Managementbeteiligungen im Mittelstand - P+P Pöllath + Partners
Managementbeteiligungen im Mittelstand - P+P Pöllath + Partners
Managementbeteiligungen im Mittelstand - P+P Pöllath + Partners
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Private Equity<br />
<strong>Managementbeteiligungen</strong><br />
<strong>im</strong> <strong>Mittelstand</strong><br />
Die Kontrolle über das eigene Unternehmen ist ein wichtiger Wert. Es gibt jedoch<br />
Situationen, in denen Kontrolle allein nicht mehr ausreicht, um das Unternehmen<br />
voranzubringen. Private-Equity-Investoren können in solchen Situationen hilfrei che<br />
Partner sein. Von BARBARA KOCH-SCHULTE<br />
Zur Person<br />
Dr. Barbara Koch-Schulte, Counsel<br />
bei <strong>P+P</strong> Pöllath + <strong>Partners</strong> in<br />
München, arbeitet als Rechtsanwältin<br />
und Steuerberaterin. Ihre<br />
Tätigkeitsschwerpunkte liegen <strong>im</strong><br />
Gesellschafts- und Steuerrecht in<br />
den Bereichen Private-Equity-Fonds<br />
und <strong>Managementbeteiligungen</strong>.<br />
<strong>P+P</strong> Pöllath +<strong>Partners</strong> konzentriert<br />
sich auf best<strong>im</strong>mte Bereiche der<br />
Rechts- und Steuerberatung, u.a.<br />
die Beratung von Private Equity<br />
und Unternehmensverkäufen (M&A)<br />
sowie die steuerliche Beratung in<br />
diesem Gebiet.<br />
www.pplaw.com<br />
Ein wesentlicher Bestandteil von<br />
Private-Equity-Investments ist<br />
die Beteiligung des Topmanagements<br />
am Unternehmen. Damit holen<br />
die Finanzinvestoren das Management<br />
„ins Boot“ und stellen einen Interessengleichlauf<br />
zwischen Gesellschafter<br />
und Management her. Denn der Finanzinvestor<br />
ist auf ein seine Interessen<br />
als Gesellschafter berücksichtigendes<br />
Management besonders angewiesen,<br />
da er als Geldgeber, anders als ein<br />
strategischer Investor, das Unternehmen<br />
operativ selbst nicht leiten kann.<br />
In eigentümergeführten Unternehmen<br />
des <strong>Mittelstand</strong>s mit Fremdgeschäftsführern<br />
sieht man <strong>Managementbeteiligungen</strong><br />
jedoch eher selten. Hier ist<br />
die Sorge vor dem Kontrollverlust <strong>im</strong><br />
Unternehmen das Argument, das Unternehmer<br />
am häufigsten gegen die<br />
Abgabe von Anteilen für eine Managementbeteiligung<br />
vorbringen.<br />
Doch genauso wie ein Private-<br />
Equity-Investor ein sinnvoller Finanzierungspartner<br />
für <strong>Mittelstand</strong>sunternehmen<br />
sein kann, können<br />
<strong>Managementbeteiligungen</strong> für eigentümergeführte<br />
Unternehmen sinnvol-<br />
le Instrumente sein, um wichtige Entscheidungsträger<br />
an das Unternehmen<br />
zu binden. Dies gilt insbesondere dann,<br />
wenn <strong>im</strong> Unternehmen besondere Herausforderungen<br />
bewältigt werden müssen.<br />
Dies kann zum Beispiel die Durchführung<br />
einer Restrukturierung sein<br />
oder eben auch die Vorbereitung der<br />
Unternehmensnachfolge. Beide Situationen<br />
verlangen in besonderem Maße<br />
die Identifikation des Fremdgeschäftsführers<br />
mit den Zielen des Gesellschafters<br />
und hohen Einsatz für die Sache.<br />
Ein Manager, der sich pr<strong>im</strong>är als Angestellter<br />
