14.11.2012 Aufrufe

Sitzung des GEMEINDERATES - Marktgemeinde Leobendorf

Sitzung des GEMEINDERATES - Marktgemeinde Leobendorf

Sitzung des GEMEINDERATES - Marktgemeinde Leobendorf

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

<strong>Sitzung</strong> <strong>des</strong><br />

<strong>GEMEINDERATES</strong><br />

Am Donnerstag, d. 07. Juli 2011 in 2100 <strong>Leobendorf</strong> – Gemeindeamt<br />

Beginn: 19.00 Uhr Die Einladung erfolgte am 01.07.2011<br />

Ende: 22.45 Uhr durch E-Mail<br />

Anwesend:<br />

Bürgermeister: STICH Karl<br />

Vizebürgermeister: HELM Stefan<br />

Mitglieder <strong>des</strong> Gemeinderates:<br />

01. Gf GR BATOHA Magdalena 02. Gf GR BAUER Josef<br />

03. Gf GR GÖTTINGER Rudolf 04. Gf GR REINSPERGER Johann<br />

05. Gf GR PIESINGER Johann 06. Gf GR HASELMANN Franz<br />

07. Gf GR KAMPAS DI Doris 08. GR PERGER Dr. Christian<br />

09. GR HOLZER Franz 10. GR<br />

11. GR KLAUS Leopold 12. GR SCHMID Adolf<br />

13. GR HOHENECKER Andrea 14. GR ROHRINGER Wolfgang<br />

15. GR 16. GR BRUNNER Erwin<br />

17. GR CAVALLIN Reinhard 18. GR KREUTLER Josef<br />

19. GR FADENBERGER Andreas 20. GR SCHAFFER Johann<br />

21. GR PAUSACKERL Mag. Kurt 22. GR NEUMANN Christina<br />

23. GR KADUR Wolfgang<br />

Entschuldigt abwesend:<br />

01. GR ANZBÖCK Elisabeth 02. GR PUNZET Jürgen<br />

03. 04.<br />

05. 06.<br />

Nicht entschuldigt abwesend:<br />

Anwesend ausserdem:<br />

M A R K T G E M E I N D E L E O B E N D O R F<br />

2100 <strong>Leobendorf</strong>, Stockerauer Straße 9, NÖ<br />

01. 02.<br />

03. 04.<br />

05. 06.<br />

Telefon (02262) 661 51, Telefax (02262) 661 51 22<br />

E-Mail: marktgemeinde@leobendorf.at<br />

Web: www.leobendorf.at<br />

Vorsitz: Bürgermeister Karl STICH<br />

Die <strong>Sitzung</strong> war öffentlich<br />

Die <strong>Sitzung</strong> war beschlussfähig


2<br />

Tagesordnung<br />

01. Genehmigung <strong>des</strong> Protokolles der GR-<strong>Sitzung</strong> v. 31.3.2011.<br />

02. Bericht <strong>des</strong> Prüfungsausschusses.<br />

03. Verkauf Gst. 1272/1, KG <strong>Leobendorf</strong>, Fischteich.<br />

04. Kauf Grundstück/Haus, <strong>Leobendorf</strong>, Hauptstr. 1.<br />

05. Förderung 2011 Musikverein <strong>Leobendorf</strong>/Kreuzenstein.<br />

06. Förderverträge BA 12 Oberrohrbach und Tresdorf.<br />

07. Abänderung der Friedhofsgebührenordnung v. 9.12.2010.<br />

08. Kostenbeitrag Bücherbus Bildungshaus Großrußbach.<br />

09. Energiekonzept, Hydro-Ingenieure – Förderung Energie- und Klimaleitbild.<br />

10. Verordnung über die Erhebung einer Vergnügungsabgabe- NÖ Spielautomatengesetz.<br />

11. Löschung Wiederkaufsrecht Gst. 298 KG Unterrohrbach.<br />

12. Zumessung 13 m2 von Gst. 534/7 zu Gst. Nr. 534/8 KG Oberrohrbach.<br />

13. Zumessung von ca. 75 m2 von Gst. 177/7 zu Gst. 177/8.<br />

14. Jugendförderung 2011.<br />

15. Auftragsvergaben Kindergarten Oberrohrbach.<br />

16. Straßenbau – Güterwege.<br />

17. Errichtung einer Stützmauer Kindergarten I.<br />

18. Regenrückhaltegraben Betriebsgebiet Tresdorf.<br />

19. Grundstückverkauf Aichberghof.<br />

20. Grundverkauf Betriebsgebiet.<br />

21. Örtliches Entwicklungskonzept – Beschluss nach Feststellungen <strong>des</strong> Amtes der NÖ<br />

Lan<strong>des</strong>regierung – Abt. RU2.<br />

22. Zufahrtsregelung Hiesinger Schottergrube<br />

23. Errichtungsbeitrag AHS Korneuburg.<br />

24. Regionale Leitplanung A5/S1/A22 – Kostenbeitrag.<br />

25. Erweiterung <strong>des</strong> Weinbaugebietes in der KG <strong>Leobendorf</strong> und KG Tresdorf<br />

26. Kostenbeitrag Kreisverkehrssymbole „10vorWien“.<br />

27. Anschaffungen Bauhof , Budget 2012<br />

28. Abfallverwertungsanlage Teiritzberg.<br />

29. Entfall von Lärmschutzeinrichtungen B3/S1 – Badeteich Kreuzenstein/Badeteich<br />

Laimergrube. *Dringlichkeitsantrag*<br />

30. Verhinderung einer Europäischen Transferunion *Dringlichkeitsantrag*<br />

31. Verhinderung <strong>des</strong> Einsatzes von Herbiziden betr. Grünraumpflege d. MG <strong>Leobendorf</strong>.<br />

*Dringlichkeitsantrag*<br />

32. Errichtung einer WC-Anlage am Schwemmweg <strong>Leobendorf</strong> (Biotop).<br />

*Dringlichkeitsantrag*<br />

33. Allfälliges<br />

Ausschluss der Öffentlichkeit!<br />

34. Personalangelegenheiten.<br />

Verlauf der <strong>Sitzung</strong><br />

Vor Beginn der <strong>Sitzung</strong> wurde vom Bürgermeister und von den Fraktionen der SPÖ, Grüne und<br />

FPÖ nachstehende Dringlichkeitsanträge gem. § 46 Abs. 3 NÖ GO eingebracht.<br />

Dringlichkeitsantrag 1 – eingebracht durch den Bürgermeister:<br />

„Entfall von Lärmschutzeinrichtungen B3/S1 – Badeteich Kreuzenstein / Badeteich<br />

Laimergrube“.


Dringlichkeitsantrag 2 – eingebracht durch die Fraktion der FPÖ:<br />

„Verhinderung einer Europäischen Transferunion“.<br />

Dringlichkeitsantrag 3 – eingebracht durch die Fraktion der Grünen:<br />

„Verhinderung <strong>des</strong> Einsatzes von Herbiziden betr. Grünraumpflege d. MG <strong>Leobendorf</strong>“.<br />

Dringlichkeitsantrag 4 – eingebracht durch die Fraktion der SPÖ:<br />

„Errichtung einer WC-Anlage am Schwemmweg <strong>Leobendorf</strong> (Biotop)“.<br />

Der Bürgermeister bringt dem Gemeinderat die Dringlichkeitsanträge und deren Begründung<br />

zur Kenntnis.<br />

In weiterer Folge beschließt der Gemeinderat einstimmig sämtliche Dringlichkeitsanträge ab<br />

Pkt. 29. in die Tagesordnung aufzunehmen – die nachfolgenden Tagesordnungspunkte<br />

verschieben sich entsprechend.<br />

01. Genehmigung <strong>des</strong> Protokolls der GR-<strong>Sitzung</strong> v. 31.03.2011.<br />

Die Protokolle der Gemeinderatssitzung vom 31.03.2011 (öffentliche <strong>Sitzung</strong> und gem. § 47<br />

NÖ GO – „Unter Ausschluss der Öffentlichkeit“) werden vom Gemeinderat einstimmig<br />

genehmigt.<br />

02. Bericht <strong>des</strong> Prüfungsausschusses.<br />

GR A. Fadenberger als Vorsitzender <strong>des</strong> Prüfungsausschusses bringt den abgefassten<br />

Bericht über die am 21.06.2011 durchgeführte Gebarungseinschau dem Gemeinderat wie<br />

folgt zur Kenntnis:<br />

01. Eröffnung und Begrüßung<br />

GR Andreas Fadenberger als Vorsitzender <strong>des</strong> Prüfungsausschusses begrüßt die<br />

anwesenden Mitglieder.<br />

02. Kassaprüfung (Zeichnungsberechtigungen, Anordnungsbefugte ..)<br />

Im Rahmen der <strong>Sitzung</strong> <strong>des</strong> Prüfungsausschusses wurde die Barkasse kontrolliert und<br />

wurde die Übereinstimmung <strong>des</strong> Kassen-Ist-Bestan<strong>des</strong> mit dem Kassen-Soll-Bestand von €<br />

2.336,63 festgestellt.<br />

Es existieren neben der Hauptkasse keine Nebenkassen.<br />

Für das Girokonto bei der Raika wurde in die Zeichnungsberechtigungen Einsicht<br />

genommen und deren Ordnungsmäßigkeit und Richtigkeit festgestellt.<br />

Das Girokonto der Raika weist einen Stand von € - 590.710,24 auf.<br />

Das PSK-Konto wurde bereits aufgelassen, wie schon einmal von den Prüfern der NÖ<br />

Lan<strong>des</strong>regierung empfohlen.<br />

Hinsichtlich der Anordnungsbefugten wird bemerkt, dass für die Gemeinde <strong>Leobendorf</strong><br />

keine Notwendigkeit besteht und als alleiniger Anordnungsbefugter der Bürgermeister<br />

fungiert.<br />

03. Belegeinschau<br />

Diesbezüglich wurden keine Feststellungen bzw. Beanstandungen festgestellt.<br />

05. Allfälliges<br />

Die nächste <strong>Sitzung</strong> <strong>des</strong> Prüfungsausschusses wird für Dienstag, d. 13.09.2011 um 17.00<br />

Uhr anberaumt.<br />

Vorstehender Bericht wird vom Gemeinderat einstimmig zur Kenntnis genommen.<br />

03. Verkauf Gst. 1272/1, KG <strong>Leobendorf</strong>, Fischteich.<br />

Hinsichtlich der getätigten Ausschreibung für den Verkauf <strong>des</strong> Fischteiches „Teichteln“, Gst.<br />

1272/1 KG <strong>Leobendorf</strong> sind Angebote von Hr. Mag. M. Mayer, Hr. L. Bernscher und der<br />

Wilczek´schen Gutsverwaltung vorliegend. Das Angebot von Hr. L. Bernscher enthält<br />

eigentlich kein Angebot, es handelt sich im Wesentlichen um eine Stellungnahme betr. eines<br />

öffentlichen Weges, der zum Teil auf seinem Grundstück situiert ist, und erst nach Klärung<br />

dieser Problematik kann er ein entsprechen<strong>des</strong> Angebot legen.<br />

3


4<br />

Der Bürgermeister informiert den Gemeinderat, dass die Gemeinde von Hr. Wilczek eine<br />

bestimmte Fläche für die Errichtung <strong>des</strong> Radweges benötigt und er mit Hr. Wilczek<br />

diesbezüglich auch über den Verkauf <strong>des</strong> Fischteiches nochmals sprechen möchte.<br />

Er beantragt daher, diesen Tagesordnungspunkt endgültig auf die nächste <strong>Sitzung</strong> im Herbst<br />

zu verschieben.<br />

Einstimmig angenommen.<br />

04. Kauf Grundstück/Haus, <strong>Leobendorf</strong>, Hauptstr. 1.<br />

Der Bürgermeister berichtet dem Gemeinderat hinsichtlich den bisherigen Verlauf<br />

betreffend der Bemühungen zum Ankauf <strong>des</strong> gegenständlichen Objektes. (GR-<strong>Sitzung</strong> v.<br />

10.09.2010, TOP 18.)<br />

Nunmehr hat sich ein neuer Sachverhalt ergeben, nämlich dass die Firma Schlecker eine<br />

Menge ihrer Filialen schließt – darunter auch die in <strong>Leobendorf</strong>. Das Objekt ist daher von der<br />

Last <strong>des</strong> Mieters frei.<br />

Lt. Gesprächen mit dem Besitzer bleibt dieser bei einem Verkaufspreis von € 260.000,--.<br />

Allerdings beabsichtigt er in gleichem Zuge im „Kleinen Gewerbegebiet“ am Kiesweg ein<br />

Gründstück mit 750 m² zu einem Preis von € 115,-- je m² inkl. Aufschließungskosten für<br />

seine Firma zu erwerben.<br />

Von der Gemeinde wäre für den Ankauf <strong>des</strong> Objektes „Hauptstraße 1“ ein Betrag von €<br />

260.000,-- aufzubringen – im Gegenzug erhält die Gemeinde für den Verkauf <strong>des</strong><br />

Betriebsgrundstückes einen Betrag von € 86.250,--. Dies ergibt einen Gesamtaufwand für die<br />

Gemeinde von € 173.750,--. Der Kauf soll allerdings erst im neuen Budgetjahr 2012 mit<br />

01.01.2012 abgewickelt werden.<br />

Gf GR F. Haselmann erkundigt sich nach einem Konzept hinsichtlich <strong>des</strong> Objektes.<br />

Bürgermeister Stich antwortet dahingehend, dass die Planungen derzeit auf Eis gelegt sind<br />

und im Zuge der neuen Situation aber wiederum Gespräche aufgenommen werden sollen.<br />

GR K. Pausackerl erinnert an den Kauf <strong>des</strong> Objektes „Hauptstraße 47“ vor nicht allzu<br />

langer Zeit, wobei die Frage der Leistbarkeit in den Raum gestellt wurde. (Zitiert das<br />

