14.11.2012 Aufrufe

Textteil Regionalplan - RPV Oberes Elbtal/Osterzgebirge

Textteil Regionalplan - RPV Oberes Elbtal/Osterzgebirge

Textteil Regionalplan - RPV Oberes Elbtal/Osterzgebirge

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Seite 86 <strong>Regionalplan</strong> <strong>Oberes</strong> <strong>Elbtal</strong>/<strong>Osterzgebirge</strong><br />

1. Gesamtfortschreibung 2009<br />

10 Rohstoffgewinnung und -sicherung<br />

Gewinnung und Sicherung<br />

Karten: Die Vorrang- und Vorbehaltsgebiete „oberflächennahe Rohstoffe“ sind in Karte<br />

2 „Raumnutzung“ ausgewiesen und in Karte 19 als Übersicht dargestellt.<br />

Hinweis: Die Vorrang- und Vorbehaltsgebiete oberflächennahe Rohstoffe sind in der<br />

Begründung zu diesem Kapitel im Einzelnen benannt.<br />

10.1 (G) Dem möglichst vollständigen Abbau bereits aufgeschlossener Lagerstätten ist<br />

Vorrang vor der Inanspruchnahme neuer Flächen einzuräumen.<br />

10.2 (G) Eine Überlastung einzelner Teilräume, die eine nachhaltige Beeinträchtigung<br />

des Naturhaushaltes, des Landschaftscharakters bzw. der Wohn- und Lebensqualität,<br />

insbesondere durch die entstehende Verkehrsbelastung, befürchten<br />

lässt, soll vermieden werden.<br />

10.3 (Z) Die Inanspruchnahme des Vorranggebietes südlich von Würschnitz (2 Teilflächen)<br />

im Landkreis Meißen ist so zu planen und zu realisieren, dass die Wassergewinnung<br />

aus dem Speichersystem Radeburg in erforderlicher Menge<br />

und Güte erhalten bleibt.<br />

10.4 (Z) Die Inanspruchnahme des Vorranggebietes südwestlich Hermsdorf/Erzgebirge<br />

im Landkreis Sächsische Schweiz-<strong>Osterzgebirge</strong> ist so zu planen und<br />

zu realisieren, dass die Wassergewinnung aus dem Talsperrensystem Klingenberg-Lehnmühle<br />

bzw. der Talsperre Lichtenberg in erforderlicher Menge<br />

und Güte erhalten bleibt.<br />

Nachfolgenutzung/Renaturierung<br />

10.5 (G) Die Wiedernutzbarmachung von Abbauflächen soll unter Berücksichtigung der<br />

Belange von Natur und Landschaft, der Land- und Forstwirtschaft sowie des<br />

Bedarfs an Flächen für die Erholungsnutzung erfolgen.<br />

Die konkret festzulegenden Rekultivierungsziele sollen u. a. bestehende Defizite<br />

im Gebiet, insbesondere in Bezug auf o. g. Funktionen und Nutzungen<br />

des Freiraumes, berücksichtigen und nach Möglichkeit zu einer Strukturbereicherung<br />

des betroffenen Landschaftsraumes beitragen.<br />

Altbergbau/Gebiete mit unterirdischen Hohlräumen<br />

Karte: Die in der Region umfangreich vorhandenen „Gebiete mit unterirdischen Hohlräumen“<br />

und die Bauanpassungsgebiete nach § 110 BBergG sind als nachrichtliche<br />

Übernahme in Karte 20 dargestellt.<br />

10.6 (G) Für die im Zusammenhang mit dem Altbergbau stehenden Halden und Industriellen<br />

Absetzanlagen (IAA) soll eine landschaftsgerechte und, sofern bekannt,<br />

auf konkrete Nachnutzungsziele orientierte nachträgliche Wiedernutzbarmachung<br />

erfolgen.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!