit dieses Stabes ist ebenso im<br />

Katastrophenfall sicher zu stellen.<br />

Auch zukünftig wird es notwendig sein, die Qualität <strong>und</strong> Quantität von<br />

ehrenamtlichen Kräften zu verbessern. Die Steigerung der Qualität wird durch<br />

eine konsequente Aus- <strong>und</strong> Fortbildung gewährleistet.<br />

Bei den einzelnen Ortsfeuerwehren sind unterschiedliche Ausbildungsstandards<br />

zu verzeichnen.<br />

Die Defizite führen zur Nichtanwendung von Standardeinsatzregeln (SER).<br />

- 52 -


Gefahrenanalyse <strong>und</strong> <strong>Brandschutzbedarfsplan</strong> der Stadt <strong>Halberstadt</strong><br />

Kommentar<br />

Standard-Einsatz-Regeln sind standardisierte Handlungsanweisungen, die es<br />

ermöglichen sollen, insbesondere Routinehandlungen einheitlich auszubilden, zu<br />

trainieren <strong>und</strong> im Einsatz anzuwenden. Dies ist besonders dann von Bedeutung, wenn<br />

die eingesetzten Einheiten aus ständig wechselndem Feuerwehrangehörigen mit ständig<br />

wechselnden Führungskräften bestehen <strong>und</strong> im Einsatzfall in Abhängigkeit von<br />

Einsatzort <strong>und</strong> Verfügbarkeit in unterschiedlicher Zusammensetzung an einer<br />

Einsatzstelle gemeinsam tätig werden müssen. Hier ist es von unschätzbarem Vorteil,<br />

wenn die Vorgehensweisen für Standardsituationen bereits im Vorfeld festgelegt sind <strong>und</strong><br />

von allen Einsatzkräften beherrscht werden. Dies führt letztlich zu einer Optimierung der<br />

Einsatzabläufe <strong>und</strong> schafft für die Einsatzkräfte eine nicht zu unterschätzende<br />

Handlungssicherheit.<br />

Es gilt die vorhandenen Ressourcen noch besser <strong>und</strong> effektiver für alle<br />

Ortsfeuerwehren zu nutzen.<br />

Die Organisation von wehrübergreifenden Ausbildungen wie z.B.<br />

Atemschutztraining, Photovoltaikanlagen, Erste Hilfe usw. entlastet die<br />

Wehrführungen <strong>und</strong> führt zu einem einheitlichen Wissensstand.<br />

Einmal erstellte Ausbildungsunterlagen sind allen Ortsfeuerwehren zu Verfügung<br />

zu stellen. Die Ausbildung muss noch mehr als bisher, den geänderten<br />

Arbeitszeitbedingungen der ehrenamtlichen Kräfte Rechnung tragen.<br />

Die Bedeutung einer qualitätsgerechten Aus- <strong>und</strong> Fortbildung muss zukünftig<br />

mehr in den Mittelpunkt der Führungsarbeit integriert werden.<br />

Es wird vorgeschlagen, mindestens einen Stellvertreter des Stadtwehrleiters mit<br />

der Funktion „Stadtausbildungsleiter“ einzuführen.<br />

Wichtige Aufgaben sind:<br />

� die Organisation <strong>und</strong> Durchführung der Standortausbildung „Truppmann“<br />

� Organisation von gemeinsamen Ausbildungstagen<br />

� Organisation von Ortsteil übergreifenden Einsatzübungen<br />

� Ausbildung spezieller Themen für Führungs- <strong>und</strong> Spezialkräfte<br />

[Um dies umzusetzen muss die Satzung zur Errichtung einer Feuerwehr in der Stadt<br />

<strong>Halberstadt</strong> im §2 Pkt. 2 geändert werden.]<br />

Die Quantität soll in der Zukunft durch ein weiterentwickeltes<br />

Personalentwicklungskonzept gesteigert werden. Hierzu gehört eine gezielte<br />

Mitgliederwerbung <strong>und</strong> eine verbesserte Öffentlichkeitsarbeit. Mitgliederwerbung<br />

muss in allen Bereichen, besonders aber im Bereich der Kinder- <strong>und</strong><br />

Jugendfeuerwehren durchgeführt werden, da neue aktive Mitglieder fast<br />

ausschließlich aus den Jugendfeuerwehren kommen.<br />

Dazu ist es erforderlich, dass die Öffentlichkeitsarbeit von allen Seiten<br />

Unterstützung erhält, innerhalb der Feuerwehr, wie auch von Seiten der Politik<br />