Protokoll der seinerzeitigen <strong>Sitzung</strong>). Aus finanzieller Sicht ist keine Änderung eingetreten<br />

und es sollte auf eine gewisse „Spargesinnung“ geachtet werden.<br />

Der Bürgermeister antwortet daraufhin, dass der Ankauf erst im Jahre 2012 getätigt werden<br />

soll und das Budget nicht viel anders aussehen wird als in diesem Jahr. Es werden keine<br />

großen Investitionen bezüglich Straßenbau und Kanalbau geplant. In den Betriebsgebieten<br />

sind Straßenbau und Kanalbau großteils schon vorhanden. Aus ortspolitischen Gründen ist es<br />

sehr wichtig das Objekt anzukaufen – z.B. benötigt Dr. Jell dringend eine eigene Ordination<br />

und auch andere Betriebe haben ihr Interesse an einer Anmietung bekundet.<br />

Gf GR D. Kampas urgiert das Fehlen eines Gesamtkonzeptes – es werden immer nur<br />

„Stückwerke“ beschlossen.<br />

Der Bürgermeister wendet ein, dass ein Gesamtkonzept erst nach Vorhandensein von<br />

mehreren „Stückwerken“ erstellt werden kann.<br />

Gf GR F. Haselmann befindet, dass das Objekt schon erworben werden soll, weil es zentral<br />

gelegen ist und wie vom Bürgermeister angesprochen auch ortspolitisch wichtig ist. Wenn<br />

der Eigentümer das Objekt privat an eine Wohnbaugenossenschaft verkauft, könnte dort ein<br />

unansehnlicher Wohnblock hingebaut werden. In diesem Zusammenhang erwähnt<br />

Bürgermeister Karl Stich das Bauvorhaben in Korneuburg – ehemaliges Autohaus Pruckner.<br />

Nach langer Diskussion und weiteren Wortmeldungen beschließt der Gemeinderat den<br />

Ankauf <strong>des</strong> Objektes wie eingangs angeführt.<br />

Mit Stimmenmehrheit 22:1 angenommen (Stimmenthaltung bzw. Gegenstimme: GR K.<br />

Pausackerl)


05. Förderung 2011 Musikverein <strong>Leobendorf</strong>/Kreuzenstein.<br />

Der Musikverein Kreuzenstein hat mit Schreiben vom 07.04.2011 um Subvention für das<br />

Jahr 2011 angesucht. Der Bürgermeister bringt dem Gemeinderat das vorliegende ansuchen<br />

zur Kenntnis und beantragt eine Subvention in Höhe von € 2.500,-- wie im Vorjahr für das<br />

Jahr 2011 zu gewähren. Die Ausrückungen <strong>des</strong> Musikvereins anlässlich Fronleichnam,<br />

Erntedankfest, Allerheiligen Turmblasen zu Weihnachten und ein weiterer Termin werden<br />

unentgeltlich durchgeführt.<br />

Einstimmig angenommen.<br />

06. Förderverträge BA 12 Oberrohrbach und Tresdorf.<br />

Gemäß § 2 (1) lit. a <strong>des</strong> NÖ Wasserwirtschaftsfondsgesetzes, LGBl. 1300 idgF, werden der<br />

<strong>Marktgemeinde</strong> <strong>Leobendorf</strong> für das Bauvorhaben Abwasserbeseitigungsanlage <strong>Leobendorf</strong>,<br />

Gewerbegebiet Tresdorf und Oberrohrbach Erw. 2009, BA 12 Förderungsmittel aus dem NÖ<br />

Wasserwirtschaftsfonds zugesichert.<br />

Bis zur Endabrechnung werden zu den vorläufig förderbaren Investitionskosten von €<br />

180.000,-- vorläufig 5 %, das sind € 9.000,-- und eine vorläufige Pauschalförderung in der<br />

Höhe von € 125,-- gewährt.<br />

Der Bürgermeister beantragt daher, der vorbehaltlosen Annahme der Zusicherung <strong>des</strong> NÖ<br />

Wasserwirtschaftsfonds vom 27.04.2011, WWF-40193012/2 zuzustimmen.<br />

Einstimmig angenommen.<br />

5<br />

Über Antrag <strong>des</strong> Bürgermeisters beschließt der Gemeinderat die Annahme <strong>des</strong> vorliegenden<br />

Förderungsvertrages B001587 betreffend Abwasserbeseitigungsanlage BA12 Oberrohrbach<br />

und Tresdorf, abzuschließen zwischen dem BM für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und<br />

Wasserwirtschaft als Förderungsgeber, vertreten durch die Kommunalkredit Public<br />

Consulting GmbH und der <strong>Marktgemeinde</strong> <strong>Leobendorf</strong> als Förderungsnehmer.<br />

Vorläufiger Fördersatz: 8 %<br />

Vorläufig förderbare Investitionskosten: € 180.000,--<br />

Vorläufige Pauschale für Anlagenteile: € 7.700,--<br />

Vorläufige Pauschale für Einbautenkoordination: € 1.100,--<br />

Die vorläufige Gesamtförderung beträgt daher € 23.200,-- (8 % v. 180.000,-- = 14.400,-- +<br />

7.700,-- + 1.100,--) und wird in Form von Investitionszuschüssen ausbezahlt.<br />

Einstimmig angenommen.<br />

07. Abänderung der Friedhofsgebührenordnung v. 09.12.2010.<br />

Die in der Gemeinderatssitzung vom 09.12.2010 beschlossene Friedhofsgebührenordnung<br />

wurde zwecks Verordnungsprüfung an das Amt der NÖ Lan<strong>des</strong>regierung Abt. Gemeinden<br />

gesendet. Demzufolge erging ein Schreiben <strong>des</strong> Amtes der NÖ Lan<strong>des</strong>regierung (GZ: IVW3-<br />

FGO-3121601/003-2011 v. 20.04.2011), dass diese Friedhofsgebührenordnung nicht zur<br />

Kenntnis genommen werden kann. Die Gründe dafür werden vom Bürgermeister dem<br />

Gemeinderat erläutert. Die Friedhofsgebührenordnung wurde entsprechend überarbeitet und<br />

stellt sich nunmehr wie folgt dar:<br />

Abänderung der<br />

Friehofsgebührenordnung vom 09.12.2010 nach dem NÖ Bestattungsgesetz 2007<br />

für die Friedhöfe der <strong>Marktgemeinde</strong> <strong>Leobendorf</strong><br />

§ 1<br />

Arten der Friedhofsgebühren<br />

Für die Benützung der Gemeindefriedhöfe werden eingehoben:<br />

a) Grabstellengebühren<br />

b) Verlängerungsgebühren<br />

c) Beerdigungsgebühren<br />

d) Enterdigungsgebühren


6<br />

e) Gebühren für die Benützung der Leichenkammer (Kühlanlage)<br />

f) Gebühren für die Benützung der Aufbahrungshalle<br />

§ 2<br />

Grabstellengebühren<br />

Die Grabstellengebühr für die Überlassung <strong>des</strong> Benützungsrechtes auf 10 Jahre bei<br />

Erdgrabstellen bzw. auf 30 Jahre bei gemauerten Grabstellen (Grüfte) beträgt für<br />

a) Erdgrabstellen<br />

1) zur Beerdigung bis zu 2 Leichen € 209,00<br />

2) zur Beerdigung bis zu 4 Leichen € 376,00<br />

b) gemauerte Grabstellen (Grüfte) für bis zu 6 Leichen € 2.340,00<br />

§ 3<br />

Verlängerungsgebühren<br />

(1) Für Erdgrabstellen wird die Verlängerungsgebühr (für die weitere Verlängerung <strong>des</strong><br />

Benützungsrechtes auf jeweils 10 Jahre) mit dem gleichen Betrag festgesetzt, der für solche<br />

Gräber als Grabstellengebühr zu entrichten ist.<br />

(2) Für gemauerte Grabstellen (Grüfte) wird die Verlängerungsgebühr (für die weitere<br />

Verlängerung <strong>des</strong> Benützungsrechtes auf jeweils 10 Jahre) mit einem Drittel <strong>des</strong> Betrages<br />

festgesetzt, der für solche Gräber als Grabstellengebühr zu entrichten ist.<br />

§ 4<br />

Beerdigungsgebühren<br />

(1) Die Beerdigungsgebühr (für das Öffnen und Schließen der Grabstelle und die<br />

Bereitstellung <strong>des</strong> Versenkungsapparates) beträgt bei<br />

a) Erdgrabstellen € 250,00<br />

b) Erdgrabstellen mit Deckel (blinde Grüfte) € 376,00<br />

c) gemauerte Grabstellen (Grüfte) € 476,00<br />

d) Urnen € 67,00<br />

e) Wiederbestattung anl. einer Exhumierung im gleichen Grab € 33,00<br />

(2) Die Beerdigungsgebühr von Leichen von Kindern beträgt die Hälfte der im Absatz (1)<br />

festgesetzten Gebührensätze.<br />

§ 5<br />

Enterdigungsgebühr<br />

Die Enterdigungsgebühr für die Enterdigung einer Leiche beträgt bei<br />

a) Erdgrabstellen € 376,00<br />

b) Erdgrabstellen mit Deckel (blinde Grüfte) € 376,00<br />

c) gemauerte Grabstellen (Grüfte) € 476,00<br />

d) Urnen € 33,50<br />

§ 6<br />

Gebühren für die Benützung der<br />

Leichenkammern und der Aufbahrungshallen<br />

(1) Die Gebühr für die Benützung der Leichenkammer (Kühlanlage) beträgt<br />

für jeden angefangenen Tag € 23,50.<br />

(2) Die Gebühr für die Benützung der Aufbahrungshallen beträgt<br />

für jeden angefangenen Tag € 42,00.<br />

§ 7<br />

Schluss- und Übergangsbestimmungen<br />

Diese Friedhofsgebührenordnung wird mit dem Monatsersten rechtswirksam, der dem Ablauf<br />

der zweiwöchigen Kundmachungsfrist folgt.<br />

Der Bürgermeister beantragt die Genehmigung der vorstehenden Abänderung der<br />

Friedhofsgebührenordnung vom 09.12.2010.<br />

Einstimmig angenommen.


08. Kostenbeitrag Bücherbus Bildungshaus Großrußbach.<br />

Der Bürgermeister referiert über die nun schon seit einigen Jahren bestehende Einrichtung<br />

<strong>des</strong> „Bücherbusses“. Diese Einrichtung wird von den Bürgern sehr gut angenommen und es<br />

ist ein permanenter Leserzuwachs zu verzeichnen. Im Jahre 2010 wurden 2.389<br />

Entlehnungen von 126 eingeschriebenen LeserInnen getätigt. Es werden nicht nur Bücher,<br />

sondern auch CD´s und Videos ausgeliehen. Standort <strong>des</strong> „Bücherbusses“ ist der Parkplatz<br />

beim Grunerhof.<br />

Nunmehr ist aber der Bus schon sehr <strong>des</strong>olat, erhält keine Begutachtungsplakette mehr, und<br />

muss infolge <strong>des</strong>sen ein neuer Bus angeschafft werden. Der Neupreis <strong>des</strong> Busses beträgt €<br />

40.965,--. An den Kosten beteiligen sich alle angefahrenen Gemeinden, das Bildungshaus<br />

Großrussbach, die Pfarre Großrussbach und es wird weiters auch um Förderung <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong><br />

bzw. Lan<strong>des</strong> angesucht.<br />

Der Anteil der Gemeinde <strong>Leobendorf</strong> beläuft sich aufgrund der Einwohneranzahl von 4.721<br />

auf einen Betrag von € 6.000,--.<br />

Über Antrag <strong>des</strong> Bürgermeisters beschließt der Gemeinderat diesen Kosten zuzustimmen,<br />

wobei eine Standortverlegung von derzeit „Grunerhof“-Parkplatz zum „Bildungscampus“<br />

überlegt werden sollte.<br />

Einstimmig angenommen.<br />

7<br />

09. Energiekonzept, Hydro-Ingenieure – Förderung Energie- und Klimaleitbild.<br />

Der Bürgermeister unterrichtet den Gemeinderat über die Ausschreibung via Leader-Region<br />

Weinviertel-Donauraum betreffend eines Regionalen Energiekonzeptes bzw. Erstellung eines<br />

Klima- & Energieleitbil<strong>des</strong> für Klimabündnis-Gemeinden.<br />

Diesbezüglich wurden vorerst die gemeindeeigenen Gebäude durch die Hydro Ingenieure<br />

Umwelttechnik GmbH besichtigt und im Zuge einer Schnellfeststellung die IST-Situation<br />

beschrieben und Verbesserungsvorschläge mit dem abgeschätzten Einsparpotential angeführt.<br />

In weiterer Fortsetzung könnten nun alle Gebäude der Gemeinde untersucht werden, um<br />

mögliche Einsparungspotentiale festzuhalten, diesbezüglich Kosten vorzuschlagen,<br />

Einsparungen und Amortisation zu berechnen.<br />

Dem Gemeinderat liegen nunmehr 2 Angebote der Hydro Ingenieure Umwelttechnik GmbH<br />

aus Krems-Stein vor, welche der Bürgermeister dem Gemeinderat zur Kenntnis bringt.<br />

Das 1. Angebot beinhaltet im Wesentlichen die Erhebung gemeindeeigener Gebäude und<br />

Anlagen, Abschätzung der Einsparpotentiale und Erstellung eines Maßnahmenkataloges und<br />

beläuft sich auf einen Betrag von € 14.220,-- inkl. MwSt.<br />

Das 2. Angebot beinhaltet im Wesentlichen neben den erstgenannten Maßnahmen auch die<br />

� Einbindung der Gebäude der gesamten Großgemeinde. Diese Maßnahmen beinhalten:<br />

� Bürgerinformationsveranstaltungen unter Einbindung der energie- und klimarelevanten<br />

Beratungsinitiativen sowie unter Nutzung bestehender Bildungsangebote von<br />

Klimabündnis NÖ und Land NÖ am Beginn und Ende <strong>des</strong> Prozesses<br />

� Erhebung <strong>des</strong> Gebäudebestan<strong>des</strong> der gesamten Gemeinde in Form der Entwicklung eines<br />

Fragebogens für private Gebäude, Auswertung der Fragebögen und Darstellung der<br />

Ergebnisse.<br />

� Abschätzung der Einsparpotentiale an privaten und öffentlichen Gebäuden.<br />

Dieses Angebot beläuft sich auf einen Betrag von € 19.620,-- inkl. MwSt.<br />

Für das 2. Angebot – unter Einbindung der gesamten Gebäude der Großgemeinde – wird<br />

seitens <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong> NÖ eine einmalig nicht rückzahlbare Beihilfe von 50 % der Bruttokosten<br />

gewährt.<br />

Der Bürgermeister vergleicht demnach die Kosten unter Einbindung der Förderung und<br />

spricht sich für die Annahme <strong>des</strong> 2. Angebotes (Einbindung aller Gebäude) aus, da dieses für<br />

die Gemeinde günstiger wäre und auch die Gemeindebürger Vorteile daraus ziehen können.


