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Textteil Regionalplan - RPV Oberes Elbtal/Osterzgebirge

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<strong>Regionalplan</strong> <strong>Oberes</strong> <strong>Elbtal</strong>/<strong>Osterzgebirge</strong> Seite 87<br />

1. Gesamtfortschreibung 2009<br />

Begründung<br />

zu Gewinnung und Sicherung<br />

Die Ausweisung der Vorrang- und Vorbehaltsgebiete oberflächennaher Rohstoffe ist nach LEP Aufgabe<br />

der <strong>Regionalplan</strong>ung. Im Plansatz Z 7.2 LEP werden hierzu Vorgaben und Rahmenbedingungen<br />

festgeschrieben.<br />

Auf die Nutzung des Instruments „Eignungsgebiete“ nach § 7 Abs. 4 Satz 3 ROG i. V. m. § 2 Abs. 2<br />

Satz 3 SächsLPlG wird in Anbetracht folgender Gründe verzichtet:<br />

o Bedingt durch die Standortgebundenheit der Rohstoffe beschränkt sich eine wirtschaftliche<br />

Rohstoffnutzung auf die abbauwürdigen Lagerstätten.<br />

o Der Abbau von Rohstoffen stellt nur eine vorübergehende Nutzung der Flächen dar.<br />

Durch die Wiedernutzbarmachung kann nach dem Abbau i. d. R. die vorhergehende Nutzung<br />

wieder aufgenommen werden oder eine andere sinnvolle Nachnutzung erfolgen.<br />

o Durch die Vorrangausweisung anderer Freiraumfunktionen, die ggf. die Rohstoffgewinnung<br />

ausschließen, kann in Einzelfällen die Lenkung der Rohstoffgewinnung auf konfliktarme<br />

Standorte ebenso unterstützt werden.<br />

Mit dem Fachgutachten des LfUG zur Bewertung der Rohstofflagerstätten in Sachsen 12 liegt auf<br />

Grundlage der Daten der Karte der oberflächennahen mineralischen Rohstoffe des Freistaates Sachsen<br />

(KOR 50) eine aktuelle und umfassende Bewertung der Lagerstätten der Steine und Erden (Baurohstoffe)<br />

sowie ausgewählter Industrieminerale vor. Entsprechend der Parameter Menge und Mächtigkeit<br />

des Rohstoffes, Nutzschicht/Abraum-Verhältnis, geologischer Kenntnisstand sowie Qualität/Verwendung<br />

wurde darin jede Fläche beurteilt und in eine von vier Bauwürdigkeitsklassen eingeteilt.<br />

In Kombination mit dem Planungsstand zur Nutzung der jeweiligen Lagerstätte wurde daraus die<br />

Sicherungswürdigkeit ermittelt, wobei planfestgestellte, zugelassene bzw. genehmigte Abbauflächen<br />

(im Weiteren zusammengefasst als genehmigte Abbauflächen) in die höchste Sicherungswürdigkeit<br />

(Stufe 4) eingeordnet wurden.<br />

Das Bewertungsergebnis ist in der Karte 9 (Erläuterungskarte) des LEP dargestellt. In Karte 2.2 - 14<br />

FB LRP 13 werden die Potenzialflächen im Regionszuschnitt gezeigt. In Ergänzung des Fachgutachtens<br />

wurden seitens des LfUG Flächenvorschläge zur Rohstoffsicherung erarbeitet, die als Arbeitsgrundlage<br />

zur Ausweisung der Vorrang- und Vorbehaltsgebiete dienten.<br />

Entsprechend dem LEP soll sich der Umfang der regionalplanerischen Ausweisungen am kurz-, mittel-<br />

und langfristigen Rohstoffbedarf orientieren, wobei für die kurz- und mittelfristigen Bedarfe jeweils<br />

ein Zeitraum von ca. 20 Jahren angesetzt wird. Unter dem Gesichtspunkt der nicht vermehrbaren<br />

Rohstoffvorräte sollten auch über diesen Zeitraum hinaus Rohstoffvorräte vorsorgend gesichert werden<br />

(langfristiger Bereich). Es sollte gewährleistet sein, dass diese Lagerstätten und Vorkommen vor<br />

Über- und Verbauung geschützt sind.<br />

Ebenso wie der Umfang soll sich entsprechend LEP auch die Bindungswirkung der getroffenen Festlegungen<br />

zur Rohstoffsicherung am kurz-, mittel- und langfristigen Bedarf orientieren. Für den kurzfristigen<br />

Bedarf sollten die Rohstoffe i. d. R. durch die Ausweisung von Vorranggebieten und für den<br />

mittelfristigen Bedarf durch Vorrang- und Vorbehaltsgebiete gesichert werden. Für den langfristigen<br />

Bedarf kommt i. d. R. das Instrument des Vorbehaltsgebietes zur Anwendung.<br />

Besonderes Augenmerk der regionalplanerischen Sicherung gilt landesbedeutsamen Rohstofflagerstätten.<br />

Die Landesbedeutsamkeit ergibt sich aus ihrer Seltenheit bzw. ihres hohen Veredelungspotenzials.<br />

Regionale Beispiele dafür sind Kaoline, Spezialtone für die Erzeugung feuerfester Materialien<br />

und Naturwerkstein (z. B. Sandstein). Diese sollen nach LEP in der Regel durch die Ausweisung von<br />

Vorranggebieten gesichert werden, auch wenn der kurz- und mittelfristige Bedarf damit erheblich<br />

überschritten wird.<br />

Die Sicherung der genehmigten regionalbedeutsamen Abbauflächen und deren Erweiterungs- und<br />

Ersatzflächen hat wesentliche Bedeutung, um zusätzliche Neuaufschlüsse weitgehend zu vermeiden.<br />

Bei der Ausweisung der Vorrang- und Vorbehaltsgebiete wurden diese Flächen daher besonders<br />

berücksichtigt. Davon unberührt bleibt der Bestandsschutz für bereits genehmigte Abbauflächen, auch<br />

wenn diese nicht in die regionalplanerische Sicherung einbezogen wurden.<br />

12<br />

Sächsisches Landesamt für Umwelt und Geologie: Fachgutachten „Bewertung der Rohstofflagerstätten in<br />

Sachsen“, Freiberg, 2002<br />

13<br />

Fachbeitrag Landschaftsrahmenplan Region <strong>Oberes</strong> <strong>Elbtal</strong>/<strong>Osterzgebirge</strong>, 2006

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