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Textteil Regionalplan - RPV Oberes Elbtal/Osterzgebirge

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<strong>Regionalplan</strong> <strong>Oberes</strong> <strong>Elbtal</strong>/<strong>Osterzgebirge</strong> Seite 97<br />

1. Gesamtfortschreibung 2009<br />

11.1.3 (G) Die Stadt Dresden soll als Schwerpunkt des Städtetourismus von internationaler<br />

Bedeutung erhalten und weiterentwickelt werden.<br />

Ihre Bedeutung als ein Zentrum von Kunst und Kultur sowie des Geschäfts-,<br />

Kongress- und Messetourismus soll gestärkt werden.<br />

11.1.4 (G) Für die Stadt Riesa sollen die räumlichen Voraussetzungen zur Entwicklung<br />

als Kultur-, Sport- und Eventstadt gestärkt werden.<br />

11.1.5 (G) Die folgenden Städte, Gemeinden bzw. Ortsteile sollen in ihrer Funktion für<br />

den Naherholungs- und Ausflugsverkehr gesichert bzw. ausgebaut werden:<br />

o Coswig, Diera-Zehren, Diesbar-Seußlitz (Gemeinde Nünchritz), Großenhain,<br />

Hirschstein, Lommatzsch, Moritzburg, Nossen, Radebeul, Radeburg,<br />

Schönfeld, Strehla, Weinböhla, Zabeltitz, Zschorna (Gemeinde Tauscha)<br />

(Landkreis Meißen)<br />

o Altenberg, Bad Schandau, Dippoldiswalde, Geising, Glashütte, Gohrisch,<br />

Gemarkung Großburgk (Stadt Freital), Gemarkung Großsedlitz (Stadt Heidenau),<br />

Grund (Stadt Wilsdruff), Hermsdorf/Erzgebirge, Hohnstein, Kirnitzschtal,<br />

Königstein, Liebstadt, Lohmen, Rabenau, Rathen, Schönfeld<br />

(Gemeinde Schmiedeberg), Sebnitz, Stadt Wehlen, Stolpen, Tharandt,<br />

Weesenstein (Gemeinde Müglitztal)<br />

(Landkreis Sächsische Schweiz-<strong>Osterzgebirge</strong>).<br />

11.1.6 (G) In den Schwerpunkten des Naherholungs- und Ausflugsverkehrs ist die historisch<br />

wertvolle Bausubstanz zu erhalten und zu pflegen bzw. die Zugänglichkeit<br />

zu den kulturhistorischen Sehenswürdigkeiten und/oder zu landschaftlich<br />

attraktiven Anziehungspunkten der Umgebung in geeigneter Form zu sichern<br />

und gegebenenfalls zu erweitern. Dabei soll die Zugänglichkeit nach Möglichkeit<br />

auch für Behinderte gewährleistet werden.<br />

11.1.7 (G) Für die Stadt Altenberg sollen die räumlichen Voraussetzungen zur Entwicklung<br />

des Wintersports mit internationaler Bedeutung gestärkt werden.<br />

11.1.8 (G) Die Entwicklungskonzeptionen der Gemeinden als Kur- bzw. Erholungsort<br />

sollen, insbesondere bei benachbarten Kur- und Erholungsorten, zur Herausbildung<br />

differenzierter Angebotsprofile aufeinander abgestimmt werden.<br />

11.1.9 (G) Entlang der Ferienstraßen und in ihrer unmittelbaren Umgebung soll die weitere<br />

thematische Ausgestaltung durch Erlebnisangebote und deren Vernetzung<br />

unterstützt werden.<br />

11.1.10 (G) Die weitere touristische Entwicklung soll durch die Erschließung, Aufwertung<br />

und stärkere touristische Inwertsetzung historischer, technischer und industrieller<br />

Denkmale sowie deren Vernetzung qualitativ verbessert werden.<br />

11.1.11 (G) Der grenzüberschreitende Tourismus zur Tschechischen Republik soll durch<br />

geeignete Maßnahmen, wie die Schaffung weiterer grenzüberschreitender<br />

Rad-, Wander-, Reitwege und Loipen, die Entwicklung des Bootstourismus auf<br />

der Elbe sowie durch intensive Kontakte auf kommunaler Ebene weiterentwickelt<br />

werden.

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