8<br />

Gf GR F. Haselmann meint, dass das Angebot sehr gut klingt, aber fast nicht notwendig sei.<br />

Schule und Kindergarten sind neu gebaut bzw. die in der Schnellfeststellung genannten<br />

Mängel, z.B. Deckendämmung im Gemeindeamt, sind bekannt.<br />

Als guter Kunde der EVN könnte man diese damit beauftragen.<br />

Gf GR J. Piesinger stellt fest, dass das Projekt für die Gemeinde selbst vielleicht wichtig sei,<br />

aber für die Bevölkerung werden derartige Maßnahmen schon von EVN, Banken, Bauhäuser<br />

u.ä. angeboten.<br />

GR J. Kreutler versteht nicht, dass solche Projekte nicht durch das Land NÖ zentral<br />

gesteuert werden – dadurch könnten für einzelne Gemeinden wesentlich günstigere Kosten<br />

entstehen.<br />

Gf GR J. Bauer befindet, dass eine Vorbildwirkung der Gemeinde in dieser Richtung<br />

gegeben sein sollte.<br />

Nach längerer Diskussion beschließt der Gemeinderat über Antrag <strong>des</strong> Bürgermeisters die<br />

Annahme <strong>des</strong> 2. Angebotes (inkl. Einbindung <strong>des</strong> gesamten Gebäudebestan<strong>des</strong> der<br />

Großgemeinde) zum Preis von € 19.620,-- inkl. MwSt. abzüglich der Förderung <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong><br />

NÖ von 50 %.<br />

Mit Stimmenmehrheit 17:6 angenommen. (Gegenstimmen: Gf GR F. Haselmann, Gf GR J.<br />

Piesinger, GR E. Brunner, GR J. Kreutler, GR A. Fadenberger, GR J. Schaffer)<br />

10. Verordnung über die Erhebung einer Vergnügungsabgabe – NÖ Spielautomatengesetz.<br />

Der Bürgermeister erläutert dem Gemeinderat dass das NÖ Spielautomatengesetz 2011,<br />

LGBl. 7071 mit Wirksamkeit vom 09.04.2011 in Kraft getreten ist. Dieses Gesetz enthält in<br />

seinem 4. Abschnitt u.a. eine Ermächtigung der Gemeinden zur Erhebung einer<br />

Vergnügungsabgabe.<br />

Im § 19 den NÖ Spielautomatengesetzes 2011 sind im Abs. 1 Z. 1-3 die Definitionen der<br />

Spielapparate erläutert. Gem. § 22 Abs. 2 ist in der Verordnung der Gemeinde der<br />

Abgabensatz, der den im Gesetz angeführten Höchstsatz von € 25,-- /Apparat/Monat nicht<br />

übersteigen darf, festzusetzen. Es können aber auch unterschiedliche Sätze für<br />

unterschiedliche Spielapparate festgesetzt werden.<br />

Nach kurzer Diskussion gelangt der Gemeinderat zur Ansicht die Verordnung über die<br />

Erhebung einer Vergnügungsabgabe nur für die im § 19 Abs. 1 Zi. 1 angeführten Apparate<br />

wie folgt zu beschließen:<br />

Verordnung<br />

<strong>des</strong> Gemeinderates der <strong>Marktgemeinde</strong> <strong>Leobendorf</strong> über die Erhebung einer<br />

Vergnügungsabgabe.<br />

Aufgrund <strong>des</strong> § 22 NÖ Spielautomatengesetz, LGBl. 7071, wird verordnet:<br />

Die Vergnügungsabgabe für den öffentlichen Betrieb von Spielapparaten, welche im § 19<br />

Abs. 1 Zi. 1 <strong>des</strong> NÖ Spielautomatengesetzes 2011 angeführt sind, beträgt je Spielapparat und<br />

begonnenem Kalendermonat € 25,--.<br />

Diese Verordnung tritt mit dem Monatsersten in Kraft, der dem Ablauf der zweiwöchigen<br />

Kundmachungsfrist zunächst folgt.<br />

Die vorstehende Verordnung wird dem Gemeinderat genehmigt.<br />

Einstimmig angenommen.<br />

11. Löschung Wiederkaufsrecht Gst. 298 KG Unterrohrbach.<br />

Ob der Liegenschaft EZ 151, Grundstück 298, Grundbuch 11012 Unterrohrbach ist in<br />

CLNr. 1a das Wiederkaufsrecht für die <strong>Marktgemeinde</strong> <strong>Leobendorf</strong> einverleibt.<br />

Über Antrag <strong>des</strong> Bürgermeisters erteilt der Gemeinderat nunmehr seine ausdrückliche<br />

Einwilligung, dass ohne weiteres Wissen und Einvernehmen mit der <strong>Marktgemeinde</strong>, jedoch<br />

nicht auf ihre Kosten, ob der eingangs näher erwähnten Liebenschaft EZ 151, GB 11012


Unterrohrbach die Einverleibung der Löschung <strong>des</strong> zugunsten der <strong>Marktgemeinde</strong><br />

<strong>Leobendorf</strong> einverleibten Wiederkaufsrechtes vorgenommen werden kann.<br />

Einstimmig angenommen.<br />

12. Zumessung 13 m² von Gst. 534/7 zu Gst. Nr. 534/8 KG Oberrohrbach.<br />

Der Bürgermeister informiert den Gemeinderat über das Verbindungsstraßenstück<br />

(Teilstück v. Gst. Nr. 534/7, EZ 392) von der Parkgasse und Aichberghof (Umkehrplatz)<br />

welches derzeit nicht benützt wird. Derzeit ist dieses Straßenstück an Hr. Ing. Chr. Binder,<br />

Parkgasse 4, 2105 Oberrohrbach verpachtet. Hr. Ing. Binder ist nunmehr an die Gemeinde<br />

um Ankauf dieses Teilstückes herangetreten. Seitens der <strong>Marktgemeinde</strong> <strong>Leobendorf</strong> soll<br />

allerdings das Teilstück nicht verkauft werden, da eventuell das Straßenstück noch für<br />

Durchfahrtszwecke dienen soll. Nach vorangegangenen Gesprächen ist Hr. Ing. Binder<br />

bereit, ein Teilstück von 13 m², welches als Verbreiterung für den Umkehrplatz vorgesehen<br />

war, anzukaufen. Dieses Teilstück wäre bei einer weiteren Verwendung der Straße nicht<br />

mehr notwendig.<br />

Über Antrag <strong>des</strong> Bürgermeisters beschließt der Gemeinderat daher, das Teilstück <strong>des</strong><br />

Grundstückes 534/7, EZ 392 (MG <strong>Leobendorf</strong> – öffentl. Gut) im Ausmaß von 13 m² an<br />

Herrn Ing. Christian Binder zu einem Preis von € 70,-- je m² zu verkaufen.<br />

Einstimmig angenommen.<br />

9<br />

13. Zumessung von ca. 75 m² von Gst. 177/7 zu Gst. 177/8.<br />

Der Bürgermeister bringt dem Gemeinderat den Beschluss der GR-<strong>Sitzung</strong> v. 11.12.2008,<br />

TOP 11. in Erinnerung. Demnach wurden einigen anrainenden Grundbesitzern vom<br />

gemeindeeingenen Grundstück 177/7 KG Unterrohrbach (Grünland) Teilflächen an die<br />

jeweiligen Grundbesitzer zugemessen.<br />

Nummehr ist Fr. Chr. Horvath, als Eigentümerin <strong>des</strong> ebenso anrainenden Grundstückes 177/8<br />

ebenfalls an die Gemeinde um Zumessung von ca. 75 m² vom Gemeindegrundstück 177/7 zu<br />

ihrem Grundstück 177/8 herangetreten.<br />

Der Bürgermeister beantragt, diese Zumessung zum seinerzeitigen Preis von € 35,-- je m² zu<br />

genehmigen.<br />

Einstimmig angenommen<br />

14. Jugendförderung 2011.<br />

Vzbgm. und Jugendgemeinderat St. Helm berichtet über die Arbeiten <strong>des</strong><br />

Jugendarbeitskreises hinsichtlich der Verteilung der Jugendförderung für das Jahr 2011. Nach<br />

stattgefundenen Gesprächen mit den Vereinen soll der zur Verfügung gestellte Betrag der<br />

“Jugendförderung 2011” von € 7.000,-- lt. VA 2011 für Mitglieder von Vereinen im<br />

Altersbereich von Jahrgang 1995 bis 2010 wie folgt verteilt werden:<br />

Verein Mitglieder Betrag in €<br />

SV Haas <strong>Leobendorf</strong> 177 4.602<br />

FF-Jugend <strong>Leobendorf</strong> 20 520<br />

FF-Jugend Oberrohrbach 14 364<br />

TC Oberrohrbach 48 1.248<br />

Musikverein <strong>Leobendorf</strong> 8 208<br />

Gesamt: 267 6.942<br />

Aufgrund dieser Aufteilung ergibt sich ein Förderbetrag von € 26,-- pro Mitglied.<br />

Grundlage hiefür bildet ein Mitgliederverzeichnis mit den Mitgliedern im o.a. Altersbereich<br />

mit Hauptwohnsitz in der Großgemeinde.


10<br />

Dieser Beschluss wird nur für das Jahr 2011 gefasst – Vereine die ebenfalls<br />

Anspruchsberechtigt sind können für 2012 einen formlosen Antrag stellen. Ein Fördervertrag<br />

für Vereine soll jährlich mit dem Voranschlag beschlossen werden.<br />

Der Gemeinderat beschließt, diesem Ansuchen stattzugeben.<br />

Einstimmig angenommen.<br />

15. Auftragsvergaben Kindergarten Oberrohrbach.<br />

Der Bürgermeister berichtet dem Gemeinderat, dass die geplante Ausführung/Genehmigung<br />

einer Wasser-Waser-Wärmepumpe nicht durchgeführt werden kann wurde seitens <strong>des</strong><br />

Planers empfohlen, die Wärmepumpenanlage anstatt mittels Grundwassernutzung als<br />

Tiefensonde auszuführen. Die Mehrkosten hiefür (3 Sonden zu je 80m) verursachen bei der<br />

Fa. Straka, Hollabrunn Mehrkosten von 14.482,16.<br />

Weiters erläutert der Bürgermeister dem Gemeinderat, dass infolge von Nachverhandlungen<br />

durch die Fa. Kuchler Zt-GmbH mit den Gewerken noch verschiedenste kleinere<br />

Einsparungen möglich waren.<br />

Die derzeit beauftragte Summe beträgt € 1.040.405,94 – die noch zu beauftragenden<br />

Arbeiten, wie z.B. Schlüsselanlage, Beschriftungen u.a.m. wird sich auf einen geschätzten<br />

Betrag von ca. € 22.000,-- belaufen.<br />

Herrn GR E. Brunner erscheinen die Kosten für die Tiefenbohrung als zu hoch – seine<br />

private Bohrung war billiger – diesbezüglich sollten noch Erkundigungen eingezogen<br />

werden.<br />

In weiterer Folge beschließt der Gemeinderat die Kosten lt. vorliegender Aufstellung der Fa.<br />

Kuchler Zt-GmbH zu genehmigen – hinsichtlich der Kosten für die Tiefenbohrung sollen<br />

noch Erkundigungen eingezogen werden.<br />

Einstimmig angenommen.<br />

16. Straßenbau – Güterwege.<br />

Die Herstellung <strong>des</strong> “Hohlweges” in der KG Tresdorf beläuft sich lt. vorliegendem Angebot<br />

der Fa. Leithäusl auf € 60.762,76 inkl. MwSt.<br />

Für die Errichtung einer Mauer und eines Gehsteiges entlang der Laaer Straße ab dem<br />

“Hohlweg” zwecks Überquerung der Laaerstraße durch Fußgänger von der neu errichteten<br />

Wohnhausanlage wurde ein Betrag von € 28.021,-- inkl. MwSt. errechnet, wobei die Mauer<br />

mittels Löffensteinen errichtet werden soll. Die Errichtung eines Gehsteiges ist notwendig<br />

um für Fußgeher eine bessere Einsicht auf den Verkehr der B6 zu gewährleisten.<br />

(Löffelsteine v. Fa. SW: € 8.700,-- exkl. MwSt., Fundamente in Eigenregie, Materialkosten<br />

Fa. Brabenetz: € 6.000,-- exkl. MwSt., Fa. Leithäusl: 8.651,-- exkl. MwSt.)<br />

Die Zufahrt zur Fa. VSZ – “Im Atzersfeld” beläuft sich lt. vorliegendem Angebot der Fa.<br />

Leithäusl auf € 27.764,-- inkl. MwSt.<br />

Die Herstellung <strong>des</strong> Fahrbahnteilers entlang der L31 auf Höhe der Jägerstraße KG<br />

<strong>Leobendorf</strong> beläuft sich auf einen geschätzten Gesamtkostenbetrag in Höhe von € 25.000,--.<br />

Die Arbeitsdurchführung wird durch die Straßenmeisterei Konrneuburg vorgenommen. Nach<br />

Fertigstellung der Anlage geht diese in die Erhaltung und Verwaltung der Gemeinde über.<br />

Eine entsprechende Erklärung ist vorliegend und wird vom Gemeinderat genehmigt.<br />

Betreffend der Güterwegeerhaltung 2011 ist eine Niederschrift der Abt. Güterwege<br />

vorliegend, wonach eine Baukostensumme von € 30.000,-- veranschlagt wurde. An ST8-<br />

Mittel und BZ wird ein Betrag von insgesamt € 15.000,-- angegeben. Daher ist von der<br />

Gemeinde ein Betrag von € 15.000,-- an Gesamtkosten aufzubringen.<br />

Gf GR F. Haselmann spricht sich für die Installierung einer Ampel im Bereich<br />

Laaerstraße/Hohlweg – KG Tresdorf aus, da das Überqueren der Laaerstraße in diesem<br />

Bereich lebensgefährlich ist.


