Textteil Regionalplan - RPV Oberes Elbtal/Osterzgebirge
Textteil Regionalplan - RPV Oberes Elbtal/Osterzgebirge
Textteil Regionalplan - RPV Oberes Elbtal/Osterzgebirge
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
<strong>Regionalplan</strong> <strong>Oberes</strong> <strong>Elbtal</strong>/<strong>Osterzgebirge</strong> Seite 95<br />
1. Gesamtfortschreibung 2009<br />
zu Altbergbau/Gebiete mit unterirdischen Hohlräumen<br />
In Karte 20 sind die „Gebiete mit unterirdischen Hohlräumen“ gemäß § 7 SächsHohlrVO (Sächsische<br />
Hohlraumverordnung vom 06.03.2002, geändert durch Art. 2 der VO des SMWA vom 21.12.2004<br />
[SächGVBl. S. 589]) in nachrichtlicher Übernahme dargestellt. Zusätzlich sind die Hohlraumverdachtsgebiete<br />
und die festgelegten Bauanpassungsgebiete in nachrichtlicher Übernahme dargestellt.<br />
Bauanpassungsgebiete sind Gebiete nach § 110 BBergG, in denen bauliche Anlagen bei Errichtung,<br />
Erweiterung oder Veränderung an mögliche bergbauliche Einwirkungen anzupassen sind.<br />
Entsprechend § 2 SächsHohlrVO zählen zu den unterirdischen Hohlräumen neben den stillgelegten<br />
Grubenbauen in Altbergbaugebieten (die Bergaufsicht ist hier beendet) auch natürliche und künstliche<br />
(nicht zu Bergbauzwecken errichtete) unterirdische Hohlräume. Diese sind in der vom Sächsischen<br />
Oberbergamt digital geführten Karte „Gebiete mit unterirdischen Hohlräumen“ (M 1:25 000) dargestellt.<br />
Bauherren können nach § 7 Abs. 1 SächsHohlrVO vor Erstellung der Bauunterlagen eine entsprechende<br />
Mitteilung über unterirdische Hohlräume beim Sächsischen Oberbergamt über diesbezügliche<br />
mögliche Gefahren einholen. Die im Kartenhinweis benannte Karte 20 kann aufgrund ihrer Maßstäblichkeit<br />
dazu jedoch nur Anhaltspunkte liefern.<br />
Darüber hinaus sind in Karte 20 in nachrichtlicher Übernahme Gebiete des Wismut-Altbergbaus dargestellt.<br />
Es handelt sich dabei um Hinterlassenschaften des Uranerzbergbaus der SAG/SDAG Wismut,<br />
die 1990 nicht dem Unternehmen zugeordnet wurden. Auf Grundlage des Verwaltungsabkommens<br />
zwischen Bund und Freistaat Sachsen ist die Sanierung dieser Altstandorte vorgesehen. Die in<br />
der Karte dargestellten Gebiete entsprechen dem derzeitigen Kenntnisstand der laufenden Untersuchungen.<br />
Ein konkreter Sanierungsbedarf ist hieraus nicht abzuleiten.<br />
zu 10.6 (G)<br />
Ein Problem stellen gegenwärtig Halden und Industrielle Absetzanlagen (IAA) dar, für die ebenfalls im<br />
Rahmen der SächsHohlrVO das Sächsische Oberbergamt zur Gefahrenabwehr tätig wird (soweit sie<br />
nicht noch unter Bergaufsicht stehen). Über die Gefahrenabwehr hinaus besteht jedoch ein regionalplanerisches<br />
Interesse, diese Gebiete einer sinnvollen Nachnutzung zuzuführen, wozu der Plansatz<br />
dienen soll.