<strong>und</strong> der Verwaltung der Stadt <strong>Halberstadt</strong>. Im Bereich der Öffentlichkeitsarbeit<br />

müssen alle Medien ausgeschöpft werden.<br />

Ebenso ist weiterhin die Arbeit der Brandschutzerziehung in den Kindergärten<br />

<strong>und</strong> Gr<strong>und</strong>schulen unerlässlich, die neben der eigentlichen Aufgabe<br />

(Brandschutzerziehung <strong>und</strong> -aufklärung) auch noch den Nebeneffekt der<br />

Mitgliederwerbung beinhaltet.<br />

- 53 -


Gefahrenanalyse <strong>und</strong> <strong>Brandschutzbedarfsplan</strong> der Stadt <strong>Halberstadt</strong><br />

9 Zusammenfassung<br />

Die fristgerechte Abdeckung des Stadtgebietes bei zeitkritischen Einsätzen<br />

entsprechend dem Schutzziel ist heute trotz der Vorhaltung von hauptberuflichen<br />

Kräften sowie der 8 Standorte nicht vollständig gegeben. Es sind weitere personelle<br />

<strong>und</strong> organisatorische Maßnahmen erforderlich, um das Schutzziel zu erreichen.<br />

9.1 Standorte<br />

Vom jetzigen Standort der Feuer- <strong>und</strong> Umweltwache <strong>Halberstadt</strong> wird im<br />

Wesentlichen der größte Teil des Stadtgebietes abgedeckt, Defizite gibt es im<br />

Bereich Athenstedt.<br />

Der überwiegende Teil der Feuerwehrhäuser erfordert bauliche Maßnahmen um<br />

einen funktionellen Zustand zu erreichen. Bei den Standorten Sargstedt, Aspenstedt,<br />

Athenstedt müssen Abgasabsauganlagen nachgerüstet werden.<br />

Für den Standtort Schachdorf Ströbeck ist aufgr<strong>und</strong> der schlechten Bausubstanz<br />

<strong>und</strong> Raumverhältnisse ein Neubau zwingend erforderlich. Aus wirtschaftlichen <strong>und</strong><br />

feuerwehrtaktischen Erwägungen ist dem Neubau eines standardisierten<br />

Feuerwehrhauses den Vorrang zu geben. Die Kosten für den Neubau werden von<br />

der Feuerwehr auf 300.000 € geschätzt. Zugesagt wurden von den Angehörigen der<br />

Ortsfeuerwehr, Eigenleistungen in einem vertretbaren Umfang.<br />

Am Standort Langenstein ist kurzfristig die Errichtung einer Fahrzeughalle sowie die<br />

Schaffung einer separaten Umkleide, Abgasabsauganlage zur Erreichung<br />

zumutbarer, sicherer Arbeitsbedingungen erforderlich. Durch die Feuerwehr werden<br />

derzeit zwei verschiedene Gebäude zur Unterstellung der Fahrzeuge genutzt. Aus<br />

dieser Situation ergeben sich Verzögerungen im Alarmablauf, welche nicht<br />

hinzunehmen sind. Dazu kommt, dass durch den baulichen Zustand eines Gebäudes<br />

(Alte Feuerwache) eine Gefahr für die Einsatzbereitschaft des eingestellten<br />

Fahrzeuges besteht. Unter der Voraussetzung, dass die beantragten aber nicht<br />

gewährten Fördermittel durch Eigenleistungen der Feuerwehrangehörigen erbracht<br />

werden können, ist von einem Investitionsvolumen in Höhe von 94.000 €<br />

auszugehen.<br />

Am Standort der Feuer- <strong>und</strong> Umweltwache <strong>Halberstadt</strong> muss das als Lager <strong>und</strong><br />

Garage genutzte Haus 2 dringend saniert werden. Die erforderlichen Mittel dafür in<br />

Höhe von 220.000 € wurden schon seit mehreren Jahren für den Haushalt<br />

angemeldet, zu einer Ausführung kam es bisher nicht.<br />

- 54 -


Gefahrenanalyse <strong>und</strong> <strong>Brandschutzbedarfsplan</strong> der Stadt <strong>Halberstadt</strong><br />

9.2 Personal<br />

• Um entsprechend den Feuerwehrdienstvorschriften FwDV 3 <strong>und</strong> FwDV 7<br />

vorgehen zu können ist zur Besetzung des Löschzuges mindestens eine Staffel<br />

1/5 erforderlich. Sollte es zukünftig nicht gelingen, die jeweilige hauptberufliche<br />

Dienststärke von 1/4 bzw. 1/3 durch geeignete freiwillige Kräfte zu ergänzen,<br />

muss das hauptberufliche Personal aufgestockt werden.<br />

• Die Alarm- <strong>und</strong> Ausrückeordnung ist zur verbesserten Erreichung des<br />