11<br />

Der Bürgermeister antwortet dahingehend, dass eine Ampel einen enormen Kostenaufwand<br />

bedeuten würde – bei der stattfindenden Verkehrsverhandlung können aber auch noch andere<br />

Lösungsvorschläge erfragt werden.<br />

In diesem Zusammenhang regt Gf GR J. Bauer an, von Korneuburg nach Tresdorf<br />

kommend, ab dem Teiritzberg eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf 80 km/h zu erwirken.<br />

Nach längerer Diskussion beschließt der Gemeinderat die angeführten Kosten zu<br />

genehmigen. Die Problematik der Stützmauer und <strong>des</strong> Gehsteiges entlang der<br />

Laaerstraße/Hohlweg soll aber noch besprochen werden.<br />

Einstimmig angenommen.<br />

17. Errichtung einer Stützmauer Kindergarten I.<br />

Der Bürgermeister erinnert den Gemeinderat an die schon <strong>des</strong> Öfteren angesprochene<br />

unbefriedigende Situation mit der Hangschräge (Zaun im unteren Bereich, schlecht zu<br />

pflegen, zu steil für Kinder u.a.m.) im Kindergarten <strong>Leobendorf</strong> I.<br />

Diese Problematik soll nunmehr durch die Errichtung einer Stützmauer beseitigt werden.<br />

Aufgrund der vorliegenden Angebote ergeben sich mehrere Varianten für die Errichtung.<br />

� Fa. Brabenetz – komplett mit Arbeitszeit: € 48.842,52<br />

� Fa. Brabenetz – nur geschalt, ohne Arbeitszeit: € 24.045,19<br />

� Fa. Brabenetz – Liefern u.Versetzen v. Fertigteilen (Winkelstückelemente): € 39.632,95<br />

� Fa. Brabenetz – Herstellung <strong>des</strong> Fundamentes, Herstellung der Mauer mit SW Recon<br />

Stützwandsystem: € 36.384,--. Um beim Eingang die Höhe ansichtsmäßig zu entschärfen<br />

soll noch eine „Stufe“ eingebaut werden.<br />

Sämtliche Preise beinhalten 20 % MwSt.<br />

Der Gemeinderat beschließt die Arbeiten entsprechend der Variante Herstellung <strong>des</strong><br />

Fundaments durch Fa. Brabenetz und Errichtung der Mauer mit SW Steinen zum Preis von<br />

€ 36.384,-- zu vergeben.<br />

Einstimmig angenommen.<br />

18. Regenrückhaltegraben Betriebsgebiet Tresdorf.<br />

Im Gewerbegebiet Tresdorf kommt es bei Starkregen bzw. Unwettern immer wieder zu<br />

Überflutungen u. Vermurungen bei den Firmen Artbau Zagler, Grimmwaagen u.a.<br />

Der Bürgermeister bringt dem Gemeinderat den Beschluss der GR-<strong>Sitzung</strong> v. 10.09.2010,<br />

TOP 05. in Erinnerung, wonach durch die Firma Ingenieurgemeinschaft Umweltprojekte<br />

(IUP) eine Lösung durch die Errichtung eines Regenrückhaltegrabens erarbeitet wurde. Im<br />

genannten Beschluss wurde auch der Ankauf der benötigten Flächen von diversen<br />

Grundbesitzern beschlossen. Eine erforderliche Wasserrechtsverhandlung wird demnächst<br />

stattfinden.<br />

Seitens der Fa. IUP wurde nunmehr eine Ausschreibung für die erforderlichen Arbeiten<br />

getätigt.<br />

Nachstehende Firmen wurden zur Angebotslegung eingeladen:<br />

� Fa. Leithäusl, Korneuburg - € 152.013,-- exkl. MwSt.<br />

� Fa. Brabenetz, Wullersdorf - € 103.983,50 exkl. MwSt.<br />

� Fa. Watzinger, Ziersdorf – kein Angebot abgegeben<br />

� Fa. Hiesinger, Tresdorf - nur Preisliste für Erdbaumaterialien abgegeben.<br />

� Fa. Dam, Harmannsdorf – kein Angebot abgegeben.<br />

Nach Prüfung der Angebote der Firmen Leithäusl und Brabenetz wurde der Umfang der<br />

Angebote reduziert (keine Befestigung <strong>des</strong> Serviceweges, Schächte v. Ableitungskanal<br />

können eingespart werden u. Regiestunden wurden reduziert), sodass sich nunmehr folgende<br />

Angebotssummen ergeben:<br />

� Fa. Leithäusl: € 132.788,-- exkl. MwSt.<br />

� Fa. Brabenetz, Wullersdorf: € 76.360,50 exkl. MwSt.


12<br />

Da für dieses Projekt die Benützung öffentlichen Wassergutes (Kleiner Donaugraben)<br />

erforderlich ist, ist ein Vertrag über <strong>des</strong>sen Benützung, abgeschlossen zwischen der MG<br />

<strong>Leobendorf</strong> und der Rep. Österreich – Wasserbau – Verwaltung d. öffentl. Wassergutes -<br />

vorliegend, welcher vom Gemeinderat angenommen werden muss.<br />

Über Antrag <strong>des</strong> Bürgermeisters beschließt der Gemeinderat daher die Vergabe der Arbeiten<br />

an die Fa. Brabenetz zum Angebotspreis von € 76.360,50 exkl. MwSt. und die Annahme <strong>des</strong><br />

Vertrages über die Benützung öffentl. Wassergutes.<br />

Einstimmig angenommen.<br />

19. Grundstücksverkauf Aichberghof.<br />

Frau Barbara Friedrich Singer u. Hr. Christian Singer haben ihr Interesse am Ankauf <strong>des</strong><br />

Grundstückes 541/9 im Ausmaß von 539 m² im Aichberghof bekundet. Die Grundwerber<br />

befindet sich jedoch derzeit auf Urlaub und möchten das Grundstück mittels eines<br />

„Vorsorgebeschlusses“ reserviert haben.<br />

Der Verkaufspreis beträgt € 145,-- je m² zuzüglich der Aufschließungskosten. Die Käufer<br />

verpflichten sich, auf dem gegenständlichen Grundstück binnen 5 Jahren mit der Errichtung<br />

eines Wohnhauses zu beginnen, bzw. dieses binnen weiteren 5 Jahren fertig zu stellen.<br />

Ein Wiederkaufsrecht für die <strong>Marktgemeinde</strong> <strong>Leobendorf</strong> wird für das Grundstück<br />

eingeräumt.<br />

Über Antrag <strong>des</strong> Bürgermeisters stimmt der Gemeinderat der Reservierung bzw. <strong>des</strong><br />

Verkaufes zu den genannten Bedingungen und Preisen zu.<br />

Einstimmig angenommen.<br />

20. Grundverkauf Betriebsgebiet.<br />

Der Bürgermeister berichtet dem Gemeinderat, dass die Firma DOT Telematik<br />

Systemtechnik GmbH (DI Philipp Tarter), 1180 Wien, ha. um Ankauf eines<br />

Betriebsgrundstückes im Gewerbepark Kreuzenstein im Ausmaß von ca. 4.000 m² angesucht<br />

hat. Grundlage hiefür bildet der Teilungsentwurf GZ 21195 der ARGE DI Trappl, DI<br />

Wailzer. Von diesen 4.000 m² gehören 592 m² dem Korneuburger Liegenschaftsfonds.<br />

Die Firma ist ein Hi-Tech-Unternehmen mit Schwerpunkt in der Logistikindustrie und<br />

entwickeln bzw. produzieren u.a. solarbetriebene GPS-Ortungsgeräte für den<br />

Schienenverkehr.<br />

Die Firma sucht einen neuen Standort und beabsichtigt Photovoltaik-Anlagen zu betreiben,<br />

mit welcher Strom in das öffentliche Netz eingespeist werden soll. Mit dem erzeugten Strom<br />

könnte das ganze Betriebsgebiet abgedeckt werden. Das Betriebsgebäude selbst soll<br />

flächenmäßig eher klein ausfallen – auf dem Grundstücksrest sollen Photovoltaik-Anlagen<br />

errichtet werden. Eventuell könnte auch ein Teil <strong>des</strong> Grundstückes der Röm. Kath.<br />

Pfarrpfründe <strong>Leobendorf</strong> dazugepachtet werden.<br />

Der Bürgermeister befindet, dass sich diese Firma zu einem „Herzeigeprojekt“ betreffend<br />

Photovoltaik-Anlagen entwickeln könnte und beantragt den Verkauf zu einem Preis von €<br />

90,-- je m² zuzüglich der Aufschließungskosten. Ein Wiederkaufsrecht für die<br />

<strong>Marktgemeinde</strong> <strong>Leobendorf</strong> wird im Vertrag festgehalten. Sämtliche mit der Errichtung und<br />

grundbücherlichen Durchführung <strong>des</strong> zu errichtenden Vertrages verbundenen Kosten gehen<br />

zu Lasten der Käuferin.<br />

In diesem Zusammenhang stellt GR J. Kreutler die Frage in den Raum, ob man nicht an<br />

diese Firma - betreffend eines Energiekonzeptes (Energie- u. Klimaleitbild) lt.<br />

Tagesordnungspunkt 09. der gegenständlichen <strong>Sitzung</strong> – herantreten könnte.<br />

In weiterer Folge wird der Antrag <strong>des</strong> Bürgermeisters zum Verkauf und genannten Preis<br />

vom Gemeinderat genehmigt.<br />

Einstimmig angenommen.


Z.B1<br />

13<br />

21. Örtliches Entwicklungskonzept – Beschluss nach Feststellungen <strong>des</strong> Amtes der NÖ<br />

Lan<strong>des</strong>regierung – Abt. RU2.<br />

Der Bürgermeister bringt dem Gemeinderat den seinerzeitigen Beschluss in der GR-<strong>Sitzung</strong><br />

v. 09.12.2010 TOP 32. in Erinnerung, wonach der Gemeinderat die Verordnung vorbehaltlich<br />

<strong>des</strong> Gutachtens <strong>des</strong> ASV schon beschlossen hat. Vorbehaltlich <strong>des</strong>halb, da bei der ersten<br />

Begutachtung am 03.12.2010 witterungsbedingt kein Lokalaugenschein durchgeführt werden<br />

konnte.<br />

Nunmehr fand am 04.03.2011 eine weitere Begutachtung und ein Lokalaugenschein durch<br />

das Amt der NÖ Lan<strong>des</strong>regierung von Hr. DI Hois statt. Im Rahmen dieser Begutachtung<br />

wurden seitens <strong>des</strong> ASV einige inhaltlich relevante Anmerkungen gemacht und die<br />

erforderlichen Ergänzungen/Korrekturen durch das Büro DI Paula in das ÖEK eingearbeitet.<br />

Das erstmalig am 09.12.2010 beschlossene Entwicklungskonzept wurde daher in<br />

Teilbereichen abgeändert und wird nunmehr neuerlich beschlossen. Die vorliegenden<br />

Unterlagen sind nunmehr Gegenstand der Genehmigung.<br />

Der Gemeinderat beschließt daher über Antrag <strong>des</strong> Bürgermeisters nachstehende<br />

Verordnung:<br />

I. Allgemeines<br />

Auf Grund <strong>des</strong> § 22 Abs. 1 <strong>des</strong> NÖ Raumordnungsgesetzes 1976, LGBl. 8000 i.d.g.F. wird<br />

hiermit das örtliche Raumordnungsprogramm (18. Änderung) dahingehend abgeändert, dass<br />

ein Örtliches Entwicklungskonzept eingebunden wird.<br />

II. Plandarstellungen<br />

Die unter Punkt I. angeführte und vom Büro Dr. Paula, Ingenieurkonsulent für Raumplanung<br />

und Raumordnung unter Zl. G08003/EK18/11 verfasste Plandarstellung zum Örtlichen<br />

Entwicklungskonzept, welche mit einem Hinweis auf diese Verordnung versehen ist, liegt im<br />

Gemeindeamt während der Amtsstunden zur allgemeinen Einsicht auf.<br />

III. Ziele und Maßnahmen<br />

§ 2 Ziele der örtlichen Raumordnung bzw. § 5 Maßnahmen der örtlichen Raumordnung<br />

entfällt<br />

und wird ersetzt durch<br />

§ 2 Örtliches Entwicklungskonzept<br />

Die Gemeinde verfolgt gemäß dem Örtlichen Entwicklungskonzept folgende<br />

Ziele / Maßnahmen:<br />

Ziele Maßnahmen<br />

Aufgrund der Leitziele <strong>des</strong> Niederösterreichischen Raumordnungsgesetzes 1976 und der Ergebnisse der<br />

Grundlagenforschung und –analyse werden nachstehende Ziele und Maßnahmen festgelegt:<br />

BEVÖLKERUNG<br />

Aufgrund der attraktiven Lage im Bezirk Korneuburg<br />

(naturräumliche Gegebenheiten, Verkehrsanbindung,<br />

Nähe zu Wien) und der damit verbundenen Sämtliche raumrelevante Maßnahmen<br />

Siedlungsentwicklung ist von einer weiteren (Siedlungserweiterungen, Errichtung von<br />

Bevölkerungszunahme bis zum Jahr 2025 Einrichtungen der technischen und sozialen<br />

auszugehen. Die Gemeinde strebt langfristig, Infrastruktur, etc.) sind auf die zu erwartende bzw.<br />

entsprechend dem Szenario „Gebremstes angestrebte Bevölkerungszahl abzustimmen.<br />

