Risikoanalyse und Brandschutzbedarfsplan - Halberstadt
Risikoanalyse und Brandschutzbedarfsplan - Halberstadt
Risikoanalyse und Brandschutzbedarfsplan - Halberstadt
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<strong>Risikoanalyse</strong><br />
<strong>und</strong><br />
<strong>Brandschutzbedarfsplan</strong><br />
der<br />
Stadt <strong>Halberstadt</strong>
Gefahrenanalyse <strong>und</strong> <strong>Brandschutzbedarfsplan</strong> der Stadt <strong>Halberstadt</strong><br />
1 Einleitung<br />
2 Gr<strong>und</strong>lagen der Brandschutzbhedarfsplanung<br />
2.1 Leistungsfähigkeit einer Feuerwehr<br />
2.2 Feuerwehrdienstvorschriften (FwDV)<br />
2.2.1 FwDV 3<br />
2.2.2 FwDV 7<br />
2.3 Brandschutz- <strong>und</strong> Hilfeleistungsgesetz<br />
2.4 Bauordnung des Landes Sachsen-Anhalt<br />
3 Aufgaben der Feuerwehr <strong>Halberstadt</strong><br />
3.1 Hauptaufgaben<br />
3.2 Übertragene Aufgaben<br />
3.3 Zusätzliche Aufgaben, Serviceaufgaben<br />
3.4 Weitere freiwillige Aufgaben<br />
4 Gefährdungspotenziale<br />
4.1 Die Kreisstadt <strong>Halberstadt</strong><br />
4.1.1 Größe, Einwohner<br />
4.1.2 Flächen <strong>und</strong> Flächennutzung<br />
4.2 Risikobeschreibung Stadtgebiet<br />
4.2.1 Verkehrsflächen<br />
4.2.2 Gebäude <strong>und</strong> Betriebsfläche<br />
4.2.2.2 Wohnbebauungen<br />
4.2.2.3 Industrie- <strong>und</strong> Gewerbegebiete<br />
4.2.3 Waldflächen<br />
4.2.4 Wasserflächen<br />
4.2.5 Löschwasserversorgung<br />
4.2.5.1 Gr<strong>und</strong>schutz<br />
4.2.5.2 Objektschutz<br />
4.2.5.3 Zusätzliche Löschwasserbevorratung<br />
4.2.5.4 Notlöschwasserentnahmestellen<br />
4.3 Einsatzstatistik Brandschutz <strong>und</strong> technische Hilfeleistung<br />
4.4 Zusammenfassung<br />
5 Schutzzielfestlegungen<br />
5.1 Gr<strong>und</strong>sätzliche Ausführungen<br />
5.2 Standardisiertes Schadensereignis<br />
5.3 Standardzenarien<br />
5.3.1 Standardbrand<br />
5.3.2 Standardhilfeleistung<br />
5.4. Zeitkriterien/Hilfsfrist<br />
5.5 Funktionsstärke<br />
5.6 Erreichungsgrad<br />
5.7 Schutzzieldefinition für die Kreisstadt <strong>Halberstadt</strong><br />
5.8 Erreichungsgrad der Schutzzieldefinition<br />
- 2 -
Gefahrenanalyse <strong>und</strong> <strong>Brandschutzbedarfsplan</strong> der Stadt <strong>Halberstadt</strong><br />
6 Ausrückebereiche<br />
6.1 Hauptberufliche Wachbereitschaft<br />
6. 2 Ortsfeuerwehren<br />
7 Fahrzeuge<br />
7.1 Gr<strong>und</strong>lagen Fahrzeugkonzept<br />
8 Personal<br />
8.1 Stellenberechnungen für hauptberufliches Personal<br />
8.1.1 Personalbedarf Einsatzdienst<br />
8.1.2 Personalbedarf Tagesdienst<br />
8.1.3 Ehrenamtliches Personal<br />
8.1.3.1 Personalübersichten<br />
8.1.3.2 Personalverfügbarkeit<br />
9. Zusammenfassung<br />
9.1 Standorte<br />
9.2 Personal<br />
10 Fortschreibung<br />
- 3 -
Gefahrenanalyse <strong>und</strong> <strong>Brandschutzbedarfsplan</strong> der Stadt <strong>Halberstadt</strong><br />
1 Einleitung<br />
Eine gute Feuerwehr gewährt zu gesellschaftlich akzeptierten Kosten einen<br />
entsprechenden abwehrenden Brandschutz <strong>und</strong> technische Hilfeleistung. Ein<br />
wesentlicher Bestandteil des Brandschutzes <strong>und</strong> der Hilfeleistung ist die Qualität.<br />
Sie bestimmt maßgeblich das Schutzniveau der Bevölkerung <strong>und</strong> damit auch die<br />
Kosten der Feuerwehr.<br />
Die zentrale Frage hierbei lautet:<br />
„ Bei welchen Szenarien benötigt die Feuerwehr wie viel Personal, um großen<br />
Schaden von Menschen, Sachen <strong>und</strong> der Umwelt abzuwenden?“<br />
Nach der Verordnung über die Mindeststärke <strong>und</strong> -ausrüstung der Freiwilligen<br />
Feuerwehren vom 13.06.2009 sind die notwendige Ausrüstung (Fahrzeuge <strong>und</strong><br />
Geräte) sowie die Anzahl der zu besetzenden Funktionen durch eine<br />
<strong>Risikoanalyse</strong> zu ermitteln. Anhand des Ergebnisses der <strong>Risikoanalyse</strong> stellt die<br />
Gemeinde den Bedarf für den abwehrenden Brandschutz <strong>und</strong> die Hilfeleistung<br />
(Brandschutzbedarf) fest.<br />
Der <strong>Brandschutzbedarfsplan</strong> definiert in kommunaler Eigenverantwortung sowohl<br />
das Planungsziel als auch den zur Erreichung dieser Ziele erforderlichen Umfang<br />
der kommunalen Feuerwehr.<br />
Der vorliegende <strong>Brandschutzbedarfsplan</strong> beschreibt aus fachlicher Sicht die<br />
Anforderungen an eine Feuerwehr sowie den momentanen Leistungsstand der<br />
Freiwilligen Feuerwehr <strong>Halberstadt</strong> nach bestem Wissen <strong>und</strong> Gewissen.<br />
Festgestellte Abweichungen von sachlich begründeten Anforderungen an die<br />
Feuerwehr wurden analysiert; Lösungsansätze zur Behebung dieser Defizite<br />
wurden erarbeitet <strong>und</strong> sind im <strong>Brandschutzbedarfsplan</strong> dargestellt.<br />
Die Gefahrenanalyse <strong>und</strong> der <strong>Brandschutzbedarfsplan</strong> wurden erstellt durch:<br />
Brandrat Harald Böer, Ingenieur für Brandschutz<br />
Leiter der Abteilung Feuerwehr <strong>und</strong> Stadtwehrleiter <strong>Halberstadt</strong><br />
Unterstützung bei der Datensammlung durch<br />
Herrn Jamal Yacoub, Praktikant der Fachhochschule Harz (01.03. - 31.05.2010)<br />
- 4 -
Gefahrenanalyse <strong>und</strong> <strong>Brandschutzbedarfsplan</strong> der Stadt <strong>Halberstadt</strong><br />
2 Gr<strong>und</strong>lagen des <strong>Brandschutzbedarfsplan</strong>s<br />
Die Verpflichtung der Gemeinde zur Erstellung einer Gefahrenanalyse <strong>und</strong> eines<br />
<strong>Brandschutzbedarfsplan</strong>es ist in der VO über die Mindeststärke <strong>und</strong> -ausrüstung<br />
der Freiwilligen Feuerwehren in Einheits- <strong>und</strong> Verbandsgemeinden<br />
festgeschrieben.<br />
Dort heißt es: „ Jeder Träger der Feuerwehr hat eine leistungsfähige, den<br />
örtlichen Gegebenheiten angemessene Feuerwehr vorzuhalten. Die notwendige<br />
Ausrüstung (Fahrzeuge <strong>und</strong> Gerät) sowie die Anzahl der zu besetzenden<br />
Funktionen sind durch eine <strong>Risikoanalyse</strong> zu ermitteln. Die <strong>Risikoanalyse</strong> ist<br />
regelmäßig zu überprüfen <strong>und</strong> anlassbezogen fortzuschreiben. Anhand des<br />
Ergebnisses der <strong>Risikoanalyse</strong> stellt die Gemeinde den Bedarf für den<br />
abwehrenden Brandschutz <strong>und</strong> die Hilfeleistung (Brandschutzbedarf) fest.<br />
<strong>Risikoanalyse</strong> <strong>und</strong> <strong>Brandschutzbedarfsplan</strong> sind der Kommunalaufsicht vor dem<br />
Beschluss zur fachlichen Stellungnahme zu geben; dies gilt nicht für kreisfreie<br />
Städte.“<br />
2.1 Leistungsfähigkeit einer Feuerwehr<br />
Der § 2 (2) des Brandschutz- <strong>und</strong> Hilfeleistungsgesetzes LSA legt fest, dass die<br />
Gemeinden eine leistungsfähige Feuerwehr aufzustellen, auszurüsten, zu<br />
unterhalten, einzusetzen <strong>und</strong> mit den erforderlichen baulichen Anlagen <strong>und</strong><br />
Einrichtungen auszustatten, sowie für eine ausreichende Löschwasserversorgung<br />
Sorge zu tragen haben.“<br />
Hinweise darauf, wie im Einzelnen eine leistungsfähige Feuerwehr aufgebaut sein<br />
muss, können aus dem § 33 Brandschutzgesetz abgeleitet werden. Hier heißt es im<br />
Absatz (1) „Das Ministerium des Innern wird ermächtigt, durch Verordnung<br />
Vorschriften zu erlassen.“<br />
Die oberste Aufsichtsbehörde (Innenministerium LSA) hat in der Richtlinie vom<br />
12.11.2008 „ Richtlinie zur Einführung <strong>und</strong> Verwendung einheitlicher<br />
Dienstvorschriften im Brand- <strong>und</strong> Katastrophenschutz“ davon Gebrauch gemacht <strong>und</strong><br />
hier insbesondere in den Dienstvorschriften FwDV 3 <strong>und</strong> FwDV 7 Standards gesetzt,<br />
denen eine leistungsfähige Feuerwehr gerecht werden muss.<br />
Diese Dienstanweisungen sind als zwingende Handlungsanweisung der obersten<br />
Aufsichtbehörde zu verstehen.<br />
2.2 Feuerwehr Dienstvorschriften (FwDV)<br />
Die Feuerwehr Dienstvorschriften beschreiben das Vorgehen der Feuerwehr im<br />
Einsatzfall. Im nachfolgenden werden einige Auszüge aus bestimmten Feuerwehr-<br />
Dienstvorschriften betrachtet, die bei der Definition einer leistungsfähigen Feuerwehr<br />
von Bedeutung sind.<br />
- 5 -
Gefahrenanalyse <strong>und</strong> <strong>Brandschutzbedarfsplan</strong> der Stadt <strong>Halberstadt</strong><br />
2.2.1 Feuerwehr Dienstvorschrift 3<br />
Die FwDV 3 beschreibt die Struktur der taktischen Einheiten. Hier ist festgelegt,<br />
mit welchem Kräfteansatz ein Feuerwehreinsatz abzuwickeln ist.<br />
Unter Punkt 5.1 Absatz 1 heißt es: „Die nachfolgende Aufgabenbeschreibung<br />
geht von der Mannschaftsstärke einer Gruppe (9 Einsatzkräfte) aus; sie ist die<br />
taktische Gr<strong>und</strong>einheit, die zur Erfüllung der Ersteinsatzmaßnahmen notwendig<br />
ist.“<br />
Weiter wird im letzten Absatz ausgeführt:<br />
„Ein Innenangriff mit Atemschutzgeräten kann nur durchgeführt werden, wenn<br />
eine Gruppe oder eine Staffel (6 Einsatzkräfte) an der Einsatzstelle ist. Die<br />
Mannschaft eines selbstständigen Trupps reicht hierfür nicht aus.“<br />
Unter dem Punkt 5.3 der FwDv 3 sind Einsatzgr<strong>und</strong>sätze definiert. Hier wird<br />
ausgeführt, dass ein Innenangriff erst begonnen werden darf, wenn die<br />
ausreichende Löschwasserversorgung sicher gestellt ist. Diese Anforderung<br />
impliziert einen bestimmten Kräfteansatz, da das Herstellen einer<br />
Wasserversorgung somit zu einer zeitkritischen Aufgabe wird.<br />
2.2.2 Feuerwehr Dienstvorschrift 7<br />
Die FwDV 7 beschreibt im Speziellen den Atemschutzeinsatz, der auf der<br />
Gr<strong>und</strong>lage der FwDV 3 durchgeführt wird.<br />
In der FwDV 7 sind insbesondere die Verantwortlichkeiten im Zusammenhang mit<br />
dem Atemschutzeinsatz beschrieben. Unter Punkt 4 wird klar gestellt:<br />
„Der Träger der Feuerwehr ist als Unternehmer für die Sicherheit bei der<br />
Verwendung von Atemschutzgeräten verantwortlich. Bei der ordnungsgemäßen<br />
Durchführung des Atemschutzes, […] wird der Unternehmer vom Leiter der<br />
Feuerwehr unterstützt.“<br />
In Abschnitt 7 sind im Einzelnen die Einsatzgr<strong>und</strong>sätze für den Einsatz von<br />
Atemschutzgeräten beschrieben. Im Besonderen wird auf die Stellung des<br />
Sicherungstrupps (2 Einsatzkräfte) sowie auf die Atemschutzüberwachung<br />
eingegangen. Auch diese Anforderungen implizieren einen bestimmten<br />
Kräfteansatz, da der Atemschutzeinsatz zu den Erstmaßnahmen bei einem<br />
Einsatz mit Menschenrettung gehört.<br />
- 6 -
Gefahrenanalyse <strong>und</strong> <strong>Brandschutzbedarfsplan</strong> der Stadt <strong>Halberstadt</strong><br />
2.3 Brandschutz- <strong>und</strong> Hilfeleistungsgesetz<br />
Entsprechend dem § 2 Abs. 2 Nr. 1 haben Gemeinden: „eine leistungsfähige<br />
Feuerwehr auszurüsten, zu unterhalten, einzusetzen <strong>und</strong> mit den erforderlichen<br />
baulichen Anlagen <strong>und</strong> Einrichtungen auszustatten, sowie für eine ausreichende<br />
Löschwasserversorgung Sorge zu tragen“.<br />
Darüber hinaus haben sie die Aus- <strong>und</strong> Fortbildung der Mitglieder der Feuerwehr<br />
sicherzustellen. Sie haben vorbereitende Maßnahmen der Brandbekämpfung zu<br />
treffen <strong>und</strong> Öffentlichkeitsarbeit zu leisten. Die Aufklärung über das<br />
brandschutzgerechte Verhalten gehört ebenso zu den Aufgaben der Feuerwehr<br />
wie die Gestellung von Brandsicherheitswachen.<br />
Nach §1 BrSchG sind:<br />
(1) Die Abwehr von Brandgefahren (vorbeugender Brandschutz), die<br />
Brandbekämpfung (abwehrender Brandschutz) <strong>und</strong> die Hilfeleistung bei<br />
Unglücksfällen sowie Notständen sind Aufgaben der Gemeinden <strong>und</strong><br />
Landkreise sowie des Landes.<br />
(2) Der vorbeugende Brandschutz umfasst alle Maßnahmen zur Verhütung von<br />
Bränden <strong>und</strong> den Schutz vor den von Bränden ausgehenden Gefahren für<br />
Personen, Tiere, Sachen <strong>und</strong> die Umwelt sowie die Aufklärung über<br />
brandschutzgerechtes Verhalten.<br />
(3) Der abwehrende Brandschutz umfasst alle Maßnahmen zur Bekämpfung von<br />
Gefahren für Personen, Tiere, Sachen <strong>und</strong> die Umwelt, die durch Brände<br />
entstehen.<br />
(4) Die Hilfeleistung umfasst alle Maßnahmen zur Abwehr von Gefahren für<br />
Personen, Tiere, Sachen <strong>und</strong> die Umwelt bei Unglücksfällen oder Notständen.<br />
2.4 Bauordnung des Landes Sachsen- Anhalt (BauO LSA)<br />
Der in der <strong>Risikoanalyse</strong> notwendige Begriff der baulichen Anlage, basiert auf der<br />
Legaldefinition nach §2 Abs. 1 Satz 2 BauO LSA: „[…] mit dem Erdboden<br />
verb<strong>und</strong>ene, aus Bauprodukten hergestellte Anlagen“.<br />
Im Fokus des <strong>Brandschutzbedarfsplan</strong>es stehen jedoch Gebäude, deren<br />
Gefahrenpotential zu einer erhöhten Eintrittswahrscheinlichkeit des Einsatzes der<br />
Feuerwehr führen.<br />
Aus diesem Anlass werden die Gebäude nach §2 Abs. 4 Nr. 1- 18 BauO LSA<br />
definiert <strong>und</strong> als Sonderbauten erfasst.<br />
Die baulichen Anlagen die dem Begriff der Sonderbauten unterliegen, sind im<br />
<strong>Brandschutzbedarfsplan</strong> erfasst.<br />
- 7 -
Gefahrenanalyse <strong>und</strong> <strong>Brandschutzbedarfsplan</strong> der Stadt <strong>Halberstadt</strong><br />
Auf weitere Rechtsgr<strong>und</strong>lagen im Zusammenhang mit dem<br />
<strong>Brandschutzbedarfsplan</strong>, sei an dieser Stelle nur hingewiesen:<br />