Schutzzieles weiter zu optimieren <strong>und</strong> den sich verändernden Gegebenheiten<br />

anzupassen.<br />

• Die Kinder- <strong>und</strong> Jugendarbeit ist weiterhin konsequent zu fördern.<br />

• Durch die Stadtverwaltung sollte bei Neueinstellungen dafür geworben werden,<br />

dass sich die Bewerber für eine ehrenamtliche Mitarbeit in der Freiwilligen<br />

Feuerwehr bereit erklären.<br />

• Erfreulicherweise hat die Stadt <strong>Halberstadt</strong>, mit der Gewährung einer<br />

„Feuerwehrrente“, dass ehrenamtliche Engagement anerkannt. Es ist erforderlich,<br />

dies auch weiterhin zu fördern.<br />

10 Fortschreibung<br />

Die Gr<strong>und</strong>lagen zur Entstehung des <strong>Risikoanalyse</strong> <strong>und</strong> des<br />

<strong>Brandschutzbedarfsplan</strong>es verhalten sich dynamisch. Aus diesem Gr<strong>und</strong> ist es<br />

notwendig diese Dokumente zu gegebener Zeit fortzuschreiben. Dafür ist ein<br />

festgelegter Zeitraum zu definieren. Hierbei ist u.a. zu berücksichtigen, dass<br />

bestimmte Maßnahmen bis zu ihrem Wirksamwerden einen gewissen Vorlauf<br />

benötigen (z.B. Ausbildungsmaßnahmen). Eine fünfjährige Fortschreibung wird<br />

empfohlen. Besondere Abweichungen, die während der regulären Laufzeit<br />

auftreten, werden mit den Kontrollen des Berichtswesens erkannt, ggf. ist dann<br />

eine außerordentliche Fortschreibung durchzuführen.<br />

Wesentliche Änderungen sollten hier in Form einer Geringfügigkeitsschwelle, ob<br />

eine außerordentliche Fortschreibung des <strong>Brandschutzbedarfsplan</strong>es<br />

durchzuführen ist, definiert werden. Sollten durch unvorhergesehene Ereignisse<br />

(Mittelkürzungen oder -zuweisungen, Personalausfall, Schäden an Fahrzeugen<br />

oder Gebäuden, Änderungen der Infrastruktur des betrachteten Gebietes u.ä.) die<br />

Ziele des <strong>Brandschutzbedarfsplan</strong>es wesentlich verfehlt werden, ist eine<br />

Fortschreibung durchzuführen.<br />

Wesentliche Änderungen sind u.a.:<br />

� Wesentliche Nichteinhaltung des Erreichungsgrades<br />

� Wesentliche Nichteinhaltung der personal- <strong>und</strong>/oder materialbezogenen<br />

Mindesteinsatzstärke.<br />

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Anlage 1<br />

Gefahrenanalyse <strong>und</strong> <strong>Brandschutzbedarfsplan</strong> der Stadt <strong>Halberstadt</strong><br />

Alarm- <strong>und</strong> Ausrückordnung für die Feuerwehr <strong>Halberstadt</strong><br />

1. Geltungsbereich<br />

1.1 Der Geltungsbereich der Alarm- <strong>und</strong> Ausrückordnung (AAO) erstreckt<br />

sich auf das Stadtgebiet von <strong>Halberstadt</strong> einschließlich der Ortsteile.<br />

1.2 Über diese AAO hinaus gelten die Bestimmungen des § 2 Abs.3<br />

(Nachbarschaftshilfe),des §16 Abs.2 (Kreisbrandmeister,<br />

Abschnittsleiter), des Brandschutz- <strong>und</strong> Hilfeleistungsgesetzes<br />

Sachsen Anhalt sowie der AAO des Zuges „Sondereinsatz Gefahrgut“<br />

der Kreisfeuerwehrbereitschaft LK Harz.<br />

2. Ausrückbestimmungen<br />

Die Alarmierung der Kräfte <strong>und</strong> Mittel erfolgt nach Einsatzstichwörtern.<br />

2.1. Beschreibung / Einsatzstichwort<br />

2.1.1 Kleinbrand<br />

Entstehungsbrände außerhalb von Gebäuden,<br />

z.B. Container, Müllkübel sowie kleine Flächenbrände<br />

2.1.2 Mittelbrand<br />

Zimmerbrand, Etagenbrände normaler Wohnhäuser,<br />

bei denen keine Menschen in Gefahr sind<br />

2.1.3 Großbrand<br />

Gebäudebrand mit Menschenrettung, Zimmerbrände<br />

in Gebäuden mit erhöhter Nutzungslast, z.B. Alten- <strong>und</strong> Pflegeheime,<br />

