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Jubiläumsausgabe - Residentenkurier » Achtung Gefahr

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S e i t e 4<br />

I n t e r v i e w<br />

Fragen zur Pflegeversicherung<br />

Dr. Fuchs, Sozialreferent der Deutschen Botschaft gibt Auskunft<br />

Dr. Rainer Fuchs<br />

Sozialreferent der Deutschen<br />

Botschaft<br />

Deutsche Botschaft Madrid<br />

Telefon: +34 91 557 90 00<br />

Telefax: +34 91 319 75 08<br />

www.madrid.diplo.de<br />

Hilfe für Deutsche,<br />

Rentenangelegenheiten<br />

Tel.: 91 557 90 67<br />

Ich möchte an dieser Stelle Herrn Dr Fuchs ganz herzlich danken, der sich die Mühe gemacht hat,<br />

für den <strong>Residentenkurier</strong> die wichtigsten Antworten auf häufig gestellte Fragen deutscher Residenten<br />

als Serie auszurabeiten, die nun auch allen anderen deutschen Medien in Spanien zur Verfügung<br />

gestellt wurde, damit möglichst viele Residenten davon profitieren können. Besten Dank für diese<br />

gute Kooperation.<br />

Das neue spanische Recht: Zum 1. Januar<br />

2007 ist das neue Pflegegesetz in Kraft<br />

getreten, das sich in weiten Teilen am<br />

deutschen Modell orientiert, aber<br />

steuerfinanziert wird. Es soll in Stufen bis<br />

2015, beginnend mit ambulanten<br />

Leistungen für schwerst Pflegebedürftige<br />

im Jahr 2007 (Teleassistenz, Haushaltsunterstützung,<br />

Tageszentren), aufgebaut<br />

werden. Daneben sieht das Gesetz<br />

Geldleistungen für Betreuung und<br />

Heimplätze vor. Zum 1. Januar 2009<br />

wurden auch die schweren Pflegefälle in<br />

die Pflegeversicherung eingegliedert.<br />

Mittlerweile erhalten 366.000 Pflegebedürftige<br />

Hilfen, bis 2015 sollen diese<br />

Hilfen auf alle rd. 1,5 Mio. Pflegebedürftigen<br />

ausgedehnt werden. Die<br />

Geldleistungen bei der schwersten<br />

Pflegebedürftigkeit liegen zwischen 390<br />

und 780 Euro. Bisher bekommen allerdings<br />

rd. 40 % der etwa 600.000 Berechtigten auf<br />

Pflege noch keinerlei Leistung. Geld- und<br />

Sachleistungen werden nicht getrennt,<br />

sondern einheitlich nach Bedarf gewährt.<br />

Dabei können die Regionen die finanzielle<br />

Lage des Pflegebedürftigen berücksichtigen<br />

und Einkommen anrechnen.<br />

Das Gesetz war dringend nötig, um dem<br />

dramatischen gesellschaftlichen Wandel<br />

gerecht zu werden. Töchter und<br />

Schwiegertöchter werden künftig kaum<br />

mehr als Pflegepersonen zur Verfügung<br />

stehen. Soziale Betreuungsdienste gab es<br />

bisher nur für Begüterte oder für die<br />

Ärmsten. Die Regierung bezeichnet das<br />

Reformvorhaben als das wichtigste Projekt<br />

dieser Dekade. Das Gesetz ist ein<br />

Rahmengesetz, dessen Inhalte von den<br />

autonomen Regionen weitgehend bestimmt<br />

und ausgefüllt werden müssen. Die<br />

Modalitäten werden in einem besonderen<br />

Rat der Zentralregierung mit den<br />

autonomen Regionen besprochen. Bei den<br />

Geldleistungen kann die Regierung nur<br />

Empfehlungen geben. Zur Vorbereitung auf<br />

die Umsetzung des Gesetzes haben die<br />

Regionen bereits einen großen Teil der von<br />

der Regierung zugesagten Hilfen erhalten.<br />

Im Haushalt 2009 wurden 1,6 Mrd. Euro<br />

eingestellt, seit 2007 wurden 2,83 Mrd.<br />

aufgebracht. Insgesamt wird die Regierung<br />

rund 13 Mrd. Euro für den Aufbau der<br />

Pflegeversicherung bereitstellen; den<br />

gleichen Betrag müssen auch die<br />

Autonomen Regionen aufbringen. Erst bis<br />

2015 ist nach den Planungen der Regierung<br />

der volle Ausbau der vorgesehenen<br />

Infrastruktur zu erwarten. Die Regierung<br />

erwartet rd. 400.000 neue Arbeitsplätze im<br />

Pflegebereich. Mit 80.000 neuen Arbeitsplätzen<br />

bisher ist dies der einzige Bereich,<br />

in dem in der Wirtschaftskrise noch<br />

zusätzliche Arbeitsplätze entstehen.<br />

Bisher wird das Risiko der Pflegebedürftigkeit<br />

überwiegend vom staatlichen<br />

Gesundheitsdienst abgedeckt. Soziale<br />

Dienste haben keine Tradition in einem<br />

Land, in dem die Familie noch einen hohen<br />

Stellenwert genießt und Pflege zu den<br />

typischen Aufgaben der Familie, insbesondere<br />

der Töchter, gehört. Soziale Betreuungsdienste<br />

großer gemeinnütziger Verbände,<br />

wie wir sie in Deutschland kennen,<br />

sind wenig ausgeprägt. Die erforderlichen<br />

Strukturen müssen erst noch aufgebaut<br />

werden.<br />

Die Umsetzung des Gesetzes gestaltet sich<br />

als schwierig. Nicht vorliegende Statistiken<br />

der autonomen Regionen verhindern einen<br />

globalen Überblick zur Beurteilung der<br />

bisher erreichten Situation. Zwar ist die<br />

Zahl der bewilligten Anträge (628.614)<br />

bekannt, doch vollständige Informationen<br />

über Art und Höhe der benötigten<br />

Leistungen fehlen. Durch die dezentrale<br />

Verwaltung gibt es in den 17 autonomen<br />

Regionen erhebliche Unterschiede bei der<br />

Umsetzung und bei den erbrachten<br />

Leistungen.

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