• Zuwendungsrichtlinie Brandschutz vom 21.6.2011<br />
• Musterfeuerwehrsatzung des Landes Sachsen- Anhalt<br />
• Landeskatastrophenschutzgesetz<br />
• Versammlungsstättenverordnung<br />
• Schutzzieldefinition der AGBF<br />
• DVGB Arbeitsblatt 405<br />
• Baunutzungsverordnung Land Sachsen- Anhalt<br />
• Arbeitshinweise zur <strong>Risikoanalyse</strong> (Stand Juni 2009)<br />
• Vfdb Technischer Bericht Januar 2007<br />
„Elemente zur risikoangepassten Bemessung von Personal für die<br />
Brandbekämpfung bei öffentlichen Feuerwehren.“<br />
3 Aufgaben der Feuerwehr <strong>Halberstadt</strong><br />
3.1 Hauptaufgaben<br />
• Retten von Menschen <strong>und</strong> Tieren aus lebensbedrohlichen Zwangslagen<br />
• Bekämpfung von Schadenfeuer<br />
• Hilfeleistung bei Unglücksfällen oder öffentlichen Notlagen<br />
• Mitwirkung im Katastrophenschutz <strong>und</strong> im Zivilschutz<br />
• Mitwirkung im ABC- Schutz, hier Gestellung einer ABC- Gruppe<br />
• Gestellung von Brandsicherheitswachen bei Veranstaltungen bei denen eine<br />
erhöhte Brandgefahr besteht<br />
• Aufklärung der Bevölkerung über brandschutzgerechtes Verhalten<br />
• Öffentlichkeitsarbeit<br />
• Brandschutzerziehung in Schulen <strong>und</strong> Kindergärten<br />
• Aus- <strong>und</strong> Fortbildungen, Durchführung von Alarmübungen<br />
• Erprobung der Leistungsfähigkeit durch Ausbildungsdienste<br />
• Einsatzleitung bei Großschadenereignissen im Stadtgebiet<br />
• Mitwirkung bei der Erstellung <strong>und</strong> Fortschreibung von<br />
Brandschutzbedarfsplänen<br />
• Beteiligung bei der Erstellung von Gefahrenabwehrplänen für<br />
Großschadensereignisse<br />
• Mitwirkung bei der Brandverhütungsschau<br />
• Erstellung von Löschwassernachweisen im Rahmen von<br />
Baugenehmigungsverfahren<br />
• Aufschalten, Abnahme <strong>und</strong> Funktionskontrolle von Brandmeldeanlagen<br />
- 8 -
Gefahrenanalyse <strong>und</strong> <strong>Brandschutzbedarfsplan</strong> der Stadt <strong>Halberstadt</strong><br />
3.2 Übertragene Aufgaben<br />
Nach den §§ 174 <strong>und</strong> 175 Wassergesetz des LSA hat die Stadt <strong>Halberstadt</strong> eine<br />
Wasserwehr einzurichten. Mit Beschluss des Stadtrates vom 01.11.2006 hat die<br />
Stadt <strong>Halberstadt</strong> dazu eine „Wasserwehrsatzung“ erlassen.<br />
Im § 4 (1) dieser Satzung ist bestimmt, dass die Aufgaben der Wasserwehr in<br />
der Stadt <strong>Halberstadt</strong> der Feuerwehr übertragen werden.<br />
*Nach dem § 87 des Sicherheits- <strong>und</strong> Ordnungsgesetzes des LSA, haben die<br />
Sicherheitsbehörden sicher zu stellen, dass die Aufgaben der Gefahrenabwehr<br />
auch außerhalb der Dienstzeit wahrgenommen werden.<br />
Diese Aufgabe (SOG-Bereitschaft) wird seit Jahren für die Stadt <strong>Halberstadt</strong><br />
durch den Einsatz-Leit-Dienst (ELD) der Abteilung Feuerwehr sichergestellt.<br />
*Bei größeren Einsätzen auf der B6n unterstützt die Feuerwehr <strong>Halberstadt</strong>,<br />
gemäß einer Vereinbarung die Feuerwehr Quedlinburg in dem ihr zugeordneten<br />
Abschnitt.<br />
*Im Rahmen des Umweltzuges rückt die Feuerwehr <strong>Halberstadt</strong> in den gesamten<br />
Landkreis Harz aus. Von besonderer Bedeutung ist hier die Gestellung einer<br />
ABC-Gruppe. Besonders nach den Anschlägen 2001 in New York <strong>und</strong> den<br />
Folgeeinsätzen für die Feuerwehren durch vermutlich mit Milzbrand verseuchte<br />
Briefe wurde über eine Neuorganisation nachgedacht.<br />
Zurzeit liegen die Schwerpunkte für die ABC-Gruppe in folgenden Bereichen:<br />
o Einsatz bei radioaktiven Strahlern,<br />
o Einsatz bei chemischen Stoffen,<br />
o Einsatz bei biologischen Gefahren.<br />
3.3 Zusätzliche Aufgaben, Serviceaufgaben<br />
• Beseitigung von Öl- <strong>und</strong> Kraftstoffspuren auf öffentlichen Verkehrs- <strong>und</strong><br />
Wasserflächen im Stadtgebiet<br />
• Technische Hilfeleistung für Dritte auf freiwilliger, privatrechtlicher Basis, z.B.<br />
- Türöffnungen<br />
- Sicherungsmaßnahmen durch Notverschlüsse,<br />
- Beseitigung von Gefahrenquellen auf Privatgr<strong>und</strong>stücken nach Zerstörung<br />
durch Dritte, entfernen von Dachziegeln, Mauerstücken usw.<br />
Tätigkeit für andere Ämter <strong>und</strong> Behörden<br />
• Beseitigung von Verkehrshindernissen<br />
• Tiertransport (F<strong>und</strong>tiere ins Tierheim)<br />
• Transport von Tierkadavern<br />
• Aufstellung von Absperrungen<br />
• Hilfeleistungen mit Fahrzeugen <strong>und</strong> Geräten<br />
• Dienstleistungen (Amtshilfe) für die Polizei<br />
Ausleuchten von Einsatzstellen<br />
Gestellung von Fahrzeugen <strong>und</strong> Geräten<br />
Leichenbergung<br />
Unterstützung bei Wohnungsöffnungen<br />
- 9 -
Gefahrenanalyse <strong>und</strong> <strong>Brandschutzbedarfsplan</strong> der Stadt <strong>Halberstadt</strong><br />
• Technische Logistik<br />
Ausschreibung von Fahrzeugen <strong>und</strong> Gerät, Fremdvergaben, Reparaturen<br />
Ausführung, Pflege, Wartung, Prüfung in eigenen Werkstätten<br />
Planung <strong>und</strong> Beauftragung von HU, ASU, BSU<br />
• Unterhaltung <strong>und</strong> -bewirtschaftung aller Feuerwehrgebäude <strong>und</strong> technischen<br />
Anlagen<br />
Betrieb <strong>und</strong> Unterhaltung der zum technischen Betrieb der Feuerwehr<br />
notwendigen Werkstätten:<br />
KFZ-Werkstatt<br />
Gerätewerkstatt<br />
Funkwerkstatt<br />
Elektrowerkstatt<br />
Atemschutzwerkstatt<br />
Prüfung von Leitern <strong>und</strong> Tritte<br />
Feuerlöschprüfdienst<br />
Waschleistungen für eigenes Personal <strong>und</strong> Dritte<br />
Bekleidungskammer<br />
Tischlerei<br />
3.4 weitere freiwillige Aufgaben<br />
Begleitung von Umzügen<br />
Unterstützung von Veranstaltungen der Vereine<br />
Parkplatzdienste bei Großveranstaltungen( Gemeinde- <strong>und</strong> Stadtfeste)<br />
Feuerwehrverbandsveranstaltungen<br />
Sicherheitsdienste bei Osterfeuer- <strong>und</strong> Feuerwerken<br />
Heimatfeste (Beteiligung mit eigenen Ständen)<br />
- 10 -
Gefahrenanalyse <strong>und</strong> <strong>Brandschutzbedarfsplan</strong> der Stadt <strong>Halberstadt</strong><br />
4 Gefährdungspotentiale<br />
4.1 Die Kreisstadt <strong>Halberstadt</strong><br />
4.1.1 Größe, Einwohner<br />
Die Stadt <strong>Halberstadt</strong> hatte zum Stichtag 30.06.2009 einschließlich der Ortsteile<br />
Emersleben <strong>und</strong> Klein Quenstedt 38.279 Einwohner. Mit der Eingemeindung von<br />
Aspenstedt, Athenstedt, Langenstein, Sargstedt <strong>und</strong> dem Schachdorf Ströbeck<br />
zum 01.01.2010 erhöhte sich die Zahl auf 42.939 Einwohner.<br />
<strong>Halberstadt</strong> (Kernstadt) 36.913<br />
<strong>Halberstadt</strong> OT Aspenstedt 515<br />
<strong>Halberstadt</strong> OT Athenstedt 399<br />
<strong>Halberstadt</strong> OT Emersleben 698<br />
<strong>Halberstadt</strong> OT Klein Quenstedt 668<br />
<strong>Halberstadt</strong> OT Langenstein 1884<br />
<strong>Halberstadt</strong> OT Sargstedt 724<br />
<strong>Halberstadt</strong> OT Schachdorf<br />
Ströbeck 1138<br />
max. Ausdehnung der Stadt in Ost -West-Richtung 20 km<br />
in Nord-Süd-Richtung 14 km<br />
4.1.2 Flächen <strong>und</strong> Flächennutzung<br />
a) Fläche, gesamt: [14398 ha]<br />
Fläche, bebaut incl. Ortsteile: [1942 ha]<br />
davon<br />
Gewerbeflächen: [499 ha]<br />
b) Waldgebiet: [1100 ha]<br />
c) Landwirtschaftliche Fläche: [10056 ha]<br />
d) Wasserfläche: [68 ha]<br />
- 11 -
Gefahrenanalyse <strong>und</strong> <strong>Brandschutzbedarfsplan</strong> der Stadt <strong>Halberstadt</strong><br />
e) Überschwemmungsgebiete:<br />
Die Holtemme weist im Stadtgebiet <strong>Halberstadt</strong> eine zum Teil massive Ufer- <strong>und</strong><br />
Sohlbefestigung auf <strong>und</strong> wird von mehreren Straßen- <strong>und</strong> Rohrbrücken<br />
überspannt. Das Abflussprofil ist von der Braunschweigerstraße stromauf bis<br />
unterhalb Mahndorf beidseitig mit Deichen eingefasst. Ab einem HQ20 können<br />
landwirtschaftliche Nutzflächen zwischen der Veltens- <strong>und</strong> der Kahmannsmühle,<br />
die Kleingartenanlage Mahndorferstraße sowie in Wehrstedt der Bereich der<br />
Alten Holtemme überflutet werden.<br />
Ab einem HQ50 werden Flächen oberhalb der Braunschweigerstraße <strong>und</strong> in<br />
Wehrstedt überflutet. Ab einem HQ100 wird der gesamte Bereich oberhalb der<br />
Braunschweigerstraße sowie die Bleichstraße einschließlich des Krankenhauses<br />
gefährdet. (HQ20 bis 100 sind theoretische Werte, welche aufgr<strong>und</strong> der statistischen<br />
Erhebungen in der Region alle 20, 50 oder 100 Jahre eintreten können. H=Hydro- <strong>und</strong><br />
Q=Quantität).<br />
Als durchaus problematisch im Falle eines Hochwassers, muss auch der Verlauf<br />
des Goldbaches im Stadtgebiet betrachtet werden. Insbesondere im Ortsteil<br />
Langenstein <strong>und</strong> im Bereich der Pfeffermühle kann es zu Überschwemmungen<br />
kommen.<br />
- 12 -
Gefahrenanalyse <strong>und</strong> <strong>Brandschutzbedarfsplan</strong> der Stadt <strong>Halberstadt</strong><br />
4.2. Risikobeschreibung Stadtgebiet<br />
4.2.1 Verkehrsflächen<br />
Die hier aufgeführten Verkehrsflächen ergeben sich aus der Summe der<br />
B<strong>und</strong>esstraßen, Land/- <strong>und</strong> Kreisstraßen des gesamten Stadtgebietes.<br />
B<strong>und</strong>esstraßen Bezeichnung<br />
Das Straßenbahnnetz erstreckt sich auf das Stadtgebebiet der Stadt <strong>Halberstadt</strong>.<br />
- 13 -<br />
Länge<br />
in km<br />
B 79 16km<br />
B 81 18km<br />
B245 1km<br />
Kreis/-<br />
Landstraßen K 1324 10,7km<br />
K 1325 8,5km<br />
K 1319 2,3km<br />
K 1327 1,8km<br />
L83 6km<br />
L84 2km<br />
Bahnstrecken 6344 13,9km<br />
6404 8,1km<br />
6866 12,2km<br />
Straßenbahnlinien Gesamtlänge 10km
Gefahrenanalyse <strong>und</strong> <strong>Brandschutzbedarfsplan</strong> der Stadt <strong>Halberstadt</strong><br />
Unfälle unter Beteiligung einer Straßenbahn erfordern aus Sicht der Feuerwehr<br />
eine besondere Einsatztaktik. Neben den Gefahren für die vom Unfall betroffenen<br />
Personen, bestehen diese auch für die Einsatzkräfte der Feuerwehr.<br />
Besteht z.B. die Notwendigkeit eine Straßenbahn anzuheben, um eine<br />
eingeklemmte Person zu befreien, müssen dafür die erforderlichen technischen<br />
Voraussetzungen <strong>und</strong> Gerätschaften vorhanden sein. Trotz einer guten<br />
Zusammenarbeit mit der Halberstädter Verkehrs Gesellschaft konnte für den<br />
eingesetzten Straßenbahntyp, noch keine befriedigende technische Lösung<br />
gef<strong>und</strong>en werden.<br />
Verkehrsbelastungen<br />
Durch das Unternehmerbüro der Stadt <strong>Halberstadt</strong> wurde statistisch ermittelt,<br />
dass in <strong>Halberstadt</strong> täglich mehr als 7000 Einpendler, als auch 2000 Auspendler<br />
die Hauptverkehrsstraßen füllen.<br />
Diese Pendler haben einen enormen Einfluss auf das Verkehrsgeschehen <strong>und</strong><br />
erhöhen die Eintrittswahrscheinlichkeit einer Gefahr.<br />
Folgende Grafik markiert die Stellen, an denen der Verkehr gemessen wird.<br />
- 14 -
Gefahrenanalyse <strong>und</strong> <strong>Brandschutzbedarfsplan</strong> der Stadt <strong>Halberstadt</strong><br />
Allgemein kann festgehalten werden, dass <strong>Halberstadt</strong> bis auf wenige<br />
Ausnahmen, über eine gute Infrastruktur verfügt. Der Hauptverkehr findet auf der<br />
B79 <strong>und</strong> B81 statt. Um beispielhaft festzuhalten, in welchen Dimensionen sich<br />
dieser Verkehr äußert, folgt eine Auflistung mit Stoßzeiten <strong>und</strong> Anzahl der<br />
Verkehrsteilnehmer.<br />
Messobjekt Richtung Fahrzeuge/<br />
Lastkraftwagen<br />
B79 <strong>Halberstadt</strong>�<br />
Ströbeck<br />
6.872/ 458<br />
B79 <strong>Halberstadt</strong>�<br />
Harsleben<br />
13.554/ 723<br />
B81 Magdeburg�<br />
<strong>Halberstadt</strong><br />
11.697/ 1041<br />
B81 <strong>Halberstadt</strong>�<br />
Langenstein<br />
16.026/1116<br />
Unfallschwerpunkte<br />
Nach Auskunft der Polizei, stellten sich in den zurückliegenden Jahren folgende<br />
Verkehrsknotenpunkte als Unfallschwerpunkte heraus:<br />
� B81 <strong>Halberstadt</strong> - Wilhelmshöhe<br />
� Knotenpunkt 8: Magdeburgerstraße - Schützenstraße<br />
� Knotenpunkt 11: Richard- Wagnerstraße - Am Breiten Tor<br />
� Harzstraße- Florian - Geyerstraße<br />
� Harzstraße Höhe Einfahrt „Jet- Tankstelle“<br />
Zusammenfassend kann festgehalten werden, dass technische Hilfeleistungen<br />
durch die Feuerwehr bei Verkehrsunfällen, nicht auf schlechte<br />
Straßenverhältnisse, Beschilderungen oder Ampelschaltungen zurückzuführen<br />
ist, sondern in erster Linie auf menschliches Versagen.<br />
4.2.2 Gebäude <strong>und</strong> Betriebsflächen<br />
4.2.2.1 Besondere Gebäude, Gewerbe- <strong>und</strong> Industriegebäude<br />
Die nachfolgende Tabelle gibt einen Überblick über Gebäude besonderer Art <strong>und</strong><br />
Nutzung die nach § 19 (1) des Brandschutz- <strong>und</strong> Hilfeleistungsgesetzes der<br />
Brandschau unterliegen. Als brandschaupflichtig werden Gebäude <strong>und</strong><br />
Einrichtungen eingestuft, die in erhöhtem Maße brand- oder explosionsgefährdet<br />
sind oder in denen bei Ausbruch eines Brandes oder einer Explosion eine große<br />
Anzahl von Menschen oder erhebliche Sachwerte gefährdet sind. Aufgelistet sind<br />
auch alle Industrie-/Handwerksobjekte, Handelsobjekte, Baudenkmale <strong>und</strong><br />
sonstige Gewerbeobjekte (Angaben aus dem Gewerbekataster der Stadt <strong>Halberstadt</strong>).<br />
