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7.1 Bei tariflichen Atbeitszeitv8rkürzungen. die nicht zu e<strong>in</strong>er unmittelbaren Verkürzung<br />
der Wochenarbeitszeit fütven. Oder bet e<strong>in</strong>er t81ifitchen V8fen~~.<br />
die eN betriebliche Wahlmöglichkeit Zwilchen Woct-.narbeitszeitverkürzung<br />
und soostigen Arbeitszeitverkürzunglformen vora...ht. kann Bayer e<strong>in</strong>e entsprechende<br />
Anpassung verlangen.<br />
7.2 Oie Anpassung erfolgt zeitgleich mit Wirkaamwerden etwaiger tariflicher ArbeJt8.<br />
zeitve fk'-z UrIgen .<br />
7.3 Bel dem Umfang der Anpasaung gehen die Vertrags partner dawn IUS. daß jeweils<br />
e<strong>in</strong>e Geumtbetlachtoog der Arbeitszeiten zu erfolgen hat. T arjJiche<br />
Arbeitszeitverkürzungen. die nicht n Arbei1sstunden def<strong>in</strong>iert werden. snd für<br />
die Gesatntbetrachtung <strong>in</strong> Arbeitlzeitverkürzungen pro Woche ~ Stunde um.<br />
zurectV'8n. Die Anp8lS000 -'oigt lTWt der Ml8gabe. daß bei der Gesamtbetrachtung<br />
der Arbeitszeiten ke<strong>in</strong> grOßer. betrieblicher Arbeitazeltvortell entsteht.<br />
818 er bel tariflichen Verkürzung der Woch8n8rbettsz8it im VerhiJtnis<br />
zur jeweils gültigen betrieblichen Wochenarbeitszeit entstehen würde.<br />
7.4 E<strong>in</strong>e etwaige Anpassung soll über eN Veränderung der Ausgle"K:hazeiten erfof.<br />
gent Qtv,. das S-Schichtsystem im übrigen ZU b8fÜtven.<br />
-~ 8. AbsichtserkJärung zum Vorg~ bei wetteten "~n Albebz.--<br />
verkürzungen<br />
E<strong>in</strong> betrieb4icher Arbeitazeitvorteil soU gem18 nachfolgender Formel solange bestehen<br />
bleiben. bf:a durchicmlttJiche betriebliche Wochenarbeitazeit von 35<br />
Stunden erreicht ist (Die wöchentliche Übergabezeil va-. wenigstens 0.5<br />
Stunden bletbt unb8fückaichtigt.):<br />
Bei weiteren allgen.nen tarifichen Wochenarbeitszeitverkürzungen (für T 8g<br />
und Wechseischichtler) Md die HIJfte d. Differenz zwisc~ der 8Iten tarif-<br />
Ik:hen ~ der neuen tarlfNchen Wochenarbeitszeit an die V~.Wech8elschichtmit8rbeiter<br />
im nauen S-Schichtsystem weitergegeben. bis elM durch-<br />
~nittJk:he betriebiche W~henarbeitszeit von 35 Stooden .-reicht iat<br />
E~ Teil des freiwilig gewahrten betrieblichen ArbeitszeitvO1eil, soll <strong>in</strong> e<strong>in</strong>e weitere<br />
Sstündige betriebliche Schulungszeit umgewandelt werden. Hierüber wer.<br />
den Untemehn"8n8l8ttung ...,d GBR zu gegebener Zeit ~hande". 08üb« htnausgehend<br />
werden ke<strong>in</strong>e weiteren betrieblichen Schulungszeften ~h Z;ff., 2.4<br />
.<br />
auf den ArbeitazeitvOtteit angerechnet.<br />
TariflChe Arbeitsz8ilY8fkürzungen 8Usschlie8lch für Volikonti.Wech88lachichtmitarbeiter<br />
werden <strong>in</strong> vollem Umfang mit dem betrieblich vere<strong>in</strong>b8ten Arbeits.<br />
zeitvortell ve"echnet.