30.01.2015 Aufrufe

Handwerk Magazin 10/2013 - Dr. Gaupp & Coll.

Handwerk Magazin 10/2013 - Dr. Gaupp & Coll.

Handwerk Magazin 10/2013 - Dr. Gaupp & Coll.

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Steuern + Recht<br />

Schwarzarbeit –<br />

nein danke!<br />

Werkverträge. Schwarzarbeit lohnt sich nicht. Denn Kunden können keine<br />

Mängelbeseitigung bei einem nichtigen Geschäft vom <strong>Handwerk</strong>er verlangen.<br />

So entschied der Bundesgerichtshof in einem aktuellen Urteil.<br />

Text Sigrid Fiebig Foto Matthias Jung<br />

Schreiner und Bootsbauer Willi Brune setzt auf Qualität. Seine Yachtausbauten werden nach Maß gefertigt.


Steuern + Recht Vertragsrecht<br />

Bootsbauer Willi Brune präsentiert seinen<br />

Kunden gerne seine Segelyacht „Puritana“.<br />

Mit diesem Schiff begann für Brune der Innenausbau<br />

von Booten. Die „Puritana“ kam gut<br />

an bei seinen Kunden und auf der Hanseboot in<br />

Hamburg. Der Schreiner- und Bootsbaumeister<br />

Brune führt in Erftstadt eine Werft sowie eine<br />

Schreinerei. Inzwischen betreut er auch größere<br />

Projekte: Neubauten aus Aluminium, Leichtbauten<br />

aus Faserverbundmaterial sowie Refitmaßnahmen<br />

von größeren Yachten.<br />

„Jedes Schiff hat seine persönliche Note“, betont<br />

Brune. Boote von der Stange gibt es bei ihm<br />

nicht. Seine Leistungen bietet der Firmenchef<br />

weltweit an. „Die Kunden kommen meist schon<br />

mit recht genauen Vorstellungen“, erzählt Willi<br />

Brune. Gemeinsam wird ein Gesamtkonzept<br />

erarbeitet. Angefangen bei einem geeigneten<br />

Rumpf, den oftmals ein Spezialist zuliefert,<br />

über die technische Ausstattung und Inneneinrichtung,<br />

bis hin zur Besegelung der Yacht.<br />

„Jede Phase wird professionell anhand einer<br />

CAD-Planung perfekt umgesetzt“, sagt Brune.<br />

Ein Projekt dauert zwei Jahre. „Es versteht sich<br />

von selbst, dass bei meinen Auftragsarbeiten<br />

dem Kunden eine Rechnung inklusive Umsatzsteuer<br />

gestellt wird.“<br />

Ein Vorbildbetrieb mit dieser Infrastruktur,<br />

hohem Maschineneinsatz, Werkstatt sowie<br />

Werkhalle, in der die Boote komplett fertig gestellt<br />

werden, hat mit Schwarzarbeit nichts zu<br />

tun. Allerdings gibt es in einigen <strong>Handwerk</strong>sbranchen<br />

nach wie vor Probleme mit Schwarzarbeit.<br />

Das könnte sich nach einem neuen Urteil<br />

des Bundesgerichtshofes ändern. Denn die<br />

Richter entschieden, dass bei Schwarzarbeit ein<br />

Kunde keine Gewährleistungsansprüche gegen<br />

den <strong>Handwerk</strong>er geltend machen kann. Somit<br />

steigt für Kunden das Risiko, bei Schwarzarbeit<br />

auf vom <strong>Handwerk</strong>er schlecht ausgeführten<br />

Leistungen sitzenzubleiben.<br />

Qualität entscheidet<br />

Dieses Urteil sollten <strong>Handwerk</strong>er zum Anlass<br />

nehmen, „dem Kunden immer wieder deutlich<br />

zu machen, dass nicht der Preis allein entscheiden<br />

sollte, sondern der Umfang und die Qualität<br />

an Leistung“, erklärt Elmar Esser, Hauptgeschäftsführer<br />

im Zentralverband Sanitär Heizung<br />

Klima (ZVSHK) St. Augustin. Zudem könne<br />

der Kunde haushaltsnahe Dienstleistungen<br />

beim Finanzamt einreichen (siehe „Praxis-Tipp<br />

zum Steuerabzug“, Seite 64).<br />

In dem jetzt entschiedenen Fall vor dem<br />

Bundesgerichtshof (BGH) ging es darum, dass<br />

ein Ehepaar seine Hofeinfahrt mit Pflaster belegen<br />

lassen wollte. Ohne Rechnung war ein örtlicher<br />

Planierer dazu bereit. Sie vereinbarten<br />

