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Textteil Regionalplan - RPV Oberes Elbtal/Osterzgebirge

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Seite 94 <strong>Regionalplan</strong> <strong>Oberes</strong> <strong>Elbtal</strong>/<strong>Osterzgebirge</strong><br />

1. Gesamtfortschreibung 2009<br />

zu 10.1 (G)<br />

Mineralische Rohstoffe sind nicht regenerierbar und grundsätzlich an den Standort ihrer Entstehung<br />

gebunden. Ihre Gewinnungsstandorte sind deshalb nicht beliebig wählbar. Soweit es mit den Zielen<br />

des <strong>Regionalplan</strong>s vereinbar ist, soll der möglichst vollständige Abbau in den aktiven Tagebauen dazu<br />

dienen, die Einbeziehung neuer, noch unverritzter Flächen in die Rohstoffgewinnung zu minimieren<br />

und damit zur Schonung von Natur und Landschaft einerseits sowie der Rohstoffvorräte andererseits<br />

beizutragen.<br />

Darüber hinaus haben sich für einige Standorte stabile räumliche Strukturen herausgebildet (z. B.<br />

Ansiedlung von Verarbeitungsbetrieben, Lieferbeziehungen, Arbeitskräftebeziehungen), deren Störung<br />

zumindest zeitweise mit negativen ökonomischen und sozialen Wirkungen verbunden wäre.<br />

zu 10.2 (G)<br />

Eine Konzentration mehrerer Abbaustellen in einem Gebiet führt gegebenenfalls zu einer Potenzierung<br />

der Umweltbeeinträchtigungen. So kann diese beispielsweise mit einer grundlegenden Veränderung<br />

des Landschaftscharakters verbunden sein. Die Beurteilung einzelner Abbauplanungen sollte<br />

sich deshalb auch stets an der Summenwirkung vorhandener und geplanter Gewinnungsstandorte in<br />

einem Gebiet orientieren, wobei u. a. die Belastung und Aufnahmefähigkeit der Verkehrsinfrastruktur<br />

einen entscheidenden begrenzenden Faktor darstellt. Die Gewinnung oberflächennaher Rohstoffe<br />

darf insgesamt nicht zu einer unvertretbaren Belastung von Naturhaushalt, Wohnumwelt, Landschaft<br />

und Infrastruktur führen. Bei benachbarten Lagerstätten kann das zeitliche Nacheinander der Nutzung<br />

die Umweltbeeinträchtigungen reduzieren.<br />

zu 10.3 (Z)<br />

Bei der Abwägung am Standort war die Überlagerung des Rohstoffbelanges mit dem Belang des<br />

Trinkwasserschutzes, der sich durch die Lage im festgesetzten Trinkwasserschutzgebiet Schutzzone<br />

III des Speichersystems Radeburg ergibt, besonders zu berücksichtigen. Um die Trinkwassernutzung<br />

trotz Vorrangausweisung zugunsten des Rohstoffabbaus in Menge und Güte nicht zu gefährden,<br />

machen sich in der Abbauplanung entsprechende Einschränkungen nötig, deren Rahmen mit diesem<br />

Plansatz festgeschrieben wird.<br />

zu 10.4 (Z)<br />

Die Lagerstätte, in der Calcit- und Dolomitmarmor untertägig abgebaut wird, besitzt aus rohstoffwirtschaftlicher<br />

Sicht eine wesentliche Bedeutung. Ihre Lage innerhalb von Teilen der Wasserschutzzonen<br />

II und III des Talsperrensystems Klingenberg-Lehnmühle bzw. Lichtenberg lässt bei signifikanter<br />

Ausweitung Konflikte mit der Rohwasserbereitstellung befürchten. Um die Rohwassergewinnung aus<br />

den genannten Talsperren, die v. a. Bedeutung für die Trinkwasserversorgung von großen Teilen des<br />

Verdichtungsraumes Dresden hat, nicht zu gefährden, sind gegebenenfalls Einschränkungen in der<br />

vollständigen Ausbeutung der Lagerstätte hinzunehmen, deren Rahmen mit diesem Plansatz festgeschrieben<br />

wird.<br />

zu Nachfolgenutzung/Renaturierung<br />

zu 10.5 (G)<br />

Entsprechend der Begriffsbestimmung nach § 4 Abs. 4 BBergG ist die Wiedernutzbarmachung die<br />

ordnungsgemäße Gestaltung der vom Bergbau in Anspruch genommenen Oberfläche unter Beachtung<br />

des öffentlichen Interesses. Soweit hier Entwicklungsoptionen bestehen, sollen die Rekultivierungsziele<br />

und -maßnahmen die Durchsetzung regionalplanerischer Festsetzungen zur Freiraumentwicklung<br />

unterstützen, indem sie insbesondere bei Standorten in schutzbedürftigen Bereichen oder in<br />

Angrenzung an diese die Sicherung des entsprechenden Schutzgutes gewährleisten bzw. zur Stärkung<br />

und zum Ausbau der jeweils spezifischen Freiraumfunktion beitragen [vgl. hierzu auch 7.1.2 (Z)].<br />

Besonders bei größeren Abbauflächen ist neben dem Bemühen, die unmittelbare Eingriffsfläche so<br />

gering wie möglich zu halten, eine schrittweise, parallel zum Abbaufortschritt erfolgende Wiedernutzbarmachung<br />

von großer Bedeutung. Damit soll gewährleistet werden, dass die Beeinträchtigung des<br />

Landschaftsbildes so gering wie möglich gehalten und eine schnellstmögliche Rekultivierung für die<br />

Land- bzw. Forstwirtschaft oder im Falle beabsichtigter Entwicklung von Sukzessionsflächen zügig<br />

eine weitestgehend ungestörte Regeneration des Naturhaushaltes ermöglicht wird.

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