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16 MoBo 1 / 2007 - Reformprozess der EKKW: Die Synode arbeitet an einem Heft zu diesem Thema, in dem z. B. die Grunddimensionen kirchlichen Handelns festgelegt werden. Es ist noch nicht abgeschlossen. SeTh: - November in Berlin: Antwortbrief der EKD zur verfassten Stellungnahme zum Thema Studiengebühren, in der steht, dass Bildung als Ware und Bildung als Allgemeingut sich nicht widersprechen müssen. Aber Betonung, dass Studiengebühren sozialverträglich sein müssen. - Januar in Neuendettelsau: Auseinandersetzung mit dem EKD-Papier: Kirche der Freiheit. Anmerkung: Die Stellungnahmen des SeTh müssen nicht absolut mit der Meinung des Landeskonvents überstimmen. LKV: Überarbeitung der Satzung, das Heft ‚Was ist Was’ wird demnächst neu aufgelegt. Beschwerdeausschuss: Hat nicht getagt. TOP 2: Examenstermin und Vikarskurse Es wird vom Landeskirchenamt nachgedacht, die Examenstermine im Herbst zu streichen, weil der Vikarskurs im Frühling nicht mehr stattfindet. Der LKR spricht sich dafür aus, beide Examenstermine zu behalten, auch wenn er verstehen kann, dass mit einer Streichung Einsparungen erzielt werden können. Argumente sind: - Die Begründung Wartezeiten vor der Übernahme ins Vikariat mit nur einem Examenstermin zu vermeiden, wird nicht begrüßt, da eine Wartezeit kreativ genutzt werden könnte, z. B. für Praktika oder einen zweiten Studienabschluss bei einem Doppelstudium. Dies könnte auch ein Nutzen für die weitere Ausbildung sein. - Nur noch ein Examenstermin birgt die Gefahr, dass Studis, die wegen äußerer Umstände in ihrer Examensvorbereitung zurückgeworfen werden, ein ganzes Jahr warten müssen. Auch in Hinblick auf die kommenden Studiengebühren ist dies nicht zu wünschen. - Der LKR bittet darum, das Examen im Winter 2008 zu erhalten, weil schon jetzt viele darauf planen. Da ein Examen meist 1,5 bis 2 Jahre im Voraus geplant wird, kann es zu Problemen für Studis mit Bafögförderung kommen, weil sie über die Förderungszeit hinaus kommen. - Der LKR hofft auf schnelle Information, sobald eine Entscheidung getroffen ist. In der BK wurde betont, dass die Festlegung der Zahl der TeilnehmerInnen am Vikariat durch den Bischof keine rechtliche Verschlechterung für Studierende bedeute. Vielmehr solle diese Festlegung flexibles Handeln ermöglichen und dazu beitragen, dass ggf. mehr als fünfzehn Personen am Vikariatskurs teilnehmen können. Gegenwärtig ist eine Kursgröße von maximal 15 Personen festgeschrieben, eine Mindestzahl von TeilnemerInnen gibt es nicht.

MoBo 1 / 2007 17 TOP 3: Kooperation von EKKW und EKHN Da die Synode beschlossen hat, die theologische Ausbildung bis 2008 auf eine gemeinsame Ebene zu stellen, hat der LKR beschlossen, die Prüfungsordnungen der beiden Landeskirchen zu vergleichen und Punkte, die uns bei einer eventuellen gemeinsamen Prüfungsordnung wichtig erscheinen, an die BK weiterzugeben. Zuständig dafür sind Claudia Schneider und Raphaela Meyer zu Hörste. TOP 4: Fahrtkostenerstattung Die bisherige Regelung der Fahrtkostenerstattung: Für den LKR bekommen Personen mit einem Amt und aus jedem Ortskonvent ein Vertreter die Fahrtkosten erstattet. Weiter Personen können anreisen, müssen die Fahrtkosten jedoch selbst tragen. In besonderen Fällen kann der LKR Personen zu gewissen Themen einladen, die ebenfalls die Fahrtkosten erstattet bekommen. Beim Seth werden nur einem Vertreter die Fahrtkosten erstattet. Der LKR spricht sich dafür aus, die Regelung so zu belassen und betont die Möglichkeit, Personen zum LKR einzuladen. TOP 5: Praktikumsbelegung Dieser TOP ist nicht öffentlich. Das Protokoll dazu liegt beim LKV. TOP 6: Vorbereitung der Tagesordnung der Frühjahrs-VV Vorläufige Tagesordnung 10.30 Begrüßung, Vorstellung, Feststellung der Beschlussfähigkeit, Protokoll der letzten VV, Beschließen der Tagesordnung 10.45 TOP 1 Ansagen und Berichte 11.28 TOP 2 Wahl der Kassenprüfer und Kassenprüferinnen 11.30 TOP 3 Bericht aus dem Ausbildungsdezernat mit Aussprache über die Kooperation von EKHN und EKKW, Examenstermine 12.30 Mittagessen 14.00 TOP 4 - gestrichen - 15.30 Kaffeepause 16.00 TOP 5 Finanzbericht und Entlastung des Landeskonventsvorstandes 16.15 TOP 6 Wahlen: 1x LKV, 1x Vertretung im SeTh, 1x Beschwerdeausschuss, MoBo, Webmaster 16.45 TOP 7 Thema der Herbsttagung 2007 17.30 TOP 8 Verschiedenes 18.00 Abendessen anschließend Andacht (stud. theol. Daniel Kuhl) TOP 7: Verschiedenes Christian Rehkarte tritt von seinem Amt als Beschwerdeausschussvertreter zurück. Anmerkung: Es wird positiv aufgenommen, dass es einen Studienteil auf dem LKR gibt, aber empfohlen, schon in der Einladung das Thema bekannt zu geben. Die Einladung zum LKR per E-Mail wird als positiv empfunden. Der MoBo-Redakteur wird sich nach den Copyright-Rechten der Touchécomics erkundigen. TOP 8: Studienteil zum Impulspapier der EKD „Kirche der Freiheit“

