Gemeinschafts-/Sondereigentum - Immobilien Dittmann KG
Gemeinschafts-/Sondereigentum - Immobilien Dittmann KG
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Damit war der Austausch der blind gewordenen Isolierglasfenster<br />
vom Wohnungseigentümer selbst<br />
und auf seine Kosten durchzuführen. Er konnte<br />
nicht beanspruchen, dass ihn die Eigentümergemeinschaft<br />
von den entstandenen Kosten freistellte.<br />
Fensterbank<br />
Nach außen gerichtete Fensterbänke und Fenstersimse<br />
sind gemeinschaftliches Eigentum (OLG<br />
Frankfurt, Beschl. vom 23.9. 1975,22 U 275/83).<br />
Lt. Kahlen gehören auch die auf der Innenseite der<br />
Wände befindlichen Fenstersimse zum <strong>Gemeinschafts</strong>eigentum.<br />
Fenstergriffe/Innenbeschläge/<br />
innere Fensterbank/Innenanstrich<br />
Stets <strong>Sondereigentum</strong> sind die<br />
Innenbeschläge und die<br />
Fenstergriffe, die innere<br />
Fensterbank und der<br />
Innenanstrich der Fenster. (LG<br />
Darmstadt, DWE 1987, 31)<br />
Fensterrahmen<br />
Fensterrahmen sind <strong>Gemeinschafts</strong>eigentum (LG<br />
Lübeck, NJW 1986, 2514 f/HansOLG Bremen<br />
WE 1987, 162/OLG Köln DWE 1981, 95.)<br />
Fensterladen<br />
Fensterläden sind als die<br />
Außenansicht des Gebäudes<br />
gestaltende Bauelemente<br />
gemeinschaftliches Eigentum.<br />
Das gilt auch für die auf der<br />
Innenseite befindlichen<br />
Fenstersimse. (LG<br />
Memmingen. Beschl. vom 29.12.1977,41 1048/77<br />
- OLG Frankfurt, NJW 1975, 2297 und OLG<br />
Düsseldorf WE 1991,331).<br />
Siehe auch: Außenjalousie. Rollladen<br />
Fensterscheiben<br />
Fensterscheiben sind Bestandteil der Fassade und<br />
damit ebenfalls <strong>Gemeinschafts</strong>eigentum. Durch<br />
Sonderregelungen als Vereinbarung oder durch Beschluss<br />
über die Instandhaltungspflicht können aber<br />
die Instandsetzungskosten dem jeweiligen Wohnungseigentümer<br />
auferlegt werden.<br />
(HansOLG Bremen WE 1987; OLG Oldenburg<br />
DWE 1988,64)<br />
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Fernseh- und Rundfunkanlagen<br />
Fernseh- und Rundfunkanlagen in Wohnungen<br />
sind im Zweifel <strong>Sondereigentum</strong>.<br />
Siehe auch: Antenne<br />
Fertiggarage<br />
Fertiggaragen, die ohne Fundamente<br />
und sonstige Verankerung<br />
mit dem Grund und Boden<br />
aufgestellt sind, sind im Hinblick<br />
auf ihr Eigengewicht wesentlicher<br />
Bestandteil des<br />
Grundstücks. Die konstruktiven<br />
Bestandteile dieser Fertiggaragen sind damit zwingend<br />
gemeinschaftliches Eigentum (BayObLG,<br />
Beschl. v. 11.11.1988,2 Z 92/88).<br />
Siehe auch: Garage<br />
Feuchtigkeitsisolierung<br />
Feuchtigkeitsisolierung unter einer Dachterrasse<br />
ist notwendig gemeinschaftliches Eigentum (BavObLG.<br />
DG 1989, 1161 f.).<strong>Sondereigentum</strong> an der<br />
der Feuchtigkeitsisolierung dienenden Folie in einer<br />
Zwischendecke.<br />
l. Eine der Feuchtigkeitsisolierung dienende Folie<br />
in einer Zwischendecke ist auch dann Bestandteil<br />
des gemeinschaftlichen Eigentums, wenn<br />
in der Teilungserklärung bestimmt ist, dass der<br />
Bodenbelag zum <strong>Sondereigentum</strong> gehört und<br />
wenn sich die Notwendigkeit der Isolierung nur<br />
aus der spezifischen Nutzung des oberen Teileigentums<br />
ergibt (hier: gastronomische Küche).<br />
2. Stellt sich heraus, dass die Feuchtigkeitsisolierung<br />
von Anfang an nicht fachgerecht eingebracht<br />
war, fallen die Sanierungskosten beim<br />
Fehlen einer anderweitigen Vereinbarung auch<br />
dann allen Mitgliedern der Wohnungseigentümergemeinschaft<br />
zur Last, wenn<br />
der Eigentümer des oberen Teileigentums vor<br />
Bildung der Wohnungseigentümergemeinschaft<br />
den Einbau der Isolierung gesondert in Auftrag<br />
gegeben und bezahlt hat.<br />
3. Eine Regelung in der Teilungserklärung, wonach<br />
die Kosten für die Instandhaltung und Instandsetzung<br />
gemeinschaftlichen Eigentums nach<br />
Möglichkeit nach dem Verursachungsprinzip<br />
auf jeden Wohnungs-/Teileigentümer zu verteilen<br />
sind, erfasst nicht Fälle, in denen gemeinschaftliches<br />
Eigentum bereits bei Bildung der<br />
Wohnungseigentümergemeinschaft mit Mängel<br />
<strong>Immobilien</strong>-<strong>Dittmann</strong> <strong>KG</strong> – Hausverwaltungen – Maximilianstr. 16, 53111 Bonn, Tel:. 0228-96 95 70, Fax: 96 95 720<br />
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