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Jubiläumsausgabe - Residentenkurier » Achtung Gefahr

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R a t g e b e r<br />

S e i t e 5<br />

Hier die wichtigsten Fragen deutscher Residenten zur<br />

Pflegeversicherung:<br />

Frage: Kann ich als Altersresident in<br />

Spanien deutsches Pflegegeld erhalten<br />

Antwort: Ja! Altersrentner haben in der<br />

Regel die Wartezeit von 5 Jahren in<br />

Deutschland erfüllt und erhalten daher das<br />

ungekürzte Pflegegeld der Stufen I (215 €),<br />

II (420 €) und III (675 €), wenn sie in<br />

Deutschland pflegeversichert sind. Die<br />

Pflegebedürftigkeit wird durch den Träger<br />

der deutschen Pflegeversicherung festgestellt.<br />

Er beauftragt dazu ortsansässige<br />

Ärzte mit der Begutachtung oder entsendet<br />

eigene Ärzte. Das Pflegegeld wird sowohl<br />

bei vorübergehendem, als auch bei<br />

dauerhaftem Aufenthalt in Spanien gezahlt.<br />

Familienangehörige sind – wie in der<br />

Krankenversicherung – mitversichert.<br />

Frage: Erhalte ich auch Sachleistungen und<br />

Hilfsmittel aus Deutschland <br />

Antwort: Sachleistungen, also etwa<br />

Betreuung in Pflegeeinrichtungen, können<br />

ihrer Natur nach nicht nach Spanien<br />

exportiert werden. Sie sind auf die deutschen<br />

Verhältnisse zugeschnitten. Deutsche soziale<br />

Dienste können nicht in Spanien<br />

Betreuungsaufgaben wahrnehmen. Auch<br />

Hilfsmittel, wie z.B. ein Rollstuhl, werden<br />

nicht nach Spanien geleistet.<br />

Frage: Erhalte ich auch Leistungen der<br />

künftigen spanischen Pflegeversicherung<br />

Antwort: Die in dem neuen Gesetz, das zum<br />

1. Januar 2007 in Kraft getreten ist,<br />

vorgesehenen Sachleistungen werden die<br />

deutschen Altersresidenten ebenso in<br />

Anspruch nehmen können wie Spanier.<br />

Voraussetzung ist ein gewöhnlicher<br />

Aufenthalt in Spanien seit mindestens fünf<br />

Jahren. Wenn Sie spanische Sachleistungen<br />

in Anspruch nehmen, kann es sein, dass Sie<br />

das deutsche Pflegegeld nicht mehr<br />

beanspruchen können. Das ist im Einzelfall<br />

mit Ihrer Pflegekasse in Deutschland zu<br />

klären.<br />

Die spanischen Geldleistungen der<br />

Pflegeversicherung werden aber nach den<br />

EU-Regeln nicht an die deutschen<br />

Altersresidenten gezahlt. Bei den<br />

Sachleistungen (Pflegedienste) gibt es enge<br />

Einkommensgrenzen. Hier gibt es aber<br />

noch viele Unklarheiten.<br />

In aller Regel werden die spanischen<br />

Leistungen für deutsche Rentner kaum in<br />

Betracht kommen.<br />

Frage: Gibt es in Spanien ambulante<br />

Pflegedienste<br />

Antwort: Pflegedienste werden gegenwärtig<br />

in Spanien erst aufgebaut.<br />

Überwiegend werden Pflegebedürftige in<br />

Spanien noch von der Familie betreut.<br />

Einige Gemeinden in Touristenzentren<br />

bieten soziale Dienste an. Fragen Sie daher<br />

bei Ihrer Gemeinde nach.<br />

Frage: Wo kann ich mich in deutscher<br />

Sprache informieren<br />

Antwort: Zunächst bei Ihrer deutschen<br />

Kranken- und Pflegekasse. Diese kann<br />

Ihnen sagen, welche deutschen Ansprüche<br />

Sie geltend machen können, kennt aber in<br />

der Regel nicht die spanischen Leistungen<br />

und Angebote.<br />

Deshalb hat die Deutsche Botschaft mit der<br />

privaten DKV Seguros Krankenversicherung<br />

ein Pilotprojekt gestartet, das<br />

ähnliche Aufgaben wie die deutsche<br />

Pflegeberatung in deutscher Sprache<br />

übernimmt (Näheres im Internet:<br />

www.dkvseguros.com/Dkvaccesible/inicio.aspidioma=AL )<br />

Allerdings läuft das Pilotprojekt zur<br />

Erprobung erst einmal nur im Raum Denia<br />

an der Costa Blanca. Dort werden darüber<br />

hinaus auch soziale Dienste und Hilfen<br />

vermittelt.<br />

Erreichbarkeit der<br />

Botschaft:<br />

Tel. Zentrale:<br />

91 557 90 00<br />

C/ Fortuny, 8<br />

28010 Madrid<br />

Öffnungszeiten der<br />

Konsularabteilung:<br />

montags - freitags 9 - 12 Uhr

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