Wachstum“, ein Bevölkerungswachstum bis ca. 6.550<br />

Einwohner (Haupt- und Nebenwohnsitzer) an.<br />

FUNKTIONEN / FUNKTIONALE GLIEDERUNG<br />

M.B1


Z.F1<br />

Z.S1<br />

Z.S2<br />

Z.S3<br />

Z.S4<br />

Z.S5<br />

Z.S6<br />

Funktionale Gliederung der Katastralgemeinden<br />

bzw. Ortschaften (Hauptfunktionen):<br />

KG <strong>Leobendorf</strong>: Wohnen (W), Agrarische Nutzung<br />

(A), Betriebe (B)<br />

KG Oberrohrbach: Wohnen (W), Agrarische<br />

Nutzung (A)<br />

KG Tresdorf: Wohnen (W), Agrarische Nutzung (A),<br />

Betriebe (B)<br />

KG Unterrohrbach: Wohnen (W), Agrarische Nutzung<br />

(A)<br />

Den Schwerpunkt in der Siedlungsentwicklung bildet<br />

die KG <strong>Leobendorf</strong>.<br />

Mobilisierung der bestehenden Baulandreserven in<br />

den einzelnen Ortsgebieten.<br />

Siedlungsgrenze K<br />

14<br />

SIEDLUNGSWESEN<br />

Abstimmen sämtlicher raumrelevanter Maßnahmen<br />

(Siedlungserweiterungen, Errichtung von<br />

Einrichtungen der technischen und sozialen<br />

Infrastruktur, etc.) auf die angestrebte funktionale<br />

Gliederung nach Katastralgemeinden bzw.<br />

Ortschaften.<br />

Prüfen der Verfügbarkeit der Baulandreserven.<br />

Prüfen der Rückwidmung von derzeit nicht<br />

verfügbaren Baulandreserven.<br />

Begrenzung der Siedlungsentwicklung zur<br />

Vermeidung von möglichen Beeinträchtigungen durch Keine Wohnbaulandwidmung außerhalb der<br />

die S1 Wiener Außenring Schnellstraße bzw. Siedlungsgrenze.<br />

anderen konfligierenden Nutzungen (z.B. künftige<br />

Betriebsgebiete an der S1).<br />

Siedlungsgrenzen L<br />

Begrenzung der Siedlungsentwicklung zwischen<br />

<strong>Leobendorf</strong> und Tresdorf zur Sicherung <strong>des</strong><br />

Landschaftsbil<strong>des</strong>;<br />

Zusammenwachsen der Ortschaften <strong>Leobendorf</strong> und<br />

Tresdorf verhindern.<br />

Erweiterungsfläche 1: Siedlungserweiterung<br />

Oberrohrbach West<br />

Optionale Baulanderweiterung südöstlich der<br />

Unterrohrbacher Straße für den langfristigen Bedarf<br />

(Priorität III); Überprüfung der Wirtschaftlichkeit.<br />

Erweiterungsfläche 2: Siedlungserweiterung<br />

Oberrohrbach Nord<br />

Primäre Baulanderweiterung nördlich der<br />

<strong>Leobendorf</strong>er Straße für den kurz- bis mittelfristigen<br />

Bedarf (Priorität I, II); Lückenschluss innerhalb <strong>des</strong><br />

geschlossenen Siedlungsgebietes von Oberrohrbach.<br />

Erweiterungsfläche 3: Siedlungserweiterung<br />

Oberrohrbach Südwest<br />

Primäre Baulanderweiterung zwischen Wiesenweg<br />

und Rohrbach für den kurz- bis mittelfristigen Bedarf<br />

(Priorität I, II); Kleinflächige Baulandabrundung.<br />

Keine Baulandwidmung außerhalb der<br />

Siedlungsgrenze;<br />

Bei geänderten Grundlagen ist eine Erweiterung nur<br />

mit entsprechender Begründung zulässig;<br />

Sondernutzungen mit entsprechender Begründung<br />

zulässig.<br />

Freihalten der benötigten Flächen durch Festlegen<br />

der Widmungsart Grünland-Freihaltefläche;<br />

Erforderlichkeit von Schutzmaßnahmen (Melioration)<br />

prüfen; Widmen von Wohnbauland unter<br />

Berücksichtigung von Maßnahmen der Baulandmobilisierung;<br />

Bedarfsprüfung und Sicherstellung der<br />

Verfügbarkeit.<br />

Freihalten der benötigten Flächen durch Festlegen<br />

der Widmungsart Grünland-Freihaltefläche; Prüfen<br />

und Sichern einer zusätzlichen Verkehrsanbindung in<br />

Richtung Süden; Widmen von Wohnbauland unter<br />

Berücksichtigung von Maßnahmen der<br />

Baulandmobilisierung; Bedarfsprüfung und<br />

Sicherstellung der Verfügbarkeit.<br />

Freihalten der benötigten Flächen durch Festlegen<br />

der Widmungsart Grünland-Freihaltefläche; Widmen<br />

von Wohnbauland unter Berücksichtigung von<br />

Maßnahmen der Baulandmobilisierung;<br />

Bedarfsprüfung und Sicherstellung der Verfügbarkeit.<br />

M.F1<br />

M.S1<br />

M.S2<br />

M.S3<br />

M.S4<br />

M.S5<br />

M.S6


Z.S7<br />

Z.S8<br />

Z.S9<br />

Z.S10<br />

Z.S11<br />

Z.S12<br />

Erweiterungsfläche 4: Siedlungserweiterung<br />

Oberrohrbach Südost<br />

Primäre Baulanderweiterung am südlichen Ortsende<br />

für den kurz- bis mittelfristigen Bedarf (Priorität I, II);<br />

Anstreben einer beidseitigen Bebauung an der<br />

<strong>Leobendorf</strong>er Straße; Ökonomische Ausnutzung<br />

bestehender Infrastruktur.<br />

Erweiterungsfläche 5: Siedlungserweiterung Tresdorf<br />

Nord<br />

Optionale Baulanderweiterung nördlich der B6 Laaer<br />

Straße für den langfristigen Bedarf (Priorität III).<br />

Erweiterungsfläche 6: Siedlungserweiterung Tresdorf<br />

Ost 1<br />

Optionale Baulanderweiterung nördlich der<br />

Schulgasse an der Gemeindegrenze zu<br />

Harmannsdorf für den langfristigen Bedarf (Priorität<br />

III); Kleinflächige Baulandabrundung unter<br />

Berücksichtigung der Bestandsnutzung im<br />

Umgebungsbereich; Überprüfung der<br />

Wirtschaftlichkeit.<br />

Erweiterungsfläche 7: Siedlungserweiterung Tresdorf<br />

Ost 2<br />

Optionale Baulanderweiterung südlich der<br />

Schulgasse an der Gemeindegrenze zu<br />

Harmannsdorf für den langfristigen Bedarf (Priorität<br />

III); Kleinflächige Baulandabrundung; Überprüfung<br />

der Wirtschaftlichkeit.<br />

Erweiterungsfläche 8: Siedlungserweiterung Tresdorf<br />

West 1<br />

Baulanderweiterung nördlich der <strong>Leobendorf</strong>er<br />

Straße am westlichen Ortsende für den<br />

mittelfristigen Bedarf (Priorität II); Begrenzung der<br />

linearen Siedlungsentwicklung.<br />

Erweiterungsfläche 9: Siedlungserweiterung Tresdorf<br />

West 2<br />

Primäre Baulanderweiterung südlich der<br />

<strong>Leobendorf</strong>er Straße im Bereich Obere Hauptstraße<br />

für den kurzfristigen Bedarf (Priorität I); Kleinflächige<br />

Baulandabrundung unter Berücksichtigung der<br />

südlichen Bestandsnutzung; Überprüfung der<br />

Wirtschaftlichkeit.<br />

15<br />

Freihalten der benötigten Flächen durch Festlegen<br />

der Widmungsart Grünland-Freihaltefläche; Widmen<br />

von Wohnbauland unter Berücksichtigung von<br />

Maßnahmen der Baulandmobilisierung;<br />

Erforderlichkeit von Schutzmaßnahmen (Wasser)<br />

prüfen; Bedarfsprüfung und Sicherstellung der<br />

Verfügbarkeit.<br />

Freihalten der benötigten Flächen durch Festlegen<br />

der Widmungsart Grünland-Freihaltefläche; Widmen<br />

von Wohnbauland unter Berücksichtigung von<br />

Maßnahmen der Baulandmobilisierung und dem<br />

Bedarf an zusätzlichen Einrichtungen;<br />

Bedarfsprüfung und Sicherstellung der Verfügbarkeit;<br />

Prüfen und Sichern einer Verkehrsanbindung von der<br />

B6 in Richtung Norden; Erforderlichkeit von<br />

Schutzmaßnahmen (Wasser) prüfen.<br />

Freihalten der benötigten Flächen durch Festlegen<br />

der Widmungsart Grünland-Freihaltefläche; Widmen<br />

von Wohnbauland unter Berücksichtigung von<br />

Maßnahmen der Baulandmobilisierung;<br />

Bedarfsprüfung und Sicherstellung der Verfügbarkeit;<br />

Erforderlichkeit von Schutzmaßnahmen (Melioration)<br />

prüfen; Widmungsanpassung für den<br />

Umgebungsbereich prüfen.<br />

M.S7<br />

M.S8<br />

M.S9<br />

Freihalten der benötigten Flächen durch Festlegen<br />

der Widmungsart Grünland-Freihaltefläche; Sichern<br />

einer zusätzlichen Verkehrsanbindung in Richtung<br />

Norden; Erforderlichkeit von Schutzmaßnahmen<br />

M.S10<br />

(Melioration) prüfen; Widmen von Wohnbauland<br />

unter Berücksichtigung von Maßnahmen der<br />

Baulandmobilisierung; Bedarfsprüfung und<br />

Sicherstellung der Verfügbarkeit.<br />

Freihalten der benötigten Flächen durch Festlegen<br />

der Widmungsart Grünland-Freihaltefläche; Sichern<br />

einer zusätzlichen Verkehrsanbindung in Richtung<br />

Norden; Prüfen der Widmungsverträglichkeit mit<br />

M.S11<br />

umgebenden Nutzungen; Widmen von Wohnbauland<br />

unter Berücksichtigung von Maßnahmen der<br />

Baulandmobilisierung; Bedarfsprüfung und<br />

Sicherstellung der Verfügbarkeit.<br />

Freihalten der benötigten Flächen durch Festlegen<br />

der Widmungsart Grünland-Freihaltefläche;<br />

Erforderlichkeit von Schutzmaßnahmen (Melioration)<br />

und Verkehrsanbindung prüfen; Widmen von<br />

Wohnbauland unter Berücksichtigung von M.S12<br />

Maßnahmen der Baulandmobilisierung;<br />

Bedarfsprüfung und Sicherstellung der Verfügbarkeit;<br />

Widmungsanpassung für den Umgebungsbereich<br />

prüfen.


