Textteil Regionalplan - RPV Oberes Elbtal/Osterzgebirge
Textteil Regionalplan - RPV Oberes Elbtal/Osterzgebirge
Textteil Regionalplan - RPV Oberes Elbtal/Osterzgebirge
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
Seite 96 <strong>Regionalplan</strong> <strong>Oberes</strong> <strong>Elbtal</strong>/<strong>Osterzgebirge</strong><br />
1. Gesamtfortschreibung 2009<br />
11 Freizeit, Erholung und Tourismus<br />
11.1 Tourismusgebiete und Tourismusschwerpunkte<br />
Begriffe: Tourismusgebiete im Sinne dieses Planes sind in der Regel mehrere Gemeinden<br />
umfassende oder berührende zusammenhängende Räume, die aufgrund<br />
ihrer landschaftlichen Besonderheiten und/oder kulturhistorischen Sehenswürdigkeiten<br />
als touristische Zielgebiete eine dieser Funktion entsprechende<br />
touristische Infrastruktur besitzen bzw. in denen eine solche weiter<br />
entwickelt werden soll.<br />
Tourismusschwerpunkte im Sinne dieses Planes sind die Gemeinden mit<br />
der besonderen Gemeindefunktion „Fremdenverkehr“ [vgl. 3.2 (Z)], die<br />
Schwerpunkte des Städtetourismus, die regional bedeutsamen Schwerpunkte<br />
des Naherholungs- und Ausflugsverkehrs sowie die Orte mit zu entwickelnder<br />
Kurortfunktion und die staatlich anerkannten Erholungsorte.<br />
Regional bedeutsame Schwerpunkte des Naherholungs- und Ausflugsverkehrs<br />
sind Gemeinden bzw. Ortsteile, die aufgrund ihrer besonderen Ausstattung<br />
mit kulturhistorischen Sehenswürdigkeiten und/oder landschaftlich<br />
attraktiven Anziehungspunkten in der Umgebung bzw. einer auf spezielle<br />
Funktionen ausgerichteten oder zu entwickelnden Infrastruktur touristische<br />
Zielpunkte von regionaler oder überregionaler Bedeutung darstellen bzw. zu<br />
solchen entwickelt werden sollen.<br />
Karten: Die Gemeinden mit besonderer Gemeindefunktion „Fremdenverkehr“ sind in<br />
Karte 1 „Raumstruktur“ ausgewiesen.<br />
Die Tourismusgebiete und die regional bedeutsamen Schwerpunkte des Naherholungs-<br />
und Ausflugsverkehrs sind in Karte 8 „Freizeit, Erholung und Tourismus“<br />
ausgewiesen.<br />
Die übrigen Tourismusschwerpunkte sowie die touristischen Routen sind in<br />
Karte 8 „Freizeit, Erholung, Tourismus“ dargestellt.<br />
11.1.1 (G) In Gebieten mit bereits vorhandenem Tourismus sind die räumlichen Voraussetzungen<br />
für den Tourismus als Wirtschaftsfaktor nachhaltig zu sichern und<br />
weiterzuentwickeln, wobei ein vorrangig qualitativer, bestandsorientierter Ausbau<br />
ihrer infrastrukturellen Grundlagen erfolgen soll.<br />
Dazu sollen insbesondere noch brachliegende Tourismusobjekte revitalisiert<br />
und die touristische Freizeitinfrastruktur, einschließlich eines witterungsunabhängigen,<br />
saisonverlängernden Freizeitangebotes, bedarfsgerecht verbessert<br />
werden.<br />
11.1.2 (G) In Gebieten mit Eignung/Ansätzen für eine touristische Entwicklung soll der<br />
Tourismus als ergänzender Wirtschaftsfaktor weiter entwickelt werden. Dazu<br />
sollen die gebietsspezifischen Potenziale, insbesondere die für eine landschaftsbezogene<br />
naturnahe Erholung erlebniswirksamen Landschaftsteile und<br />
kulturhistorischen Besonderheiten und Sehenswürdigkeiten, touristisch erschlossen<br />
werden.<br />
Eine ergänzende bedarfsgerechte touristische Infrastruktur soll schrittweise<br />
geschaffen werden.