einen Werklohn von 1800 Euro. Dieser sollte in<br />

33<br />

Sanktionen<br />

Bei Schwarzarbeit drohen hohe Strafen.<br />

Was an Strafe droht<br />

Bußgeld, Geldstrafe oder Gefängnis. Harte Strafen<br />

drohen <strong>Handwerk</strong>ern und Auftraggebern bei<br />

Schwarzarbeit. Viele wollen davon nichts hören.<br />

Schwarzarbeit<br />

Egal, ob ein <strong>Handwerk</strong>er schwarz arbeitet oder<br />

ein Auftraggeber den <strong>Handwerk</strong>er schwarz beauftragt,<br />

von der Strafbarkeit werden beide erfasst.<br />

Die Gründe dafür sind hauptsächlich hinterzogene<br />

Steuern und Sozialabgaben. Nicht umfasst<br />

sind dagegen Gefälligkeiten, wie die Hilfe unter<br />

Angehörigen, Freunden und Nachbarn – ohne<br />

nachhaltige Gewinnerzielungsabsicht. Das Strafmaß<br />

bei Verstößen: Bußgeld bis 500 000 Euro,<br />

Geldstrafe oder bis zu fünf Jahre Haft.<br />

Grüner Bereich<br />

Wie bei anderen Geschäftspartnern können<br />

<strong>Handwerk</strong>er auch etwa Nachbarn, Freunden, Verwandten<br />

einen Rabatt anbieten. Vorsicht: Nach<br />

Abzug des Rabattes muss der Preis mindestens<br />

die Selbstkosten des Betriebes abdecken und<br />

ordnungsgemäß in Rechnung gestellt werden.<br />

Liegt er darunter, greift die Mindestbesteuerung<br />

nach Umsatzsteuergesetz.<br />

bar und ohne Abführung von Umsatzsteuer gezahlt<br />

werden. Vereinbart war, dass der Belag<br />

die Belastung eines LKW aushalten sollte. Jedoch<br />

stellte sich heraus, dass die Sandschicht<br />

unter dem Belag zu dick ausgebracht und somit<br />

zu weich war. Insofern wies das Pflaster<br />

keine ausreichende Festigkeit auf. Es kam folglich<br />

zum Streit. Das Paar wollte vom <strong>Handwerk</strong>sbetrieb<br />

die Kosten für die Nachbesserung<br />

von 6<strong>10</strong>0 Euro. Der <strong>Handwerk</strong>sbetrieb weigerte<br />

sich trotz Aufforderung und Fristsetzung, die<br />

Mängel zu beseitigen.<br />

Überraschenderweise hatte das Paar in der<br />

ersten Instanz sogar Erfolg. Das Landgericht<br />

verurteilte den <strong>Handwerk</strong>er insofern zur Zahlung<br />

in Höhe von 6<strong>10</strong>0 Euro an das Ehepaar.<br />

Foto: sculpies/iStockphoto<br />

„Grundstücks-<br />

Rechnungen<br />

müssen von<br />

privaten Auftraggebern<br />

zwei Jahre lang<br />

aufbewahrt<br />

werden.“<br />

Alexander Rilling,<br />

Rechtsanwalt, <strong>Dr</strong>. <strong>Gaupp</strong><br />

& <strong>Coll</strong>., Stuttgart, DASV.<br />

Foto: Rilling<br />

handwerk magazin <strong>10</strong>/<strong>2013</strong><br />

63


Eine gute Qualität muss<br />

entsprechend vergütet<br />

werden und zahlt sich<br />

damit später aus.<br />

Rückgang der<br />

Schattenwirtschaft<br />

Belgien 4,6<br />

Frankreich<br />

Deutschland<br />

3,9<br />

3,7<br />

Österreich<br />

Spanien<br />

3,2<br />

3,0<br />

Großbritannien 2,1<br />

Schweiz 1,9<br />

Änderung im Verhältnis der<br />

Schattenwirtschaft zum offiziellen<br />

BIP in Prozentpunkten<br />

in den Jahren 2003 – <strong>2013</strong>;<br />

Quelle: Prof. <strong>Dr</strong>. F. Schneider/<br />

IAW, Prognose zur Entwicklung<br />

der Schattenwirtschaft <strong>2013</strong><br />

Seit den letzten zehn<br />

Jahren ist die Schattenwirtschaft<br />

gesunken.<br />

Der Verstoß gegen gesetzliche Verbote führt,<br />

darauf weist Rechtsanwalt Alexander Rilling,<br />

<strong>Dr</strong>. <strong>Gaupp</strong> & <strong>Coll</strong>., Stuttgart – DASV, hin, „nicht<br />