Z.S13<br />

Z.S14<br />

Z.S15<br />

Z.S16<br />

Z.S17<br />

Z.S18<br />

Z.S19<br />

Erweiterungsfläche 10: Siedlungserweiterung<br />

<strong>Leobendorf</strong> Ost<br />

Baulanderweiterung im Hauptort nördlich bzw.<br />

südlich der Tresdorfer Straße am östlichen Ortsende<br />

von <strong>Leobendorf</strong> für den kurz- bis mittelfristigen Bedarf<br />

(Priorität I, II) bzw. langfristigen Bedarf (Priorität III);<br />

Begrenzung der linearen Siedlungsentwicklung.<br />

Erweiterungsfläche 11: Siedlungserweiterung<br />

<strong>Leobendorf</strong> Südost<br />

Baulanderweiterung im Hauptort, im Bereich südlich<br />

der Tresdorfer Straße/Am Wasweg für den kurz- bis<br />

mittelfristigen Bedarf (Priorität I, II); Vorrang für<br />

verdichtete Bebauungsformen.<br />

Erweiterungsfläche 12: Siedlungserweiterung<br />

<strong>Leobendorf</strong> Süd 1<br />

Baulanderweiterung im Hauptort im Bereich südlich<br />

<strong>des</strong> Schwemmweges und östlich der Korneuburger<br />

Straße für den mittel- bis langfristigen Bedarf<br />

(Priorität II, III); Erarbeitung eines Bebauungs- und<br />

Erschließungskonzeptes; Vorrang für verdichtete<br />

Bebauungsformen.<br />

Erweiterungsfläche 13: Siedlungserweiterung<br />

<strong>Leobendorf</strong> Süd 2<br />

Baulanderweiterung im Hauptort im Bereich südlich<br />

<strong>des</strong> Schwemmweges und westlich der Korneuburger<br />

Straße für den mittel- bis langfristigen Bedarf<br />

(Priorität II, III); Erarbeitung eines Bebauungs- und<br />

Erschließungskonzeptes; Vorrang für verdichtete<br />

Bebauungsformen.<br />

Erweiterungsfläche 14: Siedlungserweiterung<br />

<strong>Leobendorf</strong> Südwest<br />

Baulanderweiterung im Hauptort zwischen<br />

Lindengasse und Atzersdorfer Straße für den kurz-<br />

bis mittelfristigen Bedarf (Priorität I, II); Erarbeitung<br />

eines Bebauungs- und Erschließungskonzeptes.<br />

Potentialfläche für Baulanderweiterung, <strong>Leobendorf</strong><br />

Nord<br />

Schaffung der Voraussetzungen für eine mögliche<br />

Umwidmung nördlich der Jägerstraße.<br />

Potentialfläche für Baulanderweiterung,<br />

Unterrohrbach Süd<br />

Schaffung der Voraussetzungen für eine mögliche<br />

Umwidmung im Bereich „Im Rauchenberg“; Prüfung<br />

der Erforderlichkeit von Schutzeinrichtungen.<br />

16<br />

Freihalten der benötigten Flächen durch Festlegen<br />

der Widmungsart Grünland-Freihaltefläche; Widmen<br />

von Wohnbauland unter Berücksichtigung von<br />

M.S13<br />

Maßnahmen der Baulandmobilisierung und dem<br />

Bedarf an zusätzlichen Einrichtungen;<br />

Bedarfsprüfung und Sicherstellung der Verfügbarkeit.<br />

Freihalten der benötigten Flächen durch Festlegen<br />

der Widmungsart Grünland-Freihaltefläche;<br />

Freihalten der für einen Grüngürtel benötigten<br />

Flächen; Widmen von Wohnbauland unter M.S14<br />

Berücksichtigung von Maßnahmen der<br />

Baulandmobilisierung; Bedarfsprüfung und<br />

Sicherstellung der Verfügbarkeit.<br />

Freihalten der benötigten Flächen durch Festlegen<br />

der Widmungsart Grünland-Freihaltefläche; Sichern<br />

einer zusätzlichen Verkehrsanbindung in Richtung<br />

Norden; Widmen von Wohnbauland unter<br />

Berücksichtigung von Maßnahmen der M.S15<br />

Baulandmobilisierung und dem Bedarf an<br />

zusätzlichen Einrichtungen; Bedarfsprüfung und<br />

Sicherstellung der Verfügbarkeit; Siedlungsgrenze<br />

zur Vermeidung von Nutzungskonflikten.<br />

Freihalten der benötigten Flächen durch Festlegen<br />

der Widmungsart Grünland-Freihaltefläche; Widmen<br />

von Wohnbauland unter Berücksichtigung von<br />

Maßnahmen der Baulandmobilisierung und dem<br />

M.S16<br />

Bedarf an zusätzlichen Einrichtungen;<br />

Bedarfsprüfung und Sicherstellung der Verfügbarkeit;<br />

Siedlungsgrenze zur Vermeidung von<br />

Nutzungskonflikten.<br />

Freihalten der benötigten Flächen durch Festlegen<br />

der Widmungsart Grünland-Freihaltefläche; Widmen<br />

von Wohnbauland unter Berücksichtigung von<br />

Maßnahmen der Baulandmobilisierung und dem<br />

M.S17<br />

Bedarf an zusätzlichen Einrichtungen;<br />

Bedarfsprüfung und Sicherstellung der Verfügbarkeit;<br />

Siedlungsgrenze zur Vermeidung von<br />

Nutzungskonflikten.<br />

Prüfung der rechtlichen Voraussetzungen und<br />

Formulierung fachlicher Begründungen für eine<br />

M.S18<br />

mögliche Umwidmung; derzeit keine<br />

Baulandwidmung möglich.<br />

Prüfung der rechtlichen Voraussetzungen und<br />

Formulierung fachlicher Begründungen für eine<br />

mögliche Umwidmung; Falls erforderlich Realisierung M.S19<br />

notwendiger Schutzeinrichtungen; derzeit keine<br />

Baulandwidmung möglich.


Z.S20<br />

Z.S21<br />

Z.S22<br />

Z.S23<br />

Potentialfläche für Baulanderweiterung,<br />

Unterrohrbach Nord<br />

Schaffung der Voraussetzungen für eine mögliche<br />

Umwidmung im Bereich westlich der Oberrohrbacher<br />

Straße; Prüfung der Erforderlichkeit von<br />

Schutzeinrichtungen.<br />

17<br />

Prüfung der rechtlichen Voraussetzungen und<br />

Formulierung fachlicher Begründungen für eine<br />

mögliche Umwidmung; Falls erforderlich Realisierung M.S20<br />

notwendiger Schutzeinrichtungen; derzeit keine<br />

Baulandwidmung möglich.<br />

Standort für die konzentrierte Ansiedlung öffentlicher Freihalten der benötigten Flächen durch Festlegen<br />

Einrichtungen östlich <strong>des</strong> Wasweges im Bereich <strong>des</strong> der Widmungsart Grünland-Freihaltefläche;<br />

M.S21<br />

bestehenden Bauhofes und <strong>des</strong> Grüngürtel im Norden als Pufferfläche zur<br />

Altstoffsammelzentrums.<br />

Vermeidung von Störungseinflüssen.<br />

Grenzänderung an der gemeinsamen<br />

Einleitung eines Grenzänderungsverfahrens; Prüfen<br />

Gemeindegrenze mit Korneuburg anstreben;<br />

künftiger Nutzungsmöglichkeiten; Sichern der M.S22<br />

Optimale Nachnutzung der künftigen<br />

Flächen für nachfolgende Widmungsvorhaben.<br />

Gemeindeflächen von <strong>Leobendorf</strong>.<br />

Nachverdichtungen in Altortgebieten prüfen; Vermeidung von Nutzungskonflikten; Im Bedarfsfall<br />

Berücksichtigung der teilweise landwirtschaftlich Umwandlung ehemals agrarisch geprägter M.S23<br />

geprägten Ortsstrukturen; Wahrung <strong>des</strong> Ortsbil<strong>des</strong>. Ortsstrukturen.<br />

Z.W1 Erhalten und Sichern bestehender Betriebe.<br />

Z.W2 Nachnutzung innerörtlicher Betriebsgebiete.<br />

Z.W3<br />

Z.W4<br />

Z.W5<br />

Z.W6<br />

Sichern der agrarischen Produktion;<br />

ARBEIT UND WIRTSCHAFT<br />

Vermeidung von Beeinträchtigungen der<br />

landwirtschaftlichen Produktionsvoraussetzungen.<br />

Erhaltung und Ausbau der Nahversorgung;<br />

Vor allem im Bereich <strong>des</strong> Versorgungszentrums<br />

<strong>Leobendorf</strong>.<br />

Ausnutzen der vorhanden<br />

Betriebsbaulandreserven;<br />

Berücksichtigen betrieblicher Erfordernisse in der<br />

Flächenwidmungsplanung unter Vermeidung von<br />

Konflikten mit angrenzenden Nutzungen.<br />

Abänderung der Flächenwidmung für<br />

Umnutzungsbereiche zur Vermeidung von<br />

Konflikten mit angrenzenden Nutzungen.<br />

Prüfen von Nutzungsprioritäten;<br />

Absichern der Nutzungen durch entsprechende<br />

Festlegungen im Flächenwidmungsplan.<br />

Setzen von Maßnahmen im wirtschaftlichen<br />

Bereich.<br />

Abstimmung und Berücksichtigung der<br />

Abgestimmte Betriebs- bzw. Widmungsvorhaben in den Nachbargemeinden;<br />

Industriegebietsentwicklung mit den Allenfalls abgestimmte Widmungsvorhaben unter<br />

Nachbargemeinden Korneuburg und Stetten. Berücksichtung der verkehrlichen Erschließbarkeit<br />

und Erstellung abgestimmter Nutzungskonzepte.<br />

Erweiterungsfläche 1: Erweiterung Gewerbepark<br />

Tresdorf West<br />

Primäre Erweiterungsgebiete südlich und nördlich der<br />

GLS-Europastraße für den kurz- bis mittelfristigen<br />

Bedarf (Priorität I bzw. Priorität I, II); Vorrangig für<br />

mittel- bis großflächige, verkehrsaffine, nicht<br />

zentrumsrelevante Nutzungen.<br />

Berücksichtigen betrieblicher Erfordernisse in der<br />

Flächenwidmungsplanung; Ökonomische<br />

Ausnutzung <strong>des</strong> Baulan<strong>des</strong>; Freihalten der<br />

benötigten Flächen durch Festlegen der<br />

Widmungsart Grünland Freihaltefläche; Widmen<br />

von Industriegebiet unter Berücksichtigung von<br />

Maßnahmen der Baulandmobilisierung und der<br />

verkehrlichen Machbarkeit; Bedarfsprüfung und<br />

Sicherstellung der Verfügbarkeit.<br />

M.W1<br />

M.W2<br />

M.W3<br />

M.W4<br />

M.W5<br />

M.W6


Z.W7<br />

Z.W8<br />

Z.W9<br />

Z.W10<br />

Z.W11<br />

Z.N1<br />

Z.N2<br />

Z.N3<br />

Erweiterungsfläche 2: Erweiterung Gewerbepark<br />

Tresdorf Ost<br />

Primäres Industrie- oder Betriebserweiterungsgebiet<br />

südlich der S1 Wiener Außenring Schnellstraße für<br />

den kurzfristigen Bedarf (Priorität I) und Industrie-<br />

oder Betriebserweiterungsgebiet südlich der Bahn für<br />

den mittel- bis langfristigen Bedarf (Priorität II, III);<br />

Vorrangig für mittel- bis großflächige,<br />

verkehrsgebundene, nicht zentrumsrelevante<br />

Nutzungen.<br />

Erweiterungsfläche 3: Erweiterungsgebiet <strong>Leobendorf</strong><br />

Süd<br />

18<br />

Kleinräumiges Erweiterungsgebiet nördlich der S1<br />

Wiener Außenring Schnellstraße für den kurz- bis<br />

mittelfristigen Bedarf (Priorität I, II); Vorrangig als<br />

Erweiterungsfläche für bestehenden Betrieb<br />

vorgesehen.<br />

Betriebliche Potentialflächen an der S1 Wiener<br />

Außenring Schnellstraße langfristig sichern.<br />

Betriebliche Potentialfläche Tresdorf Süd langfristig<br />

sichern.<br />

Potentialfläche östlich der B6 Laaer Straße;<br />

Rechtliche Rahmenbedingungen<br />

(Grundwasserschongebiet) prüfen.<br />

Nach- bzw. Umnutzung eines Teilbereiches der<br />

Dabsch-Kaserne anstreben.<br />

Erhalten der Burg Kreuzenstein als Landschaftsbild<br />

prägen<strong>des</strong> Element.<br />

NATURRAUM UND UMWELT<br />

Berücksichtigen betrieblicher Erfordernisse in der<br />

Flächenwidmungsplanung; Ökonomische<br />

Ausnutzung <strong>des</strong> Baulan<strong>des</strong>; Gestaffelte<br />

Entwicklung nach Prioritäten; Freihalten der<br />

benötigten Flächen durch Festlegen der<br />

Widmungsart Grünland-Freihaltefläche; Prüfen und<br />

Sichern der Anbindung an die S1 Wiener<br />

Außenring Schnellstraße; Prüfen eines<br />

zusätzlichen Gleisanschlusses; Widmen von<br />

Industrie- oder Betriebsgebiet unter<br />

Berücksichtigung von Maßnahmen der<br />

Baulandmobilisierung und der verkehrlichen<br />

Machbarkeit; Bedarfsprüfung und Sicherstellung<br />

der Verfügbarkeit.<br />

Freihalten der benötigten Flächen durch Festlegen<br />

der Widmungsart Grünland-Freihaltefläche; Prüfen<br />

und Sichern der verkehrlichen Anbindung; Widmen<br />

von Industrie- oder Betriebsgebiet unter<br />

Berücksichtigung von Maßnahmen der<br />

Baulandmobilisierung und der verkehrlichen<br />

Machbarkeit; Bedarfsprüfung und Sicherstellung<br />

der Verfügbarkeit.<br />

Freihalten der benötigten Flächen durch Festlegen<br />

der Widmungsart Grünland-Freihaltefläche mit<br />

entsprechender Freihaltebegründung. Abänderung<br />

<strong>des</strong> Örtlichen Entwicklungskonzeptes als<br />

Voraussetzung für eine künftige<br />

Widmungsänderung.<br />

M.W7<br />

M.W8<br />

M.W9<br />

Freihalten der benötigten Flächen durch Festlegen<br />

der Widmungsart Grünland-Freihaltefläche mit<br />

entsprechender Freihaltebegründung. Einholen<br />

einer wasserrechtlichen Bewilligung und M.W10<br />

Abänderung <strong>des</strong> Örtlichen Entwicklungskonzeptes<br />

als Voraussetzungen für eine künftige<br />

Widmungsänderung.<br />

Prüfen der betrieblichen/industriellen Nach- bzw.<br />

Umnutzungsmöglichkeiten gemeinsam mit den<br />

M.W11<br />

Eigentümern; Bei Bedarf Sicherung und<br />

Umwidmung entsprechend der geplanten Nutzung.<br />

Freihalten der Flächen von jeglicher Bebauung. M.N1<br />

Freihaltebereich zwischen S1 und dem Hauptort<br />

<strong>Leobendorf</strong>; Grünraumvernetzung zwischen<br />

Freihalten von Bebauung (Wohnnutzung); Sichern<br />

Ba<strong>des</strong>ee Kreuzenstein über das Kirchfeld bis zu<br />

spezieller Grünlandbereiche durch das Festlegen<br />

den Wäldern und Weingärten beim Himmel Feld;<br />

entsprechender Widmungen (z.B. Grüngürtel).<br />

Erhalten der charakteristischen<br />

Landschaftselemente (z.B. Weingärten).<br />

Freihaltefläche für die Landwirtschaft -<br />

Oberrohrbach Süd.<br />

Freihalten von Bebauung (Wohnnutzung); Absichern<br />

durch das Festlegen entsprechender Widmungen.<br />

M.N2<br />

M.N3


Z.N4<br />

Z.N5<br />

Z.N6<br />

Z.E1<br />

Z.E2<br />

Z.E3<br />

Z.E4<br />

Z.E5<br />

Freihaltefläche für die Landwirtschaft - Tresdorf<br />

Nord.<br />

Neupflanzung bzw. Verdichtung bestehender<br />

Baumreihen und Alleen.<br />

19<br />

Freihalten von Bebauung (Wohnnutzung); Absichern<br />

durch das Festlegen entsprechender Widmungen.<br />

Sichern und Ausbauen der Alleen im<br />

Gemeindegebiet; Erhalten der Bepflanzung sowie<br />

Setzen weiterer Bepflanzungsmaßnahmen innerhalb<br />

der Siedlungsgebiete (vor allem entlang der<br />

Verkehrswege).<br />

Erhalten und Schaffen von Retentionsbereichen für<br />

Pflegen und Erhalten von Grünstrukturen; Sichern<br />

Hochwässer; Erhalten der Auwaldstrukturen an der<br />

spezieller Grünlandbereiche.<br />

Donau.<br />

Erhalten und Ausbauen <strong>des</strong> bestehenden<br />

Sportangebotes.<br />

FREIZEIT UND ERHOLUNG, TOURISMUS<br />

Bei Bedarf Erweitern <strong>des</strong> bestehenden<br />

Sportangebotes; Sichern von entsprechenden<br />

Flächen.<br />

Sichern der benötigten Flächen im<br />

Schaffen von Freiflächen bzw. Kinderspielplätzen Flächenwidmungsplan; Berücksichtigen von<br />

bei der Erweiterung von Siedlungsgebieten, Freiflächen und Kinderspielplätzen in<br />

insbesondere bei der Errichtung von verdichteten Bebauungskonzepten; Festlegen von<br />

