Gemeinschafts-/Sondereigentum - Immobilien Dittmann KG
Gemeinschafts-/Sondereigentum - Immobilien Dittmann KG
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Siehe auch: Balkontrennmauer, Außenjalousie,<br />
Rollladen<br />
Mauerwerk<br />
Das Mauerwerk steht als konstruktiver<br />
und für den Bestand und die Sicherheit<br />
des Gebäudes erforderlicher Bestandteil<br />
gemäß §5 Abs. 2 WEG zwingend<br />
im <strong>Gemeinschafts</strong>eigentum.<br />
Siehe auch: Tragende Mauer, Trennmauer<br />
Messeinrichtungen<br />
Messeinrichtungen im <strong>Sondereigentum</strong>sbereich<br />
(Strom. Gas. Wasser) sind lt. H. Kahlen <strong>Sondereigentum</strong>.<br />
Mörtelbett<br />
Bei dem sondereigentumsfähigen Balkon ist das<br />
Mörtelbett zum <strong>Sondereigentum</strong> gehörig (OLG<br />
Frankfurt/M., DWE 1989. 178).<br />
Müllabwurfanlage/Müllschlucker<br />
Eine Müllabwurfanlage/Müllschlucker dient/dienen<br />
dem gemeinschaftlichen Gebrauch und steht insoweit<br />
zwingend im gemeinschaftlichen Eigentum,<br />
ebenso die Müllbehälter und -tonnen, sofern diese<br />
nicht im Eigentum Dritter (Stadtwerke etc.) stehen.<br />
Müllcontainer, Mülltonnen<br />
Die dem gemeinschaftlichen<br />
Gebrauch dienenden Mülltonnen<br />
sind gemeinschaftliches Eigentum.<br />
Daneben kann <strong>Sondereigentum</strong> an<br />
individuell bestellten und bezahlten<br />
Mülltonnen bestehen.<br />
Für Großbehälter zur Müllbeseitigung ist regelmäßig<br />
ein Standort in der Teilungserklärung vorgesehen.<br />
Gleiches gilt für Mülltonnen. Soll dieser<br />
verändert werden, stellt die Verlegung regelmäßig<br />
eine Maßnahme der ordnungsgemäßen Verwaltung<br />
dar, die mit einfacher Mehrheit beschlossen<br />
werden kann, wenn dadurch das äußere Erscheinungsbild<br />
des Hauses nicht verändert wird.<br />
Dagegen liegt eine bauliche Veränderung vor,<br />
wenn zusätzliche Müllstellplätze geschaffen werden<br />
müssen oder wenn wegen der Standortverlegung<br />
der Mülltonnen z.B. Böschungsstützmauern verändert<br />
werden müssen (OLG Karlsruhe 10.03.1977,<br />
Az.: 4 U 149/76, WM 78, 120). Auch die Schaffung<br />
eines Mülltonnenplatzes auf einem Parkplatz wurde<br />
als bauliche Veränderung angesehen (OLG Frank-<br />
Seite 40 von 60<br />
furt 05.11.1979, Az.: 20 W 279/79, OLG Z 80,<br />
78).<br />
Es kann durchaus den Grundsätzen ordnungsgemäßer<br />
Verwaltung entsprechen, wenn die Wohnungseigentümer<br />
beschließen, das Sondernutzungsrecht<br />
an zwei oberirdischen Kfz-Stellplätzen gegen Bezahlung<br />
zu erwerben, um darauf zusätzlich erforderliche<br />
Müllbehälter aufzustellen (BayObLG,<br />
30.4.1998, Az.: 2Z BR 23/98).<br />
Münzzähler<br />
Münzzähler sind in der Regel<br />
<strong>Gemeinschafts</strong>eigentum. Münzzähler<br />
unterschiedlicher Gerätetypen<br />
sind in Wohnanlagen zum<br />
Kostenausgleich (Verursacherprinzip)<br />
an Wasch- /<br />
Trockengeräten zu finden. Die<br />
Münze gibt eine vorher im Gerät eingestellte Zeitbegrenzung<br />
frei.<br />
Zu den Gerätetypen:<br />
• Hartgeld-Gerät<br />
Diese Geräte arbeiten mit Hartgeld, deren Wert<br />
vorher im Gerät eingestellt wird.<br />
Ihr Nachteil: zunehmende Einbruch-<br />
/Raubgefahr und Geldentnahme mit Abrechnung<br />
durch eine Vertrauensperson.<br />
• Wertmarken<br />
Speziell geformte Wertmarken sind zuvor von<br />
einer Vertrauensperson (Hausmeister) zu verkaufen.<br />
Sie geben im Münzautomaten ebenfalls<br />
Arbeitszeiten frei.<br />
Ihr Nachteil: Der Bewohner muss vor der Nutzung<br />
immer erst Wertmünzen zu festgelegten<br />
Zeiten kaufen.<br />
Zu den Kosten und zur Abrechnung:<br />
1. Die Geld-/Wertmünzen sind von einer Vertrauensperson<br />
abzurechnen. Einnahmen fließen<br />
auf das Konto der Eigentümergemeinschaft.<br />
Die Banken nehmen kaum noch größere<br />
Mengen loser, ungerollter Geldmünzen an.<br />
2. Zweckmäßig ist eine Nachkalkulation in zeitlichen<br />
Abständen, um zu klären, ob der<br />
Münzpreis die tatsächlichen Kosten deckt.<br />
Sofern nicht in jeder Wohnung eine Wasseruhr<br />
installiert ist, dürfen bei Wasch-<br />
/Trockengeräten nur die Stromkosten sowie<br />
der Anteil für Reparaturen und Abschreibung<br />
als Berechnungsbasis dienen. Die Fa. Miele<br />
hält z.B. Kalkulationsvorgaben bereit.<br />
3. Kostenverteilung<br />
Wenn für die Waschgeräte im Keller Allgemeinstrom<br />
(Zähler für Keller oder Treppenhaus)<br />
eingesetzt wird, dürfen die Bewohner<br />
nicht doppelt belastet werden. Die Kosten für<br />
Allgemein-/Kellerstrom sind um den Strom-<br />
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