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Merkblatt Heizungswasser 1 - Bundesinnung der Sanitär-, Heizungs ...

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Stand: 01.September 2004 Seite 1 von 2<br />

<strong>Merkblatt</strong> <strong><strong>Heizungs</strong>wasser</strong><br />

herausgegeben von <strong>der</strong> österreichischen <strong>Bundesinnung</strong> <strong>der</strong> Sanitär-, <strong>Heizungs</strong>- und Lüftungstechniker<br />

Verhütung von Schäden durch Korrosion und Steinbildung in geschlossenen Warmwasser-<br />

<strong>Heizungs</strong>anlagen mit Betriebstemperaturen bis 100 °C<br />

In <strong>der</strong> seit 1. Juni 2001 gültigen ÖNORM H 5195-1<br />

wird beschrieben wie Korrosionsschäden und Ablagerungen<br />

ÖNORM H 5195-2 beschreibt zusätzlich die Vermeidung<br />

von Frostschäden.<br />

in geschlossenen Warmwasser-<br />

<strong>Heizungs</strong>anlagen vermieden werden können.<br />

Wodurch kann das <strong><strong>Heizungs</strong>wasser</strong> verunreinigt werden<br />

Schmutz und an<strong>der</strong>e Verunreinigungen (Fremdpartikel)<br />

sind beson<strong>der</strong>e Korrosionsfaktoren. Zun<strong>der</strong>, sers. Einen wesentlichen Einfluss auf die Korrosi-<br />

die Quellen <strong>der</strong> Verschmutzung des <strong>Heizungs</strong>was-<br />

Rost, Innengrat, Schweißperlen, Reste von Dichtungsmitteln<br />

und Löthilfen, Metallspäne und dgl. .<br />

onsvorgänge hat auch das Füllwasser.<br />

bilden die Basis für Korrosionsvorgänge und sind so<br />

Beurteilung des Korrosionsverhaltens<br />

Ob die in einer <strong>Heizungs</strong>anlage verwendeten Werkstoffe<br />

Korrosionen verursachen können hängt unter<br />

an<strong>der</strong>em ab von:<br />

- <strong>der</strong> Qualität des Füllwassers<br />

- den Werkstoffen, die mit dem <strong><strong>Heizungs</strong>wasser</strong><br />

in Berührung kommen<br />

- <strong>der</strong> Verträglichkeit <strong>der</strong> Werkstoffe untereinan<strong>der</strong><br />

- <strong>der</strong> Betriebsweise, insbeson<strong>der</strong>e ganzer<br />

o<strong>der</strong> teilweiser Stilllegung<br />

- <strong>der</strong> richtigen Auslegung, insbeson<strong>der</strong>e des<br />

Ausdehnungsgefäßes und <strong>der</strong> Anordnung<br />

<strong>der</strong> Pumpen<br />

- <strong>der</strong> ordnungsgemäßen Ausführung<br />

- <strong>der</strong> Aufeinan<strong>der</strong>folge von Fertigstellung,<br />

Druckprobe, Spülung und Inbetriebnahme<br />

ohne größere Intervalle<br />

- <strong>der</strong> Einhaltung <strong>der</strong> Anfor<strong>der</strong>ungen an das<br />

<strong><strong>Heizungs</strong>wasser</strong> und das Füllwasser<br />

- <strong>der</strong> laufenden Überwachung.<br />

Maßnahmen hinsichtlich <strong>der</strong> Wasserbeschaffenheit - Anlagenprotokoll<br />

Bei <strong>der</strong> ersten Inbetriebnahme ist ein Anlagenprotokoll<br />

zu erstellen, das die verwendeten Werkstoffe<br />

und insbeson<strong>der</strong>e die Wasserbeschaffenheit beschreibt.<br />

Das Füll- und das Ergänzungswasser muss folgende<br />

Anfor<strong>der</strong>ungen erfüllen:<br />

- klar, ohne Schwebstoffe und sichtbare Verunreinigungen<br />

- gefiltert mit Filterschärfe


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Installation und Betriebsweise<br />