Wohnformen.<br />

entsprechenden Freigabebedingungen bei<br />

Aufschließungszonen.<br />

Erhalten und Ausbauen <strong>des</strong> bestehenden Rad- und<br />

Wanderwegenetzes.<br />

Erhalten von Wegstrukturen; Ausbau fehlender Rad-<br />

und Wanderwege bzw. Radrouten; Beschildern der<br />

Routen.<br />

Freihalten der benötigten Flächen durch Festlegen<br />

Schaffen eines frei zugänglichen Naturbadeteiches der Widmungsart Grünland Freihaltefläche;<br />

zur Verbesserung <strong>des</strong> Naherholungsangebotes in Freihalten <strong>des</strong> Uferbereiches von Bebauung<br />

der Gemeinde.<br />

(Wohnnutzung); Widmen nach Vorliegen eines<br />

konkreten Projektes.<br />

Erhalten <strong>des</strong> bestehenden Potentials bzw. Ausbau<br />

<strong>des</strong> Angebotes im Hinblick auf den Tourismus.<br />

Widmungsverbot von Wohnbauland im<br />

Umgebungsbereich der Burg Kreuzenstein; Sichern<br />

der Kulturlandschaft.<br />

IV. Schlussbestimmung<br />

Diese Verordnung tritt nach ihrer Genehmigung durch die NÖ Lan<strong>des</strong>regierung und nach ihrer<br />

darauffolgenden Kundmachung mit dem auf den Ablauf der zweiwöchigen Kundmachungsfrist<br />

folgenden Tag in Kraft.<br />

Einstimmig angenommen.<br />

22. Zufahrtsregelung Hiesinger Schottergrube.<br />

Der Bürgermeister erläutert dem Gemeinderat die Problematik betreffend der Zu- und<br />

Abfahrt zur Schottergrube von Herrn Thorsten Hiesinger im Bereich der Eckführung der<br />

Zufahrtsstraße bei Parzelle 971/19.<br />

Ob dieser Problematik hat im Mai 2011 eine Besprechung an Ort und Stelle stattgefunden<br />

wobei nachstehen<strong>des</strong> Ergebnis bzw. Einigung erzielt wurde:<br />

Die im vorliegenden Lageplan „gelb“ gekennzeichnete Fläche (Eigentümer: <strong>Marktgemeinde</strong><br />

<strong>Leobendorf</strong>) als Teilfläche der Parz. 2517 im Ausmaß von ca. 111 m² wird dem Öffentlichen<br />

Gut der Gemeinde – Straße Kiesweg, Parz. Nr. 2516, EZ 1244 zugeschrieben.<br />

Die „grün“ gekennzeichnete Fläche als Teilfläche <strong>des</strong> Grundstückes 2518 im Ausmaß von ca.<br />

45 m² soll für immer im Besitz von Hr. Thorsten Hiesinger bzw. <strong>des</strong>sen Rechtsnachfolger<br />

M.N4<br />

M.N5<br />

M.N6<br />

M.E1<br />

M.E2<br />

M.E3<br />

M.E4<br />

M.E5


20<br />

verbleiben. Durch die zur Verfügung Stellung der beiden Flächen soll die problemlose Zu-<br />

und Abfahrt gewährleistet werden.<br />

Die Verlegung der Einfriedung und die Befestigung der beiden Flächen wird durch die<br />

<strong>Marktgemeinde</strong> <strong>Leobendorf</strong> durchgeführt.<br />

Über Antrag <strong>des</strong> Bürgermeisters beschließt der Gemeinderat diese Vorgangsweise zu<br />

genehmigen.<br />

Einstimmig angenommen.<br />

23. Errichtungsbeitrag AHS Korneuburg.<br />

Der Bürgermeister berichtet dem Gemeinderat, dass die „Verbundlichung“ der AHS<br />

Korneuburg voraussichtlich im Herbst dieses Jahres erfolgen wird.<br />

Gemäß den seinerzeitig abgeschlossenen Kooperationsvertrag übernehmen die<br />

Umlandgemeinden einen Teil der Errichtungskosten. Derzeit besuchen 40 Schüler aus der<br />

Großgemeinde die AHS in Korneuburg.<br />

Aufgrund der per Ende Mai 2011 vorliegenden Errichtungskosten ergibt sich ein vorläufiger<br />

Kostenbeitrag von € 980.000,-- für die sieben Umlandgemeinden, der nach Vorliegen der<br />

Endabrechnung endgültig festgelegt werden wird.<br />

Für die Aufteilung der Kosten auf die einzelnen Umlandgemeinden wurde ein<br />

„Mischschlüssel“ vereinbart, der sich zu 60 % nach Schülern und zu je 20 % nach<br />

Finanzkraft und Einwohnern errechnet.<br />

Die Finanzierung <strong>des</strong> Kostenbeitrages aller Umlandgemeinden soll über Kreditaufnahme<br />

erfolgen, wobei die einzelnen Gemeinden nur für ihren Anteil haften. Über die<br />

Fremdfinanzierung sollen im Herbst 2011 eigene Beschlüsse in den Gemeinderäten gefasst<br />

werden.<br />

Über Antrag <strong>des</strong> Bürgermeisters beschließt der Gemeinderat daher, dass die MG<br />

<strong>Leobendorf</strong> die anteiligen Kosten an der Errichtung der AHS Korneuburg in Höhe von<br />

vorläufig € 168.553,93 übernimmt (nach Endabrechnung erfolgt eine genaue Berechnung <strong>des</strong><br />

Kostenanteils). Der Kostenanteil soll im Rahmen eines Kredites/Darlehens aufgebracht<br />

werden und wird im VA 2012 berücksichtigt.<br />

Einstimmig angenommen.<br />

24. Regionale Leitplanung A5/S1/A22 – Kostenbeitrag.<br />

Durch die Errichtung der S1 und der A5 hat sich die Standortgunst der Gemeinden im<br />

nördlichen Wiener Umland weiter erhöht. Der Region wird eine deutliche<br />

Bevölkerungszunahme bis 2030 vorhergesagt.<br />

Im Zuge <strong>des</strong> Pilotprojekts Regionale Leitplanung sollen daher die räumlichen<br />

Entwicklungsvorstellungen der Gemeinden abgestimmt und eine gemeinsame Strategie zur<br />

Raumentwicklung erarbeitet werden.<br />

Im Sinne einer Positionierung <strong>des</strong> Weinviertels im internationalen Umfeld der Städte Wien-<br />

Brünn-Bratislava ist weiters ein Abgleich der Ergebnisse mit den Nachbarregionen<br />

vorgesehen.<br />

Über Antrag <strong>des</strong> Bürgermeisters beschließt der Gemeinderat daher, sich am Pilotprojekt<br />

Regionale Leitplanung A5/S1/A22 zu beteiligen. Für die Durchführung <strong>des</strong> Projekts bildet<br />

sich eine Arbeitsgemeinschaft. Die Beauftragung erfolgt durch die Arbeitsgemeinschaft und<br />

das Amt der NÖ Lan<strong>des</strong>regierung.<br />

Die Inhalte der Regionalen Leitplanung werden im Zuge der Örtlichen und Überörtlichen<br />

Raumordnungsprogramme umgesetzt und verbindlich.<br />

Die Gemeinde übernimmt unter Einhaltung der Auftragsvereinbarung mit der Abt.<br />

Raumordnung und Regionalpolitik <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong> NÖ einen finanziellen Betrag in der Höhe von<br />

bis zu € 0,20 pro Einwohner.<br />

Einstimmig angenommen.


21<br />

25. Erweiterung <strong>des</strong> Weinbaugebietes in der KG <strong>Leobendorf</strong> und KG Tresdorf.<br />

Der Weinbauverein <strong>Leobendorf</strong> (Obmann Ing. Karl Glatt) hat mit Schreiben v. 17.05.2011<br />

einen Antrag auf Erweiterung der bestehenden Weinbaufluren in den KG´s <strong>Leobendorf</strong> und<br />

Tresdorf eingebracht.<br />

Der Weinbauverein ersucht demnach um Erweiterung der bestehenden Weinbaufluren in der<br />

KG <strong>Leobendorf</strong> um 56,2242 ha und in der KG Tresdorf um 16,3714 ha. Die zusätzlichen<br />

Flächen werden für die Neuauspflanzung von Weingärten benötigt um den<br />

Absatzmöglichkeiten in den Heurigenbetrieben und Flaschenweinverkauf gerecht zu werden.<br />

Die Lagepläne der beabsichtigten Erweiterungen inkl. Grundstücksverzeichnisse und<br />

Auflistung der Flächen sind vorliegend.<br />

Der Bürgermeister beantragt daher die Zustimmung <strong>des</strong> Gemeinderates für die Erweiterung<br />

lt. vorliegenden Unterlagen.<br />

Einstimmig angenommen.<br />

26. Kostenbeitrag Kreisverkehrssymbole „10vorWien“.<br />

Der Bürgermeister informiert den Gemeinderat, dass die Kreisverkehrssymbole zunächst<br />

von der Kleinregion 10vorWien vorfinanziert wurden. Nach Abzug der Förderungen und<br />

Aufteilung der Kosten auf die entsprechenden Gemeinden entfällt für die <strong>Marktgemeinde</strong><br />

<strong>Leobendorf</strong> ein Betrag von € 8.376,84.<br />

Der Bürgermeister ersucht um Zustimmung <strong>des</strong> Gemeinderates zu diesen Kosten.<br />

Einstimmig angenommen.<br />

27. Anschaffungen Bauhof, Budget 2012.<br />

Aufgrund einer stattgefundenen <strong>Sitzung</strong> <strong>des</strong> Referates Bauhof und Friedhof wurde<br />

festgestellt, dass für das effiziente Arbeiten am Bauhof, speziell für den Winterdienst, einige<br />

Anschaffungen notwendig sind.<br />

Über Antrag <strong>des</strong> Bürgermeisters beschließt der Gemeinderat daher nachstehende<br />

Anschaffungen, wobei die Rechnungslegung und Bezahlung erst im Budgetjahr 2012<br />

erfolgen soll:<br />

� Schneepflug für Deutz-Traktor, Fa. Kahlbacher: € 10.391,-- exkl. MwSt.<br />

� Schneepflug für 2. Traktor, Fa. Kahlbacher: € 8.687,-- exkl. MwSt.<br />

� Modernes Streugerät für Traktor, Fa. Kahlbacher: € 12.355,20 exkl. MwSt.<br />

� Schneeketten für LKW: € 428,17 exkl. MwSt.<br />

� Schneeketten für Deutz-Traktor: € 1.226,17 exkl. MwSt.<br />

� KFZ-Anhänger klein, gebremst, für Grünflächenpfleger, Fa. Steininger: € 1.470,-- exkl.<br />

MwSt.<br />

Die Anschaffungen werden vom Gemeinderat genehmigt.<br />

Einstimmig angenommen.<br />

28. Abfallverwertungsanlage Teiritzberg.<br />

Der Bürgermeister informiert den Gemeinderat, dass die Fa. Terra Umwelttechnik GmbH<br />

einen Antrag auf Erteilung der abfallwirtschaftlichen Genehmigung für die Errichtung und<br />

den Betrieb einer Abfallverwertungsanlage auf diversen Grundstücken in der KG Tresdorf<br />

(Teiritz) gestellt hat. Bei dem Standort handelt es sich um den nördlichen Bereich der<br />

Deponie Teiritzberg<br />

Die <strong>Marktgemeinde</strong> <strong>Leobendorf</strong> wurde mit Verhandlungsverständigung vom 08.04.2011,<br />

eingelangt am 12.04.2011 zu dieser Verhandlung eingeladen. Bei dieser Verhandlung<br />

erfuhren die Vertreter der MG <strong>Leobendorf</strong>, Bgm. Karl Stich und OV Gf GR J. Bauer erst,<br />

dass es sich um eine Aufbereitungsanlage für kontaminiertes Erdreich handelt. Die<br />

<strong>Marktgemeinde</strong> <strong>Leobendorf</strong> wurde <strong>des</strong>wegen erst bei der Verhandlung informiert, da<br />

anscheinend nicht bekannt war, dass die beanspruchten Grundstücke auf <strong>Leobendorf</strong>er


22<br />

Gemeindegebiet liegen, und nicht wie von der Firma fälschlicherweise angenommen auf<br />

Korneuburger Grund.<br />

Seitens der Gemeindevertreter der MG <strong>Leobendorf</strong> wurde bei der Verhandlung eine negative<br />

Stellungnahme abgegeben.<br />

In weiterer Folge erläutert der Bürgermeister dem Gemeinderat die genaue Sachlage und<br />

beantragt die permanente Ablehnung der Errichtung der Abfallverwertungsanlage mit<br />

folgender Begründung:<br />

1. Es gibt zur Zeit keinerlei Erkenntnisse über kur-, mitte- und langfristige Auswirkungen auf<br />

Fauna und Flora, auch fehlen humanmedizinische Erkenntnisse und Schlussfolgerungen,<br />

welche durch Studien und Evaluation aus dem Betrieb einer solchen<br />

Abfallverwertungsanlage gezogen werden könnten und die Unbedenklichkeit garantieren<br />

würden. Risiken betreffend solcher Auswirkungen werden seitens <strong>des</strong> Betreibers nicht<br />

thematisiert und auch nicht kalkuliert.<br />

2. Aus dem technischen Befund geht eindeutig hervor, dass die eingereichte Anlage auf ein<br />

50jähriges Ereignis (Niederschläge) ausgerichtet und geplant wurde. Im Zweifel und in<br />

Kenntnis der Situation vor Ort, was die punktuell stattfindenden Niederschlagsmengen<br />

der letzten Jahre betrifft, ist diese Auslegung als absolut unzureichend und als fahrlässig<br />

einzustufen.<br />

3. Die Errichtung dieser Abfallverwertungsanlage würde zusätzlich zur schon bestehenden<br />

Deponie eine weitere langfristige Belastung und damit eindeutige Verschlechterung der<br />

Lebensqualität für die Bevölkerung von Tresdorf und auch <strong>Leobendorf</strong> darstellen.<br />

