Textteil Regionalplan - RPV Oberes Elbtal/Osterzgebirge
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Seite 90 <strong>Regionalplan</strong> <strong>Oberes</strong> <strong>Elbtal</strong>/<strong>Osterzgebirge</strong><br />
1. Gesamtfortschreibung 2009<br />
Bedarfsnachweis<br />
Als Grundlage für einen anzunehmenden Rohstoffbedarf wird auf den durchschnittlichen Fördermengenwert<br />
je Rohstoffgruppe im Freistaat Sachsen über 10 Jahre (1992-2001) zurückgegriffen. Bei dieser<br />
Betrachtung muss berücksichtigt werden, dass dabei nur die Fördermengen der Bodenschätze<br />
unter Bergrecht enthalten sind. Mit dem 1996 verabschiedeten Gesetz zur Vereinheitlichung der<br />
Rechtsverhältnisse bei Bodenschätzen erfolgt die Gewinnung von Massenrohstoffen, wie z. B. Kiessand,<br />
Schotter, Splitt, Lehm, sofern keine Bergrechte (Bewilligung oder Bergwerkseigentum) bestehen,<br />
vielfach auf anderer gesetzlicher Grundlage (z. B. Immissionsschutzrecht, Baurecht) und entzieht<br />
sich damit weitestgehend einer statistischen Erfassung. Zur Ermittlung der Bedarfe wird deshalb von<br />
einem 20 %-igen Aufschlag ausgegangen.<br />
Die Verteilung der Bodenschätze ist räumlich differenziert. Um einen regionalen Ausgleich zu ermöglichen,<br />
wird der de facto bestehende Anteil der Planungsregion an der Gesamtfördermenge im Freistaat<br />
Sachsen (2001) zugrunde gelegt.<br />
Damit ergeben sich für den kurz- und mittelfristigen Bedarf folgende zu sichernde Rohstoffmengen:<br />
Durchschnittswert der<br />
jährlich verwertbaren<br />
Fördermenge im<br />
Freistaat Sachsen<br />
(1992-2001)<br />
[Mio. t]<br />
Anteil der Planungsregion<br />
an der Gesamtfördermenge<br />
(2001)<br />
ermittelter Rohstoffbedarf<br />
für 20 bzw.<br />
40 Jahre<br />
[Mio. t]<br />
Festgestein 27,65 15,7 % 104,0 bzw. 208,1<br />
Kies, Kiessand, Sand 20,61 23,9 % 118,4 bzw. 236,9<br />
sonstiges Lockergestein 2,20 12,2 % 6,4 bzw. 12,9<br />
Quelle: Bergberichte Sächsisches Oberbergamt, Sächsisches Landesamt für Umwelt und Geologie<br />
Im Rahmen des o. g. Fachgutachtens wurde für die bewerteten Rohstofflagerstätten eine Vorratsschätzung<br />
vorgenommen. Der industriell verwertbare Vorrat wird dabei mit 70 % des geologischen<br />
Vorrats der betreffenden Fläche angenommen. Soweit durch den Abwägungsprozess nur Teilbereiche<br />
der jeweiligen Rohstofflagerstätte ausgewiesen werden, wird der flächenmäßige Anteil zur Vorratsermittlung<br />
verwendet. Zusätzlich muss berücksichtigt werden, dass sich der überwiegende Teil der Vorranggebiete<br />
auf bereits in Abbau befindliche Gebiete bezieht und sich dadurch lediglich Restvorräte<br />
sichern lassen. Zur Ermittlung der jeweiligen Restvorräte wurde seitens des LfUG eine gesonderte<br />
Berechnung durchgeführt und dem Regionalen Planungsverband in kumulierter Form zur Verfügung<br />
gestellt. Sofern einzelne bereits aktive bzw. genehmigte Abbauvorhaben nicht (z. B. Abbauvorhaben<br />
mit nur örtlicher Bedeutung) oder nur teilweise (z. B. Herausnahme von Flächen in FFH-Gebieten) in<br />
die regionalplanerische Sicherung einbezogen werden, bleiben sie bei der Vorratsschätzung unberücksichtigt.<br />
Insgesamt stellen diese, lediglich durch die Abbaugenehmigung gesicherten Flächen<br />
weniger als 10 % der Gesamtmenge an Restvorräten dar.<br />
Zusammen mit den unverritzten Lagerstätten ergeben sich für die ermittelten Vorrang- und Vorbehaltsgebiete<br />
folgende Vorratsmengen und Laufzeiten:<br />
Vorranggebiete<br />
Vorratsmenge/Laufzeit<br />
Vorbehaltsgebiete<br />
Vorratsmenge/Laufzeit<br />
Festgestein 154 Mio. t/ 30 Jahre 370 Mio. t/ 71 Jahre<br />
Kies, Kiessand, Sand 167 Mio. t/ 28 Jahre 155 Mio. t/ 26 Jahre<br />
sonstiges Lockergestein 33 Mio. t/ 102 Jahre 39 Mio. t/ 121 Jahre<br />
Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass die Angaben der Vorratsmengen nur eine sehr grobe Schätzung<br />
darstellen und die Angaben der Laufzeiten mit erheblichen Unwägbarkeiten, v. a. in Hinblick auf<br />
die tatsächlich erreichten Fördermengen, verbunden sind.