in jedem Fall auch zur zivilrechtlichen Unwirksamkeit<br />

des Geschäfts. Es müssen schon besondere<br />

Umstände dazukommen.“ Das Gesetz zur<br />

Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen<br />

Beschäftigung ist ein solches Verbotsgesetz. Es<br />

verbietet die Schwarzarbeit nicht ausdrücklich,<br />

definiert aber genau, was unter Schwarzarbeit<br />

zu verstehen ist. Die dort enthaltenen Bußgeldandrohungen<br />

machen daraus ein Verbotsgesetz.<br />

Somit reicht es aus, wenn nur einer der Beteiligten<br />

schwarz arbeitet, er also die sich auf-<br />

33<br />

Praxis-Tipp zum Steuerabzug<br />

Kein Steuerabzug bei Barzahlung<br />

Wenn der Kunde eine <strong>Handwerk</strong>errechnung bar<br />

bezahlt, verliert er damit den Anspruch auf den<br />

Steuerabzug. Erst dann, wenn das Geld für die<br />

Prävention Schwarzarbeit<br />

Die Dokumentation per Kontoauszug der Bank ist<br />

deshalb erforderlich, um die Schwarzarbeit wirkungsvoll<br />

zu bekämpfen. Dies gilt laut BFH (Az: VI<br />

R 14 / 08) auch für das Einreichen von haushaltsnahen<br />

Dienstleistungen beim Finanzamt. Ein Steuerabzug<br />

ist auch hier nur möglich, wenn die Rechnung<br />

per Überweisung aufs Konto bezahlt wurde.<br />

Foto: pegbes/Fotolia.com<br />

grund der Werkleistungen ergebenden steuerlichen<br />

Pflichten nicht erfüllt und der andere dies<br />

weiß. Genauer: Der Besteller kennt den Gesetzesverstoß<br />

des Unternehmers und nutzt diesen<br />

bewusst zum eigenen Vorteil aus.<br />

Ganz wichtig, so der Stuttgarter Anwalt Rilling,<br />

„ist in diesem Zusammenhang die Neufassung<br />

des Umsatzsteuergesetzes. Darin wurden<br />

die Pflichten zur Rechnungsstellung und -aufbewahrung<br />

erweitert und umfassender sanktioniert.<br />

Die Bestimmung, Rechnungen zwei Jahre<br />

lang aufzubewahren, treffe gerade den privaten<br />

Besteller von Schwarzarbeit. Diese Zielrichtung<br />

des Gesetzgebers, Schwarzarbeit noch wirkungsvoller<br />

als bisher einzudämmen, führe<br />

auch dazu, dass die Nichtigkeitsfolge eintritt,<br />

wenn der Besteller von der Schwarzarbeit weiß<br />

und sie zu seinem Vorteil ausnützt.“<br />

Keine Gewährleistung bei Nichtigkeit<br />

Aus einem nichtigen Geschäft können keine<br />

Gewährleistungsansprüche abgeleitet werden.<br />

Die Klageabweisung des Oberlandesgerichts<br />

wurde vom BGH bestätigt (VII ZR 6 / 13). Für das<br />

Ehepaar kam es teuer: Verfahrenskosten über<br />

drei Instanzen! Ob die Auftraggeber zumindest<br />

einen Teil ihres Geldes über Regelungen zum<br />

sogenannten Bereicherungsausgleich zurückholen<br />

können, ließ der BGH offen.<br />

Rechtsanwalt Rilling aus Stuttgart meint<br />

dazu: „Neben der nicht fachgerecht belegten<br />

Einfahrt dürfte das Ehepaar auch den gezahlten<br />

Werklohn nicht zurückerhalten. Sie wussten<br />

ja, dass sie ihn nicht schuldeten und insofern<br />

mit der Zahlung gegen das Gesetz verstießen.<br />

Rechnung per Bank überwiesen wurde, kann der<br />

Auftraggeber 20 Prozent von seiner Steuerpflicht<br />

abziehen. Dies entschied der Bundesfinanzhof.<br />

Haushaltsnahe Dienstleistungen<br />

Steuernachlässe gewährt das Einkommensteuergesetz,<br />

wenn der Auftraggeber haushaltsnahe<br />

Dienstleistungen in Anspruch genommen hat. So<br />

muss er nachweisen, dass er eine Putzkraft, Malerarbeiten<br />

oder Pflege in Anspruch genommen hat.<br />

