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Erläuterungen zur RStO 12 - VSVI

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04.02.2013<br />

Erneuerung<br />

1. vollständigem Ersatz der vorhandenen Befestigung<br />

• Regelungen wie beim Neubau<br />

2. teilweisen Ersatz vorhandener Befestigungen<br />

• z. B. Austausch einer Deckschicht oder Decke aufgrund von<br />

Alterungserscheinungen (Anlehnung an die Tafeln 1 bis 4)<br />

• verbleibender Teil des Aufbaues ohne Schäden, Aufbau entspricht<br />

Belastungsklasse<br />

3. Erneuerung auf der vorhandenen Befestigung<br />

• z. B. bei strukturelle Schädigungen<br />

fundierte Untersuchungen <strong>zur</strong> Ursachenermittlung notwendig<br />

Auf welchen Schichten kann wie aufgebaut werden<br />

Möglichkeiten:<br />

• Erneuerung nach Tafel 5<br />

• Tragfähigkeitsmessungen auf zu untersuchender Konstruktion<br />

• Berechnung von Restnutzungsdauer vorhandener Schichten und<br />

Schichtdickenfestlegung nach den RDO (ab BK10)<br />

Die Regelungen der ZTV BEA-StB und die ZTV BEB-StB sind zu beachten.<br />

Tafel 5 – Erneuerung in Asphaltbauweise<br />

keine Unterscheidung mehr in Erneuerungsklassen<br />

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