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7.1 Bei tariflichen Atbeitszeitv8rkürzungen. die nicht zu e<strong>in</strong>er unmittelbaren Verkürzung<br />

der Wochenarbeitszeit fütven. Oder bet e<strong>in</strong>er t81ifitchen V8fen~~.<br />

die eN betriebliche Wahlmöglichkeit Zwilchen Woct-.narbeitszeitverkürzung<br />

und soostigen Arbeitszeitverkürzunglformen vora...ht. kann Bayer e<strong>in</strong>e entsprechende<br />

Anpassung verlangen.<br />

7.2 Oie Anpassung erfolgt zeitgleich mit Wirkaamwerden etwaiger tariflicher ArbeJt8.<br />

zeitve fk'-z UrIgen .<br />

7.3 Bel dem Umfang der Anpasaung gehen die Vertrags partner dawn IUS. daß jeweils<br />

e<strong>in</strong>e Geumtbetlachtoog der Arbeitszeiten zu erfolgen hat. T arjJiche<br />

Arbeitszeitverkürzungen. die nicht n Arbei1sstunden def<strong>in</strong>iert werden. snd für<br />

die Gesatntbetrachtung <strong>in</strong> Arbeitlzeitverkürzungen pro Woche ~ Stunde um.<br />

zurectV'8n. Die Anp8lS000 -'oigt lTWt der Ml8gabe. daß bei der Gesamtbetrachtung<br />

der Arbeitszeiten ke<strong>in</strong> grOßer. betrieblicher Arbeitazeltvortell entsteht.<br />

818 er bel tariflichen Verkürzung der Woch8n8rbettsz8it im VerhiJtnis<br />

zur jeweils gültigen betrieblichen Wochenarbeitszeit entstehen würde.<br />

7.4 E<strong>in</strong>e etwaige Anpassung soll über eN Veränderung der Ausgle"K:hazeiten erfof.<br />

gent Qtv,. das S-Schichtsystem im übrigen ZU b8fÜtven.<br />

-~ 8. AbsichtserkJärung zum Vorg~ bei wetteten "~n Albebz.--<br />

verkürzungen<br />

E<strong>in</strong> betrieb4icher Arbeitazeitvorteil soU gem18 nachfolgender Formel solange bestehen<br />

bleiben. bf:a durchicmlttJiche betriebliche Wochenarbeitazeit von 35<br />

Stunden erreicht ist (Die wöchentliche Übergabezeil va-. wenigstens 0.5<br />

Stunden bletbt unb8fückaichtigt.):<br />

Bei weiteren allgen.nen tarifichen Wochenarbeitszeitverkürzungen (für T 8g<br />

und Wechseischichtler) Md die HIJfte d. Differenz zwisc~ der 8Iten tarif-<br />

Ik:hen ~ der neuen tarlfNchen Wochenarbeitszeit an die V~.Wech8elschichtmit8rbeiter<br />

im nauen S-Schichtsystem weitergegeben. bis elM durch-<br />

~nittJk:he betriebiche W~henarbeitszeit von 35 Stooden .-reicht iat<br />

E~ Teil des freiwilig gewahrten betrieblichen ArbeitszeitvO1eil, soll <strong>in</strong> e<strong>in</strong>e weitere<br />

Sstündige betriebliche Schulungszeit umgewandelt werden. Hierüber wer.<br />

den Untemehn"8n8l8ttung ...,d GBR zu gegebener Zeit ~hande". 08üb« htnausgehend<br />

werden ke<strong>in</strong>e weiteren betrieblichen Schulungszeften ~h Z;ff., 2.4<br />

.<br />

auf den ArbeitazeitvOtteit angerechnet.<br />

TariflChe Arbeitsz8ilY8fkürzungen 8Usschlie8lch für Volikonti.Wech88lachichtmitarbeiter<br />

werden <strong>in</strong> vollem Umfang mit dem betrieblich vere<strong>in</strong>b8ten Arbeits.<br />

zeitvortell ve"echnet.

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