Textteil Regionalplan - RPV Oberes Elbtal/Osterzgebirge
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Seite 94 <strong>Regionalplan</strong> <strong>Oberes</strong> <strong>Elbtal</strong>/<strong>Osterzgebirge</strong><br />
1. Gesamtfortschreibung 2009<br />
zu 10.1 (G)<br />
Mineralische Rohstoffe sind nicht regenerierbar und grundsätzlich an den Standort ihrer Entstehung<br />
gebunden. Ihre Gewinnungsstandorte sind deshalb nicht beliebig wählbar. Soweit es mit den Zielen<br />
des <strong>Regionalplan</strong>s vereinbar ist, soll der möglichst vollständige Abbau in den aktiven Tagebauen dazu<br />
dienen, die Einbeziehung neuer, noch unverritzter Flächen in die Rohstoffgewinnung zu minimieren<br />
und damit zur Schonung von Natur und Landschaft einerseits sowie der Rohstoffvorräte andererseits<br />
beizutragen.<br />
Darüber hinaus haben sich für einige Standorte stabile räumliche Strukturen herausgebildet (z. B.<br />
Ansiedlung von Verarbeitungsbetrieben, Lieferbeziehungen, Arbeitskräftebeziehungen), deren Störung<br />
zumindest zeitweise mit negativen ökonomischen und sozialen Wirkungen verbunden wäre.<br />
zu 10.2 (G)<br />
Eine Konzentration mehrerer Abbaustellen in einem Gebiet führt gegebenenfalls zu einer Potenzierung<br />
der Umweltbeeinträchtigungen. So kann diese beispielsweise mit einer grundlegenden Veränderung<br />
des Landschaftscharakters verbunden sein. Die Beurteilung einzelner Abbauplanungen sollte<br />
sich deshalb auch stets an der Summenwirkung vorhandener und geplanter Gewinnungsstandorte in<br />
einem Gebiet orientieren, wobei u. a. die Belastung und Aufnahmefähigkeit der Verkehrsinfrastruktur<br />
einen entscheidenden begrenzenden Faktor darstellt. Die Gewinnung oberflächennaher Rohstoffe<br />
darf insgesamt nicht zu einer unvertretbaren Belastung von Naturhaushalt, Wohnumwelt, Landschaft<br />
und Infrastruktur führen. Bei benachbarten Lagerstätten kann das zeitliche Nacheinander der Nutzung<br />
die Umweltbeeinträchtigungen reduzieren.<br />
zu 10.3 (Z)<br />
Bei der Abwägung am Standort war die Überlagerung des Rohstoffbelanges mit dem Belang des<br />
Trinkwasserschutzes, der sich durch die Lage im festgesetzten Trinkwasserschutzgebiet Schutzzone<br />
III des Speichersystems Radeburg ergibt, besonders zu berücksichtigen. Um die Trinkwassernutzung<br />
trotz Vorrangausweisung zugunsten des Rohstoffabbaus in Menge und Güte nicht zu gefährden,<br />
machen sich in der Abbauplanung entsprechende Einschränkungen nötig, deren Rahmen mit diesem<br />
Plansatz festgeschrieben wird.<br />
zu 10.4 (Z)<br />
Die Lagerstätte, in der Calcit- und Dolomitmarmor untertägig abgebaut wird, besitzt aus rohstoffwirtschaftlicher<br />
Sicht eine wesentliche Bedeutung. Ihre Lage innerhalb von Teilen der Wasserschutzzonen<br />
II und III des Talsperrensystems Klingenberg-Lehnmühle bzw. Lichtenberg lässt bei signifikanter<br />
Ausweitung Konflikte mit der Rohwasserbereitstellung befürchten. Um die Rohwassergewinnung aus<br />
den genannten Talsperren, die v. a. Bedeutung für die Trinkwasserversorgung von großen Teilen des<br />
Verdichtungsraumes Dresden hat, nicht zu gefährden, sind gegebenenfalls Einschränkungen in der<br />
vollständigen Ausbeutung der Lagerstätte hinzunehmen, deren Rahmen mit diesem Plansatz festgeschrieben<br />
wird.<br />
zu Nachfolgenutzung/Renaturierung<br />
zu 10.5 (G)<br />
Entsprechend der Begriffsbestimmung nach § 4 Abs. 4 BBergG ist die Wiedernutzbarmachung die<br />
ordnungsgemäße Gestaltung der vom Bergbau in Anspruch genommenen Oberfläche unter Beachtung<br />
des öffentlichen Interesses. Soweit hier Entwicklungsoptionen bestehen, sollen die Rekultivierungsziele<br />
und -maßnahmen die Durchsetzung regionalplanerischer Festsetzungen zur Freiraumentwicklung<br />
unterstützen, indem sie insbesondere bei Standorten in schutzbedürftigen Bereichen oder in<br />
Angrenzung an diese die Sicherung des entsprechenden Schutzgutes gewährleisten bzw. zur Stärkung<br />
und zum Ausbau der jeweils spezifischen Freiraumfunktion beitragen [vgl. hierzu auch 7.1.2 (Z)].<br />
Besonders bei größeren Abbauflächen ist neben dem Bemühen, die unmittelbare Eingriffsfläche so<br />
gering wie möglich zu halten, eine schrittweise, parallel zum Abbaufortschritt erfolgende Wiedernutzbarmachung<br />
von großer Bedeutung. Damit soll gewährleistet werden, dass die Beeinträchtigung des<br />
Landschaftsbildes so gering wie möglich gehalten und eine schnellstmögliche Rekultivierung für die<br />
Land- bzw. Forstwirtschaft oder im Falle beabsichtigter Entwicklung von Sukzessionsflächen zügig<br />
eine weitestgehend ungestörte Regeneration des Naturhaushaltes ermöglicht wird.