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Ergänzung <strong>GBV</strong><br />

Neues 5-Schichtsystem" vom 09. 12.91<br />

8.<br />

Nachtarbeit8Zuschlag<br />

Der Zuschlag für regefmlBige Nachtarbeit (§§ 311,411 Nr. 2 MTV) betrAgt, abweichend<br />

von § 41 Nr. 2 MTV, 20 % (vgl. Anhang, Punkt 8).<br />

~<br />

9.<br />

S chi chtplMg88ta<br />

tbIng<br />

5-Schichtsysteme im S<strong>in</strong>ne dieser Vere<strong>in</strong>barung mÜ888n - ohne Berücksichtigung<br />

der Ausgleichszeiten - folgenden arbeitsmediz<strong>in</strong>ilchen und -wissenschaftlichen<br />

Grundsatzen entsprechen:<br />

1. maximal 4 Nachtschichten <strong>in</strong> Fotge<br />

2. m<strong>in</strong>desten. 2 freie Tage nach jedem Nachtschlchtblock<br />

3. maximal 7 Schichten <strong>in</strong> Folge <strong>in</strong> 5 Wochen<br />

Modelle, die diesem vorgenannten Standard nicht entsprechen, fallen nicht unter<br />

di ese Vere<strong>in</strong>barung.<br />

Beispielhafte und geeignete Modelle im S<strong>in</strong>ne die.er Vere<strong>in</strong>barung s<strong>in</strong>d <strong>als</strong><br />

Anlage 1-8 betgefOgt.<br />

~<br />

98). GemIß <strong>GBV</strong> .StandortsiCherung. vom 20.06.97 gilt abweichend von den <strong>in</strong> der<br />

<strong>GBV</strong> .Neun 5-Schtchtaystem8 getroffenen Regetungen für übernommene<br />

Ausgebildete der Sommerprüfung 1997 sowie fOr alfe Obrigen Arbeitnehmer, die<br />

nach dem 01.07.97 <strong>in</strong> das neue 5-Schichtsystem e<strong>in</strong>treten:<br />

. Diese Arbettnehmer s1nd T etlzeitbeschlftigte im S<strong>in</strong>ne der tariflichen Bestimmungen<br />

und erhalten e<strong>in</strong> der vere<strong>in</strong>barten durchschnittlichen betrieblichen<br />

Wochenarbeitszeit entsprechendes Entgelt; bezOgt Ich Mehrarbeit geften die tariflichen<br />

Bestimmungen.<br />

. Es gilt fix diese Arbeitnehmer der tarifvertragllche Zuschlag für regelmAßige<br />

Nachtarbeit.<br />

. E<strong>in</strong>e Übergabezeit wird bei betrieblicher ~twendigkeit für alle oder für bestimmte<br />

Mitarbeiter festgelegt und entsprechend vergOtet.<br />

Die obigen Regelungen geiten nicht fOr nach dem 01.07.97 <strong>in</strong> das neue 5-Schicht-<br />

System e<strong>in</strong>tretende Mitarbeiter der Bayer AG. dte beretts vor diesem Stichtag e<strong>in</strong>mal<br />

oder mehrfach nicht nur kurzzeitig <strong>in</strong> etn.-n '.IOlIkont<strong>in</strong>uterlichen<br />

Schichtsystem <strong>in</strong> der Bayer AG belChAftigt W8'8n (Beispiele: nach ruhendem<br />

ArbeitlVerhlttnis wegen Wehrdienst; befristeter Tagschichte<strong>in</strong>satz aufgrund e<strong>in</strong>er<br />

Fortbildung).<br />

Erg. 38-111/00

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