Dann kann er 20 Prozent der Kosten von seiner Einkommensteuer<br />

beim Finanzamt abziehen.<br />

Rechnungstellung<br />

Im BFH-Fall hatte ein Ehepaar für Dachdeckerarbeiten<br />

4872 Euro bezahlt. Dabei bestand der <strong>Handwerk</strong>er<br />

auf Barzahlung und bestätigte den Erhalt<br />

der Summe. Das Finanzamt verweigerte den Steuerabzug,<br />

weil das Geld nicht auf das Konto des<br />

<strong>Handwerk</strong>ers überwiesen wurde.<br />

Praxis-Tipp: <strong>Handwerk</strong>er sollten den Kunden darauf<br />

hinweisen, den Betrag mit Rechnungsstellung<br />

zu überweisen. So ist der Steuerabzug sicher.<br />

Chart: handwerk magazin<br />

64 handwerk magazin <strong>10</strong>/<strong>2013</strong>


Steuern + Recht Vertragsrecht<br />

33<br />

Urteil<br />

Keine Mängelansprüche<br />

Der Besteller hat keinerlei Mängelansprüche<br />

bei Nichtigkeit des Werkvertrages – so der Bundesgerichtshof<br />

(BGH – VII ZR 6 / 13).<br />

§ 1 Abs. 2 Nr. 2 SchwarzArbG enthält das Verbot<br />

zum Abschluss eines Werkvertrages, wenn dieser<br />

Regelungen enthält, die dazu dienen, dass eine<br />

Vertragspartei ihre sich aufgrund der nach dem<br />

Vertrag geschuldeten Werkleistungen ergebenden<br />

steuerlichen Pflichten nicht erfüllt.<br />

Dies führt somit zur Nichtigkeit, wenn der Unternehmer<br />

vorsätzlich hiergegen verstößt und der<br />

Besteller den Verstoß kennt und bewusst zum eigenen<br />

Vorteil für seine Zwecke ausnutzt.<br />

Wer trotzdem zahlt, dem hilft auch das Gesetz<br />

nicht.“ Außerdem, so Rilling, sind die Richter<br />

beim Verdacht einer Straftat gehalten, die zuständigen<br />

Strafverfolgungsbehörden zu verständigen.<br />

Das gilt auch bei Steuerhinterziehung<br />

wie in diesem vorliegenden Fall.<br />

Der Zentralverband des Deutschen <strong>Handwerk</strong>s<br />

(ZDH) begrüßt das Urteil des Bundesgerichtshofes<br />

zum Thema Schwarzarbeit. Der BGH gehe<br />

klar und deutlich von einer Gesamtnichtigkeit<br />

vertraglicher Vereinbarungen aus, bei denen<br />

beide Vertragsparteien gegen die Regelungen<br />

des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes verstoßen.<br />

Das sei zu begrüßen, denn eine Teilnichtigkeit<br />

allein der Abrede, keine Rechnung<br />

für die Werkleistung zu stellen, würde nicht<br />

die notwendige Abschreckungswirkung entfalten.<br />

„Denn dann wäre in der Konsequenz<br />

Schwarzarbeit praktisch ohne Risiko, was dem<br />

Schutzzweck des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes<br />

und dem allgemeinen Rechtsempfinden<br />

zuwider liefe“, so ZDH-Generalsekretär<br />

Holger Schwannecke.<br />

Auch <strong>Handwerk</strong>er Brune lobt das Urteil. Er<br />

ist selbst bei Arbeiten wie Fußbodenlegen durch<br />

Billigkonkurrenz aus dem Markt gedrängt worden.<br />

Deswegen konzentriert er sich auf einen<br />

hohen Spezialisierungsgrad. Seine langjährigen<br />

Mitarbeiter sind loyal. „Im Falle einer Schwarzarbeit<br />

meiner Mitarbeiter käme es zu einer sofortigen<br />

Kündigung des Arbeitsverhältnisses,“<br />

betont der Firmenchef.<br />

<br />

sigrid.fiebig@handwerk-magazin.de<br />

Online<br />

Gefälligkeitsgrenzen<br />

–<br />

Schwarzarbeit<br />

Checken Sie diese anhand<br />

eines Downloads:<br />

handwerk-magazin.de/<br />

<strong>10</strong>_<strong>2013</strong>

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!