Schulen, Kindergärten während der Nutzungszeit sowie Waldbrände<br />

größeren Ausmaßes<br />

2.1.4 TH Einfach<br />

Hilfeleistung kleineren Umfanges wie z.B. Tiere in Not, Ölbeseitigung<br />

nach VKU, Baumbeseitigung, Keller lenzen<br />

2.1.5 TH Mittel<br />

Hilfeleistung bei Verkehrs- oder Betriebsunfällen mit einer<br />

eingeklemmten Person zu der hydraulisches Rettungsgerät eingesetzt<br />

werden muss. Gefahrgutunfall größeren Umfangs, Zusatzgeräte <strong>und</strong><br />

Zusatzausrüstung erforderlich.<br />

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Gefahrenanalyse <strong>und</strong> <strong>Brandschutzbedarfsplan</strong> der Stadt <strong>Halberstadt</strong><br />

2.1.6 TH Groß<br />

Hilfeleistung bei Verkehrs- oder Betriebsunfällen mit mehr als einer<br />

eingeklemmten Person zu denen mindestens zwei Hydraulische<br />

Rettungsgeräte eingesetzt werden müssen. Gefahrgutunfall großen Umfangs,<br />

Zusatzgeräte <strong>und</strong> Zusatzausrüstung erforderlich.<br />

3. Alarmierung<br />

3.1 Einsatzleitdienst<br />

Der Einsatzleitdienst wird monatlich geplant <strong>und</strong> der Leitstelle Harz zur<br />

Kenntnis gebracht.<br />

Der Einsatzleitdienst übernimmt die Aufgaben gem. SOG LSA für die<br />

Stadt <strong>Halberstadt</strong> einschließlich aller Ortsteile außerhalb der<br />

Regelarbeitszeit der Verwaltung.<br />

3.2. Sonderalarm<br />

Es besteht die Möglichkeit nach Anforderung durch den ELD spezielle<br />

Kräfte aus den Freischichten der Hauptberuflichen Wachbereitschaft für<br />

den Sondereinsatz Strahlenschutz zu alarmieren.<br />

Diese Alarmierung erfolgt über die Alarmgruppe „Sonderalarm“.<br />

4. Spezielle Ausrückbestimmungen<br />

4.1 Bei Brandmeldungen über automatische Brandmeldeanlagen im<br />

Stadtgebiet, rückt zunächst die Dienst habende Wachschicht aus. Auf<br />

Anforderung durch den jeweiligen Einsatzleiter werden weitere Kräfte<br />

<strong>und</strong> Mittel zum Einsatz gebracht. Bei Meldungen aus den Ortsteilen ist<br />

die zuständige Ortsfeuerwehr mit zu alarmieren.<br />

4.2 Bei Ereignissen im Landkreis Harz, die den Einsatz der DLK 23/12<br />

zwingend erforderlich machen, wird je nach Charakter des Ereignisses,<br />

auch das HLF 16/20 der Hauptberuflichen Wachbereitschaft zum<br />

Einsatz gebracht. Der ELD ist zu informieren.<br />

4.3 In den Fällen des Ausrückens der Kräfte <strong>und</strong> Mittel der<br />

Hauptberuflichen Wachbereitschaft außerhalb des Ausrückbereiches,<br />

oder bei längeren komplizierten Einsätzen im Ausrückbereich,<br />

entscheidet der ELD oder Schichtführer je nach Entfernung <strong>und</strong><br />

Charakter des Einsatzes, über die Besetzung der Wache zur<br />

Absicherung des Stadtgebietes.<br />

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Gefahrenanalyse <strong>und</strong> <strong>Brandschutzbedarfsplan</strong> der Stadt <strong>Halberstadt</strong><br />

5. Erreichbarkeit<br />

Durch den Leiter der Abteilung Feuerwehr der Stadt <strong>Halberstadt</strong>, wird<br />

monatlich der ELD geplant <strong>und</strong> der Leitstelle Harz zur Kenntnis<br />

gegeben.<br />

6. Inkrafttreten<br />

Diese Alarm- <strong>und</strong> Ausrückordnung tritt am Tage ihrer Unterzeichnung<br />

in Kraft. Bisherige Regelungen treten am gleichen Tag außer Kraft.<br />

<strong>Halberstadt</strong>, den 01.01.2010<br />

Harald Böer<br />

Abteilungsleiter Feuerwehr<br />

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