- 15 -
Entfernung in<br />
km<br />
Alten- <strong>und</strong><br />
Pflegeheime<br />
Bekinderten-<br />
Einrichtungen<br />
Krankenhaus<br />
Kindergärten<br />
Schulen<br />
Industrie- /<br />
Handwerks-<br />
Objekte<br />
Handels-<br />
Objekte<br />
Sonstige<br />
Gewerbe-<br />
Objekte<br />
Baudenkmale<br />
Objekte mit<br />
Brandmelde-<br />
anlagen<br />
Gefahrenanalyse <strong>und</strong> <strong>Brandschutzbedarfsplan</strong> der Stadt <strong>Halberstadt</strong><br />
Summe Aspen Athen Emersl HBS Kl.Qu Lang Ströb Sargst<br />
8,7 11,5 8,5 4,8 7,6 8,6 7,3<br />
10 - - - 9 - 1 - -<br />
14 - - 1 11 - 2 - -<br />
1 - - - 1 - - - -<br />
16 1 1 1 9 1 1 1 1<br />
21 - - - 18 - 2 1 -<br />
364 3 3 8 309 7 18 13 3<br />
504 2 2 17 456 2 18 5 2<br />
1096 7 5 13 988 15 36 17 15<br />
437 16 14 15 314 15 23 25 15<br />
81 - - 2 72 7 - -<br />
Gesamtkapazität<br />
Einrichtung Ort Anzahl der Plätze<br />
Alten- <strong>und</strong> Pflegeheime <strong>Halberstadt</strong> 548<br />
Langenstein 32<br />
Behinderteneinrichtung <strong>Halberstadt</strong> 421<br />
Langenstein 42<br />
Emersleben 25<br />
Schulen <strong>Halberstadt</strong> 7.563<br />
Langenstein 1.122<br />
Ströbeck 90<br />
Am Beispiel der Verkaufsflächenzunahme (genutzte Nettofläche) im Stadtgebiet<br />
im Zeitraum 1990 bis 2009 wird die rasante Entwicklung deutlich.<br />
Jahr Innenstadt in m² Außenstadt in m² Gesamt in m²<br />
1990 4487 6558 11.050<br />
2009 34.097 108.533 131.987<br />
- 16 -
Gefahrenanalyse <strong>und</strong> <strong>Brandschutzbedarfsplan</strong> der Stadt <strong>Halberstadt</strong><br />
4.2.2.2 Wohnbebauungen<br />
Festzustellen ist, dass bei annähernd gleicher Bevölkerung die Anzahl der<br />
Wohngebäude in den letzten 20 Jahren enorm zugenommen hat. Die Art der<br />
Wohngebäude (überwiegend 1-2 Familienhäuser) stellt keine außergewöhnliche<br />
Gefährdung dar. Lediglich die Eintrittswahrscheinlichkeit eines Schadens wird<br />
durch eine größere Anzahl an Gebäuden erhöht.<br />
Nach §22 Absatz 2 Satz 1 der aktuellen Fassung der Baunutzungsverordnung<br />
(Bau NVO) werden in der offenen Bauweise Gebäude mit seitlichem<br />
Grenzabstand als Einzelhäuser, Doppelhäuser oder Hausgruppen errichtet.<br />
Diese Art der Bebauung dominiert das gesamte Stadtgebiet. Die Bereiche der<br />
Oberstadt sowie alle neu erschlossenen Wohngebiete wurden <strong>und</strong> werden in<br />
offener Bauweise errichtet, welches sich nicht erschwerend im Brandeinsatz auf<br />
die Arbeit der Feuerwehr auswirkt.<br />
Der Bereich Unterstadt wurde hauptsächlich in Form der geschlossenen<br />
Bauweise im Sinne des §22 Absatz 3 BauNVO bebaut. Die Gebäude der Altstadt<br />
sind vorwiegend Fachwerkhäuser. Bei dieser Art der Bebauung ist jedoch nicht<br />
generell von einem erhöhten Brandrisiko zu sprechen, da sie in aller Regel durch<br />
Sanierungsarbeiten den heutigen baurechtlichen, - sowie<br />
brandschutztechnischen Anforderungen entsprechen.<br />
Dennoch muss besonders im Bereich der Wohnbebauung in<br />
der Altstadt, der notwendige 2. Rettungsweg aus den oberen Geschossen über<br />
die Drehleiter der Feuerwehr sichergestellt werden.<br />
Die Stadt <strong>Halberstadt</strong> verfügt aufgr<strong>und</strong> ihrer besonderen Funktion als<br />
Mittelzentrum mit teilweisen Funktionen eines Oberzentrums über einen positiven<br />
Status. Die zentrale Lage äußert sich zudem positiv auf die Entwicklung in den<br />
Bereichen der Wirtschaft, Verwaltung, Handel, Dienstleistungen <strong>und</strong> Kultur.<br />
Aufgr<strong>und</strong> der besonderen Funktion <strong>und</strong> Lage, häufen sich entsprechend viele<br />
Gewerbebetriebe, Einkaufsmärkte, Alten- <strong>und</strong> Pflegeeinrichtungen sowie<br />
Schulen.<br />
- 17 -
Gefahrenanalyse <strong>und</strong> <strong>Brandschutzbedarfsplan</strong> der Stadt <strong>Halberstadt</strong><br />
4.2.2.3 Industrie- <strong>und</strong> Gewerbegebiete<br />
Die Stadt fungiert als zentraler Dreh- <strong>und</strong> Angelpunkt für alle umliegenden<br />
Gemeinden als Einkaufs-, Verwaltungs- <strong>und</strong> in erster Linie auch als Arbeitsort.<br />
<strong>Halberstadt</strong> verfügt über folgende Gewerbe- <strong>und</strong> Industriegebiete:<br />
1 Industriegebiet Ost (<strong>Halberstadt</strong>)<br />
2 Gewerbegebiet „Am Sülzegraben“ (<strong>Halberstadt</strong>)<br />
3 Gewerbegebiet „In den Langen Stücken“ (<strong>Halberstadt</strong>)<br />
4 Gewerbegebiet Emersleben (Emersleben)<br />
5 Industriegebiet „Im hohen Weg“ (Schachdorf Ströbeck)<br />
6 Gewerbegebiet „Am Hünenknie“ (Langenstein)<br />
4.2.3 Waldflächen<br />
Die Stadt <strong>Halberstadt</strong> verfügt mit ca. 11 km² über eine verhältnismäßig große<br />
Waldfläche. Zusammenhängende Gebiete in den Spiegels- <strong>und</strong> Klusbergen<br />
stellen, wegen der topographischen Verhältnisse, einen besonderen Schwerpunkt<br />
dar.<br />
Dieser verhältnismäßig hohe Anteil an Waldflächen erfordert eine besondere<br />
Berücksichtigung im Fahrzeugpark der Feuerwehr.<br />
- 18 -
Gefahrenanalyse <strong>und</strong> <strong>Brandschutzbedarfsplan</strong> der Stadt <strong>Halberstadt</strong><br />
4.2.4 Wasserflächen<br />
Von besonderer Bedeutung ist aus Sicht der Feuerwehr, der als Camping- <strong>und</strong><br />
Freibadanlage genutzte „Halberstädter See“. Aber auch bei den vorhandenen<br />
Teichen <strong>und</strong> Seen in den Ortschaften oder die noch zur Kiesgewinnung<br />
genutzten Baggerseen, muss mit Unfällen im <strong>und</strong> auf dem Wasser bzw. im Winter<br />
mit Eisunfällen gerechnet werden <strong>und</strong> eine entsprechende Ausrüstung<br />
vorgehalten werden.<br />
See Halberstädter See 350.000 m²<br />
Baggersee Emerslebener Wasserfläche 330.000 m²<br />
Teich Langensteiner Teiche 20.000 m²<br />
4.2.5 Löschwasserversorgung<br />
Das Arbeitsblatt W 450 des DVGW (Deutesche Vereinigung des Gas- <strong>und</strong><br />
Wasserfaches e.V.) "Bereitstellung von Löschwasser durch die öffentliche<br />
Trinkwasserversorgung" <strong>und</strong> die DIN 18 230, Teil 1 beantwortet die Frage,<br />
welche Löschwassermengen in den verschiedenen Baugebieten der Städte <strong>und</strong><br />
Gemeinden (Wohngebiete, Mischgebiete, Gewerbegebiete, Sondergebiete)<br />
bereitgehalten werden müssen. Das Arbeitsblatt unterscheidet dabei eindeutig<br />
zwischen:<br />
4.2.5.1 Gr<strong>und</strong>schutz<br />
Gr<strong>und</strong>schutz <strong>und</strong> Objektschutz<br />
Gr<strong>und</strong>schutz bedeutet Brandschutz in Wohn-/Gewerbe-/Misch- <strong>und</strong><br />
Industriegebieten ohne erhöhtes Sach- <strong>und</strong> Personenrisiko.<br />
Der Gr<strong>und</strong>schutz ist von der Gemeinde zu gewährleisten. Sind die für den<br />
Gr<strong>und</strong>schutz in W 405 vorgeschriebenen Löschwassermengen nicht aus anderen<br />
Quellen, wie offenen Gewässern, Löschwasserteichen, Löschwasserbehältern<br />
oder Brunnen bereitzustellen, bedienen sich die Gemeinden für die Vorhaltung<br />
des Löschwassers der Wasserversorgungsunternehmen.<br />
4.2.5.2 Objektschutz<br />
Der über den Gr<strong>und</strong>schutz hinausgehende, objektbezogene Brandschutz bei<br />
erhöhtem Brand- <strong>und</strong> Personenrisiko.<br />
Die Berechnung des Löschwasserbedarfs erfolgt nach Tabelle 4.1. des<br />
DVGW-Arbeitsblattes W 405. In Abhängigkeit von der baulichen Nutzung<br />
<strong>und</strong> die Größen der Gefahrenausbreitung beträgt die Löschwassermenge<br />
in der Regel 96 m³/h, in Ausnahmefällen 192 m³/h.<br />
Die Löschwasserversorgung wird im gesamten Stadtgebiet durch das öffentliche<br />
Trinkwasserleitungsnetz sichergestellt.<br />
Mittels Unterflurhydranten (als Schachthydranten) <strong>und</strong> Überflurhydranten wird das<br />
Löschwasser durch die Feuerwehr entnommen.<br />
- 19 -
Gefahrenanalyse <strong>und</strong> <strong>Brandschutzbedarfsplan</strong> der Stadt <strong>Halberstadt</strong><br />
Löschwasserentnahmestelle<br />
Unterflurhydrant mit gesetztem Standrohr nach DIN 14375<br />
<strong>und</strong> Hydrantenschlüssel.<br />
Am häufigsten verwendete Löschwasserentnahmestelle im<br />
Stadtgebiet.<br />
Überflurhydrant nach DIN (3222)<br />
4.2.5.3 Zusätzliche Löschwasserbevorratungen<br />
In einigen Ortsteilen gibt es zusätzlich, zu dem öffentlichen Trinkwassernetz,<br />
vorgehaltene Löschwasserbevorratungen.<br />
Diese Löschwasserbevorratungen richten sich nach dem Gefährdungsgrad des<br />
im Zusammenhang bebauten Wohn-, Misch-, Gewerbe- oder Industriegebietes.<br />
Die Löschwasserbevorratung ergänzt im jeweiligen Löschbereich von 300 Metern<br />
nach DVGW Wasserblatt 405 vom Februar 2008, das bereitgestellte<br />
Löschwasser aus dem öffentlichen Trinkwassernetz.<br />
Zuordnung:<br />
Im Zusammenhang bebaute Löschwassermenge<br />
Kleinsiedlungen 48m³/ 2h<br />
Wohngebiete 48m³/ 2h<br />
Mischgebiete 48 bis 96m³/ 2h<br />
Gewerbegebiete 96m³/ 2h<br />
Industriegebiete 96 bis 192m³/ 2h<br />
- 20 -
Gefahrenanalyse <strong>und</strong> <strong>Brandschutzbedarfsplan</strong> der Stadt <strong>Halberstadt</strong><br />
4.2.5.4 Notlöschwasserentnahmestellen<br />
Notwasserentnahmestellen dienen zur Sicherstellung von Löschwasser bei<br />
Ausfall der gesetzlich geforderten Löschwasserbevorratung.<br />
Ortschaft Notwasserentnahmestellen<br />
Aspenstedt • Teich, Zisterne<br />
Athenstedt • Teich<br />
Böhnshausen • Löschteich<br />
Emersleben • Zisternen: Vorwerk, Am Friedhof<br />
• 2x im Gewerbegebiet<br />
Klein Quenstedt • Staustelle Assebach<br />
• Flachspiegelbrunnen<br />
Langenstein • Goldbach, Ölmühlenteich,<br />
Untermühlenteich, Schlossteich<br />
Sargstedt • Ehemalige Wasservorhaltung der<br />
Gemeinde, Wellbrunnenplatz<br />
Mahndorf • Holtemme<br />
Schachdorf Ströbeck • Zisterne<br />
- 21 -
Gefahrenanalyse <strong>und</strong> <strong>Brandschutzbedarfsplan</strong> der Stadt <strong>Halberstadt</strong><br />
4.3. Brandschutz <strong>und</strong> technische Hilfeleistung<br />
In diesem Abschnitt wird das Einsatzgeschehen der Freiwilligen Feuerwehr<br />
<strong>Halberstadt</strong> (Hauptberufliche Wachbereitschaft, Ortsfeuerwehren <strong>Halberstadt</strong>, Emersleben<br />
<strong>und</strong> Klein Quenstedt) für die Jahre 2004 bis 2009 dargestellt.<br />
Aufteilung der Einsätze 2004 - 2009 nach Einsatzart<br />
- 22 -<br />
Brandeinsatz<br />
Hilfeleistung<br />
Fehlalarm<br />
Aufteilung nach Brandschaden <strong>und</strong> durch den Einsatz der Feuerwehr<br />
erhaltene Werte (ausschließlich bei Bränden 2004 - 2009)<br />
Einsatzart 2004 2005 2006 2007 2008 2009<br />
Großbrand 2 4 5 4 3 1<br />
Mittelbrand 14 7 10 12 9 7<br />
Kleinbrand a 18 16 22 15 14 14<br />
Kleinbrand b 58 70 118 93 70 42<br />
vor Ankunft F 15 9 9 16 10 12<br />
gelöscht<br />
Hilfeleistung 695 613 654 618 506 563<br />
Fehlalarm 123 147 138 139 123 145<br />
Gesamt: 925 866 956 897 735 784<br />
Brandschaden<br />
in €<br />
211.150 722.220 546.218 632.596 48.159 473.000<br />
Erhaltene 1.065.150 1.866.650 2.580.225 1.763.905 3.216.050 1.636.000<br />
Werte in €<br />
Gerettete<br />
Personen<br />
28 23 19 10 20 17
Gefahrenanalyse <strong>und</strong> <strong>Brandschutzbedarfsplan</strong> der Stadt <strong>Halberstadt</strong><br />
4.4 Zusammenfassungen<br />
- 23 -<br />
Brandschaden<br />
erhaltene Werte<br />
Aufgr<strong>und</strong> des Industrialisierungsgrades <strong>und</strong> der Verkehrslage ergibt sich in<br />
<strong>Halberstadt</strong> ein beachtliches Gefahrenpotential. Das zügige Eingreifen der<br />
Feuerwehr wird wegen der Zerteilung des Stadtgebietes durch die<br />
Eisenbahnlinien erschwert.<br />
Das Gefahrenpotential beeinflusst die erforderliche Funktionsstärke <strong>und</strong> das<br />
Fahrzeugkonzept. Die Feuerwehr <strong>Halberstadt</strong> muss aufgr<strong>und</strong> der vielfältigen im<br />
Stadtgebiet vorhandnen Risiken die gesamte Bandbreite möglicher<br />
Einsatzszenarien abdecken können. Die industriellen Risiken führen zur<br />
Notwendigkeit von speziellen Fahrzeugen <strong>und</strong> speziellen Geräten. Die<br />
Bebauungsstruktur entscheidet über die Notwendigkeit von Rettungsmitteln. Für<br />
<strong>Halberstadt</strong> ist ein Hubrettungsfahrzeug erforderlich.<br />
5. Schutzzielfestlegungen<br />
5.1 Gr<strong>und</strong>sätzliche Ausführungen<br />
Jede Gemeinde/Stadt muss eigenständig Schutzziele definieren <strong>und</strong> über das<br />
Schutzniveau entscheiden. Die Schutzziele können sich durchaus im Soll <strong>und</strong> Ist<br />
unterscheiden. Das Soll erfordert eine politische Entscheidung.<br />
Alle Leistungen <strong>und</strong> Produkte der Feuerwehr sind durch Art, Menge <strong>und</strong> Qualität zu<br />
definieren. Anlässlich der Vorbereitungsarbeiten zur Einführung „Neuer<br />
Steuerungsmodelle“ (NSM) bei der Feuerwehr wurde von der KGSt Anfang 1998 u.a.<br />
ein „Produktkatalog Feuerwehr“ erstellt. Darauf basierend hat sodann die<br />
Arbeitsgemeinschaft der Leiter der Berufsfeuerwehren (AGBF) im September 1998<br />
für die Produkte „Brandbekämpfung“ <strong>und</strong> „Technische Hilfeleistung“ die wesentlichen<br />
Qualitätskriterien in einem umfangreichen Papier für „die Bedarfsplanung von<br />
Feuerwehren in Städten“ erarbeitet, an dem sich die nachfolgenden Darstellungen<br />
orientieren. Die wesentlichen Qualitätskriterien sind die „Hilfsfrist“, „Funktionsstärke“<br />
<strong>und</strong> „Erreichungsgrad“ für standardisierte Schadensereignisse.
