Textteil Regionalplan - RPV Oberes Elbtal/Osterzgebirge
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<strong>Regionalplan</strong> <strong>Oberes</strong> <strong>Elbtal</strong>/<strong>Osterzgebirge</strong> Seite 89<br />
1. Gesamtfortschreibung 2009<br />
C) <strong>Regionalplan</strong>erische Abwägung mit konkurrierenden Raumfunktionen:<br />
Folgende konkurrierende Raumnutzungsansprüche führen i. d. R. zum Ausschluss der Ausweisung<br />
von Vorrang- und Vorbehaltsgebieten oberflächennaher Rohstoffe:<br />
o Vorranggebiete Natur und Landschaft<br />
o Vorranggebiete Weinbau<br />
o Vorranggebiete Landwirtschaft<br />
(nur bei Vorbehaltsgebietsansprüchen Rohstoffabbau)<br />
o Vorranggebiete Waldschutz<br />
o Vorranggebiete Wasserressourcen<br />
o Vorranggebiete Hochwasserschutz<br />
o Vorranggebiete Hochwasser-Rückhaltebecken<br />
o Vorrang-/Eignungsgebiete Windenergienutzung<br />
(nur bei Vorbehaltsgebietsansprüchen Rohstoffabbau)<br />
o Vorranggebiete Solarenergienutzung<br />
(nur bei Vorbehaltsgebietsansprüchen Rohstoffabbau).<br />
Vorrangausweisungen Straßenbau haben auf die Vorrang- und Vorbehaltsgebiete oberflächennaher<br />
Rohstoffe zerschneidende Wirkung. Ansprüche von verschiedenen Vorbehaltsgebieten konkurrierender<br />
Raumnutzungen lassen sich i. d. R. überlagern und zeigen das Konfliktpotenzial an, das bei konkreten<br />
Vorhabensplanungen zu berücksichtigen ist.<br />
D) Weitere regionalplanerische Belange, die im Einzelfall zu prüfen sind:<br />
o Extensivierungsflächen innerhalb von Auenbereichen<br />
o siedlungstypische historische Ortsrandlagen<br />
o Gebiete mit herausragender Sichtbeziehung von und zu einem sichtexponierten historischen<br />
Kulturdenkmal in weiträumig sichtexponierter Lage<br />
o landschaftsprägende Höhenrücken, Kuppen, Hanglagen; Kleinkuppenlandschaften<br />
o Regionale Grünzüge und Grünzäsuren<br />
o Zug-, Rast-, Brut- und Nahrungshabitate störungsempfindlicher Tierarten.<br />
Es wird darauf hingewiesen, dass die Anwendung der o. g. Restriktionen jedoch nur zu einer Regelentscheidung<br />
führt, von der nach immer auch vorzunehmender Einzelprüfung in begründeten Fällen,<br />
insbesondere bei bereits genehmigten Abbauflächen, abgewichen werden kann.