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Textteil Regionalplan - RPV Oberes Elbtal/Osterzgebirge

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<strong>Regionalplan</strong> <strong>Oberes</strong> <strong>Elbtal</strong>/<strong>Osterzgebirge</strong> Seite 95<br />

1. Gesamtfortschreibung 2009<br />

zu Altbergbau/Gebiete mit unterirdischen Hohlräumen<br />

In Karte 20 sind die „Gebiete mit unterirdischen Hohlräumen“ gemäß § 7 SächsHohlrVO (Sächsische<br />

Hohlraumverordnung vom 06.03.2002, geändert durch Art. 2 der VO des SMWA vom 21.12.2004<br />

[SächGVBl. S. 589]) in nachrichtlicher Übernahme dargestellt. Zusätzlich sind die Hohlraumverdachtsgebiete<br />

und die festgelegten Bauanpassungsgebiete in nachrichtlicher Übernahme dargestellt.<br />

Bauanpassungsgebiete sind Gebiete nach § 110 BBergG, in denen bauliche Anlagen bei Errichtung,<br />

Erweiterung oder Veränderung an mögliche bergbauliche Einwirkungen anzupassen sind.<br />

Entsprechend § 2 SächsHohlrVO zählen zu den unterirdischen Hohlräumen neben den stillgelegten<br />

Grubenbauen in Altbergbaugebieten (die Bergaufsicht ist hier beendet) auch natürliche und künstliche<br />

(nicht zu Bergbauzwecken errichtete) unterirdische Hohlräume. Diese sind in der vom Sächsischen<br />

Oberbergamt digital geführten Karte „Gebiete mit unterirdischen Hohlräumen“ (M 1:25 000) dargestellt.<br />

Bauherren können nach § 7 Abs. 1 SächsHohlrVO vor Erstellung der Bauunterlagen eine entsprechende<br />

Mitteilung über unterirdische Hohlräume beim Sächsischen Oberbergamt über diesbezügliche<br />

mögliche Gefahren einholen. Die im Kartenhinweis benannte Karte 20 kann aufgrund ihrer Maßstäblichkeit<br />

dazu jedoch nur Anhaltspunkte liefern.<br />

Darüber hinaus sind in Karte 20 in nachrichtlicher Übernahme Gebiete des Wismut-Altbergbaus dargestellt.<br />

Es handelt sich dabei um Hinterlassenschaften des Uranerzbergbaus der SAG/SDAG Wismut,<br />

die 1990 nicht dem Unternehmen zugeordnet wurden. Auf Grundlage des Verwaltungsabkommens<br />

zwischen Bund und Freistaat Sachsen ist die Sanierung dieser Altstandorte vorgesehen. Die in<br />

der Karte dargestellten Gebiete entsprechen dem derzeitigen Kenntnisstand der laufenden Untersuchungen.<br />

Ein konkreter Sanierungsbedarf ist hieraus nicht abzuleiten.<br />

zu 10.6 (G)<br />

Ein Problem stellen gegenwärtig Halden und Industrielle Absetzanlagen (IAA) dar, für die ebenfalls im<br />

Rahmen der SächsHohlrVO das Sächsische Oberbergamt zur Gefahrenabwehr tätig wird (soweit sie<br />

nicht noch unter Bergaufsicht stehen). Über die Gefahrenabwehr hinaus besteht jedoch ein regionalplanerisches<br />

Interesse, diese Gebiete einer sinnvollen Nachnutzung zuzuführen, wozu der Plansatz<br />

dienen soll.

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