Gefahrenanalyse <strong>und</strong> <strong>Brandschutzbedarfsplan</strong> der Stadt <strong>Halberstadt</strong><br />
Qualitätskriterien: Hilfsfrist<br />
Funktionsstärke<br />
Erreichungsgrad<br />
Diese Empfehlungen der AGBF erfordern taktische Anpassungen an die örtlichen<br />
Gegebenheiten sowie an das festgelegte Sicherheitsniveau im Feuerwehrbereich<br />
der jeweiligen Stadt. Die Stadt <strong>Halberstadt</strong> zieht mit ihrem Bedarfsplan die<br />
Konsequenzen aus den örtlichen Gegebenheiten. Vor der konkreten Planung sind<br />
jedoch gr<strong>und</strong>sätzliche Fragen zu beantworten. Dazu werden nachstehend die<br />
wesentlichen Definitionen, Planungsgrößen <strong>und</strong> wissenschaftlichen Gr<strong>und</strong>lagen<br />
erläutert.<br />
5.2 Standardisierte Schadensereignisse<br />
Jede Gemeinde hat nach §2 Absatz 2 Nr. 1 des Brandschutzgesetzes eine<br />
leistungsfähige Feuerwehr aufzustellen, auszurüsten, zu unterhalten, einzusetzen<br />
<strong>und</strong> mit den erforderlichen baulichen Anlagen <strong>und</strong> Einrichtungen auszustatten, sowie<br />
für eine ausreichende Löschwasserversorgung Sorge zu tragen.<br />
Zur Beurteilung des unbestimmten Rechtsbegriffs „leistungsfähige Feuerwehr“,<br />
werden standardisierte Szenarien für den Brandeinsatz <strong>und</strong> die Technische<br />
Hilfeleistung herangezogen. Auf dieser Gr<strong>und</strong>lage werden der für die<br />
Gefahrenabwehr erforderliche Kräftebedarf <strong>und</strong> die erforderlichen<br />
Ausstattungskriterien der Feuerwehr einer Einheits- oder Verbandsgemeinde<br />
abgeleitet.<br />
Zur Gefahrenabwehr müssen die erforderlichen Einsatzkräfte <strong>und</strong> Einsatzmittel<br />
innerhalb eines bestimmten Zeitraums an der Einsatzstelle einsatzbereit verfügbar<br />
sein.<br />
Daher müssen folgende Bemessungswerte festgelegt werden:<br />
Einhaltung des Zeitkriteriums nach §2 Absatz 2 Satz 2 BrSchG 12 Minuten<br />
Einsatzkräfte<br />
Einsatzmittel<br />
Um dem Begriff „leistungsfähig“ gerecht zu werden, müssen alle drei<br />
Bemessungswerte gleichzeitig erfüllt sein.<br />
- 24 -
Gefahrenanalyse <strong>und</strong> <strong>Brandschutzbedarfsplan</strong> der Stadt <strong>Halberstadt</strong><br />
5.3 Standardszenarien<br />
Die Bemessungswerte werden anhand zweier definierter Standardszenarien<br />
festgelegt. Für den Brandeinsatz wird ein Standardbrand, für die technische<br />
Hilfeleistung wird eine Standardhilfeleistung definiert. Hierbei werden die<br />
Eintrittswahrscheinlichkeiten <strong>und</strong> das Schadensausmaß berücksichtigt. Sie dienen<br />
als Orientierungswert für eine bedarfsgerechte Vorhaltung, die auf der Gr<strong>und</strong>lage<br />
einer örtlichen Bewertung zu überprüfen ist.<br />
Die Standardszenarien stellen Gefahrenlagen dar, wie sie im alltäglichen<br />
Einsatzgeschehen der Feuerwehren mit hinreichender Wahrscheinlichkeit in jeder<br />
Gemeinde auftreten können. Es wird bewusst bei der Festlegung der<br />
Planungsgr<strong>und</strong>lage auf Szenarios, wie etwa äußerst seltene Ereignisse mit<br />
außerordentlichem Schadensausmaß „worst case“, noch unter Umständen häufige<br />
Einsätze mit sehr geringem Schadensausmaß „simpliest case“ verzichtet.<br />
[Empfehlung des vfdb „Technischer Bericht“]<br />
Für Gebäude <strong>und</strong> Anlagen besonderer Art <strong>und</strong> Nutzung z.B. Krankenhäuser,<br />
Pflegeheime, Chemieanlagen werden bei der Feuerwehr <strong>Halberstadt</strong> besondere<br />
Objekt- <strong>und</strong> Feuerwehrpläne vorgehalten <strong>und</strong> fortlaufend aktualisiert. Die<br />
Bearbeitung von Großschadenslagen ist in der Alarm- <strong>und</strong> Ausrückeordnung<br />
geregelt. Besonders zu erwähnen ist ein vom Gleimhaus <strong>und</strong> der Feuerwehr<br />
<strong>Halberstadt</strong> entwickeltes Konzept zum Kulturgutschutz. Die entwickelte Einsatztaktik<br />
<strong>und</strong> die vorgehaltenen Materialien können bei allen Ereignissen, bei denen<br />
Kulturgüter in Gefahr geraten oder können eingesetzt werden kann.<br />
Quelle: Feuerwehr <strong>Halberstadt</strong>,<br />
Braunschweigerstraße 04<br />
- 25 -<br />
5.3.1 Standardbrand<br />
� Wohnungsbrand in einem<br />
Obergeschoss eines<br />
Wohnhauses mit bis zu<br />
zwei Obergeschossen<br />
� Menschen im<br />
Obergeschoss in<br />
unmittelbarer Gefahr<br />
� Der „Erste bauliche<br />
Rettungsweg“ ist verraucht<br />
� Einhaltung der Hilfsfrist<br />
[Zeitkriterium] von 12min
Gefahrenanalyse <strong>und</strong> <strong>Brandschutzbedarfsplan</strong> der Stadt <strong>Halberstadt</strong><br />
5.3.2 Standardhilfeleistung<br />
Quelle: Feuerwehr <strong>Halberstadt</strong>, Verkehrsunfall Rudolf-Diesel-Straße<br />
5.4 Zeitkriterium/ Hilfsfrist<br />
- 26 -<br />
� Person ist eingeklemmt<br />
� Kraft/- Betriebsstoffe treten aus<br />
� Einhaltung der Hilfsfrist<br />
[Zeitkriterium] von 12min<br />
Unter der Definition der Hilfsfrist fallen nur solche Zeitabschnitte, die von der<br />
Feuerwehr beeinflussbar <strong>und</strong> dokumentierbar sind:<br />
� Eingeleitete Alarmierung der zuständigen örtlichen Feuerwehr<br />
� Ausrückezeit ( Anfahrt Feuerwehrhaus, Ankleiden, Ausrücken)<br />
� Anfahrtzeit (Alarmfahrt bis zum Eintreffen am Ereignisort)<br />
� Erk<strong>und</strong>ungszeit (Realisierung des Rettungskräftebedarfs,<br />
einsatztaktische Maßnahmen erkennen <strong>und</strong> einleiten)<br />
Die Zeit nach der Alarmierung bis zum Eintreffen der Einsatzkräfte an der<br />
Einsatzstelle wird als Eintreffzeit bezeichnet.<br />
Diese Eintreffzeit basiert auf der Tatsache, dass die Menschenrettung die<br />
zeitkritischste Einsatzmaßnahme darstellt. Da bei Wohnungsbränden die<br />
Rauchgasintoxikation die bei weitem häufigste Todesursache ist, wurde die<br />
Reanimationsgrenze für Personen im Brandrauch zugr<strong>und</strong>e gelegt.<br />
Diese Grenze besagt, dass spätestens 17 Minuten nach Beginn der<br />
Rauchgasintoxikation mit der Reanimation begonnen werden muss.<br />
In Sachsen-Anhalt ist die Eintreffzeit für die ersteintreffende Einheit mit maximal 12<br />
Minuten festgelegt.<br />
Zur umfassenden Bewältigung des Standardbrandes ist neben der Menschenrettung,
Gefahrenanalyse <strong>und</strong> <strong>Brandschutzbedarfsplan</strong> der Stadt <strong>Halberstadt</strong><br />
die Brandbekämpfung durchzuführen. Die dafür erforderlichen Kräfte können später<br />
als 12 Minuten nach der ersten Alarmierung eintreffen.<br />
Jedoch gilt, dass spätestens 5 Minuten nach dem Eintreffen der ersten Einheit alle<br />
zur Schadensbewältigung benötigten Einsatzkräfte verfügbar sein müssen.<br />
• Erträglichkeitsgrenze für eine Person im Brandrauch: ca. 13 Minuten<br />
• Reanimationsgrenze für eine Person im Brandrauch: ca. 17 Minuten<br />
3.4 • Funktionsstärken<br />
Zeit vom Brandausbruch bis zum Flash- Over: 18 bis 20 Minuten<br />
5.5 Funktionsstärken<br />
Der Feuerwehreinsatz ist nach wie vor personalintensiv. So müssen zur<br />
Menschenrettung <strong>und</strong> zur Brandbekämpfung beim „Kritischen Wohnungsbrand“<br />
mindestens 16 Funktionen zur Verfügung stehen. Diese 16 Einsatzfunktionen<br />
können als eine Einheit oder durch Addition mehrerer Einheiten dargestellt werden.<br />
Sofern die Einheiten nicht gleichzeitig eintreffen, kann mit zumindest 10 Funktionen<br />
in der Regel nur die Menschenrettung unter vorübergehender Vernachlässigung der<br />
Eigensicherung eingeleitet werden.<br />
- 27 -
Gefahrenanalyse <strong>und</strong> <strong>Brandschutzbedarfsplan</strong> der Stadt <strong>Halberstadt</strong><br />
Um die Menschenrettung noch rechtzeitig durchführen zu können, sind beim<br />
„Kritischen Wohnungsbrand“ die ersten 10 Funktionen innerhalb von 12 Minuten<br />
nach der Alarmierung erforderlich. Nach weiteren 5 Minuten (das sind also 17<br />
Minuten nach Alarmierung), müssen vor einem möglichen „Flash-Over“ mindestens<br />
16 Funktionen vor Ort sein.<br />
Diese weiteren 6 Funktionen sind zur Unterstützung bei der Menschenrettung, zur<br />
Brandbekämpfung, zur Entrauchung sowie zur Eigensicherung der Einsatzkräfte<br />
erforderlich. Nach den örtlichen Gegebenheiten <strong>und</strong> Risikobetrachtungen sind<br />
gegebenenfalls die Funktionszahlen zu erhöhen <strong>und</strong> die Zeitwerte zu reduzieren.<br />
Flash-Over<br />
Ist eine Phase innerhalb eines Brandereignisses <strong>und</strong> bezeichnet den schlagartigen<br />
Übergang eines Schadenfeuers (z.B. Zimmerbrand) von der Entstehungsphase hin<br />
zur Vollbrandphase.<br />
- 28 -
Gefahrenanalyse <strong>und</strong> <strong>Brandschutzbedarfsplan</strong> der Stadt <strong>Halberstadt</strong><br />
Innerhalb 12 Minuten mit der festgelegten Personalstärke von 10 Funktionen ergibt<br />
sich folgende Aufgabenverteilung:<br />
1 Funktion<br />
Maschinist des<br />
Löschfahrzeuges <strong>und</strong><br />
Atemschutzüberwachung<br />
2 Funktionen<br />
zur Menschenrettung<br />
<strong>und</strong>/oder<br />
Brandbekämpfung<br />
2 Funktionen<br />
Drehleiterbesatzung zur<br />
Menschenrettung<br />
<strong>und</strong>/oder<br />
Brandbekämpfung<br />
1 Funktion<br />
Einsatzleiter<br />
- 29 -<br />
2 Funktionen<br />
Verlegen der<br />
Schlauchleitung<br />
<strong>und</strong> Herstellung der<br />
Wasserversorgung<br />
2 Funktionen<br />
Sicherheitstrupp für<br />
eingesetzten<br />
Atemschutztrupp<br />
nach FwDV 7
Gefahrenanalyse <strong>und</strong> <strong>Brandschutzbedarfsplan</strong> der Stadt <strong>Halberstadt</strong><br />
Innerhalb weiterer 5 Minuten sind mindestens 6 Funktionen zusätzlich erforderlich.<br />
Aufgaben:<br />
• Stellen eines weiteren Trupps (2 Funktionen) zur Menschenrettung <strong>und</strong>/oder<br />
Brandbekämpfung<br />
• Stellen eines weiteren Sicherheitstrupps an unübersichtlichen Einsatzstellen<br />
• Übernahme der Atemschutzüberwachung nach FwDV 7<br />
• Stellen eines Trupps zur Überdruckbelüftung der Einsatzstelle<br />
• Verlegen weiterer Schlauchleitungen<br />
• Stellen eines 2. Maschinisten an weiterem Löschfahrzeug<br />
• Rettung <strong>und</strong> in Sicherheit bringen von nicht unmittelbar gefährdeten<br />
Personen<br />
5.6 Erreichungsgrad<br />
Unter „Erreichungsgrad“ wird der prozentuale Anteil der Einsätze verstanden, bei<br />
dem die Zielgrößen „Hilfsfrist“ <strong>und</strong> „Funktionsstärke“ eingehalten werden. Ein<br />
Erreichungsgrad von z.B. 80% bedeutet, dass bei 4/5 aller Einsätze die<br />
Zielgrößen eingehalten werden, bei 1/5 der Einsätze jedoch nicht.<br />
Der Erreichungsgrad ist u.a. abhängig von:<br />
� der Gleichzeitigkeit von Einsätzen, die die zuständige Feuerwache teilweise<br />
oder ganz binden,<br />
� der strukturellen Betrachtung des Stadtgebietes,<br />
� der Optimierung des Personaleinsatzes,<br />
� den Verkehrs- <strong>und</strong> Witterungseinflüssen.<br />
- 30 -
Gefahrenanalyse <strong>und</strong> <strong>Brandschutzbedarfsplan</strong> der Stadt <strong>Halberstadt</strong><br />
Die politisch zu verantwortende Ermessensentscheidung über den Erreichungsgrad<br />
Die Entscheidung<br />
über den<br />
Erreichungsgrad ist<br />
eine politische zu<br />
verantwortende<br />
Entscheidung über<br />
die Qualität der<br />
Feuerwehr.<br />
Die Entscheidung über die Qualität der Feuerwehr eröffnet in<br />
engen rechtlichen Grenzen einen politischen<br />
Ermessensspielraum. Grenze dieses Ermessensspielraums<br />
ist der §2 Abs. 2 Pkt.1 des Brandschutz- <strong>und</strong><br />
Hilfeleistungsgesetz, wonach die Gemeinde eine den<br />
örtlichen Verhältnissen entsprechende leistungsfähige<br />
Feuerwehr aufzustellen hat.<br />
Optimal, aber realistischer Weise nicht zu erreichen, wäre ein Erreichungsgrad von<br />
100 %. Eine mathematische Berechnung des noch zulässigen Erreichungsgrades ist<br />
freilich nicht möglich, da es sich bei der Ermittlung um eine reine Wertungsfrage<br />
handelt. Erreichungsgrade von 90% sind sicher noch akzeptabel.<br />
Von einer leistungsfähigen Feuerwehr kann jedoch nicht mehr gesprochen werden,<br />
wenn diese gerade bei kritischen Wohnungsbränden, bei denen also Menschenleben<br />
in Gefahr sind, nur in drei Fällen das Schutzziel erreicht, aber in jedem vierten Fall zu<br />
spät kommt.<br />
Ein Erreichungsgrad von 75 % wird daher wegen Verstoßes gegen § 2<br />
Brandschutzgesetz nicht mehr zu akzeptieren sein. Der zulässige Wert wird sich<br />
zwischen 80 bis 100 % bewegen.<br />
Der Stadtrat übernimmt mit Festlegung des Erreichungsgrades im<br />
<strong>Brandschutzbedarfsplan</strong> gegenüber den Bürgern die Verantwortung<br />
für die Qualität der Feuerwehr.<br />
5.7 Schutzzieldefinitionen für die Kreisstadt <strong>Halberstadt</strong><br />
Gr<strong>und</strong>sätzlich ist es der Stadt - als Träger des Brandschutzes - unbenommen,<br />
andere Schutzziele zu definieren. Nur in Großstädten mit ausgeprägter<br />
Berufsfeuerwehrstruktur <strong>und</strong> verdichteter Bebauung können normalerweise<br />
Erreichungsgrade größer 90 % erzielt werden.<br />
Für die Kreisstadt <strong>Halberstadt</strong> gilt das folgende Schutzziel, an deren Erfüllung<br />
hauptamtliche <strong>und</strong> ehrenamtliche Kräfte gleichermaßen mitwirken:<br />
Ziel ist es, dass die Feuerwehr beim kritischen Brand mit<br />
� 10 Einsatzkräften in 12 Minuten<br />
� <strong>und</strong> weiteren 6 Einsatzkräften in 17 Minuten<br />
in mindestens 80 % aller Fälle am Einsatzort ist.<br />
- 31 -
Gefahrenanalyse <strong>und</strong> <strong>Brandschutzbedarfsplan</strong> der Stadt <strong>Halberstadt</strong><br />
5.8 Erreichungsgrad der Schutzzieldefinition<br />
Anhand der in den zurückliegenden Jahren durchgeführten Einsätze der<br />
Feuerwehr <strong>Halberstadt</strong> wurde der Erreichungsgrad der Schutzzieldefinition<br />
statistisch überprüft.<br />
Insbesondere wurden die Einsätze betrachtet, bei denen eine Nachalarmierung<br />
der Ortsfeuerwehr <strong>Halberstadt</strong> (Freiwillige) erfolgen musste.<br />
Um einen möglichen Trend zu erkennen, wurden die Jahre 2003/2004 <strong>und</strong><br />
2008/2009 betrachtet.<br />
Wegen der knappen Personalverfügbarkeit bei der Hauptberuflichen<br />
Wachbereitschaft kann letztlich nur mit 4 Einsatzkräften sicher gerechnet werden.<br />
Dazu wird der Einsatz-Leit-Dienst (ELD) aus der Hausbereitschaft alarmiert. Die<br />
verbleibenden 11 notwendigen Funktionsstellen müssen durch die Ortsfeuerwehr<br />
<strong>Halberstadt</strong> für das Kernstadtgebiet sichergestellt werden.<br />
Die Grafik stellt die Anzahl der Alarmierungen der Ortsfeuerwehr <strong>Halberstadt</strong> in<br />
den Zeiten: 06.00 bis 18.00 Uhr gleich Tag <strong>und</strong> 18.00 bis 06.00 Uhr gleich Nacht<br />
dar.<br />
40<br />
35<br />
30<br />
25<br />
20<br />
15<br />
10<br />
5<br />
0<br />
2003 2004 2008 2009<br />
- 32 -<br />
Gesamt<br />
Tag<br />
Nacht
Gefahrenanalyse <strong>und</strong> <strong>Brandschutzbedarfsplan</strong> der Stadt <strong>Halberstadt</strong><br />
In der folgenden Darstellung ist zuerkennen, bei wie vielen Nachalarmierungen<br />
durch die Ortsfeuerwehr <strong>Halberstadt</strong>, zu den Tag- bzw. Nachzeiten die<br />
11 Funktionsstellen nicht besetzt werden konnten.<br />
40<br />
35<br />
30<br />
25<br />
20<br />
15<br />
10<br />
5<br />
0<br />
2003 2004 2008 2009<br />
- 33 -<br />
Gesamt<br />
Tag n.e.<br />
Nacht n.e.<br />
Jahr Gesamtzahl der Anzahl Tag In % Anzahl Nacht In %<br />
Nachalarmierungen nicht erfüllt<br />
nicht erfüllt<br />
2003 32 4 12,5 8 25<br />
2004 17 0 0 2 11,8<br />
2008 36 11 30,5 3 8,3<br />
2009 30 8 26,6 1 3.3<br />
In Auswertung dieser statistischen Angaben können folgende Aussagen getroffen<br />
werden:<br />
a) Im Jahr 2003 konnte das angestrebte Schutzziel für die Stadt<br />
<strong>Halberstadt</strong> von 80 % nur zu 62,5 % erreicht werden.<br />
b) Im Jahr 2004 wurde das Schutzziel mit 88,2 % überboten.<br />
c) Für die letzten Jahre ist ein Anstieg der erforderlichen<br />
Nachalarmierungen zu erkennen. Im Jahr 2008 war ein<br />
Erreichungsgrad von nur 61,2 % zu verzeichnen.<br />
d) 2009 lag der Erreichungsgrad bei nur 70%.
