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Bundeswehr muss Ingo Steuer als Trainer von Sportsoldaten dulden

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nach seinem 18. Geburtstag noch <strong>als</strong> Sportler unterschrieben und durch seine Tätigkeit<br />

<strong>als</strong> IM offenbar keiner der <strong>von</strong> ihm bespitzelten Personen einen konkreten Schaden<br />

zugefügt. Er sei 12 Jahre im Dienste der <strong>Bundeswehr</strong> tätig gewesen und habe<br />

dort höchste Auszeichnungen erhalten. Argumente gegen die fachliche Eignung des<br />

Klägers existierten nicht.<br />

Schließlich sei es die Aufgabe des Spitzenverbandes, der Deutschen Eislauf Union,<br />

und des Deutschen Olympischen Sportbundes, sich darüber klarzuwerden, ob sie<br />

ein Training durch Herrn <strong>Steuer</strong> zulassen wollten oder nicht. Wenn sie nach Überprüfung<br />

seiner früheren Tätigkeit für das MfS keine Einwände dagegen hätten, dass<br />

er heute Spitzensportler im Eiskunstlauf trainiere, sei die <strong>Bundeswehr</strong> nicht berechtigt,<br />

diese sportfachliche Entscheidung außer Kraft zu setzen.<br />

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Das Oberlandesgericht hat die Revision zum<br />

Bundesgerichtshof zugelassen.<br />

Brandenburg, den 29. März 2011 (Urteil vom 29.3.2011, 6 U 66/10)

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