begreift oder behandelt sieht,<br />
und nicht als Partner und Mitgesellschafter<br />
des Unternehmers, wird das<br />
erforderliche Engagement erfahrungsgemäß<br />
häufig nicht bringen oder sich<br />
eher mal anderen Herausforderungen<br />
zuwenden.<br />
Kernbestandteile von<br />
<strong>Managementbeteiligungen</strong><br />
<strong>Managementbeteiligungen</strong>, wie sie bei<br />
Investments von Private-Equity-Investoren<br />
regelmäßig strukturiert werden,<br />
sind auf den Erwerb durch die Entscheidungsträger,<br />
also für leiten- ➔<br />
Foto: Steffen Jänicke<br />
56<br />
| Unternehmeredition Private Equity / M&A 2013
Private Equity<br />
de Angestellte und die Mitglieder der<br />
Geschäftsführung, beschränkt. Dies<br />
ist der wesentliche Unterschied zu Mitarbeiterbeteiligungsprogrammen,<br />
die<br />
allen Mitarbeitern offenstehen und nur<br />
einen geringen Kapitaleinsatz verlangen.<br />
Zu investieren sind Beträge von<br />
ca. ein bis zwei Bruttojahresgehältern<br />
des Managers. Das Investment soll<br />
dem Manager bei Verlust „wehtun“,<br />
ihn aber nicht ruinieren. Erworben<br />
werden echte Anteile am Eigenkapital<br />
(je nach Kapitalstruktur auch Gesellschafterdarlehen),<br />
die in Abhängigkeit<br />
von der Bewertung des Unternehmens<br />
eine substanzielle Beteiligung darstellen<br />
können. Die Beteiligungen vermitteln<br />
echte St<strong>im</strong>mrechte und sind, wenn<br />
auch in Form einer Minderheitsbeteiligung,<br />
echte unternehmerische Beteiligungen.<br />
Da es sich um Minderheitsbeteiligungen<br />
handelt, schränken sie die<br />
Handlungsfreiheit des Hauptgesellschafters<br />
bei den wesentlichen Entscheidungen<br />
schon nach Maßgabe des<br />
Gesellschaftsrechts nicht oder nur wenig<br />
ein. Sieht der Hauptgesellschafter,<br />
z.B. wegen der Verteilung der übrigen<br />
Anteile auf mehrere Familienmitglieder,<br />
den Bedarf, sich best<strong>im</strong>mte Entscheidungen<br />
vorzubehalten, so lässt<br />
sich dies über vertragliche Regelungen<br />
in Gesellschaftervereinbarungen sicherstellen<br />
oder aber auch durch die<br />
Zwischenschaltung eines Treuhänders<br />
oder eines Beteiligungsvehikels. Für<br />
den Fall, dass der Fremdmanager das<br />
Unternehmen verlässt, sollte <strong>im</strong>mer<br />
ein Ankaufsrecht des Hauptgesellschafters<br />
geregelt werden. Aber auch<br />
die Mitwirkung an grundlegenden Entscheidungen,<br />
wie Kapitalmaßnahmen<br />
und Umstrukturierungen, sollte vertraglich<br />
festgelegt werden.<br />
<strong>Managementbeteiligungen</strong> als<br />
Wettbewerbsvorteil<br />
Neben der Herstellung des Interessengleichlaufs<br />
zwischen Gesellschafter<br />
und Manager sind <strong>Managementbeteiligungen</strong><br />
mittlerweile ein wichtiges Instrument<br />
bei der Suche nach den besten<br />
Das Investment<br />
soll dem<br />
Manager bei<br />
Verlust ‚wehtun‘,<br />
ihn aber nicht<br />
ruinieren.<br />
Köpfen für das (Fremd-)Management<br />
von <strong>Mittelstand</strong>sunternehmen. Denn<br />
hier stehen Eigentümer <strong>im</strong>mer öfter <strong>im</strong><br />
Wettbewerb mit Private-Equity-Fonds,<br />
die nicht nur attraktivere Gehaltspakete<br />