Gefahrenanalyse <strong>und</strong> <strong>Brandschutzbedarfsplan</strong> der Stadt <strong>Halberstadt</strong><br />
6 Ausrückebereiche<br />
Basierend auf den Einsatzberichten der Jahre 2006 bis 2008 der<br />
Hauptberuflichen Wachbereitschaft sowie der Ortsfeuerwehren wurde der<br />
Ausrückebereich berechnet.<br />
Der Ausrückebereich gibt an in welchem Radius das Einsatzgebiet der<br />
Feuerwehr, innerhalb der gesetzlichen Hilfsfrist von 12 Minuten, abgedeckt<br />
werden kann.<br />
Ziel der Feststellung des Ausrückebereichs der jeweiligen Ortsfeuerwehr ist die<br />
Absicherung des flächendeckenden Brandschutzes im Stadtgebiet.<br />
Ausgehend von der Festlegung im Brandschutzgesetz des Landes Sachsen-<br />
Anhalt, dass die Feuerwehr unter gewöhnlichen Bedingungen innerhalb von 12<br />
Minuten nach der Alarmierung am Einsatzort eintreffen soll, ist die Anfahrzeit<br />
der Feuerwehr zu errechnen. Da der Feuerwehr <strong>Halberstadt</strong> die notwendigen<br />
empirischen Werte nicht zur Verfügung stehen, wurden auf der Gr<strong>und</strong>lage der<br />
Arbeitshinweise zur Anlage „<strong>Risikoanalyse</strong> <strong>und</strong> <strong>Brandschutzbedarfsplan</strong>“ des<br />
Landes Sachsen-Anhalt folgende Fahrgeschwindigkeiten angenommen:<br />
für innerörtliche Einsätze v= 40 km/h<br />
� für außerörtliche Einsätze v= 60 km/h<br />
Mit Hilfe der Anfahrzeit kann der maximale Weg mit der mittleren<br />
Fahrgeschwindigkeit (v) im Einsatz aus der Beziehung:<br />
Weg [km] = Anfahrzeit [min] * Geschwindigkeit [km/h] / 60<br />
berechnet werden.<br />
Zur Überprüfung dieser Berechnungsmodelle wurden im Monat April 2011 durch die<br />
Ortsfeuerwehren Alarmfahrten mit folgenden Ergebnissen durchgeführt:<br />
Alarmfahrten<br />
Feuerwehr Ziel Entfernung/ km Zeit /min Geschwindigkeit/ km/h<br />
<strong>Halberstadt</strong> Molkemühle 4,8 4,5 64<br />
Emersleben 8,5 5,8 87<br />
Mahndorf 7,8 8,5 56<br />
Sargstedt 7,3 8,2 53<br />
Warmholzberg 2,1 3,4 37<br />
Kl. Quenstedt 4,8 5,2 55<br />
Sargst.Siedlung 4,5 6,0 45<br />
ZAST 3,7 5,0 45<br />
Neu Runstedt 4,7 5,5 52<br />
Sargstedt <strong>Halberstadt</strong> 7,3 7,0 61<br />
Aspenstedt 4,5 4,0 67<br />
Emersleben <strong>Halberstadt</strong> 8,5 5,9 87<br />
- 34 -
Gefahrenanalyse <strong>und</strong> <strong>Brandschutzbedarfsplan</strong> der Stadt <strong>Halberstadt</strong><br />
Nienhagen 7,5 5,8 77<br />
Gr. Quenstedt 2,7 2,6 63<br />
Langenstein Mahndorf 6,4 10,0 39<br />
Böhnshausen 2,6 6,0 26<br />
Derenburg 8,9 10,0 53<br />
<strong>Halberstadt</strong> 9,7 10,0 58<br />
Athenstedt Aspenstedt 3,0 3,2 57<br />
Ströbeck 5,1 5,0 61<br />
Aspenstedt Sargstedt 4,5 3,9 67<br />
Ströbeck 2,4 2,9 50<br />
Athenstedt 3,0 2,7 67<br />
Kl. Quenstedt <strong>Halberstadt</strong> 4,8 5,0 57<br />
Neu Runstedt 2,4 3,0 48<br />
Ströbeck Athenstedt 5,1 5,0 61<br />
Mahndorf 3,8 4,0 57<br />
Aspenstedt 2,4 3,0 48<br />
Die Ergebnisse der durchgeführten Alarmfahrten lassen den Schluss zu, dass die<br />
angewendeten Berechnungsmodelle durchaus realistisch sind. In der Regel wurden die<br />
angenommenen Fahrgeschwindigkeiten, allerdings unter sehr guten<br />
Witterungsbedingungen, übertroffen.<br />
6.1 Hauptberufliche Wachbereitschaft<br />
Der Einsatzradius des Hilfeleistungslöschfahrzeuges <strong>und</strong> der Drehleiter der<br />
Hauptberuflichen Wachbereitschaft <strong>Halberstadt</strong> setzt sich aus 2 Minuten bis zum<br />
Ausrücken <strong>und</strong> 10 Minuten Fahrzeit zusammen.<br />
- 35 -<br />
1<br />
2
Gefahrenanalyse <strong>und</strong> <strong>Brandschutzbedarfsplan</strong> der Stadt <strong>Halberstadt</strong><br />
1 Bei einer Fahrgeschwindigkeit innerörtlich von v= 40 km/h kann die<br />
Hauptberufliche Wachbereitschaft einen Radius von 6,8 km um die Feuerwache<br />
abdecken. Der dicht besiedelte Stadtkern, die Gewerbe- <strong>und</strong> Industriegebiete liegen<br />
innerhalb des Einsatzradius der hauptberuflichen Kräfte.<br />
2 Bei einer Fahrgeschwindigkeit außerörtlich von v= 60 km/h kann die<br />
Hauptberufliche Wachbereitschaft einen Radius von 10 km um die Feuerwache<br />
abdecken. Der Ortsteil Athenstedt wird von den hauptberuflichen Kräften innerhalb<br />
der Hilfsfrist nicht erreicht. Um dies zu kompensieren, wurden in der Alarm- <strong>und</strong><br />
Ausrückeordnung der Feuerwehr <strong>Halberstadt</strong> Festlegungen getroffen. Dies betrifft<br />
vor allem den Einsatzschwerpunkt B 79.<br />
6.2 Ortsfeuerwehren<br />
Die ehrenamtlichen Kräfte der Feuerwehr rücken im Einsatzfall von 8 Standorten<br />
aus. In Auswertung der Einsatzberichte der Jahre 2006 bis 2009 wurden für die<br />
Ortsfeuerwehren die durchschnittlichen Ausrückezeiten ermittelt. Auf dieser<br />
Gr<strong>und</strong>lage erfolgte die Berechnung des Ausrückebereiches bei einer<br />
Geschwindigkeit von 40 km/h für innerörtliche Einsätze.<br />
Ortschaft Ausrückezeit Verbleibende Zeit<br />
bis zum Einsatzort<br />
Ausrückebereich<br />
Aspenstedt ≈ 7min 5 min 3,3 km<br />
Athenstedt ≈ 7 min 5 min 3,3 km<br />
Emersleben ≈ 7 min 5 min 3,3 km<br />
<strong>Halberstadt</strong> 1. Fahrzeug ≈ 5 min 7 min 4,6 km<br />
<strong>Halberstadt</strong> 2. Fahrzeug ≈ 9 min 3 min 2,0 km<br />
Klein Quenstedt ≈ 7 min 5 min 3,3 km<br />
Langenstein ≈ 5 min 7 min 4,6 km<br />
Sargstedt ≈ 7 min 5 min 3,3 km<br />
Schachdorf Ströbeck ≈ 5 min 7 min 4,6 km<br />
- 36 -
Gefahrenanalyse <strong>und</strong> <strong>Brandschutzbedarfsplan</strong> der Stadt <strong>Halberstadt</strong><br />
Die graphische Darstellung zeigt die Ausrückebereiche der Ortsfeuerwehren:<br />
1 Ortsfeuerwehr <strong>Halberstadt</strong> / 2 Ortsfeuerwehr Emerleben<br />
3 Ortsfeuerwehr Kl.Quenstedt / 4 Ortsfeuerwehr Langenstein<br />
5 Ortsfeuerwehr Schachdorf Ströbeck / 6 Ortsfeuerwehr Sargstedt<br />
7 Ortsfeuerwehr Athenstedt / 8 Ortsfeuerwehr Aspenstedt<br />
7<br />
8<br />
5<br />
6<br />
4<br />
Durch die Ortsfeuerwehr <strong>Halberstadt</strong> <strong>und</strong> die Hauptberufliche Wachbereitschaft<br />
werden vom Standort Am Breiten Tor 2 die dichteste Wohnbebauung <strong>und</strong> die<br />
Industrie- <strong>und</strong> Gewerbeansiedlungen innerhalb der Stadt <strong>Halberstadt</strong> abgedeckt.<br />
In diesem Bereich sind ca. 85 % aller Feuerwehreinsätze zu realisieren.<br />
Von besonderer Bedeutung aus brandschutztechnischer Sicht sind Einrichtungen<br />
im Ortsteil Langenstein bzw. Böhnshausen. So z.B. das Schloss Langenstein mit<br />
den Einrichtungen „Haus am Goldbach“ <strong>und</strong> „Haus am Park“ als Pflegezentrum<br />
für Autisten <strong>und</strong> Patienten mit dem Prader-Willi-Syndrom. Auch die<br />
Berufsbildenden Schulen des Landkreises Harz „Geschwister Scholl“ <strong>und</strong> das<br />
Pflanzenzucht- <strong>und</strong> Forschungszentrum Nordsaat sind zu nennen.<br />
In Emersleben werden das Pflegezentrum <strong>und</strong> die Gewerbeansiedlung aus<br />
brandschutztechnischer Sicht besonders betrachtet.<br />
Vorhandene Überschneidungen der Einsatzradien werden in der Alarm- <strong>und</strong><br />
Ausrückeordnung genutzt, um im Rendezvoussystem mit mehreren Einheiten das<br />
Schutzziel zu erfüllen.<br />
- 37 -<br />
3<br />
1<br />
2
Gefahrenanalyse <strong>und</strong> <strong>Brandschutzbedarfsplan</strong> der Stadt <strong>Halberstadt</strong><br />
Gr<strong>und</strong>sätzliche Überlegungen<br />
Die Formulierung des Soll-Konzepts basiert auf dem im Abschnitt 5 definierten<br />
Planungsziel. Aus diesem ergibt sich die Anzahl der notwendigen<br />
Feuerwehrhäuser, Art <strong>und</strong> Anzahl der Fahrzeuge <strong>und</strong> der erforderlichen<br />
Einsatzfunktionen. Die Verfügbarkeitsanalyse (Pkt. 8.1.3.2) zeigt auf, dass<br />
werktags von 06.00 bis 16.00 Uhr nur eine geringe Zahl von ausreichend<br />
qualifizierten Freiwilligen zur Verfügung steht. Außer in den Ortsfeuerwehren<br />
<strong>Halberstadt</strong> <strong>und</strong> Langenstein kann die Bereitstellung von<br />
Atemschutzgeräteträgern (AGT) nicht garantiert werden. Nachts <strong>und</strong> am<br />
Wochenende ist die Verfügbarkeit von AGT ebenfalls grenzwertig. Zur Sicherung<br />
der notwendigen Funktionsstärken sind beim kritischen Brand bis zu 4 Einheiten<br />
parallel zu alarmieren, was letztlich eine nicht vertretbare Zeitverzögerung mit<br />
sich bringt.<br />
Vor diesem Hintergr<strong>und</strong> stellt sich die Frage, ob die derzeitige Struktur<br />
zukunftsfähig ist?<br />
Die langfristige Sicherung des Brandschutzes <strong>und</strong> der Hilfeleistung im Stadtgebiet<br />
<strong>Halberstadt</strong> durch Modernisierung bzw. Ersatzbeschaffung von Ausrüstung, die<br />
Bereitstellung der erforderlichen <strong>und</strong> dem Ausrüstungs- <strong>und</strong> Personalbestand<br />
entsprechenden Unterstellmöglichkeiten sowie auch der Sicherung der<br />
Einsatzbereitschaft der Freiwilligen Feuerwehr angesichts demographischer<br />
Entwicklung <strong>und</strong> sich immer mehr verschärfender arbeitsplatzbedingter<br />
Abwesenheit, muss zu einer Optimierung des Brandschutzwesens führen.<br />
Es muss prioritäre Zielsetzung der Freiwilligen Feuerwehr <strong>Halberstadt</strong> sein, sich<br />
in diesen Reformprozess einzubringen.<br />
- 38 -
Gefahrenanalyse <strong>und</strong> <strong>Brandschutzbedarfsplan</strong> der Stadt <strong>Halberstadt</strong><br />
Als Ergebnis der Untersuchungen zu den Ausrückebereichen der<br />
Ortsfeuerwehren stellte sich heraus, dass sich die einzelnen Bereiche teilweise<br />
massiv überlappen. Diese Feststellung führt zu der Überlegung, einige<br />
Feuerwehrstandorte zusammenzulegen um durch Fusion von Personal <strong>und</strong><br />
Ausrüstung die notwendige, effektivere Funktionsstärke zu erreichen.<br />
Darstellung 1<br />
Ausrückebereiche bei einer durchschnittlichen Fahrgeschwindigkeit von 40 km/h<br />
innerörtlich:<br />
2<br />
3<br />
- 39 -<br />
1<br />
4
Gefahrenanalyse <strong>und</strong> <strong>Brandschutzbedarfsplan</strong> der Stadt <strong>Halberstadt</strong><br />
Darstellung 2<br />
Ausrückebereiche bei einer durchschnittlichen Fahrgeschwindigkeit von 60 km/h<br />
außerörtlich:<br />
3<br />
2<br />
Standort: 1 <strong>Halberstadt</strong> / 2 Aspenstedt / 3 Langenstein / 4 Emersleben<br />
Vor diesem Hintergr<strong>und</strong> wurde eine Arbeitsgruppe gebildet, die nach<br />
Aufarbeitung der vorhandenen Problemstellungen die politischen <strong>und</strong> rechtlichen<br />
Rahmenbedingungen prüfen sollte, unter welchen Voraussetzungen <strong>und</strong> in<br />
welchem Entscheidungsprozess die auf der Gr<strong>und</strong>lage des<br />
<strong>Brandschutzbedarfsplan</strong>es aufgezeigten Defizite gelöst werden können.<br />
Dieser Arbeitsgruppe gehörten neben dem Fachbereichsleiter Ordnung, der<br />
Stadtwehrleiter, der Leiter der Hauptberuflichen Wachbereitschaft, der<br />
Abteilungsleiter Controlling sowie alle Wehrleiter der 8 Ortsfeuerwehren an.<br />
Es wurden folgende Varianten zur Dislozierung der Kräfte <strong>und</strong> Mittel der Feuerwehr<br />
<strong>Halberstadt</strong> aus feuerwehrtaktischen, personellen <strong>und</strong> finanziellen Gesichtspunkten<br />
untersucht:<br />
(1) Die bisherigen Standorte bleiben erhalten.<br />
(2) Fusion der Ortsfeuerwehren Sargstedt, Aspenstedt, Athenstedt <strong>und</strong><br />
Schachdorf Ströbeck.<br />
(3) Fusion der Ortsfeuerwehren Sargstedt, Aspenstedt, Athenstedt, Schachdorf<br />
Ströbeck sowie der Fusion der Ortsfeuerwehr Klein Quenstedt mit<br />
<strong>Halberstadt</strong>.<br />
- 40 -<br />
1<br />
4
Gefahrenanalyse <strong>und</strong> <strong>Brandschutzbedarfsplan</strong> der Stadt <strong>Halberstadt</strong><br />
Als Ergebnis der Untersuchungen sind folgende Aspekte hervorzuheben:<br />
� Die finanziellen Aufwendungen, besonders im investiven Bereich sind bei den<br />
Varianten (2) <strong>und</strong> (3) höher als bei der Variante (1).<br />
� Bei den Varianten (2) <strong>und</strong> (3) sind gravierende personelle Auswirkungen zu<br />
erwarten. Besonders von den Wehrleitern war zu erfahren, dass ein großer<br />
Teil der Angehörigen im Falle einer Fusion den Dienst quittieren wird. Dies<br />
würde zu weiteren Einschnitten bei der Gewährleistung der Alarmierung <strong>und</strong><br />
hier besonders bei der Tagesalarmierung führen.<br />
� Vor diesem Hintergr<strong>und</strong> wird eine Fusionierung <strong>und</strong> damit Schließung von<br />
Feuerwehrstandorten nicht empfohlen.<br />
7 Fahrzeuge<br />
7.1 Gr<strong>und</strong>lagen Fahrzeugkonzept<br />
Nach der Verordnung über die Mindeststärke <strong>und</strong> -ausrüstung der Freiwilligen<br />
Feuerwehren in Einheits- <strong>und</strong> Verbandsgemeinden soll die Ausrüstung einer<br />
Ortsfeuerwehr mindestens aus einem Kleinlöschfahrzeug oder<br />
Tragkraftspritzenfahrzeug bestehen. Mit der Veröffentlichung der „Richtlinie über die<br />
Gewährung von Zuwendungen zur Förderung des abwehrenden Bradschutzes <strong>und</strong><br />
der Hilfeleistung" [RdErl. des MI vom 21.6.2011 - 26.11-04011], werden diese<br />
Fahrzeuge nicht mehr gefördert. Nunmehr werden schwerpunktmäßig<br />
Staffellöschfahrzeuge (StLF 10/6) nach DIN 14530-25 bis zu einer Höhe von<br />
75.000,00 € gefördert. Zuwendungsfähig sind die angemessenen Aufwendungen für<br />
die Beschaffung von Feuerwehrfahrzeugen, die den DIN oder EN entsprechen <strong>und</strong><br />
nach <strong>Risikoanalyse</strong> <strong>und</strong> <strong>Brandschutzbedarfsplan</strong>ung der Gemeinde notwendig sind.<br />