Der Eintritt von Luft ist z.B. durch die richtige Anordnung<br />

<strong>der</strong> Pumpen möglichst zu verhin<strong>der</strong>n.<br />

Spülstutzen einbauen.<br />

Fülleinrichtung mit Feinfilter und Wasserzähler einbauen.<br />

Vor <strong>der</strong> Inbetriebnahme mit dem 2-fachen Anlageninhalt<br />

spülen, Füllwasser mit <strong>der</strong> richtigen Qualität<br />

einbringen, für mindestens 24 Stunden in Betrieb<br />

nehmen.<br />

Wartung - Überprüfung<br />

Überprüfungsintervalle für Anlagen bis 1500 l Wasserinhalt<br />

2 Jahre, über 1500 l Wasserinhalt 1 Jahr.<br />

Nach Arbeiten an <strong>der</strong> Anlage ist ebenfalls eine Ü-<br />

berprüfung des <strong><strong>Heizungs</strong>wasser</strong>s durchzuführen.<br />

Konservierung stillgelegter Anlagen<br />

Wird die Anlage entleert ist eine Trockenkonservierung<br />

durchzuführen.<br />

Die Nasskonservierung erfolgt durch Beigabe geeigneter<br />

Schutzstoffe, wobei das System periodisch<br />

(alle 6 Monate) umgewälzt werden muss.<br />

Nach ca. 2 Wochen Betrieb die Wasserqualität ü-<br />

berprüfen.<br />

Die Anlage mit dem Hinweis „<strong><strong>Heizungs</strong>wasser</strong> inhibiert“<br />

kennzeichnen.<br />

Das Anlagenbuch „<strong><strong>Heizungs</strong>wasser</strong>“ ausfüllen.<br />

Bedienungsanweisung mit Wartungsvorschriften an<br />

den Betreiber / Kunden übergeben.<br />

Für die Durchführung ist <strong>der</strong> Betreiber verantwortlich.<br />

Bei stillgelegten Anlagen in frostgefährdeten Räumen<br />

ist dem <strong><strong>Heizungs</strong>wasser</strong> Frostschutzmittel gemäß<br />

ÖNORM H 5195-2 beizumengen - Mindestkonzentration<br />

25 %.<br />

Zusammenfassung<br />

Für das <strong><strong>Heizungs</strong>wasser</strong> gilt vor allem die:<br />

ÖNORM H 5195-1 „Verhütung von Schäden durch Korrosion und Steinbildung in geschlossenen<br />

Warmwasser-<strong>Heizungs</strong>anlagen mit Betriebstemperaturen bis 100 °C“<br />

Für das <strong><strong>Heizungs</strong>wasser</strong> ist nach <strong>der</strong> Übergabe <strong>der</strong> Anlage <strong>der</strong> Betreiber – <strong>der</strong> Konsument – verantwortlich.<br />

Der <strong>Heizungs</strong>techniker muss aber im Zuge <strong>der</strong> Inbetriebnahme dafür sorgen, dass die Anlage sauber (gespült)<br />

und mit gefiltertem Wasser gefüllt ist.<br />

Der <strong>Heizungs</strong>techniker muss den Betreiber informieren, dass eine Überprüfung des <strong><strong>Heizungs</strong>wasser</strong>s unbedingt<br />

erfor<strong>der</strong>lich ist und die Aufbereitung des <strong><strong>Heizungs</strong>wasser</strong>s sowie die periodische Wartung ausdrücklich<br />

anbieten.<br />

Die Beauftragung eines österreichischen <strong>Heizungs</strong>technikers (mit <strong>der</strong> Gewerbeberechtigung für das <strong>Heizungs</strong>bauer-Handwerk)<br />

bietet den Konsumenten die Rechtssicherheit, den Regeln <strong>der</strong> ÖNORM H 5195 entsprochen<br />

zu haben.<br />

Über die Homepage <strong>der</strong> <strong>Bundesinnung</strong> – www.shk.at - können sowohl die Industrie, als auch Vertriebspartner<br />

und Konsumenten die Adressen <strong>der</strong> österreichischen <strong>Heizungs</strong>techniker abrufen.<br />

Wenn <strong>der</strong> Betreiber / Kunde auf die Durchführung einzelner Maßnahmen bewusst verzichten will (z.B. um<br />

Geld zu sparen), muss dies aus Gründen <strong>der</strong> Rechtssicherheit für den <strong>Heizungs</strong>techniker entsprechend<br />

schriftlich festgehalten werden (siehe dazu „Übergabeprotokoll Warmwasserheizungsanlage“).<br />

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