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Textteil Regionalplan - RPV Oberes Elbtal/Osterzgebirge

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Seite 96 <strong>Regionalplan</strong> <strong>Oberes</strong> <strong>Elbtal</strong>/<strong>Osterzgebirge</strong><br />

1. Gesamtfortschreibung 2009<br />

11 Freizeit, Erholung und Tourismus<br />

11.1 Tourismusgebiete und Tourismusschwerpunkte<br />

Begriffe: Tourismusgebiete im Sinne dieses Planes sind in der Regel mehrere Gemeinden<br />

umfassende oder berührende zusammenhängende Räume, die aufgrund<br />

ihrer landschaftlichen Besonderheiten und/oder kulturhistorischen Sehenswürdigkeiten<br />

als touristische Zielgebiete eine dieser Funktion entsprechende<br />

touristische Infrastruktur besitzen bzw. in denen eine solche weiter<br />

entwickelt werden soll.<br />

Tourismusschwerpunkte im Sinne dieses Planes sind die Gemeinden mit<br />

der besonderen Gemeindefunktion „Fremdenverkehr“ [vgl. 3.2 (Z)], die<br />

Schwerpunkte des Städtetourismus, die regional bedeutsamen Schwerpunkte<br />

des Naherholungs- und Ausflugsverkehrs sowie die Orte mit zu entwickelnder<br />

Kurortfunktion und die staatlich anerkannten Erholungsorte.<br />

Regional bedeutsame Schwerpunkte des Naherholungs- und Ausflugsverkehrs<br />

sind Gemeinden bzw. Ortsteile, die aufgrund ihrer besonderen Ausstattung<br />

mit kulturhistorischen Sehenswürdigkeiten und/oder landschaftlich<br />

attraktiven Anziehungspunkten in der Umgebung bzw. einer auf spezielle<br />

Funktionen ausgerichteten oder zu entwickelnden Infrastruktur touristische<br />

Zielpunkte von regionaler oder überregionaler Bedeutung darstellen bzw. zu<br />

solchen entwickelt werden sollen.<br />

Karten: Die Gemeinden mit besonderer Gemeindefunktion „Fremdenverkehr“ sind in<br />

Karte 1 „Raumstruktur“ ausgewiesen.<br />

Die Tourismusgebiete und die regional bedeutsamen Schwerpunkte des Naherholungs-<br />

und Ausflugsverkehrs sind in Karte 8 „Freizeit, Erholung und Tourismus“<br />

ausgewiesen.<br />

Die übrigen Tourismusschwerpunkte sowie die touristischen Routen sind in<br />

Karte 8 „Freizeit, Erholung, Tourismus“ dargestellt.<br />

11.1.1 (G) In Gebieten mit bereits vorhandenem Tourismus sind die räumlichen Voraussetzungen<br />

für den Tourismus als Wirtschaftsfaktor nachhaltig zu sichern und<br />

weiterzuentwickeln, wobei ein vorrangig qualitativer, bestandsorientierter Ausbau<br />

ihrer infrastrukturellen Grundlagen erfolgen soll.<br />

Dazu sollen insbesondere noch brachliegende Tourismusobjekte revitalisiert<br />

und die touristische Freizeitinfrastruktur, einschließlich eines witterungsunabhängigen,<br />

saisonverlängernden Freizeitangebotes, bedarfsgerecht verbessert<br />

werden.<br />

11.1.2 (G) In Gebieten mit Eignung/Ansätzen für eine touristische Entwicklung soll der<br />

Tourismus als ergänzender Wirtschaftsfaktor weiter entwickelt werden. Dazu<br />

sollen die gebietsspezifischen Potenziale, insbesondere die für eine landschaftsbezogene<br />

naturnahe Erholung erlebniswirksamen Landschaftsteile und<br />

kulturhistorischen Besonderheiten und Sehenswürdigkeiten, touristisch erschlossen<br />

werden.<br />

Eine ergänzende bedarfsgerechte touristische Infrastruktur soll schrittweise<br />

geschaffen werden.

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