für Topmanager schnüren, sondern<br />
auch mit der Möglichkeit einer Beteiligung<br />
am Unternehmen locken können.<br />
Denn viele Manager begreifen solche<br />
Beteiligungen als Chance, selbst und<br />
eigenverantwortlich unternehmerisch<br />
tätig zu werden, nachdem sie zum Teil<br />
schon einige Jahre als angestellte Geschäftsführer<br />
Verantwortung getragen<br />
haben.<br />
Maßgeschneiderte Strukturierung<br />
erforderlich<br />
Basis einer Managementbeteiligung<br />
müssen die Vorstellungen und individuellen<br />
Prioritäten des Unternehmers<br />
oder der Eigentümerfamilie sein. Sie<br />
sind vorab <strong>im</strong> Gespräch gründlich zu<br />
ermitteln und bei der Strukturierung<br />
der Beteiligung zu beachten. Hierhin<br />
gehört auch das Thema Unternehmenskontrolle,<br />
das heißt, der oder die<br />
Hauptgesellschafter müssen sich die<br />
Frage stellen, ob eine Eigenkontrolle<br />
von 100% der Anteile zur Steuerung<br />
des Unternehmens wirklich erforderlich<br />
ist oder ob die Beteiligung des Managements<br />
und die damit verbundene<br />
Herstellung des Interessengleichlaufs<br />
zwischen Gesellschafter und Management<br />
nicht eher einen Mehrwert für<br />
das Unternehmen bedeuten.<br />
Da es „das“ <strong>Mittelstand</strong>sunternehmen<br />
nicht gibt, muss eine Managementbeteiligung<br />
<strong>im</strong>mer an die<br />
individuelle Gesellschafts- und Finanzierungsstruktur<br />
des Unternehmens<br />
angepasst werden. Sie gibt wesentlich<br />
die Alternativen für die Strukturierung<br />
einer Beteiligung vor. Auch die finanziellen<br />
Möglichkeiten der Manager für<br />
den Erwerb einer Beteiligung sowie<br />
die steuerlichen Folgen unterschiedlicher<br />
Beteiligungsmodelle sind bei der<br />
Strukturierung zu berücksichtigen.<br />
FAZIT<br />
<strong>Managementbeteiligungen</strong> sind für<br />
Finanzinvestoren ein wichtiges Mittel<br />
zur Herstellung eines Interessengleichlaufs<br />
zwischen Management und<br />
Gesellschafter und dienen der Verbesserung<br />
eines Unternehmens und der<br />
Steigerung des Unternehmenswertes.<br />
Diese Ziele sind jedoch nicht auf Private<br />
Equity beschränkt, sondern gelten,<br />
mit gewissen Modifikationen und zum<br />
Teil anderen Gewichtungen, grundsätzlich<br />
auch für eigentümergeführte<br />
Unternehmen <strong>im</strong> <strong>Mittelstand</strong>. Insofern<br />
lassen sich die für Private Equity entwickelten<br />
Instrumente für die Strukturierung<br />
einer Managementbeteiligung<br />
grundsätzlich auf Unternehmen ohne<br />
Private-Equity-Beteiligung übertragen.<br />
Wichtig ist dabei <strong>im</strong>mer, dass den Besonderheiten<br />
des jeweiligen Unternehmens<br />
und seiner Gesellschafter durch<br />
individuelle Regelungen Rechnung<br />
getragen wird und die Ziele und Prioritäten<br />
des Unternehmers in der Struktur<br />
der Beteiligung Berücksichtigung<br />
finden. Damit ist aber die Implementierung<br />
einer Managementbeteiligung<br />
keine Frage der Unternehmenskontrolle,<br />
sondern lediglich eine Frage der<br />
richtigen Beratung.<br />
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| Unternehmeredition Private Equity / M&A 2013