Textteil Regionalplan - RPV Oberes Elbtal/Osterzgebirge
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Seite 86 <strong>Regionalplan</strong> <strong>Oberes</strong> <strong>Elbtal</strong>/<strong>Osterzgebirge</strong><br />
1. Gesamtfortschreibung 2009<br />
10 Rohstoffgewinnung und -sicherung<br />
Gewinnung und Sicherung<br />
Karten: Die Vorrang- und Vorbehaltsgebiete „oberflächennahe Rohstoffe“ sind in Karte<br />
2 „Raumnutzung“ ausgewiesen und in Karte 19 als Übersicht dargestellt.<br />
Hinweis: Die Vorrang- und Vorbehaltsgebiete oberflächennahe Rohstoffe sind in der<br />
Begründung zu diesem Kapitel im Einzelnen benannt.<br />
10.1 (G) Dem möglichst vollständigen Abbau bereits aufgeschlossener Lagerstätten ist<br />
Vorrang vor der Inanspruchnahme neuer Flächen einzuräumen.<br />
10.2 (G) Eine Überlastung einzelner Teilräume, die eine nachhaltige Beeinträchtigung<br />
des Naturhaushaltes, des Landschaftscharakters bzw. der Wohn- und Lebensqualität,<br />
insbesondere durch die entstehende Verkehrsbelastung, befürchten<br />
lässt, soll vermieden werden.<br />
10.3 (Z) Die Inanspruchnahme des Vorranggebietes südlich von Würschnitz (2 Teilflächen)<br />
im Landkreis Meißen ist so zu planen und zu realisieren, dass die Wassergewinnung<br />
aus dem Speichersystem Radeburg in erforderlicher Menge<br />
und Güte erhalten bleibt.<br />
10.4 (Z) Die Inanspruchnahme des Vorranggebietes südwestlich Hermsdorf/Erzgebirge<br />
im Landkreis Sächsische Schweiz-<strong>Osterzgebirge</strong> ist so zu planen und<br />
zu realisieren, dass die Wassergewinnung aus dem Talsperrensystem Klingenberg-Lehnmühle<br />
bzw. der Talsperre Lichtenberg in erforderlicher Menge<br />
und Güte erhalten bleibt.<br />
Nachfolgenutzung/Renaturierung<br />
10.5 (G) Die Wiedernutzbarmachung von Abbauflächen soll unter Berücksichtigung der<br />
Belange von Natur und Landschaft, der Land- und Forstwirtschaft sowie des<br />
Bedarfs an Flächen für die Erholungsnutzung erfolgen.<br />
Die konkret festzulegenden Rekultivierungsziele sollen u. a. bestehende Defizite<br />
im Gebiet, insbesondere in Bezug auf o. g. Funktionen und Nutzungen<br />
des Freiraumes, berücksichtigen und nach Möglichkeit zu einer Strukturbereicherung<br />
des betroffenen Landschaftsraumes beitragen.<br />
Altbergbau/Gebiete mit unterirdischen Hohlräumen<br />
Karte: Die in der Region umfangreich vorhandenen „Gebiete mit unterirdischen Hohlräumen“<br />
und die Bauanpassungsgebiete nach § 110 BBergG sind als nachrichtliche<br />
Übernahme in Karte 20 dargestellt.<br />
10.6 (G) Für die im Zusammenhang mit dem Altbergbau stehenden Halden und Industriellen<br />
Absetzanlagen (IAA) soll eine landschaftsgerechte und, sofern bekannt,<br />
auf konkrete Nachnutzungsziele orientierte nachträgliche Wiedernutzbarmachung<br />
erfolgen.