Emmissionswerte (Staub, Lärm, Geruch, Dämpfe,…) die im praktischen Betrieb einer<br />

solchen Anlage entstehen und von den Gutachern als unbedenklich eingestuft werden,<br />

werden später von der Bevölkerung sehr wohl als störend, schädigend und belastend<br />

empfunden und auch so erlebt werden.<br />

4. Aus den bereits erwähnten Gründen und der Verantwortung ihren Kindern gegenüber<br />

lehnen die Tresdorferinnen und Tresdorfer die Errichtung einer solchen<br />

Abfallverwertungsanlage eindeutig ab. Innerhalb kurzer Zeit haben über 500<br />

Gemeindebürger mit ihrer Unterschrift gegen die Anlage protestiert.<br />

5. Die neu angesiedelten Betriebe im Gewerbepark Tresdorf haben den Standort unter<br />

anderen Voraussetzungen gewählt und sind ebenfalls mit der Errichtung und der damit<br />

verbundenen Prolongierung der Deponie Teiritz nicht einverstanden.<br />

Gf GR J. Bauer befindet, dass die Tresdorfer Bevölkerung durch die derzeit noch<br />

bestehende Deponie, und der damit verbundenen Unannehmlichkeiten wie z.B.<br />

Verunreinigung der angrenzenden Felder, Windschutzgürtel und Straßen, schon lange genug<br />

belastet wurde. Durch diese Betriebserrichtung würden die Belastungen, zwar in anderer<br />

Form, um Jahrzehnte verlängert werden, was sehr zum Nachteil der Lebensqualität der<br />

Tresdorfer Bürger wäre.<br />

Aus den angeführten Fakten und Begründungen beschließt der Gemeinderat daher<br />

EINSTIMMIG die Ablehnung der Errichtung der Abfallverwertungsanlage.<br />

29. Entfall von Lärmschutzeinrichtungen B3/S1 – Badeteich Kreuzenstein/Badeteich<br />

Laimergrube. *Dringlichkeitsantrag*<br />

Der Bürgermeister bringt dem Gemeinderat das Schreiben der Bonaventura<br />

Straßenerrichtungs GmbH vom 20.06.2011 betreffend Lärmschutzeinrichtungen zur<br />

Kenntnis.<br />

Demnach wurde die Bonaventura Straßenerrichtungs GmbH aufgefordert, die<br />

Lärmschutzwände 89a/b und 90a/b (entlang der B3 u. Bereich Laimergrube) aufgrund der<br />

Auflage <strong>des</strong> Beschei<strong>des</strong> BMVIT-312.401/0068-II/ST-ALG/2007 zu errichten.<br />

Sollte die Errichtung dieser Lärmschutzwände seitens der Gemeinde nicht gewünscht<br />

werden, muss dies durch einen entsprechenden Gemeinderatsbeschluss dokumentiert werden.


23<br />

Der Bürgermeister berichtet, dass nach Absprache mit den Anrainern, bzw. Obmännern der<br />

Siedlungsgemeinschaften diese Lärmschutzwände keinesfalls gewünscht werden. Ein<br />

Lärmschutz für den Badeteich Kreuzenstein ist durch die Situierung der Garagen ohnehin<br />

gegeben. Die Errichtung der Lärmschutzwände wäre sinnlos und reine Geldverschwendung.<br />

In weiterer Folge beantragt der Bürgermeister daher, die Errichtung der Lärmschutzwünde<br />

abzulehnen.<br />

Der Gemeinderat beschließt einstimmig die Ablehnung der Errichtung der<br />

Lärmschutzwände.<br />

30. Verhinderung einer Europäischen Transferunion *Dringlichkeitsantrag*.<br />

Der Bürgermeister bringt dem Gemeinderat den Dringlichkeitsantrag der Fraktion der FPÖ<br />

gem. § 46 Abs. 3 NÖ GO vollinhaltlich zur Kenntnis.<br />

Der Antrag lautet wie folgt:<br />

„1.) Der Gemeinderat spricht sich entschieden gegen den von der EU geplanten<br />

Europäischen Stabilitätsmechanismus aus.<br />

2.) Die Lan<strong>des</strong>regierung wird aufgefordert bei der Bun<strong>des</strong>regierung, und im Besonderen<br />

beim Bun<strong>des</strong>kanzler, vorstellig zu werden, damit diese im Sinne der Antragsbegründung<br />

a) auf nationaler und internationaler Ebene alle notwendigen Maßnahmen ergreifen, um<br />

die Einführung <strong>des</strong> Europäischen Stabilitätsmechanismus und die damit einhergehende<br />

Einführung einer Transferunion verhindern und<br />

b) alle notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um sicher zu stellen, dass jede grundlegende<br />

Änderung der EU-Verfassung einer Volksabstimmung in Österreich unterzogen wird –<br />

das gilt besonders für die Einführung <strong>des</strong> ESM.“<br />

Bürgermeister K. Stich befindet, dass die EU-Mitgliedschaft viele Vorteile gebracht hat. Er<br />

glaubt nicht, dass es von Vorteil für andere Staaten wäre, einen Mitgliedsstaat fallen zu<br />

lassen.<br />

GR W. Kadur wendet ein, dass lt. „Lissabon-Vertrag“ ein Staat nicht für die Schulden<br />

anderer aufkommen darf.<br />

GR K. Pausackerl sieht nicht ein, dass eine kleine Gemeinde für eine Entscheidung<br />

herhalten soll, da es sich um komplizierte wirtschaftliche Zusammenhänge handelt, wo sich<br />

Experten nicht einig sind. Die EU ist ein Staatenbund und Österreich ist durch unsere<br />

Minister dort vertreten. Eine Gemeinde kann auch in finanzielle Schwierigkeiten kommen<br />

und hofft dann auch auf die Hilfe der nächsten Institution – Land NÖ.<br />

Nach längerer Diskussion wird der Antrag mit Stimmenmehrheit 22:1 abgelehnt.<br />

(Gegenstimme: GR W. Kadur)<br />

31. Verhinderung <strong>des</strong> Einsatzes von Herbiziden betr. Grünraumpflege d. MG <strong>Leobendorf</strong>.<br />

*Dringlichkeitsantrag*<br />

Der Bürgermeister bringt dem Gemeinderat den Dringlichkeitsantrag der Fraktion der<br />

GRÜNEN <strong>Leobendorf</strong> samt Begründung vollinhaltlich zur Kenntnis.<br />

Demnach lautet der Antrag wie folgt:<br />

„Der Gemeinderat möge beschließen, dass bei der von der Gemeinde durchgeführten<br />

Grünraumpflege auf den Einsatz von Herbiziden, im Besonderen auf das Totalherbizid<br />

Roundup verzichtet wird. Auf allen von Kindern benutzten öffentlichen Flächen (Spielplätze,<br />

Kindergärten, Bildungscampus u.a.m.) soll der Einsatz von Pestiziden vollkommen gestrichen<br />

werden“.<br />

Der Bürgermeister nimmt dazu wie folgt Stellung:<br />

Im Gemeindegebiet werden grundsätzlich Straßenränder mit einem<br />

Unkrautvernichtungsmittel besprüht. Die Gemeinde verwendet 2 Unkrautvernichtungsmittel,<br />

die auch in Gärten im Privatbereich verwendet werden. Diese sind in jedem Baumarkt<br />

erhältlich. Von den Bauhofmitarbeitern wird in den Kindergärten kein


24<br />

Unkrautvernichtungsmittel angewendet. Es werden nur die Ränder außerhalb der Spielplätze<br />

behandelt, dies <strong>des</strong>halb, da das Unkraut durch den Zaun in den Kindergarten wächst.<br />

Das Totalherbizid „Roundup“ wird schon seit 5 Jahren nicht mehr verwendet.<br />

Die Gemeindearbeiter haben schon lange den Auftrag im Sinne <strong>des</strong> Antrages (Spritzverbot<br />

im Bereich von Kindergärten und Spielplätzen) zu handeln.<br />

Weiters stellt der Bürgermeister mit befremden fest, dass obwohl über jede „Nichtigkeit“<br />

ein Mailverkehr seitens Gf GR D. Kampas geführt wird, bei einer solchen Sache nicht nähere<br />

Erkundigungen eingezogen wurden.<br />

Mit der weiteren Vorgehensweise hinsichtlich Verwendung von Unkrautvernichtungsmittel<br />

im Allgemeinen möge sich der Umweltausschuss befassen.<br />

Aufgrund der augenscheinlichen Hinfälligkeit <strong>des</strong> Antrages nimmt der Gemeinderat den<br />

Antrag und Stellungnahme einstimmig zur Kenntnis.<br />

32. Errichtung einer WC-Anlage am Schwemmweg <strong>Leobendorf</strong> (Biotop).<br />

*Dringlichkeitsantrag*<br />

Der Bürgermeister bringt dem Gemeinderat den Dringlichkeitsantrag der Fraktion der SPÖ<br />

vollinhaltlich zur Kenntnis. Demnach möge der Gemeinderat die Errichtung einer WC<br />

Anlage am Schwemmweg (Biotop) KG <strong>Leobendorf</strong> beschließen, da <strong>Leobendorf</strong>erInnen,<br />

welche den Spielplatz benutzen, sich schon seit längerer Zeit über fehlende<br />

Sanitäreinrichtungen beschweren.<br />

GR J. Kreutler und Bauhofleiter Ing. Gasser haben gemeinsam ein Projekt erarbeitet, dass<br />

Großteils von den Gemeindearbeitern hergestellt werden kann.<br />

Bürgermeister K. Stich stellt fest, dass ihm kein Spielplatz mit Sanitäreinrichtungen<br />

bekannt ist, er sich aber vorstellen kann, ein diesbezügliches Projekt in Angriff zu nehmen.<br />

Nur erscheint ihm um einen Betrag von € 10.000,-- die Notwendigkeit eines Wickeltisches,<br />

getrenntes Damen- u. Herren WC, Vorraum u. Waschraum, als nicht gegeben. Es geht gar<br />

nicht so sehr um die Kosten, aber die Räumlichkeiten müssen auch gereinigt werden.<br />

GR E. Brunner bemerkt, dass immer wieder Veranstaltungen im do. Bereich stattfinden,<br />

wo dann immer mobile WC´s aufgestellt werden müssen.<br />

GR J. Kreutler stellt fest, dass z.B. in Oberrohrbach der „Aichberghof“ für<br />

Zusammenkünfte vorhanden ist. In <strong>Leobendorf</strong> gibt es außer dem Biotop Schwemmweg<br />

keine solche Einrichtung und wird dieses von vielen Kindern und Eltern frequentiert.<br />

Nach kurzer Diskussion beschließt der Gemeinderat den Antrag dahingehend anzunehmen,<br />

dass das gegenständliche Projekt in „abgespeckter“ Form durchgeführt werden soll. Mit den<br />

Einzelheiten wird der Gemeindevorstand befasst.<br />

Einstimmig angenommen.<br />

33. Allfälliges.<br />

Bürgermeister:<br />

� Verlegungen der Gasleitungen im Bereich Hauptplatz fast fertig – war zwar große<br />

Beeinträchtigung aber notwendig.<br />

� Bürgerservice zu 95 % fertig gestellt – sehr gefälliger und freundlicher Raum.<br />

� Grünflächenpflege mit den beigestellten Arbeitern ist in Ordnung<br />

� Kunstwerk Rolltreppe ist zu benutzen – Bauverhandlung wurde abgeführt – sämtliche<br />

Bedenken waren übertrieben (Sicherheitsglas, Kantenschutz, Abdeckung der<br />

Stiegenkanten); Über andere Aspekte wie Sinn od. Unsinn bzw. Kosten kann man<br />

Diskutieren. die tatsächlichen Kosten betragen nunmehr € 83.000,-- wobei € 60.000,--<br />

vom Land NÖ gefördert werden.<br />

� Lan<strong>des</strong>expo 2020 – Bewerbung – soll unter dem Motto Mobilität stattfinden –<br />

Pressekonferenz mit Landtagsabgeordneten Haller – hat die Sache auf breite politische<br />

Basis gestellt<br />

� Anrufsammeltaxi bewegt sich bei ca. 100 Fahrten je Monat.


25<br />

� Von „Kirchenlinde“ ist Ast abgebrochen und auf Wohnhaus gestürzt – Gott sei dank kein<br />

Personenschaden – Linde ist nicht mehr zu retten und muss entfernt werden.<br />

� Betr. Resolution gegen Atommülllager in Grenznähe sind div. Schreiben eingelangt –<br />

wonach Weitergabe an zuständige Personen erfolgt ist – wurde auch schon im Landtag<br />

behandelt.<br />

� Führerscheinkurs im März war sehr gut besucht<br />

Gf GR D. Kampas:<br />

� Ferienbetreuung ist sehr gut gebucht – sehr viele Kinder, auch für länger, angemeldet<br />

� Ferienspiel wurde gestartet – Internetanmeldung wird sehr gut angenommen – fast keine<br />

Anmeldungen mehr am Gemeindeamt<br />

Gf GR F. Haselmann:<br />

� Anfrage betreffend Baubeginn Regenrückhaltebecken Leithengasse<br />

Bürgermeister: Fördermittel sind leider restlos ausgeschöpft – heuer keine Finanzierung<br />

mehr möglich<br />

Gf GR F. Haselmann:<br />

� Frage an Vzbgm. St. Helm betreffend Interview im ORF bez. Kunstwerk Rolltreppe<br />

Gf GR M. Batoha:<br />

� Kreuzensteiner Musiktage sind gut über die Bühne gegangen – volle Veranstaltungen<br />

Gf GR J. Bauer:<br />

� Sonderschule Korneuburg – Baufortschritt liegt im Zeitplan - Bezug im September<br />

möglich – derzeit planmäßige Errichtung einer EDV-Anlage.<br />

� Bei nächster Verkehrsverhandlung sollte 80 km/h Beschränkung an der B6 vom<br />

Teiritzberg kommend beantragt werden.<br />

34. Personalangelegenheiten.<br />

Ausschluss der Öffentlichkeit!<br />

Gesondertes Protokoll!<br />

Nachdem keine Wortmeldung mehr erfolgt schließt der Bürgermeister die Gemeinderatssitzung<br />

um 22.45 Uhr.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!