Das bei der Feuerwehr <strong>Halberstadt</strong> entwickelte Fahrzeugkonzept sieht vor, für die<br />
Einheiten nur noch Wasser führende Löschfahrzeuge zu beschaffen. Für den<br />
Transport von zusätzlichem Personal, Zusatzausrüstung <strong>und</strong> zur Nutzung für die<br />
Kinder- bzw. Jugendfeuerwehren wir jeder Ortsfeuerwehr ein<br />
Mannschaftstransportfahrzeug (MTF) zugeordnet.<br />
- 41 -
Gefahrenanalyse <strong>und</strong> <strong>Brandschutzbedarfsplan</strong> der Stadt <strong>Halberstadt</strong><br />
Fahrzeug Ist / Soll<br />
Wesentliche Kriterien für die Entscheidung über die Ersatzbeschaffung eines<br />
Fahrzeugs sind dessen Nutzungsdauer <strong>und</strong> die Laufleistung. Da die Laufleistungen<br />
von Feuerwehrfahrzeugen in vielen Fällen vergleichsweise niedrig sind, ist die<br />
Nutzungsdauer die für die Ersatzbeschaffungsentscheidung wesentliche Kenngröße.<br />
Ein Anhalt für die Festlegung der Nutzungszeiträume können die Vorgaben der<br />
Kommunalen Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsmanagement (KGSt) sein.<br />
Nach diesen Vorgaben aus dem Jahr 2004 sind für Feuerlöschfahrzeuge der<br />
Berufsfeuerwehren Nutzungszeiten von durchschnittlich 9 Jahren bei einer linearen<br />
Abschreibung pro Jahr von 11,1 % vorgesehen. Für Löschfahrzeuge der Freiwilligen<br />
Feuerwehr lautet die durchschnittliche Nutzungsdauer 20 Jahre bei einer<br />
prozentualen jährlichen linearen Abschreibung von 0,5%.<br />
Für die durch die Hauptberufliche Wachbereitschaft <strong>Halberstadt</strong> genutzten<br />
Fahrzeuge wurde seitens der Feuerwehrführung eine Nutzungsdauer von<br />
durchschnittlich 15 Jahren festgelegt. Die Erfahrungen aus den zurückliegenden<br />
Jahren ergaben, dass die durchschnittliche Nutzungsdauer von 15 Jahren realistisch<br />
ist.<br />
Es zeigte sich, dass bei längeren Nutzungsdauern der Reparaturaufwand i.d.R.<br />
überproportional steigt <strong>und</strong> häufig unwirtschaftliche Gesamtüberholungen der<br />
Fahrzeuge erforderlich wurden. Schwachpunkte waren bei diesen „alten“<br />
Fahrzeugen häufig Durchrostungen an Fahrgestell <strong>und</strong> Aufbau.<br />
Auf Basis der festgelegten Nutzungsdauer wird in jedem Einzelfall auch der<br />
Werdegang eines Fahrzeugs, seine Laufleistung <strong>und</strong> der Gesamtzustand zum<br />
Zeitpunkt einer notwendigen Ersatzbeschaffung kritisch beurteilt.<br />
Unter anderem wird diese Aufgabe durch einen feuerwehreigenen Kfz-Meister<br />
wahrgenommen. Ggf. werden Wertgutachten in Fachwerkstätten oder bei<br />
Sachverständigen eingeholt. Insbesondere bei Fahrzeugen mit hoher täglicher<br />
Laufleistung (z.B. Hilfeleistungslöschfahrzeug, Einsatz-Leit-Wagen oder<br />
Gerätewagen) kann eine Ersatzbeschaffung vor Erreichen der durchschnittlichen<br />
Nutzungsdauer wirtschaftlich sein. Andererseits werden auch Fahrzeuge mit gutem<br />
Allgemeinzustand <strong>und</strong> geringer Laufleistung länger genutzt.<br />
- 42 -
Lfd.<br />
Nr.<br />
1<br />
2<br />
3<br />
4<br />
5<br />
6<br />
7<br />
8<br />
9<br />
10<br />
11<br />
12<br />
13<br />
Gefahrenanalyse <strong>und</strong> <strong>Brandschutzbedarfsplan</strong> der Stadt <strong>Halberstadt</strong><br />
Übersicht der erforderlichen Fahrzeugbeschaffungen<br />
Fahrzeug-<br />
Bezeichnung<br />
HLF 20/16<br />
DLK 23-12<br />
ELW 1<br />
GW-Umwelt<br />
GW-N<br />
ABC-<br />
Erk<strong>und</strong>er<br />
GWG 3<br />
LF 16/12<br />
TLF 16/25<br />
LF 16/TS<br />
MTF<br />
ELW<br />
TSF-W<br />
Standort Jahr der<br />
Zulassung<br />
HBW<br />
<strong>Halberstadt</strong><br />
HBW<br />
<strong>Halberstadt</strong><br />
HBW<br />
<strong>Halberstadt</strong><br />
HBW<br />
<strong>Halberstadt</strong><br />
HBW<br />
<strong>Halberstadt</strong><br />
HBW<br />
<strong>Halberstadt</strong><br />
HBW<br />
<strong>Halberstadt</strong><br />
Ortsfeuerwehr<br />
<strong>Halberstadt</strong><br />
Ortsfeuerwehr<br />
<strong>Halberstadt</strong><br />
Ortsfeuerwehr<br />
<strong>Halberstadt</strong><br />
Ortsfeuerwehr<br />
<strong>Halberstadt</strong><br />
HBW<br />
<strong>Halberstadt</strong><br />
Ortsfeuerwehr<br />
Aspenstedt<br />
2003<br />
1995<br />
2003<br />
2009<br />
1995<br />
2001<br />
1998<br />
1992<br />
1994<br />
1992<br />
1996<br />
2003<br />
1996<br />
Alter im<br />
Jahr 2011<br />
8<br />
16<br />
8<br />
2<br />
16<br />
10<br />
13<br />
19<br />
17<br />
19<br />
15<br />
8<br />
15<br />
Ersatzbeschaffung<br />
als<br />
HLF 20/16<br />
DLK 23-12<br />
Kdo-W<br />
GW-Umwelt<br />
GW-N<br />
ABC-Erk<strong>und</strong>er<br />
GWG 3<br />
HLF 20/16<br />
TLF 20/25<br />
LF 10/6<br />
MTF<br />
ELW<br />
StLF 10/6<br />
- 43 -<br />
Ersatzbeschaffung im<br />
Jahr<br />
2018<br />
2015<br />
Nutzungsdauer<br />
wird mit 20 Jahren<br />
angenommen<br />
2012<br />
Ersatzbeschaffung<br />
ELW wird auf 2016<br />
verschoben<br />
2024<br />
2015<br />
Nutzungsdauer<br />
wird mit 20 Jahren<br />
angenommen<br />
Ersatzbeschaffung<br />
erfolgt bei Bedarf<br />
durch den B<strong>und</strong><br />
2023<br />
Ersatzbeschaffung<br />
Erfolgt bei Bedarf<br />
durch den LK Harz<br />
2013<br />
2019<br />
Nutzungsdauer wird<br />
mit 25 Jahren<br />
angenommen<br />
2017<br />
Nutzungsdauer wird<br />
mit 25 Jahren<br />
angenommen<br />
2012<br />
Umsetzung MTF HBS<br />
nach Kl. Quenstedt<br />
2016<br />
Ersatzbeschaffung<br />
durch hohen<br />
Verschleiß notwendig<br />
2019<br />
Geschätzte Kosten<br />
300.000<br />
500.000<br />
35.000<br />
60.000<br />
25.000<br />
-----------<br />
………….<br />
300.000<br />
200.000<br />
200.000<br />
30.000<br />
75.000<br />
140.000
14 MTF Ortsfeuerwehr<br />
Aspenstedt<br />
15<br />
16<br />
17<br />
18<br />
19<br />
20<br />
21<br />
22<br />
23<br />
24<br />
25<br />
26<br />
27<br />
TSF-W<br />
MTF<br />
TSF-W<br />
MTF<br />
KLF<br />
MTF<br />
TLF 16/25<br />
KLF<br />
MTF<br />
LF 8/6<br />
MTF<br />
TSF-W<br />
MTF<br />
Gefahrenanalyse <strong>und</strong> <strong>Brandschutzbedarfsplan</strong> der Stadt <strong>Halberstadt</strong><br />
Ortsfeuerwehr<br />
Athenstedt<br />
Ortsfeuerwehr<br />
Athenstedt<br />
Ortsfeuerwehr<br />
Emersleben<br />
Ortsfeuerwehr<br />
Emersleben<br />
Ortsfeuerwehr<br />
Kl.Quenstedt<br />
Ortsfeuerwehr<br />
Kl.Quenstedt<br />
Ortsfeuerwehr<br />
Langenstein<br />
Ortsfeuerwehr<br />
Langenstein<br />
Ortsfeuerwehr<br />
Langenstein<br />
Ortsfeuerwehr<br />
Schachdorf<br />
Ströbeck<br />
Ortsfeuerwehr<br />
Schachdorf<br />
Ströbeck<br />
Ortsfeuerwehr<br />
Sargstedt<br />
Ortsfeuerwehr<br />
Sargstedt<br />
1991 20 MTF 2015<br />
1991<br />
1992<br />
2007<br />
1998<br />
1999<br />
1996<br />
2000<br />
2000<br />
2009<br />
1998<br />
1995<br />
2001<br />
1993<br />
20<br />
19<br />
Erklärung<br />
HLF - Hilfeleistungslöschfahrzeug<br />
TLF - Tanklöschfahrzeug<br />
DLK - Drehleiter<br />
ELW - Einsatzleitwagen<br />
GW - Gerätewagen<br />
LF - Löschfahrzeug<br />
StLF - Staffellöschfahrzeug<br />
TSF -W Tragkraftspritzenfahrzeug-Wasser<br />
KLF - Kleinlöschfahrzeug<br />
MTF - Mannschaftstransportfahrzeug<br />
RW - Rüstwagen<br />
4<br />
13<br />
12<br />
15<br />
11<br />
11<br />
2<br />
13<br />
16<br />
10<br />
18<br />
StLF 10/6<br />
MTF<br />
StLF 10/6<br />
MTF<br />
StLF 10/6<br />
MTF<br />
LF 10/16<br />
MTF<br />
MTF<br />
StLF 10/6<br />
MTF<br />
StLF 10/6<br />
MTF<br />
- 44 -<br />
2017<br />
2014<br />
2027<br />
2018<br />
2020<br />
2016<br />
2020<br />
2020<br />
2029<br />
2021<br />
2015<br />
2022<br />
2018<br />
30.000<br />
140.000<br />
30.000<br />
130.000<br />
30.000<br />
140.000<br />
30.000<br />
200.000<br />
30.000<br />
30.000<br />
140.000<br />
30.000<br />
140.00<br />
30.000
Gefahrenanalyse <strong>und</strong> <strong>Brandschutzbedarfsplan</strong> der Stadt <strong>Halberstadt</strong><br />
8 Personal<br />
Gemäß § 2 Brandschutzgesetz haben Gemeinden zur Bekämpfung von<br />
Schadenfeuern sowie zur Hilfeleistung bei Unglücksfällen <strong>und</strong> öffentlichen<br />
Notständen eine den örtlichen Verhältnissen entsprechende leistungsfähige<br />
Feuerwehr zu unterhalten. Das Unterhalten einer Feuerwehr umfasst auch das<br />
personelle Aufstellen.<br />
� Hinsichtlich des personellen Aufstellens einer Feuerwehr legt die Verordnung<br />
über die Mindeststärke <strong>und</strong> -ausrüstung der Freiwilligen Feuerwehren in<br />
Einheits- <strong>und</strong> Verbandsgemeinden lediglich die Mindeststandards fest. Es<br />
obliegt daher der Gemeinde in eigener Zuständigkeit über die Struktur <strong>und</strong><br />
Stärke der Feuerwehr zu entscheiden.<br />
� In den Feuerschutzgesetzen der einzelnen B<strong>und</strong>esländer werden dazu<br />
unterschiedliche Festlegungen getroffen. So sind u.a. große <strong>und</strong> mittlere<br />
kreisangehörige Städte in NRW verpflichtet, für den Betrieb einer ständig<br />
besetzten Feuerwache hauptamtliche Kräfte anzustellen. Die Stärke der<br />
hauptamtlichen Wache muss mindestens Staffelstärke (1/5) betragen. Diese<br />
müssen durch ehrenamtliche Kräfte innerhalb der Hilfsfrist in Stärke einer<br />
Gruppe (1/8) verstärkt werden.<br />
„Die Gemeinde trägt die volle alleinige Verantwortung für die den örtlichen<br />
Verhältnissen angepasste Feuerwehrgröße. Stellt sich bei einem besonders großen<br />
oder Unglücksfall heraus, dass die von der Feuerwehr vorgehaltene<br />
Feuerwehrstärke nicht ausgereicht hat, ist es denkbar, dass den Verantwortlichen in<br />
Rat <strong>und</strong> Verwaltung diese Versäumnisse vorgehalten werden (Amtshaftung - ggf.<br />
auch Unterlassung)“ ( aus dem Kommentar zum FSHG von Dr. rer.sec.h.c. Klaus<br />
Schneider, Vorsitzender Richter am OLG Hamm)<br />
- 45 -
Gefahrenanalyse <strong>und</strong> <strong>Brandschutzbedarfsplan</strong> der Stadt <strong>Halberstadt</strong><br />
Struktur der Freiwilligen Feuerwehr <strong>Halberstadt</strong><br />
Ortsfeuerwehr<br />
Aspenstedt<br />
Stephan Vogt<br />
Ortsfeuerwehr<br />
Athenstedt<br />
Michael Wissel<br />
Ortsfeuerwehr<br />
Emersleben<br />
Thomas Küppers<br />
Ortsfeuerwehr<br />
<strong>Halberstadt</strong><br />
Thomas Dittmer<br />
Ortsfeuerwehr<br />
Klein Quenstedt<br />
Edgar Nose<br />
Ortsfeuerwehr<br />
Langenstein<br />
Sebastian Rindert<br />
Ortsfeuerwehr<br />
Sargstedt<br />
Jens Zimmermann<br />
Ortsfeuerwehr<br />
Schachdorf Ströbeck<br />
Christian Behrens<br />
Freiwillige Feuerwehr<br />
H a l b e r s t a d t<br />
Stadtwehrleiter Harald Böer<br />
Hauptberufliche<br />
Wachbereitschaft<br />
Leiter Jörg Kelle<br />
- 46 -<br />
STADTKOMMANDO<br />
Sicherheitsbeauftragter<br />
Frank Poerschke<br />
Stadtjugendfeuerwehrwart<br />
Marko Brandt<br />
Vors. der Altersabteilung<br />
Fredo Möcker
Gefahrenanalyse <strong>und</strong> <strong>Brandschutzbedarfsplan</strong> der Stadt <strong>Halberstadt</strong><br />
8.1 Stellenberechnung Hauptberufliches Personal<br />
8.1.1 Personalbedarf Einsatzdienst<br />
Die derzeitige Besetzung der hauptamtlichen Wache <strong>Halberstadt</strong> wird wie folgt<br />
sichergestellt:<br />
Montag bis Freitag (außer Feiertage) im 24 St<strong>und</strong>en-Wechselschicht-Dienst in einer<br />
Stärke (1/4)<br />
Funktionen: 1 Staffelführer<br />
1 Maschinist HLF<br />
1 Truppführer<br />
1 Truppmann<br />
1 Maschinist DL oder GWG<br />
Samstag/Sonntag/Feiertage im 24 St<strong>und</strong>en-Wechselschicht-Dienst in einer<br />
Stärke (1/3)<br />
Funktionen: 1 Staffelführer<br />
1 Maschinist HLF<br />
1 Truppführer<br />
1 Truppmann/ Maschinist DL oder GWG<br />
Für die Erfüllung des Funktionsbesetzungsplanes stehen 18 Personalstellen zur<br />
Verfügung.<br />
Im KGST-Bericht 2/2003 wird eine detaillierte Berechnung der Arbeitszeit von<br />
Feuerwehrbeamten durchgeführt. Nach dieser Berechnung ist ein Feuerwehrbeamter<br />
netto durchschnittlich 268,16 Tage (38,3 Wochen) pro Jahr anwesend, in der übrigen<br />
Zeit ist er aufgr<strong>und</strong> von Urlaub, Krankheit, Kur, Feiertagen, Weiterbildung, ect.<br />
abwesend.<br />
Nach diesem KGST-Berechnungsmodell sind für die Erfüllung des o.g.<br />
Funktionsbesetzungsplanes 20,5 Stellen erforderlich.<br />
Berechnung:<br />
41040 Jahresbedarfsst<strong>und</strong>en<br />
____________________________________ = 20,5 Stellen<br />
52,14 Wochen x 38.31 Anwesenheitswochen<br />
Bei diesem Berechnungsmodell wird von einer regelmäßigen durchschnittlichen<br />
wöchentlichen Arbeitszeit im Schichtdienst von 48 St<strong>und</strong>en ausgegangen.<br />
In der Verordnung über die Arbeitszeit der Beamtinnen <strong>und</strong> Beamten im<br />
feuerwehrtechnischen Dienst der Städte <strong>und</strong> Gemeinden (ArbZVO-Fw) ist diese<br />
wöchentliche Arbeitszeit im § 2 (1) festgelegt.<br />
Im § 4 (1) dieser VO wird abweichend von diesen Festlegungen ermöglicht, dass<br />
unter Einhaltung der allgemeinen Gr<strong>und</strong>sätze der Sicherheit <strong>und</strong> des<br />
Ges<strong>und</strong>heitsschutzes über die regelmäßige durchschnittliche wöchentliche<br />
- 47 -
Gefahrenanalyse <strong>und</strong> <strong>Brandschutzbedarfsplan</strong> der Stadt <strong>Halberstadt</strong><br />
Arbeitszeit hinaus Schichtdienst als durchschnittliche regelmäßige wöchentliche<br />
Arbeitszeit geleistet werden kann, wenn die Betroffenen sich hierzu bereit erklären<br />
<strong>und</strong> der Dienstherr einen Nachweis hierüber führt [Individualvereinbarung].<br />
Von dieser Möglichkeit haben derzeit alle Mitarbeiter im Schichtdienst der<br />
Hauptberuflichen Wachbereitschaft <strong>Halberstadt</strong> Gebrauch gemacht. In der Regel<br />
leisten die Mitarbeiter im Schichtdienst 54 St<strong>und</strong>en wöchentliche Arbeitszeit.<br />