16 MoBo 1 / 2007<br />

- Reformprozess <strong>de</strong>r EKKW: Die Syno<strong>de</strong> arbeitet an einem Heft zu diesem<br />

Thema, in <strong>de</strong>m z. B. die Grunddimensionen kirchlichen Han<strong>de</strong>lns festgelegt<br />

wer<strong>de</strong>n. Es ist noch nicht abgeschlossen.<br />

SeTh:<br />

- November in Berlin: Antwortbrief <strong>de</strong>r EKD zur verfassten Stellungnahme zum<br />

Thema Studiengebühren, in <strong>de</strong>r steht, dass Bildung als Ware und Bildung als<br />

Allgemeingut sich nicht wi<strong>de</strong>rsprechen müssen. Aber Betonung, dass Studiengebühren<br />

sozialverträglich sein müssen.<br />

- Januar in Neuen<strong>de</strong>ttelsau: Auseinan<strong>de</strong>rsetzung mit <strong>de</strong>m EKD-Papier: Kirche<br />

<strong>de</strong>r Freiheit.<br />

Anmerkung: Die Stellungnahmen <strong>de</strong>s SeTh müssen nicht absolut mit <strong>de</strong>r Meinung<br />

<strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>skonvents überstimmen.<br />

LKV:<br />

Überarbeitung <strong>de</strong>r Satzung, das Heft ‚Was ist Was’ wird <strong>de</strong>mnächst neu aufgelegt.<br />

Beschwer<strong>de</strong>ausschuss:<br />

Hat nicht getagt.<br />

TOP 2: Examenstermin und Vikarskurse<br />

Es wird vom Lan<strong>de</strong>skirchenamt nachgedacht, die Examenstermine im Herbst zu<br />

streichen, weil <strong>de</strong>r Vikarskurs im Frühling nicht mehr stattfin<strong>de</strong>t.<br />

Der LKR spricht sich dafür aus, bei<strong>de</strong> Examenstermine zu behalten, auch wenn er<br />

verstehen kann, dass mit einer Streichung Einsparungen erzielt wer<strong>de</strong>n können. Argumente<br />

sind:<br />

- Die Begründung Wartezeiten vor <strong>de</strong>r Übernahme ins Vikariat mit nur einem<br />

Examenstermin zu vermei<strong>de</strong>n, wird nicht begrüßt, da eine Wartezeit kreativ<br />

genutzt wer<strong>de</strong>n könnte, z. B. für Praktika o<strong>de</strong>r einen zweiten Studienabschluss<br />

bei einem Doppelstudium. Dies könnte auch ein Nutzen für die weitere<br />

Ausbildung sein.<br />

- Nur noch ein Examenstermin birgt die Gefahr, dass Studis, die wegen äußerer<br />

Umstän<strong>de</strong> in ihrer Examensvorbereitung zurückgeworfen wer<strong>de</strong>n, ein ganzes<br />

Jahr warten müssen. Auch in Hinblick auf die kommen<strong>de</strong>n Studiengebühren<br />

ist dies nicht zu wünschen.<br />

- Der LKR bittet darum, das Examen im Winter 2008 zu erhalten, weil schon<br />

jetzt viele darauf planen. Da ein Examen meist 1,5 bis 2 Jahre im Voraus geplant<br />

wird, kann es zu Problemen für Studis mit Bafögför<strong>de</strong>rung kommen, weil<br />

sie über die För<strong>de</strong>rungszeit hinaus kommen.<br />

- Der LKR hofft auf schnelle Information, sobald eine Entscheidung getroffen ist.<br />

In <strong>de</strong>r BK wur<strong>de</strong> betont, dass die Festlegung <strong>de</strong>r Zahl <strong>de</strong>r TeilnehmerInnen am Vikariat<br />

durch <strong>de</strong>n Bischof keine rechtliche Verschlechterung für Studieren<strong>de</strong> be<strong>de</strong>ute.<br />

Vielmehr solle diese Festlegung flexibles Han<strong>de</strong>ln ermöglichen und dazu beitragen,<br />

dass ggf. mehr als fünfzehn Personen am Vikariatskurs teilnehmen können. Gegenwärtig<br />

ist eine Kursgröße von maximal 15 Personen festgeschrieben, eine Min<strong>de</strong>stzahl<br />

von TeilnemerInnen gibt es nicht.

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