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Gemeinschafts-/Sondereigentum - Immobilien Dittmann KG

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Damit war der Austausch der blind gewordenen Isolierglasfenster<br />

vom Wohnungseigentümer selbst<br />

und auf seine Kosten durchzuführen. Er konnte<br />

nicht beanspruchen, dass ihn die Eigentümergemeinschaft<br />

von den entstandenen Kosten freistellte.<br />

Fensterbank<br />

Nach außen gerichtete Fensterbänke und Fenstersimse<br />

sind gemeinschaftliches Eigentum (OLG<br />

Frankfurt, Beschl. vom 23.9. 1975,22 U 275/83).<br />

Lt. Kahlen gehören auch die auf der Innenseite der<br />

Wände befindlichen Fenstersimse zum <strong>Gemeinschafts</strong>eigentum.<br />

Fenstergriffe/Innenbeschläge/<br />

innere Fensterbank/Innenanstrich<br />

Stets <strong>Sondereigentum</strong> sind die<br />

Innenbeschläge und die<br />

Fenstergriffe, die innere<br />

Fensterbank und der<br />

Innenanstrich der Fenster. (LG<br />

Darmstadt, DWE 1987, 31)<br />

Fensterrahmen<br />

Fensterrahmen sind <strong>Gemeinschafts</strong>eigentum (LG<br />

Lübeck, NJW 1986, 2514 f/HansOLG Bremen<br />

WE 1987, 162/OLG Köln DWE 1981, 95.)<br />

Fensterladen<br />

Fensterläden sind als die<br />

Außenansicht des Gebäudes<br />

gestaltende Bauelemente<br />

gemeinschaftliches Eigentum.<br />

Das gilt auch für die auf der<br />

Innenseite befindlichen<br />

Fenstersimse. (LG<br />

Memmingen. Beschl. vom 29.12.1977,41 1048/77<br />

- OLG Frankfurt, NJW 1975, 2297 und OLG<br />

Düsseldorf WE 1991,331).<br />

Siehe auch: Außenjalousie. Rollladen<br />

Fensterscheiben<br />

Fensterscheiben sind Bestandteil der Fassade und<br />

damit ebenfalls <strong>Gemeinschafts</strong>eigentum. Durch<br />

Sonderregelungen als Vereinbarung oder durch Beschluss<br />

über die Instandhaltungspflicht können aber<br />

die Instandsetzungskosten dem jeweiligen Wohnungseigentümer<br />

auferlegt werden.<br />

(HansOLG Bremen WE 1987; OLG Oldenburg<br />

DWE 1988,64)<br />

Seite 23 von 60<br />

Fernseh- und Rundfunkanlagen<br />

Fernseh- und Rundfunkanlagen in Wohnungen<br />

sind im Zweifel <strong>Sondereigentum</strong>.<br />

Siehe auch: Antenne<br />

Fertiggarage<br />

Fertiggaragen, die ohne Fundamente<br />

und sonstige Verankerung<br />

mit dem Grund und Boden<br />

aufgestellt sind, sind im Hinblick<br />

auf ihr Eigengewicht wesentlicher<br />

Bestandteil des<br />

Grundstücks. Die konstruktiven<br />

Bestandteile dieser Fertiggaragen sind damit zwingend<br />

gemeinschaftliches Eigentum (BayObLG,<br />

Beschl. v. 11.11.1988,2 Z 92/88).<br />

Siehe auch: Garage<br />

Feuchtigkeitsisolierung<br />

Feuchtigkeitsisolierung unter einer Dachterrasse<br />

ist notwendig gemeinschaftliches Eigentum (BavObLG.<br />

DG 1989, 1161 f.).<strong>Sondereigentum</strong> an der<br />

der Feuchtigkeitsisolierung dienenden Folie in einer<br />

Zwischendecke.<br />

l. Eine der Feuchtigkeitsisolierung dienende Folie<br />

in einer Zwischendecke ist auch dann Bestandteil<br />

des gemeinschaftlichen Eigentums, wenn<br />

in der Teilungserklärung bestimmt ist, dass der<br />

Bodenbelag zum <strong>Sondereigentum</strong> gehört und<br />

wenn sich die Notwendigkeit der Isolierung nur<br />

aus der spezifischen Nutzung des oberen Teileigentums<br />

ergibt (hier: gastronomische Küche).<br />

2. Stellt sich heraus, dass die Feuchtigkeitsisolierung<br />

von Anfang an nicht fachgerecht eingebracht<br />

war, fallen die Sanierungskosten beim<br />

Fehlen einer anderweitigen Vereinbarung auch<br />

dann allen Mitgliedern der Wohnungseigentümergemeinschaft<br />

zur Last, wenn<br />

der Eigentümer des oberen Teileigentums vor<br />

Bildung der Wohnungseigentümergemeinschaft<br />

den Einbau der Isolierung gesondert in Auftrag<br />

gegeben und bezahlt hat.<br />

3. Eine Regelung in der Teilungserklärung, wonach<br />

die Kosten für die Instandhaltung und Instandsetzung<br />

gemeinschaftlichen Eigentums nach<br />

Möglichkeit nach dem Verursachungsprinzip<br />

auf jeden Wohnungs-/Teileigentümer zu verteilen<br />

sind, erfasst nicht Fälle, in denen gemeinschaftliches<br />

Eigentum bereits bei Bildung der<br />

Wohnungseigentümergemeinschaft mit Mängel<br />

<strong>Immobilien</strong>-<strong>Dittmann</strong> <strong>KG</strong> – Hausverwaltungen – Maximilianstr. 16, 53111 Bonn, Tel:. 0228-96 95 70, Fax: 96 95 720<br />

Besuchen Sie uns doch einmal im Internet unter: www.dittmann-wohnungsverwalter.de

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