In der Individualvereinbarung mit der Stadt <strong>Halberstadt</strong> wurde festgelegt, dass von<br />
den 6 St<strong>und</strong>en wöchentlicher Mehrarbeit, 3 St<strong>und</strong>en einem Lebensarbeitszeitkonto<br />
gut geschrieben werden. Für die verbleibenden 3 St<strong>und</strong>en an wöchentlicher<br />
Arbeitszeit verzichten die Mitarbeiter auf einen Ausgleich.<br />
Nur unter diesen Voraussetzungen <strong>und</strong> der Tatsache, dass auch die Mitarbeiter im<br />
Tagesdienst immer wieder im Schichtdienst aushelfen müssen, kann der Bedarfsplan<br />
annähernd erfüllt werden.<br />
Die Personalplanung muss berücksichtigen, dass die angesparte Lebensarbeitszeit<br />
in Form von Freizeit rückvergütet werden muss. Legt man 3 St<strong>und</strong>en Mehrarbeit pro<br />
Woche zu Gr<strong>und</strong>e, werden in 20 Jahren 3.128 St<strong>und</strong>en / in 30 Jahren 4.693 St<strong>und</strong>en<br />
<strong>und</strong> in 40 Jahren 6.257 St<strong>und</strong>en dem Konto gut geschrieben.<br />
Die Jahresarbeitszeit (nicht Anwesenheitswochen) beträgt für einen Mitarbeiter im<br />
Schichtdienst (52.14 Jahreswochen x 54 St<strong>und</strong>en wöchentlicher Arbeitszeit) 2.816 St<strong>und</strong>en.<br />
Von den hauptberuflichen Mitarbeitern wird der übergroße Teil der Einsätze<br />
(ca. 93 %), für die nur wenige Kräfte erforderlich sind, selbstständig abgearbeitet.<br />
Bei größeren zeitkritischen Einsätzen wie z.B. Wohnungsbrand aber auch bei<br />
nichtzeitkritischen Einsätzen wie längeren Ölspuren müssen sie durch freiwillige<br />
Kräfte ergänzt werden, um das Schutzziel hinsichtlich der Eintreffzeiten zu erfüllen.<br />
Sollte die Verfügbarkeit von ehrenamtlichem Personal besonders bei der<br />
Abarbeitung von zeitkritischen Einsätzen weiter zurückgehen, so ist bei der<br />
Fortschreibung des <strong>Brandschutzbedarfsplan</strong>es zu beurteilen, ob sich eine<br />
Anpassung des hauptberuflichen Stellenplanes an den Bedarfsplan erforderlich<br />
macht.<br />
8.1.2 Personalbedarf Tagesdienst<br />
Im Tagesdienst der Abteilung Feuerwehr sind derzeit folgende Funktionsstellen<br />
vorhanden:<br />
1 Abteilungsleiter Feuerwehr (gehobener Dienst)<br />
1 Leiter der Hauptberuflichen Wachbereitschaft (gehobener Dienst)<br />
1 Sachgebietsleiter Vorbeugender Brand- <strong>und</strong> Gefahrenschutz (mittlerer Dienst)<br />
0,5 Mitarbeiter/in im Feuerschutz<br />
Durch die konkrete Aufgabenzuordnung in den Arbeitsplatzbeschreibungen ergibt<br />
sich die Notwendigkeit der Personalstellen. Gerade durch die Veränderungen in<br />
Folge der Gebietsreform <strong>und</strong> der Budgetierung (Übertragung der<br />
Eigenverantwortung für die Gebäudeverwaltung <strong>und</strong> -unterhaltung) hat sich das<br />
Arbeitsaufkommen wesentlich erhöht. Dies wurde insbesondere durch eine<br />
- 48 -
Gefahrenanalyse <strong>und</strong> <strong>Brandschutzbedarfsplan</strong> der Stadt <strong>Halberstadt</strong><br />
Neuverteilung der Aufgaben in der Abteilung aufgefangen, ohne das dafür (wie in<br />
anderen Bereichen erfolgt) zusätzliches Personal bereitgestellt wurde.<br />
Die 3 Beamtenstellen (Zugführerqualifikation) sind notwendig, um den Alarmdienst<br />
(Einsatzleitung bei größeren Einsätzen) in Form der Hausbereitschaft r<strong>und</strong> um die<br />
Uhr sicher zu stellen.<br />
Aus Sicht des Abteilungsleiters Feuerwehr hat sich die seit einigen Jahren<br />
praktizierte Struktur nicht bewährt. Die Aufteilung der Verantwortung für die<br />
Organisation <strong>und</strong> das Personal auf den Abteilungsleiter Feuerwehr <strong>und</strong> den Leiter<br />
der Hauptberuflichen Wachbereitschaft ist nicht von Vorteil. Diese Teilung führt eher<br />
zu unklaren Führungs- <strong>und</strong> Verantwortungsebenen <strong>und</strong> ist von daher<br />
kontraproduktiv. Eine klare Aufgabentrennung könnte wie folgt erfolgen:<br />
Leiter der Feuerwache [Aufgabengebiet: Personal <strong>und</strong> Einsatz/ Ausbildung]<br />
Sachgebietsleiter [Aufgabengebiet: Gebäude/Technik ]<br />
Sachgebietsleiter [Vorbeugender Brand- <strong>und</strong> Gefahrenschutz]<br />
Mitarbeiter/in Feuerschutz (0,5 Stelle)<br />
8.1.3 Ehrenamtliches Personal<br />
8.1.3.1 Personalübersicht<br />
Ortsfeuerwehr Personal PA GF ZF JA KA AE<br />
gesamt Träger<br />
Aspenstedt 18 7 2 - - - 1<br />
Athenstedt 20 9 3 - 1 - -<br />
Emersleben 16 2 3 - 5 2 1<br />
<strong>Halberstadt</strong> 50 19 11 6 19 16 16<br />
Kl. Quenstedt 22 5 3 - 10 8 4<br />
Langenstein 36 15 3 2 10 10 12<br />
Sargstedt 20 6 - - - - 6<br />
Ströbeck 17 6 2 - - - -<br />
Gesamt 199 69 27 8 45 36 40<br />
[PA-Träger = Atemschutzgeräteträger, GF= Gruppenführer, ZF= Zugführer, JA= Jugendabteilung<br />
KA= Kinderabteilung, AE= Alters- <strong>und</strong> Ehrenabteilung]<br />
Zur Erreichung des Schutzzieles ist die doppelte Staffelstärke (12 FM) bei jeder<br />
Löschgruppe erforderlich. Eine dreifache Staffelstärke (18 FM) jeder Löschgruppe<br />
sollte angestrebt werden.<br />
- 49 -
Gefahrenanalyse <strong>und</strong> <strong>Brandschutzbedarfsplan</strong> der Stadt <strong>Halberstadt</strong><br />
8.1.3.2 Personalverfügbarkeit<br />
In der nachfolgenden Darstellung ist die tatsächliche Verfügbarkeit des<br />
ehrenamtlichen Einsatzpersonals in der Zeit von 06.00 bis 18.00 Uhr, 18.00 - 06.00<br />
Uhr, an den Samstagen, Sonntagen <strong>und</strong> Feiertagen zu erkennen.<br />
(Stand August 2010)<br />
Ortsfeuerwehr <strong>Halberstadt</strong><br />
Einsatzpersonal 06.00- 18.00- Samstag So./Feiertage Bemerkungen<br />
Gesamt: 18.00 Uhr 06.00 Uhr<br />
48 (100 %) 11 (23 %) 33 (69 %) 34 (71 %) 36 (75 %)<br />
Ortsfeuerwehr Langenstein<br />
Einsatzpersonal 06.00- 18.00- Samstag So./Feiertage Bemerkungen<br />
Gesamt: 18.00 Uhr 06.00 Uhr<br />
31 (100 %) 10 (32%) 17 (55 %) 26 (84%) 28 (90%)<br />
Ortsfeuerwehr Aspenstedt<br />
Einsatzpersonal 06.00- 18.00- Samstag So./Feiertage Bemerkungen<br />
Gesamt: 18.00 Uhr 06.00 Uhr<br />
19 (100 %) 5 (26 %) 18 (95 %) 18 (95 %) 18 (95 %)<br />
Bei der Ortsfeuerwehr Aspenstedt ist es bisher nicht gelungen, eine Jugend- bzw.<br />
Kinderfeuerwehr zu gründen.<br />
Ortsfeuerwehr Emersleben<br />
Einsatzpersonal 06.00- 18.00- Samstag So./Feiertage Bemerkungen<br />
Gesamt: 18.00 Uhr 06.00 Uhr<br />
15 (100 %) 6 (40%) 12 (80 %) 12 (80 %) 12 (80%)<br />
Bei der Ortsfeuerwehr Emersleben konnte die Funktion des stellv. Ortswehrleiters<br />
bisher wegen fehlender Qualifikation des Bewerbers nicht besetzt werden.<br />
Auch die notwendige Besetzung der Funktion Jugend- bzw. Kinderfeuerwehrwart<br />
konnte wegen der fehlenden Voraussetzungen der Bewerberin nicht vollzogen<br />
werden.<br />
Ortsfeuerwehr Klein Quenstedt<br />
Einsatzpersonal 06.00- 18.00- Samstag So./Feiertage Bemerkungen<br />
Gesamt: 18.00 Uhr 06.00 Uhr<br />
21 (100 %) 1 (5 %) 21 (100 %) 21 (100 %) 21 (100 %)<br />
Ortsfeuerwehr Sargstedt<br />
Einsatzpersonal 06.00- 18.00- Samstag So./Feiertage Bemerkungen<br />
Gesamt: 18.00 Uhr 06.00 Uhr<br />
20 (100 %) 5 (25 %) 15 (75 %) 15 (75%) 16 (80%)<br />
Eine Jugend- bzw. Kinderfeuerwehr besteht nicht.<br />
- 50 -
Gefahrenanalyse <strong>und</strong> <strong>Brandschutzbedarfsplan</strong> der Stadt <strong>Halberstadt</strong><br />
Ortsfeuerwehr Schachdorf Ströbeck<br />
Einsatzpersonal 06.00- 18.00- Samstag So./Feiertage Bemerkungen<br />
Gesamt: 18.00 Uhr 06.00 Uhr<br />
17 (100 %) 1 ( 6 %) 16 (94%) 16 (94 %) 16 (94 %)<br />
Eine Jugend- bzw. Kinderfeuerwehr besteht in der Ortsfeuerwehr Schachdorf<br />
Ströbeck nicht.<br />
Ortsfeuerwehr Athenstedt<br />
Einsatzpersonal 06.00- 18.00- Samstag So./Feiertage Bemerkungen<br />
Gesamt: 18.00 Uhr 06.00 Uhr<br />
20 (100 %) 3 (15 %) 13 (65 %) 17 (85 %) 17 (85 %)<br />
Eine arbeitsfähige Jugend- bzw. Kinderfeuerwehr besteht bei der Ortsfeuerwehr<br />
Athenstedt nicht.<br />
Fazit<br />
Der Großteil des Einsatzgeschehens besteht aus Kleineinsätzen <strong>und</strong> damit nicht<br />
zeitkritischen Einsätzen. Diese Einsätze werden von dem in Abschnitt 5.6<br />
definierten Planungsziel nicht erfasst. Die Einsatzwahrscheinlichkeit werktags<br />
tagsüber ist generell höher als während der übrigen Zeit. Dies gilt im besonderen<br />
Maß für Klein- <strong>und</strong> nichtzeitkritische Einsätze. Diese Einsätze werden in der<br />
Regel durch das hauptberufliche Personal d.h. mit viel weniger Personal als dies<br />
bei zeitkritischen Einsätzen erforderlich ist abgearbeitet.<br />
Aus der Analyse der Verfügbarkeit des ehrenamtlichen Einsatzpersonals ergibt<br />
sich, dass die doppelte Ausrückestärke (12 FM) in der Zeit 06.00 bis 18.00 Uhr<br />
bei keiner Ortsfeuerwehr erreicht wird.<br />
Wie kann unter diesen Voraussetzungen das Schutzziel erreicht werden?<br />
Bereits vor der Eingemeindung von Sargstedt, Aspenstedt, Athenstedt,<br />
Schachdorf Ströbeck <strong>und</strong> Langenstein nach <strong>Halberstadt</strong> fanden mit den<br />
Feuerwehrführern Beratungen statt, um mit einer abgestimmten Alarm- <strong>und</strong><br />
Ausrückeordnung die personelle <strong>und</strong> technische Einsatzbereitschaft für die<br />
Ortsteile zu sichern.<br />
(Alarm- <strong>und</strong> Ausrückeordnung Anlage 1)<br />
Das erste Fahrzeug der alarmierten Löschgruppen sollte ausrücken, sobald 5 FM<br />
am Gerätehaus eingetroffen sind. Zusammen mit den 4 FM der hauptberuflichen<br />
Wache <strong>und</strong> dem Einsatz-Leit-Dienst wird dann das Schutzziel von 10 FM<br />
innerhalb der 1. Eintreffzeit (12 Minuten nach Alarmierung) erreicht. Die weiteren<br />
Kräfte rücken dann mit dem MTF nach. Zusammen mit den alarmierten Kräften<br />
der umliegenden Gerätehäuser wird dann auch das Schutzziel von weiteren 6 FM<br />
innerhalb der 2. Eintreffzeit (17 Minuten nach Alarmierung) erreicht werden<br />
können.<br />
Dies gilt für den Bereich der Stadt, in denen die Kräfte der hauptberuflichen<br />
Wache innerhalb von 12 Minuten nach Alarmierung eintreffen können. Besonders<br />
- 51 -
Gefahrenanalyse <strong>und</strong> <strong>Brandschutzbedarfsplan</strong> der Stadt <strong>Halberstadt</strong><br />
für den Ortsteil Athenstedt muss gerade das Schutzziel von 10 FM innerhalb der<br />
1. Eintreffzeit ausschließlich durch ehrenamtliche Kräfte sichergestellt werden.<br />
Das setzt voraus, dass die in der Alarm- <strong>und</strong> Ausrückeordnung vorgeplanten<br />
Ortsfeuerwehren mit mindestens einer Staffel im Rendezvoussystem eintrifft, um<br />
sinnvolle Erstmaßnahmen zur Menschenrettung oder Brandbekämpfung einleiten<br />
zu können.<br />
Neben den organisatorischen Aufgaben muss es zukünftig auch darum gehen ein<br />
Konzept zu erarbeiten, welches den Einsatz von Feuerwehrangehörigen von<br />
Standorten aus regelt, die von der Arbeitsstelle aus in einem akzeptablen<br />
Zeitraum erreicht werden können. Die Arbeitsstelle einiger<br />
Feuerwehrangehöriger kann durchaus im Ausrückebereich einer anderen<br />
Löschgruppe liegen. Die Idee besteht darin, dass Feuerwehrangehörige die<br />
außerhalb des Ausrückebereichs „ihrer“ Löschgruppe arbeiten, im<br />
Ausrückebereich der dem Arbeitsplatz nächstgelegenen Löschgruppe mit<br />
ausrücken <strong>und</strong> dadurch zur Verbesserung des Erreichungsgrades beitragen.<br />
Dazu ist eine Erhebung (Verfügbarkeitsanalyse) unter sämtlichen aktiven<br />
Feuerwehrangehörigen zu erstellen.<br />
Dazu gehört aber auch, dass von allen Seiten für Verständnis bei den<br />
Arbeitgebern geworben wird, wie auch eine doppelte persönliche<br />
Schutzausrüstung <strong>und</strong> Anpassung der Schließanlagen in den Gerätehäusern.<br />
Aus den Erfahrungen der zurückliegenden Jahre <strong>und</strong> den neuen Erkenntnissen<br />
bei der Führung <strong>und</strong> Leitung im Einsatz macht es sich erforderlich, bei der<br />
Feuerwehr <strong>Halberstadt</strong> zur Unterstützung des Einsatzleiters eine Führungsgruppe<br />
aufzubauen. Basierend auf den Festlegungen der Dienstvorschrift 100<br />
(Führungsdienstvorschrift für den Feuerwehrdienst sowie für die Bewältigung von<br />
Großschadenslagen <strong>und</strong> Katastrophen) muss diese Führungsgruppe aus<br />
Gruppen- bzw. Zugführern <strong>und</strong> Führungsgehilfen bestehen. Die Gruppe oder<br />
auch Teile der Gruppe wird bei Großschadenslagen wie Unwetter, Hochwasser,<br />
Sturmschäden, eingesetzt. Die Führung kann sowohl vom Feuerwehrhaus aus<br />
oder zur Unterstützung des Einsatzleiters vor Ort mit dem Einsatzleitwagen<br />
erfolgen.<br />
Darüber hinaus ist die Stadt <strong>Halberstadt</strong> verpflichtet, einen „Stab für<br />
außergewöhnliche Ereignisse (SAE)“ zu bilden. Dieser Stab unterstützt<br />
administrativ die Feuerwehrführung bei der Bewältigung von Schadenslagen<br />
unterhalb einer Katastrophe. Die Arbeitsfähigkeit dieses Stabes ist ebenso im<br />
Katastrophenfall sicher zu stellen.<br />
Auch zukünftig wird es notwendig sein, die Qualität <strong>und</strong> Quantität von<br />
ehrenamtlichen Kräften zu verbessern. Die Steigerung der Qualität wird durch<br />
eine konsequente Aus- <strong>und</strong> Fortbildung gewährleistet.<br />
Bei den einzelnen Ortsfeuerwehren sind unterschiedliche Ausbildungsstandards<br />
zu verzeichnen.<br />
Die Defizite führen zur Nichtanwendung von Standardeinsatzregeln (SER).<br />
- 52 -
Gefahrenanalyse <strong>und</strong> <strong>Brandschutzbedarfsplan</strong> der Stadt <strong>Halberstadt</strong><br />
Kommentar<br />
Standard-Einsatz-Regeln sind standardisierte Handlungsanweisungen, die es<br />
ermöglichen sollen, insbesondere Routinehandlungen einheitlich auszubilden, zu<br />
trainieren <strong>und</strong> im Einsatz anzuwenden. Dies ist besonders dann von Bedeutung, wenn<br />
die eingesetzten Einheiten aus ständig wechselndem Feuerwehrangehörigen mit ständig<br />
wechselnden Führungskräften bestehen <strong>und</strong> im Einsatzfall in Abhängigkeit von<br />
Einsatzort <strong>und</strong> Verfügbarkeit in unterschiedlicher Zusammensetzung an einer<br />
Einsatzstelle gemeinsam tätig werden müssen. Hier ist es von unschätzbarem Vorteil,<br />
wenn die Vorgehensweisen für Standardsituationen bereits im Vorfeld festgelegt sind <strong>und</strong><br />
von allen Einsatzkräften beherrscht werden. Dies führt letztlich zu einer Optimierung der<br />
Einsatzabläufe <strong>und</strong> schafft für die Einsatzkräfte eine nicht zu unterschätzende<br />
Handlungssicherheit.<br />
Es gilt die vorhandenen Ressourcen noch besser <strong>und</strong> effektiver für alle<br />
Ortsfeuerwehren zu nutzen.<br />
Die Organisation von wehrübergreifenden Ausbildungen wie z.B.<br />
Atemschutztraining, Photovoltaikanlagen, Erste Hilfe usw. entlastet die<br />
Wehrführungen <strong>und</strong> führt zu einem einheitlichen Wissensstand.<br />
Einmal erstellte Ausbildungsunterlagen sind allen Ortsfeuerwehren zu Verfügung<br />
zu stellen. Die Ausbildung muss noch mehr als bisher, den geänderten<br />
Arbeitszeitbedingungen der ehrenamtlichen Kräfte Rechnung tragen.<br />
Die Bedeutung einer qualitätsgerechten Aus- <strong>und</strong> Fortbildung muss zukünftig<br />
mehr in den Mittelpunkt der Führungsarbeit integriert werden.<br />
Es wird vorgeschlagen, mindestens einen Stellvertreter des Stadtwehrleiters mit<br />
der Funktion „Stadtausbildungsleiter“ einzuführen.<br />
Wichtige Aufgaben sind:<br />
� die Organisation <strong>und</strong> Durchführung der Standortausbildung „Truppmann“<br />
� Organisation von gemeinsamen Ausbildungstagen<br />
� Organisation von Ortsteil übergreifenden Einsatzübungen<br />
� Ausbildung spezieller Themen für Führungs- <strong>und</strong> Spezialkräfte<br />
[Um dies umzusetzen muss die Satzung zur Errichtung einer Feuerwehr in der Stadt<br />
<strong>Halberstadt</strong> im §2 Pkt. 2 geändert werden.]<br />
Die Quantität soll in der Zukunft durch ein weiterentwickeltes<br />
Personalentwicklungskonzept gesteigert werden. Hierzu gehört eine gezielte<br />
Mitgliederwerbung <strong>und</strong> eine verbesserte Öffentlichkeitsarbeit. Mitgliederwerbung<br />
muss in allen Bereichen, besonders aber im Bereich der Kinder- <strong>und</strong><br />
Jugendfeuerwehren durchgeführt werden, da neue aktive Mitglieder fast<br />
ausschließlich aus den Jugendfeuerwehren kommen.<br />
Dazu ist es erforderlich, dass die Öffentlichkeitsarbeit von allen Seiten<br />
Unterstützung erhält, innerhalb der Feuerwehr, wie auch von Seiten der Politik<br />
<strong>und</strong> der Verwaltung der Stadt <strong>Halberstadt</strong>. Im Bereich der Öffentlichkeitsarbeit<br />
müssen alle Medien ausgeschöpft werden.<br />
Ebenso ist weiterhin die Arbeit der Brandschutzerziehung in den Kindergärten<br />
<strong>und</strong> Gr<strong>und</strong>schulen unerlässlich, die neben der eigentlichen Aufgabe<br />
(Brandschutzerziehung <strong>und</strong> -aufklärung) auch noch den Nebeneffekt der<br />
Mitgliederwerbung beinhaltet.<br />
- 53 -
Gefahrenanalyse <strong>und</strong> <strong>Brandschutzbedarfsplan</strong> der Stadt <strong>Halberstadt</strong><br />
9 Zusammenfassung<br />
Die fristgerechte Abdeckung des Stadtgebietes bei zeitkritischen Einsätzen<br />
entsprechend dem Schutzziel ist heute trotz der Vorhaltung von hauptberuflichen<br />
Kräften sowie der 8 Standorte nicht vollständig gegeben. Es sind weitere personelle<br />
<strong>und</strong> organisatorische Maßnahmen erforderlich, um das Schutzziel zu erreichen.<br />
9.1 Standorte<br />
Vom jetzigen Standort der Feuer- <strong>und</strong> Umweltwache <strong>Halberstadt</strong> wird im<br />
Wesentlichen der größte Teil des Stadtgebietes abgedeckt, Defizite gibt es im<br />
Bereich Athenstedt.<br />
Der überwiegende Teil der Feuerwehrhäuser erfordert bauliche Maßnahmen um<br />
einen funktionellen Zustand zu erreichen. Bei den Standorten Sargstedt, Aspenstedt,<br />
Athenstedt müssen Abgasabsauganlagen nachgerüstet werden.<br />
Für den Standtort Schachdorf Ströbeck ist aufgr<strong>und</strong> der schlechten Bausubstanz<br />
<strong>und</strong> Raumverhältnisse ein Neubau zwingend erforderlich. Aus wirtschaftlichen <strong>und</strong><br />
feuerwehrtaktischen Erwägungen ist dem Neubau eines standardisierten<br />
Feuerwehrhauses den Vorrang zu geben. Die Kosten für den Neubau werden von<br />
der Feuerwehr auf 300.000 € geschätzt. Zugesagt wurden von den Angehörigen der<br />
Ortsfeuerwehr, Eigenleistungen in einem vertretbaren Umfang.<br />
Am Standort Langenstein ist kurzfristig die Errichtung einer Fahrzeughalle sowie die<br />
Schaffung einer separaten Umkleide, Abgasabsauganlage zur Erreichung<br />
zumutbarer, sicherer Arbeitsbedingungen erforderlich. Durch die Feuerwehr werden<br />
derzeit zwei verschiedene Gebäude zur Unterstellung der Fahrzeuge genutzt. Aus<br />
dieser Situation ergeben sich Verzögerungen im Alarmablauf, welche nicht<br />
hinzunehmen sind. Dazu kommt, dass durch den baulichen Zustand eines Gebäudes<br />
(Alte Feuerwache) eine Gefahr für die Einsatzbereitschaft des eingestellten<br />
Fahrzeuges besteht. Unter der Voraussetzung, dass die beantragten aber nicht<br />
gewährten Fördermittel durch Eigenleistungen der Feuerwehrangehörigen erbracht<br />
werden können, ist von einem Investitionsvolumen in Höhe von 94.000 €<br />
auszugehen.<br />
Am Standort der Feuer- <strong>und</strong> Umweltwache <strong>Halberstadt</strong> muss das als Lager <strong>und</strong><br />
Garage genutzte Haus 2 dringend saniert werden. Die erforderlichen Mittel dafür in<br />
Höhe von 220.000 € wurden schon seit mehreren Jahren für den Haushalt<br />
angemeldet, zu einer Ausführung kam es bisher nicht.<br />
- 54 -
Gefahrenanalyse <strong>und</strong> <strong>Brandschutzbedarfsplan</strong> der Stadt <strong>Halberstadt</strong><br />
9.2 Personal<br />
• Um entsprechend den Feuerwehrdienstvorschriften FwDV 3 <strong>und</strong> FwDV 7<br />
vorgehen zu können ist zur Besetzung des Löschzuges mindestens eine Staffel<br />
1/5 erforderlich. Sollte es zukünftig nicht gelingen, die jeweilige hauptberufliche<br />
Dienststärke von 1/4 bzw. 1/3 durch geeignete freiwillige Kräfte zu ergänzen,<br />
muss das hauptberufliche Personal aufgestockt werden.<br />
• Die Alarm- <strong>und</strong> Ausrückeordnung ist zur verbesserten Erreichung des<br />
Schutzzieles weiter zu optimieren <strong>und</strong> den sich verändernden Gegebenheiten<br />
anzupassen.<br />
• Die Kinder- <strong>und</strong> Jugendarbeit ist weiterhin konsequent zu fördern.<br />
• Durch die Stadtverwaltung sollte bei Neueinstellungen dafür geworben werden,<br />
dass sich die Bewerber für eine ehrenamtliche Mitarbeit in der Freiwilligen<br />
Feuerwehr bereit erklären.<br />
• Erfreulicherweise hat die Stadt <strong>Halberstadt</strong>, mit der Gewährung einer<br />
„Feuerwehrrente“, dass ehrenamtliche Engagement anerkannt. Es ist erforderlich,<br />
dies auch weiterhin zu fördern.<br />
10 Fortschreibung<br />
Die Gr<strong>und</strong>lagen zur Entstehung des <strong>Risikoanalyse</strong> <strong>und</strong> des<br />
<strong>Brandschutzbedarfsplan</strong>es verhalten sich dynamisch. Aus diesem Gr<strong>und</strong> ist es<br />
notwendig diese Dokumente zu gegebener Zeit fortzuschreiben. Dafür ist ein<br />
festgelegter Zeitraum zu definieren. Hierbei ist u.a. zu berücksichtigen, dass<br />
bestimmte Maßnahmen bis zu ihrem Wirksamwerden einen gewissen Vorlauf<br />
benötigen (z.B. Ausbildungsmaßnahmen). Eine fünfjährige Fortschreibung wird<br />
empfohlen. Besondere Abweichungen, die während der regulären Laufzeit<br />
auftreten, werden mit den Kontrollen des Berichtswesens erkannt, ggf. ist dann<br />
eine außerordentliche Fortschreibung durchzuführen.<br />
Wesentliche Änderungen sollten hier in Form einer Geringfügigkeitsschwelle, ob<br />
eine außerordentliche Fortschreibung des <strong>Brandschutzbedarfsplan</strong>es<br />
durchzuführen ist, definiert werden. Sollten durch unvorhergesehene Ereignisse<br />
(Mittelkürzungen oder -zuweisungen, Personalausfall, Schäden an Fahrzeugen<br />
oder Gebäuden, Änderungen der Infrastruktur des betrachteten Gebietes u.ä.) die<br />
Ziele des <strong>Brandschutzbedarfsplan</strong>es wesentlich verfehlt werden, ist eine<br />
Fortschreibung durchzuführen.<br />
Wesentliche Änderungen sind u.a.:<br />
� Wesentliche Nichteinhaltung des Erreichungsgrades<br />
� Wesentliche Nichteinhaltung der personal- <strong>und</strong>/oder materialbezogenen<br />
Mindesteinsatzstärke.<br />
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Anlage 1<br />
Gefahrenanalyse <strong>und</strong> <strong>Brandschutzbedarfsplan</strong> der Stadt <strong>Halberstadt</strong><br />
Alarm- <strong>und</strong> Ausrückordnung für die Feuerwehr <strong>Halberstadt</strong><br />
1. Geltungsbereich<br />
1.1 Der Geltungsbereich der Alarm- <strong>und</strong> Ausrückordnung (AAO) erstreckt<br />
sich auf das Stadtgebiet von <strong>Halberstadt</strong> einschließlich der Ortsteile.<br />
1.2 Über diese AAO hinaus gelten die Bestimmungen des § 2 Abs.3<br />
(Nachbarschaftshilfe),des §16 Abs.2 (Kreisbrandmeister,<br />
Abschnittsleiter), des Brandschutz- <strong>und</strong> Hilfeleistungsgesetzes<br />
Sachsen Anhalt sowie der AAO des Zuges „Sondereinsatz Gefahrgut“<br />
der Kreisfeuerwehrbereitschaft LK Harz.<br />
2. Ausrückbestimmungen<br />
Die Alarmierung der Kräfte <strong>und</strong> Mittel erfolgt nach Einsatzstichwörtern.<br />
2.1. Beschreibung / Einsatzstichwort<br />
2.1.1 Kleinbrand<br />
Entstehungsbrände außerhalb von Gebäuden,<br />
z.B. Container, Müllkübel sowie kleine Flächenbrände<br />
2.1.2 Mittelbrand<br />
Zimmerbrand, Etagenbrände normaler Wohnhäuser,<br />
bei denen keine Menschen in Gefahr sind<br />
2.1.3 Großbrand<br />
Gebäudebrand mit Menschenrettung, Zimmerbrände<br />
in Gebäuden mit erhöhter Nutzungslast, z.B. Alten- <strong>und</strong> Pflegeheime,<br />
Schulen, Kindergärten während der Nutzungszeit sowie Waldbrände<br />
größeren Ausmaßes<br />
2.1.4 TH Einfach<br />
Hilfeleistung kleineren Umfanges wie z.B. Tiere in Not, Ölbeseitigung<br />
nach VKU, Baumbeseitigung, Keller lenzen<br />
2.1.5 TH Mittel<br />
Hilfeleistung bei Verkehrs- oder Betriebsunfällen mit einer<br />
eingeklemmten Person zu der hydraulisches Rettungsgerät eingesetzt<br />
werden muss. Gefahrgutunfall größeren Umfangs, Zusatzgeräte <strong>und</strong><br />
Zusatzausrüstung erforderlich.<br />
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Gefahrenanalyse <strong>und</strong> <strong>Brandschutzbedarfsplan</strong> der Stadt <strong>Halberstadt</strong><br />
2.1.6 TH Groß<br />
Hilfeleistung bei Verkehrs- oder Betriebsunfällen mit mehr als einer<br />
eingeklemmten Person zu denen mindestens zwei Hydraulische<br />
Rettungsgeräte eingesetzt werden müssen. Gefahrgutunfall großen Umfangs,<br />
Zusatzgeräte <strong>und</strong> Zusatzausrüstung erforderlich.<br />
3. Alarmierung<br />
3.1 Einsatzleitdienst<br />
Der Einsatzleitdienst wird monatlich geplant <strong>und</strong> der Leitstelle Harz zur<br />
Kenntnis gebracht.<br />
Der Einsatzleitdienst übernimmt die Aufgaben gem. SOG LSA für die<br />
Stadt <strong>Halberstadt</strong> einschließlich aller Ortsteile außerhalb der<br />
Regelarbeitszeit der Verwaltung.<br />
3.2. Sonderalarm<br />
Es besteht die Möglichkeit nach Anforderung durch den ELD spezielle<br />
Kräfte aus den Freischichten der Hauptberuflichen Wachbereitschaft für<br />
den Sondereinsatz Strahlenschutz zu alarmieren.<br />
Diese Alarmierung erfolgt über die Alarmgruppe „Sonderalarm“.<br />
4. Spezielle Ausrückbestimmungen<br />
4.1 Bei Brandmeldungen über automatische Brandmeldeanlagen im<br />
Stadtgebiet, rückt zunächst die Dienst habende Wachschicht aus. Auf<br />
Anforderung durch den jeweiligen Einsatzleiter werden weitere Kräfte<br />
<strong>und</strong> Mittel zum Einsatz gebracht. Bei Meldungen aus den Ortsteilen ist<br />
die zuständige Ortsfeuerwehr mit zu alarmieren.<br />
4.2 Bei Ereignissen im Landkreis Harz, die den Einsatz der DLK 23/12<br />
zwingend erforderlich machen, wird je nach Charakter des Ereignisses,<br />
auch das HLF 16/20 der Hauptberuflichen Wachbereitschaft zum<br />
Einsatz gebracht. Der ELD ist zu informieren.<br />
4.3 In den Fällen des Ausrückens der Kräfte <strong>und</strong> Mittel der<br />
Hauptberuflichen Wachbereitschaft außerhalb des Ausrückbereiches,<br />
oder bei längeren komplizierten Einsätzen im Ausrückbereich,<br />
entscheidet der ELD oder Schichtführer je nach Entfernung <strong>und</strong><br />
Charakter des Einsatzes, über die Besetzung der Wache zur<br />
Absicherung des Stadtgebietes.<br />
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Gefahrenanalyse <strong>und</strong> <strong>Brandschutzbedarfsplan</strong> der Stadt <strong>Halberstadt</strong><br />
5. Erreichbarkeit<br />
Durch den Leiter der Abteilung Feuerwehr der Stadt <strong>Halberstadt</strong>, wird<br />
monatlich der ELD geplant <strong>und</strong> der Leitstelle Harz zur Kenntnis<br />
gegeben.<br />
6. Inkrafttreten<br />
Diese Alarm- <strong>und</strong> Ausrückordnung tritt am Tage ihrer Unterzeichnung<br />
in Kraft. Bisherige Regelungen treten am gleichen Tag außer Kraft.<br />
<strong>Halberstadt</strong>, den 01.01.2010<br />
Harald Böer<br />
Abteilungsleiter Feuerwehr<br />
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